16

her Franz Fencl (in der Interpellation ist irrtüm-
lich Erich Fenèl angeführt) und Wenzel Kuèera
haben am 30. Dezember 1936 auf der Bezirks-
strasse in Mermsdorf den Dienstgang vorgenom-
men.

Der Aufseher Fencl hat bei der Untersuchung
den Vorfall, den die Interpellation betrifft, im We-
sentlichen folgendennassen geschildert:

Ungefähr um 21 Uhr haben beide Aufseher
beim Hause N. C. 33 eine Gruppe von drei Per-
sonen eingeholt, laut Sicherstellung Erich Michel,
Edwin Hausmann und Hildegard Buchelt. Sobald
die Wache an diesen Personen vorübergegangen
war, hat der Aufseher Fencl beobachtet, dass
einer der beiden Männer knapp hinter Fencl
einige Schritte im gleichen Tempo gemacht hat;
Fencl hat ein verdächtiges Geräusch der Kleider
und Hände gehört und gleich darauf ist ihm der
Gewehrriemen vom Halse bis zum Saume der
Achselspange heruntergeglitten. In der Meinung,
jener Mann wolle sich des Gewehres bemächti-
gen, hat Fencl eine heftige Wendung gemacht,
um das Gewehr wieder zu schultern und im
Falle, dass es jemand ergreifen sollte, das Ge-
wehr schätzen zu können, wobei er mit der aus-
gestreckten Hand den Mann berührt hat, der ihm
unmittelbar hinter seinem Rücken gefolgt war, und
in dem er Erich Michel erkannt hat.

Darauf ist Michel zu seinen Begleitern zu-
rückgegangen, zu denen dann sofort auch der
Aufseher Fencl zurückgekehrt ist und Michel in
deutscher Sprache gefragt hat: »Was haben Sie
jetzt gemacht?« Michel entgegnete, er habe nichts
getan, und sich dabei auf die Zeugenschaft Haus-
manns berufen, der aber erklärte, nichts gesehen
zu haben, da er gerade auf die Buchelt gschaut
habe. Daraufhin hat die Wache weiter den vor-
geschriebenen Dienstgang fortgesetzt. Diese Schil-
derung des Geschehnisses ist auch durch die Aus-
sage des Aufsehers Wenzel Kuèera erhärtet.

Der Aufseher Fencl hat dann gegen Erich
Fencl die Strafanzeige beim Bezirksgerichte in
Friedland erstattet, das sie der Bezirksbehörde
in Friedland zur Verhandlung abgetreten hat; in
der Sache ist aber bisher nicht entschieden wor-
den. In dieser Strafanzeige hat Aufseher Fencl
auch angeführt, Erich Michel habe sich schon
mehrmals ihm gegenüber in einer Weise benom-
men, die den begründeten Verdacht erregt hat,
er wolle die Organe der Finanzwache der Gering-
schätzung und dem Gespötte aussetzen.

Erich Michel hat beim Bezirksgerichte in
Friedland gegen den Aufseher Fencl eine Prival-
klage wegen Uebertretung der Ehrenbeleidigung
gomäss § 1 des Gesetzes S. d. G. u. V. Nr. 108/33
eingebracht, weil ihm Fencl damals angeblich

eine Ohrfeige gegeben habe. Mit dem Urteile des

genannten Gerichtes vom 10. Feber 1937, Z. T-22/

8-37, ist Aufseher Fencl gemäss § 259/2 der St.

P. O. von der Anklage freigesprochen worden.

Bisher ist hier keine Nachricht eingelangt, ob und
wie das Berufungsverfahren auf Grund der Be-
rufung beendet worden ist, welche der Privat-
kläger gegen dieses Urteil eingebracht hat.

Es muss bemerkt werden, dass Aufseher
Fencl nach der Schilderung seiner Vorgesetzten
ein auf seine Dienstpflichten bedachter Bedien-
steter ist. Trotzdem aber ist gegen ihn in der
Angelegenheit das Strafverfahren eingeleitet
worden; mit der Durchführung desselben wird
abgewartet, bis die gerichtliche Entscheidung
über die erwähnte Berufung Michels gegen das
Urteil des Bezirksgerichtes in Friedland einlangt.

Zur Einleitung des Disziplinar- bezw. Straf-
verfahrens gegen den Aufseher Kuèera ist kein
Grund erblickt worden, da der Genannte nach
dem Ergebnisse der Untersuchung an dem Vor-
falle keinerlei Anteil gehabt und beim Verhöre
nachdrücklich in Abrede gestellt hat, den Auf-
seher Fencl aufgefordert zu haben, Michel neuer-
dings zu schlagen.

Zu einer eventuellen Versetzung an einen
anderen Dienstort liegt kein dringender Grund
vor, solange seine Schuld nicht erwiesen ist.

Zu der Behauptung der Interpellation, durch
Erstattung der Anzeige an die Aufsichtsbehörde
wäre Michel einer weiteren groben und grund-
losen Verfolgung preisgegeben, muss bemerkt
werden, dass ähnliche Anzeigen immer Gegen-
stand einer eingehenden Untersuchung sind, ohne
dass der Anzeiger in welcher Weise immer grund-
los verfolgt würde. Die in der Interpellation be-
hauptete Befürchtung kann daher nur als unbe-
gründet zurückgewiesen werden.

Prag, am 24. Mai 1937.

Der Finanzminister:
Dr Kalfus, m. p.

Pøeklad ad 983 / XI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr F. Köllner

wegen fortgesetzter dienstlicher Verfeh-
lungen des Oberwachtmeisters Žák von
der Gendarmeriestation Glomnitz
(Druck 790/XXIII).

Wenn Oberwachtmeister Žák vom Gendar-
merieposten in Glomnitz den Gastwirt Thanel in
Dorfteschen - nicht in Mladetzko - ersucht hat,
er möge ihn auf alle Versammlungen nach § 2
des Versammlungsgesetzes aufmerksam machen,
die in seinem Gasthause abgehalten werden, hat
er dies nur im dienstlichen Interesse getan, um
die Möglichkeit zu haben, die Legalität solcher
Versammlungen zu überprüfen, und um seiner
Dienstpflicht genügen zu können.


17

Was die am 9. Jänner im Gasthause des Bar-
nert in Dorfteschen abgehaltene vertrauliche
Versammlung der Sudetendeutschen Partei be-
trifft, ist durch Erhebung festgestellt worden,
dass Oberwachtmeister Žák bei der Kontrolle ge-
funden hat, dass in dem gegebenen Falle die Vor-
aussetzungen für die Veranstaltung von vertrau-
lichen Versammlungen nicht erfüllt gewesen sind.
Er hat deshalb den Veranstalter aufmerksam ge-
macht, er werde die wahrgenommenen Mängel
der Behörde anzeigen, was er auch getan hat.
Dass er dabei dem Gastwirte mit einer Anzeige
gedroht hätte, weil dieser angeblich nicht in der
Küche ausschenken dürfe, wenn ein fremder Gast
käme, ist durch die Zeugenaussagen nicht bestä-
tigt worden.

Mit Rücksicht darauf liegt aus Anlass der In-
terpellation kein Grund zu irgendeiner Verfügung
vor.

Prag, am 21. Mai 1937.

Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.

Pøeklad ad 983/XII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
L. Wagner

wegen dienstlicher Verfehlungen des Pos-
tenkommandanten Wachtmeister Hajný
vom Gendarmerieposten Ferchenhaid, Ge-
richtsbezirk Winterberg (Druck
799/XIV).

Durch die gepflogene Erhebung ist nicht si-
chergestellt worden, dass der Gendarmeriefähn-
rich Hajný bei der dienstlichen Erhebung bei
Otto Kübelbeck und Marie Lenz in Kaltenbach
die in der Interpellation angedeutete Absicht ver-
folgt hätte.

Da in beide. Fällen keine Ursache vorgelegen
war, welche die Durchführung des Dienstaktes
während der Nachtstunden begründet hätte, ist
vorgesorgt worden, dass sich ein ähnliches Vor-
gehen nicht wiederhole.

Prag, am 26. Mai 1937.

Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.

Pøeklad ad 983 XIII.

Antwort

des Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
F. May

wegen Beleidigung des deutschen Volkes

durch Heinz Wielek und Genossen

(Druck 807/I).

Die Staatsanwaltschaft in Eger, welche die
Pressezensur der Sammlung »Verse der Emigra-
tion«, auf die sich die Interpellation bezieht, durch-
geführt hat, hat keine Möglichkeit gehabt, irgend-
eine Verfügung zu treffen, da die in der Inter-
pellation zitierten Stellen, die zwar wegen ihres
beleidigenden Charakters abgelehnt werden müs-
sen, nicht den Tatbestand einer öffentlich klagba-
ren strafbaren Handlung bilden.

Die darin enthaltenen Beleidigungen des Ober-
hauptes eines fremden Staates durch eine öffent-
liche Anklage zu verfolgen und folglich auch zu
beschlagnahmen, wäre nur unter den bisher nicht
erfüllten Voraussetzungen der Gegenseitigkeit
und des Ansuchens der fremden Regierung oder
ihres von der Regierung der Republik anerkannten
Vertreters möglich.

Die Beantwortung der Interpellation habe ich
selbst übernommen, weil die Staatsanwaltschaft
die Pressezensur der angeführten Sammlung vor-
genommen hat.

Prag, am 24. Mai 1937.

Der Justizminister:
Dr Dérer, m. p.

Pøeklad ad 983 XIV.

Antwort

des Ministers für nationale Verteidigung

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Obrlik

wegen der Kostenauferlegung für Vertei-
digungsarbeiten an die Besitzer von
Grundstücken durch die Bezirksbehörden
(Druck 847 VII).

Die Frage der Entschädigung für den Bau
von Einrichtungen, welche einer eventuellen Ver-


18

hinderung des Verkehrs auf Wegen und Strassen
dienen und welche die Interpellation offenbar im
Sinne hat, ist Gegenstand der Verhandlungen des
Ministeriums für nationale Verteidigung mit den
zuständigen Staatsressorts. Diese Verhandlungen
sind bisher nicht abgeschlossen, so dass das Mi-
nisterium für nationale Verteidigung vorläufig
selbst keine definitive Antwort geben kann.

Prag, am 25. Mai 1937.

Der Minister für nationale Verteidigung:
Machnik, m. p.

Pøeklad ad 983/XV.

Antwort

des Minister» für Landwirtschaft

auf die Interpellation des Abgeordneten
L. Wagner

wegen Verweigerung der Aufnahme eines

Waldarbeiters aus politischen Gründen

durch die Forstverwaltung Winterberg

(Druck 847/X).

Im Jahre 1935 sind bei der Holzgewinnung
im sogen. Tobischen Walde im Gebiete der Ver-
waltung der Staatsforste in Winterberg die Arbei-
ter Franz Moser und Lang aus Repeschin be-
schäftigt gewesen. Der Forstkantrollor Johann
Špatný hat sich bei der Uebernahme des von den
angeführten Arbeitern verarbeiteten Holzes davon
überzeugt, dass Moser und Lang ungeschulte Ar-
beiter sind, welche die Bäume in den Waldanflug
hinein gefällt, schlecht ausgeästet haben, von den
ungleichen Schnitten des starken Holzes und dem
schlechten Schlichten des Brennholzes gar nicht
zu reden.

Schon damals - im November 1935 - hat
der angeführte Forstleiter diesen beiden Arbei-
tern angezeigt, dass er sie nicht brauchen könne.
Auf die Bitten der beiden hat Forstkontrollor
Špatný dieselben aber neuerlich im Frühjahre des
Jahres 1936 bei der Bearbeitung von Zaunlatten
beschäftigt. Diese Arbeit haben Moser und Lang
aber freiwillig aufgegeben. Beide haben sich
schlecht bewährt, denn sie sind langsam und un-
zuverlässig bei der Arbeit, so dass auch der auf-
sichthabende Oberheger Cába ihre weitere Be-
schäftigung nicht empfohlen hat.

Lang hat anderswo Arbeit gefunden und seit
dieser Zeit einige Arbeitgeber gewechselt, wäh-
rend Moser im Feber 1936 zum Forstkontrollor
Špatný gekommen ist und in ihn gedrungen hat,
er möge ihn zur Waldarbeit beim Holzschlagen
aufnehmen. Weil Forstkontrollor Špatný nicht ver-

antworten konnte, zu einer so gefährlichen Arbeit
einen Arbeiter aufzunehmen, von dem er aus
eigener Erfahrung wie auch aus der Meldung des
zuständigen Oberhegers gewusst hat, dasa er ein
ungeschulter und unordentlicher Arbeiter ist, hat
er abgelehnt, Moser zu dieser Arbeit aufzuneh-
men, wobei er ihm gesagt hat, dass er bei der
Arbeit unzuverlässig sei. Der Forstkontrollor stellt
aber in Abrede, Moser gesagt zu haben: »Sie
haben Henlein gewählt und da müssen sie zu
Henlein um Arbeit gehen« oder »Nun, ich werde
mich noch näher über Sie erkundigen und fragen
Sie im Herbst nochmals an, und wenn, dann will
ich aber bei einer nächsten Wahlen etwas ande-
res sehen, nicht lauter Stimmen für Henlein. «

Aus dem Angeführten ist im Gegenteile er-
sichtlich, dass Moser wegen seiner Unfähigkeit
und Unzuverlässigkeit bei der Arbeit nicht zur
Arbeit aufgenommen worden ist, nicht aber aus
politischen oder nationalen Gründen, wie auch
durch die Tatsache erwiesen ist, dass allein aus
Repeschin einundzwanzig Deutsche ohne Rück-
sicht auf ihre politische Zugehörigkeit beschäftigt
sind.

Prag, am 26. Mai 1937.

Der Minister für Landwirtschaft:
Dr Zadina, m. p.

Pøeklad ad 983/XVI.

Antwort

des Ministers für öffentliche« Gesund-
heitswegen und körperliche Erziehung

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr Th. Jilly

wegen Verbreitung der Hasenpest
(Tularämle) (Druck 888/IV),

Bis Ende März d. J. sind im ganzen 396
Fälle von Tularämieerkrankung bei Menschen
festgestellt worden, Davon sind auf Böhmen 6
Erkrankungen in Prag entfallen, auf das mährisch-
schlesische Land in 6 politischen Bezirken (Hodo-
nin, Nikolsburg, Hustopeèe, Vyškov, Brünn-Stadt
und Brünn-Land) in 35 Gemeinden insgesamt 290
Erkrankungen und auf die Slovakei in 4 politi-
schen Bezirken (Senica, Skalica, Malacky und
Bratislava-Land) in 23 Gemeinden insgesamt 100
Erkrankungen.


19

Die Mehrzahl dieser Erkrankungen fällt zeit-
lich in das letzte Vierteljahr des Jahres 1936 und
in die ersten zwei Monate des heurigen Jahres.

Die Ansteckungsursache der Fälle im mäh-
rischschlesischen Lande und in der Slovakei ist
eine örtliche Tularämieepidemie gewesen, die un-
ter den Nagetieren, namentlich den Hasen und
Kaninchen gewütet hat. Die in Prag festgestell-
ten Erkrankungen sind bei der Manipulation mit
Hasen herbeigeführt worden, die aus den ver-
seuchten Bezirken in der Slovakei gestammt
haben.

Der Umfang der Erkrankung, ihre Formen,
epidemiologische Daten u. s. w. sind auf der
Stelle genau und systematisch festgestellt und in
bakteriologischer Hinsicht durch den Dozenten
Dr Drbohlav vom staatlichen Gesundheitsinstitu-
te unter Mitwirkung der staatlichen Epidemie-
Autokolonne und der örtlichen Organe der staat-
lichen Gesundheitsverwaltung untersucht worden.
Eingehende Referate sind in der Zdravotnická re-
vue publiziert worden, in der auch die monatli-
chen Ausweise aller Infektionskrankheiten perio-
disch publiziert werden.

Als Massnahme zur Einschränkung und Un-
terdrückung der Tularämie bei Menschen ist ge-
mäss § 1, Abs. 2, des Gesetzes vom 14. April
1913 R. G. Bl. Nr. 67 über die Einschränkung und
Unterdrückung ansteckender Krankheiten und ge-
mäss § 80 und 167 des Ges. Art. XIV/1876, durch
welchen das öffentliche Gesundheitswesen gere-
gelt worden ist, die Regierungsverordnung S. d.
G. u. V. Nr. 32/1937 vom 4. März d. J. erlassen
worden, laut welcher die Tularämie bei Men-
schen bis auf Widerruf der allgemeinen Melde-
pflicht unterworfen wird.

Dadurch können alle gesetzlichen Abwehr-
und Schutzbestimmungen zur Unterdrückung von
Infektionskrankheiten auch in den Fällen der Tu-
larämie bei Menschen in Anwendung gebracht
werden.

Die angeführte Regierungsverordnung hat mit
dem 8. März d. J. Wirksamkeit erlangt und ist
gleichzeitig unter Z. 10. 538/37 an die untergeord-
neten Gesundheitsbehörden im Einvernehmen mit
dem Ministerium für Landwirtschaft ein Durch-
führungserlass mit ausführlichen Weisungen her-
ausgegeben worden.

Seit 1. März d. J. ist in der Slovakei und m
Prag nur je 1 Fall von Tularämieerkrankungsver-
dacht gemeldet worden.

Prag, am 28. Mai 1937.

Der Minister für öffentliches Gesundheitswesen
und körperliche Erziehung:

Dr Czech, m. p.

Pøeklad ad 983/XVII.

Antwort

des Eisenbahministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Knöchel

wegen ungenügender Sicherheitsvorkeh-
rungen bei den Bahnübergängen
(Druck 790/XVIII).

In der Angelegenheit des Anstriches der
Bahnschranken bin ich von Herrn Senator K.
Schösser interpelliert worden. Seme Interpella-
tion Druck 284/9 habe ich nach genauer Unter-
suchung folgendermassen beantwortet:

»Eine geeignete Auswahl der Farben für die
Warnungszeichen, unter welche auch die Bahn-
schranken gehören, ist als wichtiger Faktor beim
Schütze der persönlichen und Sachguter Gegen-
stand der ständigen Aufmerksamkeit aller Bahn-
verwaltungen.

Es sind auch schon Versuche angestellt wor-
den, damit bei der Sicherung der Bahnübergänge,
auch was die Auswahl der Farben der Bahn-
schranken und Warnungskreuze anbelangt, ber
den m der internationalen Eisenbahnunion ver-
einigten Eisenbahnen einheitlich vorgegangen
wird. Die Angelegenheit ist aber bisher noch nicht
international gelöst worden.

Die Staatsbahnverwaltung hat vorläufig an
der bisherigen Bezeichnung der Schranken und
Warnungskreuze mit schwarzer und weisser Far-
be namentlich aus folgenden Gründen festge-
halten:

Die Zusammenstellung der roten und weissen
Farbe ist nur unter bestimmten Umständen sehr
auffallend. Sie verliert aber bei ständiger Aufstel-
lung in der Natur unter der Wirkung der wech-
selnden Witterungsemflusse an Augenfälligkeit,
denn sie bröckelt ab, dunkelt mit der Zeit stark
nach, bleicht aus und verliert bei unverändertem
Hintergrunde ihre ursprüngliche Deutlichkeit.
Durchaus nicht unbedeutend fallt ins Gewicht,
dass den Farbenblinden die rote Farbe grün er-
scheint.

Alle diese ungünstigen Eigenschaften hat die
schwarze Farbe nicht, insbesondere nicht die
glanzlose matte Farbe, welche bei den èechoslo-
vakischen Staatsbahnen in Verbindung mit der
weissen Farbe zum Anstriche der Schranken ver-
wendet wird. Diese Farbe haftet besser am Holze
und auch am Eisen und erfordert nicht so häufige
Ausbesserungen und Erneuerungen des Anstri-
ches wie die rote Farbe.

Zur Erhöhung der Augenfälligkeit soll die
bisherige Art des Anstriches In der Weise ge-
ändert werden, dass Streifen der schwarzen
Farbe mit Streifen der weissen Farbe in der


20

ganzen Lange des Schrankenbalkens miteinander
abwechseln werden. In derselben Weise sollen
auch die Schutznetze bei den Schranken ange-
strichen werden.

Die Schrankenbalken auf Strassen mit regein
Automobilverkehre und bei Übergängen, zu
welchen die Strassenkommunikation so hinfuhrt,
dass der Balken durch die Projektion auf das
Geleise an Deutlichkeit verliert, sind der grösseren
Auffälligkeit wegen bei den tschechoslovakischen
Staatsbahnen mit roten Reflexlinsen versehen wel-
che die Automobilisten m der Nacht und überhaupt
bei Dunkelheit und Dämmerung auf den geschlos-
senen Übergang aufmerksam machen. Mit dieser
Signahsierung sind bei uns bisher gute Erfahrun-
gen gemacht worden, namentlich deshalb, weil
die Reflexlinsen auf dem Schrankenbalken auf
Konsolen gruppiert und aufgestellt und durch eine
kleine Drehung stets so reguliert werden können,
dass der Einfall und damit auch das Zurück-
strahlen des von den Reflektoren der Autos ge-
worfenen Lichtes auf die erwünschte Entfernung
garantiert wird. Diese Art einer auffälligeren
Bezeichnung einiger Schranken kann für vorteil-
hafter und zweckmässiger angesehen werden, als
die Verwendung langer an den Schranken ange-
brachter Bleche. Die Blechaufbauten erfüllen ihre
Sendung nur bei Tage, wenn die Sichtbarkeit
ohnehin garantiert ist, und versagen bei Nacht.

Des Interesses wegen kann angeführt wer-
den, dass das Anfahren der Autos gegen die ge-
schlossenen Schranken nicht nur bei uns, son-
dern auch in den Nachbarstaaten, diejenigen nicht
ausgenommen, wo die rot-weisse Bezeichnung
verwendet wird, stets die Mehrzahl der Unfälle
bei den Übergangen überhaupt bildet. Schliess-
lich gibt es m den fremden Staaten nach den
Statistiken mehr Unfälle als bei uns. Die bishe-
rigen Erfahrungen zeigen, dass es gerade bei den
Übergangen, wo alle Voraussetzungen für eine
gute und sorgfältige Erweckung der Aufmerk-
samkeit gegeben sind, zur Wiederholung von Un-
fällen kommt. Die günstigen Verhältnisse der
Strassenkommunikation mit ebener und glatter
Fahrbahn in der Nähe der Schranken verleiten
nämlich die Automobilisten zu einer zu raschen
Fahrt, bei der sie weder die auf die Nähe des Über-
ganges aufmerksam machenden Warnungstafeln
noch die herabgelassenen Schranken rechtzeitig
bemerken, bezw. dieselben zu spät bemerken
wenn sie das in voller Fahrt befindliche Fahrzeug
nicht mehr zum Halten bringen können. Viele
Unfälle müssen dem Bestreben der Strassenrei-
senden zugeschrieben werden, unter den Schran-
ken in dem Augenblicke durchzufahren, in dem
das Herablassen derselben beginnt. Hier kann nur
ein grösserer Sinn für Vorsicht und Sicherheit
der Fahrt bei den Benutzern der Strassen helfen. «

Dieser Antwort, welche erklärt, warum es
die Staatsbahnverwaltung nicht für zweckmässig
hält, die bisherige Farbenbezeichnung der Schran-
ken zu ändern, füge ich die Versicherung bei,
dass das Eisenbahnministerium keine angemesse-
nen Mittel aus dem Gebiete der Sicherungstech-
nik unausgenützt zu lassen gedenkt, deren Ver-

wendung zur Erhöhung der Sicherheit auf der
Eisenbahnubergangen beitragen konnte.

Gerade m der letzten Zeit fuhrt die Staats-
bahnverwaltung an verschiedenen Stellen Ver-
suche mit selbsttätigen Lichtsignalen System
Fryba zum Zwecke der Feststellung ihres Wertes
und ihrer Zweckmässigkeit zur Erzielung einer
grosseren Sicherheit bei den Übergängen durch.

Prag, am 9. Juni 1937.

Der Eisenbahnminister:
Rud. Bechynì, m. p.

Pøeklad ad 983/XVIII.

Antwort

der Regierung

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Wollner

wegen angemessener Beschäftigung su-
detendeutscher Arbeiter und Ingenieure
beim Bau der Untergrundbahn in Prag
(Druck 790/XXI).

Die Frage der Errichtung einer Prager Un-
tergrundbahn ist Sache der Gemeinde Prag.

Falls für diesen Bau ein Staatsbeitrag ge-
währt wird, so wird bei ihrer Erteilung in den
Subventionsbedingungen nach den geltenden Vor-
schriften vorgegangen werden.

Prag, am 7. Juni 1937.

Der Vorsitzende der Regierung:
Dr M. Hodža, m. p.

Pøeklad ad 983/XIX.

Antwort

des Ministers für Post und
Telegraphenwesen

auf die Interpellation des Abgeordneten
R. Sandner

wegen Verletzung des Briefgeheimnisses

durch verschiedene Postämter

(Druck 799/III).

Durch genaue Erhebung bei den Postämtern,
die an der Beförderung aller drei in der Inter-


21

pellation bezeichneten Schreiben beteiligt gewe-
sen sind, und natürlich auch durch das Verhör
der betreffenden Postangestellten, die - wie be-
hauptet wird - diese Schreiben einer unberech-
tigten Zensur unterworfen haben, ist folgendes
festgestellt worden:

1. Die Beschädigung des Umschlages des am
19. Dezember 1936 aus Podersam an die Adresse
des Arbeitsamtes der Sudetendeutschen Partei
Prag II abgesendeten eingeschriebenen Briefes
ist im Laufe der Postbeförderung überhaupt nicht
bemerkt worden. Festgestellt hat sie erst der
Angestellte des Arbeitsamtes, der mit dem Ab-
holen der eingelangten Sendungen vom Postamte
Prag I betraut ist. Wo und unter welchen Um-
ständen es zur Beschädigung des Briefumschlages
gekommen ist, konnte nicht ermittelt werden,
aber es ist sehr wahrscheinlich, dass der gross-
formatige, aus verhältnismässig schwachem Pa-
piere angefertigte Umschlag entweder während
der Postbeförderung im Sacke oder durch die
mehrfache Uebergabe zwischen den Postdienststel-
len, bezw. zwischen den einzelnen Arbeitsräumen
dieser Dienstellen etwas zerrissen worden ist. Es
hat sich auch um eine im erhöhten Verkehrsbe-
triebe vor Weihnachten beförderte Sendung ge-
handelt, wo es mit Rücksicht auf die grosse Zahl
und das Gewicht der Sendungen nicht nur leicht
zu einer Beschädigung kommen, sondern auch
den Sendungen nicht die gleiche Aufmerksamkeit
gewidmet werden kann, wie beim normalen Be-
triebe.

2. Der am 1. Dezember 1936 beim Postamte
Prag 29 (Abgeordnetenhaus) aufgegebene und
nach Eger an die Adresse des Herrn Interpellan-
ten, der zu dieser Zeit dort nicht anwesend war,
abgesendete gewöhnliche Brief hat zwei Betör-
derungswege zurücklegen müssen, denn es ist
notwendig gewesen, ihn von Eger nach Prag
zurückzuschicken. Dieser Umstand hat ohne
Zweifel verschuldet, dass der dünne, aus dem
verschnürten Briefbunde herausragende Umschlag
Schaden genommen hat, aber keineswegs in den
Masse, dass man durch die entstandenen Oeffnung
den Inhalt hätte lesen oder gar herausnehmen
können.

3. Die Aufgabe des von H. Franz Fiala in
Schöllschitz an die Adresse der Sudetendeutschen
Partei in Neu-Leskau abgesendeten gewöhnlichen
Briefes hat - wie erhoben worden ist - H.
Ullrich vermittelt, der ihn erst am 12. Jänner
1937 in den Postkasten geworfen hat. In Neu-
Leskau werden die Briefsendungen dem Vertreter
der Sudetendentschen Partei Ing. Schenk durch
Einwurf in den Briefkasten an seiner Wohnungs-
tür zugestellt, da er häufig ausser Haus zu sein
pflegt. Zu diesem Briefkasten hat jeder freien
Zutritt. Diese festgestellten und wichtigen Um-
stände bieten keine Grundlage für den Verdacht,
dass die in Rede stehenden Briefe irgendeiner
von den Postbediensteten geöffnet hat.

Aus dem Ergebnisse der Erhebung geht dem-
nach hervor, dass die Behauptung von ständig
häufigeren Fällen der Verletzung des Briefge-
heimnisses, bezw. der vorsätzlichen Zensurierung

von Postsendungen durch einige Postämter auf
einer blossen Vermutung beruht. In den ersten
zwei Fällen handelt es sich um eine zufällige Be-
schädigung der Briefumschläge lediglich infolge
der Postbetriebsmanipulation mit den Sendungen,
im dritten Falle lässt sich nicht ausschliessen,
dass es ausserhalb des Kreises der Postbeförde-
rung zur Beschädigung des Umschlages gekom
men ist.

Mit Rücksicht darauf besteht kein Anlass zu
irgendwelchen Massnahmen, die in der Interpel-
lation gefordert werden.

Prag, am 2. Juni 1937.

Der Minister für Post- und Telegraphenwesen:
Tuèný, m. p.

Pøeklad ad 983/XX.

Antwort

des Finanzministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
L. Wagner

wegen ungebührlichen Verhaltens von

Finanzorganen der Finanzwache Lang-

haid (Druck 799/V).

Der Finanzwachrespizient Stanislaus Bouda
und der Finanzwachaufseher Johann Svoboda,
welche der Abteilung der Finanzwache in Lang-
haid zugeteilt sind, haben am 2l. Dezember 1936
den Grenzwachdienst versehen. Ungefähr vor 2
Uhr nachts haben sie vor sich auf dem Wege
einen unbekannten Mann bemerkt. Sie haben des-
halb zweimal die Aufforderung zum Stehenblei-
ben, und zwar deutsch gerufen, aber der Mann
hat nicht nur nicht gehorcht, sondern hat sich
im Gegenteile schneller entfernt. Die Wache hat
sich angeschickt, den Mann zu verfolgen, und
nach einer Weile ist es ihr gelungen, ihn einzu-
holen. In dem angehaltenen Manne ist dann Karl
Stiegelbauer aus Neuofen erkannt worden; nach
der Durchsuchung ist der Angehaltene sofort
freigelassen worden.

Die Angaben der Interpellation, Stiegelbauer
sei von drei Organen der Finanzwache angehal-
ten worden, und zwar von dem Finanzwach-
respizienten Stanislaus Bouda sowie den Finanz-


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