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ich regelmässig durch die Post zugestellt erhal-
te. Dies war zur normalen Zustellungszeit um 11
Uhr vormittags. Nach kurzer Zeit wurde mir
durch einen Jungen eine, mir gehörende Post-
karte in meine Wohnung gebracht Mittags, ca.
12 Uhr, wurde mir dann durch meine Nachbarin,
Frau Pappert, eine Postkarte übergeben, die
ebenso wie die ändern Postsendungen mit meiner
genauen Adresse versehen war. Am Abend des-
selben Tages, nachdem mein Nachbar, Herr Pap-
pert, seine Post durchgesehen hatte, bemerkte er
unter seinen Postsendungen noch eine, mir ge-
hörende Postkarte, die er mir dann lieberswürdi-
gerweise sofort zustellte.

Wir stellen an den Herrn Minister für Post-
und Telegraphenwesen die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sacfaverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, gegen die.
an diesen Zuständen schuldigen Postbeamten und
Postbediensteten das Disziplinarverfahren einlei-
ten zu lassen?

Prag, am 12. Oktober 1936.

Knorre,

Ing. Schreiber, Kling. E. Köhler, Sogl, Ing. Kar-
masin, Axmann, Obrlík, Wagner, Gruber, Stangl,
Dr Kellner, Hollube, F. Nitech, Jäkel Dr Peters,
May, Ing. Peschka, Ing. Künzel, Dr Hodina, Ing.
Lischka, Birke, G. Böhm, Röster.

Pùvodní znìní ad 667/II.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Franz Künzel
an den Minister des Innern

wegen fortgesetzter unbegründeter und
ungesetzlicher Versammlungsauflösungen,
sowie Versammlangselnschränkungen und
zahlreicher Verletzungen des Sprachen-
gesetzes durch die Behörden I. Instanz.

Die Abgeordneten und Senatoren der Sude-
tendeutschen Partei, Vorsitzender Konrad Hen-
lein, erhalten beinahe täglich Meldungen über
gesetzwidrige und unbegründete Versammlungs-
einschränkungen und Versammlungsverbote. Wer
immer die politische Versammlungstätigkeit der
SdP unvoreingenommen beurteilt, muss zugeben,
dass diese Milionenpartei bei der Ausübung des
verfassnngsmässig gewährleisteten VersammlunKS-
rechtes eine geradezu beispiellose Disziplin hält.
Trotzdem genügen vielen Referenten der Unter-
behörden blosse Denunziationen oder Neben-

sächlichkeiten der Programmgestaltung, um die
Versammlung der SdP mit Einschränkungen und
Verboten zu behindern und unmöglich zu machen.

Die Interpellanten sind ausserstande, alle
Fälle aufzuzählen, in denen diese gesetzwidrige
Praxis gegenüber Versammlungen der SdP an-
gewendet wurden. Sie bringen in dieser Inter-
pellation nur eine kleine Auswahl aus dem Tat-
sachenmaterial vor, das ihnen täglich durch Zu-
schriften und Uebersendung von Bescheiden zur
Kenntnis gelangt.

Bei der Prüfung dieser Bescheide müssen die
Interpellanten immer wieder feststellen, dass die
Unterbehörden das Sprachengesetz verletzen;
insbesondere halten es die Unterbehörden mit
ihrer Amtspflicht für vereinbar, dass sie die Er-
ledigungen oftmals auch in deren wesentlichem
Bestandteil ausschliesslich in tschechischer Spra-
che ausfertigen. Im einzelnen bringen die Inter-
pellanten unter Hinweis auf ihre zahlreichen frü-
heren Interpellationen betreffend gesetwidrige
Handhabung der Versammlungspolizei folgendes
vor:

1. Die Bezirksbehörde Falkenau hat mit Be-
scheid vom 28. Feber 1936, Z. 7395/2, 18-1-3, Herrn
Josef Sattler in Zwodau die Abhaltung einer Ver-
sammlung verboten, weil angeblich die öffentli-
che Ruhe und Ordnung gefährdet sei. In Wirk-
lichkeit war die Ruhe und Ordnung nicht ge-
fährdet. Das Verbot ist umso unverständlicher,
als Abgeordneter Georg Wollner als Redner ge-
meldet war und durch die Anwesenheit dieses
Abgeordneten schon allein die Gewähr gegeben
war, dass die Ruhe und Ordnung gewahrt bleibt.

Der Verbotsbescheid enthält mittels roter
Gummistampiglie den einsprachigen Aufdruck:
»Dnes!« Dieser Vermerk gehört zur Erledigung
und hätte daher auch in deutscher Sprache aus-
gefertigt werden müssen.

2. Aus Wählerkreisen in Mähr. Trübau er-
hielten die Interpellanten am 10. März 1936 fol-
gende Zuschrift: »Zu der schon gemeldeten Ver-
botspraxis der Bezirksbehörde in Mähr. Trübau,
wie sie seit neuestem in der Frage der Frauen-
abende geübt wird, können wir heute mit einem
neuen Verbot aufwarten. Der von der Ortsgruppe
Mähr. Trübau ganz im Sinne der Weisungen der
Hauptstelle Eger zusammengestellte, und für den
12. ds. angemeldete Monatsabend ist von der
Bezirksbehörde nach Vorladung des Einberufers
nur unter der Bedingung gestattet worden, dass
entweder das darin angekündigte Referat oder
aber die anderen Punkte der Tagesordnung und
zwar Sprechchöre, Lieder, Märsche, Gedichte
usw. wegfallen müssten, da ein derart kombi-
niertes Programm unzulässig sei. Bei ihrer Ent-
scheidung stützt sich die Bezirksbehörde auf ein
kaiserliches Hofpatent vom Jahre 1836, wonach
eine politische Partei nicht Veranstaltungen im
Sinne einer »Produktion« durchführen könne. «

Die Interpellanten haben bereits wiederholt
auf das Leidenschaftlichste bestritten, dass die
Knebelung der Versammlungen der SdP mit dem
genannten alten Hofdekret Ferdinands des Güti-


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gen gesetzlich zulässig sei. Dieses alte Dekret
bezieht sich zwar auf Zirkusleute, Seiltänzer und
Schauspieler-vielleicht auch auf Schwertschluk-
ke r und Feuerfresser, keineswegs aber auf freie
tschechoslowakische Staatsbürger deutscher Na-
tionalität (ethnischer und sprachlicher Zugehörig-
keit), die von ihrem verfassungsmäßigen Rechte
Gebrauch machen, sich zu versammeln und dabei
auch die, ihrem Volke eigentümliche musikalische
Kultur vertreten.

3. Am 4. März 1936 wurde den Interpellanten
ans Mähr. Trübau mitgeteilt, dass auch in Krönau,
Ranigsdorf, also auch in Mähr. Trübau selbst
mehrere Versammlungsverbote erfolgt seien. Auch
diese Verbote waren grundlos und gesetzwidrig.

4. Mit Bescheid der Bezirksbehörde in Mähr.
Trilbau, Z. 10508/IV, wurde dem Herrn Franz
Tinkl in Ranigsdorf eine Versammlung verboten,
weil angeblich durch die Versammlung auch Ten-
denzen zur Geltung gebracht werden sollen, die
den Interessen eines demokratischen Staates nicht
entsprechen und hierdurch die Gegensätze poli-
tischen, nationalen und Rassencharakters zu Un-
gunsten des friedlichen Zusammenlebens der Be-
völkerung vertieft und verschärft werden. Der-
artige pauschalmässige Begründungen entsprechen
nicht dem Gesetze und machen das Verbot un-
begründet

Der genannte Bescheid enthält übrigens
schwere Verstösse gegen das Sprachengesetz,
weil der Amtstitel der Bezirksbehörde, die Be-
zeichnung »Geschäftszahl«, die Anschrift des Ein-
berufers, die Bezeichnung des Datums ausschliess-
lich in tschechischer Sprache, keineswegs auch
dem Gesetze gemäss in deutscher Sprache ange-
führt war.

5. Am 25. Feber 1936 wurde den Interpellanten
aus Mähr. Trübau berichtet: »Ergänzend zu
unserem letzten Bericht über das Verbot eines
Heimabends der Frauenschaft der Ortsgruppe der
SdP Mähr. Trübau müssen wir heute mitteilen,
dass die Bezirksbehörde einen für heute, den 25.
ds. angesetzten Heimabend neuerlich verboten
hat und zwar mit der famosen Begründung, dass
es sich bei der Veranstaltung derartiger Zusam-
menkünfte keineswegs um gesellschaftliche, ka-
meradschaftliche oder charitative Beweggründe
handle, sondern dass dabei Tendenzen angestrebt
werden, die geeignet sind, das friedliche und ru-
hige Zusammenleben der Nationen zu stören.

Da das Verbot auf einem hektographlerten
Formular in einer ganz allgemein gehaltenen Er-
klärung verfasst ist, müssen wir annehmen, dass
die Bezirksbehörde damit eine grundsätzliche
Entscheidung treffen will. Eine Unterredung mit
dem zuständigen Referenten hat diese Auffassung
bestätigt. Da» Verbot ist unzulässig, denn das
Programm des geplanten Abends enthielt Vor-
träge und Gedichte von Chamisso, Rilke, Paul
Keller, Ludwig Thoma. Wir werden selbstver-
ständlich gegen diese neuerliche Beschränkung
Berufung einbringen. «

6. Am 20. Feber 1936 wurde den Interpellanten
aus Mähr. Trübau folgendes Versammlungsverbot
gemeldet, »Mit Erlass vom 17. Feber 1936,

Z. 8. 178/IV, hat die Bezirksbehörde in Mähr. Trü-
bau einen für Dienstag, den 18. Feber 1936 um
8 Uhr abends in Mähr. Trübau angesetzten Heim-
abend der Frauenschaft der Ortsgruppe Mähr.
Trübau verboten.

Das Verbot stützt sich formell auf einen, im
Rahmen des Heimabends geplanten Vortrag:
»Was ist und warum treiben wir Rassenkunde?«
auf Grund dessen - wie es in dem Bescheide
heisst - die Gefahr heraufbeschworen werden
könnte, »das Gegensätze politischen, wirtschaft-
lichen, nationalen sowie Rassencharakters zu Un-
gunsten des friedlichen Zusammenlebens der ge-
samten Bevölkerung vertieft und verschärft wer-
den könnten. «

Da sich der Vortrag auf rein wissenschaft-
liche Feststellungen ohne jedwede wertende Ne-
bentendenz beschränkte - das Konzept musste
überdies der Bezirksbehörde vorgelegt werden
- da ferner das Verbot des Vortrages noch kei-
neswegs das Verbot der ganzen Veranstaltung
rechtfertigt, haben wir gegen diesen Bescheid
fristgerecht die Berufung an die Landesbehörde
in Brünn eingebracht. «

7. Die Bezirksbehörde Pressnitz hat mit Be-
scheid vom 18. März 1936 dem Herrn Albert
Schmiedl in Dörnsdorf Nr. 29 zu G. Z: 4224 die
Abhaltung einer Versammlung zwar zur Kennt-
nis genommen, jedoch das Spielen eines Mar-
sches, das Sprechen eines Sprechchors und so-
gar das Singen eines Heimatliedes »Vergasst dei
Harnet nit« in gesetzwidriger Weise untersagt.

Der Sprechchor als auch die übrigen Ein-
schaltungen konnten die öffentliche Ruhe und
Ordnung in keiner Weise gefährden; denn er
lautet:

Nichts kann uns rauben
Liebe und Glauben
Zu diesem Land.

Es zu erhalten
Und zu gestalten
sind wir gesandt.

Mögen wir sterben!

Unseren Erben

Gilt dann die Pflicht:

Es zu erhalten
Und zu gestalten
Dies Land stirbt nicht

8. Aus dem Bezirk Bad-Königswart wurde
den Interpellanten am 22. III. 1936 folgender Sach-
verhalt berichtet:

»Wir hatten am 19. III. 1936 eine öffentliche
Versammlung, bei der wir auf der Tagesordnung
die zwei Lieder aus unserem Liederbuche »Weit
lasst die Fahnen wehen« und »Wir sind das Heer
von der Arbeit« hatten; diese Tagesordnung wur-
de anstandslos von der Behörde in Marienbad
bewilligt

Am 21. März hatten wir wieder eine öffentli-
che Versammlung, bei der Abg. E. Kundt sprach,
bei welcher das Lied, Musikstücke und Sprech-


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chor verboten wurde. « Der diesbezügliche Be-
scheid der Bezirksbehörde in Marienbad stammt
vom 19. März 1936, Z: 105 R XII.

9. Das Polizeikommissariat in Aussig hat mit
Bescheid vom 19. III. 1936, Z: 10. 329, Herrn Dr
Richard Tauche in Grosspriesen Nr. 175, auch
in der rechtsirrigen Annahme, es handle sich um
Produktionen, einen Vorspruch des Dichters Max
Zweigelt, einen Sprechchor von Karl Bröger und
ein Lied »Nur das Recht« verboten.

10. Der Bezirkshauptmann von Podersam, der
übrigens in gesetzwidriger Weise »Ulc v. r. « statt
»Ulc e. h. « zeichnet, hat mit Bescheid vom 19.
III. 1936, Z: 12/45, dem Karl Trägner jedwede Mu-
sik, Gesang und Rezitationsvorträge verboten, in
dem er rechtsirrtümlich annahm, dass sich das
Versammlungsgesetz auf diese angeblichen Be-
schränkungen gesetzmässig gemeldeter Versamm-
lungen bezieht.

Uebrigens bezeichnet die Bezirksbehörde Po-
dersam in den sonst zweisprachig ausgefertigten
Erledigungen die Geschäftszahlen lediglich mit
»È«, nicht auch, wie es dem Gesetze entspricht,
in deutscher Sprache mit »Z«.

11. Die Bezirksbehörde Dauba hat mit Be-
scheid vom 20. III. 1936, Z: 12/104, dem Rudolf
Dittrich in Hirschberg dieselben gesetzwidrigen
Versammlungseinschränkungen auferlegt.

12. Auch die Bezirksbehörde Friedland hat
mit Bescheid vom 26. III. 1936, Z: 11. 415/36, dem
Rudolf Wenzel in Philippsthal Nr. 6 dieselben ge-
setzwidrigen Beschränkungen auferlegt.

13. Am 2. IV. 1936 wurde den Interpellanten
aus Karbitz folgendes mitgeteilt: »Es dürfte
Ihnen nicht unbekannt sein, dass die Staatspoli-
zei in Aussig gelegentlich der Amtswaltertagung
in Schreckenstein, in der Dr W. Sebekovsky
sprach, alle Lieder und Sprechchöre mit der Be-
gründung verbot, dass wir keine »Akademie«
seien. Die Bezirksbehörde in Aussig, die dann bei
solchen »Verfügungen« nicht zurückstehen will,
hat nun folgende Anordnung vorläufig in unse-
rem Bezirke bei der Ortsgruppe Karbitz mündlich
durch den zuständigen Referenten Dr Hönig er-
lassen. Unsere Frauengruppen hatten bisher er-
reicht, dass ihre Heimabende nur in Pauschal ge-
meldet wurden, so zwar, dass die betreffende
Gruppe in ihrer Meldung angab, sie habe jeden
bestimmten Tag im Monat (z. B. 1. Sonnabend)
in einem bestimmten Lokal ihren Frauenheim-
abend. Diesen Vorgang ist der genannte Refe-
rent bereit, aufrecht zu erhalten, wenn es sich
dabei um Näh- oder Strickabende handelt, ver-
langt aber, wenn - wie er sich ausdrückt - »Pro-
duktionen« damit verbunden sind, und versteht
darunter Liedersingen, Sprechchöre usw., dass
wie bei Unterhaltungen mit einer, mit 5Kè ge-
stempelten Eingabe bei der Behörde angesucht
wird.

Hiezu bemerken die Interpellanten: Hier liegt
überdies eine ungerechtfertigte Gebühreneinhe-
bung vor, weil blosse Versammlungsanzeigen
stempelfrei sind und kein Grund zur Abforderung
von Stempeln gegeben ist.

14. Die Bezirksbehörde in Luditz hat mit Be-
scheid Z: 9516/36 - den sie gesetzwidriger Wei-
se einsprachig mit » Dne 23. IV. 1936« datiert hat
- dem Josef Wabra in Luditz, Nr. 317 unter-
sagt, den »Sudetendeutschen Marsch« von Viktor
Czapka, den »Fehrbelliner Reitermarsch«, den
»Hohenfriedberger Marsch« und alle preussischen
Militärmärsche anlässlich einer Versammlung auf-
führen zu lassen.

Da alle diese Musikstücke zum deutschen
Kulturgut gehören und in keiner Weise geeignet
sind, die öffentliche Ruhe und Ordnung zu ge-
fährden, sind auch diese Einschränkungen ver-
fassungswidrig und gesetzwidrig.

15. Am 2. Feber 1936 wurde dem Landes-
vertreter Westen in Neudorf, Bezirk Böhm. Bud-
weis, eine öffentliche Versammlung nach kurzer
Rededauer aufgelöst, obwohl sich der Redner
streng im Rahmen des Gesetzes gehalten hat.

16. Mit Bescheid der Bezirksbehörde Böhm.
Budweis vom 26. Mai 1936, Z: 40200/Št., hat auch
diese Behörde gegenüber dem Johann Schaffer
in B. Budweis, Lannová 4, die gesetzwidrige An-
sicht vertreten, dass Singen und Rezitieren als
Produktion aufzufassen sei, und daher diese Akte
der freien Versammlungskundgebung in verfas-
sungswidriger und gesetzwidriger Weise nicht ge-
stattet.

Da alle früheren Interpellationen der Sude-
tendeutschen Partei, die sich auf gesetzwidrige
Versammlungsverbote und Versammlungsein-
schränkungen bezogen, nicht dazu geführt haben,
dass die Unterbehörden das verfassungsgemäss
gewährleistete freie Versammlungsrecht der
tschechoslowakischen Staatsbürger deutscher Na-
tionalität (ethnischer und sprachlicher Zugehörig-
keit) respektieren, haben wir in dieser Interpella-
tion dem Herrn Innenminister ausser der An-
führung gesetzwidriger Bescheide auch Aeusse-
rungen aus der Bevölkerung vorgelegt, die in
deutlicher Weise darüber Aufschluss geben, wel-
che Bestürzung die ständige Missachtung des
freien Versammlungsrechtes der gleichberechtig-
ten tschechoslowakischen Staatsbürger deutscher
Nationalität (ethnischer und sprachlicher Zuge-
hörigkeit) in allen Bevölkerungskreisen hervor-
ruft. Es ist notwendig, dass das Innenministerium
alle von uns gerügten Einzelakte der Verwal-
tungspolizei auf ihre Gesetzmässigkeit und Zweck-
mässigkeit, vor allem aber auf die Verfassungs-
mässigkeit überprüft.

Wir stellen an den Herrn Minister des Innern
die Anfrage:

1. Ist der Herr Innenminister bereit, die ge-
rügten Tatbestände erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, mit einem
Runderlass die Unterbehörden zur Beachtung des
Versammlungsgesetzes zu veranlassen?

3. Ist der Herr Minister bereit, gegen alle
Staatsbeamten und Staatsbediensteten, die sich
bei der Ausübung der Versammlungspolizei ge-


l7

setzwidrige Uebertritte zu Schulden kommen las-
sen, disziplinieren zu lassen?

Prag, am 9. Oktober 1936.

Ing. Künzel,

Rösler, Fischer, Budig, Jäkel, G. Böhm, Gruber,
Wagner, Dr. Kellner, Illing, Nickerl, Dr. Eichholz,
Dr. Zippellus, Ing. Lischka, E. Köhler, May, Hirte,
Knorre, Stangl, Ing. Karmasin, Dr. Hodina, Birke.

Pùvodní znìní ad 667/III.

Interpellation

des Abgeordneten Hubert Birke
an den Minister des Innern

wegen mangelhafter Ausübung der Ver-

sammlungspolizei anlässlich einer von den

tschechischen Nationalsozialisten auf dem

Berge Switschin abgehaltenen

öffentlichen Versammlung.

Während die Versammlungspolizei gegen die
Sudetendeutsche Partei auf das allerstrengste
gehandhabt wird, erfreuen sich die tschechischen
Nationalsozialisten bei der behördlichen Kon-
trolle einer sehr entgegenkommenden Praxis. Dies
geht vor allem aus dem Berichte hervor, den die
Interpellanten über eine Versammlung der tsche-
chischen Nationalsozialisten erhielten. Es heisst
dort:

»Vergangenen Sonntag fand auf dem, an der
Sprachgrenze gelegenen Berge Switschin eine
Manifestation der tschechischen Nationalsoziali-
sten statt, auf der die Abgeordnete Zeminovä als
Hauptrednerin sprechen sollte. Es hatten sich zu
der Veranstaltung etwa 800 Teilnehmer einge-
funden, die aus tschechischen Gebieten herbei-
gekommen waren, um gleichzeitig auch dem, noch
vorwiegend deutschen Orte Switschin ihre Ein-
stellung vorzuführen.

Die angekündigte Rednerin war nicht er-
schienen, doch sprach an ihrer Stelle der, aus
den lauten Debatten in der Landesvertretung von
Böhmen bekannte Direktor Kubišta aus Aussig.
Dieser erging sich in Ausführungen, welche gera-
dezu als eine Sammlung von Artgriffen gegen
alles Deutsche bezeichnet werden können. Der
Redner brachte dort den verwundert zu hören-
den Versammlungsteilnehmern nicht nur alle
Marxisten- und Emigrantenmätzchen wieder in
Erinnerung, angefangen von dem Barbarentum
der Deutschen bis zu den letzten Reisen Konrad
Henleins, kritisierte die Bezirksbehörden, die
Henlein angeblich 20 Gendarmen als Bedeckung
auf seine Wahlreise mitgegeben hätten, was mit

zunehmenden Protestrufen aus der Menge quit-
tiert wurde. Auch die tschechischen Agrarier be-
kamen ihren Teil ab und es wurde ihnen deutsche
Freundschaft vorgeworfen, welche Herr Kubišta
unter allen Umständen ablehnte. Er wies dann
auf das deutsche Sprachgebiet und sagte, dass
hier, wie hinter der Slowakei im magyarischen
Gebiet, Menschen wohnen, die eine ernstliche
Gefährdung für den Staat bedeuten, mit welchen
aber seine Partei schnell fertig würde, wenn man
ihr die notwendigen Mittel zur Verfügung stellt.
Wir haben diese Leute schon viel zu gross und
frech werden lassen und es tragen vor allem die
Bezirkshauptleute Schuld daran, dass sich die
Deutschen so festigen und einigen könnten und
dass Henlein die sudetendeutsche Frage zu einer
internationalen Angelegenheit machen konnte.
Ihre bedeutenden Parteien und vor allem die Su-
detendeutsche Partei hätten schon längst aufge-
löst werden müssen, bevor sie durch ihre Eini-
gung eine solche Bedeutung erreicht hätten.

Um die monotonen Ausführungen gegen alles
Deutsche etwas auszugestalten, ging der Referent
auf geschichtliche Hinweise ein und sagte, dass
die Deutschen schon immer das Gleiche wollen
wie früher, als Kaiser Wilhelm im Jahre 1914 der
kultivierten Welt die Fehde angesagt habe, weil
er der Meinung war, durch den Weltkrieg Oester-
reich preussisch zu machen, während der öster-
reichische Kaiser nur durch Beten sein Reich zu
erhalten glaubte. Damals haben angeblich die
slawischen Völker, die bisher von den Deutschen
immer nur für Mägde und Hausmeister gehalten
wurden, der Welt gezeigt, was sie vermögen, wie
ja überhaupt das tschechische Volk schon immer
in der einen Hand den Pflug und in der anderen
Hand das Schwert, gekämpft habe, um sich gegen
die deutsche Bedrohung und Unterdrückung zu
wehren.

Auch der Herr Kommunist Gottwald wurde
nicht vergessen, der noch päpstlicher als der
Papst sein will und welcher nach den Ausführun-
gen des Redners die kommunistischen Abgeord-
neten angeblich verlassen habe, Einwände gegen
einige Punkte des Staatsverteidigungsgesetzes zu
erheben. Durch die ähnliche Einstellung der Hen-
leinabgeordneten hätten auch diese ihre Einstel-
lung gegen den Staat erwiesen, denn was würde
Hitler mit Abgeordneten machen, die gegen seine
Vorschläge Einwände erheben würden. Er würde
sie davonjagen oder verschwinden lassen. (Zwi-
schenruf: Macht es doch mit den Henleinabge-
ordneten auch so). Während diese gegen vorge-
legte Gesetze Einspruch erheben, wurden im
Deutschen Reiche die früheren Hakenkreuzabge-
ordneten Krebs, Jung und Schubert, die heute
noch unsere Staatsbürger sind, zu Abgeordneten
des Reiches, wie man sagt, gewählt. Einige von
ihnen reisen an den Grenzen unseres Staates
entlang und halten Vorträge, um gegen die Ein-
heit unseres Staates aufzuwiegeln.

Wie sehr die Deutschen die Tschechen has-
sen, gehe daraus hervor - und es folgte eine
Reihe von märchenhaften Beispielen, über die
jeder, der die Verhältnisse im sudetendeutschen;


18

Gebiet kennt, verwundert den Kopf schütteln
musste, wie z. B. Direktor Kubišta wollte an-
geblich im Aussiger Theater eine tschechische
Aufführung durchsetzen, worauf ihm ein Haken-
kreuzvertreter gesagt haben soll, dass die Tsche-
chen froh sein sollen, wenn sie in den Strassen
Aussigs gehen dürfen. In einem ändern gemischt-
sprachigen Orte sollte ein deutscher Bürgermei-
ster wegen seiner Eignung und wirtschaftlichen
Kenntnisse auch mit einigen tschechischen Stim-
men (es wurden 2 tschechische Zahlen angeführt)
zum Bürgermeister gewählt werden, was er aber
mit der Begründung ablehnte, dass er Deutscher
sei und sich von Tschechen nicht wählen lasse.

In diesem Tone ging es noch weiter und der
Ausgang des Referates, das mit den Ankündigun-
gen »Der Feind im Innern des Staates« betitelt
war, schloss mit einer scharfen Kampfansage
gegen alles Deutsche und Henleinfreundliche, auch
wenn sich diese noch so demokratisch geben mö-
gen, denn wir sagte der »objektive« Landesver-
treter, werden uns von den Deutschen nichts sa-
gen lassen, was Demokratie ist, denn wir sehen
auch in unseren anderen Parteien Feinde und
Volksverräter, die mit den Deutschen, der Sude-
tendeutschen Partei oder Berlin ein Zusammen-
arbeiten für möglich halten.

Nach dem bekannten Liede des Herrn Dr Ku-
bišta sprach eine Frau, deren Ausführungen sich
an die, ihres Vorredners würdig anschlossen und
der Abschluss der Manifestation wurde durch eine
Resolution gebildet, welche der Bürgermeister
von Königinhof, der die Veranstaltung auch ge-
leitet hatte, zur Vorlesung brachte.

Doch damit ist der Bericht noch nicht be-
endet, denn ungefähr in der Hälfte des ersten Re-
ferates wurde Herr Haar, der im Königinhofer
Gebiet weilte und in seiner Eigenschaft als
Pressevertreter die Versammlung, die unter freiem
Himmel stattfand, besuchte, mit Worten aus der
Menge gezerrt, die wir hier des Anstandes halber
nicht anführen wollen. Haar widersetzte sich
diesem Ueberfalle nicht und erklärte auch dem
Bürgermeister von Königinhof, der ihm sein
Pressestenogramm entriss, dass er mit ihm zu
einem Sicherheitsorgan gehen werde, was dieser
aber ablehnte und mit lauter Stimme nach der
Gendarmerie rief, damit die, durch die Rede er-
regte Menge auf ihn aufmerksam werde. Nach
einigen Beschimpfungen und Stössen kam dann
ein Gendarmerieleutnant von Königinhof, doch
war inzwischen die Volksmenge, die sich von der
Rednertribüne abwandte, aufmerksam geworden
und gelang es dann mit Mühe dem Berichter-
statter Haar, sich als Pressevertreter in einem
hinteren Zimmer des Gasthauses zu legitimieren,
während die Fenster von einer dichten Menge
belagert waren, die weitere Schmährufe ausstiess.
Es war bestimmt auch nur dem umsichtigen Ein-
greifen des Gendarmerieoffiziers zu verdanken,
dass weitere Ausschreitungen verhindert wurden
und einige, sich toll gebärende Personen darüber
aufgeklärt wurden, dass an einer öffentlichen Ver-
sammlung unter freiem Himmel nicht nur Presse-
vertreter, sondern auch jeder andere teilnehmen
kann.

Es hätte sich hier bald gezeigt, wozu solche
Reden führen können, die allem anderen als der
Ruhe und Ordnung im Staate dienlich sind. Die
deutschen Teilnehmer an dieser Veranstaltung
konnten jedenfalls den Eindruck nicht los werden,
dass es leider viele gibt, die, entgegen anderen
Aeusserungen bedeutender Staatsmänner, die
Worte verwirklichen wollen, die die Abgeordnete
Zeminovä unlängst im Parlament sprach »Wir
haben die Deutschen gejagt und wir werden sie
jagen«, nur hatten die einem deutschen Presse-
vertreter gegenüber so freundlichen Landsleute
scheinbar darauf vergessen, dass sie in diesem
Falle nur einen Deutschen jagen wollten.

Wir stellen an den Herrn Minister folgende
Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, feststellen zu
lassen, welcher Beamter bei der genannten Ver-
sammlung als Regierungsvertreter tätig war?

3. Ist der Herr Minister bereit, feststellen zu
lassen, ob dieser Beamter in Ausübung seiner
Amtspflicht die pflichgemässe Schutzgesetz-
Strafanzeige über die Aeusserungen der Redner
der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet hat?

4. Ist der Herr Minister bereit, diesen Be-
amten zu disziplinieren, falls er diese Anzeige un-
terlassen hat?

5. Ist der Herr Minister bereit, diesem Be-
amten auch deshalb disziplinieren zu lassen, weil
er es unterlassen hat, die genannte Versammlung
wegen Gefährdung der öffentlichen Ruhe und
Ordnung aufzulösen?

Prag, am 9. Oktober 1936.

Birke,

Fischer, Budig, Illing, Rösler, Jäkel, Dr. Eichholz,

Dr. Zippelius, May, G. Böhm, Axmann, Hirte, Ing.

Karmasin, Stangl, Wagner, Dr. Kellner, Knorre,

Nickerl, Ing. Lischka, E. Köhler, Ing. Künzel,

Dr. Hodina.

Pùvodní znìní ad 667/IV.

Interpellation

des Abg. Ing. Wolfgang Richter
an den Minister für nationale Verteidigung

wegen Nichtbeachtung des Gleichheits-
grundsatzes bei der Einstellung von Ar-
beitern für die aus den Erträgnissen der
Staatsverteldigungsanlelhe durchgeführten
Arbeiten und wegen Nichtbeachtung des
Sprachengesetzes.

Im Bezirke Aussig habe ich nachgeforscht,
ob die Versprechungen des Herrn Staatspräsiden-


19

ten über die Verwendung einheimischer Arbeiter
bei den Staatsbauten gebührend berücksichtigt
werden. Bei einer Fahrt durch den Bezirk Aussig
bemerkte ich an vielen Stellen folgende Auf-
schrift: Vojenský objekt, pøístup zakázán. Ich
erkundigte mich unter den einheimischen Arbei-
tern und auf einigen Gemeindeämtern, ob für die-
se offenbar ärarischen Bauten einheimische Ar-
beiter eingestellt wurden und stellte dabei fest,
dass diese Bauten ausschliesslich von einem aus-
wärtigen tschechischen Baumeister mit auswär-
tigen tschechischen Arbeitern durchgeführt wer-
den. Weiters habe ich festgestellt, dass weder
von den Gemeindeämtern noch von der Arbeits-
vermittlungsstelle des Bezirkes Aussig Arbeiter
angefordert oder eingestellt wurden.

Diese Praxis ist höchst bedenklich, denn es
besteht die Gefahr, dass die bedeutenden Erträg-
nisse der Staatsverteidigungsanleihe ausschliess-
lich tschechischen Unternehmern und Arbeitern
zugute kommen, während die deutschen Arbeiter
und Gewerbetreibenden von diesen Bauten offen-
bar durch eine pauschale Diskriminierung bei der
Beurteilung ihrer staatlichen Zuverlässigkeit aus-
gesperrt werden.

Ferner entsprechen die Aufschriften nicht dem
Sprachengesetze; denn hier handelt es sich nicht
um die Anwendung der inneren tschechischen
Amtssprache der Wehrmacht, sondern um ein
Verbot, das die Militärbehörde kraft ihres Impe-
riums an die gesamte Staatsbevölkerung, also vor
allem auch an die Bevölkerung des Bezirkes Aus-
sig erlassen hat. In diesem Bezirke wohnen je-
doch nach der letzten Volkszählung mehr als
20% tschechoslowakischer Staatsbürger deutscher
Nationalität (ethnischer und sprachlicher Zugehö-
rigkeit).

Die Militärbehörden haben durch die Nicht-
beachtung des Sprachengesetzes auch vom Stand-
punkte der Geheimhaltung der durch das Verbot
geschützten Arbeiten fahrlässig gehandelt, weil
die Gefahr besteht, dass Deutsche diese Aufschrift
nicht verstehen und die militärischen Arbeiten ent-
gegen dem Verbot besichtigen.

Hiedurch wird nicht nur ein militärisches Ge-
heimnis des Staates gefährdet, sondern die tsche-
choslowakischen Staatsbürger deutscher Nationa-
lität, welche die Objekte infolge ihrer Unkenntnis
des Verbotsinhaltes etwa besichtigen, auch einer
persönlichen Strafverfolgung ausgesetzt.

Da die genannten Arbeiten anscheinend ohne
jedes öffentliche Offertverfahren im Sinne der
Regierungsverordnung vom Jahre 1920 vergeben
wurden, benachteiligt diese Praxis ebenfalls alle
deutschen Baugewerbetreibenden, weil sie von
diesen Arbeiten erst dann Kenntnis erhalten, wenn
sie bereits ausgeführt werden. Es ist daher ein
Erstehen dieser Aufträge von vornherein ver-
wehrt.

Wir stellen daher an den Hern Minister
für nationale Verteidigung die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, bei den an-
geführten Bauten das zahlenmässige nationale

Verhältnis der Arbeiterschaft bei der Ausführung
dieser und ähnlicher Arbeiten in einer Weise än-
dern zu lassen, die dem Bevölkerungsschlüssel
des Bezirkes entspricht?

3. Ist der Herr Minister bereit, die für den
Staat und den Staatsbürger gefährliche Nichtbe-
achtung des Sprachengesetzes in der Ausstattung
der Verbotstafel vor den militärischen Objekten
abstellen zu lassen?

4. Welche Baugewerbetreibenden wurden zur
Konkurenz für die angeführten Bauten aufgefor-
dert und welche von ihnen haben ihren Sitz im
Gebiete des politischen Bezirkes Aussig?

5. Ist der Herr Minister bereit, zu veranlas-
sen, dass im Zuge weiterer beschränkter Offert-
stellungen bezirksansässige Firmen zur Offert-
stellung eingeladen und bei der Vergebung be-
rücksichtigt werden?

6. Wie gedenkt der Herr Minister solche be-
zirksansässige Firmen zur Teilnahme an weiteren
beschränkten Offertverfahren aufzufordern?

Prag, am 13. Oktober 1936.

Ing. Richter,

Dr Kellner, Wagner, Gruber, Illing, Ing. Lischka,
Sogl, May, Hollube, E. Köhler, Rösler, Ing. Kar-
masin, G. Böhm, Ing. Schreiber, Axmann, Ing.
Künzel Dr. Peters, F. Nitsch, Stangl, Birke, Dr.
Hodina, Jäkel, Obrlik, Ing. Peschka.

Pùvodní znìní ad 667/V.

Interpellation

des Abg. Ernst Köhler
an den Minister des Innern

wegen Nichtachtung der Sprachenrechte
der Bezirksbehörde in Bilin.

Wenzel Zischka, Schmied in Bilin 207, Mit-
glied der Bezirksvertretung Bilin, hat an die Lan-
desbehörde nachstehende Sprachenbeschwerde
überreicht:

»Gegen den Bescheid der Bezirksbehörde Bi-
lin vom 27. August 1936, Zahl 10. 168/H/X-1-13,
erhebe ich die Sprachenbeschwerde.

Der genannte Bescheid verletzt die mir ge-
mäss § 2 des Sprachengesetzes zustehenden
Sprachenrechte. In dem genannten Bescheide sind
folgende Anführungen ausschliesslich in tschechi-
scher Sprache angeführt. Diese Ausführungen in
tschechischer Sprache genügen nicht; sie hätten
dem Gesetze gemäss auch in deutscher Sprache
angeführt werden müssen:


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