24

eingeführt. Eine grosse Zahl von Vereinen, Kör-
perschaften, Wirtschaftseinrichtung usw. führen
den Namen »Egerland« im Titel, ohne dass da-
durch dem Ansehen oder der Sicherheit des
Staates Abbruch geschehen wäre.

Es ist in Anbetracht der angeführten Begrün-
dungen für die historische, geographische und
volkskundliche Berechtigung des Namens »Eger-
land« den Gefertigten unerklärlich, dass dieser
Name eine Beanständung durch die Landesbehörde
in Prag finden konnte, denn es ist nicht anzu-
nehmen, dass die angeführten Tatsachen dem
Referenten der Landesbehörde unbekannt sind.

Die Gefertigten stellen an den Herrn Minister
die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, die Bezeich-
nung »Egerland« als historischen, geographischen
und volkskundlichen Begriff anzuerkennen und
gelten zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, den Referen-
ten der Landesbehörde in entsprechender Weise
belehren zu lassen, falls diesem die Berechtigung
für den Gebrauch des Namens »Egerland« un-
bekannt war?

3. Ist der Herr Minister bereit, dafür Sorge
zu tragen, dass sich derartige Beanständigungen
nicht wiederholen und der Gebrauch des Namens
»Egerland« unbehindert erfolgen kann?

Prag, am 7. April 1937.

Wollner,

Hollube, Rösler, May, Dr Kellner, Gruber, Ing.

Schreiber, Fischer, Dr Jilly, Illing, Axmann, Ing.

Lischka, Dr Eichholz, E. Köhler, Stangl, Nickerl.

Knöchel, Ing. Peschka, Franz Nìmec,

Ing. Karmasin, Klieber.

Pùvodní znìní ad 861/XVI.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Adolf Lischka
an den Minister des Innern

wegen grundsätzlicher Weigerung eines

Organes der Staatspolizeibehörde in Leit-

meritz, sich der deutschen Sprache zu

bedienen.

Am 5. März 1937 trug sich am Marktplatz in
Leitmeritz um 3/4 19 Uhr folgendes zu:

Herr Rudolf Eis, Mietautounternehmer in Leit-
meritz, Dominikanerplatz 15, stand mit seinem
Sohn Rudolf Eis neben seinem Wagen am Markt-
platze in Leitmeritz. Zusammen mit 2 Chauffeu-
ren, nämlich Willi Schneider, Leitmeritz, Fischer-
platz und Josef Kratochwil, Chauffeur in Leitme-
ritz, Dominikanergasse, probierte er die Lampen
eines Kraftwagens aus. Es kam der zu dieser

Zeit am Marktplatz dienstverrichtende Staats-
polizist zu Rudolf Eis und verlangte, dass er dies
unterlasse.

Als Rudolf Eis sen. das Organ der Staats-
polizei aufmerksam machte, dass er der tschechi-
schen Sprache nicht mächtig sei und ihn ersuchte,
ihm in deutscher Sprache zu antworten, antwor-
tete der Staatspolizist wiederum in tschechischer
Sprache. Rudolf Eis ersuchte in höflichem Tone
nochmals, mit ihm deutsch zu sprechen, da er
ihn nicht verstehen könne. Daraufhin entgegnete
der Staatspolizist in deutscher Sprache: »Wir sind
in der Republik, Sie müssen tschechisch können«.

Als Rudolf Eis abermals entgegnete er könne
nicht tschechisch, antwortete der Staatspolizist:
»Wenn Sie nicht tschechisch können, dann gehen Sie
im Reich, ich muss nicht deutsch reden. Ich kann
deutsch, aber das ist Republik, ich rede nicht
deutsch«.

Diesen Vorfall bezeugt ausser den schon Ge-
nannten, auch Ernst Hicksch, Mietautounterneh-
mer in Leimeritz.

Es wurde festgestellt, dass sich Rudolf Eis
bewussterweise eines äusserst höflichen Tones
bediente.

Das Sprachengesetz Slg. 122/20 und die Spra-
chenverordnung 17/26 bestimmen ausdrücklich, in
welchem Falle die Organe der Staatspolizei sich
auch der Sprache der Minderheit bei ihren Amts-
handlungen im Verkehr mit Parteien zu bedienen
haben.

Das gerügte Verhalten des Staatspolizisten in
Leitmeritz, sich grundsätzlich nicht der deutschen
Sprache zu bedienen, stellt also eine grobe Ver-
letzung der Verfassung, des Sprachengesetzes und
der Sprachenverordnung dar.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, feststellen zu
lassen, um welches Organ der Staatspolizeibehör-
de in Leitmeritz es sich handelt?

3. Ist der Herr Minister bereit, unbeschadet
der Bestimmungen des § 25 des Gesetzes Slg.
50/23 gegen diesen Staatspolizisten in Leitmeritz
auf Grund Art. 97, Abs. 3 der Reg. Verordnung
17/26 das Disziplinarverfahren einleiten zu lassen?

4. Welche Massnahmen gedenkt der Herr Mi-
nister zu ergreifen, um die Staatspolizeibehörde
dahingehend aufklären zu lassen, dass ihre Orga-
ne verpflichtet sind, in den Bezirken mit qualifi-
zierter deutscher Minderheit sich im Verkehr mit
deutschen Parteien auch der deutschen Sprache
zu bedienen?

Prag, am 7. April 1937.

Ing. Lischka,

Illing, Dr Rosche, Ing. Karmasin, Fischer, Franz

Nìmec, Dr Hodina, Frank, Klieber, Dr Zippelius,

Dr Kellner, Gruber, Knöchel, Dr Peters, F. Nitsch,

Kundt, Jobst, Jäkel, Sandner, Ing. Künzel,

Dr Jilly.


25

Pùvodní znìní ad 861/XVII.

Interpellation

des Abgeordneten Gustav Knöchel
an den Minister des Innern

wegen Verbotes des Tragens von Hem-
den und Mützen von seiten der Ordner bei
Versammlungen der Sudetendeutschen
Partei, durch den Vertreter der Staats-
polizei in Böhm. Leipa, Dr Suschitzky.

Der Vertreter der Staatspolizei in Böhm. Lei
pa Dr Suschitzky hat als intervenierender Be-
amte in den Versammlungen der Sudetendeut-
schen Partei die Gepflogenheit, vor Beginn der
Versammlung den Ordnern, die den Schutz der
Versammlung zu besorgen haben, das Tragen von
blauen Mützen und das Dienstmachen ohne
Überrock zu verbieten.

In der Versammlung am 6. März 1927 m
Schaiba bei Haida, in der sich der gleiche Vor-
gang abspielte, stellte Abg. Knöchel an Dr Su-
schitzky die Frage, ob er zu dieser unbegreifli-
chen Verfügung einen Auftrag von seiner vorge-
setzten Stelle habe, oder ob er sich dabei auf ein
Gesetz oder eine Verordnung stütze. Dr Su-
schitzky verneinte und gab zur Antwort: »Können
Sie sich ja in Prag beschweren, wenn es Ihnen
nicht passt!«

Diese Antwort, deren Unqualifiziertheit nicht
näher bezeichnet werden braucht, beweist, dass
Dr Suschitzky Verbote der genannten Art nach
eigenem Gutdünken und ohne gesetzliche Grund-
lage erlässt.

Die Gepflogenheit, dass sich Ordner zum
Schütze einer Versammlung äusserlich besonders
kenntlich machen, und zwar nicht durch das Tra-
gen irgendwelcher Armbinden, ist bekannt und
zweckmässig. Dass der Ordnerdienst ohne Über-
rock keiner Uniformierung gleichkommt, bedarf
keines näheren Beweises. Auch die blauen Schirm-
mützen, die in jedem Geschäft gekauft werden
können, können unmöglich als eine verbotene
»Uniform« angesehen werden.

Gleichzeitig muss darauf verwiesen werden,
dass die Gepflogenheit, diensttuende Ordner in
einer Versammlung durch eine gewisse Kleidung
auch äusserlich als solche kenntlich zu machen,
allgemeiner Brauch ist, der bei den meisten po-
litischen Parteien geübt wird. Es dürfte aber auch
dem Herrn Innenminister bekannt sein, dass bei
anderen Parteien Ordnerschaften bestehen, die
eine tatsächliche »Uniformierung« durchgeführt
haben. So marschierte z. B. die Republikanische
Wehr am 5. März 1937 in Tetschen a. E. bei einer
sozialdemokratischen Kundgebung öffentlich auf.
In diesem Falle fand es die Behörde keineswegs
für notwendig, »im Interesse der öffentlichen Ru-
he und Ordnung« mit einem Verbote der Ordner-
kleidung vorzugehen. Muss aus der völlig ent-

gegengesetzten Haltung der Behörden bei glei-
chen Voraussetzungen nicht gefolgert werden,
dass es heute praktisch bereits zweierlei Recht
gibt, oder dass die Behörden nach eigenem Gut-
dünken vorgehen, ohne eine bestimmte, für alle
Staatsbürger gleich gültige Rechtsnorm zu be-
rücksichtigen? Durch eine solche Praxis wird die
Rechtsgleichheit der Staatsbürger tatsächlich auf-
gehoben.

Indem sich die Verbote des Herrn Dr Su-
schitzky auf kein Gesetz, keine Verordnung und
keine allgemein giltige Rechtsnorm stützen, so
muss angenommen werden, dass der Genannte
nur seiner bekannt unfreundlichen, wenn nicht
sogar feindseligen Einstellung zur deutschen Be-
völkerung Befriedigung zu verschaffen versucht.

Irgendeinen notwendigen Bestandteil zur Auf-
rechterhaltung der »öffentlichen Ruhe und Ord-
nung« kann ein solches Verbot unmöglich bilden,
weil durch dasselbe nach 2 Seiten hm gerade das
Gegenteil möglich wird:

1. Die Ordner und mit ihnen die gesamten
deutschen Versammlungsteilnehmer können in
einem solchen Verbot nur den Ausdruck einer
kleinlichen bewussten Schikane gegenüber deut-
schen Staatsbürgern sehen.

2. Wird der Schutz der Versammlung und
damit die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe
und Ordnung, die nach § 11 des Gesetzes 135/67
ausdrücklich durch Ordner zu besorgen ist, um-
somehr erschwert, je weniger die Ordner bereits
äusserlich als solche erkennbar sind. Im Ernst-
falle, also bei einer etwaigen überstürzten Räu-
mung eines Versammlungsraumes, genügen Arm-
binden als Erkennungszeichen unter Umständen
nicht.

Es ist begreiflich, dass derartige wie oben
angeführte Verbote von der deutschen Bevölke-
rung als Herausforderung empfunden werden
müssen.

Die Interpellanten stellen daher an den Herrn
Minister des Innern die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den angeführ-
ten Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, den Herrn Dr
Suschitzky von der staatlichen Polizeibehörde
Böhm. Leipa darauf aufmerksam zu machen, dass
ein Regierungsvertreter nicht die Aufgabe hat,
den Ordnern in einer Versammlung die Verrich-
tung ihres Dienstes im Interesse der öffentlichen
Ruhe und Ordnung zu erschweren?

3. Ist der Herr Minister bereit, durch einen
allgemeinen Erlass Vorsorge zu treffen, dass
gleiche oder ähnliche Verbote für die Zukunft un-
möglich werden?

Prag, am 7. April 1937.

Knöchel,

Sandner, Fischer, Dr Peters, Jobst, Dr Kellner,
Ing. Künzel, Klieber, Franz Nìmec, Dr Jilly, Dr
Hodina, Gruber, Kundt, Dr Zippelius, Hollube,
Inc. Karmasin, Dr Rosche, Jäkel, F. Nitsch, Illing,
Ing. Lischka.


26

Pùvodní znìní ad 861/XVIII.

Interpellation

des Abgeordneten Franz Nitsch

an den Minister für Post- und
Telegrafenwesen

wegen dienstlicher Verfehlungen des

Postboten František Novák, Wich-

stadtl bei Grulich.

Wichstadtl ist eine Ortschaft in Böhmen, wel-
che 797 Einwohner zählt, davon 600 Deutsche und
189 Èechen. Der Postrayon der Ortschaft Wicti-
stadtl erstreckt sich auf die Orte Wichstadtl.
Zöllnei, Linsdorf, Wöllsdorf, Deutsch-Petersdorf
und Tschihak. In diesen Ortschaften befinden sich
durchschnittlich 81. 75% Deutsche. Trotzdem ist
die nationale Zusammensetzung der Angestellten
des Postamtes folgendermassen:

Postmeister: ein Èeche,

Postassistentin: eine Èechin.

Drei Postboten: Èechen,

Telegrammbote: ein Èeche.

Trotz öfterer Bewerbungen, konnte kein
deutscher Anwärter eine Anstellung im Postamte
erlangen.

Die Folgen dieser nationalen Zusammen-
setzung der Beamtenschaft des Postamtes in
Wichstadtl blieben nicht aus. So wird den Inter-
pellanten berichtet, dass der Postbote František
Novák der deutschen Sprache nicht im mindesten
mächtig ist und ausserdem seinen Dienst in fahr-
lässiger Weise ausübt, da er, wahrscheinlich in

Unkenntnis der deutschen Sprache und deutschen
Schrift, die Postsendungen an Stellen hinterlegt,
wobei sie leicht in Verlust geraten können.

So wurde festgestellt, dass František Novák
Postsendungen, welche an die Anschrift Franz
Krump, Tischler in Wichstadtl 130, gerichtet wa-
ren, bei der Frau Knoll in Wichstadtl hinterlegt
wurden. Andererseits wurden in der Post des
Franz Krump Postsendungen an einen Herrn W.
Knoll vorgefunden.

Es ist nicht einzusehen und widerspricht je-
dem Gleichheitsgrundsatze, dass in einer Land-
schaft, die über 81% deutsche Bewohner zählt,
für den Verkehr mit den deutschen Parteien
keine deutsche Postbeamten angestellt werden.
Durch die Zuziehung deutscher Kräfte könnten
ähnliche Fälle von Fehlzustellungen ein für alle
Mal vermieden werden.

Die Interpellanten bringen dem Herrn Minister
für Post- und Telegrafenwesen den gerügten
Sachverhalt zur Kenntnis und stellen die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister für Post- und Tele-
grafenwesen bereit, den gerügten Sachverhalt er-
heben zu lassen?

2. Was gedenkt der Herr Minister für Post-
und Telegrafenwesen zu verfügen, dass ähnliche
Fälle, hervorgerufen durch die planmässige Nicht-
einstellung deutscher Beamten bei der Post,
künftighin vermieden werden?

Prag, am 7. April 1937.

F. Nitsch,

Ing. Lischka, Knöchel, Ing. Karmasin, Illing, Jobst,
Fischer, Jäkel, Ing. Künzel, Dr Jilly, Gruber, Dr
Peters, May, Kundt, Dr Rosche, Sandner, Dr Zip-
pelius, Dr Kellner, Dr Hodina, Klieber, Hollube.


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