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land bestätigt wurde. Der Genannte muss schon
die Grenze überschreiten, wenn er nur mit seinen
Geschäftsfreunden fernmündlich sprechen will.
Geschähe lassen sich auch keinesfalls auf schrift-
üchejn Wege allein machen, abgesehen davon,
dass Differenzen öfter zu bereinigen sind.

Der Gefertigte ist auch Gastwirt und hat auch
als solcher geschäftliche Beziehungen mit seinen
Kunden von drüben, wozu er auch persönlich
verpflichtet Ist, öfter nach Sachsen zu gehen.

Dem Unterzeichneten wurde der Grenzaus-
weis verweigert mit dem Bemerken, dass er der
aufgelösten DNSAP angehörte, wohingegen nach-
weisbar seine MitgUederschaft beim B. d. L. fest-
steht.

Hermsdorf, den 7. Dezember 1936.

Josef Schindler.

Wir stellen daher an den Herrn Minister die
Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, diese typi-
schen, gerügten Tatbestände durch Organe der
Öffentlichen Verwaltung, die an den Verweigerun-
gen der Grenzausweise nicht beteiligt waren,
überprüfen zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, dafür Garantien
zu schaffen, dass Grenzausweise niemals wieder
in schikanöser Weise verweigert werden, weil
diese Praxis bei der Grenzbevölkerung Erbitte-
rung and Erregung verursacht?

Prag, am 28. Dezember 1936.

Obrlík,

Wollner, Dr. Eichholz, Knöchel, Dr. Rösche, Ing.

Richter. Fischer, Dr. Peters, Dr. Kellner, Kundt,

Illing. Jäkel Ing. Kanzel, Axmann, Franz Nìmec,

Gruber, Ing. Peschka, Dr. Zippelius, Stangl,

Ing. Lischka, Sandner.

Pùvodní znìní ad 766/IV.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Theodor Jllly
an den Minister des Innern

wegen gesetzwidrigen Verbotes eines
Umzuges aus parteipolitischen Gründen
und ungebührlichen Benehmens von Be-
amten der Bezirksbehörde in Znalm.

Wir haben schon einigemale darüber Be-
schwerde geführt, dass die Verwaltungsbehörden
Veranstaltungen der Sudetendeutschen Partei aus

parteipolitischen Gründen entweder überhaupt
verbieten oder sie grundlos erschweren. In den
meisten Fällen verschanzen sich die Verwaltungs-
behörden allerdings hinter den Bestimmungen des
Artikels 3 des Organisationsgesetzes. Auch in die-
sem Falle, der den Interpellanten Anlass zu dieser
Interpellation gibt, tut dies die Bezirksbehörde
in Znaitn. Den wahren Grund für das Verbot haben
jedoch Beamten der genannten Bezirksbehörde
bei einer Vorsprache auf der politischen Bezirks-
behörde in Znaim den Intervenienten mitgeteilt.

Die Sudetendeutsche Partei suchte nämlich
um Bewilligung eines Umzuges gelegentlich der
Veranstaltung eines Erntedankfestes an, wie er
schon seit Jahrzehnten in den deutschen Gauen
der Cechoslovakischen Republik üblich ist. Die
Bezirksbehörde in Znaim hat diesen Umzug mit
Bescheid Zahl 27947/VII vom 25. August 1936 ver-
boten und das Verbot damit begründet, dass der
Umzug an einem Sonntage stattfinden soll, an
welchem Tage die Staatsstrassen durch Kraft-
fahrzeuge stark befahren werden und deshalb die
begründete Befürchtung besteht, dass es zur Stö-
rung der Ruhe und Ordnung und des öffentlichen
Verkehres kommen könnte.

Der Abgeordnete der Sudetendeutschen Par-
tei Dr Theodor Jilly und Dr Pankratz sprachen
wegen dieses Verbotes bei den Räten der politi-
schen Bezirksbehörde in Znaim, Mendl und Dr
Péè, vor und wiesen darauf hin, dass anderen
Parteien, wie z. B. der kommunistischen, sozial-
demokratischen, agrarischen und anderen Parteien
Umzüge gestattet wurden. Darauf antwortete Rat
Mendl, dass dies eben andere Parteien seien.
Wenn eine solche Partei ansuchen würde, würde
ihr wahrscheinlich der Umzug eher bewilligt wer-
den. Die Sudetendeutsche Partei sei aber eine
Partei, auf die man achtgeben müsse.

Mit dem gleichen Bescheide wurde auch die
von den Veranstaltern beabsichtigte Festrede ver-
boten. Um die nachträgliche Genehmigung zu
einer völlig unpolitischen Ansprache zu erhalten,
begab sich Dr Pankratz nochmals auf die Bezirks-
behörde in Znaim. Er sprach wieder bei den Räten
Mendl und Dr Péè vor. Dr Péè erklärte schliess-
lich, dass eine Begrttssung nur in folgender Form
gestattet sei: Ich begrüsse die Herrschaften,
heisse sie herzlichst willkommen und wünsche
Ihnen gute Unterhaltung.« Im weiteren führte er
aus, dass eine Ansprache nicht mehr als sieben
Worte enthalten dürfte und fügte dann wörtlich
hinzu: »Když tam nìkdo nìjakým jinym zpùsobem
bude øeèniti, rozbouchám Vám celou slavnost.«

Diese Auskünfte, welche die Räte der politi-
schen Bezirksbehörde Znaim, Mendl und Dr Péè,
erteilt haben, zeigen, dass sie die Entscheidung
nicht im Interesse der öffentlichen Ruhe und Ord-
nung, wie im Bescheide angegeben ist, sondern
aus parteipolitischen Gründen getroffen haben.
Sie verstiessen dadurch gegen den Diensteid, den
sie abgelegt haben und welcher lautet:

»Ich schwöre und gelobe bei meiner Ehre und
meinem Gewissen, dass ich der Cechoslovaki-
schen Republik stets die Treue halten und ihr
gehorsam sein werde, dass ich sämtliche Staats-


16

gesetzt einhalten, alle meine Amtspflichten den
gültigen Gesetzen und Verordnungen gemäss,
fleissig, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen,
Amtsgeheimnisse nicht verraten und in allen mei-
nen Handlungen nur auf den Vorteil des Staates
und das Interesse des Dienstes bedacht sein wer-
de.« (Verordnung des Gesamtministeriuims vom
28. Dezember 1918, Sammlung No. 101).

Wir stellen an den Herrn Minister des Innern
die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, diesen Sach-
verhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, gegen die Rä-
te der politischen Bezirksbehörde in Znaim,
Mendl und Dr Péè, das Disziplinarverfahren ein-
leiten zu lassen und ihnen ihr Verhalten unter
Hinweis auf die verfassungsmässige Gleichbe-
rechtigung aller Bürger des Staates und auf den
Diensteid, den die Beamten abgelegt haben,
vorhalten zu lassen und nachdrücklichst auszu-
stellen?

3. Ist der Herr Minister bereit, die Beamten
der politischen Bezirksbehörde Znaim, Mendl und
Dr Péè, die durch parteipolitische Erwägungen
diese Entscheidung getroffen und dadurch das
Vertrauen der deutschen Bevöllkerung ihres Amt-
bezirkes 'auf das schwerste erschüttert haben, im
Disziplinarwege ihres Postens zu entheben?

4. Ist der Herr Minister bereit, dafür Sorge
zu tragen, dass nie mehr Veranstaltungen der Su-
detendeutschen Partei aus parteipolitischen Erwä-
gungen verboten werden?

Prag, am 30. Dezember 1936.

Dr. Jilly,

Dr. Rosche, Kundt, Fischer,Ing. Karmasin, Dr.
Peters. Gruber, Stangl, Axmann, Wollner, Illing,
Dr. Zippelius, Dr. Kellner, Obrlik, Ing. Lischka,
Dr. Eichholz, Hollube, Jäkel, Ing. Künzel, Jobst,
Sandner.

Pùvodní znìní ad 766/V.

Interpellation

des Abg. Ing. E. Peschka
an den Minister des Innern

wegen Nichtbewilligung eines Schau-
kastens in Fulnek.

Die Sudetendeutsche Partei Ortsgruppe Ful-
nek hat durch ihren Vorsitzenden Walter Schenk,
Arbeiter in Fulnek bei der Bezirksbehörde in

Neu-Titschein ein Ansuchen um Anbringung eines
Aushängekastens für Mitteilungen der SdP einge-
reicht. Dieses Ansuchen wurde von der Bezirks-
behörde in Neu-Titschein mit der Begründung ab-
gewiesen, dass in Fulnek bisher keine politische
Organisation einen Schaukasien zu Parteizwecken
besitze. Mit Rücksicht auf diesen Umstand be-
stehe die Gefahr, dass die Anbringung eines pro-
pagandistischen und agitatorischen Schaukastens
der SdP bei den anderen politischen Organisa-
tionen in Fulnek öffentliches Aegernis erregen
könnte.

Die Landesbehörde in Brunn hat mit Ge-
schäftszahl 36. 199/1-7 vom 21. X. 1936 der ge-
gen den Bescheid eingebrachten Berufung keine
Folge gegeben und die Begründung der Bezirks-
behörde Neu-Titschein in ihrem Bescheide wie-
derholt.

Es ist bekannt, dass alle politischen Partelen
in den meisten Orten Schaukästen besitzen, in
welchen die Bekanntmachung, die für die Mitglie-
der bestimmt sind, aushängen. Es ist aber nicht
bekannt, dass gerade diese Schaukästen den An»
lass zu öffentlichem Aergernis gegeben haben.
Umsoweniger kann dies m Fulnek der Fall sein,
weil bei den Wahlen ins Land am 26. Mai 1935
von insgesamt 2062 gültig abgegebenen Stimmen
1129 d. h. 54.75% für die SdP abgegeben wurden,
die bekanntlich nicht nur im Staate die grösste
politische Partei ist, sondern auch in der Stadt
Fulnek die absolute Mehrheit aller Stimmen er-
reicht hat. Der Schaukasten einer Partei, welche
die absolute Mehrheit in einem Orte besitzt, kann
nicht die Ursache zu öffentlichen Aergernis sein,
es erregt im Gegenteil das Verbot der Anbrin-
gung eines Schaukasten bei der Mehrheit der Be-
völkerung Aergernis.

Wir stellen an den Herrn Minister des Innern
die Anfrage:

1. Ist dem Herrn Minister der gerügte Sach-
verhalt bekannt?

2. Ist der Herr Minister bereit, der Landes-
behörde in Brunn, bezw. der Bezirksbehörde in
Neu-Titschein den Auftrag zu erteilen, dass der
Sudetendeutschen Partei Ortsgruppe Fulnek die
Bewilligung zur Anbringung eines Schaukastens
erteilt wird?

Prag, am 31. Dezember 1936.

Ing. Peschka,

Axmann, Kundt, Obrlik, Hollube, Illing, Wollner,
Dr Rösche, Ing. Künzel, Dr Zippelius, Ing. Lisch-
ka, Dr Peters, Stangl, Jäkel, Dr Kellmenr, Franz
Nìmec, Birke, Ing. Karmasin, Sandner, Dr Eich-
holz, Gruber.


16

Pùvodní znìní ad 766/VI.

Interpellation

des Abg. Rudolf Sandner

an den Minister für Post- und
Telegraphenwesen

wegen Uebelständen beim Postamte in
Kupferberg.

Aus Wählerkreisen erhalten wir folgende Zu-
schritt:

»Kupferberg, das durch seine Perltaschener-
zeugung auf den Export angewiesen ist, hat ein
Postamt, bei welchem bis vor einigen Monaten
2 Beamte tätig waren. Es trat ein Wechsel ein,
die Leitung fibernahm die Frau des Postmeisters
in Reischdorf, welche aber scheinbar erkrankte.
Seitdem ist dieses Postamt in grösster Unordnung.
Am Donnerstag, den 5. November 1936 war über-
haupt kein Beamter anwesend. Geld- und Paket-
sendungen sowie Einschreibebriefe und derglei-
chen konnten nicht übernommen werden, ein Post-
bote, der die Post auf die Gebirgsdörfer zustellt
und dadurch grossen Strapazen ausgesetzt ist,
gab in liebenswürdiger Weise Postzeichen, Tele-
fon- und Telegrammverbindungen. Am Freitag,
den 6. November 1936 war um 3/4 9 Uhr vormit-
tags noch nicht geöffnet und am Samstag, den
7. November 1936 war um 1/2 10 Uhr noch nicht
geöffnet. Es soll zwar ein Fräulein zur Weiter-
führung des Postdienstes hier sein, doch nimmt
sie es mit der Einhaltung der Dienstzeit durchaus
nicht genau. Dadurch bleiben den hiesigen Ex-
porteuren Pakete tagelang auf der Post liegen,
Parteien, welche Zahlungen zu leisten haben, er-
leiden durch diese Zustände beträchtlichen Scha-
den. Es sei hier vor allem auf dringende Steuer-
zahlungen verwiesen, wobei dann der Exekutor
den Leuten ins Haus kommt. Die gesamte Bevöl-
kerung und vor allem die Gewerbetreibenden sind
über diese unhaltbaren Zustände auf einem öffent-
lichen Amte sehr in Mitleidenschaft gezogen. Es
wurden dieserhalb von privaten Kaufleuten sowie
der Gewerbe-Kollektivgenossenschaft bei der
Postdirektion in Prag Beschwerden eingereicht.«

Wir richten daher an den Herrn Minister die
Anfrage:

1. Ist dem Herrn Minister der gerügte Sach-
verhalt bekannt?

2. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

3. Ist der Herr Minister bereit dafür Sorge
zu tragen, dass sich der Postverkehr beim Post-

amte in Kupferberg den Dienstvorschriften ent-
sprechend abwickelt?

Prag, am 29. Dezember 1936.

Sandner,

Ing. Lischka, ing. Karmasin, Obrlik, Kundt, Illing,

Stangl, Dr. Zippelius, Dr. Peters, Dr. Rösche, Dr.

Kellner, Wollner, Axmann, Jobst, Fischer, Jäkel,

Ing. Künzel, Gruber, Dr. Jilly, Dr. Eichholz,

Hollube.

Pùvodní znìní ad 766/VII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Theodor Jilly

an den Minister für öffentliches Gesund-
heitswesen und körperliche Erziehung

wegen der Anfrage nach der Mitglied-
schaft èechoslovakischer Staatsangehöri-
ger in fremdländischen wissenschaftlichen
Organisationen.

Auf Grund eines Erlasses des Ministeriums für
öffentliches Gesundheitswesen und körperliche
Erziehung richten sämtliche Bezirksbehörden an
die staatlichen Distriktärzte, Krankenhausärzte,
praktischen Aerzte, an die Apotheker und ihre
Angestellten, an die Zahntechniker, Geburtsassi-
stentinnen und Krankenschwestern des Blauen
Kreuzes und der Siechenhäuser die Anfrage, ob
sie irgendeiner fremdländischen, sei es Standes sei
es wissenschaftlichen Organisation angehören.

Wir richten an den Herrn Minister für öffent-
liches Gesundheitswesen und körperliche Erzie-
hung die Anfrage:

Aus welchem Grunde und zu welchem Zwecke
führt der Herr Minister diese Erhebungen durch?

Prag, am 29. Dezember 1936.

Dr. Jilly,

Dr. Rosche, Kundt, Stangl, ing. Karmasin, Jäkel,

Obrlik, ing. Lischka, Illing, Axmann, Dr. Zippelius,

Wollner, Dr. Peters, Dr. Kellner, Dr. Eichholz,

ing. Künzel, Hollube, Sandner, Jobst, Gruber,

Fischer.


17

Pùvodní znìní ad 766/VII.

Interpellation

des Abgeordneten Gustav Obrlik
an den Finanzminister

wegen Nichtannahme eines eingeschrie-
benen Briefes durch den Herrn Finanz-
minister.

Das Mitglied der èechoslovakischen National-
versammlung Abgeordneter Prof. Gustav Obrlik
sandte am 4. November 1936 einen eingeschrie-
benen Brief mit Rückschein an die Anschrift des
Herrn Finanzministers Dr Kalfus in Prag. Am 9.
November 1936 erhielt der Abg. Gustav Obrlik
das Schreiben mit dem Vermerke »nepøijato,
zpìt« zurück. Auffallend ist dabei, dass das
Schreiben geöffnet wurde, ob bei der Post oder
im Finanzministerium konnte nicht festgestellt
werden, und dann mit Spannleiste wieder zuge-
klebt wurde.

Wir richten an den Herrn Finanzminister die
Anfrage:

1. Ist dem Herrn Finanzminister diese Tat-
sache bekannt?

2. Warum hat der Herr Finanzminister den
eingeschriebenen Brief des Mitgliedes der Natio-
nalversammlung Abgeordneten G. Obrlik nicht an-
genommen?

3. Ist der Herr Finanzminister bereit, einge-
schriebene Briefe von Mitgliedern der National-
versammlung, die an ihn gerichtet sind, in Hin-
kunft anzunehmen?

Prag, am 30. Dezember 1936.

Obrlik,

Dr Zippelius, Kundt, Illing, Ing, Karmasin, Stangl,
Dr Kellner, Wollner, Hollube, Dr Eichholz, Jobst,
Sandner, Ing. Künzel, Dr Rosche, Axmann, Grober,
Dr Peters, Ing. Lischka, Dr Jilly, Fischer, Jäkel.

Pùvodní znìní ad 766/IX.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Franz Karmasin
an den Minister des Innern

wegen Einstellung der Tätigkeit der Frei-
willigen Feilerwehr Rohov im Hultschiner
Ländchen.

In Rohov im Hultschiner Ländchen besteht
eine Freiwillige Feuerwehr, deren Kommandant
bis zum Jahre 1934 Herr Mruzek war. Herr Mru-

zek wurde im Jahre 1934 deshalb bestraft, well
er für in Deutschland Arbeitsuchende, Bestäti-
gungen über ihre Zugehörigkeit zur deutschen
Nationalität ausgestellt hatte. Im Gefolge dieser
Bestrafung des Herrn Mruzek wurde jedoch auch
die Tätigkeit der Freiwilligen Feuerwehr in Ro-
hov eingestellt.

Die für die Ausbildung der Feuerwehrleute not-
wendigen Uebungen können also nicht abgehalten
werden. Trotzdem erhielt der Gemeindevorsteher
von Rohov von der Bezirksbehörde den Auftrag,
dass die Freiwillige Feuerwehr im Falle eines
Brandes auszurücken habe.

Auf der einen Seite wird nun die Tätigkeit
der Feuerwehr eingestellt und ihre Uebungen un-
terbunden, auf der anderen Seite soll aber die
Feuerwehr im Falle eines Brandes ausrücken,
ohne die für die Löschung eines Brandes erfor-
derlichen Kenntnisse zu haben. Ausserdem wer-
den die Löschungsgeräte nicht gewartet, da der
Schlüssel zur Gerätehalle beim Gemeindevorste-
her in Rohov aufbewahrt und von diesem nicht
herausgegeben wird. Es ist nun unerklärlich,
warum wegen des Verhaltens des Kommandanten
Mruzek der ganze Ort Rohov der Gefahr einer
verheerenden Feuersbrunst ausgesetzt sein soll
und warum weder die Bezirksbehörde in Hult-
schin, noch die Landesbehörde in Brunn seit 2 1/2
Jahren in dieser Angelegenheit etwas unternom-
men hat.

Wir stellen an den Herrn Minister des Innern
die Anfrage:

1. Ist dem Herrn Minister der gerügte Sach-
verhalt bekannt?

2. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen und an die Landes-
behörde in Brunn den Auftrag zu erteilen, dass
die Tätigkeit der Freiwilligen Feuerwehr in Ro-
hov sogleich wieder aufgenommen werde?

Prag, am 30. Dezember 1936.

Ing. Karmasin,

Hollube, Sandner, Obrlik, Dr. Jilly, Kundt, Stangl
Dr. Rösche, Ing. Lischka, Wollner, Dr. Zippelius,
Dr. Peters, Gruber, Dr. Eichholz, Ing. Künzel,
Dr. Kellner, Illing, Jobst, Jäkel Axmann, Fischer.

Pùvodní znìní ad 766/X.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Franz Karmasín

an den Minister für Landwirtschaft

wegen der Waldarbelter-Provisionisten
In den Karpathenländern.

Die staatliche Forstverwaltung für die Slo-
vakei und Karpathenrussland hat den Waldarbei-


18

der Provisiontisten in der Slovakai und Katpathan-
russland unter Berufung auf den Erlass des Mi-
nisteriums für Landwirtschaft vom "14. Oktober
3936, Zl 101.922/VIII A/2/1936 (Zentraldirefction
der staatlichen Wälder und Güter) die weitere
Auszahlung, der Teuerungszulage, die im Höchst-
aüsmasse den Jährlichen Betrag von 400 Kè er-
reichte, eingestellt. Von dieser Massnahme wur-
den ahefn in Tereschwatell 50 deutsche Familien
betronen.

Die Gesamtbezüge emes solchen Provisio-
nisten betrugen «einschließlich der nunmehr ge-
strichenen Teuerungszulage "monatlich durch-
schnittlich 165 Kè, während sie durch Einstellung
der Teurungszulage nunmehr durchschnittlich
140 Kè beziehen.

Die dortige Bevölkerung, die ohnedies in
gröster .Not und Entbehrungen lebt, erleidet
durch Diesen unsozialen und durch nichts begrün-
deten Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft
(Zentraldirektion der staatlichen Wälder und Gü-
ter) eine neuerliche, kaum tragbare Verschtechte-
rung die ausserdem für 'den Staatshaushalt keine
fählbare Entlastung bedeutet.

Die Unterzeichneten stellen daher an den
Herrn Minister für Landwirtschaft die Anfrage:

1.Ist der Herr Minister bereit, die Lag der
Waldarbeiter-Provisionitsten in der Slovakei und
Karpathenrussland genauest erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, auf Grund der
Ergebnisse dieser Erhebungen den Erlass allen-
falls zutruckzuzlehen und zu veranlassen, dass die
bisherigen Teuerungszulagen wieder zur Auszäh-
nang gebracht, bezw.. hachgezahlt werden?

Präg, am 29. Dezember 1936.

Ing. Karmasin,

Obrlík, Dr. Jilly, Sandner, Hollube, Dr. Rosche,
Kundt, Dr. Eichholz, Ing. Künzel, Dr. Zippelius,
Illing, Wollner, Dr. Kellner, Jobst, Stangl, Gruber,
Fischer, Axmann,Ing.Lischka, Jäkel, Dr.Peters.

Pùvodní znìní ad 766/XI.

Interpellation

des Abgeordneten Georg Stangl

an den Minister für Post und
Telegraphenwesen

Wegen Verlustes eines Briefes.

Die Bezirksstelle der Sudetendeutschen Partei
in Braunali Hat am 14. Oktober 1936 einen Brief
an die Hauptstelle der Sudetendeutschen Partei
in Eger in Brandneu aufgegeben. Diesem Briefe

war die Absehrift eines Schreibens der Bezirks-
leitung Braunau an die Kreisstelle der Sudeten-
deutschen Partei in Böhm. Krumau vom 24. Juni
1936 beigeschlossen. Der Bezirksgeschäftsführer
Effenberger hat den Brief persönlich am Post-
amte aulgegeben. Der Brief langte Jedoch in Eger
nicht an. Dafür wurde er samt der beiliegenden
Abschrift in 4er Zeitung »Trautenauer Echo« am
24. Oktober 1936 und in der Zeitung »Sozialde-
mokrat« am-22. Oktober 1936 sowie in einer Reihe
anderer sozialdemokratischer Zeitungen veröffent-
licht. Der Brief muss "daher entweder auf dem
Postamte in Braunau oder auf dem Postamte in
Eger abhanden gekommen sein.

Bezirksgeschäfts fürer Eifenberger wurde
deshalb am 26. Oktober 1936 beim Postamte in
Braunau Vorstellig. Dort würde ihm gesagt, dass
der Verlust in Braunau nicht geschehen sein könne.
Herr Effertberger machte darauf eine Beschwerde
an die Pöstdirektion in Pardubitz (27. Oktober
1936), die bis heute nicht erledigt wurde.

Da ich die Verluste von Briefen, die Amts-
stellen der Sudetendeutschen Partei einander zu-
senden, in der letzten Zeit im auffaltenden Masse
häufen, stellen wir an den Herrn Minister die -An-
fragen:

1. Ist dem Herrn Minister der gerügte Sach-
verhalt bekannt?

2. Ist der Herr Minister bereit, den .gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen und alle mit der
Manipulation dar Post verantwortlichen Beamten
und Angestellten über diesen Sachverhalt einver-
nehmen zu lassen?

3. Ist der Herr Minister bereit, gegen den am
Vorluste des Briefes Schuldigen das :Disziplinar-
verfahren einleiten zu lassen und ihn selnes Dien-
stes zu erstreben?

Prag, am 5. Jänner 1937.

Stangl,
Sandner, Dr. Eichholz, Gruber, Wollner, Ing. Kün-

zel, May, Dr. Zippelius, Obrlík, Hollube, Jobst,

Illing, Ing. Peschka,Fischer, Ing. Lischka, Birke,

Dr. Peters, Ing. Karmasin, Franz Nìmec, Axmann,

Dr.Rosche, Kundt.

Pùvodní znìní as 766/XII

Interpellation

des Abg. Rudolf Axmann
an den Eisenbahuminister

wegen ausschließlich èechischer Auf-

schrliten im Motorzuge Hannsdorf-

Mähr. Altstadt.

Der auf der Strecke Hannsdorf-Mahr. Alt-
stadt Verbohrende Motorzug führt nur èechische


19

Aufschriften, obwohl er in einem Gebiete den Ver-
kehr vermittelt, in welchem fast die gesamte Ein-
wohnerschaft deutscher Nationalität ist. In diesem
Motorzuge sind folgende Aufschriften ausschliess-
lich in èechischer- Sprache- angebracht:

1. Vstup na plošinu za jízdy jest zakázán.

2. Mluviti s øídièem za jízdy jest zakázáno.

3. Neotvírejte, dokud vlak nezastavil Nebez-
peèí úrazù.

4. Nekuøáci.

5. Nenahýbejte se z oken.

Durch die genannten Aufschriften wird das
Sprachengesetz vom 29. Feber 1920 auf Grund
des § 129 der Verfassungsurkunde, betreffend die
Festsetzung der Grundsätze, des Sprachengeset-
zes in der Èechoslovakischen Republik, Slg. d. G.
u. V. Nr. 122, verletzt.

Der § 2. Abs. 7, dieses Gesetzes schreibt aus-
drücklich, vor:

» In den Bezirken mit einer nationalen Min-
derheit im Sinne des Absatzes 2 ist bei den Kund-
machungen der staatlichen Gerichte, Behörden
und Organen und bei deren äusseren Bezeichnun-
gen auch die Sprache der nationalen Minderheit
zu gebrauchen.«

Die genannten Aufschriften müssen, daher
dem Gesetze gemäss nicht allein in der Staats-
sprache, sondern auch in der deutschen Sprache
angebracht werden.

Die Anbringung von aussehliesslich èechisehen
Anschriften kann keineswegs damit abgetan wen-
den, dass die Staatseisenbahnen unter des Be-
griff der »staatlichen Unternehmungen« fallen
und sich der § 2 des Sprachengesetzes nicht auf
die staatlichen Unternehmungen beziehe.

Bei der Lösung der Frage, welche Sprache
die Eisenbahn zu verwenden hat, muss unter-
schieden werden, welcher Art die gegenständli-
chen Aufschriften, bezw. Kundmachungen sind.
Soweit eine solche Kundmachung irgendeine Vor-
schrift, ein Gebot oder ein Verbot enthält, wo-
mit sich der Staat kraft seines Imperiums, an die
die Eisenbahn benützenden Bürgen wendet han-
delt es sich nicht um eine Kundmachung einer
staatlichen Unternehmung, sondern um eine Kund-
machung eines staatlichen Organes oder einer
staatlichen Behörde, die unter die Bestimmungen
des letzten Absatzes des § 2 des Sprachenge-
setzes fällt. (Siehe Entscheidung des Obersten
Verwaltungsgerichtes vom 16. September 1924,
Zahl 15.755 B 3903).

Im vorliegenden Falle besteht kein, Zweifel,
dass in diesen Aufschriften, bezw. Kundmachun-
gen der Staat kraft seines Imperiums den die
Eisenbahn benützenden Bürgern etwas gebietet
oder verbietet.

Dass die angeführten Aufschriften und Ver-
bote dieser Art sind, geht aus Folgendem her-

vor:

ad 1: In diesem Falle ist es ganz klar, dass
die Aufschrift ein Verbot an alle Fahrgäste bein-
haltet, mit welchem diesen untersagt wird, wäh-
rend der Fahrt die Plattform zu betreten. Diese

Aufschrift muss daher auch in deutscher Sprache
angebracht werden.

ad 2. Auch diese Aufschrift beinhaltet ein
Verbot im Interesse: der Sicherheit des Verkehres,
nämlich das Verbot, mit dem Wagenführer zu
sprechen. Es muss daher auch diese Aufschrift in
deutscher Sprache angebracht werden.

ad 3: Auch in diesem Falle liegt ein wichti-
ges Verbot an alle Fahrgäste vor, das im Inte-
resse der Sicherheit des Verkehres und der Si-
cherheit der Fahrgäste diesen, verbietet, die Tür
zu öffnen, bevor der Zug nicht steht - Ein Hin-
weis auf die Unfallsgefahr ist ein integrierender
Bestandteil dieses Verbotes. - Der gesamte Text
dieser Aufschrift ist ein Verbot und muss daher
auch in deutscher Aufschrift angebracht werden.

ad 4: Diese Aufschrift verweist darauf, dass
das Rauchen im Zuge, verboten, ist. Die beinhal-
tet daher ein Verbot, das sogar unter die Sank-
tion einer Verwaltungsstrafe gestellt ist. Auch
diese Aufschnitt muss daher auch in deutscher
Sprache angebracht werden.

ad 5: Diese Aufschrift beinhaltet ein Verbot
und ein Gebot. Diese Anordnung ist so schwer-
wiegend, dass die Nichtbefolgung nicht nur straf-
bar, sondern sogar mit Lebensgefahr verbunden
ist. Diese Aufschrift muss daher ebenfalls auch in
deutscher Sprache angebracht werden.

Der Eisenbahnverkehr soll auch) nach der
neuen Gesetzesvortage über das Eisenbahnrecht
nach den Gründen der Zweckmässigkeit, keines-
wegs nach den Gründen des Prestiges eines, die
Republik bewohnenden Volkes geregelt werden.
Diese Zweckmässigkeit verlangt, dass die Admi-
nistrative den èechoslovakischen. Staatsbürgern,
deutscher Nationalität (ethnischer Zugehörigkeit)
wenigstens die Rechte tatsächlich verschafft, die
das OVG, meritorisch ausspricht.

In Ausübung der politischen Kontrolle, zu der
wir als gewählte Abgeordnete nicht nur berech-
tigt, sondern verpflichtet sind, richten wir m den
Herrn Minister die Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit zu verfügen,
dass auf der Strecke von Hannsdorf nach Mähr.
Altstadt die an den Motorwagen angebrachten
Aufschriften: 1. Vstup na plošinu, za jízdy jest,
zakázán. 2. Mluviti s øidièem za jízdy jest za-
kázáno. 3. Neotvírejte, dokud vlak nezastaví. Ne-
bezpeèí úrazù. 4, Nekuøáci. 5. Nenahýbejte se z
oken. - auch in deutscher Sprache, u zwar in
gleicher Grosse und gleicher Ausstattung ange-
bracht werden?

2, Ist der Herr Minister bereit, dafür zu sor-
gen, dass im ganzen Staatsgebiete, u. zw. in den-
jenigen Gerichtsbezirken, in denen nach der letz-
ten Volkszählung wenigstens 20 % Staatsbürger
derselben, jedoch einer anderen als der èechoslo-
vakischen Sprache wohnen, alte von der Bahn-
behörde erlassenen und angebrachten Aufschrif-
ten und Kundmachungen, soweit diese eine Vor-
schritt, ein Gebot oder ein Verbot enthalten, wo-
mit sich der Staat kraft seines Imperiums an die
die Eisenbahn benützenden Bürger wendet und


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