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Pùvodní znìní ad 672/III.

Interpellation

des Abgeordneten Richard Knorre

an den Minister für Post- und
Tefegraphenwesen

wegen der krassen Missverhältnisse im
zeltlichen Ausmass der tschechischen und
deutschen Sendung im tschechoslowaki-
schen Rundfunk.

Die krasse Benachteiligung der Sudetendeut-
schen im tschechoslowakischen Rundfunk, mit
dessen Senduugsinhalt sich die Interpellanten bei
anderer Gelegenheit gründlich befassen werden,
tritt besonders dadurch zutage, dass die tschecho-
slowakischen Sender nur während einer kurzen
Zeitspanne in deutscher Sprache senden, während
der weitaus überwiegende Teil des Tagespro-
gramms tschechischen Sendungen gewidmet ist.

Bei gerechter Einteilung des Tagesprogram-
mes müssten alle Kulturnationen der Tschechoslo-
wakischen Republik in einer Weise berücksichtigt
werden, die auch im Zeitausmass der Sendezeit
ihrer Bevölkerungsanzahl und ihrer kulturellen und
wirtschaftlichen Bedeutung entspricht.

Die jetzige Zeiteinteilung und der heutige An-
teil der Deutschen am tschechoslowakischen
Rundfunk widerspricht dem Minderheitenschutz-
vertrag, der Verfassung und verschiedenen Reden
tschechoslowakischer Politiker über den Grund-
satz »Gleiche unter Gleichen«.

Wir stellen an den Herrn Postminister die
Anfrage:

Ist der Herr Postminister bereit, den gerügten
anstössigen Sachverhalt, der ganz Europa vor
Augen führt, dass wir Sudetendeutsche hierzulan-
de trotz der Behauptungen der kostspieligen staat-
lichen Auslandspropaganda eben nicht als Gleiche
unter Gleichen behandelt werden, zu beseitigen
und uns Sudetendeutschen denjenigen Anteil am
staatlichen Rundfunk zuzumessen, der uns nach
unserer Bevölkerungszahl und unserer wirtschaft-
lichen und kulturellen Bedeutung nach dem Min-
derheitenschutzvertrag gebührt?

Prag, am 16. Oktober 1936.

Knorre,

Axmann, Stand. Fischer, Sogl, Klieber, Obrlik,

Ing. Peschka, Hirte, Dr Zippellus, Illing, Gruber,

ing. Lischka, Budig, Hollube, May, Ing. Schreiber,

a Böhm, Jäkel, Nickerl, Dr Eichholz, Rösler,

Birke.

Pùvodní znìní ad 672/IV.

Interpellation

des Abgeordneten Max Budig
an den Finanzminister

wegen Beflaggungsaufträgen durch die
Finanzbehörden.

Die Finanzbehörden erteilen wiederholt Auf-
träge zur Beflaggung; insbesondere erteilen sie
solche Aufträge den Trafikanten.

Wir stellen an den Herrn Finanzminister die
Anfrage:

1. Ist dem Herrn Minister dieser Sachverhalt
bekannt?

2. Hält der Herr Minister die Finanzbehörden
für berechtigt, irgendjemanden Aufträge zur Be-
flaggung zu erteilen?

3. Auf Grund welcher gesetzlicher Vorschrif-
ten erteilen die Finanzbehörden den Trafikanten
Aufträge zur Beflaggung?

4. Auf Grund welcher gesetzlicher Vorschrif-
ten stellen die Finanzbehörden die Nichtbefolgung
eines Beflaggungsauftrages unter Strafsanktion?

Prag, am 15. Oktober 1936.

Budig,

Dr. Rösche, Ing. Künzel, Ine. Schreiber, Grüber,

Ing. Lischka, Dr. Zippelius, D. Hodina, Jäkel,

Kundt, Dr. Kellner, Wolbier, Obrlik, Stangl, Illing,

Sandner, Dr. Peters, Ing. Richter, F. Nitsch,

Axmann, Fischer.

Pùvodní znìní ad 672/V.

Interpellation

des Abgeordneten Dr Adolf Kellner
an den Justizminister

betreffend die Unterlassong eines Antra-
ges gemäss § 493 STPO. seitens der zu-
ständigen Staatsanwattschaft gegenüber
der Zeltung »Národní politika«
vom 29. Juli 1936.

In einem Artikel der Zeitung »Národní poli-
ka« in Prag, vom 29. Juli 1936, wird in einer, die
Deutschen kränkenden und daher hetzerischen


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und aufreizenden Weise für die Auswanderung
der tschechoslowakischen Staatsbürger deutscher
Nationalität (ethnischer Zugehörigkeit) nach
Deutschland Propaganda gemacht. Das gennante
Blatt schreibt:

>Wenn jemand vor achtzig Jahren unseren
Politikern gesagt hätte, dass im Jahre 1910 an der
engeren Wahl in Dux ein tschechischer Kandidat
beteiligt sein werde, hätte man ihn für einen
Narren erklärt. Und dennoch ist es auf Grund der
Kraft des natürlichen Gesetzes« (soll heissen Ge-
burtenüberschusses, ist im Kern jedoch die Frage
der Unterwanderung des Brüx-Duxer-Kohlenge-
bietes durch tschechische Bergarbeiter) »auf
dessen Vorteile kein weitblickender Politiker ver-
zichten darf, dazu gekommen. In fünfzig Jahren
wird auf Grund dieses Gesetzes die Trage unserer
Deutschen gelöst sein, denn diese selbst werden
nach Deutschland auswandern, das dann bereits
Menschen brauchen wird. «

Es wäre im öffentlichen Interesse gelegen ge-
wesen, dass der zuständige Staatsanwalt das Ver-
bot der weiteren Verbreitung dieser Zeitungs-
nummer wegen des erwähnten hetzerischen,
deutschfeindlichen und daher nach dem Schutz-
gesetz strafbaren Artikels bei Gericht beantragt
hätte.

Wir stellen an den Herrn Justizminister die
Anfrage:

1. Ist der Herr Justizminister bereit, den ge-
rügten Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Justizminister bereit, gegen
den Staatsanwalt, der hinsichtlich des gerügten
Artikels die Antragsstellung nach § 493 STPO.
unterlassen hat, das Disziplinarverfahren einleiten
zu lassen?

Prag, am 14. Oktober 1936.

Dr. Kellner,

Axmann, Nickerl, Birke, Fischer, Ing. Schreiber,
May, Budig, Hirte, Dr. Zippelius, Ing. Lischka,
Hollube, G. Böhm, Klieber, Jäkel, Dr. Eichholz,
Kling, Knorre, Stangl, Röster, Sogl, Ing. Peschka,
Obrlik, Gruber.

Pùvodní znìní ad 672/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Dr Adolf Kellner
an den Justlzmlnister

betreffend die kostspielige Anschaffung

nichtjuristischer Bücher für die

Gerichtsbibliotheken.

In unseren Bezirksgerichten auf dem Lande
schaut es vielfach traurig aus: Wackelige Stühle,

finstere Verliesse als Zeugenzimmer, dürstere Lö-
cher als Registraturen, altersgebeugte, aus weichen
Brettern von Sträflingen zusammengenagelte Re-
gistraturen, veraltete Schreibutensilien, Mangel
an Schreibmaschinen, elende Beleuchtung - das
sind die Charakteristika vieler tschechoslowaki-
scher Landgerichte.

Wenn ein armer Teufel, der das Armenrecht
geniesst, eine Gerichtskommission an einen Un-
fallsort beantragt, zucken viele Richter die
Achseln und erklären »ohne Geld keine Musik«,
ohne Vorschuss keine kostspieligen Ausflüge aus
dem Amtspauschale. Ob dadurch die Wahrheits-
findung leidet, bleibt unerörtert.

Trotz dieser Zustände in unserer Justizver-
waltung hält es der Herr Justizminister für not-
wendig, den Gerichten die Anschaffung von Bü-
chern zu empfehlen, die zwar die Tschechen und
Slowaken vom national-politischen Standpunkt
interessieren können, die aber gar nichts mit der
Justiz zu tun haben und deren Anschaffung die
Steuerträger der 31/2 Millionen Sudetendeutschen
für die Gerichtsbibliotheken aber auch schon gar
nicht interessiert; denn der Inhalt dieser Bücher
hat mit der Justiz und mit uns Sudetendeutschen,
die wir ein integrierender Bestandteil der Staats-
bevölkerung sind, nicht das geringste zu tun:

Im Verordnungsblatt des Justizministeriums
Jahrgang XVIII 1936, Nr. 7-8, steht kein Wort
davon, in welcher Weise der Herr Justizminister
die eingangs gerügten Uebelstände aus dem Amts-
pauschal beseitigen lassen will. Hingegen mutet
ei den Gerichtsvorständen zu, ein Buch, das sich
keineswegs mit der Justiz, sondern lediglich mit
Betrachtungen über das Verhältnis zwischen zwei
Völkern unseres Staates, nämlich zwischen Tsche-
chen und Slowaken beschäftigt, anzuschaffen: Es
ist dies ein Buch, aus der Feder des Prof. F. Kul-
hánek das Werk »Èeèi a Slováci cestou slávy a
utrpenia« (Z. 33. 894/36).

Wenn man bedenkt, dass dieser für Tschechen
und Slowaken gewiss interessante, für die Justiz-
verwaltung jedoch durchaus entbehrliche Lese-
stoff das nette Sümmchen von 180 Kè pro Band
kostet und alle Gerichtsbibliotheken dieses warm
empfohlene Büchlein anschaffen, kann man sich
leicht errechnen, wieviele wacklige Stühle,
klapprige Schreibmaschinen und altersschwache
Registraturschränke von diesem Aufwand hätten
repariert werden können.

Wir stellen an den Herrn Justizminister die
Anfrage:

1. Ist der Herr Justizminister bereit, den ge-
rügten Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Justizminister bereit, nach-
träglich zu verfügen, dass die Anschaffung des, in
dieser Interpellation genannten Werkes zu unter-
bleiben hat, weil sein Inhalt nicht jene Bedeutung
für die Justizverwaltung hat, dass die enormen,
mit der Anschaffung des Werkes verbundenen


17

Kosten mit Rücksicht auf die unerhört schlechte
Finanzlage der Justizverwaltung gerechtfertigt
wären?

Prag, am 14. Oktober 1936.

Dr. Kellner,

Ing. Karmasin, Knorre, Fischer, Hirte, Axmann,
Jäkel, Nickerl, Sogl, Dr. Eichholz, Rösler, Birke,
Stangl, G. Böhm, Ing. Schreiber, Klieber, Hollube,
May, Dr. Zippelius, Gruber, Ing. Lischka, Budig,
Illing, Ing. Peschka, Obrlik.

3. Ist der Herr Minister bereit, erheben zu
lassen, ob ein Anlass zur Einleitung des Diszipli-
narverfahrens gegen die Gendarmen, welche die
Beanständung durchgeführt haben, vorliegt?

Prag, am 14. Oktober 1936.

Wollner,

May, Dr. Eichholz, Nickerl, Ing. Schreiber, Illing,

Fischer, Axmann, G. Böhm, Budig, Birke, Gruber,

Dr. Zippelius, Hollube, Jäkel, Hirte, Ing. Lischka,

Franz Nemec, Knorre, Rösler, Ing. Karmasin.

Pùvodní znìní ad 6721VII.

Interpellation

des Abg. Georg Wollner
an den Minister des Innern

wegen gesetzwidriger Beanständung von
SdP-Fahrradwimpeln im politischen Be-
zirke Pressnitz.

Am 30. Mai 1936 fuhr das Mitglied der SdP
Gustav Wohlrab, Tischler in Kupferberg-Markt-
platz, auf seinem, mit einem SdP-Wimpel ge-
schmückten Fahrrade auf der Strasse von Ober-
hals nach Schmiedeberg; er wurde von zwei Gen-
darmen angehalten und aufgefordert, den Fahrrad-
wimpel mit den SdP-Parteiabzeichen zu entfer-
nen.

Am gleichen Tage, also am 30. Mai 1936, fuhr
das Mitglied der SdP, Franz Plail, Arbeiter in
Oberhals Nr. 7, Post Kupferberg, auf der Strasse
durch die Ortsmitte der Stadt Schmiedeberg;
dortselbst wurde er ebenfalls von zwei Gendar-
men aufgefordert, den Fahrradwimpel mit dem
SdP-Parteiabzeichen zu entfernen.

Es gibt kein Gesetz, das das Tragen oder Zei-
gen von Parteiabzeichen der SdP. verbietet. Das
Vorgehen der betreffenden Gendarmen war da-
her im Gesetze nicht begründet.

Wir stellen daher an den Herrn Innenminister
die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, zu veranlas-
sen, dass in Hinkunft Parteiabzeichen der SdP
weder beanständet noch beschlagnahmt werden?

Pùvodní znìní ad 672/VIII.

Interpellation

des Abg. Josef Illing
an den Minister des Innern

betreffend die Aemterüberlastung des
Oberkommissärs Klima und die unterblie-
bene Ausschreibung von Gemeinde-
wahlen in Chodau.

Der Oberkommissär Klima in Elbogen ist mit
Aemtern überlastet. Er versieht nicht nur bei der
Bezirksbehörde Elbogen seinen Dienst als Ober-
konunissär, sondern ist überdies Regierungskom-
missär der Gemeinde Chodau. Zu allem Ueber-
fluss erhielt er jetzt noch das Amt eines Regie-
rungskommissärs in Elbogen.

Die Interpellanten behaupten nicht, dass Ober-
kommissär Klima nicht alles daran setzt, um die-
ser Arbeitsfülle gerecht zu werden; aber es ist
doch klar, dass ein einziger Beamter nicht drei
Aemter versehen kann.

Der einzige natürliche Weg zur Beseitigung
dieses absonderlichen Zustandes wäre die Aus-
schreibung von Gemeindewahlen in Chodau. Die-
se sollten bereits im Mai 1936 ausgeschrieben
werden. Bei dieser Gelegenheit hätte Oberkom-
missär Klima seines Amtes als Regierungskom-
missär in Chodau enthoben und lediglich mit der
Amtsführung als Regierungskommissär der Stadt-
gemeinde Elbogen betraut werden sollen. Aus un-
erklärlichen Gründen unterblieb jedoch bis heute
die Ausschreibung von Gemeindewahlen in Cho-
dau.

Wir stellen an den Herrn Minister des Innern
die Anfrage:

1. Sind dem Herrn Minister die in dieser In-
terpellation berichteten Zustände bekannt?


16

2. Was gedenkt der Herr Minister zur Besei-
tigung dieses Zustandes zu veranlassen?

Prag, am 16. Oktober 1936.

Illing,

Obrlik, Budig, Sandner, Ing. Künzel, Wollner,
Dr. Zippelius, Axmann, Dr. Peters, Ing. Richter,
Ing. Schreiber, Dr. Kellner, Dr. Rösche, Kundt, Ing.
Lischka, Jäkel, Gruber, Stangl, Fischer, Franz Nì-
mec, Dr. Hodina.

Pùvodní znìní ad 672/IX.

Interpellation

des Abg. Gustav Obrlik
an den Minister für nationale Verteidigung

wegen des Singens von Spottliedern ge-
gen die Sudetendeutsche Partei durch
tschechische Soldaten.

Wir erhielten von einem deutschen Soldaten,
der in der tschechoslowakischen Armee dient, die
Mitteilung, das tschechische Soldaten wiederholt
beim Marschieren durch die Stadt nachstehendes
Lied gesungen haben:

»Stuhu èeskoslovenskou si za èepici, si za
èepici dam, až já pùjdu domù, tak si zazpívám:

Sotva že jsem z vojny pøišel, již mne volali,
abych jim šel z Litomìøic zahnat Henleiny.
Vy Henleini, a jste kde jste, my vás najdeme,
my za vámi až do øíše tøeba pùjdeme.

Muzika ta nám libì hrá - a žije Slovensko,
Èechy a Morava, - muzika ta nám libì hrá,
a žije Masaryk a Praha. «

Wir stellen an den Herrn Minister für natio-
nale Verteidigung die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, zu veranlassen,
dass das Singen von Liedern, die gegen die Su-
detendeutsche Partei oder überhaupt gegen die
Deutschen gerichtet sind, in der Armee strengstens
untersagt wird?

Prag, am 15. Oktober 1936.

Obrlik,

Budig, Ing. Künzel, Illing, Jäkel, Dr. Kellner, Kundt,

Ing. Schreiber, Gruber, Wollner, Dr. Hedina, Dr.

Zippelius, Axmann, Dr. Peters, Stangl, Ing. Richter,

Sandner, Fischer, ing, Lischka, Dr. Rösche,

P. Nitsch.

Pùvodní znìní ad 672/X.

Interpellation

des Abg. Gustav Obrlik
an den Minister des Innern

wegen der rechtsirrigen Annahme der

Landesbehörde in Prag, dass Mohren ein

Abzeichen der Sudetendeutschen Partei

seien.

Die Landesbehörde in Prag scheint der An-
sicht zu sein, dass Mohren ein Abzeichen der Su-
detendeutschen Partei sind. Mohren sind hingegen
niemals ein Abzeichen der Sudetendeutschen Par-
tei gewesen und sind dies auch nicht.

Trotzdem vertritt sogar die Landesbehörde
Prag in ihrem Bescheide vom 15. Mai 1936, Zahl
6256 z r. 1936 odd. 22, den sie einem Herrn Ri-
chard Jonasch in Gablonz zustellt, diese eigen-
artige Auffassung. Die Landesbehörde führt wört-
lich an: »Es sei festgestellt, dass Richard Jo-
nasch seinen Verkaufsstand auf dem Wochen-
markte in Gablonz durch 4 Bündel Mohren kennt-
lich machte, welche Bezeichnung - wie notorisch
bekannt - zur Kenntlichmachung dessen, dass
der Verkäufer der Sudetendeutschen Partei ange-
hört, zum Zwecke eines wirtschaftlichen Boykot-
tes gebraucht werde, damit die Kunden nicht bei
Kaufleuten einer anderen politischen Ueberzeu-
gung oder Nationalität einkaufen. «

Wenn einer Unterbehörde eine solche Ent-
gleisung passiert, kann man dies immer noch mit
Humor zur Kenntnis nehmen. Dass aber die Lan-
desbehörde eine solche, vollständig unbegründete
Ansicht vertritt und sie noch dazu feierlich in
einem Bescheide zu Papier bringt, ist schon we-
niger harmlos. Eine solche Praxis muss im Ge-
genteil jedem Staatsbürger, der um die Würde
unserer Behörden besorgt ist, bedenklich stim-
men; wie weit muss die Psychose gegen die Su-
detendeutschen Partei fortgeschritten sein, wenn
selbst Rechtsmittelbehörden mit solchen, durch
keinerlei konkrete Tatsachen begründeten, gera-
dezu komischen Feststellungen operieren, dass po-
litische Parteien als Abzeichen ein Bündel Moh-
ren wählen! Wenn solche Begründungen der
Rechtsmittelbehörden vorkommen, darf man sich
nicht wundern, wenn alle, die dies erfahren, in
schallendes Gelächter ausbrechen, ein Zustand,
der gewiss im Staatsinteresse nicht erwünscht
ist, die Autorität der Rechtsmittelbehörden auf
das Schwerste zu gefährden.

Wir stellen an den Herrn Minister des Innern
die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?


19

2. Ist der Herr Minister bereit, feststellen zu
lassen, welche Referenten sich angemasst haben,
ohne jede konkrete Tatsachenbegründung in zwei
Instanzen die Feststellung anzuführen, dass die
Sudetendeutsche Partei Gemüsse als Abzeichen
verwendet?

Prag, am 14. Oktober 1936.


20

Die Landesbehörde in Brunn führt über die
Bezirksbehörde in Mähr. Schönberg die Aufsicht.
Sie war verpflichtet, sofort den Sachverhalt erhe-
ben zu lassen und einzuschreiten. Bis heute wurde
jedoch noch keine Entscheidung herausgegeben.

Wir stellen an den Herrn Innenminister die
Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, feststellen zu
lassen, welche Beamten der Bezirksbehörde Mähr.
Schönberg und der Landesbehörde in Brunn an
diesen unglaublichen Verzögerungen des Verfah-
rens die Schuld tragen?

3. Ist der Herr Minister bereit, gegen die
schuldtragenden Beamten der Bezirksbehörde
Mähr. Schönberg und der Landesbehörde in Brunn
das Disziplinarverfahren einzuleiten?

Prag, am 20. Oktober 1936.

Axmann,

Dr. Jilly, Dr. Zeppelius, Ing. Richter, Illing, Ing. Kar-
masln, Ing. Peschka, Dr. Kellner. Gruber, Obrllk,
Dr. Peters, Dr. Hodina. Sandner. Dr. Rösche, Jäkel,
Stangl, Wollner, Fischer, Ing. Künzel, Jobst, May.

Pùvodní znìní ad 672/XIII.

Interpellation

des Abg. Dr Fritz Zippelius
an den Minister des Innern

betreffend gesetzwidrige Beschlagnahme
und Beanständung von Wimpeln und Ab-
zeichen der Sudetendeutschen Partei.

Es häufen sich die Fälle, dass Abzeichen und
Wimpel der Sudetendeutschen Partei in gesetz-
widriger Weise beanständet und beschlagnahmt
werden.

Wir führen folgende typische Fälle an:

Arn 1. Mai 1936 beschlagnahmte eine Fahn-
dungsabteilung aus Eeer, die mit dem Auto P
2548 vorfuhr, in der Ortsschaft Steinhof bei Kö-
nigsberg die SdP-Fahrradwimpel folgender Mit-
glieder der Sudetendeutschen Partei: Bauer Jo-
hann, Spenglergehilfe in Königsberg a. E., Eberl
Anton, Bergarbeiter in Königsberg a. E., Kühnl
Rudolf, Arbeiter in Leibitsch-Bachlowitz.

Am 5. April 1936 beanständeten zwei Gen-
darmen das Mitglied der Sudetendeutschen Par-
tei Franz Dumser, Bäcker in Eger und verlang-
ten von ihm die Entfernung eines SdP-Fahrrad-
wimpels. Den Vorfall hat Adam Wilfling in Eger
beobachtet und kann diesen Sachverhalt als Zeu-

ge bestätigen. Der Vorfall ereignete sich in Ober-
lohma bei Eger.

Am 9. Mai 1936 beanständete und beschlag-
nahmte der Gendarmeriepostenkommandant Vaclav
Sindeläf in Christiansberg, Südböhmen, ein Ab-
zeichen der Sudetendeutschen Partei, das von
Wenzl Wagner, Steinmetz in Christiansberg ge-
tragen wurde. Wie gross die Rechtsunsicherheit
der Gendarmerie ist geht darauf hervor, dass der
Gendarm Vaclav Sindeläf, der doch als Posten-
kommandant über hinreichende Kenntnisse verfü-
gen und wissen müsste, dass das SdP-Abzeichen
keinem Gesetze widerspricht und daher nicht be-
anständet werden darf, kurze Zeit darauf das Ab-
zeichen an Wagner wieder zurückstellte. Dabei
bemerkte der Gendarmeriepostenkommandant Sin-
delär, er wäre nicht sicher gewesen, ob das Ab-
zeichen verboten sei oder nicht.

Diese Zustände sind unhaltbar. Sie sind ge-
eignet die Rechtssicherheit und das Vertrauen der
Bevölkerung in die Rechtssicherheit zu unter-
graben.

Diese Praxis ist umso verwunderlicher, als
manche Bezirksbehörden, ohne dass die öffentli-
che Ruhe und Ordnung irgendwie gefährdet wäre,
alle Wimpel, Fähnchen und Abzeichen überhaupt
verbieten, zum Beispiel mit einem, im Bezirks-
verordnungsblatt vom 15. 9. 1935, 8. Stück ent-
haltenen Erlass, Postnummer 67, Z: 47293/35.

Wir stellen an den Herrn Innenminister die
Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, die gerügten
Tatbestände durch Erhebungen überprüfen zu
lassen ?

2. Ist der Herr Minister bereit, allen, ihm
unterstellten Behörden in Erinnerung bringen zu
lassen, dass die Abzeichen der Sudetendeutschen
Partei durch kein Gesetz verboten sind?

Prag, am 20. Oktober 1936.

Dr. Zippelius,

Stangl, Ing. Richter, Wollner, Illing, Ing. Kar-
masln, May, Sandner, Dr. Peters, Dr. Jilly, Dr.
Rösche, Jäkel, Dr. Hodina, Fischer, Ing. Künzel,
Axmann, Jobst, Ing. Peschka, Gruber, Dr. Kellner,
Obrlík.

Pùvodní znìní ad 672/XIV.

Interpellation

des Abg. Georg Wollner
an den Justizminister

wegen Verbotes des Fowler Wrightschen
Romanes »Der Untergang von Prag«.

Prager Zeitungen melden Folgendes: »Das
überraschende Verbot des Fowler Wrightschen


21

Romanes »Der Untergang von Prag« durch die
Staatsanwaltschaft hat ein merkwürdiges Nach-
spiel in der Presse gehabt. Der Verlag Gustav
Voleský teilte nämlich mit, dass die in seinem
Verlag erschienene tschechische Uebersetzung
dieses Romans »Bomby nad Prahou« nicht be-
schlagnahmt worden sei. Es ergibt sich somit
der sonderbare Fall, dass die Deutschen dieses
Staates ein Buch nicht lesen sollen, dessen Lektü-
re den Tschechen freisteht. Das ist umso gro-
tesker, als dieser Roman, der einen Zukunftskrieg
im Jahre 1938 und seine Vorbereitungen schildert,
bereits vor einigen Monaten im »Pariser Tagblatt«
erschienen ist und hier in Fortsetzung anstands-
los gekauft werden konnte. «

Da in der Tschechoslowakischen Republik für
alle Nationen und Sprachen das gleiche Recht gel-
ten soll, richten wir an den Herrn Justizminister
die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den mitge-
teilten Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, darüber Auf-
klärung zu geben, -warum die deutsche Ausgabe
des genannten Romanes verboten wurde, während
die Verbreitung der tschechischen Ausgabe ge-
stattet wurde?

Prag, am 20. Oktober 1936.

Wollner,

May, Dr. Zippelius, Dr. Jilly, Dr. Rösche, Dr. Kell-
ner, Obrlik, Stangl, Gruber, Axmann, Fischer,
Ing. Karmasin, Ing. Richter, Jäkel, Illing, Dr. Ho-
dina, Sandner, Jobst, Dr Peters, Ing. Künzel, Ing.
Peschka.

Pùvodní znìní ad 672/XV.

Interpellation

des Abg. Benno Fischer
an den Minister des Innern

wegen unzulässiger Befragung über die
Parteizugehörigkeit seitens der Gendar-
merie.

Das Mitglied der Sudetendeutschen Partei,
Franz Gebl, Glasermeister in Ronsperg Nr. 101,
hat am 24. Mai 1936 unter Bezugnahme auf die
Verfügung des Handelsministeriums betreffend die
soziale Fürsorge für die Gewerbetreibenden beim
Handelsministerium um Unterstützung angesucht,
da er völlig mittellos ist.

Am 28. Mai 1936 hat die Gewerbegenossen-
schaft II der Bauhandwerker, Tischler, Spengler,
Schlosser, Glaser, Maler usw. in Ronsperg das

Ansuchen unter der Z: 72 an das Handelsministe-
rium weitergeleitet.

Im Juni 1936 hat nun die Gendarmerle Ron-
sperg in Behandlung dieses Ansuchens Erhebungen
durchgeführt und im Verlaufe der Erkundigungen
nach der Bedürftigkeit auch die Parteizugehörig-
keit des Franz Gebl erhoben.

Eine solche Praxis erweckt den Anschein, als
ob für die Zuerkennung der Unterstützung nicht
allein die Bedürftigkeit des Franz Gebl, die ja
ohnehin notorisch ist, sondern auch die Parteizu-
gehörigkeit massgebend wäre.

Wir stellen daher an den Herrn Innenminister
die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, zu veranlassen,
dass die Gendarmerie bei ihren Erhebungen über
die Bedürftigkeit alle Fragen über die Parteizu-
gehörigkeit unterlässt?

3. Ist der Herr Minister bereit, untersuchen
zu lassen, ob ein Anlass zur Einleitung des Diszi-
plinarverfahrens gegen den betreffenden Gendar-
men vorliegt?

Prag, am 20. Oktober 1936.

Fischer,

Dr. Kellner, Ing. Peschka, Stangl, Ing. Künzel, Dr.

Hodina, Gruber, Ing. Karmasin, Obrlik, Illing, Dr.

Peters, Dr. Zippelius, Dr. Jilly, Jobst, May, Dr.

Rösche, Wollner, Jäkel, Sandner, Axmann,

Ing. Richter.

Pùvodní znìní ad 672/XVI.

Interpellation

des Abg. Dr. Franz Hodina

an den Minister für Post- und
Telegrafenwesen

wegen der ausserordentlich schlechten Be-
teilung der deutschen ständigen Bühnen
und Wanderbühnen aus dem, vom Radio-
journal verwalteten Fond.

Das Radiojournal weist mit Ende August
1936 einen Stand von 968. 902 Rundflinkhörern auf.
Bei Einhebung der monatlichen Gebühren von 10
Kè erreichen die Gesamteinnahmen den Betrag
von 104268. 040 Kè pro Jahr.

50%, also 52 Millionen übernimmt das Post-
ministerium für die technischen Erfordernisse.

52 Millionen verwaltet das Radiojournal und
bestreitet hievon die Regie, die verhältnismässig


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