Pátek 20. bøezna 1936

2. Øeè posl. Köglera (viz str. 24 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Ich könnte unmittelbar an die Ausführungen meines Vorredners anknüpfen, der hier den Versuch gemacht hat, das autoritäre Regime in Vergleich zu setzen mit den Regimes der politischen Parteien, und zwar in unmittelbarem Zusammenhange mit der Behandlung der Vorlage über die Bauförderung. Wir stehen in Europa in einer schweren Krise des Wohnungswesens. Die Krise zeigt sich am ernstesten und härtesten dort, wo wir es mit faszistischen Regimes zu tun haben, u. zw. aus dem sehr einfachen Grunde, weil die Dynamik der Gewalt, die sich in den faszistischen Ländern entwickelt, nicht dazu strebt, etwa die Probleme der Wohnbauförderung vorwärts zu bringen oder die Probleme der Volkswohlfahrt zu lösen, sondern weil sie dazu drängt, gemäß der ihr innewohnenden Gewalt an die Stelle von Volkswohnbauten Kasernen und andere Unternehmungen zu setzen, die allerdings die Wohnungskrise nicht beheben, den drückenden Mangel insbesondere an Kleinwohnungen nicht aus der Welt schaffen, sondern vermehren.

Die Bauförderung hat in unserer Republik in den Jahren 1921 bis 1924 tatsächlich eine gewaltige Anregung erfahren. Allerdings ist an dieser Anregung das deutsche Siedlungsgebiet in jenem Zeitpunkt nicht wesentlich beteiligt gewesen. Dieses Gebiet hat den Anschluß an die Bauförderung jener Zeiten mehr oder weniger versäumt und nicht mitgemacht. Das hängt wieder zunächst zusammen mit der mangelhaften Liquidität der Sparkassen in der Nachkriegszeit, teilweise hängt es auch mit nationalpolitischen Fragen zusammen. Erst in der zweiten Periode nach dem Jahre 1929 setzte in der Wohnbauförderung eine stärkere Bewegung ein, die auch in den Grenzgebieten sehr stark fühlbar war. Aber sie ist seither abgeebbt. Ich darf in diesem Zusammenhang auf den Bericht verweisen, der dem Internationalen Arbeitsamt in Genf über die Wohnbauförderung unserer Republik geliefert worden ist. In diesem Bericht heißt es zum Schluß, daß die Wohnungspolitik in allen Ländern in voller Entwicklung begriffen sei und noch zu manchen Neuerungen führen werde. Sie dürfte berufen sein, eines der lebendigsten Kapitel der Sozialpolitik auszufüllen und ist somit für die Arbeiterschaft, deren materielle und moralische Lebensbedingungen sie beträchtlich zu heben vermag, von unmittelbarer Bedeutung.

Das galt noch 1932. Heute gilt es eigentlich nicht mehr. Die finanzielle Lage der Republik zwang seither zu außerordentlichen Sparmaßnahmen, die sich leider auch auf dem Gebiete der Wohnbauförderung ausgewirkt haben. In den letzten Jahren, insbesondere im Jahre 1935 kommen nennenswerte Neubauten eigentlich kaum mehr in Frage. Aber auf keinen Fall stehen die neugeschaffenen Wohnungen in einem erträglichen Verhältnis zum wachsenden Bedarf, der sich ja doch nach gegebenen Größen vollzieht und der sich zu regulieren hat an den Ziffern der Population und den Ziffern der Eheschließungen. Die Tatsache, daß der Wohnungsbau in den letzten Jahren abgeebbt ist, wirkt selbstverständlich krisenverschärfend. Ich verweise auf den Bericht, den 47 nordböhmische Arbeitsvermittlungsanstalten im Juli 1935 publizierten. In diesem Zeitpunkt, also mitten in der Bausaison, wiesen diese 47 Bezirksanstalten nicht weniger als 10.242 Bauarbeiter als arbeitslos aus, neben einer weit größeren Zahl von Hilfsarbeitern und Tagarbeitern. Im November des abgelaufenen Jahres wurde ein Bericht der Nationalbank publiziert, in dem es heißt (ète): "Der gesamte Umfang der Bautätigkeit in diesem Jahre ist nicht bedeutend, obwohl auch hier in den letzten Monaten durch Adaptierungsarbeiten und Reparaturen infolge von Steuererleichterungen eine gewisse Belebung zu konstatieren wäre". Die ganze Hoffnung der Nationalbank richtet sich auf das Jahr 1936, u. zw. einmal wegen der Herabsetzung des Zinsfußes, das anderemal wegen der besseren Rentabilität der Bauten, da die leichtere Kalkulation der Mietzinse der Nationalbank die Voraussetzungen zu geben scheint, daß wir es im Jahre 1936 mit einer fühlbaren Besserung auf dem Wohnungsmarkte zu tun bekämen. Dazu sollen auch Steuerermäßigungen dienen, nach der Regierungsverordnung Nr. 1 vom Jahre 1936. Man erhofft sich einen wirtschaftlichen Antrieb von der Tatsache, daß aus der Steueramnestie, die dem Steuerzahler die Möglichkeit gibt, verheimlichte Einnahmen in der Reparatur als auch im Neubau von Wohnungen anzulegen, eine Belebung des Zinshausbaues im Jahre 1936 zu erwarten sein wird. Allerdings muß ich sagen, mir erscheint die Prognose der Nationalbank in diesem Falle aus mehr naheliegenden Gründen zu optimistisch.

So sehr die Vorlage zu begrüßen ist, so erfüllt sie doch nicht die Erwartungen, die die Bevölkerung eigentlich an sie knüpft. Aber es sind technische Mängel, die ihre unmittelbare Auswirkung unmöglich machen, vor allem nach der krisenlindernden Seite hin. Der Geldmarkt ist, wenn ich das deutsche Gebiet unserer Republik in Betracht ziehe, auf großzügige Investitionen nicht vorbereitet. Geldmittel stehen insbesondere bei den Sparkassen für Hypothekarkredite heute eigentlich noch kaum zur Verfügung. Es ist richtig, daß wir seit Monaten ein Ansteigen der Spareinn ahmen feststellen können, das reicht aber noch lange nicht aus, um die notwendige Liquidität der Sparkassen zu ssichern, erst recht natürlich nicht, um eine großzügige Investitionsförderung oder die Gewährung von Hypothekardarlehen möglich zu machen. Also einmal ist es die mangelnde Mobilität der Sparkassen, die ein Hindernis darstellt. Von den 160 deutschen Sparkassen dürften nach meiner Kenntnis der Dinge kaum 150 Millionen für Hypothekarkredite bereitgestellt werden können. Dazu kommt, daß die Sparkassen durch die Erschütterung des Realitätenmarktes heute noch sehr schwer zu kämpfen haben. Es ist die Frage aufzuwerfen, ob die zentralen Geldinstitute, die Zentralsozialversicherungsanstalt, die Allgemeine Pensionsanstalt, die Arbeiterunfallversicherungsanstalten in der Lage sein werden, die Beträge zur Verfügung zu stellen, die man für Hypothekarkredite braucht.

Das zweite Moment, das dabei eine Rolle spielt, sind die Gemeinden. Die Vorlage sieht ja vor, daß die Gemeinden Wohnungen für die Armen erbauen sollen. Ich habe die Überzeugung, daß die Gemeinden auf diese Aufgabe nicht vorbereitet sind. Erstens fehlt ihnen die Lösung der Entschuldungsfrage. Hier liegt also eine Schwierigkeit vor, die die wirtschaftliche, krisenlindernde und arbeitschaffende Auswirkung nicht unmittelbar ermöglicht. Die Presse berichtet in der letzten Zeit, daß in 38 größeren Städten der Republik noch im Jahre 1929 ein monatlicher Zuwachs von 1.400 Wohnungen bestand. Diese Zahl ist im Jahre 1930 auf 1.000 ges unken, stieg im Jahre 1931 auf 1.600 und stürzte im Jahre 1935 auf 400 herab. Dieses Bild zeigt also ganz deutlich, daß die Schaffung von Wohnungen, und darum geht es mir bei diesen Erwägungen, weit hinter dem notwendigen Bedarf zurückbleibt.

Wenn die Eheschließungen als wohn unggsgründender Faktor in Betracht gezogen werden, so verweise ich darauf, daß in der Èechoslovakischen Republik im Jahre 1934 118.270 Ehen geschlossen wurden; im Jahre 1935 waren es in den Monaten Jänner bis Juni 49.800. Man darf annehmen, daß sich Eheschließ ungen und Neuschaffungen von Wohnungen ungefähr die Parität halten. Das würde also bedeuten, daß wir bei planvoller Erfüllung der Aufgaben, die uns die Wohnungswirtschaft stellt, annähernd einen jährlichen Bedarf von 100.000 Wohnungen hätten. Die Ziffer wird vielleicht etwas zu hoch gegriffen sein, sie wird aber nicht wesentlich unter der hier genannten Zahl liegen. Wenn wir als Vergleich den Bevölker ungszuwachs heranziehen, so verweise ich darauf, daß wir in den letzten fünf Jahren einen solchen von 400.000 nachweisen können. Auch hier zwingt eine weitschauende Wohnungspolitik selbstverständlich zu entsprechenden planvollen Maßnahmen. Dabei spielt die sinkende Kurve der Eheschließungen keine so ausschlaggebende Rolle. Sie ändert im Grunde genommen den hier bezeichneten Prozentsatz nicht allzuviel.

Die Vorlage will das ärgste Wohnungselend mildern, sie will 15.000 bis 18.000 Einzimmerwohnungen durch die Garanties umme von 300 Millionen schaffen, sie will Wohnungen für die Armen durch die Gemeinden unter Zuhilfenahme eines Staatsbeitrages auf der Basis schaffen, daß die Mietzinse zu ungefähr 3% des Bauaufwandes kalkuliert werden können. Das Problem der Wohnungsschaffung kann sich aber in der Bereitstellung von Wohnungen für die Armen nicht erschöpfen. Das Wohnungsproblem muß also in großzügiger Weise angegangen werden, wozu ich nur noch sagen möchte: die Frage, ob Kleinst- oder Kleinwohnungen, ist nach unserem Ermessen vom volksgesundheitlichen Standpunkt zu beurteilen und nicht ausschließlich vom fiskalischen Gesichtspunkt. Schließlich sollen ja die Wohnungen, die jetzt unter Zuhilfen ahme der Mittel der öffentlichen Hand errichtet werden, eine normale Lebensdauer aba solvieren. Aber Kleinstwohnungen, sogenannte Wohnküchen, werden bei günstiger Entwicklung der Wirtschaftsverhältnisse sehr bald eine, in volksgesundheitlichem Sinne gesprochen, überholte Wohnform sein. Und daher glaube ich, daß die öffentliche Hand sich bei Schaffung neuer Wohnungen auf lange Sicht einzustellen und das Problem nicht ausschließlich von der augenblicklichen Not her anzugehen hat. Wir haben eine großzügige und grundlegende Lösung gefordert unter Beachtung von zwei Gesichtspunkten: Erstens die systematische Bekämpfung des Wohnungsmangels und zweitens die grundlegende Beseitigung des Wohnungselends. Beide Faktoren sind da und spielen eine ausreichende Rolle. Wir können begreifen, daß gewisse Hindernisse bestehen. Das kann man sich erklären, wenn man die dafür vorgebrachten Gründe auch durchaus nicht zu billigen vermag. Zur systematischen Bekämpfung der Wohnungsnot und zur Lösung des Wohnungsproblems reicht vor allem die Privatwirtschaft nicht aus, weil sie insbesondere zur Krisenzeit den Wohnungsmarkt vernachläßigt, weil die Rente des Hausbesitzes zu sinken beginnt. Lohn und Miete, wie sie sich aus Grundrente, Baukosten und Hypothekarzinsen ergibt, stehen in einem unüberbrückbaren Gegensatz zu einander und diese Tatsache hindert eigentlich die Gesundung des Wohnungswesens von der privatwirtschaftlichen Seite her. Der Wohnungsbau kann aber nicht ausschließlich als Kapitalsanlage aufgefaßt werden, das verbietet allein schon die volksgesundheitliche Bedeutung der Wohnung. Ohne Mithilfe der öffentlichen Hand ist das Wohnungsproblem überhaupt nicht zu lösen.

Von diesen Gesichtspunkten sind wir bei Beurteilung dieser Frage immer ausgegangen. Die Mehrzahl der Wohnungen in der Èechoslovakischen Republik sind Kleinst- und Kleinwohnungen, sie dienen also den wirtschaftlich schwächsten Bevölkerungsschichten. Wenn man das eben erschienene Statistische Jahrbuch zur Hand nimmt, so findet man, daß aus einer Zählung bestimmter Städte folgende Tatsachen hervorgehen: Es wurden im ganzen 980.034 Wohnungen gezählt. Diese Zahl setzt sich wie folgt zusammen: Wohnungen mit einem Hauptraum 219.378, d. i. 22ÿ4%, zwei Haupträume 396.684, d. i. 40ÿ5%, drei Haupträume 176.114, d. i. 18%. Insgesamt ergeben die Wohnungen von einer Wohnküche bis zu 2 Zimmern und Küche 792.176 Wohnungen oder 80ÿ9% der hier aufgezählten Fälle. Die übrigen Wohnungen von 4 bis 7 und mehr Haupträumen zählen also insgesamt nur 19ÿ1%. Im Jahre 1932 gab es vorübergehend keinen empfindlichen Mangel an Zwei-Zimmer-Wohnungen. Wir spürten das auch in den Krisengebieten. Die Entwicklung der öffentlichen Finanzen aber hat hier das Wohnungsproblem sehr zu Ungunsten beeinflußt. Die Tatsache, daß die Gemeinden die Mietzinsabgabe zu den Höchstsätzen von den Wohnungen zwecks ihrer eigenen Sanierung einheben mußten, hat dazu geführt, daß ein Strukturwandel in den Wohnungen eingetreten ist, daß Hunderte und Tausende von Mietern größere Wohnungen abgegeben und sich kleinere Wohnungen genommen haben. Wer 4 oder mehr Zimmer hatte, ging in eine 3-Zimmer-Wohnung, wer eine 2-Zimmer-Wohnung hatte, ging in eine 1-Zimmer-Wohnung, um der sehr starken Belastung durch die gemeindliche Mietzinsabgabe einigermaßen zu entgehen und sich finanziell zu entlasten, was begreiflich erscheint, wenn man weiß, in welch hohem Maße das Volkseinkommen in den letzten Jahren gesunken ist. Dadurch entstand aber ein sehr starker Druck auf die Klein- und Kleinstwohnungen, nicht nur nach der Seite des Bedarfes hin, sondern auch nach der Seite des Preises, denn je größer die Nachfrage, desto höher insbesondere bei nicht geschützten Wohnungen die Mietpreise.

Es hat - wir dürfen das heute mit besonderer Befriedigung feststellen - in der abgelaufenen Zeit seit 1929 nicht an großzügigen Vorschlägen und gangbaren Wegen gefehlt. Ich verweise auf den Entwurf des Ministeriums für soziale Fürsorge und des Ministers Dr. Czech, der die Probleme von der grundlegenden Seite her anzupacken versuchte: nicht allein einfach die Lösung der Mieterschutzfrage, nicht allein das Problem der Bauförderung und nur die Neuschaffung von Wohnungen, sondern darüber hinaus die Feststellung des Wohnungsbedarfes, die kommunale Wohnungsvermittlung, die Wohnungsaufsicht, die Unterstützung der Baubewegung, die Erhaltung der alten Häuser und ihre Instandsetzung, den Mieterschutz, die Frage des Baubeitrags, die Behandlung der gemeinnützigen Baugenossenschaften, die Wohnungsfürsorge des Staates und der Gemeinden und die notwendige Schaffung von beratenden Organen.

Wenn in unseren Verfassungsgesetzen das Recht auf Wohnung auch nicht statuiert ist, so liefen doch die Bemühungen des Fürsorgeministeriums in dieser Richtung. Es versuchte, den vorhandenen Mängeln zu begegnen, wollte vor allem an Stelle des freien Spiels der Kräfte auf dem Wohnungsmarkte eine planvolle Wirtschaft der öffentlichen Hand errichten, nach den Grundbegriffen der modernen Hygiene und den Grundsätzen zweckmäßiger Bevölkerungspolitik. Wir dürfen wohl feststellen: es gibt kein Gebiet der Wirtschaft, das der Regelung durch planwirtschaftliche Maßnahmen so nahe kommen würde, wie die Wohnungswirtschaft, schon mit Rücksicht auf seine so hervorragend bevölkerungspolitische und volksgesundheitliche Bedeutung. Wenn ich vom Wohnungselend spreche, so will ich damit nicht nur noch einmal den Hinweis unterstreichen, den der Herr Fürsorgeminister Neèas in seinem Bericht im sozialpolitischen Ausschuss gegeben hat, als er darauf verwies, daß tausende Familien noch in Wohnwaggons und anderen unzulänglichen provisorischen Behelfen, die man kaum als Wohnungen ansprechen kann, vegetieren.

Wir können aus dem Statistischen Jahrbuch das Wohnungselend statistisch nachweisen. Es wurde eine Zählung veranstaltet, an der 980.034 Wohnungen mit 2,505.120 Haupträumen beteiligt waren. In diesen Wohnungen lebten 3,553.749 Personen. In 5022 Wohnungen lebten mehr als 11 Personen, in 12.098 Wohnungen 9 bis 10 Personen, in 48.492 Wohnungen 7 bis 8 Personen, in 187.269 Wohnungen 5 bis 6, in 442.668 Wohnungen 3 bis 4, in 207.668 Wohnungen 2 und in 76.817 Wohnungen 1 Person. Der Durchschnitt ergibt also auf eine Wohnung 3ÿ63 Personen, auf einen Raum 1ÿ42 Personen. Damit gehen wir über den europäischen Durchschnitt hinaus.

Hinsichtlich der Arbeiterwohnungen steht die Sache, wieder nach dem Statistischen Jahrbuch, folgendermaßen: Es wurden im ganzen 301.227 Arbeiterwohnungen gezählt. Davon hatten ein Bad 9915, das. heißt, auf 100 Arbeiterwohnungen entfallen in der Republik 3 Bäder. Mit Gas waren 3317 Wohnungen, also knapp 1%, ausgestattet. Die Versorgung mit elektrischem Licht ist besser. Die Wasserversorgung: von den 301.227 Arbeiterwohnungen hatten nur 39.602 das Wasser in der Wohnung, das heißt auf 100 Arbeiterwohnungen entfällt nur 10 mit direkter Wasserversorgung. Gemeinschaftsklosetts hatten 215.453 oder 70 von 100. Von 100 Arbeiterwohnungen bestanden 40ÿ9 aus einem Raum und 50ÿ2 aus zwei Räumen.

Im Jahre 1930 hat in Bodenbach eine Wohnungszählung stattgefunden und ich möchte das Bild hier durch die Erfahrungen ergänzen, die wir im Grenzgebiet gemacht haben. Die Ziffern darüber sind längst veröffentlicht, ich wiederhole sie nur, weil sie beweisen, daß es wirklich ein Wohnungselend gibt. Es wurden 6504 Wohnungen gezählt, in denen 6707 Familien wohnten, so daß also in dieser kleinen Stadt von knapp 20.000 Einwohnern 203 Familien ohne eigene Wohnung waren. Die Einwohnerzahl der Stadt betrug damals 21.941. Es gab 600 Wohnküchen, 3263 Wohnungen mit Zimmer und Küche, 1476 Wohnungen zu 2 Zimmer und Küche und nur 532 Wohnungen zu 3 und mehr Zimmern. Nahezu zwei Drittel aller Wohnungen sind also minder entsprechend befunden worden. Das ist aber noch nicht das Schlimmste. Wie schaut es denn mit den Schlafräumen aus? In den Wohnräumen, in den Küchen, in denen alle Verrichtungen der Hauswirtschaft durchgeführt worden sind, schlief in 801 Fällen 1 Person, in 361 Fällen 2 Personen, in 143 Fällen 3 Personen, in 56 Fällen 4 Personen, in 18 Fällen 5 Personen, in 4 Fällen 6 Personen und in 1 Fall sogar 7 Personen. Die Stadt Bodenbach hat den guten Willen, hier helfend einzugreifen, es fehlen ihr aber die finanziellen Unterlagen. In einem Zimmer schliefen: in 811 Fällen 1 Person, in 2499 Fällen 2 Personen, in 1790 Fällen 3 Personen, in 868 Fällen 4 Personen, in 312 Fällen 5 Personen, in 117 Fällen 6 Personen, in 38 Fällen 7, in 20 Fällen 8, in 2 Fällen 9 und in einem Fall sogar 10 Personen. Das ist also in einem Zimmer von knapp 20 Quadratmetern Flächenraum.

In Kammern schliefen in 1170 Fällen 223 Personen, in einer Kammer sogar 8 Personen. In Korridoren schliefen in 20 Fällen 29 Personen. Sogar die Bäder wurden herangezogen, in 11 Bädern schliefen 11 Personen. Ein eigenes Bad hatten 12·2% aller Familien, ein gemeinsames 0·4%, 87% der Bevölkerung hatten kein Bad, 31·4% hatten ein eigenes Klosett, 68·6% hatten ein gemeinsames Klosett. Im staatlichen Maßstabe könnte man das Kapitel Wohnungskultur entsprechend ergänzen. Bei den 980.034 Wohnungen, die im statistischen Handbuch enthalten sind, weisen 360.080 oder cca 40% ein eigenes Klosett auf. Unsere Bauförderung stößt auf gewisse Hemmnisse. So gut der Gesetzgeber jeden Akt der Bauförderung meint, so sind doch Kräfte am Werke, die unausgesetzt den Versuch machen, diesen guten Willen zu hemmen. Es ist wiederholt, und vor allem in der Presse darauf hingewiesen worden, daß die Preise der Baumaterialien bei uns unerschwinglich hoch sind. Aus einer Publikation, die im Herbst vorigen ahres erschien, konnten wir entnehmen, daß beispielsweise Betonrundeisen bei uns 144 Kè kostet, während die gleiche Ware aus dem nichtkartellierten Ausland um 60 bis 70 Kè geliefert wird. Wir konnten aus derselben Publikation feststellen, daß beispielsweise Heizkörper, ein zweigliedriger Radiator, der bisher 43 Kè kostete, mit Rücksicht auf die Kartellbestimmungen auf 67 Kè erhöht wurde. Die Verteuerung betrug also 55·8%. Ich könnte diese Beispiele noch weiter ergänzen und will nur auf die vollkommen veränderten Preise verweisen, die durch die Kartellierung gewisser Materialien auf dem Baumarkt hervorgerufen wurden, nämlich bei Ziegeln, Steinen, Zement, Dachziegeln, Fenstern und Eichenparketten. Diese Preise ziehen jetzt an. Aber es gibt im Bauberuf auch nicht einen einzigen Unternehmer, bei dem etwa die Löhne der Maurer, der Zimmerer oder Betonarbeiter auch nur um 1% gestiegen wären. Ich mache darauf aufmerksam, weil das außerordentlich charakteristisch ist beim Zement. Portlandzement kostete 1931 25 bis 30 Kè. Als das Kartell zusammenbrach, kostete dieselbe Ware 9 bis 14 Kè. Als im vorigen Jahre das Kartell wieder aufgerichtet wurde, stieg der Preis wieder auf 15 bis 20 Kè und jetzt Anfang 1936 sogar auf 22 Kè. Die Materialienpreise sind zu hoch. Die Gestehungskosten sind daher zu teuer. Es wird zu teuer gebaut und in diesem Falle sind die Mieten unerschwinglich hoch. Wenn man für eine Wohnung mit Zimmer und Küche beispielsweise in einem genossenschaftlichen Großbau annähernd 50.000 Kè Gestehungskosten hat, so erfordert diese Summe immerhin bei 6%iger Verzinsung 3.000 Kè jährlich oder 250 Kè monatlich. Bringngen wir den Staatsbeitrag mit 2% in Abschlag, so ergibt sich noch immer ein Bauaufwand, der annähernd 167 Kè im Monat ausmacht. Der Herr Fürsorgeminister hat im September 1935 nachgewiesen, daß bestimmte Träger der Kartelle, vor allem die Aktiengesellschaften, meistens also Großunternehmer, nach den Berichten der Nationalbank in den letzten 8 Jahren so außerordentlich hohe Gewinne eingesgesteckt haben, daß man von ihnen billigerweise in der Krise eine Leistung für die allgemeine Wohlfahrt verlangen darf. Wir lesen in diesem Jahre neuerlich von Rekordkursen von Industriepapieren. Im Gegensatz dazu also steht das ungelöste Problem der Wohnwirtschaft. Die Erfahrungen der Vorkriegszeit haben ergeben, daß ein Angestellter ungefähr 15% seines Einkommens für die Deckung seines Wohnbedürfnisses aufwendet, ein Arbeiter 20 %. Heute gibt es keinen kleinen Angestellten und Beamten, der mit 15% seines Lohneinkommens auskommen würde, um den Wohnungsbedarf zu decken.

Ich will noch auf andere Umstände und Hindernisse hinweisen. Es bestehen in der Wohnungswirtschaft, vor allem in der Bewilligung der Staatsgarantie, schwere bürokratische Hemmungen. Es ist kaum möglich, daß eine Gemeinde oder eine gemeinnützige Baugenossenschaft, die um die Staatsgarantie für einen Hausneubau ansucht, in einer kürzeren Zeit als in einem halben Jahr zur ersten Zahlung kommt. Wenn dies Tempo bei der gegenwärtigen Vorlage nicht geändert werden könnte, so würde das beweisen, daß wir im besten Falle im September dieses Jahres mit der Erbauung der Häuser beginnen könnten. Hier bitten wir den Herrn Fürsorgeminister dringend, daß er sich für eine Beschleunigung des bürokratischen Verfahrens einsetzt, weil an sich zunächst schon die Vorbereitungen der Kreditbeschaffung sehr weitwändig sind und lange Zeit in Anspruch nehmen, bevor es soweit kommt, daß man die Akte für die Staatsgarantie überhaupt ins zuständige Ministerium bekommt.

Nun möchte ich mich ganz kurz noch mit den Fragen des Mieterschutzes beschäftigen. Nach dem statistischen Handbuch unterlagen 1931 in 356.896 geschützten Wohnungen 1,260.429 Personen noch dem Mieterschutzgesetz, von allen Mietwohnungen 52ÿ1%. Wir wissen schon, der Mieterschutz hängt mit der Wohnungsfürsorge aufs Engste zusammen. Die Lösungen der Wohnungsverhältnisse . . .

Místopøedseda Onderèo (zvoní): Prosím pána reèníka, aby skonèil.

Posl. Kögler (pokraèuje): Sofort.

Die Lösungen der Wohnungsverhältnisse bedingen aber eine Lösung des Wohnproblems. Ich möchte hier auf folgenden Umstand hinweisen. Die Herren vom Deutschen Hausbesitzerverein haben in Aussig vor kurzer Zeit eine Versammlung abgehalten. Sie stellen sich die Lösung des ganzen Wohnproblems riesig einfach vor. Das Wohnungsproblem wird gelöst, wenn dem Wunsche der deutschen Hausbesitzer auf Erhöhung des Mietzinses um das Siebenfache Rechnung getragen wird, d. h. valorisierte Mieten. Was bedeutet das aber für das heutige Lohnniveau? Es ist dabei außerordentlich interessant, daß der Herr Koll. Dr. Peters von der Sudetendeutschen Partei, der an dieser Versammlung der deutschen Hausbesitzer teilnahm, seine "eindeutig soziale" Einsstellung so verstanden hat, daß er den Hausbesitzern erklärte, er identifiziere sich mit ihren Forderungen. (Hört, Hört!) Was bedeutet das? Das bedeutet 700% Mietzinssteigerung. Man muß in die Krisengebiete gehen, um zu wissen, welche Löhne die Arbeiter in den Krisengebieten haben. Ich erinnere an den Bezirk Schluckenau. Wir haben dort Arbeiterinn. nnen in der Blumenindustrie, die kaum auf mehr als 20 Heller Stundenlohn kommen. Ist es tragbar und möglich, daß solche Arbeiterkategorien eine siebenfache Erhöhung der Mieten ertragen können? Das ist unmöglich. Ich verweise auf eine Statistik der Zentralsozialversicherungsanstalt, aus welcher hervorgeht, daß von 2,012.018 Versicherten mehr als die Hälfte in der ersten bis vierten Lohnkategorie steht, d. h. nur über ein Einkommen von 36 bis 105 Kronen verfügt. Wenn diesen Leuten eine siebenfache Miete aufgelastet würde, so würde das bedeuten, daß ihr ganzer Lohn nicht hinreichte, um die Mieten bestreiten zu können. Sie müßten zu ihrem Lohn noch fremde Mittel in Anspruch nehmen, um überhaupt nur die Mieten bezahlen zu können. Daher lehnen wir die Forderungen des deutschen Hausbesitzervereines auf das Entschiedenste ab, weil sie sozial untragbar sind. Wir müssen aber auch sagen: wie vereinbart sich der Standpunkt dieser Körperschaft mit der "eindeutig sozialen" Einstellung der Sudetendeutschen Partei? Der Herr Abg. Ing. Richter hat im sozialpolitischen Ausschuß anscheinend unter dem Druck seines Gewissens erklärt, daß eine sofortige Liquidierung des Mieterschutzes nicht möglich sei, aber schließlich müsse einmal diese Ungerechtigkeit aus der Welt geschafft werden. Da muß man doch fragen, worin besteht das größere Unrecht, darin, daß die deutschen Arbeiter vom deutschen Unternehmer so schlecht bezahlt werden, oder darin, daß die demokratische Republik, daß die Koalition den Versuch unternimmt, in der gegenwärtigen Vorlage des Mieterschutzgesetzes vor allem die ärmsten Schichten der Bevölkerung vor einer Verteuerung der Lebenshaltung zu schützen?

Ich könnte noch auf den Lebenshaltungsindex verweisen, könnte darauf verweisen, daß er sich seit dem Jahre 1927 kaum verändert hat. Was die gegenwärtige Vorlage bringen soll und was sie bringt, das ist, daß sie vor allem die ärmsten Menschen schützt, schützt vor Verteuerung der Wohnungen und dadurch schützt vor einer Schmälerung ihres Einkommens. Aus diesem Grunde und vorwiegend aus diesem Grunde stehen wir dieser Vorlage zustimmend gegenüber. Aber wir wollen sagen, damit ist die Frage des sozialen Wohn- und Mietrechtes nicht von der Tagesordnung abgesetzt, weil es sich dabei um ein Grundproblem der Volksgesundheit, um die physische und die seelische Wohlfahrt, handelt. Der Präsident Masaryk hat in seinem Werke "Die Weltrevolution" erklärt, unsere zweite große, besondere Aufgabe besteht darin, uns mit Hilfe des Staates, der Gemeinden und aller sogenannten humanen Einrichtungen um die physische und seelische Gesundheit der Nation zu kümmern.

Die deutsche Arbeiterschaft ist heute durch die Krise in ihrer physischen Gesundheit bedroht. Daher erfüllt die Koalition durchaus ein Werk der Humanität und Volkswohlfahrt, wenn sie dieses Gesetz vorgelegt hat und wenn wir diesem Gesetze die Zustimmung geben.

Místopøedseda Onderèo (zvoní): Upozornujem pána reèníka, že prekroèil o 10 minút reènickú lehotu.

Posl. Kögler (pokraèuje): In einer früheren Regierungserklärung hieß es: "Aufgabe der Staatsverwaltung ist es, jenen zu helfen, die ohne Not die sozial Schwächsten sind." Dieser Aufgabe kommt die Vorlage nach und deshalb stimmen wir für sie. (Potlesk.)


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