Ètvrtek 25. èervna 1936

Im Jahre 1931 wurde wohl eine Kommission zum Studium der Rationalisierung der Verwaltung von dem Nationalklomitee für wiessenschaftliche Organisation begründet, die eine Abteilung für Selbstverwaltung hat und die ihre Arbeit zuerst auf die unteren Instanzen erstreckte, wo die Buchung der Einbekenntnisse und die Schulung des Personals einer gründlichen und beschleunigten Reform unterzogen werden sollte. Ein Erfolg dieser Arbeit hat sich aber bis heute nicht gezeigt. Zur Sicherung der Bearbeitung der gesetzlichen Vorschriften vor allem seitens der Steuerbehörden wäre eine Ergänzung des § 338 des Strafgesetzbuches notwendig hinsichtlich eines Ersatzanspruches der Steuerträger an den Staat für Kosten, die ihnen durch die Einbringung von Rechtsmitteln an die oberen Instanzen entstanden sind, wenn im angefochtenen Verfahren das Gesetz in offensichtlicher Fahrlässigkeit verletzt wurde. Der Staat wird sich auf die Dauer einer diesbezüglichen Regelung nicht entziehen können.

Man erwartet sich von der Novelle Wirkungen auf eine Steuerbereinigung und vergißt, daß diese eine Erleichterung fuür die unmöglichen Vorschreibungen für die früheren Jahre gar nicht bieten kann, die in erster Linie zu bereinigen wären. Tausende Steuerzahler sind heute durchaus nicht in der Lage, ihre Steuerrückstände, die nicht aus eigenem Verschulden aufgelaufen sind, zu bezahlen. Exekutionen zur Hereinbringung dieser für niemanden tragbaren Forderungen werden mit der. artiger Härte durchgeführt, daß der Betreffende gezwungen ist, seinen Betrieb einzustellen und sich auch in Zukunft scheut, infolge der drohenden Pfändung, den Betrieb wieder zu errichten und zu beleben, was nicht nur den Staat durch Verkleinerung der Besteuerungssubstanz, sondern auch die ganze Wirtschaft durch Einengung des Arbeitsmarktes auf das Schwerste schädigt.

Die Steuerrückstände sind bei uns durchaus nicht gering. Haben sie im Jahre 1927 über 4 1/2 Milliarden betragen, so betrugen sie im Jahre 1934, trotz der in den letzten Jahren besonders scharfen Steuereintreibungen immer noch 4.846 Millionen und betrugen - ein Vergleich soll uns die Ungeheuerlichkeit dieser Summe vor Augen führen - damit 10% unseres gesamten Volkseinkommens, wobei die Rückstände bei der Einkommensteuer allein 1257 Millionen, bei der Umsatz- und Luxussteuer 1724 Millionen, an Gebühren 783 Millionen, bei der allgemeinen Erwerbssteuer 127 Millionen und der besonderen Erwerbssteuer 139 Millionen betrugen. Daraus erhellt ebenfalls, wie hier schon wiederhollt aufgezeigt wurde, die ungeheure Belastung der Wirtschaft, die in ihrer eigenen Substanz auf das Schwerste bedroht ist, die Gefahr, daß der Staat selbst seine Steuergrundlagen auf das Schwerste verkleinert. Der Rückgang seiner Einnahmen, trotz scharfer Eintreibungsmethoden und die Höhe der Steuerrückstände zeigen, daß die Wirtschaft erschüttert ist. Dieser Tatsache Rechnung zu tragen, bleibt der Verwaltung auf die Dauer nicht erspart. Es muß ein Ausgleich geschaffen werden hinsichtlich der Steuergleichheit und eine Grundlagenerweiterung vorgenommen werden durch Aufhebung von Steuerbegünstigungen für große Betriebe, betreffend die Zentralbesteuerung, sowie für Konsumvereine, weil eine weitere Gewährung dieser Erleichterungen für die gesamte Wirtschaft unerträglich ist, weil die Steuerausfälle nicht mehr von den übrigen Teilen der Wirtschaft gedeckt werden können.

Wir haben uns in Steuerfragen niemals auf den Standpunkt nur des Steuerträgers gestellt und tun es auch heute nicht, sondern stellen uns auf den Standpunkt des Staatsbürgers, der nicht nur Pflichten und Rechte erhalten und haben muß, die erst beide den Begriff des Staatsbürgers füllen. Bei der Einstellung der Verwaltung hätten wir durchaus das Recht, lediglich den Standpunkt des Steuerträgers einzunehmen, denn oft wirken junge, unerfahrene Beamte, die kaum den Schimmel des Verfahrens beherrschen, von Steuerrecht und Steuergerechtigkeit aber ebensowenig verstehen wie von der Wirtschaft, aber über Millionenbeträge und über Tausende Betriebe entscheiden.

Daß aber nicht nur die unteren Behörden kein Verständnis für die Verhältnisse zeigen, sondern daß vor allem die oberen Instanzen hier richtunggebend sind, zeigt ein Problem, das wir nicht anders als das nationale Steuerungleichheitsproblem bezeichnen müssen. Das habe ich schon früher bei einer Gelegenheit, bei der Debatte über den Staatsrechnungsabschluß, an der Besteuerung von Rumburger Gewerbetreibenden gezeigt, wo 27 Steuerträger von der Behörde besteuert worden sind in einem Verhältnis von 37 % Erwerbssteuergrundlage der vorgeschriebenen Umsatzsteuergrundlage, wobei das Verhältnis der einbekannten Erwerbsteuergrundlage schon 179 % der einbekannten Umsatzsteuergrundlage betrug, so daß die vorgeschriebene Erwerbssteuergrundlage tatsächlich 59% der einbekannten Umsatzsteuergrundlage ausgemacht hat. Daß dies durchaus nicht eine Angelegenheit des Rumburger Bezirkes, sondern daß dies vielmehr eine Angelegenheit fast des ganzen Sudetendeutschtums darstellt, zeigen die Verhältnisse in der Besteuerung in den Bezirken Reichenberg, Aussig, Teplitz und Karlsbad, also vier vorwiegend deutschen Steuerbezirken, die bei einer Einwohnerzahl von 470.350 im Jahre 1933 101ÿ5 Millionen an direkten Steuern aufgebracht haben, was einer Kopfquote von 215ÿ80 Kè entspricht. Während die Steuereingänge für die Bezirke Königgrätz, Pardubitz, Jungbunzlau, Náchod und Pilsen, also vorwiegend èechische Bezirke, bei einer Einwohnerzahl von 527.000 und bei einem Gesamtbetrag von 64ÿ4 Millionen an direkten Steuern einer Kopfquote von 122ÿ1 Kè entsprechen, also um nahezu 100 Kè weniger oder um fast 50% weniger als die Kopfquote für die deutschen Bezirke, wobei für den ganzen Staat mit einem Steuereingang von 1.893 Millionen und einer Einwohnerzahl von 14,726.000 die Kopfquote 128 Kè beträgt, also immer noch um ein Weniges mehr als in den èechischen Bezirken. Während die Kopfquote in den deutschen Bezirken 215 ausmacht, während auch noch länderweise ein Unterschied herrscht, beträgt für die historischen Länder die Kopfquote 153ÿ8, für die Slovakei 69ÿ7 und für Karpathorußland 26.7. Wir können heute durchaus sagen, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Einkommensverhältnisse im sudetendeutschen Gebiet, den Einkommensverhältnissen in der Slovakei entsprechen. Wenn wir das als Vergleichsgrundlage heranziehen, dann finden wir, daß das sudetendeutsche Gebiet um das Dreifache mehr besteuert ist als die Slovakei, trotzdem in diesem sudetendeutschen Gebiet ein verhältnismäßig viel höherer Prozentsatz an Arbeitslosen vorhanden ist. Das zeigt auch, daß das sudetendeutsche Gebiet nicht das für den Staat bedeutet, was es eigentlich nach der Zahl der Arbeitslosen bedeuten müßte, daß auf der anderen Seite die Eintreibung der Steuern viel schärfer ist, aber auch das Steuerpflichtbewußtsein der Sudetendeutschen etwas größer ist.

Alle diese Tatsachen und Zahlen können nicht, wie es hier so oft geschehen ist, als böswillige Argumente eines Querulantentums oder als demagogischer Mißbrauch bezeichnet werden, sondern sind an und für sich eine schwere Anklage gegen den ungerechten, unerhörten Mißbrauch der Macht, der Gesetze und Rechte. Diese Verhältnisse sind ein Beweis dafür, daß hier in diesem Staate nicht nur das nationale Problem, sondern auch wirtschaftliche und soziale Probleme nach einer gründlichen Lösung schreien. Der Begriff der Demokratie der kleinen Leute, wie er geprägt wurde, verlangt endlich 100 %ige Berücksichtigung, verlangt für die Benachteiligten vor allem gerechten Schutz und wahrhafte Fürsorge des Staates. Wenn man dabei den Grad der staatsbürger.lichen Pflichterfüllung und materiellen Leistung ins Auge faßt, dann verdient vor allem der Handels- und Gewerbestand dabei mehr Verständnis, als ihm bisher entgegengebracht wurde. Trotz seiner großen Steuerleistung entbehrt er nach wie vor immer noch der Altersversicherung, der Unterstützung und Förderung seines Organisationswesens im Sinne der dringend nötigen Selbstverwaltung auch in nationaler Hinsicht, des Schutzes vor unlauterer Konkurrenz und vor ungehemmter Marktstörung. Obwohl gerade heute dieser Stand seine ungeheuere Bedeutung auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung allein hat und er eine der wichtigsten Grundlagen unseres wi rtschaftlich notwendigen Wiederaufbaues ist, fehlt ihm trotzdem die Anerkennung, die aber für die Zukunft als unerläßlich bezeichnet werden muß. Es gibt vor allem im sudetendeutschen Gebiet mehr an Gewerbestand, als in den übrigen Gebieten, wie die Vergleichszahlen vorhin ergeben haben. Dafür erhält aber der verarmte Handels- und Gewerbestand, der oft gerade infolge der ungeheueren Übersteuerung vor das Nichts gestellt wurde, nicht einmal die notwendige Gleichstellung mit dem Arbeiter hinsichtlich der Erwerbslosenfürsorge. Ja, er erhält nicht einmal die Garantie der Substanzerhaltung und kann sie nicht erhalten, da Parlament und Verwaltung in der Auferlegung von Steuerlasten allein wetteifern. Trotz der demokratischen Staatsform herrscht bei uns weder Rücksicht auf das Volk und die Völker, noch auf die Menschen der Völker selbst, sondern wir werden von einer verständnislosen Bürokratie beherrscht, wie auch diese Steuernovelle es weiterhin zulassen wird und muß, solange sich sogar das Parlament als schwächer erweist als die Verwaltung, statt sie mit starker Hand zu kontrollieren. Bei dieser Tatsache kann der kleine Steuerträger draußen im Volk nicht zur Überzeugung kommen, daß er mit seinen schwachen Kräften imstande ist, sich erfolgreich durchzusetzen, wenn es nicht einmal das Parlament vermag. Wir lehnen daher, und nicht nur aus diesem Grunde, die vorliegende Novelle ab. (Potlesk sudetskonìmeckých poslancù.)

Øeè posl. Schütze (viz str. 81 tìsnopisecké zprávy):

Geehrte Frauen und Herren! Die Vorlage, welche heute in später Abendstunde zur Diskussion gestellt isst und in kürzester Zeit zum Gesetz erhoben werden soll, beinhaltet ein außerordentlich bedeutungsvolles Gesetzeswerk. Der Berichterstatter, vor allem der vorzügliche und gewissenhafte Motivenbericht, der dem Antrag der Regierung beigeschlossen ist, sie alle haben bereits ausführlich den Gegensstand, der zur Behandlung steht, beleuchtet. Man braucht kein Spezialist auf dem Gebiete der sozialen Versicherungen zu sein, um festzustellen, daß die Lage unserer Bruderladen als des ältesten Zweiges der Sozialversicherung als geradezu hoffnungslos bezeichnet werden muß. Der Motivenbericht berichtet davon, daß es im Bergbau am 1. Jänner 1926 134.003 Verssicherte gab und daß die Zahl der Versicherten am 31. Dezember 1934 auf 97.700 gesunken ist. Demgegenüber ist die Zahl der Rentenempfänger von 84.062 am 1. Jänner 1926 auf 100.038 am 31. Dezember 1934 angestiegen. Es ist also heute klar, daß es bei den Bruderladen mehr Renten empfänger gibt als Versicherte, die Beträge zahlen. Es gibt meines Ermessens eine doppelte Ursache für diese Entwicklung in den Bruderladen: Eine tragische Schuld und ein tragisches Schicksal.

Die Handelspolitik der Männer, die für die Handelspolitik unseres Staates ganz besonders im ersten Jahrzehnt der jungen Republik verantwortlich zeichneten, hat unserem Export schwere Wunden geschlagen. Nicht nur, daß die Bemühungen um unseren Kohlenexport vollkommen erfolglos blieben, weil sie sehr oft von falschen hhandelspolitischen Voraussetzungen vorausgingen, die Schließ ung vieler Industriebe triebe dieses Landes hat den Kohlenverbrauch erheblich verringert und dadurch die Zahl der arbeitslosen Bergarbeiter wesentlich erhöht. Jeder arbeitslose Bergarbeiter aber kam als Beitragszahler für seine Bruderlade in Wegfall. Daß die verantwortlichen Männer die Rationalisierungsmaßnahmen im Bergbau bis zum Rationalisierungswahns inn wachsen liessen, ohne gleichzeitig die Hauptgewinner an den Rationalisierungsmaßnahmen zu erhöhten Leistungen für die Sozialversicherung der Bergleute heranzuziehen, bleibt eine tragische Schuld der dafür Verantwortlichen. Im Falkenauer Braunkohlenrevier ist der Förderanteil pro Schicht und Mann von nicht ganz 14 q im Jahre 1921 auf mehr als 31 q im Jahre 1935 angestiegen, also die Steigerung hat mehr als ein Zweieinhalbfaches ausgemacht. Bei Verwertung dieser Steigerung würde die Not der Bruderladen niemals den uns alle bedrückenden Umfang angenommommen haben, wenn die Kohlengesellschaften den aliquoten Teil, den sie durch die Rationalisierung verdienten, den Bruderladen hätten zuführen müssen.

Zur Schuld, die nach Sühne schreit, und die in dieser Vorlage nur teilweise wieder gutgemacht wird, kommt das Schicksal. Die Gleichstellung der Anwartschaften der slovakischen, karpathorussischen und Hultschiner Bergleute mit den übrigen Rentnern, die ja an sich eine Selbstverständlichkeit ist, brachte der Zentralbruderlade bedeutend erhöhte Ausgaben. Dazu kommen noch die letzten sieben schweren Krisenjahre mit ihren gerade für den Kohlenbergbau furchtbaren Begleiterscheinungen. Sie brachten neue Sorgen und wenn die Regierung nicht immer wieder mit Krediten eingesprungen wäre, hätten die genannten Ursachen zu einer regelrechten Katastrophe für die Versicherung und damit zur Verzweiflung der Provisionisten, Witwen und Waisen führen müssen.

Seit mehreren Jahren beschäftigen sich nun alle Beteiligten mit der Suche nach einem Ausweg. Es bleibt das Verdienst vor allem des Prof. Schoenbaum, diesen Ausweg gefunden zu haben. Er liegt nun in dem zur Diskussion stehenden Gesetzesantrag vor. Das Ke rnstück des Antrages bildet der Sanierungsvorschlag, der dahingehend lautet, daß die Versicherungsprämien 66 Kè monatlich betragen sollen, von denen die Hälfte die Arbeitgeber, die Hälfte die Bergleute begleichen, daß außerdem die Bergbauunternehmungen noch 21 Kè monatlich pro Beschäftigten bezahlen müssen, daß außerdem die Unternehmer 2 1/2 Prozent der tatsächlich ausgezahlten Lohnsumme den Bruderladen zuführen, und daß 1% der empfangenen Lohnsumme die Bergleute opfern, daß schließlich eine Sanierungsabgabe von 15 Heller pro 1 q Braunkohle, von 25 Hellern pro 1 q Steinkohle und von 30 Hellern pro 1 q Koks eingehoben wird. Außerdem schießt der Staat in seinem Voranschlag 90 Millionen Kè pro Jahr zu.

Es ist schmerzlich, daß dadurch außer den normalen Beiträgen die beschäftigten Bergleute noch 9 Millionen Kè opfern müssen und es wurwde von mehreren Seiten der gewiß billige Wunsch geäußert, ob man nicht den Bergleuten, diie durch viele Feierschichten mit ihren Familien geradezu auf eine unerträgliche Lebenshaltung gesetzt wurden, nicht diesen Beitrag hätte erlassen können. Im Subkomitee wurde dieser Wunsch von mehreren Seiten vorgebracht. Prof. Schoenbaum und Ministerialrat Bednáø vom Arbeitsministerium vertraten jedoch die Ansicht, daß eine solche Änderung den Entwurf als Ganzes gefährdet. Wenn nun die Bergleute trotz Krisennot und Arbeitslosigkeit dieses Opfer für ihre Sozialversicherung auf sich nehmen, dann dürfen sie wohl mit Recht erwarten, daß man für eine Reihe anderer Wünsche Verständnis hat. Besonders erwartet die Bergarbeiterschaft, daß die Regierung den anhaltenden und fortgesetzten Rationalisierungsmaßnahmen im Bergbau ihr Augenmerk zuwendet.

Die Mittel für die Bergarbeiterkinder-Erholungsaktion in den Erholungsheimen sind vollkommen unzureichend. Man möge daher Maßnahmen zur Auffüllung dieser Mittel in Angriff nehmen.

Der vorliegende Entwurf nennt sich Sanierung der Bruderladen. Weil er ein Kompl romiß aller Beteiligten ist und weil er unseres Ermessens angesichts der bedrohlichen Lage der Bruderladen im Augenblick den fast einzig möglichen Ausweg darstellt, deshalb stimmen wir dieser Vorlage gerne zu. Die Annahme dieses überragenden Gesetzeswerkes möge gleichzeitig der bescheidene Versuch zur Abtragung einer großen Dankesschuld sein, welche die gesamte Bevölkerung unseres Landes gegenüber den Bergarbeitern hat. Gewiß, es müssen alle Arbeiter und Angestellten ihre ganze Kraft in den Betrieben einsetzen, um die bei uns üblichen, entsetzlich kleinen und kargen Löhne zu erreichen. Aber niemand gibt seine ganze Kraft unter solch harten und schweren Bedingungen her wie der Bergmann. Sein Arbeitstag ist ein ununterbrochener Einsatz des Letzten und Höchsten, was der Mensch zu geben hat, seines Leebens, für das Wirtschaftsvolk und die Staatsbevölkerung. Dieser Einsatz ist nicht bloß anerkennender Worte, sondern auch wirklich sichtbare und fühlbarer Taten wert. Die Männer, die ihren Leib krank, müde und invalid geschunden haben, dürfen an ihrem Lebensabesa nd nicht um ihre kargen Renten zittern. Sie müssen das Gefühl, sie müssen die Überzeugung haben: unser fortwährender Einsatz des Lebens, die Hingabe unserer Gesundheit und unserer Jugendkraft wird von der Gesamtheit der Bevölkerung anerkannt, gewürdigt und gelohnt. Nur unter solchen Gesichtspunkten ist das Los der Bergarbeiter erträglich.

So groß das Sanierungswerk der Bruderladenversicherung auch sein mag, so uneingeschränkt es auch unsere Anerkennung findet, es ist nur ein Anfanag und nicht das letzte Wort. Mit Mühe und Not sind die Bruderlaen durch dieses Gesetz vor dem Zusammenbruch bewahrt geblieben. Verödet und wüst aber liegen die Halden zwischen Eger und Aussig. Etwa 13.000 ha Kulturland ließen sich durch die Wiederherstellung des verwüsteten Bodens gewinnen. Der geldliche Gesamtaufwand bedeutet kein unüberwindliches Hindernis. Nach den bisherigen Erfahrungen kann man den Aufwand für die Rekultivierung eines Hektars durchschnittlich mit 8000 Kè einschätzen. Mit 90 bis 100 Millionen einmaligen Sanierungsbeitrag für die verwüsteten Böden würde dieses große Werk zu vollenden sein. Bedenkt man, daß die Bodenreform einen Aufwand von 20.000 Kè pro ha erforderte, der tatsächlich auch aufgebraucht wurde, so kommt man zur Ansicht, daß im Zuge der so viel genannten Bemühungen zur Arbeitsbeschaffung auch das angeschnittene Problem einen durchaus gangbaren Weg zur Linderung der Arbeitslosennot darstellt.

Viele Söhne der Bergleute würden gern den Beruf des Vaters ergreifen, trotz aller Not und Gefahr. Aber der Weg zur Grube bleibt ihnen versperrt. In die anderen Industrien zu übersiedeln ist für sie unmöglich, weil diese Industrien nicht nur den eigenen Nachwuchs nicht aufnehmen können, sondern auch ihre alte Belegschaft immer wieder empfindlich kürzen müssen. Aus diesem Grunde bildet die Rekultivierung des verödeten Bergbaugeländes so wie die Sanierung der Bruderladen eine unausweichliche Aufgabe für die Männer, die vor Gott, ihrem Gewissen und den Völkern dieses Staates die Aufgabe übernommen haben, für die Wohlfahrt der Bevölkerung besorgt zu sein. (Potlesk.)


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP