15

848/XXVI (původní znění).

Odpověď

ministra vnitra
na interpelaci poslance Franze Němce

o trýznivém jednání úředníka na schůzi
(tisk 694/XXIV).

Postup úředníka intervenujícího na schůzi 8. listo-
padu 1936 ve Staňkovicích nebyl správný a byla
v tom směru učiněna opatřeni zemským úřadem
v Praze z vlastního popudu již před podáním in-
terpelace.

V Praze dne 12. března 1937.

Ministr vnitra:
Dr Černý, v. r.

848/XXVII (původní zněni).

Odpověď

ministra vnitra
na interpelaci poslance dr F. Köllnera

o šikanách na schůzích podle § 2 shro-
mažďovacího zákona (tisk 738/IX).

Schůze v interpelaci uvedená byla intervenu-
jícím úředníkem rozpuštěna právem, poněvadž
svolavatel neznal osobně všech účastníků schůze,
takže nebyl splněn jeden z hlavních předpokladů
důvěrné schůze podle § 2 a contr. zákona o právu
shromažďovacím.

V uvedeném smyslu byl policejním ředitel-
stvím v Liberci již 16. listopadu 1936 vyrozuměn
ke své stížnosti svolavatel schůze Karel Stelzig.

V Praze dne 15. března 1937.

Ministr vnitra:
Dr. Černý, v. r.

848 XXVIII (původní znění).

Odpověď

ministra pošt a telegrafů
na interpelaci poslance R. Knorreho,

že poštovní úřad Opava 1 porušil jazy-
kový zákon (tisk 769/XIV).

Paragraf 2 jazykového zákona netýká se stát-
ních ústavů a podniků, tudíž ani podniku Česko-
slovenská pošta, jak bylo již několikráte rozhod-
nuto nejvyšším správním soudem.

Přes to však užívá se ve styku se stranami,
a to podle prakse, kterou poštovní správa za-
chovává již od státního převratu a která odpo-
vídá praktickým potřebám, u poštovních úřadů
v zemi České a Moravskoslezské, v jejichž obvo-
dech obývá kvalifikovaná německá národní men-
šina - analogicky podle § 2 jazykového zákona
také tiskopisů s předtiskem česko-německým.

Toto dobrovolné zařížení podniku Čs. pošta,
respektující národní menšiny, je zachováváno i
v Opavě.

Pokud jde o to, že sudetskoněmecké straně
v Opavě bylo doručeno oznámení o nedoručitel-
ném balíku na tiskopise jen s českým předtiskem,
jak stěžuje si interpelace, a že bylo na oznámení
napsáno zkomolené jméno adresáta, stalo se tak
pouze omylem příslušného zaměstnance, určitě
bez jakéhokoliv zlého úmyslu. Přednosta úřadu,
jehož se věc týče, učinil ihned opatření, aby k po-
dobné závadě příště již nedošlo.

Vzhledem k tomu, že interpelovaný případ
jest ojedinělý a že náprava byla hned zjednána,
není třeba činiti ve věci nějaké další opatření rázu
všeobecného.

V Praze dne 18. března 1937.

Ministr pošt a telegrafů:
Tučný, v. r.


14

848/XXIX (původní znění).

Překlad ad 848/II.

Odpověď

ministra spravedlností
na Interpelaci poslance inž. Lischky,

že litoměřické státní zastupitelství neprá-
vem všeobecně obvinilo sudetskoněmec-
kou stranu, předseda Konrád Henlein
(tisk 769/XVIII).

Podle přání interpelace opatřil jsem si spisy
o interpelovaném případě a na základě jejich pro-
hlédnutí učinil jsem příslušné opatření.

V Praze dne 16. března 1937.

Ministr spravedlnosti:
Dr. Dérer, v. r.

Překlad ad 848/I.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr. A. Rösche,

betreffend die Vereinigung der Besitzer

von deutschen Vorkriegs-Reichsbankno-

ten (Druck 694/XIX).

Das Ministerium des Innern und dre ihm
unterstellten Behörden haben die Tätigkeit des
Vereines noch vor Einbringung der Interpellation
ermittelt und wird der Vereinstätigkeit auch wei-
terhin Aufmerksamkeit gewidmet. Bisher ist nicht
wahrgenommen worden, dass der Verein durch
seine Tätigkeit die öffentliche Ruhe und Ordnung
gestört hätte, und lag deshalb kein Grund vor,
gegen ihn vom Standpunkte der Vereinsvor-
schriften einzuschreiten.

Prag, am 8. März 1937.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
J. Illing

wegen Nötigungsversuchen in Tiss bei
Fladen (Druck 694/ XIV).

Die Gemeindevertretung in Tiss bei Fladen
hat die Verpachtung des einen der drei Gemein-
desteinbrüche an den ortsansässigen Bürger Jo-
hann Svoboda in CN. 80 erst in der Sitzung be-
schlossen, die am 27. März 1936 stattfand.

Der frühere Beschluss der Gemeindevertre-
tung vom 16. Februar 1936 über die Verpachtung
des Bruches an diesen Bewerber ist nämlich mit
Bescheid der Bezirksbehörde in Luditz vom 23.
März 1936, Nr. 7499, gemäss § 102 böhm. Ge-
meindeordnung aufgehoben worden. Dadurch ha-
ben alle Verhandlungen der Gemeindevertretung
über diese Verpachtung vom 16. Februar 1936
jedwede rechtliche Bedeutung verloren. Bei der
Sitzung am 16. Februar war zwar ein Beamter
der Bezirksbehörde in Luditz, und zwar über aus-
drückliches Verlangen des Gemeindevorstehers
anwesend, doch hat er die Mitglieder der Ge-
meindevertretung in keiner Weise beeinflusst.
Gendarmerieorgane hatten mit der Angelegenheit
überhaupt nichts zu tun. Keines der Mitglieder
der Gemeindevertretung hat die in der Interpella-
tion angeführten Forderungen geltend gemacht.

Der Erhebung zufolge verletzt der Pächter
des Steinbruchs die Vertragsverbindlichkeit über
die vorzugsweise Beschäftigung ortsansässiger
Arbeiter nicht und hat niemanden aus politischen
Beweggründen entlassen.

Es liegt daher überhaupt keine Grundlage zu
irgendeiner Verfügung aus Anlass der Interpella-
tion vor.

Prag, am 8. März 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Černý, m. p.

Der Minister des Innern:
Dr. Černý, m. p.


15

Překlad ad 848/III.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Knöchel

wegen der nationalen Zusammensetzung

des Zentraleisenbahnrates (Druck

673/VIII).

Der Čechoslovakische Zentraleisenbahnrat be-
stellt aus 69 Mitgliedern und aus 69 Ersatzmänner,
im ganzen also aus 138 Personen.

Seine Aufgabe ist es, dem Eisenbahnministe-
rium Gutachten zu erstatten, Anfragen und An-
träge über allgemeine Eisenbahnangelegenheiten
zu stellen, soweit sie den Handel, die Industrie,
das Gewerbewesen, das Bergbauwesen, die Feld-
und Forstwirtschaft und gegebenenfalls auch die
Verpflegung der Bevölkerung betreffen. In den
Anträgen, bezw. Gutachten sollen die Wohlmei-
nungen der am Eisenbahnbetriebe beteiligten Inte-
ressenten vereinigt werden.

Aus der für den Čechoslovakischen Zentral-
eisenbahnrat umschriebenen Kompetenz geht her-
vor, dass diese Körperschaft auf rein wirtschaft-
licher Basis begründet ist. Bei der Ernennung
der Mitglieder und Ersatzmänner wird deshalb
ausschliesslich darauf geachtet, dass im Beirate
die einzelnen Schichten des Wirtschaftslebens
möglichst weit vertreten sind. Deshalb wird bei
der Ernennung der Mitglieder und Ersatzmänner
nur auf ihre fachlichen und allgemeinen volks-
wirtschaftlichen Kenntnisse geachtet, ohne dass
auf ihre nationale Zugehörigkeit besonders Rück-
sicht genommen wurde.

Doch werden auch bei dieser Art der Aus-
wahl, welcher kaum die Berechtigung abgespro-
chen werden kann, die einzelnen Nationalitäten in
keiner Weise vernachlässigt. Von den im Jahre
1936 ernannten 138 Mitgliedern und Ersatzmän-
nern haben sich 18 Personen zur deutschen Na-
tionalität bekannt.

Prag, am 19. Februar 1937.

Für den Eisenbahnminister
der Minister für soziale Fürsorge:

Ing. J. Nečas, m. p.

Překlad ad 848/IV.

Antwort

des Ministers für Schulwesen
und Volkskultur

auf die Interpellation des Abgeordneten
R. Appelt

wegen statutenwidriger Verleihung des

deutschen Staatspreises für das Jahr 1936

(Druck 683/V).

Der Antrag der Jury auf Erteilung des Staats-
preises im Jahre 1936 für ein literarisches Werk
in deutscher Sprache hat den Staturen nicht wi-
dersprochen, weil diese ausdrücklich die Möglich-
keit der Auszeichnung mit dem Preise auch für
ein Werk zulassen, das in einer Zeitschrift und
nicht in einem Buch erschienen ist.

Die Zusammenstellung der Jurys erfolgt
durch individuelle Auswahl fachlich qualifizierter
Mitglieder, und zwar vom Standpunkte strenger
Objektivität.

Bei Erteilung des Staatspreises bleibt die po-
litische Orientierung des Künstlers ganz ausser
Betracht und ist lediglich der künstlerische Wert
und die kulturelle Bedeutung des Werkes mass-
gebend.

Prag, am 9. März 1937.

Der Minister für Schulwesen und Volkskultur:
I. V. Tučný, m. p.

Překlad ad 848/XV.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation der Abgeordneten
G. Wollner und Dr F. Köllner,

betreffend das Verhalten des Polizei-

kommissärs Dr Jungwirth in Eger

(Druck 694/VII).

Die am 7. September 1936 in Eger abgehal-
tene Versammlung der SdP ist zu Recht aufgelöst
worden, da der Redner Kurt Wagner in dersel-
ben einige gesetzwidrige Aeusserungen gebraucht
hat, derentwegen die Staatsanwaltschaft in Eger
gegen ihn die Strafuntersuchung gemäss § 15, Z.
3, und § 14, Z. 5, des Gesetzes zum Schütze der
Republik eingeleitet hat. Die Abhaltung der kurz
darauf für den 14. September 1936 in der Sänger-


16

halle in derselben Gemeinde angemeldeten Ver-
sammlung ist in gesetzmäßiger Weise verboten
worden, da sie - wie die Veranstalter vor der
Oeffentlichkeit nicht verheimlicht haben - eine
Ersatzversammlung für die aufgelöste Versamm-
lung vom 7. September 1936 sein sollte. Hingegen
hat für ein Verbot der am 17. September 1936 in
Eger abgehaltenen kommunistischen Versammlung
keine Grundlage bestanden.

Vor dem Eintritt in den Raum, wo die ge-
nannte kommunistische Versammlung abgehalten
worden ist, hat die Polizei einigemale bei den Teil-
nehmern der Versammlung stichprobeweise eine
Personendurchsuchung ohne Unterschied ihrer po-
litischen Zugehörigkeit, die sie übrigens bei der
Mehrzahl gar nicht kennen konnte, vorgenommen.

Die Behauptung, bei der Versammlung seien
nur etwa 20 Mitglieder der SdP anwesend ge-
wesen, ist nicht richtig. Schon vor der Ankunft
des Abgeordneten Wollner ist die Teilnahme von
mindestens 140 Mitgliedern dieser Partei festge-
stellt worden und mit dem genannten Abgeord-
neten hat sich noch eine beträchtliche Anzahl
derselben eingefunden.

Die Rauferei in der Versammlung haben Mit-
glieder der SdP durch provokatives Auftreten
vor Eröffnung der Versammlung hervorgerufen.
Nachdem die Polizei rasch Ordnung geschaffen
hatte und die Exzedenten aus der Versammlung
hinausgedrängt worden waren, haben sie sich
aufs neue in der offenkundigen Absicht, neuerlich
gewaltsam in die Versammlung einzudringen, auf
der Strasse versammelt; da sie der Aufforderung,
freiwillig auseinanderzugehen, nicht gehorcht ha-
ben, sind sie von der Polizei mit Recht zerstreut
werden.

Gegen die Teilnehmer der Rauferei hat die
Staatspolizeibehörde sogleich die Untersuchung
eingeleitet. Die Funktionäre der Zentrale der SdP
haben versprochen, der Polizei die festgestellten
Beweise zur Disposition zu stellen, haben dies
aber nicht getan; auch von den angeblich ver-
wundeten Angehörigen der SdP, bezw. der kom-
munistischen oder der sozialdemokratischen Par-
tei ist bei der Polizei keine Anzeige dieser An-
gelegenheit erstattet worden. Dass manche Per-
sonen in jener Versammlung mit Dolchen, Stahl-
ruten und anderen Waffen angegriffen hätten,
konnte hauptsächlich deshalb nicht festgestellt
werden, weil die verwundeten Teilnehmer es
abgelehnt haben, sich der Untersuchung durch
den Amtsarzt zu unterziehen. Bei keinem der
Exedenten ist eine solche Waffe von der Polizei
erblickt worden. Auch Franz Bier und Emil
Schafranek, die angeblich von der uniformierten
Wache verprügelt worden sind, haben keine An-
zeige in dieser Angelegenheit erstattet.

Weil daher die Richtigkeit der Interpella-
tionsausführungen nicht erwiesen worden ist,
liegt aus Anlass der Interpellation kein Grund
vor, weitere Verfügungen zu treffen.

Prag, am 12. März 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Černý, m. p.

Překlad ad 848/XVI.

Antwort

des Ministers des Innern
und des Justizministers

auf die Interpellation der Abgeordneten
A. Jobst und L. Wagner,

betreffend die unterlassene Beschlagnah-
me eines Hetzartikels im »Šumavan, de-
mokraticky list pro zájmy Pošumaví«, und
wegen Verbotes einer Versammlung der
Sudetendeutschen Partei in Neuern unter
dem offenen Eindruck dieses Hetzartikels
(Druck 694/XVII).

Die Bezirksbehörde in Klattau hat die von
der Sudetendeutschen Partei für den 19. Juli 1936
nach Neuern einberufene öffentliche Versamm-
lung verboten, weil sie auf Grund ihrer Kenntnis
der örtlichen Verhältnisse und dem Ergebnisse
der gepflogenen Erhebung zufolge zu der Ueber-
zeugung gelangt ist, dass durch die Abhaltung
der Versammlung die öffentliche Ruhe und Ord-
nung in beträchtlichem Masse gefährdet werden
würde. Der Inhalt des in der Interpellation er-
wähnten Zeitungsartikels ist dabei überhaupt nicht
in Betracht gekommen.

Gegen das Verbot ist keine Berufung einge-
bracht worden und haben sich die Veranstalter
der Versammlung so selbst des Rechtes begeben,
dass die übergeordnete Landesbehörde das Vor-
gehen der Bezirksbehörde und die Motiviertheit
ihrer Verfügung überprüfe.

Es liegt daher innerhalb des Wirkungskreises
des Ministeriums des Innern kein Grund zu
irgendeiner Verfügung vor.

Soweit die Interpellation den Justizminister
angeht, antwortet dieser wie folgt: Die Staats-
anwaltschaft in Klattau hat bei der Pressezensur
in dem zitierten Artikel den Tatbestand irgend-
einer von amtswegen zu verfolgenden strafbaren
Handlung nicht festgestellt. Ein Privatantrag auf
Einleitung des Strafverfahrens ist nicht gestellt
worden. Es ist daher kein Grund zu irgendeiner
Verfügung vorgelegen.

Prag, am 5. März 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Černý, m. p.

Der Justizminister:
Dr. Dérer, m. p.


17

Překlad ad 848/XVII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr T. Köllner

wegen eines verfassungswidrigen Be-
gehrens der čechischen Grenzler an das
Ministerium des Innern
(Druck 694/XXI).

Für den Gebrauch der Bezeichnungen der
Städte, Gemeinden und Ortschaften in den ver-
schiedenen Sprachen gelten die Vorschriften des
Gesetzes S. d. G. u. V. Nr. 266/1920, und der Re-
gierungsverordnung S. d. G. u. V. Nr. 324/1921.
Diese Rechtsnormen sind massgebend und die
herausgegebenen amtlichen Ortsverzeichnisse
stimmen mit ihnen überem. Eine andere Verfügung
ist nicht erforderlich.

Prag, am 9. März 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Černý, m. p.

Překlad ad 848/XVIII.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Knöchel

wegen Nichtberücksichtigung deutscher
Chauffeure auf den Autobuslinien der
Staatseisenbahnverwaltung
(Druck 694/XXV).

Weder das Eisenbahnministerium noch die
Staatsbahndirektionen haben irgendeinen Erlass
herausgegeben oder irgendwelche Verfügungen
getroffen, die dahin abzielen, dass Bewerber um
einen Posten im Eisenbahnstrassentransporte we-
gen ihrer nationalen Zugehörigkeit von der Auf-
nahme ausgeschlossen werden.

Der Bedarf an Chauffeuren für die Strassen-
motorfahrzeuge des Automobiltransportes der
ČSD ist schon seit längerer Zeit sehr gering und
die frei gewordenen Stellen werden in der letzten
Zeit in die Regel mit Chauffeuren besetzt, die
infolge der Auflassung einiger Autobuslinien bei

der vorgenommenen Reduktion des Autobusbe-
triebes der ČSD überzählig geworden sind.

Sofern es nötig sein sollte, irgendwelche
Stellen durch Aufnahme neuer Vertragschauffeure
zu besetzen, wird auf die Bewerber deutscher
Nationalität ebenso wie auf andere Bewerber
Rücksicht genommen werden, sofern sie den vor-
geschriebenen Bedingungen entsprechen werden.

Es muss bemerkt werden, dass sich die
Staatsbalindirektionen vor der Aufnahme eines
Bewerbers auf geeignete Weise davon zu über-
zeugen haben, ob der Bewerber auch die für den
Verkehr mit den Reisenden wünschenswerten
Eigenschaften aufweist, d. h. ob ihm nicht die un-
umgänglich notwendigen Sprachenkenntnisse feh-
len. Soweit in einigen Fällen bei bereits ange-
stellten Chauffeuren der Motorfahrzeuge eine
dem reibungslosen Verkehre mit dem Publikum
Abbruch tuende Unkenntnis der Minderheiten-
sprache festgestellt werden sollte, wird die er-
forderliche Abhilfe getroffen werden.

Prag, am 9. März 1937.

Für den Eisenbahnminister
der Minister für soziale Fürsorge:

Ing: Jaromir Nečas, m. p.

Překlad ad 848/XIX.

Antwort

des Ministers des Innern und

des Ministers für Industrie, Handel und

Gewerbe

auf die Interpellation des Abgeordneten
K. Gruber

wegen einsprachig čechischen Verkehrs

mit Gewerbegenossenschaften

(Druck 673/V).

Durch die gepflogene Erhebung ist nicht fest-
gestellt worden, dass die Bezirksbehörde in Pra-
chatitz im Verkehre mit Genossenschaften, deren
Verhandlungssprache die deutsche ist. nur die če-
chische Sprache gebrauche. In dieser Hinsicht
sind keine Beschwerden vorgekommen und führt
die Interpellation gleichfalls keinen konkreten an-
stössigen Fall an.

Die Verhadlungssprache der Handels- und
Gewerbekammer in Pilsen ist die čechoslovaki-
sche Sprache.

Trotzdem übersendet die Kammer den Ge-
nossenschaften mit deutscher Verhandlungsspra-
che, auch in dem Prachatitzer und in dem Waller-


18

ner Gerichtsbezirke, regelmässig auch deutsche
Uebersetzung und kommt ihnen noch weiter da-
durch entgegen, dass sie auf deutsche Eingaben
der Genossenschaften nur in deutscher Sprache
antwortet.

Auch über die Sprachenpraxis der Handels-
und Gewerbekammer in Pilsen sind in der letzten
Zeit keine Beschwerden eingelaufen.

Prag, am 26. Feber 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Černý, m. p.

Der Minister für Industrie, Handel und Gewerbe:
J. V. Najman, m. p.

Překlad ad 848/XX.

Antwort

des Ministers für Schulwesen
und Volkskultur

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. F. Karmasin

wegen missbräuchlicher Anwendung des

undeutschen Buchstabens »Č« in einem

Lehrbuche der staatlichen Verlagsanstalt

in Prag (Druck 675/VII).

Bei der Durchdringung nationaler Kulturen
in der modernen Zivilisation kommt es ganz na-
turgemäss dazu, dass in die Sprachen für die Be-
zeichnung mancher Laute fremde Schriftzeichen
eindringen. Der in dem Buche »Regeln und Wör-
terverzeichnis für die deutsche Rechtschreibung«
angeführte Buchstabe »C« ist hier keine Neuerung,
sondern lässt sich in der deutschen Sprache mit
einer Reihe von früheren Anwendungen belegen,
von denen aufs Geradewohl angeführt werden:

In der amtlichen, in deutscher Sprache her-
ausgegebenen Topographie »Allemeines Verzeich-
nis der Ortsgemeinden und Ortschaften Oester-
reichs nach den Ergebnissen der Volkzählung
vom 31. Dezember 1910«, welches Verzeichnis
die ehemalige k. k. statistische. Zentralkommission
in Wien im Jahre 1915 herausgegeben hat, wird
bei der Bezeichnung vieler Gemeinden das Zei-
chen »C« verwendet, und zwar nicht nur bei če-
chischen Gemeinden (z. B. Časlau, S. 193, Jičín,
S. 207, Čičenitz, S. 247), sondern auch bei Ge-
meinden mit deutscher Verhandlungssprache (z.

B. Čisotin und Wisočan auf S. 222, Čihana auf S.
232 und 234), ebenso wie das Zeichen »ě« gleich-
falls bei Gemeinden mit deutscher Verhandlungs-
sprache (z. B. »Štěpanitz«, »Wattětitz«). Duden,
Rechtschreibung der deutschen Sprache und der
Fremdwörter (mit Unterstützung des Allgemeinen
Deutschen Sprachvereins, des Deutschen Buch-
druckervereins, des Reichsverbandes Oesterrei-
chischer Buchdruckereibesitzer, des Schweize-
rischen Buchdruckervereins sowie der deutschen
und österreichischen Korrektorenvereine nach den
für Deutschland, Oesterreich und die Schweiz
gültigen amtlichen Regeln, bearbeitet von Dr J.
Ernst Wülfing und Dr Alfred G. Schmidt, Biblio-
graph. Institut - Leipzig), lässt die Schreibweise
Tschaslau, Časlau und Czaslau zu. Die interna-
tionalen Verträge mit der Republik Oesterreich,
und zwar S. d. G. u. V. Nr. 60/1926 (Ueberein-
kommen zwischen der Čechoslovakischen Repu-
blik und der Republik Oesterreich, betreffend die
Regelung der Verbindlichkeiten in österreichisch-
ungarischen Kronen), S. d. G. u. V. Nr. 24/1927
(zweites Zusatzprotokoll zu dem oben ange-
führten Uebereinkommen), S. d. G. u. V. Nr.
75/1927 (Gerichtsordnung des zwischenstaatlichen
Schiedsgerichtes für Verbindlichkeiten in öster-
reichisch-unganschen Kronen), verwenden den
Buchstaben »č« in dem Worte »čechoslovakisch«
in den Originaltexten und führt sie ebenso das
Bundesgesetzblatt für die Republik Oesterreich
bei der Publikation dieser Verträge an, Nr. 92
v. J. 1926, Nr. 49 v. J. 1927 und Nr. 184 v. J. 1927.
Der grosse Brockhaus, Handbuch des Wissens,
Leipzig, 15. Auflage, führt auf S. 710 des 19. Ban-
des aus dem Jahre 1934 »Vysočany« an, führt
aber in manchen anderen Wörtern auch andere
der deutschen Sprache fremde Zeichen an, wie
in den Wörtern »faconierte Stoffe« auf S. 15 und
18 des 6. Bandes, »Bryce Canon« auf S. 560 des
19. Bandes u. ä. Auch in der čechischen Sprache
werden nach dem Wörterbuche der čechischen
Sprache von Paul Váša und Dr F. Trávníček
fremde Zeichen verwendet, z. B. im Worte »pro-
vencalsky«, und sind demselben Wörterbuche
zufolge in anderen Wörtern zulässig, z. B. »raca«,
»traca« u. ä.

Im Wesentlichen handelt es sich in dieser
Angelegenheit um eine Erwägung über die
Zweckmässigkeit der Transkription, und zwar
nicht nur vom Gesichtspunkte ihrer klanglichen
Prägnanz, sondern auch mit Rücksicht auf an-
dere entscheidende Momente. Ich bin nicht ab-
geneigt, vor der Neuauflage der angeführten »Re-
geln« in dieser Hinsicht Sprachenfachleute anzu-
hören.

Prag, am 17. März 1937.

Der Minister für Schulwesen und Volkskultur:
Dr. Franke, m. p.


19

Překlad ad 848/XXI.

Překlad ad 848/XXII.

Antwort

des Finanzministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. E. Peschka,

betreffend die schikanöse Exekutions-
führung gegen Gewerbetreibende wäh-
rend des Laufes einer Mahnfrist
(Druck 673/XV).

Zu der oben angeführten Interpellation teile
ich auf Grund der gepflogenen Erhebung folgen-
des mit:

Am 18. Juni 1936 haben sich die Exekutoren
des Steueramtes in Eger keineswegs bei der Fir-
ma Christoph Blomann, sondern bei der Gesell-
schaftsfirma Friedrich Georg Blomann und Chris-
toph Blomann, Baumeister in Eger, eingefunden,
um eine Exekution wegen der Steuerrückstände
der angeführten Firma für die Jahre 1934 bis
1935 vorzunehmen. Um Bezahlung dieser Rück-
stände ist die Firma zum erstenmale schon am
18. November 1935 gemahnt worden, wie die Ver-
zeichnisse des Steueramtes und die der Mahnre-
zepisse beweisen, neuerlich sodann am 9. Juni
1936, wobei in dieser zweiten Mahnung auch die
laufenden Rückstände für das Halbjahr 1936 mit
einbegriffen gewesen sind. Soweit es sich um die
Rückstände für die Jahre 1934 und 1935 handelt,
ist also die Exekution bereits lange nach Ablauf
der ersten Mahnfrist durchgeführt worden; weil
ferner auch die Einbringung eines Gesuches um
Stundung in Bezug auf die Eintreibung der Rück-
stände keine aufschiebende Wirkung hat, war das
Vorgehen des Steueramtes mit den geltenden ge-
setzlichen Vorschriften keineswegs im Wider-
spruche. Trotzdem hat die Finanzlandesdirektion
in Prag das Steueramt in Eger aufmerksam ge-
macht, dass sein Vorgehen nicht besonders zweck-
mässig gewesen ist, als es den Pfändungsauftrag
vor der Entscheidung über das Stundungsgesuch
und vor Ablauf der 14tägigen Frist seit der neuer-
lichen Mahnung erlassen hat.

Antwort

der Minister für soziale Fürsorge
und des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Wollner

wegen gesetzwidrigen Ausschlusses

zweier Mitglieder der »Místní skupina

svazu dřevodělníků v ČSR ve Znojmě«

in Znaim (Druck 683/IX).

Durch die gepflogene Erhebung ist festge-
stellt worden, dass die Mitglieder des Einheits-
verbandes der Holzarbeiter in der Tschechoslovaki-
schen Republik, bzw. seiner Ortsgruppe der Wa-
genbauer in Znaim, Josef Nimmführ und Fried-
rich Sehon, aus dem Verbände auf Grund eines
Beschlussess seines Vorstandes ausgeschlossen
worden sind, welcher in ihrer Teilnahme an ge-
gen den Verband gerichteten Aktionen eine Schä-
digung der Verbandsinteressen im Sinne des § 6,
Abs. 3, der Verbandsstatuten erblickt hat. Der
Grund des Ausschlusses der genannten Mitglie-
der ist also nicht der Umstand gewesen, dass sie
Mitglieder einer bestimmten politischen Partei
gewesen sind.

Das Ministerium für soziale Fürsorge hat die
Beschwerde des Rechtsvertreters der ausgeschlos-
senen Mitglieder vom Gesichtspunkte der Bestim-
mung des § 4, Abs. 1, des Gesetzes S. d. G. u. V.
Nr. 267/1921, untersucht und ist auf Grund des
Ergebnisses dieser Erhebung zu dem Schlüsse ge-
langt, dass das oben geschilderte Vorgehen des
Vorstandes des Verbandes den zitierten gesetzli-
chen Vorschriften nicht widerspricht.

In Anbetracht dessen hat das Ministerium für
soziale Fürsorge keinen Grund gehabt, gegen den
Verband einzuschreiten. Auch vom Gesichtspunkte
des ressortmässigen Wirkungskreises des Ministe-
riums des Innern liegt kein Grund zu irgendeiner
Verfügung vor.

Es wird bemerkt, dass es Sache der Be-
schwerdeführer ist, im Rahmen der geltenden
Statuten Abhilfe zu verlangen.

Prag, am 9. März 1937.

Prag, am 15. März 1937.

Der Finanzminister:
Dr. Kalfus, m. p.

Der Minister für soziale Füsorge:
Ing. Jaromír Nečas, m. p.

Der Minister des Innern:
Dr. Černý, m. p.


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