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Pøeklad ad 848/XXIII.

Antwort

des Ministers für Schulwesen
und Volkskultur

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. F. Karmasin

wegen der geplanten Errichtung einer èe-

chischen Minderheitsschule in Ketzelsdorf

(Druck 694/II).

Die staatliche Volksschule mit èechoslova-
kischer Unterrichtssprache in Ketzelsdorf ist über
Ansuchen der Eltern aus Ketzelsdorf und Gün-
tersdorf errichtet worden, damit ihre Kinder nicht
in die weit entfernte staatliche Volksschule mit èe-
choslovakischer Unterrichtssprache in Nieder -
Nemaus gehen müssten.

Die Informationen, auf die sich die Interpella-
tion stützt, stimmen mit den Tatsachen nicht fiber-
ein, einerseits in der Hinsicht, dass über den
Schulbau bisher überhaupt nicht verhandelt wor-
den ist, andererseits insoweit, als es objektiv nicht
richtig ist, Kinder aus Mischehen durchwegs für
die deutsche Nationalität zu reklamieren. Für eine
Versetzung der Kinder nach ihrer Nationalität ge-
gen den Willen der Eltern ist im Verwaltungs-
bereiche des Landes Böhmen keine gesetzliche
Grundlage vorhanden.

Prag, am 18. März 1937.

Der Minister für Schulwesen und Volkskultur:
Dr. Franke, m. p.

Pøeklad ad 848/XXIV.

Antwort

des Ministers für Schulwesen
und Volkskultur

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. F. Karmasin

wegen Missbrauch von Schulkindern zu
politischen Zwecken (Druck 694/III).

Die Ansprache, die Franz Enzmann am 21.
Oktober 1936 in Hombok bei der Feier des Staats-
feiertages über die Bedeutung des 28. Oktober,
der Handels- und Bündnisverträge und über die
Notwendigkeit einer Zusammenarbeit aller demo-

kratisch denkenden Teile der Bevölkerung zur
Verteidigung des Staates und der Demokratie ge-
halten hat, hat dem Ergebnisse der gepflogenen
behördlichen Erhebung zufolge den Rahmen einer
geeigneten und angemessenen, mit dem angeführ-
ten Feiertage verbundenen Betrachtung in keiner
Weise überschritten und hat durchaus nicht den
politisch zugespitzten Inhalt gehabt, welchen ihr
die Interpellation unterlegt.

Diese Kundgebung, welche der Redner mit
einem Heilrufe auf die Èechoslovakische Republik
und ihre Verbündeten beendet hat, hat auch kei-
ne anstössigen Aeusserungen enthalten, welche
auf die bei der Feier anwesenden Schüler des
obersten Jahrganges der deutschen Volksschule
in Hombok in einer vom staatsbürgerlichen Ge-
sichtspunkte unerwünschten Weise hätten einwir-
ken können. Auf die spanische Regierung hat der
Redner keinen Hochruf ausgebracht.

Ich erblicke daher keine Grundlage zu irgend-
einer Strafmassnahme.

Prag, am 12. März 1937.

Der Minister für Schulwesen und Volkskultur:
Dr. Franke, m. p.

Pøeklad ad 848/XXV.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
L. Wagner

wegen willkürlicher Auflösung einer

Versammlung in Hodowitz (Druck

694/XXIII).

Die in der Interpellation erwähnte Versamm-
lung ist deshalb aufgelöst worden, weil der Red-
ner in seiner Kundgebung wiederholt den Rahmen
des angemeldeten Programmes überschritten hat,
obwohl er schon vorher deswegen verwarnt wor-
den war. Die Teilnehmer dieser Versammlung sind
zwar zum raschen Verlassen des Lokales aufge-
fordert, doch ist ihnen Zeit zum Bezahlen der
Zeche gelassen worden.

Die daraufhin in ein anderes Lokal einberu-
fene vertrauliche Versammlung ist aufgelöst wor-
den, weil die gehaltenen Reden in dem benach-
barten öffentlich zugänglichen Lokale zu hören
waren, so dass die Bedingung der Vertraulichkeit
nicht erfüllt gewesen ist.


21

Die Auflösung beider Versammlungen ist da-
her in Uebereinstimmung mit den geltenden Vor-
schriften erfolgt.

Prag, am 16. März 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 848/XXVI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Franz Nìmec

wegen schikanösen Vorgehens eines

Beamten bei einer Versammlung

(Druck 694 XXIV).

Das Vorgehen des m der Versammlung zu
Stankowitz am 8. November 1936 intervenieren-
den Beamten ist nicht richtig gewesen und ist
von der Landesbehörde in Prag m dieser Hin-
sicht schon vor Einbringung der Interpellation aus
eigenem Antriebe eine Verfügung getroffen
worden.

Prag, am 12. März 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 848/XXVII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr F. Köllner

wegen Schikanen gegen § 2-Versammlun-
gen (Druck 738/IX).

Die in der Interpellation angeführte Ver-
sammlung ist von dem intervenierenden Beamten

zu Recht aufgelöst worden, weil der Einberufer
nicht alle Versammlungsteilnehmer persönlich ge-
kannt hat, so dass eine der Hauptvoraussetzungen
einer vertraulichen Versammlung gemäss § 2 a
contr. des Gesetzes über das Versammlungsrecht
nicht erfüllt gewesen ist.

In dem angeführten Sinne ist der Einberufer
der Versammlung Karl Stelzig auf seine Be-
schwerde hin von der Polizeidirektion in Reichen-
berg schon am 16. November 1936 verständigt
worden.

Prag, am 15. März 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 848/XXVIII.

Antwort

des Ministers für Post- und
Telegraphenwesen

auf die Interpellation des Abgeordneten
R. Knorre

wegen Verletzung des Sprachengesetzes

durch das Postamt I (Hauptpost) in

Troppau (Druck 769/XIV).

Der Paragraph 2 des Sprachengesetzes be-
zieht sich nicht auf staatliche Anstalten und Un-
ternehmen, folglich auch nicht auf das Unter-
nehmen Èechoslovakische Post, wie schon einige-
male vom obersten Verwaltungsgerichte entschie-
den worden ist.

Trotzdem aber werden im Verkehre mit den
Parteien, und zwar einer Praxis entsprechend,
welche die Postverwaltung schon seit dem
Staatsumsturze einhält und welche den prakti-
schen Bedürfnissen entspricht, bei den Post-
ämtern in den Ländern Böhmen und Mähren-
Schlesien, in deren Sprengeln eine qualifizierte
deutsche nationale Minderheit wohnt, in Analogie
zu § 2 des Sprachengesetzes auch Drucksorten
mit èechisch-deutschem Vordrucke verwendet.

Diese freiwillige, die nationale Minderheit
respektierende Einrichtung des Unternehmens


22

Tschechoslovakische Post wird auch in Troppau ein-
gehalten.

Was den Umstand betrifft, dass der Sudeten-
deutschen Partei in Troppau eine Anzeige über
ein unzustellbares Paket auf einer nur mit tschechi-
schem Vordrucke versehenen Drucksorte zuge-
stellt worden ist, wie sich die Interpellation be-
schwert, und dass auf der Anzeige der Name des
Adressaten verstümmelt geschrieben war, ist
dies nur infolge eines Irrtumes des zuständigen
Bediensteten, sicherlich ohne jede böse Absicht
geschehen. Der Vorstand der Behörde, welche die
Angelegenheit betrifft, hat sofort eine Verfügung
getroffen, damit es in Zukunft zu einem ähnlichen
Anstände nicht mehr komme.

Mit Rücksicht darauf, dass der interpellierte
Fall vereinzelt dasteht und dass sofort Abhilfe
geschaffen worden ist, ist es nicht nötig, in der
Angelegenheit irgendeine weitere Verfügung allge-
meinen Charakters zu treffen.

Prag, am 18. März 1937.

Der Minister für Post- und Telegraphenwesen:
Tuèný, m. p.

Pøeklad ad 848/XXIX.

Antwort

des Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. A. Lischka

wegen unrichtiger Generalbeschuldigung
gegen die Sudetendeutsche Partei, Vor-
sitzender Konrad Henlein, durch die
Staatsanwaltschaft in Leitmerltz
(Druck 769/XVIII).

Dem Wunsche der Interpellation entsprechend
habe ich mir die Akten über den interpellierten
Fall kommen lassen und auf Grund ihrer Durch-
sicht eine entsprechende Verfügung getroffen.

Prag, am 16. März 1937.

Der Justizminister:
Dr. Dérer, m. p.


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