Pátek 28. února 1936

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 30. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 28. února 1936.

1. Øeè posl. Zajièka (viz str. 4 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Als im Sommer vorigen Jahres der Gesetzantrag auf Verbot des Privatunterrichtes eingebracht wurde, bemächtigte sich der deutschen Bevölkerung mit Recht volle Empörung. Die neue Vorlage besitzt wohl gewisse Änderungen, sie ist aber nicht so, daß wir sie annehmen könnten. Es ist für uns selbstverständlich, daß wir auch gegen diese neue Vorlage stimmen, und zwar vor allem aus einem prinzipiellen Grunde: Wir haben in der Èechoslovakei den Unterrichts-, den Lernzwang, nicht aber den Schulzwang eingeführt. Die heutige Vorlage durchbricht diesen für uns außerordentlich wichtigen Grundsatz und es besteht die Gefahr, daß einmal in so und soviel Jahren irgendein Ministerium, irgendeine Regierung auf die heutige Vorlage zurückgreifen und dann sogar das staatliche Schulmonopol verlangen könnte. Schon aus diesem prinzipiellen Grunde müssen wir die heutige Vorlage ablehnen.

Die Vorlage sagt, daß der Privatunterricht dann gestattet werden kann, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind: Es muß die Gewähr dafür bestehen, daß das Lehrziel erreicht wird, die moralische und staatsbürgerliche Erziehung muß gewährleistet sein und endlich darf deutscher Privatunterricht nur für deutsche Kinder erteilt werden. Diese drei Vorbedingungen sind, sachlich genommen, vollkommen richtig und wir sagen: Wenn diese drei Bedingungen erfüllt sind, dann ist es eine Selbstverständlichkeit, daß der Privatunterricht unbedingt bewilligt werden muß. Ich habe im Kulturpolitischen Ausschuß einen diesbezüglichen Antrag gestellt, er wurde aber leider abgelehnt. Nach der jetzigen Vorlage ist es so, daß es dem freien Ermessen der Bezirksbehörde anheimgestellt ist, den Privatunterricht zu bewilligen oder zu verbieten. In einem Resolutionsantrag, der angenommen wurde und auch dem hohen Hause vorliegt, habe ich verlangt, daß die Behörden verpflichtet seien, über Eingaben und Rekurse, die diesen Gegenstand betreffen, raschestens zu entscheiden. Wir werden sehen, ob sich die Regierung auch wirklich an diesen Antrag des Parlaments halten wird.

Nach wie vor müssen wir verlangen, daß für alle deutschen Kinder, die weder eine öffentliche noch eine private Schule besuchen können, die Möglichkeit bestehen muß, deutschen Privatunterricht zu genießen. Privatim hört man, daß durch diese Vorlage jeder Privatunterricht im Hultschiner Ländchen ausgeschaltet werden soll. Darauf haben wir zu erwidern: Für alle deuschen Kinder muß, auch wenn sie im HultschinerLändchen wohnen, der deutsche Privatunterricht gestattet werden und ich glaube, auch auf èechischer Seite muß zugegeben werden, daß es im Hultschiner Gebiet auch wirklich deutsche Kinder gibt. Ich habe in der letzten Sitzung des Kulturpolitischen Aussvhusses darauf hingewiesen, daß uns damals 80 Fälle bekannt waren, wo die Eltern es vom Statistischen Staatsamt schwarz auf weiß bestätigt erhielten, daß die Kinder wirklich deutsch sind; auch diesen Kindern wurde damals der Besuch sogar der öffentlichen Schule in Troppau verweigert. Diese Art des Regierens in Troppau und im Hultschiner Ländchen können wir nicht befürworten.

Wenn man von diesen Fragen spricht, so entsteht da und dort der Eindruck, als ob es sich um tausende deutscher Schulkinder handelte. Nach meinem Dafürhalten dreht es sich um einige hundert deutscher Kinder. Der "Völkische Beobachter" brachte vor einigen Tagen die Nachricht, daß es in Polen 16.000 deutsche Kinder gibt, die gar keinen Deutschunterricht genießen können. Unser Unterrichtsminister sollte seinen Ehrgeiz darein setzen, der Welt zu zeigen, daß die Minderheiten bei uns anders behandelt werden als in Polen.

Ich will die heutige große Kulturdebatte dazu benützen, um neuerdings einige unserer Grundforderungen klarzulegen. Unterrichtsminister Dr. Franke hat erklärt, er wünsche keinen Kulturkampf. Ähnlich sprach vor kurzem der Führer der Sudetendeutschen Partei. Wir haben uns über beide Kundgebungen gefreut. Weil sie negativ sind, sagen sie uns viel zu wenig. Am Sonntag wurde bei einer Kundgebung verlangt, der Staat habe den Religionsunterricht an den Volks-, Bürger- und Mittelschulen sicherzustellen. Sichergestellt ist der Religionsunterricht ohnehin. Nicht sichergestellt sind aber andere sehr wi chtige kulturelle Forderungen. Der Hirtenbrief der Erzbischöfe und Bischöfe der Èechoslovakischen Republik vom 7. Feber 1924 sagt wörtlich (ète):

"Weil der Glaube an Christi Wahrheit und die Beobachtung seiner Gebote zum ewigen Heile unerläßlich notwendig sind, darum müssen in jedem geordneten Staate die Katholiken das Recht haben, nach diesen Geboten überall und unbehindert leben zu können. Das ist die wahre Freiheit des Gewissens. Dazu gehört auch das Recht der Katholiken, ihre Kinder in diesem Glauben und in der Übung der Gebote Christi zu erziehen. Wo immer dies nicht möglich oder behindert ist, dort leiden die Katholiken eine Vergewaltigung ihres Gewissens. Denn dieses Recht auf ungehinderte Ausübung ihres Glaubens ist uns von Jesu Christo gegeben und in einem dreihundertjährigen blutigen Kampf mit der Macht des römischen Staates errungen worden. Die Gewissensfreiheit ist also nicht etwa eine Errungenschaft der modernen Zeit oder eine Konzession seitens des modernen Staates oder der Beschluß eines Parlamentes, sondern ein Urrecht aller Christen."

Soweit der Hirtenbrief. Im Sinne dieser bischöflichen Weisungen, die nur das natürliche Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder ausdrücken, verlangen wir christlich gesinnten Eltern, daß unsere Kinder in der Schule nicht nur unterrichtet, sondern auch im Geiste unserer chrichstlichen Weltanschauung erzogen werden. Wir wünschen, daß unsere Kinder in der Schule ni cht nur für ein zeitliches, sondern auch für ein ewiges Ziel herangebildet werden.

Durch Verordnungen und Gesetze haben wir uns von diesem Ziel weit entfernt. In der Schulerziehung wurde die Religion in eine ganz untergeordnete Stellung gedrängt, die mit dem Wesen der Religion unvereinbar ist. Dem Schüler muß der Gedanke unwillkürlich kommen, daß der Religionsunterricht und die Religion selbst etwas ganz Nebensächliches ist.

So empfinden wir es als Beleidigung unserer Religion, daß es Klassenzimmer gibt, in denen kein Kruzifix hängt, obwohl die Mehrzahl der Kinder christlichen Bekenntnissen angehört. Wer das Kreuz ehrt, erkennt damit die gewaltigen geschichtlichen Verdienste des Christentums an. Ein Volk, das seine christliche Vergangenheit nicht achtet, hat keine Zukunft. Das Kreuz in der Schule muß für alle christlichen Bekenntnisse ein heiliges Symbol unserer Weltanschauung sein.

Mehrere Verordnungen, die unter dem sonst verdienstvollen Unterrichtsminister Habrman erschienen sind, stehen mit unserer Weltanschauung, aber auch mit dem Geiste unserer Gesetzgebung und mit den Grundsätzen wahrer Demokratie in Widerspruch. Sie müssen daher entweder zurückgezogen oder teilweise abgeändert werden.

Im Einzelnen fassen wir hinsichtlich der Volksschulen, der Bürgerschulen einschließlich der vierten Klassen, der Mittelschulen und der Lehrerbildungsanstalten unsere Forderungen in folgenden Punkten zusammen:

1. In allen Klassen, in denen die Schüler aller christlichen Bekenntnisse zusammen mehr als 50 % der Schüler ausmachen, muß an der Stirnwand des Klassenzimmers neben dem Bilde des Präsidenten der Republik ein Kruzifix angebracht werden.

2. Für jene christlichen Kinder, die nicht vom Religionsunterricht abgemeldet wurden, ist der Religionsunterricht in allen Klassen obligater Unterrichtsgegenstand mit 2 Stunden in der Woche.

3. Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur vor Beginn eines Schuljahres möglich.

4. Alle Ausnahmsbestimmungen über Ansetzung des Religionsunterrichtes im Stundenplan haben hinwegzufallen.

5. Für alle Schüler, die den obligaten Religionsunterricht besuchen, ist der Sonntagsgottesdienst ein wesentlicher Teil des Religionsunterrichtes. An Sonntagen dürfen für die Schuljugend Exkursionen und sportliche Übungen nicht so angesetzt werden, daß die Teilnahme am Gottesdienst unmöglich gemacht oder erschwert wird.

6. Dort, wo es nötig ist, ist den Schülern für den dreimaligen Sakramentsempfang (Schulanfang, Ostern, Schulschluß) die nötige Unterrichtszeit freizugeben.

7. Aufzuheben ist die Bestimmung, daß Religionsprofessoren gewisse Gegenstände, z. B. Geschichte, nicht supplieren dürfen.

8. In keiner Unterrichtsstunde darf etwas vorgebracht werden, das den staatlich anerkannten Glaubensbekenntnissen widerspricht.

9. Jene Lehrbücher sind zu entfernen, in denen sich Stellen finden, die das religiöse Empfinden verletzen. Das gilt auch für jene Bücher, die in die Schülerbüchereien eingestellt wurden. Die schon wiederholt angekündigte Revision der Lehrbücher muß endlich durchgeführt werden.

10. In das vorbereitete Gesetz über die Neuorganisierung der Schulverwaltung soll die Bestimmung hineingenommen werden, daß in den Ortsschulräten, den Bezirksschulräten und den Landesschulräten Vertreter der Religionsgemeinsch ten und gewählte Vertreter der Eltern Sitz und Stimme haben.

11. Die Koedukation ist möglichst einzuschränken.

12. Verlangen wir die freie Entfaltungsmöglichkeit für unsere katholischen Privatschulen.

Mit Befriedigung stellen wir fest, daß die Kulturkampfstimmung, die in den ersten Jahren der Republik die Geister schied, auf der Seite der Freidenker und auf der Seite der gläubigen Christen einer ruhigen Atmosphäre Platz gemacht hat. Von einem wirklichen Frieden kann leider nicht gesprochen werden. Wenn wir die Erfüllung unserer Wünsche fordern, dann stören wir nicht den Frieden, im Gegenteil, erst dann wird der wirkliche Friede in Schule und Staat einziehen, wenn der christliche Glaube zum Fundament des Staates und der Schule geworden ist. Wir wollen denen nichts nehmen, die unserer Weltanschauung nicht angehören. Wir können es aber mit unserem Gewissen nicht vereinbaren, daß der bisherige Zustand weiterbestehen bleibt.

In einem demokratischen Staate richtet sich die Minderheit nach der Mehrheit. Bei uns wurde auf dem Gebiete der christlichen Schulerziehung leider das Gegenteil durchgeführt. Mehr als neun Zehntel aller Bürger unseres Staates gehören christlichen Konfessionen an. Trotzdem wird der Religionsunterricht vielfach nur als Anhängsel betrachtet, während er der Mittelpunkt der gesamten Schulerziehung sein sollte.

Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung der wichtigsten Konfessionen in der Èechoslovakischen Republik: Katholiken gab es 1930 78.6%, 1921 80.2%, Evangelische 1930 7.7%, 1921 7.3%, èechoslovakische Kirche 1930 5.3%, 1921 3.8%. Zusammen haben wir nach der letzten Volkszählung 91.6% Christen und 5.8% Konfessionslose, 1921 waren 5.3% Konfessionslose. Daß unter den 91.6% Christen manche Namenschristen sind, kann nicht in Abrede gestellt werden. Der weitaus größte Teil aller Christen hat sich aber von den Grundsätzen des Christentums nicht losgelöst. Daß hinter der großen Idee des Christentums auch in unserem Staate Massen stehen, hat der gewaltige allstaatliche Katholikentag in Prag deutlich bewiesen.

Als erklärte Gegner des Christentums und der christlichen Schulerziehung können nur die 5.6% Konfessionslose gezählt werden. Diese haben nur das Recht, für ihre Kinder Forderungen aufzustellen, sie sind aber nicht berechtigt zu verlangen, daß auch die christlichen Kinder den Forderungen der Konfessionslosen unterworfen werden.

Wenn wir Abkehr von der bisherigen Praxis fordern, dann erheben wir diese Forderung auch im Interesse von Staat und Volk. In dem oben zitierten Hirtenbriefe heißt es: "Von der Jugend hängt unsere Zukunft ab, darum ist eine christliche Erziehung und Heranbildung der Jugend die erste Bedingung der Reform eines Volkes."

In seiner am 20. März 1928 im Senat gehaltenen Rede erklärte der damalige Unterrichtsminister Dr. Hodža, die fortschrittliche Welt müsse ihre Methoden ändern und ihre Ziele neu abstecken; wenn sich der Fortschritt in seinen Zielen nicht umorientiere, werde er weiter von Niederlage zu Niederlage gehen. Wir hoffen, daß diese Worte des damaligen Unterrichtsministers und jetzigen Ministerpräsidenten Dr. Hodža nicht nur von den führenden Männern derSchuldverwaltung, sondern auch von den Lehrern und Professoren beherzigt werden. Wir können mit Recht erwarten, daß schon in der allernächsten Zeit vom Unterrichtsministerium jene Weisungen herausgehen werden, die eine Erfüllung unserer berechtigten Wünsche ermöglichen.

Lassen Sie mich auch Einiges zum Kapitel Nationales Problem sagen. Wir Sudetendeutschen haben, vor allem nach dem Umsturz, Hunderte deutscher Schulen verloren. Heute sehen wir ein, daß viele dieser Schulen nicht zu halten waren. Für die Zukunft muß für die Schulen aller Nationen der Grundsatz gelten: Bei Klassenauflösungen dürfen nur sachliche Gründe maßgebend sein.

Deutsche und Èechen klagen darüber, daß Kinder entnationalisiert werden. Der § 134 der Verfassungsurkunde verbietet jede Entnationalisierung. Im Sinne des von unserem Abg. Dr. Luschka eingebrachten Antrages verlangen wir ein Durchführungsgesetz zu diesem Paragraphen der Verfassungsurkunde.

Begreiflicherweise bemüht sich das Schulministerium, die Wünsche der èechischen Minderheiten zu erfüllen. Wir wollen den èechischen Grenzlern keinen Kindergarten, keine Volksschule nehmen. Auf der anderen Seite aber haben wir das Recht zu verlangen, daß in jenen Orten, wo die deutschen Kinder weder eine öffentliche, noch eine private deutsche Schule haben, der Privatunterricht gestattet werden müsse. Wir würden in den allermeisten Orten auf den Privatunterricht sehr gerne verzichten, wenn man in diesen Orten die Errichtung von deutschen öffentlichen oder privaten Schulen endlich einmal gestatten würde. (Posl. dr Luschka: Und nicht mit vergifteten Mitteln dagegen kämpfen würde!) Jawohl. Meine Herren! Würde der Grundsatz durchgeführt werden: Sind an einem Orte in den letzten drei Jahren im Durchschnitt 15 schulpflichtige deutsche Kinder vorhanden, dann muß für diese Kinder entweder eine Minderheitsschule oder eine Privatschule errichtet werden - dann würde mit einem Schlage ein Großteil unserer Schulbeschwerden erledigt sein. Und dabei handelt es sich - wenn wir das Hultschiner Gebiet hier nicht einrechnen - um höchstens 10 bis 15 Orte, die für diese generelle Regelung überhaupt in Frage kämen.

In den letzten Monaten wurde der Öffentlichkeit wiederholt nachgewiesen, daß das Schulministerium den deutschen Hochschülern für soziale Zwecke weit weniger gibt, als ihnen gebührt. Dasselbe gilt auch für die Verteilung der Subventionen an Theater und an kulturelle Vereine. Bei allen Subventionen, die das Schulministerium verteilt, soll der nationale Schlüssel eingehalten werden.

Auch bezüglich der Schulverwaltung haben wir keine unbilligen Wünsche: Die deutscnen Schulen der Slovakei und Karpathorußlands sollen von deutschen Inspektoren inspiziert werden. Im Schulministerium oder im Ministerratspräsidium soll eine Abteilung errichtet werden, die die Minderheiten unseres Staates systematisch betreut.

Es freut uns, daß vor einigen Wochen im Kulturpolitischen Ausschuß des Abgeordnetenhauses eine Kommission eingesetzt wurde, die das ganze Problem der Minderheiten, seien es èechische, seien es deutsche, erörtern soll. Wir hoffen, daß dieser Sonderausschuß ganze Arbeit leisten werde.

Im Anschluß an diese Darlegungen über das religiöse und nationale Problem möchte ich unsere Stellung zur gesamtdeutschen Kultur präzisieren: Wir Sudetendeutschen fühlen uns kulturell verbunden mit dem gesamten deutschen Volk. Dieses siedelt aber nicht nur an der Spree, sondern auch an der Donau. Wir sprechen nicht nur von dem deutschen Staat am Rhein, sondern auch von jenem kerndeutschen Land, dessen schneebedeckte Alpengipfel zum Himmel ragen.

Was uns auf dem Gebiete des Nichtpolitischen mit beiden Staaten verbindet, ist die gemeinsame Sprache, die gemeinsame Kultur, deren Wahrzeichen der Stephansdom geradeso ist, wie der Kölner Dom, ebenso wie die unsterblichen Werke eines Goethe, Schiller, Grillparzer, eines Adalbert Stifter. Zu diesem rein Kulturellen gehören die Schöpfungen eines Haydn und Richard Wagner, nicht aber der Hohenfriedberger und der Yorck-Marsch. Wahre Kultur wurzelt im Nationalen, die Krone der Kultur aber überschattet nicht nur ein Volk, sondern viele Völker. Noch weniger gehört echte Kultur einer bestimmten Partei.

Im Deutschen Reiche ist der Versuch unternommen worden, das Kulturschaffen mit der Parteipolitik gleichzuschalten. Dort, wo die Kultur zur Dienerin einer Partei wird, hört sie auf, Kultur zu sein. Echte und wahre Volkskultur ist Abglanz des Ewigen, die Stimme Gottes in der Welt. Partei und Parteipolitik ist Stimme des Vergänglichen, des Menschlichen. Wir müssen diesen Unterschied hier feststellen. Wir betonen, daß wir aus dieser Feststellung alle Konsequenzen zu ziehen gewillt sind.

Wer unser sudetendeutsches Kulturschaffen im Sinne einer bestimmten politischen Richtung gleichschalten, gleichrichten oder ausrichten will. leistet weder dem sudetendeutschen Volke, noch der Kultur Dienste. Unsere sudetendeutschen Dichter, Architekten und Maler werden nur dann Großes leisten können, wenn sie sich dessen bewußt bleiben, daß sie dem großen deutschen Kulturkreise angehören, daß ihnen aber auf der anderen Seite die geschichtliche Aufgabe obliegt, in unserem Staate für das Zusammenarbeiten der nationalen deutschen und der nationalen èechischen und slovakischen Kultur zu arbeiten. (Posl. dr Klieber: Vermischung!) Das ist keine Vermischung, Zusammenarbeit ist keine Vermengung und Vermischung. Wir Sudetendeutschen wollen eine Brücke sein zwischen den beiden deutschen Staaten im Norden und im Süden. Wir wollen die hohe deutsche Kultur den beiden slavischen Völkern vermitteln. Darüber hinaus wollen wir das unsrige dazu beitragen, daß èechische und slovakische Kultur das deutsche Volk befruchtet. Wir wollen als aufgeschlossene Menschen alles tun, damit beispielsweise die Werke eines Bedøich Smetana und eines Joža Úprka dem deutschen Volke nicht fremd bleiben. (Hlasy: Vielleicht auch die Reden des Herrn Starhem berg?!) Ich glaube, Herr Starhemberg hat mit der Kulturdebatte im Èechoslovakischen Parlamente aber gar nichts zu tun. (Potlesk.)

Ein Erblühen deutscher Kultur in der Èechoslovakei ist nur möglich, wenn bei uns die Demokratie erhalten bleibt und wenn sie vervollkommnet wird. Fällt bei uns die Demokratie, dann wird aus dem sudetendeutschen Gebiet ein zweites Südtirol. Wir lehnen daher alle antidemokratischen Tendenzen und alles ab, was das Vertrauen des Staatsvolkes zu den Minderheiten in begründeter Weise erschüttern könnte.

So gesehen, ist die Kultur untrennbar mit der Politik verbunden. In diesem Sinne hatte Dr. Beneš recht, wenn er vor einem Jahre in Aussig erklärte: "Die kulturelle Aufgabe der Deutschen und der Èechen besteht bei uns darin, auf die Erhaltung und Ausgestaltung der Demokratie hinzuarbeiten." (Potlesk.)


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