8

Der Aushängekasten wurde von der Behörde
zum Zwecke der Durchführung einer Erhebung
über die Anstössigkeit des Plakates mit dem unter
Z. 2 der Interpellation angeführten Ausspruche
im Zusammenhange mit dem unter Z. 1 der
Interpellation angeführten beschlagnahmten Auf-
rufe abgenommen.

Nach Untersuchung der Angelegenheit ist der
Kasten dem Eigentümer zurückgegeben worden.

Prag, am 2. Juni 1938.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1374/V.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr. F. Hodina

wegen vorzeitiger Mitteilung eingeleiteter
Strafverfahren an die Presse durch
Polizeiorgane (Druck 1222/XXII).

Die Vermutung, daß eine staatliche Polizei-
behörde (im gegebenen Falle die Polizeidirektion
in Troppau) der Presse in den in der Interpella-
tion geschilderten Fällen vorzeitige Informationen
erteilt hätte, ist unrichtig.

Es wurde bei den Autoren der betreffenden
Artikel selbst festgestellt, daß Informationen von
staatlichen Polizeiorganen nicht die Quelle ihrer
Nachrichten waren.

P r a g, am 31. Mai 1938.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1374/VI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
J. Illing

wegen gesetzwidriger Verfügungen der

staatlichen Polizeibehörde in Kaaden

(Druck 1222/ XXI).

Die genannte Behörde hat nicht die pflichtge-
mäße Meldung aller Versammlungen und Tanz-

unterhaltungen angeordnet, sondern die Interes-
senten auf deren Anfragen lediglich über ihre
Kompetenz in den angeführten Angelegenheiten
informiert.

Ebenso hat sie nicht die Weisung herausge-
geben, die Gastwirte mögen zweisprachige Frem-
denbücher anschaffen; sie hat ihnen bloß emp-
fohlen, sie mögen die Fremdenbücher anschaffen,
und hat ihnen die verlangten näheren Informatio-
nen erteilt.

Prag, am 2. Juni 1938.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1374/VII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Schenk

über die unzuläßigen Methoden der

Staatspolizei in Nikolsburg

(Druck 1244/IX).

Die Interpellationsangaben über das ungehö-
rige Vorgehen von Polizeiorganen bei der Ein-
vernahme des Louis Nissl entsprechen nicht den
Tatsachen, wie dies durch die gepflogene Erhe-
bung festgestellt wurde.

Louis Nissl hat die Interpellationsbehauptungen
protokollarisch selbst widerlegt.

Es liegt daher kein Grund zu einer weiteren
Maßnahme vor.

Prag, am 31. Mai 1938.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1374/VIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
P. Nickerl

wegen gesetzwidrigen Passentzuges

an Heinrich Reichl in St. Joachimsthal

Nr. 642 (Druck 1244/X).


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Dem Heinrich Reichl wurde der Reisepaß auf
Grund der gepflogenen Erhebung zurückgegeben.

P r a g, am 31. Mai 1938.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1374/IX.

Antwort

des Ministers für Handel, Industrie und
Gewerbe

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr. Luschka,

betreffend die Nichtbeantwortung einer
Anfrage (Druck 1220/VI).

Die Beschwerde der Frau Marie Tuscher aus
Troppau, die allgemeinen Charakters war und
dem Handelsministerium am 20. Februar 1934
überreicht wurde, wurde im Hinblicke darauf, daß
sie sieb nicht auf ein« bestimmte Gesetzesbestim-
mung stützte, vom Standpunkte der einerseits
durch das Kartellgesetz, andererseits das Gesetz
Über den unlauteren Wettbewerb gegebenen Mög-
lichkeiten überprüft.

Bei der gepflogenen Erhebung hat die Handels-
und Gewerbekammer in Troppau zwar einen für
die Beschwerdeführerin günstigen Standpunkt
eingenommen, dies jedoch nur aus allgemeinen
Gründen, die sich ebenfalls konkret auf bestimmte
Gesetzesbestimmungen nicht stützten. Der csl.
Verband der Dentaldepots in Prag, der seit 1927
bestanden hat und ein internationales Groß-
handelskartell mit 110 Kartellparteien war, hat
Über behördliche Aufforderung den Kartellvertrag
vorgelegt, der in das Kartellregister eingetragen
wurde. Darnach konnte Verbandsmitglied derje-
nige werden, welcher mindestens 5 Jahre Ge-
schäftspraxis im Dentalgeschäfte und ein Kapital
von mindestens 200. 000 Kè hatte. Später wurde
die Forderung einer 10jährigen Praxis und von
400. 000 Kè Kapital infolge der unangenehmen Er-
fahrungen gestellt, welche die Mitgliederfirmen
des Verbandes durch Insolvenzen und Konkurse
einiger nicht genügend finanziell starker Ab-
nehmer gemacht haben.

Frau Tuscher hat ihre 7jährige Praxis als zahn-
ärztliche Assistentin, eine mittlere Handelsbil-
dung und eine 5jährige Geschäftspraxis geltend
gemacht, hat jedoch hinsichtlich des Kapitals
bloß Mittel in der Höhe von 80. 000 Kè ausgewie-
sen.

Das Kartellgesetz bietet die Möglichkeit eines
behördlichen Einschreitens Im Falle der begründe-
ten Befürchtung, daß durch Durchführung des
Kartellvertrages das öffentliche Interesse durch
unangemessene hohe Preise oder durch Geschäfts-
bedingungen, welche die Großhandels- oder
Detailpreise unangemessen erhöhen, oder durch

unbegründete Sperrungen gefährdet würde. Die
Frage, ob das Kartell jemanden als Mitglied auf-
zunehmen verpflichtet ist oder nicht, kann nicht
vom Standpunkte des Kartellgesetzes beurteilt
werden. Eine Sperre (Ausschließung) nach dem
Kartellgesetze ist nämlich nicht die Nichtauf-
nahme der Beschwerdeführerin in das Kartell,
sondern eine solche Maßnahme desselben, die ge-
gen jene abzielt, mit denen das Kartell als Ab-
nehmer oder Lieferanten in Verbindung steht,
und wodurch also das Kartell jemanden bei den
üblicherweise sonst von ihm aufrechterhaltenen
Geschäftsbeziehungen im Interesse des Zweckes
der Kartellvereinbarung einschränkt oder aus-
schließt. Daß das Kartell irgendeine solche Maß-
nahme getroffen hätte, hat die Beschwerdeführe-
rin selbst gar nicht behauptet. Die behördliche
Erhebung vom Standpunkte der einschlägigen
Bestimmungen des Kartellgesetzes fiel daher ne-
gativ aus und als einziger Weg zu einer Abhilfe
verblieb im gegebenen Falle die Klage nach § 1
des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb für
den Fall, daß durch Abweisung der Gesuchstelle-
rin ihre Tätigkeit unmöglich gemacht oder ge-
fährdet worden wäre.

Es war jedoch Sache der Beschwerdeführerin
selbst, diesen Weg zu beschreiten, da in Ange-
legenheiten des unlauteren Wettbewerbes ein Ein-
schreiten von Amts wegen unmöglich ist. Im
Hinblicke darauf hat das Handelsministerium die
Beschwerdeführerin mit Erlaß vom 13. Juli 1934,
G. Z. 42. 932/34, von seinem amtlichen Stand-
punkte verständigt und hat sie gleichzeitig auf die
einzige Abhilfemöglichkeit verwiesen, d. i. auf
das privatrechtliche Einschreiten beim ordentli-
chen Gerichte.

Aus einer Anfrage des Kreis-Strafgerichtes in
Prag und aus einer dem hiesigen Ministerium ab-
getretenen Eingabe der Beschwerdeführerin an
die Kanzlei des Präsidenten der Republik geht
jedoch hervor, daß auch das Gericht von seinem
Standpunkte aus eine Gesetzwidrigkeit nicht er-
blickt hat.

Eine weitere, direkt an die Kartellkommission
überreichte Eingabe des Zentralverbandes der
Gewerbegenossenschaften mit deutscher Ge-
schäftssprache in Prag wurde dieser Kommission
vorgelegt und sie hat darüber in ihrer Sitzung am
12. Juni 1935 verhandelt. Da die behördliche Er-
hebung vom Standpunkte des Kartellgesetzes ne-
gativ abschloß, wie bereits oben angeführt wurde,
wurde eine weitere Verhandlung über diese Ange-
legenheit vor der Kartellkommission gegen-
standlos.

Zu dieser meuterischen Analyse der Angelegen-
heit gesellt sich nunmehr noch der formale Um-
stand, daß der Fall vom Standpunkte des Kartell-
gesetzes überhaupt nicht mehr beurteilt werden
kann, weil das erwähnte Kartellübereinkommen
nach Einführung der KartellgebUhr aus dem
Kartellregister gelöscht wurde und sich der Ver-
band der Dentaldepots auflöste.

Die Ausfolgung des Gewerbescheins durch die
Bezirksbehörde in Troppau hat der Partei keinen
Rechtsanspruch auf den Handel mit einer be-
stimmten Warengattung gezeitigt, dessen Erlan-
gung von bestimmten anderen Voraussetzungen
abhängt. Der Beschwerdeführerin ist die Möglich-
keit des Wareneinkaufes an anderer Stelle nicht


10

genommen, wie deren bisherige Beschäftigung
zeigt.

Der Entwurf der Antwort auf die Anfrage des
Abgeordneten Dr. Luschka wurde anfangs 1937
ausgearbeitet, von meinem Amtsvorgänger jedoch
nicht approbiert, und so wurde im Hinblicke dar.
auf, daß für die Beantwortung von Anfragen in
der Geschäftsordnung keine bestimmte Frist fest-
gesetzt ist, die Angelegenheit nicht erledigt Ich
habe jedoch verfügt, daß in Hinkunft im Ressort
des Ministeriums für Industrie, Handel und Ge-
werbe auch die Anfragen der H. Mitglieder der
Nationalversammlung spätestens in der für In-
terpellationen festgesetzten Frist beantwortet
werden.

P r a g, am 4. Mai 1938.

Der Handelsminister:
R. Mlèoch m. p.

Рøeklad ad 1374/Х.

Отв"Ьтъ

министра школъ и народааго про-
свъщетя

на интерпеялящю депутатовъ Д-ра Ивана
Пьещака и Андрея Брод/я

въ дълъ перемены преподавательнаго

языка въ народной школъ села Андреева,

округъ Бард/евъ. (П. 1220/УП. )

Въ селе Андреева есть церковная на-
родная школа, а именно греко-католи-
ческая. Со стороны содержателя школы
небыло проявлено инициативы для пере-
мены преподавательнаго языка. Въ виду
того государственное школьное управле-
н!е не имело до сихъ поръ надлежащего
основашя заниматься этимъ дёломъ.

Прошеше н%которыхъ гражданъ, по-
данное по делу перемены преподаватель-
наго языка, не могло послужить для госу-
дарственнаго школънаго управления осно-
вой для дальнейшего делопроизводства
въ виду сомнешй, возникшихъ при мест-
номъ разследованш въ подлинности под-
писей приложенныхъ къ этому прошение.

Прага, 13. мая 1938 г.

Министръ
школъ и народнаго лросвещешя:

Д-ръ Франке с. р.

Рøeklad аd 1374/ХI.

Отв'втъ

министра школъ и народного про-
свъщен!я

на интерпеллящю депутатовъ Д-ра Ивана
Пьещака и Андрея Брод/я

въ дълъ перемъны преподавательнаго

языка въ народной школъ села Вышшй

Орликъ, округъ Стропковъ.

(П. 1220/1Х. )

Въ дълъ преподавательнаго языка въ
греко-католической двухклассной народ-
ной школъ въ Вышнемъ Орликъ раз-
сматривается вопросъ упорядочен!я въ
товлъ смысл-Ь, чтобы въ будущемъ школь-
номъ году родителямъ была дана воз-
можность записать своихъ дътей или въ
классъ съ чехословацкимъ преподаватель-
нымъ языкомъ или съ русскимъ.

Прага, 24. мая 1938 г.

Министръ
школъ и народнаго просвЪщемя:

Д-ръ Франке с. р.

Ргек1а<1 аи 1374/ХП.

Отв*Ьтъ

министра школъ и народнаго про-
свъщешя

на интерпеллящю депутатовъ Д-ра Ивана
Пьещака и Андрея Брод/я

въ дълъ перемъны преподавательнаго

языка въ народной школъ села Калла

Розтока, округа Снинскаго.

(П. 1220/ХШ. )

Государственная народная школа съ
чехословацкимъ преподавательнымъ язы-
комъ была открыта въ Калной Розтокъ
въ 1937 г. по просьбъ сельскаго предста-
вительства вышеуказаннаго села. Въ шко-
ле преподается подкарпаторуссюй языкъ
въ качестве необязательнаго предмета.
Кроме указанной государственной школы


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