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Pùvodní znìní ad 1199/IV.

Interpellation

des Abg. Franz Nitsch

an den Minister des Innern
und an den Minister für Landwirtschaft

wegen Verstösse gegen das Sprachenge-
setz durch die Bezirksbehörde in
Freiwaldau.

Die Bezirksbehörde in Freiwaldau hat mit
Bescheid vom 19. Juni 1937, Z. 173/396-X, dem
Vorsitzenden der Kommission I für die Zucht
landwirtschaftlicher Haustiere, Herrn Otto Weid-
lich in Nieder-Lindewiese, aufgetragen, die amtli-
che Korrespondenz mit der Bezirks- bezw. Lan-
desbehörde im Sinne der Bestimmungen des § 1,
Abs. 2, Punkt 1, des Sprachengesetzes und des
Artikel 1 lit. 7 der Sprachenverordnung in èechi-
scher Sprache zu führen, weil angeblich die Tier-
zuchtkommissionen als staatliche Behörden und
nicht als Parteien zu betrachten seien.

Der Versitzende der Tierzuchtkonitnission.
Herr Otto Weidlich, wird somit angewiesen, von
nun an in der Korrespondenz mit der Bezirksbe-
hörde in Freiwaldau (Zuschriften. Meldungen, Be-
richterstattung, Anbringung von Klauseln auf An-
suchen usw. ) nur die Staatssprache zu benutzen.
Gezeichnet ist der bezogene Bescheid vom Be-
zirkshauptmann Kozlik.

Der Bescheid ist gesetzwidrig und zwar aus
folgenden Gründen: Die Sprachenverordnung vom
3. Feber 1926 gilt nicht für den Bereich des Land-
wirtschaftsministeriums, sondern nur für den Be-
reich des Ministeriums des Innern, der Justiz, der
Finanzen, für Industrie-Handel und Gewerbe, für
öffentliche Arbeiten und für öffentliches Gesund-
heitswesen und für die diesen Ministerien unter-
stellten öffentlich-rechtlichen Korporationen, so-
wie für die Behörden der lokalen Selbstverwal-
tung. § 1, Abs. 2, Punkt 1. des Sprachengesetzes
ist ebenso unanwendbar, weil die Kommissionen
nach dem Gesetze Nr. 169/1924 Slg. d. G. u. V.
Inferessenvereraigungen aber keinesfalls Behör-
den sind.

Die Interpellanten stellen daher an den Herrn
Minister des Innern und an den Herrn Minister
für Landwirtschaft nachstehende Anfragen:

1. Sind die Herren Minister bereit zu veran-
lassen, dass der bezogene Bescheid der Bezirks-
behörde in Freiwaldau aufgehoben wird?

2. Welche Massnahmen werden die Herren
Minister treffen, damit sich solche Verstösse gegen

das Sprachengesetz m Hinkunft nicht mehr wie-
derholen?

Prag, am 27. Dezember 1937.

Franz Nitsch,

Hollube, Birke, Knöchel, Jäkel, Nickerl, Axmann.

Kling, Jobst, E. Köhler, Sogl, Fischer, Knorre,

Dr Eichholz, Dr Jilly, Obrlik, Ing. Karmasin,

Gruber, Rösler, Hirte, Dr Hodina.

Pùvodní znìní ad 1199/V.

Interpellation

des Abg. Ing. Ernst Peschka

an den Minister für Industrie, Handel und
Gewerbe

wegen Verletzung des Sprachenrechtes
durch das Èechostovakische Export-
institut in Prag.

Das Èechoslovakische Exportinstitut ant-
wortet auf alle Anfrage nur in rein èechischer
Ausfertigung, auch dann, wenn es sich um eine
deutsche Anfrage handelt. Alle Formulare und Zu-
schriften werden nur in èechischer Sprache aus-
gegeben. Von diesem Grundsatze hat nun das
Èechoslovakische Exportinstitut in seinem Schrei-
ben vom 16. Oktober 1937 eine Ausnahme ge-
macht, in dem deutsche Exporteure in deutscher
Sprache zur Abnahme der »Bücherei des prakti-
schen Exporteurs« zu Kè 5 je Stück Aufgefordert
werden.

Aus diesem Tatbestande ergibt sich, dass das
Èechoslovakische Exportinstitut nur Deutsch
kann, wenn es gilt, den Exporteuren etwas zu ver-
kaufen, und weiters, dass es auch die Expoteure
nach Nationalität getrennt führt, während sonst
das Èechoslovakische Exportinstitut keine Spra-
chenrechte kennt.

Die Interpellanten stellen daher an den Herrn
Minister die Anfragen:

1. Ist dem Herrn Minister bekannt, dass das
Èechoslovakische Exportinstitut auch mit deut-
schen Exporteuren nur in Cechischer Sprache ver-
handelt?


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2. Ist der Herr Minister bereit zu veranlassen,
dass das Èechoslovakische Exportinstitut mit
deutschen Exporteuren in deutscher Sprache ver-
handelt?

Prag, am 27. Dezember 1937.

Ing. Peschka,

Rösler, E. Köhler, Fischer, Axmann, Gruber, F.

Nitsch, Hirte, Jobst, Nickerl, Knorre, Birke,

Dr Eichholz, Ing. Karmasin, Obrlik, Dr Jilly, Dr

Kellner, Illing, Jäkel, Knöchel, Hollube.

Pùvodní znìní ad 1199/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Georg Wollner
an den Minister für soziale Fürsorge

wegen Verletzung der Minderheitenrechte
Nichteinhaltung der Sprachengesetz-
gebung.

Im Oktober 1937 sind den Interpellanten aus
den Gemeinden der Bezirke Eger, Elbogen, Fal-
kenau a/E., Karlsbad und St. Joachimsthal 63 Zu-
schriften des Ministeriums für soziale Fürsorge
aus den Jahren 1936 und 1937 in einsprachig ce-
chischer Ausfertigung zu Gesicht gekommen, die
deutschen Parteien auf deren deutsch geschriebene
Eingaben zugestellt worden sind. Es sind dies Be-
scheide betreffend die Bauunterstützung nach dem
Gesetze Nr. 45/1930, welche vom Ministerium für
soziale Fürsorge im Einvernehmen mit dem Fi-
nanzministerum und dem Ministeruni für öffent-
liche Arbeiten den Unterstützungswerbern erteilt
werden.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister für soziale Fürsorge nachstehende An-
fragen:

1. Ist der Herr Minister bereit aufzuklären,
warum die oben zitierten Bescheide in einsprach!?
èechischer Ausfertigung herausgegeben wurden?

2. Was gedenkt der Herr Minister zu tun,
damit sich in Hinkunft derartige Verletzungen des
Sprachenrechtes nicht wiederholen?

Prag, am 27. Dezember 1937.

Wollner,

Illing, Hollube, Axmann, E. Köhler, Gruber, Jäkel,

Rösler, Hirte, Knorre, Jobst, Nickerl, Birke, F.

Nitsch, Dr Eichholz, Fischer, inz. Karmasin, Dr

Jilly, Knöchel, Obrlik, Franz Nìmec.

Pùvodní znìní ad 1199/VII.

Interpellation

des Abgeordneten Gustav Obrlik
an den Minister des Innern

wegen ungerechtfertigter Verweigerung

von Grenzausweisen in zahlreichen

Fällen.

Den Interpellanten wird über eine Reihe von
Fällen berichtet, in denen seitens der staatlichen
Polizeibehörden bezw. Gendarmeriestationen den
Gesuchstellern die Ausfolgung von Grenzauswei-
sen unter vollkommen nichtigen und ungesetzli-
chen Begründungen verweigert wird. Es handelt
sich - wie aus den einzelnen dargestellten Fällen
hervorgeht - um unabhängige und örtlich ver-
schiedene Behörden, so dass die gerügten Abwei-
sungen nicht alsvereinzelte Erscheinungen ange-
sehen werden können. Die Interpellanten sehen
vielmehr in diesen Erscheinungen symptomatische
Auswirkungen einer den Interessen der sudeten-
deutschen Bevölkerung verständnislos und oft
dem Minister unterstehenden Beamtenschaft des
feindlich gegenüberstehenden Seelenhaltung der
staatlichen Sicherheitswesens.

Die Interpellanten müssen daher auch jede
Remedur m Einzelfällen solange als ein unzuläng-
liches Flickwerk betrachten, als nicht vom Herrn
Minister als der Obersten Instanz des gesamten
staatlichen Sicherheitswesens an alle Unterliede-
rungen und Einzelpersonen, die ihm unterstehen,
eindeutige Richtlinien herausgegeben werden, die
der sudetendeutschen Bewohnerschaft dieses
Staates nicht nur die strikte Einhaltung der gel-
tenden Gesetze verbürgen, sondern ihr auch in
persönlicher Hinsicht Verständnis entgegenbringen.

1. Eduard Günther, Beamter in Reichenberg,
Mühlgasse 17, suchte bei der Polizeidirektion in
Reichenberg um Ausstellung eines Reisenpasses
nach allen Staaten Europas auf die Dauer von 5
Jahren an, der ihm mit Bescheid vom 23. Juli
1937, Zahl 43556/36, im Sinne des § 7, Abs. dl, des
Gesetzes Slg. 55/1928 mit der Begründung ver-
weigert wurde, er wäre Mitglied einer wegen
staatsfeindlicher Tätigkeit rechtsgültig aufgelösten
politischen Partei gewesen, in welcher er eine
führende Stelle bis zu deren Auflösung einnahm.
Es bestünde daher der begründete Verdacht, dass
durch seine Reisen in das Ausland wichtige Inte-
ressen der staatlchen Sicherheit gefährdet werden
könnten. Seiner gegen diesen Bescheid rechtzei-
tig emgebrachten Berufung an die Landesbehörde
in Prag wurde gleichfalls nicht stattgegeben, viel-
mehr mit Bescheid vom 18. Mai 1937, Zahl 10. 320
1/1936, Abt. 20a, die erstinstanzliche Entscheidung
bestätigt. Eduard Günther war niemals Mitglied
der aufgelösten Deutschen Nationalsozialistischen
Arbeiterpartei, wie des der Bescheid der Landes-
behörde behauptet.


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2. Der Bäckergehilfe Franz Schmidt in
Waltsch Nr. 67, Bezirk Luditz, suchte bei der
Bezirksbehörde in Luditz um Ausstellung eines
Reisepasses an. Sein Ansuchen wurde jedoch mit
dem Bescheid dieser Behörde vom 9. August
1937, Z. 6/229 unter Berufung auf den § 7 des
Gesetzes Slg. 55/1928 abgelehnt. Gegen diesen
Bescheid hat Franz Schmidt die Berufung an die
Landesbehörde in Prag eingebracht, welche je-
doch auch von dieser Behörde unter folgender
Begründung abgelehnt wurde:

»Durch die Wahrnehmung der Sicherheitsbe-
hörden und »Ihrem eigenen« Geständnis ist er-
wiesen, dass Sie Mitglied der infolge staatsfeind-
licher Tätigkeit durch die Behörden aufgelösten
Partei DNSAP gewesen sind und besteht deshalb
die begründete Befürchtung, dass Sie durch Ihre
Reise in das Ausland wichtige Interessen der
Staatssicherheit bedrohen könnten. Zu den Aus-
führungen der Berufung wird bemerkt, dass Sie
durch Ihre Mitgliedschaft in der angeführten Par-
tei der staatsfeindlichen Tätigkeit zugestimmt ha-
ben, dass Sie keine Aenderung Ihrer Gesinnung
bekundet haben und es auch der Behörde nicht
möglich ist, eine solche Aenderung nachzuweisen. «

In dieser Begründung wird es versäumt, auf
besondere Umstände hinzuweisen, aus denen die
Nichtänderung der Gesinnung des Gesuchsstellers
hervorgehen würde; dazu wäre jedoch die Be-
hörde verpflichtet gewesen.

3. Josef Wolf, Kellner in Böhmisch Wiesen-
thal Nr. 68, suchte am 20. Juni 1936 ber der Be-
zirksbehörde in St. Joachimsthal um Ausstellung
eines Grenzausweises an, der ihm jedoch mit Be-
scheid dieser Behörde vom 12. September 1936,
Z. 293/1936, verweigert wurde. Die dagegen recht-
zeitig eingebrachte Berufung an die Landesbehör-
de in Prag wurde mit Bescheid dieser Behörde
vom 28. November 1936, Z. 9348/3 a 1936, Abt.
20, mit der Begründung abgewiesen, dass die
Ausstellung eines Grenzscheines mit Rücksicht
auf die Bestimmung des Art. I der Kundmachung
des Ministeriums des Innern vom 27. April 1928,
S. d. G. u. V. Nr. 66, eine durch keine Ver-
waltungsvorschrift eingeschränkte Angelegenheit
des freien Ermessens der Behörde ist. - Josef
Wolf ist vom Beruf Kellner und seit Jahren be-
reits ohne Stellung. Trotz eifrigster Bemühungen
war es ihm bis zum heutigen Tage nicht möglich,
in der Èechoslovakei eine Stellung zu finden. Er
benötigte den Grenzausweis zum Antritt einer
Stelle im benachbarten Sachsen. Wolf ist voll-
ständig auf sich selbst angewiesen, da er von
seinen Eltern nicht erhalten werden kann. Trotz-
dem aber verweigerte man ihm bis zum heutigen
Tage die Ausstellung eines Grenzausweises.

4. Desgleichen wurde dem Kellner Ludwig
Kreissl in Stolzenhain Nr. 50 mit Bescheid der
staatlichen Polizeiexpositur in Gottesgab vom 12.
Mai 1937, Z. 1177/37, die Ausstellung eines Grenz-
ausweises verweigert, mit der Begründung, »dass
die Notwendigkeit eines Ausweises nicht genü-
gend dargetan ist«. Ludwig Kreissl ist verheiratet
und Vater eines Kindes und kann nirgends eine
Stelle als Kellner erhalten. Im nahegelegenen Kur-

orte Oberwiesenthal in Sachsen könnte Kreissl
jederzeit als Kellner Beschäftigung finden, was
ihm jedoch durch die Nichtausstellung eines
Grenzausweises unmöglich gemacht wird.

5. Dem Josef Kreissl in Böhmisch Wiesenthal
Nr. 178, der ein Beinleiden hat und zu diesem
Zwecke Bestrahlungen im nahen Sächsisch Wie-
senthal nehmen wollte, wurde gleichfalls die Aus-
stellung eines Grenzausweises mit Bescheid der
staatlichen Polizeibehörde in Gottesgab vom 25.
August 1937, Z. 2444/37, verweigert. Die Begrün-
dung der Behörde lautet, »dass die Notwendig-
keit dieses Ausweises nicht genügend dargetan
sei«. Demgegenüber sei festgestellt - und davon
muss die Polizeibehörde in Gottesgab Kenntnis
haben -, dass der Weg nach Sächsisch Wiesen-
thal höchstens 5 bis 10 Minuten, dagegen nach
Karlsbad ungefähr 30 km beträgt, und man also
Josef Kreissl zumutet, mit seinem Beinleiden 30
km zurückzulegen, um Bestrahlungen nehmen zu
können.

6. Franz Weiss in Böhmisch Wiesenthal Nr.
103 ist Filialleiter einer Handschuhfabrik und hat
daher öfters geschäftlich in Deutschland zu tun.
Trotzdem wurde ihm die Ausstellung eines Grenz-
ausweises mit Bescheid der staatlichen Polizei-
expositur m Gottesgab vom 28. April 1937, Z.
805/37, verweigert.

7. Frl. Anna Behr aus Böhmisch Wiesenthal
wurde die Ausstellung des Grenzausweises durch
Bescheid der staatlichen Polizeibehörde in Gottes-
gab Z. 762/37 mit der Begründung verweigert,
dass ihre Reisen ins Ausland wichtige Staatsinte-
ressen gefährden könnten. Anna Behr ist seit 10
Jahren ununterbrochen in einer Fabrik für Pa-
pierwarenerzeugung in Hammer Unter-Wiesen-
tlial in Sachsen beschäftigt, muss sich von diesem
Verdienste zur Gänze ernähren und stehe nun,
da ihr die Ausstellung eines Grenzausweises ver-
weigert wurde, ganz ohne Verdienstmöglichkeit,
dem Elende und der Not preisgegeben, da.

8. Desgleichen wurde dem Leopold Liebald in
Böhmisch Wiesenthal mit Bescheid der staatli-
chen Polizeiexpositur in Gottesgab vom 13. 7
1937, Z. 1780/37, die Ausstellung eines Grenzaus-
weises verweigert.

9. Selma Franke, Neustadt an der Tafelfichte,
Schillerstrasse 114, suchte bei der staatlichen Po-
lizeiexpositur in Neustadt um Ausstellung eines
Grenzausweises an und begründete ihr Ansuchen
damit, dass sie ihren Sohn und ihre Schwestern
m den angrenzenden deutschen Grenzorten von
Zeit zu Zeit besuchen wolle. Ihr Ansuchen wurde
mit dem Bemerken, sie hätte kein Anrecht auf
Ausstellung eines Grenzausweises, abgelehnt. Auf
ihren Einwand wurde ihr gesagt, sie möge sich
einen Pass anschaffen oder um Ausstellung eines
Tagesausweises ansuchen. Da Selma Franke eine
Arbeiterin mit geringem Verdienste ist, ist es ihr
ganz unmöglich, sich einen Tagesausweis oder
gar einen Pass anzuschaffen. Bei einer Interven-
tion des Abgeordneten Franz Hollube beim Po-
lizeidirektor in Neustadt wurde diesem Abhilfe
zugesagt. Doch besitze Selma Franke bis heute
noch keinen Grenzausweis.


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10. Anton Hermsdörfer, Gastwirt in Georgen-
dorf, Bezirk Brüx, suchte bei dem Gendarmerie-
posten in Georgendorf bereits zum zweiten Male
um Ausstellung eines Grenzausweises an und be-
gründete sein Ansuchen damit, dass er den Aus-
weis benötige, um sich einer zahnärztlichen Be-
handlung in dem sächsischen Grenzorte zu unter-
ziehen. Der Postenkommandant, Ober wach t-
rneister Soupal, verweigerte ihm die Bestätigung
dieses Ausweises mit der Begründung, dass den
Ausweis nur Grenzbewohner erhielten, die Felder
in Deutschland hätten und dass ein Zahnarzt in
Oberleutensdorf sei, obwohl seine eigene Frau
bei dem reichsdeutschen Zahnarzte in Behandlung
gestanden war. Weiters erklärte Oberwacht-
meister Soupal, er würde den Ausweis noch eher
ausstellen, wenn nicht Hermsdörier gegen ihn eine
Beschwerde eingebracht hätte.

Die Interpellanten stellen daher an den Herrn
Minister des Innern die Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt m allen Einzelfällen auf das genaueste
erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit zu veranlassen,
dass die schuldigen Organe der staatlichen Si-
cherheitsverwaltung in allen Fällen zur Verant-
wortung gezogen werden?

3. Ist der Herr Minister bereit, in allen ge-
schilderten Fällen eine gerechte und dem Gese-
tze entsprechende Behandlung anzuordnen?

4. Ist der Herr Minister bereit, den Intei-
pellanten geeignete Garantien zu nennen, die i'i
der Zukunft die Wiederholung von Vorfällen, wie
die gerügten, unmöglich machen?

Prag, am 27. Dezember 1937.

Obrlik,

Nickerl, Gruber, Fischer, Birke, Axmann, Knorre,

Illing, Sogl, F. Nitsch, Hollube, Jäkel, Rösler,

Ing. Richter, Ing. Karmasin, Hirte, Dr Eichholz, Dr

Jilly. Knöchel, Jobst, E. Köhler.

Pùvodní znìní ad 1199/VIII.

Interpellation

des Abg. Ing. Franz Karmasin
an den Minister des Innern

wegen Verbotes von Versammlungen des
Deutschen Kulturverbandes.

Obwohl sich das von dem Ministerrat nach
den Teplitzer Vorfällen erlassene Versammlungs-
verbot nach dem genauen Wortlaut der Verord-
nung nur auf die Abhaltung politischer Versamm-
lungen bezog, haben es einige Bezirksbehörden

für gut befunden, dieses Verbot dazu zu benut-
zen, um auch die Versammlungen des Deutschen
Kulturverbandes zu verbieten.

So wurde dem Bezirksverbande des Deut-
schen Kulturverbandes in Bratislava die Abhal-
tung einer Mitgliederversammlung zum 30. XI.
1937 in Most a. O. mit Bescheid der Bezirksbe-
höide in Šamorin vom 25. XI. 1937, Zahl 15326/37
mit der Begründung verboten, dass die Mitglie-
dervei Sammlung zu einer politischen Versamm-
lung missbraucht weiden könnte und dass durch
diese Versammlung die öffentliche Ruhe und
Ordnung ernstest bedroht werden könnte.

Desgleichen wurde der Ortsgruppe des Deut-
schen Kulturverbandes in Krönau mit Bescheid
der Bezirksbehörde in Mähr. Trubau vom 16. XI.
1937, p. ZI. 41672/1/VII-16 die Abhaltung einer
öffentlichen Werbeversammlung mit dem Hinweis
verboten, dass geinäss Regierungsbeschluss poli-
tische Versammlungen verboten sind und dass
durch die Veranstaltung der Werbeversamrnlung
offensichtlich eine derartige politische Versamm-
lung ersetzt werden sollte. Begründet wird dieses
Verbot mit jenem bereits sattsam bekannten Mof-
kanzleidekret vom 6. Jänner 1836, wodurch grund-
sätzlich hinsichtlich der polizeilichen Ueberwa-
cliung herumziehender Schauspielertruppen, Seil-
tänzer, Musikbanden, gymnastischer Kunstler usw.
gegeben werden, dessen Zitierung schon an und
für sich an die Zeit jener berüchtigten Polizei-
methodeu Mettermchs erinnert.

Der Deutsche Kulturverband ist ein vollstän-
dig unpolitischer Verein und es war auch keines-
wegs im Programm beider Veranstaltungen die
Erörterung irgendwelcher politischer Ereignisse
vorgesehn und zu befürchten.

Die Anwendung des vom Ministerrate er-
lassenen Versammlungsverbotes auf die Mitglie-
derversammlungen des Deutschen Kulturverban-
des konnte daher nur den Zweck haben, den bei-
den Gliederungen des Deutschen Kulturverban-
des die Abhaltung von Mitgliederversammlungen
unmöglich zu machen.

Wir richten daher an den Herrn Minister die
Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, die beiden
oben geschilderten Versammhingsverbote in Most
und Krönau genauest untersuchen zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, den Bezirks-
behörden aufzutragen, die Versammlungen des
Deutschen Kulturverbandes nicht als politische
Versammlungen anzusehen und dem Deutschen
Kulturverbande bei der Abhaltung seiner Mitglie-
derversammlungen keine Schwierigkeiten in den
Weg zu legen?

Prag, am 27. Dezember 1937.

Ing. Karmasin,

Hollube, Illing. Birke, Fischer, Jäkel, Knorre,
Knöchel. Jobst, F. Nitsch, Axmann, Nickerl,
Dr Eichholz, Gruber, Ing. Richter, Ing. Künzel,
Dr Kellner, Obrlik, Kundt, Dr Jilly, E. Köhler.


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Pùvodní znìní ad 1199/IX.

Interpellation

des Abg. Dr Franz Hodina

an den Ministerpräsidenten,

an den Minister des Innern

und an den Minister für Schulwesen und

Voikskultur

betreffend die Verfügung von Freiheits-
strafen an A. Dohnal wegen Nichbesuches
der èechischen Minderheitsschule in
Fratting durch seine Kinder.

Anton Dohnal lebt seit über 20 Jahren unter
den Deutschen und hat sich dort als landwirt-
schaftlicher Arbeiter durchgebracht. Er heiratete
später ein deutsches Mädel, welcher Ehe dann
Kinder entsprossen sind. Die Kinder wurden
schulpflichtig und besuchten die deutsche Schule
in Fratting. Im Herbste des Vorjahres bekam nun
üohnal den Auftrag, seine Kinder unter jeder
Bedingung der èechischen Minderheitsschule in
Fratting zuzuführen. Dagegen erhob Dohnal Ein-
spruch mit dem Hinweise darauf, dass er sich
als Deutscher fühle, sich bereits bei zwei Volks-
zählungen zum deutschen Volke bekannt habe und
dass diese deutsche Zählung trotz amtlichen Wi-
derstandes im Rekurswege auch anerkannt wur-
de, dass infolgedessen seine Familie deutsch sei
und die Kinder deutsch erzogen werden müssen.

Diesbezüglich wurde am 5. Oktober eine An-
frage an den Präsidenten des Landesschulrates
für Böhmen eingebracht, die bis heute ohne Be-
antwortung geblieben ist. In dieser Anfrage heisst
es: Anton Dohnal schickt seit Weihnachten 1936
seine zwei Kinder nicht mehr in die Schule, da
sie aus der deutschen Schule ausgeschult wurden
und der Schulleiter der deutschen Schule die Kin-
der bei persönlicher Verantwortung nicht mehr
aufnehmen darf. Die Kinder sollten sofort den Un-
terricht in der èechischen Schule aufnehmen.

Hinter dieser ganzen Angelegenheit steht die
»Národní jednota« und als deren Fürsprecher hat
der Restgutbesitzer Smejkal bei der Behörde den
Antrag gestellt, dem Dohnal die Kinder zu ent-
eignen, sie in die ehemalige Heimatsgemeinde des
Dohnal zu schicken und sie dort - infolge der
èechischen Volkszugehörigkeit der Pflegeeltern -
in die èechische Schule einschreiben zu lassen:

Seit Weihnachten 1936 weigert sich Dohnal,
die Kinder in die èechische Schule zu schicken.
Der plötzlich einsetzende Druck auf die deutschen
bezw. gemischten Ehen entstammenden Kinder
begann mit der Errichtung der èechischen Min-
derheitsbürgerschule in Hafnerluden. Damit die
Bürgerschule entsprechende Schülerzahlen auf-
weist, wurden von den Minderheitsschulen sämt-
liche nur irgendwie angängigen Kinder abgezo-

gen. Da nun dadurch in der Minderheitsschule
Schüler fehlten, mussten eben sämtliche erreich-
baren Kinder in die Minderheitsschule gezwungen
werden. Dohnal widerstand dem Drucke. Er wur-
de mit Geldstrafen belegt und diese wurden infol-
ge Uneinbringlichkeit in Freiheitsstrafen umge-
wandelt. Da die Kinder zum festgesetzten Zeit-
punkte wieder nicht in die èechische Schule ka-
men, wurde Dohnal neuerlich mit einer Freiheits-
strafe belegt. Dohnal wurde in Arrest gesetzt und
während der Abbüssung der Strafe wurde - da
auch der neue Tennin zur Aufnahme in die Min-
derheitsschule nicht eingehalten wurde - eine neu-
erliche Freiheitsstrafe über ihn verhängt. Diese
Verlängerung der Arreststrafe wurde wiederholt,
da Dohnal immer wieder noch vor dem Abbüssen
der erst verhängten Strafe schon wieder neuer-
lich bestraf wurde, sodass er heute insgesamt
annähernd fünfzig Tage Arrest zugemessen be-
kommen hat. Was aus den Kindern unterdessen
wird, die auf diese Art um den Familienerhalter
gebracht wurden, kümmert die vorgesetzte Be-
hörde nicht.

Vorliegender Fall zeigt wiederum, dass alle
von den verantwortlichen èechischen politischen
Führern für die Öffentlichkeit bestimmten Worte
nur eben Worte bleiben und niemand daran denkt,
ein gerechtes Verhältnis in allen Belangen zur Tat
werden zu lassen. In diesem Falle handelt es sich
um die Lösung der Frage, welcher Nationalität
die Kinder aus gemischten Ehen anzugehören ha-
ben. Seit dem Umstürze reklamieren, fordern und
zwingen èechische private Kreise, halbamtliche
und ganzamtliche Stellen das Elternpaar in sol-
chen gemischten Ehen, die Kinder unter jeder Be-
dingung der èechischen Schule bezw. im deut-
schen Gebiete der èechischen Minderheitsschule
zuzuführen. Und doch ist dieses Problem von nie-
mand anderem zu lösen, als von den betreffenden
Eltern der Kinder selbst. Im kleinen Schulgesetze
heisst es wohl, dass die Nationalität der Kinder
aus gemischten Ehen durch die Nationalität des
Familienerhalters oder durch die Muttersprache
bestimmt wird. Die Fassung selbst zeigt ja schon
auf, dass man bei Fassung des Gesetzeswortlautes
darauf ausging, hier einen dehnbaren Begriff zu
schaffen, der dann je nach den Verhältnissen für
das èechische Volk ausgedeutet werden konnte.

Tatsächlich sind alle derartigen Kinder aus
gemischten Ehen immer wieder und selbst unter
Anwendung von Gewaltmassnahmen dem èe-
chischen Volke nicht nur zugezählt, sondern auch
zugeführt worden, ganz gleich, ob nun der Fami-
lienerhalter deutsch oder die Muttersprache die
deutsche war.

Im gegebenen Falle hatte immer das Recht
zu bestimmen und die Kinder für sein Volk zu re-
klamieren der èechische Teil, ob er nun den Fa-
milienerhalter stellte oder die Muttersprache die
cechische war. Es ist ganz ausgeschlossen, dass
sämtliche gemischte Ehen zugunsten des èechi-
schen Volkes ausgewertet werden müssen. In
allen diesen Fällen der Ehe von kulturell zumin-
dest gleich hoch stehenden Angehörigen des deut-
schen und èechischen Volkes kann nur die mora-
lische Kraft des einen oder anderen Teiles den


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zweiten fremd - nationalen Teil zu sich und seinem
Volke heranziehen und dann die aus dieser ge-
mischten Ehe entstammenden Kinder seinem Vol-
ke zuführen. Immer wird der moralisch stärkere
Eheteil den moralisch schwächeren Eheteil zu sich
heranziehen und bestimmend auf die Nationalität
der Kinder einwirken.

Nach dem Vorangeführten ist es gänzlich aus-
geschlossen, dass sämtliche gemischte Ehen ein-
seitig nur zu Gunsten des èechischen Volkes aus-
fallen müssen. Und wenn m der Èechoslovaki-
schen Republik wahre Demokratie und gegensei-
tige Achtung vor dem Volkstume des anderen Vol-
kes herrschen sollen, dann mus es ebenso möglich
sein, dass gemischte Ehen auch zu Gunsten des
deutschen Volkes gestaltet werden, wie zu Gun-
sten des èechischen Volkes. Es ist deshalb eines
Rechtsstaates unwürdig, hier einzugreifen und
selbst - wie im obgenannten Falle - mit Strafen,
Freiheitsetziehung und Vorenthaltung des Fami-
lienerhalters vorzugehen, um den Besuch der èe-
chischen Schule durch die Kinder dieser ge-
mischten Ehe, die zu Gunsten des deutschen Vol-
kes gestaltet ist, zu erzwingen. Derartige Fälle
sind zu Hunderten und Tausenden anhängig ge-
macht worden. In ihrer Verzweiflung wandten
sich die Eltern selbst an den verstorbenen Alt-
präsidenten, der dann tatsächlich Abhilfe schuf.
Und hunderte solcher Fälle sind nicht erledigt
und die betreffenden Eltern schmachten, die ihre
Kinder zu anständigen Staatsbürgern erziehen
wollen, unter dem Drucke und unter der Gewalt,
mittels welcher ihre Kinder dem anderen Volke
zugeführt werden sollen.

Erst in der letzten Zeit haben wir aus dem
Munde des Herrn Ministerpräsidenten und des
Herrn Ministers für Schulwesen und Volkskultur
und auch des Herrn Ministers des Innern wieder-
holt hören können, dass die Unterbehörden den
Auftrag haben, auch den deutschen Staatsbürgern
gegenüber gerecht vorzugehen. Die Interpellanten
können dann nicht verstehen, wie es möglich ist,
dass im vorliegenden Falle selbst wederholt Frei-
heitsstrafen verhängt werden, um den Besuch der
èechischen Schule zu erzwingen. Soll etwa dieser
Druck dazu verhelfen, nichtbesuchte Minderheits-
schulen zu füllen, um dann die Berechtigung des
Bestandes derartiger Schulen auf Grund des Be-
suches von Kindern aus reindeutschen Ehen und
Kindern aus solchen gemischten Ehen zu begrün-
den.

Wir erlauben uns daher, an den Herrn Mini-
sterpräsidenten, an den Herrn Minister des Innern
und an den Herrn Minister für Schulwesen und
Volkskultur folgende Anfragen zu stellen:

1. Ist der Herr Ministerpräsident bezw. der
Herr Minister des Innern bereit, die Angelegen-
heit Dohnal genauest überprüfen zu lassen und
das Unrecht wieder gutzumachen?

2. Ist der Herr Ministerpräsident und der Herr
Minister für Schulwesen und Volkskultur gewillt,
die Schulleitung der deutschen Schule in Frat-
ting zu beauftragen, die Kinder Dohnal sofort für
den deutschen Schulunterricht aufzunehmen?

3. (st die Regierung gewillt, derartige Zustän-
de, die die volle Rechtlosigkeit der betreffenden
Eltern aufzeigen, weiterhin zu dulden?

4. Ist der Herr Ministerpräsident gewillt, das
Problem der gemischten Ehen und die Bestim-
mung der Nationalität der aus ihnen stammenden
Kinder gerecht zu lösen und die Erziehung dieser
Kinder den Eltern zu überlassen?

5. Ist der Herr Ministerpräsident und der
Herr Minister für Schulwesen und Volkskultur
gewillt, eine Gesamtüberprüfung der in die èe-
chischen Minderheitsschulen eingeschriebenen
deutschen oder aus gemischten Ehen stammenden
Kinder zu verfügen und zu veranlassen, dass
diese sofort der angestammten Schule zurückge-
führt werden?

6. Ist der Herr Ministerpräsident und der
Herr Minister für Schulwesen und Volkskultur
gewillt, für den Besuch der èechischen Minder-
heitsschule ähnliche Verfügungen zu treffen, wie
sie für die deutschen Minderheitsschulen bezw.
für die deutschen Privatschulen bestehen, wor-
nach nur die Kinder deutscher Nationalität in
diese Schulen aufgenommen werden dürfen?

Prag, am 27. Dezember 1937.

Dr Hodina,

Hollube, Knöchel, Illing, Hirte, Birke, Nickerl,
Stangl, Axmann, Obrlik, Jobst, Franz Nìmec,
Ing. Karmasin, Ing. Lischka, Ing. Schreiber, Dr
Kellner, Rösler, Ing. Künzel, Kundt, F. Nitsch,
Jäkel.

Pùvodní znìní ad 1199/X.

Interpellation

des Abg. Rudolf Axmann

an den Justizminister
und an den Minister des Innern

wegen Unregelmässigkeiten beim Ge-

meindeamte in Glasdörfl, Bezirk

Mährisch Altstadt.

In der Gemeinde Glasdörfl, Bezirk Mährisch
Altstadt, gingen schon seit längerer Zeit Gerüch-
te um, dass im Flachsbrennerbuche der Gemein-
de Unregelmässigkeiten vorgekommen sind, wel-
che den Gemeindevorsteher Josef Weis schwer
belasten. Zu diesen Gerüchten nahm dann auch
die Gemeindevertretung und die Finanzkommision
von Glasdörfl Stellung und erstattete schliesslich
durch den Obmann der Finanzkommission an die
Staatsanwaltschaft in Olmütz die Strafanzeige.
Wie nun verlautet, sind trotz dieser Strafanzeige
von der Staatsanwaltschaft bisher keine weiteren


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