Pátek 18. bøezna 1938

Wir wollen uns aber heute nicht dem ordentlichen Budget und seiner Bedeckung zuwenden, sondern dem außerordentlichen Budget und seiner Bedeckung, und über die Wirkung der neuen Steuern nicht sprechen.

Bei der Besprechung des Voranschlages für 1938 habe ich laut stenographischen Protokoll folgendes erklärt (ète): "Nicht nur durch die Besteuerung nimmt die Staatswirtschaft hemmend auf die Entwicklung der Privatwirtschaft Einfluß, sondern auch durch die wachsende staatliche Inanspruchnahme des Kreditmarktes." In Erweiterung der Feststellung des Finanzministers, daß es namentlich die Ansprüche des Staates für die Staatsverteidigungserfordernisse waren, die im Herbst 1937 eine gewisse Verknappung der disponiblen Mittel herbeigeführt haben, stellte ich fest (ète): "Die letzten Spaareinlagen in unseren Sparkassen und Volkskreditanstalten werden vom Staate in Anspruch genommen. Jeder Staatsbürger, der noch über einen Spargroschen verfügt, zeichnet heute Staatsanleihe oder Staatskassenscheine. Der Unterschied liegt nur darin, daß es der eine bewußt tut, während es für den anderen unter staatlichem Druck sein Geldinstitut tun muß. Welche Folgen aber diese Kreditverknappung mit sich bringt, haben wir gerade in den letzten Deflations- und Krisenjahren auf das deutlichste miterlebt."

Die hohe Zensurbehörde dieses Hauses hat es damals für notwendig gehalten, diese Sätze meiner Rede aus dem stenographischen Protokoll zu konfiszieren. Wie berechtigt jedoch meine Feststellungen waren, zeigen die jüngsten finanzpolitischen Pläne der Regierung. Die Auswirkungen der èechoslovakischen Finanz- und Währungspolitik auf die sudetendeutsche Wirtschaft und damit auf das ganze Sudetendeutschtum, stellen seit dem Bestande des Staates eine ununterbrochene Kette von Enteignungsmaßnahmen dar, die uns zum äußersten Mißtrauen und zur größten Vorsicht bei der Betrachtung jeder neuen geplanten Maßnahme zwingt.

Wenn Kollege Hatina estern erklärte, wir Deutschen müssen uns damit abfinden, daß nach 20 Jahren des Bestandes des Staates die èechoslovakische Regierung nun das einholt, was sie früher versäumte, so mögen meine weiteren Ausführungen den Herrn Kollegen Hatina avon überzeugen, daß die Regierung hier ganz und gar nichts versäumt hat und daß die Regierung hier überhaupt nichts einzuholen, sondern nur noch wiedergutzumachen hat. (Sehr richtig!) Und wenn auch Kollege Bergmann estern die Tatsachen dadurch verwischen wollte, daß er eine ganze Reihe von nichtüberprüfbaren Zahlen dem Hause zur Kenntnis brachte, so müssen wir doch feststellen, daß die Verhältnisse tatsächlich andere sind. Wir wundern uns, daß Herr Kollege Bergmann ich wiederum mit der Frage der staatlichen Arbeiten und Lieferungen befaßt hat und daß er angesichts der Tatsachen festzustellen wagte, daß die sudetendeutschen Gebiete nicht nur anteilgemäß, sondern sogar über den Anteil hinaus, berücksichtigt worden wären. Ich habe an Hand der Daten der amtlichen "Zprávy veøejné služby technické" in diesem Hause zahlenmäßig nachgewiesen, daß das Sudetendeutschtum im sudetendeutschen Raume selbst auf das schwerste benachteiligt ist. Ich habe vor nicht langer Zeit eine Mitteilung darüber der Öffentlichkeit üb ergeben, daß diese Verhältnisse sich auch nach dem 18. Feber 1937 keineswegs geändert haben. Auch nach dieser Zeit ist der Anteil der sudetendeutschen Bewerber an der Erstehung öffentlicher Arbeiten und Lieferungen im sudetendeutschen Gebiet ständig nicht über 24% hinausgegangen. Wenn nun Kollege Bergmann rklärt, daß die deutschen Selbstverwaltungskörper, vor allem die Bezirke und Gemeinden bevorzugt bei der sogenannten Schuldenregelung berücksichtigt würden, so beweisen die Nachrichten der Landesbehörde, die ich hier im Original vorliegen habe, daß diese Behauptung nicht richtig ist. Ich kann in Erwiderung auf den Herrn Kollegen Bergmann, den èechischen Nationalsozialisten, Folgendes mitteilen:

Nach den Darlegungen des Herrn Kollegen Bergmann tellt die Schuldenregelung gewissermaßen ein Geschenk an die deutschen Gemeinden und Bezirke dar. Das Gegenteil ist aber richtig und kann durch folgende Zahlen bewiesen werden: In die Schuldenregelung sind insgesamt aufgenommen Bezirke mit 2.286 Anleihen, mit einer Gesamthöhe des Kapitalrückstandes von 763,515.000 Kè. Weiters sind einbezogen 343 Gemeinden mit 2.537 Anleihen, in einer Gesamthöhe der Kapitalrückstände von 724.9 Millionen Kè, insgesamt also 434 öffentlich-rechtliche Verbände der Selbstverwaltungen mit 4823 Anleihen in der Gesamthöhe von rund 1.448,404.000 Kè. Davon sind bei den Bezirken von 91 Bezirken 29 deutsche Bezirke mit 522 Anleihen in der Gesamthöhe von 99,958.000 Kè, das sind also nur in Böhmen 13 % der durch die Schuldenregelung erfaßten Bezirke.

Bei den Gemeinden, meine sehr verehrten Herren, sind es von 343 Gemeinden 113 mit deutscher Mehrheit mit 899 Anleihen von 183,510.036 Kè, das sind 25.3 %. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß der Bevölkerungsanteil der Deutschen in Böhmen - und die obigen Zahlen beziehen sich nur auf Böhmen - 33 % ausmacht.

Aus den Zahlen geht also hervor, daß die deutschen Bezirke trotz der großen Not im deutschen Gebiet verhältnismäßig gut gewirtschaftet haben, jedenfalls verhältnismäßig viel besser gewirtschaftet haben (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Váávra.), als die èechischen Bezirke und Gemeinden, denn sonst müßten wir ja anteilsmäßig viel stärker bei der Schuldenregelung vertreten sein, als wir tatsächlich sind.

Zu den Ausführungen des Kollegen Bergmann st weiters zu bemerken, daß die außerordentliche Schuld nregelung, von der er nier spracn, ubernaupt noch nicht durchgeführt worden ist. Mit dieser Feststellung glaube ich diesen Teil der Polemik abschließen zu onnen.

Wenn ich mich nun in meinen Ausführungen den finanzpolitischen Maßnahmen zuwende, so muß ich feststellen, daß die erste Etappe dieser finanzpolitischen Maßnahmmen die Regelung der Kriegsanleihe war. Alle diese Maßnahmen stellen ja nichts ande es als eine ununterbrochene Kette von Enteignungsmaßnahmen dar. Die Èechoslovakei übernahm zwar in vollem Ausmaße die Rechte, nicht aber die Pflichten des alten österreich-ungarischen Staates. Die Kriegsanleiheschuld wurde nur in jenen Fällen anerkannt, in denen die Gläubiger neue Staatspapiere übernahmen. Da dies für den größten Teil der verarmten und ausgebeuteten Bevölkerung nach dem Kriege nicht mnöglich war, bedeutete die Übernahme der Kriegsanleihe die Vernichtung des kleinen Sparers und des Mittelstandes. Die politischen und kulturellen Rückwirkungen dieser Vernichtung, dieser Enteignungsmaßnahmen, haben dem öffentlichen Leben dieses Staates bis auf den heutigen Tag mit sein soziales, politisches und wirtschaftliches Gepräge gegeben, das wir nach 20 Jahren Staatlicl eit heute noch festststellen konnen.

Das zweite Glied in dieser Kette der finanzpolitischen Enteignungsmaßnahme bildet die Stabilisierung der Kè im Jahre 1922. Nach der Währungstrennung im Feber 1919 notierte die Krone in der Schweiz einen halben Schweizer Franc. Von diesem Termin an setzte eine ununterbrochene Abwertung der èechoslovakischen Währung ein, die mit 0ÿ05 Schweizer Franc ihren Tiefstand erreichte. Da setzte unvermittelt im Jahre 1922 Rašín mit seiner Aufwertungspolitik ein. Innerhalb von 24 Stunden wurde der Kurs der èechoslovakischen Krone von 5 schw. Cent. auf 19.7 Cent. hinaufgeturnt und später auf 15 Cent. stabilisiert.

Die Wirkung dieser ersten Deflation war der Verlust von 2/3 der Auslandsforderungen der sudetendeuts hen Exportindustrie. Sie war aber auch gleichbedeutend mit der Aufwertungg. um 2/3 der Inlandsverschuldung, insbesondere der deutschen Wirtschaft. Die Idustrie, die nach der langen Kriegszeit zur Reorganisierung ihres Produktionsapparates geschritten war, mußte dazu in den meisten Fällen Bankkredite in Anspruch ehmen. Durch die erste Aufwertung der èechoslovakischen Krone erfolgte auch gleichzeitig eine Aufwertung der Verschuldung der Wirtschaft um 66%. Die Folge dieser Deflationspolitik waren zahlreiche Industriezusammenbrüche, aber auch die nun entstandene und wohl auch beabsichtigte Abhängi gkeit der sudetendeutschen Wirtschaft vom internationalen und insbesondere vom èechischen Bankkapital. Die Konjunktur der Jahre 1925 bis 1929 half zwar einen Teil dieser Schäden der finanzn politischen Gewaltmaßnahmen überwinden. Sie ermöglichte es auch einem Teil der deutschen Industrie, sich wieder aus der Abhängigkeit vom èechischen Ba nkkapital zu befreien. Ganz sind diese Schäden aber nicht überwunden worden.

Das dritte Glied in dieser Kette ist die Deflationspolitik während der Krisenzeit. Ohne Rücksicht auf die Grenzen der Tragfähigkeit und Notwendigkeit betrieb der Staat eine überdemensionierte Verschw endungswirtschaft, die durch ihre Steuern die Produktion verteuerte und damit den Export einschränkte. Gleichzeitig wurde eine Geld- und Kreditknappheit künstlich herbeigeführt, die den Geldwert der Kè neuerdings hinauftrieb, während logischerweise damit die Produktionsmittel entwertet wurden. Auf. diese Weise gelangte die sudetendeutsche Wirtschaft neuerdings in die Hände des Bankkapitals. Betriebsstillegungen, Kartellbildungen und Verteuerungen der Produktion waren die soziologischen und wirtschaftlichen Folgen dieser Maßnahmen. Erst als die Deflationspolitik dieser ersten Krisenjahre der Existenz der staatlichen Wirtschaft im allgemeinen gefährlich zu werden drohte, entschloß man sich im Jahre 1934 zur ersten Abwertung der Kè. Und weil diese Abwertung konzeptionslos erfolgte und ungenügend war, mußte man im Jahre 1936 die zweite Abwertung der Kè vornehmen. Die auch für gewisse Zweige der sudetendeutschen Wirtschaft günstige Entwicklung der letzten Jahre ist aber auch keineswegs auf konstruktive, wirtschaftliche Maßnahmen der Regierung, sondern vor allem darauf zurückzuführen, daß es der Wirtschaft und insbesondere der sudetendeutschen Exportwirtschaft gelang, den Anschluß an die weltwirtschaftliche Aufwärtsentwicklung zu finden. Die Analyse der èechoslovakischen Wirtschaftsentwicklung zeigt klar: daß erstens die der Exportindustrie zugefügten Schäden nicht beseitigt wurden. Zweitens daß deshalb die Arbeitslosigkeit gerade in den sudetendeutschen Exportindustriegebieten unverhältnismäßig groß geblieben ist und drittens, daß es sich bei der Wirtschaftsbelebung des Jahres 1937, auf die Sie alle so stolz sind, keineswegs um eine echte Konjunktur handelt, sondern daß vor allem die Durchführung großer Rüstungsaufträge und Investitionsprogramme im Innern des Landes eine überdurchschnittliche Belebung eben dieser èechischen Gebiete gebracht haben.

Bei dieser Situation haben wir die Worte des Finanzministers begrüßt, der in seinem Exposé bei der Behandlung des Staatsvoranschlages für das Jahr 1938 Folgendes äußerte (ète): "Die Regierung, durch die Krise belehrt, hat sich das Ziel gesteckt, die Arbeitsgelegenheiten auszudehnen und für eine gesunde Wirtschaftsentwicklung zu sorgen. Die Erfüllung dieses Programmes hätte die Regierung veranlassen müssen, nicht nur vor allem die Rüstungsindustrie und die Verteidigungsmaßnahmen bedigungslos zu fördern, sondern diese Förderung auch dem Sektor der friedlichen Wirtschaft und vor allen Dingen der sudetendeutschen Exportwirtschaft zuzuwenden. Dazu gehört aber auch die Pflege des privaten Kreditmarktes und dazu gehört vor allem auch die Respektierung des privatwirtschaftlichen Kreditbedürfnisses." Daß die Regierung nicht beabsichtigt, dieses Programm durchzführen, beweist der Gesetzvoranschlag des Finanzministeriums, der nach jüngsten Pressemeldungen dem interministeriellen Verfahren in den letzten Tagen zugeleitet wurde. Dieser Entwurf befaßt sich mit der zwangsweisen Sicherstellung des ungeheueren Kreditbedarfes, den der Staat für Rüstungszwecke hat. Der Entwurf bewei st aber auch, daß die Regierung gar nicht daran denkt, für eine gesunde Wirtschaftsentwicklung zu sorgen. [ ]. Von offizieller Seite wurde in der letzten Zeit wiederholt festgestellt, daß es unmöglich sei, einen Auslandskredit für die außerordentlichen Rüstungsmaßnahmen zu erhalten. Es wurde aber auch festgestellt, daß die Regelung einer langfristigen Anleihe auf dem Inlandsmarkte unmöglich ist, da der Anleih emarkt nach der Emission der Verteidigungsanleihe vom Jahre 1936 für eine neue Anleihewerbung noch nicht reif genug sei. Mit dieser letzten Feststellung wird von offizieller Seite selbst folgendes zugegeben: Erstens daß das Vertrauen der Bevölkerung für eine weitere Rüstungsanleihe, die so kurze Zeit nach der Verteidigungsanleihe des Jahres 1936 aufgelegt werden müßte, nicht vorhanden ist. Zweitens, daß die zu geringe Kapitalsneubildung die Aufnahme einer langfristigen Rüstungsanleihe nicht ermöglicht.

Trotz dieser Erkenntnis und trotz feierlicher Erklärungen, daß es in di esem Staate niemals zu einer Zwangsanleihe kommen würde, greift man jedoch in indirekter Weise zu diesem Mittel. Bei dem vorgeschlagenen Gesetz handelt es sich darum, die Geldinstitute zu zwingen [ ], ohne Rücksicht auf die Kreditbedürfnisse der Privatwirtschaft Staatspapiere zu kaufen

Bei der besonderen Struktur der sudeten-. deutschen Wirtschaft und des sudetendeutschen Geldwesens bedeutet aber dieses Vorhaben einen Angriff auf das Sudetendeutschtum, der sich würdig in die Kette jener finanzpolitischen Maßnahmen einreiht, von denen ich bereits gesprochen habe. Nach diesem Plan sollen die Geldanstalten gezwungen werden, 12 bis 22 % vom Stande der Bücheleinlagen und der Kass ensch, seine in langfristigen Staatspapieren anzulegen. Bei Sparkassen soll dieser Prozentsatz sogar 22 bis 25 % erreichen. In noch höherem Maße werden selbstverständlich die Landeskreditinstitute und die Postsparkassa herangezogen und vor allem die Sozialversicherung, und die Versicherungsinstitute sollen mindestens 70 % ihres Zuflusses bis zum Jahre 1942 in Staatspapieren anlegen. (Posl. Birke: Der Schwarz will noch Tanks!) Damit er mit den Tanks spazierenfahren kann.

Hand in Hand mit diesen Maßnahmen geht die Einschränkung der Kreditmöglichkeiten für öffentlich rechtliche Korporationen und für die autonomen Selbstverwaltungskörperschaften. Diese Verbände und insbesondere die Bezirke und Gemeinden sind von jeher wichtige Auftraggeber und wichtige Mittel bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gewesen. Nun werden die Kredite über 500.000 Kè für diese Institutionen nur noch mit Bewilligung des Finanzministeriums möglich sein. Ganz abgesehen von der Tatsache, daß jene Körperschaften auch bisher nur Kredite mit Zustimmung der übergeordneten Aufsichtsorgane aufnehmen konnten, muß festgestellt werden, daß diese geplanten Einschränkungsmaßnahmen sicherlich nur getroffen wurden, um die Kreditaufnahmen für diese Korporationen so sehr als möglich zu erschweren und wenn möglich überhaupt unmöglich zu machen. Wenn man darauf hinweist, daß durch diese Maßnahmen das Geld der Arbeitsbeschaffung, die man hier plant, nicht entzogen wird, weil es ja den Rüstungsinvestitionen zugeführt wird, so irrt man sich. Denn erstens sind die Rüstungsinvestitionen viel zu unproduktiv, als daß sie über die einmalige Arbeitsbeschaffung hinaus zur Steigerung der Kaufkraft und des Konsums beitragen können. (Posl. dr Klíma: Øeknìte to Hitlerovi, ne nám!) Lieber Herr, Sie müssen sich einmal mit der wirtsch aftspolitischen Struktur des Deutschen Reiches vertraut machen, ehe Sie einen solch unbesonnenen Zwischenruf machen können. Sie sehen an der wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung in Deutschland, daß der Anteil des Rüstungssektors verschwindend klein ist, verschwindend klein gegenüber dem Rüstungssektor der èechischen Wirtschaft. Das verstehen Sie allerdings nicht, sonst würden Sie nicht so vor sich hinkichern.

Ich wiederhole also, daß diese Rüstungsinvestitionen viel zu unproduktiv sind, als daß sie über die einmalige Arbeitsbeschaffung hinaus eine Kaufkraft und Konsumsteigerung zur Folge hätten. (Výkøiky posl. dr Klímy.) Sie können sich dann zum Worte melden, es steht mir nicht dafür, darauf zu reagieren - also weil diese Rüstungsinvestitionen nicht in der Lage ssind, über die einmalige Arbeitsbeschaffung hinaus eine steigende Tendenz der Kaufkraft und des Konsums herbeizuführen; zweitens erfolgen die Rüstungsinvestitionen vor allem im èechischen Wirtschaftsraum und der sudetendeutsche Arbeitsmarkt wird durch diese Rüstungsinvestitionen so gut wie überhaupt nicht entlastet. (Výkøiky.) Dazu können Sie dann Stellung nehmen, wenn Sie das Gegenteil beweisen wollen.

Diese einschränkende Bestimmung wird es also den sudetendeutschen Selbstverwaltungskörpern in Hinkunft bis zur Unmöglichkeit erschweren, produktive Investitionen vor zunehmen und damit die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. In derselben Richtung aber liegen die Auswirkungen der sogenannten Manipulation des Geldmarktes, unter welchem schönen Worte sich die zwangsweise Plazierung von Staatspapieren bei den Geldanstalten verbirgt. (Posl. Klieber: Parallel zur politischen Manipulation.) Jawohl. Um die Auswirkungen dieses Planes auf die sudetendeutsche Geldwirtschaft zu ermessen, muß der bisherige Wertpapierbestand betrachtet werden. Nach den Ausweisen, die allerdings nur bis zum Stande vom 31. Dezember 1936 reichen, betrug der Wertpapierbestand bei den deutschen Sparkassen 19 % der Einlagen, bei den landwirtschaftlichen Bezirks-Spar- und Vorschußkassen 4 %, bei den bürgerlichen Vorschußkassen 7 %, bei den gewerblichen Vorschußkassen 2% und bei den Raiffeisenkassen 4%. Es geht nicht klar hervor, wie groß der Anteil der Staatspapiere an diesem Gesamtblock der Wertpapiere ist. Man kann aber annehmen, daß dieser Anteil der Staatspapiere bei den Sparkassen vier Fünftel und bei den genossenschaftlichen Geldanstalten nur zwei Drittel des gesamten Wertpapierblocks ausmachte. Je größer der Anteil der nichtstaatlichen Papiere ist, umso fürchterlicher ist die Rückwirkung des von der Regierung geplanten Vorhabens. Die Summe der Einlagen der aufgezählten Geldanstalten betrug am 31. Dezember 1936 10.646 Millionen, die Summe der Wertrtpapiere betrug 1.335 Millionen. Daraus folgt nun, daß der Zwangsvorschrift entsprechend die deutschen Geldanstalten bis zum Jahre 1942 mehr als 1 Milliarde Kè Bargeld aus der ausgebluteten sudetendeutschen Wirtschaft herauszuholen haben. Insbesondere wird dieser Zwang gerade die landwirtschaftlichen Vorschußkassen, die gewerblichen Vorschußkassen und die Kreditgenossenschaften betreffen, die für den kleinen Mann von besonders weittragender Bedeutung sind. Wohin soll sich denn der kleine Gewerbetreibende, Kaufmann oder Bauer wenden, wenn nun ihr Kreditbedürfnis befriedigt werden soll? Zu den Aktienbanken können sie nicht gehen, weil die sich mit so kleinen Leuten gar nicht befassen. Zu den eigenen Geldanstalten können sie gehen, der Gang wird aber erfolglos sein, weil die Maßnahmen, die die Regierung plant, die Kreditgabetätigkeit dieser Anstalten einfach lahmlegen.

Für das Sudetendeutschtum aber, das dem konzentrischen Angriff des èechischen Wirtschaftsimperialismus ausgesetzt ist, bedeutet die geplante Maßnahme die Vernichtung der letzten Selbsterhaltungsmöglichkeit. Wenn man diese Milliarde Barmittel aus dem Sudetendeutschtum herauspreßt, dann ist es klar, daß auf Jahre hinaus nicht nur fast jede Kreditgewährung für Industrie, Handwerk, Handel oder Landwirtschaft unmöglich gemacht wird, sondern daß im Gegenteil sogar die Geldinstitute gezwungen sein werden, gegebene Kredite zurückzurufen, um die erforderlichen Barmittel herbeizuschaffen. [ ]. Die Folgen dieser Maßnahmen sind gleichbedeutend mit den katastrophalen Folgen der jahrelangen Deflationspolitik, die zu einer ungeheueren Entwertung des sudetendeutschen Sachkapitals geführt hat. [ ].

Wenn man darauf hinweist, daß die èechischen Geldanstalten bereits heute perzentuell soviel Staatspapiere haben, die deutschen Sparkassen in Zukunft haben sollen, so ist das kein Wunder. Man darf nicht vergessen, daß sich die sudetendeutschen Geldinstitute von den Nachwirkungen der Wirtschaftskrise noch lange nicht erholt haben. Der Stand der Spareinlagen hat in den meisten Fällen den Stand des Jahres 1929 noch nicht wieder erreicht. Zu einer neuen Veranlagung zugewachsenen Sparkapitals konnte es daher selbstverständlich gar nicht kommen. Ein treffendes Bild der Entwicklung des sudetendeutschen Geldwesens liefert uns die Gebarung der 151 deutschen Sparkassen, die im deutschen Sparkassenverband zusammengeschlossen sind. Diese deutschen Sparkassen haben in den Jahren 1932, 1933 und 1934 im ganzen rund 880 Millionen, und wenn man die kapitalisierten Zinsen mit dazu rechnet, 1.560 Millionen, also mehr als 11/2 Milliarden Kè an Einlagen verloren. Der Einlagenstand dieser Sparkassen betrug Ende 1936 5.641 Millionen Kè. Vergleichen wir diesen Einlagenstand mit dem größten Einlagenstand, den die deutschen Sparkassen Ende 1931 mit 6.454 Millionen erreichten, so ergibt sich eine Differenz von 813 Millionen. Unter Zugrundelegung der neuesten Einlagerechnung für Ende 1937 er gibt sich bei einem Einlagenstand von 5.779 Millionen noch immer ein Fehlbetrag von 675 Mi lionen gegenüber dem Stande von 1931.

Da sich die offiziellen Stellen so stark auf die Neubildung vor Sparkapital berufen, so sei hinsichtlich der deutschen Sparkassen Folgendes festgestellt: Im Jahrre 1934 hat nur bei 6 Sparkassen die Neueinlage die Behebungen überschritten. 1935 waren es 46 Anstalten und 1936 wiederum nur noch 28 Anstalten, die einen Einlagenzuwachs aufzuweisen hatten. Das Gesamtbild der Kapitalsbewegung der 151 Sparkassen stellt sich mit Ende 1936 wie folgt dar: Die Behebungen überwogen die Einlagen, sodaß es noch in diesem Jahre zu einem reinen Einlagenausfall kam, der mit ca 159.4 Millionen anzusetzen ist. Allein der Zuschlag der kapitalisierten Zinsen im Betrage von 160 Millionen bewirkte es, daß in diesem Jahre der gesamte Einlagenausfall buchmäßig nur 3.4 Millionen betrug.

Ich begrüße es, daß sich im Hause der Herr Finanzminister eingefunden hat, und ich hoffe, daß er diese Zahlen zur Kenntnis nimmt, weil sie ihn endguültig von der Annahme befreien können, daß es im sudetendeutschen Gebiete einen maßgeblichen und spürbaren Einlagenzuwachs bei den Anstalten gibt. Überhaupt wird das Bild der letzten Jahre allein durch den Zuschlag der kapitalisierten Zinsen günstig beeinflußt. Würde man diese kapitalisierten Zinsen dem vorhandenen Kapital nicht zuschlagen, so äre das Bild außerordentlich trist.

Unter Außerachtlassung dieser kapitalisierten Zinsen ist seit dem Jahre 1932 ein fortgesetzter Einlagenrückgang aufzuwei sen. Nur im Jahre 1937 ist ein kleiner Einlagenzuwachs von 0ÿ3 % des veranlagten Kapitals festzustellen, der lediglich dem Werte von 17 Millionen Kè entspricht. Bei der Besprechung der Situation der deutschen Sparkassen können wir es nicht unterlassen, vor aller Öffentlichkeit Folgendes festzustellen: Mit Zustimmung der deutschen Splitterparteien wurde die Centralbank der Deutschen Sparkassen unter großen Verlusten für das gesamte Sudetendeutschtum liquidiert. Eine Sanierung kam angeblich auch deshalb nicht in Frage, weil die Centralbank, auch nach Ansicht der deutschen Splitterparteien, nicht lebensfähig war. Die deutschen Sparkassen aber wurden gezwungen, sich der èechischen Sporobanka anzuschließen und bei dieser Bank Pflichteinlagen im Gesamtbetrag von 150 Millionen Kè zu erlegen. Diese Einlagen sind auch tatsächlich Ende 1937 vorgenommen worden. Die Tatsache, daß diese Einlagen vorgenommen werden konnten, beweist unumstößlich und eindeutig, daß eine deutsche Girozentrale lebensfähig gewesen wäre und daß wir es nur dem Vernichtungswillen des Systems und der Interesselosigkeit und der Unvernunft der deutschen Regierungsparteien zu verda nken haben, wenn diese Girozentrale, die Zentralbank nicht mehr besteht.

Das gleiche geht auch von der deutschen Emissionsanstalt, der Zentralbank. Trotzdem die Emissionsanstalt auch während des Moratoriums der Zentralan talt ihre ebensfähigkeit voll und ganz bewiesen hat, weil sie in der Lage war, während des Moratoriums den Zinsendienst aufrecht zu erhalten, und weil die eventuellen Risken durch gute Reserven mehr als gedeckt waren, hat man diese einzige deutsche Emissionsanstalt, deren Bedeutung insbesondere auf dem Gebiete des Kommunalkredites lag, mit Zustimmung der deutschen Splitterparteien liquidiert und in die Zentralbank der deutschen Sparkassen übergeleitet. Obgleich die deutschen Sparkassen durch die erwähnten Pflichteinlagen ein Viertel aller Einlagen bei dieser Centralbank der èechoslovakischen Sparkassen eingelegt haben, sind sie in den Verwaltungsorganen interessanterweise nur mit einem Zehntel vertreten. An diesem Zustande kann auch dank eines fürsorglich aufgestellten Statutes die heute erfolgende Zeichnung von Aktien der Sporobanka nichts mehr ändern. Das sudetendeutsche Geldwesen ist unter dem Motto " Gleiche unter Gleichen" bei dieser Anstalt auf weitere Zeit mit 10 % vertreten. Die Güte dieser Vertretung in den Verwaltungsorganen wird auch dadurch keineswegs gewährleistet, daß sich unter den zwei Vertretern nur ein einziger Fachmann befindet, dafür aber der sozialdemokratische Parteisekretär Kremser, der von seinen Parteikollegen in Position gebracht wurde.

Wenn wir uns nun wieder der Einlagenbewegung der deutschen Geldanstalten zuwenden und hier feststellen, daß es zur Neubildung von Sparkapital bisher in keinem befriedigendem Maße gekommen ist, müssen wir es als ganz unerhört empfinden, daß nach dem Gesetzesvorschlag die Geldinstitute auch dann, wenn ihre flüssigen Mittel nicht ausreichen, dazu gezwungen werden sollen, 50 % des Einlagenzuflusses bis zum Jahre 1942 zum Ankauf von Staatspapieren zu verwenden. Durch diese Bestimmung werden mehr als 20 % der Volksgeldanstalten des sudetendeutschen Geldwesens getroffen. So haben z. B. kleine genossenschaftli he Geldanstalten bei einem Wertpapierbestand von Null bis 7 % der Einlagen nur 8 bis 10 % flüssige Bar mittel. Diesen Barbestand müssen sie selbstverständlich aus Geschäftsgründen liquid erhalten und können ihn nicht zum empfohlenen Ankauf von Staatspapieren benützen. Wenn man bei dieser Situation bedenkt, daß von den zuwachsenden Einlagen ohnedies bereits 10 % an das RReescompteinstitut abgeführt werden müssen, so bedeutet die neue Zwangsmaßnahme eine Einschränkung des privaten Kreditmarktes um volle 60 %.

Die Aufgabe der Volkskreditanstalten besteht nicht nur darin, das Sparve rmögen der Bevölkerung mündelsicher anzulegen und zu verwalten, sondern auch darin, dieses Sparvermögen dem Kreditbedürfnis der Bevölkerung wiederum zum Wohle der Volkswirtschaft zufließen zu lassen. Heute schon kann dieses Bedürfnis bis zu einem gewissen Maße nur durch Rückfluß erfüllt werden, denn heute sind die Geldanstalten vor allem darauf angewiesen, aus Rückflüssen der Einlagen wenigstens zum Teile die Kreditbedürfnisse zu befriedigen. Der Hypothekenmarkt muß durch diese Zwangsmaßnahmen schwer betroffen werden. Die Wirkungen auf den bauwirtschaftlichen und den industri ellen Sektor der Wirtschaft und damit auch auf die gesamte Sozialpolitik sind gar nicht abzusehen. Die Kapitalsneubildung ist, wie ich gezeigt habe, keineswegs derart, daß diese geplante skrupellose Abschöpfung des Kreditmarktes für Rüstungszwecke die Privatwirtschaft nicht schwer betreffen und einschränken müßte. [ ].

Als der Voranschlag für jenes Jahr beraten wurde, über dessen Rechnungsabschluß wir heute debattieren, stellte der Berichterstatter vier Grundgedanken in seinem Exposé auf: 1. erklärte er, daß keine ordentliche Wirtschaft mehr ausgeben darf, als sie einnimmt; 2. stellte er fest, daß es einem jeden verantwortlichen Menschen klar ist, daß der Staat eine weitere Belastung nicht verträgt; 3. erklä rte er, daß auf Pump nur bis zu einem gewissen Maße gewirtschaftet werden kann und daß dieses Maß bereits überschritten sei; 4. stellte er die Frage, ob wir, wenn wir diesen Weg fortsetzen, nicht an den kommenden Generationen sündigen, denen wir eine riesige Zinsen- und Amortisierungsverpflichtung auflasten. Die staatliche Finanzpolitik hat sich diesen gesunden Grundsätzen niemals angepaßt. Der Staat gibt auch weiterhin mehr aus, als er einnimmt. Die Erhöhung der Belastung ist weiter bis zur Preisgabe des gegenwärtigen Lebensstandards fortgeschritten, sodaß wir die Fortsetzung dieser Politik als einen Marsch in die Verarmung bezeichnen können. [ ].

Die letzte Frage des Berichterstatters aber muß auch von uns heute endgültig bejaht werden. Das herrschende System ve rsündigt sich an den kommenden Generationen, vor allem deshalb, weil die Politik der Verschuldung und Verarmung den Staat auch politisch an den Rand des Abgrundes führt. Wir sind der Ansicht, daß diese Politik nicht der einzig mögliche Weg für die Erhaltung der staatlichen Souveränität ist. (Sehr richtig!) Wir sind vielmehr der Überzeugung, daß einzig und allein die Neuorientierung Ihrer politischen Haltung gegenüber dem Deutschtum im Inland und im Ausland Ihnen die Voraussetzungen für eine auf innere Kraft gestützte und damit allein wahrhafte Souveränität bietet. (Potlesk poslancù strany sudetskonìmecké.)

Konec šestého zasedání ve IV. volebním období.



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