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Bezirkstfirektiolien anzuweisen, dass ein derarti-
ges Vorgehen, wie im gerügten Falle; in Zukuhit
unterBleibt?
Prag, am 7. April 1937.
Wollner,
Hollube, Rösler, May, Illing, Dr Kellner, Knöchel,
Dr. Jilly, Axmann, Ing. Lischka, Ing. Schreiber,
Nickerl, Dr Eicholz, Gruber, Fischer, Stangl,
E. Köhler, Ing. Peschka, Franz Nìmec,
Int. Karmasin, Klieber.
Pùvodní znìní ad 861/V.
Interpellation
des Abg. Josef Röster
an den Minister des Innern
wegen ungerechtiertigter Versammlungs-
auflösung in Proschwitz durch den Kom-
missar der politischen Behörde in Hohen-
elbe, Dr Franz Novak.
Am 21. Feber 1937 sollte um 3 Uhr nach-
mittags im Saale des Gastwirtes Rudolf Sturm
in Proschwitz eine Versammlung der Sudeten-
deutschen Partei, Vorsitzender Konrad Henlein,
stattfinden.
Am 16. Feber. 1937 liess der Kommissär der
Bezirksbehörde Hohenelbe Dr Franz Novak, den
Kommunistenführer Fögel aus Proschwitz zu sich
kommen. Bald danach verbreitete sich das Ge-
rucht, dass die Versammlung der Sudetendeutschen
Partei am 21. Feber 1937 aufgelöst werde. Tat-
sächlich ausserte sich unter anderem der Ange-
hotige der kommunistischen Partei Rudolf John
aus Proschwitz am 21. Feber 1937, 10 Uhr vor-
mitags gegenuber dem Wilhelm Luksch aus
Proschwitz, dass die Versammlung der Sudeten-
deutschen Partei aufgelost werden werde.
Die ordnungsgemäss angemeldete Versamm-
lung am 21. Feber 1937 war um 3 Uhr nachmittags
ausserordentlich gut besucht. Unter den Besu-
chern befanden sich aber lediglich zwei Kommu-
nisten. Als der Versammlungsleiter Franz Grund
aus Arnau No. 553 die Versammlung zeitgerecht
um 3 Uhr eröffnen wollte, erklärte ihm der Gen-
darmeriepostenkommandant von der Gendarme-
riestation in Arnau, Kaschka, er möge noch zu-
warten. Nach dieser Verzögerung wurde der Ver-
saninlungsleiter angewiesen, die Versammlung zu
eroffnen. Kurz darauf erschien det Kommissar
der Bezirksbehorde in Hohenelbe als Regierungs-
vertreter in der Versammlung. Als Versammlungs-
redner sprach der Abg. der Sudetendeutschen
Partei Josef Rösler. Dieser wies in seiner Re-
de unter anderem darauf han, dass durch die
Expansion der Èechen den deutschen Bürgern des
Staates Arbeitsplätze genommen wurden. Er wur-
de daraufhin das erstemal verwarnt. Als der Abg.
Rösler erklärte, dass er nur das wiederhole, was
der Herr Staatspräsident anlässlich seines Besu-
ches in Reichenberg selbst zugegeben hätte, er-
hielt er die zweite Verwarnung. Abg. Rösler ver-
suchte darauf hinzuweisen, dass er nur die Wahr-
heit zu sagen die Absicht habe. Dieser Versuch
trug ihm die dritte Verwarnung ein, worauf die
Auflösung der Versammlung durch den anwesen-
den Regierungsvertreter Dr Franz Novak ausge-
sprochen wurde.
Aus dem geschildertem Zusammenhange er-
gibt sich die Vermutung, dass die Auflösung der
Versammlung schon vor deren Beginn in Aussicht
genommen war. Als Beweis dafür dienen die
Mitteilungen der Kommunisten und deren Versi-
cherung, dass die Versammlung der Sudetendeut-
schen Partei aufgelöst werden werde, was auch
tatsächlich der Fall war. Abgesehen von der völ-
lig unbegründeten Auflösung muss der Vorgang
den Anschein erwecken, als wollte man die An-
hänger der kommunistischen Partei von Störungs-
versuchen dadurch abhalten, dass man ihnen die
Zusicherung gab, die Versammlung der Sudeten-
deutschen Partei am 21. Feber 1937 in Proschwitz
werde aufgelöst.
Die Interpellanten bringen dem Herrn Mini-
ster des Innern den gerügten Sachverhalt zur
Kenntnis und richten an ihn die Anfrage:
1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?
2. Ist der Herr Minister bereit, feststellen zu
lassen, wieso es möglich war, dass Anhänger der
kommunistischen Partei schon vor Abhaltung der
erwähnten Versammlung am 21. Feber 1937 in
Proschwitz von deren Auflösung unterrichtet
waren ?
o. Welche Massnahmen gedenkt der Herr Mi-
nister zu ergreifen, um die sich wiederholenden
Fälle völlig unmotivierter Versammlungsauflösun-
gen und der dadurch hervorgerufenen Beschrän-
kungen des verfassungsmässig gewährleisteten
Versammlungsrechtes unmöglich zu machen?
Prag, am 7. April 1937.
Röster,
Hollube, Dr Eicholz, May, Illing, Dr Kellner, Ing.
Peschka, Fischer, Axmann, Sandner, Klieber,
Dr Jilly, Ing. Lischka, Franz Nìmec, Ing. Schreiber,
Knöchel, Stangl, Nickerl, E. Köhler, Gruber,
Ing. Karmasin.
Pùvodní znìní ad 861/VI.
Interpellation
des Abg. H. Hubert Birke
an den Minister des Innern
und an den Landwirtschaftsminister
wegen parteilicher Erhebungspraxis der
Gendarmerlestation in Parschnitz.
Es wurde festgestellt, dass besonders in der
Gegend von Trautenau bei verschiedenartigen Er-
hebungen über Brandschäden, Elementarereignis-
se, Viehunfälle, Ansuchen um Reisepässe und sol-
chen um staatliche Subventionen die Gendarmerie
oder die zuständige politische Behörde bei der Ein-
vernahme der Partei die Bekanntgabe der Zuge-
hörigkeit zur politischen Partei als wesentlichen
Bestandteil der Erhebung verlangt.
Josef Illner, Landwirt in Wolta Nr. 39, musste
am 2. Dezember 1936 ein Pferd wegen Koliker-
krankung durch den Tierarzt töten lassen. Aus
diesem Grunde richtete Josef Illner ein Gesuch
um eine Unterstützung an das Ministerium für
Landwirtschaft. Ungefähr eine Woche nach Ueber-
reichung des Gesuches erschien Wachtmeister
Menec von der Gendarmeriestation in Parschnitz,
um Erhebungen bei Josef Illner durchzuführen. Im
Verlaufe derselben fragte der genannte Wacht-
meister in Gegenwart der Trau Anna Illner den
Josef Illner, ob dieser in der Lage sei, «ine Mit-
gliedskarte des Bundes der Landwirte vorzu-
weisen.
Durch diese Art der Einvernahme wird der
Anschein erweckt, dass die Zugehörigkeit zu
einer bestimmten politischen Partei eine wesent-
liche Voraussetzung für die Gewährung einer
staatlichen Unterstützung sei. Die angeführte Er-
hebungspraxis muss weiterhin den Anschein er-
wecken, dass Angehörige einer bestimmten poli-
tischen Partei durch die Tatsache ihrer Zugehö-
rigkeit zu dieser Partei eine bevorzugte Berück-
sichtigung bei der Erteilung von Subventionen
und staatlichen Unterstützungen geniessen wür-
den.
Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister des Innern und an den Herrn Landwirt-
schaftsminister die Anfrage:
1. Sind die Herren Minister bereit, den ge-
rügten Sachverhalt erheben zu lassen?
2. Sind die Herren Minister bereit, mitzutei-
len, ob bei Amtshandlungen, die vorzüglich ins
Amtsgebiet des freien Ermessens der Behörden
fallen, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten po-
litischen Partei eine Rolle spielt?
3. Welche Massnahmen gedenken die Herren
Minister, besonders der Herr Minister des Innern
zu ergreifen, dass die Gendarmerieorgane dahin-
gehend auseklärt werden, dass die Zugehöriskeit
zu einer bestinmten politischen Partei keinesfalls
Gegenstand von amtlichen Erhebungen für die
Voraussetzungen einer Subventionsberechtigung
sein darf?
Prag, am 7. April 1937.
Birke,
Hollube, Rösler, May, Gruber, Fischer, Franz,
Nìmec, Illing, Klieber, Ing. Lischka, Ing. Schreiber,
Nickerl, Stangl. Dr Eichholz, Dr Kellner, Knöchel,
E. Köhler, Ing. Peschka, Budig, Axmann,
Ing. Karmasin, Dr JilIy.
Pùvodní znìní ad 861/VII.
Interpellation
des Abgeordneten Adolf Jobst
an den Minister des Innern
wegen Störung einer Versammiung durch
den Wachtmeister Døevický in Altstadt,
Bezirk Neubistritz.
Am 22, Jänner 1937 veranstaltete die Orts-
gruppe der Sudetendeutschen Partei, Vorsitzender
Konrad Henlein, in einem Gasthaus der Ortschaft
Altstadt auf Grund des §2 des Gesetzes 135/67
eine auf geladene Gäste beschränkte Versamm-
lung. Das Gastlokal war durch ein Plakat »ge-
schlossene Versammlung«, welches an der Aus-
senseite der Eingangstür angebracht war, als
Versammlungsraum gekennzeichnet.
Kurse Zeit nach Beginn der Versammlung
erschien der Oberwachtmeister Døevický im
Versammlungsraum. Der Einberuier der Ver-
sammlung fragte den 0berwachtmeister ob er
dienstlich komme. Der Wachtmeister verneinte
dies mit dein Bemerken, es sei hier ein öffentli-
ches Gastlokal und er brauche keine Einladung.
Da sich der Oberwachtmeister weigerte, das Ver-
sammlungslokal zu verlassen, blieb dem Einbe-
rufer der Versammlung nichts anderes übrig, als
diese zu schliessen.
In der Ortschaft Altstadt befinden sich nicht
weniger als 6 Gasthäuser. Das demjenigen Gast-
haus, in weichem die Versammlung stattfand, am
nächsten gelegene, ist von diesem nur 21 Schritte
entfernt. Wenn der Oberwachtmeister Døevický
also die Absicht hatte, sein Bedürfnis nach Speise
und Trank in einem Gasthause zu befriedigen, so
lag keine Begründung dafür vor, dass er sich ge-
rade jenes Gasthaus aussuchte, in welchem die
§ 2 Versammlung der Sudetendeutschen Partei,
Vorsitzender Konrad Henlein abgehalten wurde.
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Da überdies das Gastlokal als Versammlungsraum
gekennzeichnet war, muss in der Handlungsweise
des Gendarmen Døevický eine bewusste Ver-
letzung des Versammlungsgesetzes erblickt wer-
den. Wegen dieser willkürlichen Handlungsweise
bemächtigte sich der Versammlungsteilnehmer
eine berechtigten Unruhe und Empörung.
Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Innenminister die Anfrage:
1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügte:
Sachverhalt erheben zu lassen?
2. Ist der Herr Minister bereit, wegen dieses
ungebührlichen Verhaltens des Gendarmen Døe-
vický gegen diesen das Disziplinarverfahren ein-
leiten zu lassen?
3. Welche Massnahmen gedenkt der Herr Mi-
nister des Innern zu ergreifen, um ähnliche Vor-
gehen von Gendarmerieorganen künftighin un-
möglich zu machen?
Prag, am 7. April 1937.
Jobst,
Ins. Lischka, Knöchel, Ing. Künzel, Ing. Karmasin,
Illing, Dr Rosche, Dr Kellner, Klieber, Hollube,
Dr Jilly, Jäkel, Franz Nìmec, Dr Hodina, Kundt,
Dr Zippelius, Gruber, F. Nitsch, Dr Peters,
Sandner, Fischer.
Pùvodní znìní ad 861/VIII.
Interpellation
des Abgeordneten Benno Fischer
an den Minister des Innern
wegen Nichtberücksichtigung der Deut-
schen in der Polizeischule bei der Polizei-
direktion in Mähr. Ostrau.
In der »Brüxer Zeitung« vom 26. Feber 1937
befindet sich folgende Notiz:
»Von 134 Absolventen des Lehrganges der
Polizeischule bei der Ostrauer Polizeidirektion
sind der Nationalität nach 70 Tschechen, 53 Slo-
vaken, 11 Ruthenen - und kein einziger Deut-
scher. «
Es ist auffallend, dass sich unter diesen ge-
nannten Absolventen nur Tschechen, Slovaken und
Ruthenen befinden und kein einziger Angehöriger
einer Minderheit des Staates.
Es besteht der begründete Verdacht, dass das
Aufnahmeverfahren in die Polizeischulen so
geartet ist, dass es den Angehörigen der nationa-
len Minderheiten des Staates nicht zur Kenntnis
gebracht wird.
Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister des Innern die Anfrage:
1. Ist der Herr Minister bereit, erheben zu
lassen, warum unter den Absolventen des Lehr-
ganges der Polizeischule in Mähr. Ostrau kein
Angehöriger der Minderheiten des Staates und
insbesondere kein Deutscher ist?
2. Ist der Herr Minister bereit, feststellen zu
lassen, auf welche Art und Weise die Auswahl
der Frequentanten der Polizeischulen getroffen
wird?
3. Was gedenkt der Herr Minister in dieser
Angelegenheit zu veranlassen?
Prag, am 7. April 1937.
Fischer,
Hollube, Rösler, Dr Kellner, Knöchel, Dr Jilly,
Axmann, Ing. Lischka, Ing. Schreiber, Nickerl,
Stangl, Dr Eichholz, Klieber, May, Gruber, Illing,
E. Köhler, Ing. Peschka, Franz Nìmec, G. Böhm,
Ing. Karmasin.
Pùvodní znìní ad 861/IX.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. Franz Karmasin
an den Minister für nationale
Verteidigung
wegen Mitwirkung einer Kapelle des 19.
Infanterieregimentes bei einer Veranstal-
tung des »Sokol« in Munkatsch.
In der »Zeit, dem sudetendeutschen Tagblatt,
vom 11. März 1937 befindet sich folgende Notiz:
»Vor wenigen Tagen wurde in Svaljava in
Karpathenrussland die tschechische Operette »Od-
troubeno« (Abgeblasen) von der Schauspielriege
des Sokol in Munkatsch zur Aufführung gebracht.
Die musikalische Begleitung bestritt die Musik-
kapelle des 19ten Infanterieregimentes, die in
Uniform, also dienstlich erschienen war. Das
Stück stellt Manövererlebnisse in einer tschechi-
schen Ortschaft des Melniker Gebietes dar. Die
hierzu erforderlichen Uniformen wurden vom Dra-
gonerregiment beigestellt. Um so mehr muss es
Wunder nehmen, dass in dieser Operette Anzüg-
lichkeiten gebracht wurden, die nicht dazu bei-
tragen dürften, das Verhältnis der Tschechoslovakei
zu seinem Nachbarn Deutschland zu bessern.
Nicht zu unterbieten war folgende Geschmacklosig-
keit:
In der Operette erzählt der betrunkene Orts-
vorsteher von seiner Kuh, die er eben erstanden
hat. »Ja, das ist eine Rasse! Braun wie Adolf,
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ein Maul wie Gobbels, ein Bauch wie Göring -
melken lässt sie sich, wie das ganze deutsche
Volk. «
Es gibt zu denken, dass zu solchen Beleidi-
gungen eine Militärkapelle die Begleitmusik ma-
chen kann, sodass die ganze Sache geradezu einen
offiziellen Anstrich erhalt. Es ist des Munkatscher
Sokol bleibendes Verdienst, das m Karpathen-
russland noch gute Verhältnis zwischen den ein-
zelnen Nationen zu stören. Die Veranstalter haben
auch anscheinend schon mit der Amnestie zum
Präsidentengeburtstag gerechnet, denn es handelt
sich hier offensichtlich um die Beleidigung eines
fremden Staatsoberhauptes. Ob es denn doch
nicht besser wäre, in Zukunft solche Vorführun-
gen »abzublasen«?
Die Mitwirkung der Musikkapelle des Infan-
terieregimentes Nr 19 bei einer derartig geschil-
deiten Veranstaltung steht entgehen dem rund-
satze, dass jede politische Stellungnahme inner-
halb des Militärdienstes grundsätzlich zu unter-
bleiben hat.
Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister für nationale Verteidigung die Anfrage:
1. Ist der Herr Munster bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?
2. Welche Massnahmen gedenkt der Herr Mi-
nister in dem gerügten Sachverhalte zu er-
greifen?
Prag, am 7. April 1937.
Ing. Karmasin,
Knöchel, Ing. Lischka, Dr Zippelius, Illing, Jobst,
Gruber, Franz Nìmec, Klieber. Dr Kellner, Ing.
Künzel, Dr Peters, Dr Jilly, F. Nitsch, Sandner,
Fischer, Dr Rösche, Kundt, Dr Hodina, Jäkel,
Wollner.
Pùvodní znìní ad 861/X.
Interpellation
des Abgeordneten Gustav Obrlik
an den Minister des Innern
wegen grundloser Versammlungsauflö-
sung in Rückersdorf, Bezirk Friedland,
durch Aktuar Stanislav Fila, Leiter der
staatlichen Polizeiexpositur in Neustadt
a. T.
Herr Aktuar Stanislav Fila, Leiter der staat-
lichen Polizeiexpositur m Neustadt a. T., inter-
vemerte am 13. Marz 1937 als Regierungsvertre-
tei bei einer Versammlung der Sudetendeutschen
Partei in Ruckersdorf, Bezirk Friedland, zu wel-
cher Herr Toni Muller, Bauer aus Tromtz bei
Saaz als Sprecher erschienen war. Schon vor der
Veisammlung äusserte sich Herr Fila, »dass die
Versammlung keine 5 Minuten dauern werde. «
Tatsächlich löste Herr Fila nach wenigen einlei-
tenden Worten des Sprechers die Versammlung
auf. Als Grund diente ihm folgender Satz des
Sprechers: »Heute stellen wir fest, dass das Er-
gebnis der Ausgleichsverhandlungen von den
deutschen Regierungsparteien als Agitationsmittel
gegen die Sudetendeutsche Partei verwendet
wird. «
Herr Aktuar Fila ist bereits m früheren Ver-
sammlungen in Haindorf und Weigsdrof, beide im
Bezirke Friedland i. B. dadurch aufgefallen, dass
er nach Auflosung der Versammlungen, genau wie
m Ruckersdorf. die Räumung des Saales im ra-
schen Tempo verlangt hatte, obwohl in den länd-
lichen Gasthäusern die normalen Ausgänge ziem-
lich eng sind und deshalb die Räumung eines sol-
chen Lokales immer nur langsam vor sich gehen
kann.
Nach Auflösung der Versammlung in Ruckers-
dorf am 13. März d J. sprang Herr Aktuar Fila
auf einen Stuhl und forderte die anwesenden Gen-
darmen mit heftigen Worten auf, schärfer gegen
die Versammlungsteilnehmer vorzugehen und den
Saal gewaltsam zu räumen.
Das wiederholte scharfe Vorgehen dieses Be-
amten löste bei der Bevölkerung grösste Erregu
aus.
Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister des Innern die Anfrage:
1 Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?
2. Ist der Herr Minister bereit, wegen dieses
unbegrundeten und die Bevölkerung beunruhigen-
den Vorgehens gegen Herrn Aktuar Fila das
Disziplinarverfahren einleiten zu lassen?
3. Welche Massnahmen gedenkt der Herr Mi-
nister zu ergreifen, um ein ähnliches unbegrün-
detes Vorgehen des Aktuars Stanislav Fila bei
Versammlungen zu verhindern?
Prag, am 7 April 1937.
Obrlik,
Hollube, May, Dr Kellner, Gruber, Fischer, Franz
Nìmec, E. Köhler, Ing. Schreiber, Illing, Klieber,
Ing. Lischka, Dr Eichholz, Axmann, Ing. Karmasin,
Nickerl, Dr Jilly, Ing. Peschka, Knöchel, Stangl,
Rösler.
22
Pùvodní znìní ad 861/XIII.
Interpellation
des Abgeordneten Gustav Knöchel
an den Minister des Innern
wegen des Verbotes des Buches
»Schicksalstunde Europas« von
Anton Prinz Rohan.
Erhebungen ergaben, dass die Verbreitung
des genannten Buches mit Erlass des Innenmini-
steriums Z. 85. 774/2-36, veröffentlicht im Amts-
blatt unter Z. 291/1936, innerhalb der Èechoslo-
vakischen Republik verboten wurde.
Eine Einsicht in das Buch ergab, dass sich
dasselbe in folgende Unterabschnitte gliedert:
1. Erbgut Europas.
2. Zwischen Gottlosigkeit und Gottsuche.
3. Persönlichkeit und Lebensgestaltung.
4. Der Mensch des 20. Jahrhunderts und seine
politischen Lebensformen.
Aus dieser Untergliederung wie auch aus
dem Inhalt des Werkes geht eindeutig hervor,
dass dasselbe keinerlei tagespolitische, oder na-
tional-tendenziöse Absichten und Ziele verfolgt.
Eine nähere Ueberprüfung ergibt, dass es sich
hier um eine grosszügige Schau über die ge-
schichtbildenden, wie religions und kulturphi-
losophischen Kräfte Europas im 19. und 20.
Jahrhundert handelt. Fern aller Tagespolitik und
fern allem Chauvinismus werden jene geistigen
und politischen Mächte aufgezeigt, die in den
letzten bei den Jahrhunderten das politische und
religiöse Gesicht Europas geprägt haben.
Die Èechoslovakei selbst wird nur im 4. Ab-
schnitt, auf kaum einer halben Seite berührt und
zwar weder in gehässiger, noch abfälliger, noch
in sonst einer unkorrekten Weise.
Auch bei noch so kritischer Untersuchung des
Buchinhaltes ist kein Grund zu finden, der dem
Innenministerium die Notwendigkeit hätte erschei-
nen lassen können, es auf jeden Fall innerhalb
dieses Staates zu verbieten.
Wer das Werk gelesen hat, wird festgestellt
haben, dass es zu jenen Büchern gehört, die in-
folge ihrer hohen geistigen Betrachtungsweise
und vornehmen Haltung einen besonderen Rang
einnehmen und gesamteuropäisches, wie Welt-
interesse beanspruchen können.
Es darf wohl behauptet werden, dass die Èe-
choslovakei der einzige europäische Staat ist und
bleiben wird, in dem Verbote solcher Werke, wie
des Rohanischen, ausgesprochen werden.
Gerade in diesem Staate muss aber das Ver-
bot besonders in Erstaunen setzen, weil hier, wie
selten sonstwo in der Welt, dauernd das Vor-
handensein und die Werte edler Demokratie und
grosszügiger Liberalität betont und hervorgeho-
ben werden.
Angesichts des vollkommenen unbegreiflichen
Verbotes des Rohan schen Buches »Schicksal-
stunde Europas« taucht die Frage auf, ob entgegen
den Versicherungen des Herrn Staatspräsidenten
Dr Beneš im Juli 1936 an die Vertreter der su-
detendeutschen Verbände, die Diskussionsebene
über die geistigen Probleme und Auseinander-
setzungen in Europa allmählich eingeschränkt
werden soll auf den Umfang jener Literatur, die
als Emigrantenliteratur bekannt geworden ist.
Indem der Herr Minister auf das Verbot des
genannten Buches ganz besonders aufmerksam
gemacht wird, stellen die Interpellanten an Ihn
folgende Anfragen:
1. Sind dem Herr Minister die Gründe be-
kannt, die zum Verbot des Buches von Rohan
führten, bezw. ist er bereit, erheben zu lassen,
aus welchen Gründen das Verbot erfolgte?
2. Ist der Herr Minister bereit, das Buch von
objektiver Stelle aus einer nochmaligen Prüfung
unterziehen zu lassen und über das Ergebnis des-
selben Mitteilung zu machen?
3. Billigt der Herr Minister das Verbot von
Büchern solcher Art?
4. Ist der Herr Minister bereit, die Aufhebung
des Verbotes sofort oder nach durchgeführter ge-
nauen Erhebung über dessen Begründung, zu ver-
fügen?
Prag, am 7. April 1937.
Knöchel,
Hollube, May, Illing, Axmann, lng. Lischka, Ing.
Karmasin, Dr Jilly, Gruber, Ing. Schreiber, Rösler.
Dr Kellner. Fischer, E. Köhler, Stangl Nickerl,
Ing. Peschka, Franz Nìmec, Budig, Klieber,
Dr Eichbolz.
Pùvodní znìní ad 861/XIV.
Interpellation
des Abgeordneten Georg Wollner
an den Minister für soziale Fürsorge,
betreffend die Durchführung der Ernäh-
rungsaktion durch die Bezirksbehörde
Teplitz-Schönau.
Die Bezirksbehörde in Teplitz-Schönau hat
eine Anzahl Arbeitsloser aus der Gemeinde Voits-
dorf aus der Ernährungsaktion mit der Begrün-
dung ausgeschlossen, dass ihr und ihrer Familie
Lebensunterhalt nicht gefährdet sei.
23
Die Ausscheidung aus der Ernährungsaktion
bedeutet in vielen Fällen nicht nur eine unbe-
grundete Harte und Bedrohung der Existenz, sie
ist nach Ausicht der Gefertigten auch durch die
Richtlinien für die Durchführung der Ernährungs-
aktion nicht gedeckt, wie nachfolgend angeführte
Fälle beweisen:
1. Dein arbeitslosen Robert Kuhnel m Voits-
dorf wurde die Lebensmittelkarte entzogen, weil
sein Vater eine monatliche Rente von 135 Kè be-
zieht. Von dieser Rente sollen nach Ansicht der
Bezirksbehörde nicht nur der Empfänger und
seine Frau, sondern auch die arbeitslose Tochter
und der arbeitslose Sohn leben können. Robert
Kuhnel ist 32 Jahre alt und seit August 1936
arbeitslos.
2. Der Arbeiter Gustav Eichler, Voitsdorf 52.
40 Jahre alt, zuletzt im Jahre 1935 als Hilfsarbei-
ter durch 4 Wochen beschäftigt, Vater von 2 Kin-
dern, wurde aus der Ernährungsaktion ausge-
schieden, weil durch den Arbeitsverdienst seiner
Frau der Lebensunterhalt sichergestellt sei.
Die Frau ist während der Saison Strohhutar-
beiterin m Teplitz. Ihr Verdienst beträgt im
Durchschnitt wöchentlich 45 Kronen. Als notwen-
diger Aufwand davon sind Fahrtausgaben in der
Höhe von Kè 12. - und der Beitrag für die Ar-
beitslosen-Versicherung nach dem Genter System
in der Höhe von Kè 3. - in Abzug zu bringen,
sodass für die Lebenshaltung im gunstigsten Fal-
le 30. - Kè verbleiben. Gustav Eichler ist seit
mehreren Monaten mit der Bezahlung des Miet-
zinses (monatlich 65 Kè) im Rückstände und steht
vor der Delogierung.
3. Josef Burock, Voitsdorf, 34 Jahre alt, seit
Oktober 1936 ohne Arbeit, 2 Kinder, wurde aus
dem gleichen Grunde aus der Ernahrungsaktion
ausgeschieden. Der Verdrenst der Frau beträgt m
diesem Falle 40-50 Kè wochentlich, der Aufwand
zur Erhaltung desselben 15. - Kè, sodass als Exi-
stenzgrundlage 25-35 Kè verbleiben.
4. Gustav Rehn wurde aus der Ernährungs-
aktion ausgeschlossen, weil er »angeblich« Land-
wirt sei. Tatsächlich hat der Genannte von sei-
nen Eltern ein Hauschen übernommen, das mit
18. 000 Kè Schulden und dem Ausgedinge fur die
Eltern belastet ist.
Die »Landwirtschaft« besteht m 3 Strich Feld
und einer Žiege! In der Versorgung des Genannten
steht der 16 jahrige Sohn (Lehrling).
Achnliche Falle konnten m weiterer Folge
aufgezahlt werden. Es ist offensichtlich, dass der-
artige Harten in der Durchfuhrung der Ernähr-
ungsaktion selbst durch die unzulänglichen Richt-
linien nicht gedeckt sind.
Die Gefertigten richten an den Herrn Minister
für soziale Fürsorge die Anfrage:
1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt wegen unbegründeter Ausschlüsse von
der Ernährungsaktion in der Gemeinde Voitsdorf
durch die Bezirksbehorde Teplitz-Schonau erneben
und sie rückgängig machen zu lassen?
2. Ist der Herr Minister bereit, die Richtli-
nien über die Durchführung der Ernahrungsaktion
solange, als die dringend notwendige Neuregelung
noch nicht erfolgt ist, wenigstens durch Festset-
zung eines entsprechenden Höchstemkommens
des noch in die Ernahrungsaktion Emzubeziehen-
den zu ergänzen?
Prag, am 7. April 1937.
Wollner,
Hollube, Rösler, May, Nickerl, Gruber, Fischer.
Dr Kellner, Ing. Schreiber, Dr Jilly, Axmann, Ing.
Lischka, Illing, Sandner, Klieber, Frank Nìmec,
Ing. Karmasin, Ing. Peschka, Knöchel, Stangl, E.
Köhler.
Pùvodní znìní ad 861/XV.
Interpellation
des Abgeordneten Georg Wollner
an den Minister des Innern
wegen der Beanständung der historischen,
geographischen und volkskundlichen Be-
zeichnung »Egerland« durch die Landes-
behörde in Prag.
Die Kynologen Egers und des Egerlandes ha-
ben sich vor kurzem zum Zwecke der Gründung
eines Vereines zusammengeschlossen, dem sie den
Namen »Allgemeiner kynologischer Verein Tür
Eger und das Egerland« zu geben beabsichtigten.
Die Landesbehörde m Prag hat die vorgeleg-
ten Satzungen nicht genehmigt und die Fuhrung
der historischen, geographischen und volkskund-
lichen Bezeichnung »Egerland« im Vereinstitel
beanständet.
Es ist allgemein bekannt, dass der Name
»Egerland« in der deutschen Bezeichnung bereits
im Jahre 1261 urkundlich belegt ist, in der latei-
nischen Form als »regio Egere« aber schon seit
1135 nachzuweisen ist.
Mit diesem Namen wurde zuerst das alte
Reichsgebiet Eger bezeichnet, das 1322 an den
König von Böhmen, Johann von Luxenburg, ver-
pfändet wurde.
Heute fasst man aber mit dem Ausdruck
»Egerland« den ganzen westlichen Teil Böhmens
zusammen, m welchem die Egerländer Mundart
bodenständig ist.
Der Name »Egerland« ist fast 700 Jahre m
ständigem Gebrauch, gilt heute für ein weiteres
Landschaftsgebiet, als es der ursprüngliche Gel-
tungsbereich darstellt, ist im deutschen Sprach-
gebrauch verwurzelt und im Schrifttum allgemein