Hohes Haus! Als im Sommer vorigen Jahres der Gesetzantrag auf
Verbot des Privatunterrichtes eingebracht wurde, bemächtigte
sich der deutschen Bevölkerung mit Recht volle Empörung.
Die neue Vorlage besitzt wohl gewisse Änderungen, sie ist
aber nicht so, daß wir sie annehmen könnten. Es ist
für uns selbstverständlich, daß wir auch gegen
diese neue Vorlage stimmen, und zwar vor allem aus einem prinzipiellen
Grunde: Wir haben in der Èechoslovakei den Unterrichts-,
den Lernzwang, nicht aber den Schulzwang eingeführt. Die
heutige Vorlage durchbricht diesen für uns außerordentlich
wichtigen Grundsatz und es besteht die Gefahr, daß einmal
in so und soviel Jahren irgendein Ministerium, irgendeine Regierung
auf die heutige Vorlage zurückgreifen und dann sogar das
staatliche Schulmonopol verlangen könnte. Schon aus diesem
prinzipiellen Grunde müssen wir die heutige Vorlage ablehnen.
Die Vorlage sagt, daß der Privatunterricht dann gestattet
werden kann, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind: Es muß
die Gewähr dafür bestehen, daß das Lehrziel erreicht
wird, die moralische und staatsbürgerliche Erziehung muß
gewährleistet sein und endlich darf deutscher Privatunterricht
nur für deutsche Kinder erteilt werden. Diese drei Vorbedingungen
sind, sachlich genommen, vollkommen richtig und wir sagen: Wenn
diese drei Bedingungen erfüllt sind, dann ist es eine Selbstverständlichkeit,
daß der Privatunterricht unbedingt bewilligt werden muß.
Ich habe im Kulturpolitischen Ausschuß einen diesbezüglichen
Antrag gestellt, er wurde aber leider abgelehnt. Nach der jetzigen
Vorlage ist es so, daß es dem freien Ermessen der Bezirksbehörde
anheimgestellt ist, den Privatunterricht zu bewilligen oder zu
verbieten. In einem Resolutionsantrag, der angenommen wurde und
auch dem hohen Hause vorliegt, habe ich verlangt, daß die
Behörden verpflichtet seien, über Eingaben und Rekurse,
die diesen Gegenstand betreffen, raschestens zu entscheiden. Wir
werden sehen, ob sich die Regierung auch wirklich an diesen Antrag
des Parlaments halten wird.
Nach wie vor müssen wir verlangen, daß für alle
deutschen Kinder, die weder eine öffentliche noch eine private
Schule besuchen können, die Möglichkeit bestehen muß,
deutschen Privatunterricht zu genießen. Privatim hört
man, daß durch diese Vorlage jeder Privatunterricht im Hultschiner
Ländchen ausgeschaltet werden soll. Darauf haben wir zu erwidern:
Für alle deuschen Kinder muß, auch wenn sie im HultschinerLändchen
wohnen, der deutsche Privatunterricht gestattet werden und ich
glaube, auch auf èechischer Seite muß zugegeben werden,
daß es im Hultschiner Gebiet auch wirklich deutsche Kinder
gibt. Ich habe in der letzten Sitzung des Kulturpolitischen Aussvhusses
darauf hingewiesen, daß uns damals 80 Fälle bekannt
waren, wo die Eltern es vom Statistischen Staatsamt schwarz auf
weiß bestätigt erhielten, daß die Kinder wirklich
deutsch sind; auch diesen Kindern wurde damals der Besuch sogar
der öffentlichen Schule in Troppau verweigert. Diese Art
des Regierens in Troppau und im Hultschiner Ländchen können
wir nicht befürworten.
Wenn man von diesen Fragen spricht, so entsteht da und dort der
Eindruck, als ob es sich um tausende deutscher Schulkinder handelte.
Nach meinem Dafürhalten dreht es sich um einige hundert deutscher
Kinder. Der "Völkische Beobachter" brachte vor
einigen Tagen die Nachricht, daß es in Polen 16.000 deutsche
Kinder gibt, die gar keinen Deutschunterricht genießen können.
Unser Unterrichtsminister sollte seinen Ehrgeiz darein setzen,
der Welt zu zeigen, daß die Minderheiten bei uns anders
behandelt werden als in Polen.
Ich will die heutige große Kulturdebatte dazu benützen,
um neuerdings einige unserer Grundforderungen klarzulegen. Unterrichtsminister
Dr. Franke hat erklärt, er wünsche keinen Kulturkampf.
Ähnlich sprach vor kurzem der Führer der Sudetendeutschen
Partei. Wir haben uns über beide Kundgebungen gefreut. Weil
sie negativ sind, sagen sie uns viel zu wenig. Am Sonntag wurde
bei einer Kundgebung verlangt, der Staat habe den Religionsunterricht
an den Volks-, Bürger- und Mittelschulen sicherzustellen.
Sichergestellt ist der Religionsunterricht ohnehin. Nicht sichergestellt
sind aber andere sehr wi chtige kulturelle Forderungen. Der Hirtenbrief
der Erzbischöfe und Bischöfe der Èechoslovakischen
Republik vom 7. Feber 1924 sagt wörtlich (ète):
"Weil der Glaube an Christi Wahrheit und die Beobachtung
seiner Gebote zum ewigen Heile unerläßlich notwendig
sind, darum müssen in jedem geordneten Staate die Katholiken
das Recht haben, nach diesen Geboten überall und unbehindert
leben zu können. Das ist die wahre Freiheit des Gewissens.
Dazu gehört auch das Recht der Katholiken, ihre Kinder in
diesem Glauben und in der Übung der Gebote Christi zu erziehen.
Wo immer dies nicht möglich oder behindert ist, dort leiden
die Katholiken eine Vergewaltigung ihres Gewissens. Denn dieses
Recht auf ungehinderte Ausübung ihres Glaubens ist uns von
Jesu Christo gegeben und in einem dreihundertjährigen blutigen
Kampf mit der Macht des römischen Staates errungen worden.
Die Gewissensfreiheit ist also nicht etwa eine Errungenschaft
der modernen Zeit oder eine Konzession seitens des modernen Staates
oder der Beschluß eines Parlamentes, sondern ein Urrecht
aller Christen."
Soweit der Hirtenbrief. Im Sinne dieser bischöflichen Weisungen,
die nur das natürliche Recht der Eltern auf die Erziehung
ihrer Kinder ausdrücken, verlangen wir christlich gesinnten
Eltern, daß unsere Kinder in der Schule nicht nur unterrichtet,
sondern auch im Geiste unserer chrichstlichen Weltanschauung erzogen
werden. Wir wünschen, daß unsere Kinder in der Schule
ni cht nur für ein zeitliches, sondern auch für ein
ewiges Ziel herangebildet werden.
Durch Verordnungen und Gesetze haben wir uns von diesem Ziel weit
entfernt. In der Schulerziehung wurde die Religion in eine ganz
untergeordnete Stellung gedrängt, die mit dem Wesen der Religion
unvereinbar ist. Dem Schüler muß der Gedanke unwillkürlich
kommen, daß der Religionsunterricht und die Religion selbst
etwas ganz Nebensächliches ist.
So empfinden wir es als Beleidigung unserer Religion, daß
es Klassenzimmer gibt, in denen kein Kruzifix hängt, obwohl
die Mehrzahl der Kinder christlichen Bekenntnissen angehört.
Wer das Kreuz ehrt, erkennt damit die gewaltigen geschichtlichen
Verdienste des Christentums an. Ein Volk, das seine christliche
Vergangenheit nicht achtet, hat keine Zukunft. Das Kreuz in der
Schule muß für alle christlichen Bekenntnisse ein heiliges
Symbol unserer Weltanschauung sein.
Mehrere Verordnungen, die unter dem sonst verdienstvollen Unterrichtsminister
Habrman erschienen sind, stehen mit unserer Weltanschauung,
aber auch mit dem Geiste unserer Gesetzgebung und mit den Grundsätzen
wahrer Demokratie in Widerspruch. Sie müssen daher entweder
zurückgezogen oder teilweise abgeändert werden.
Im Einzelnen fassen wir hinsichtlich der Volksschulen, der Bürgerschulen
einschließlich der vierten Klassen, der Mittelschulen und
der Lehrerbildungsanstalten unsere Forderungen in folgenden Punkten
zusammen:
1. In allen Klassen, in denen die Schüler aller christlichen
Bekenntnisse zusammen mehr als 50 % der Schüler ausmachen,
muß an der Stirnwand des Klassenzimmers neben dem Bilde
des Präsidenten der Republik ein Kruzifix angebracht werden.
2. Für jene christlichen Kinder, die nicht vom Religionsunterricht
abgemeldet wurden, ist der Religionsunterricht in allen Klassen
obligater Unterrichtsgegenstand mit 2 Stunden in der Woche.
3. Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur vor Beginn eines
Schuljahres möglich.
4. Alle Ausnahmsbestimmungen über Ansetzung des Religionsunterrichtes
im Stundenplan haben hinwegzufallen.
5. Für alle Schüler, die den obligaten Religionsunterricht
besuchen, ist der Sonntagsgottesdienst ein wesentlicher Teil des
Religionsunterrichtes. An Sonntagen dürfen für die Schuljugend
Exkursionen und sportliche Übungen nicht so angesetzt werden,
daß die Teilnahme am Gottesdienst unmöglich gemacht
oder erschwert wird.
6. Dort, wo es nötig ist, ist den Schülern für
den dreimaligen Sakramentsempfang (Schulanfang, Ostern, Schulschluß)
die nötige Unterrichtszeit freizugeben.
7. Aufzuheben ist die Bestimmung, daß Religionsprofessoren
gewisse Gegenstände, z. B. Geschichte, nicht supplieren dürfen.
8. In keiner Unterrichtsstunde darf etwas vorgebracht werden,
das den staatlich anerkannten Glaubensbekenntnissen widerspricht.
9. Jene Lehrbücher sind zu entfernen, in denen sich Stellen
finden, die das religiöse Empfinden verletzen. Das gilt auch
für jene Bücher, die in die Schülerbüchereien
eingestellt wurden. Die schon wiederholt angekündigte Revision
der Lehrbücher muß endlich durchgeführt werden.
10. In das vorbereitete Gesetz über die Neuorganisierung
der Schulverwaltung soll die Bestimmung hineingenommen werden,
daß in den Ortsschulräten, den Bezirksschulräten
und den Landesschulräten Vertreter der Religionsgemeinsch
ten und gewählte Vertreter der Eltern Sitz und Stimme haben.
11. Die Koedukation ist möglichst einzuschränken.
12. Verlangen wir die freie Entfaltungsmöglichkeit für
unsere katholischen Privatschulen.
Mit Befriedigung stellen wir fest, daß die Kulturkampfstimmung,
die in den ersten Jahren der Republik die Geister schied, auf
der Seite der Freidenker und auf der Seite der gläubigen
Christen einer ruhigen Atmosphäre Platz gemacht hat. Von
einem wirklichen Frieden kann leider nicht gesprochen werden.
Wenn wir die Erfüllung unserer Wünsche fordern, dann
stören wir nicht den Frieden, im Gegenteil, erst dann wird
der wirkliche Friede in Schule und Staat einziehen, wenn der christliche
Glaube zum Fundament des Staates und der Schule geworden ist.
Wir wollen denen nichts nehmen, die unserer Weltanschauung nicht
angehören. Wir können es aber mit unserem Gewissen nicht
vereinbaren, daß der bisherige Zustand weiterbestehen bleibt.
In einem demokratischen Staate richtet sich die Minderheit nach
der Mehrheit. Bei uns wurde auf dem Gebiete der christlichen Schulerziehung
leider das Gegenteil durchgeführt. Mehr als neun Zehntel
aller Bürger unseres Staates gehören christlichen Konfessionen
an. Trotzdem wird der Religionsunterricht vielfach nur als Anhängsel
betrachtet, während er der Mittelpunkt der gesamten Schulerziehung
sein sollte.
Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung der wichtigsten Konfessionen
in der Èechoslovakischen Republik: Katholiken gab es 1930
78.6%, 1921 80.2%, Evangelische 1930 7.7%, 1921 7.3%, èechoslovakische
Kirche 1930 5.3%, 1921 3.8%. Zusammen haben wir nach der letzten
Volkszählung 91.6% Christen und 5.8% Konfessionslose, 1921
waren 5.3% Konfessionslose. Daß unter den 91.6% Christen
manche Namenschristen sind, kann nicht in Abrede gestellt werden.
Der weitaus größte Teil aller Christen hat sich aber
von den Grundsätzen des Christentums nicht losgelöst.
Daß hinter der großen Idee des Christentums auch in
unserem Staate Massen stehen, hat der gewaltige allstaatliche
Katholikentag in Prag deutlich bewiesen.
Als erklärte Gegner des Christentums und der christlichen
Schulerziehung können nur die 5.6% Konfessionslose gezählt
werden. Diese haben nur das Recht, für ihre Kinder Forderungen
aufzustellen, sie sind aber nicht berechtigt zu verlangen, daß
auch die christlichen Kinder den Forderungen der Konfessionslosen
unterworfen werden.
Wenn wir Abkehr von der bisherigen Praxis fordern, dann erheben
wir diese Forderung auch im Interesse von Staat und Volk. In dem
oben zitierten Hirtenbriefe heißt es: "Von der Jugend
hängt unsere Zukunft ab, darum ist eine christliche Erziehung
und Heranbildung der Jugend die erste Bedingung der Reform eines
Volkes."
In seiner am 20. März 1928 im Senat gehaltenen Rede erklärte
der damalige Unterrichtsminister Dr. Hodža, die fortschrittliche
Welt müsse ihre Methoden ändern und ihre Ziele neu abstecken;
wenn sich der Fortschritt in seinen Zielen nicht umorientiere,
werde er weiter von Niederlage zu Niederlage gehen. Wir hoffen,
daß diese Worte des damaligen Unterrichtsministers und jetzigen
Ministerpräsidenten Dr. Hodža nicht nur von den
führenden Männern derSchuldverwaltung, sondern auch
von den Lehrern und Professoren beherzigt werden. Wir können
mit Recht erwarten, daß schon in der allernächsten
Zeit vom Unterrichtsministerium jene Weisungen herausgehen werden,
die eine Erfüllung unserer berechtigten Wünsche ermöglichen.
Lassen Sie mich auch Einiges zum Kapitel Nationales Problem sagen.
Wir Sudetendeutschen haben, vor allem nach dem Umsturz, Hunderte
deutscher Schulen verloren. Heute sehen wir ein, daß viele
dieser Schulen nicht zu halten waren. Für die Zukunft muß
für die Schulen aller Nationen der Grundsatz gelten: Bei
Klassenauflösungen dürfen nur sachliche Gründe
maßgebend sein.
Deutsche und Èechen klagen darüber, daß Kinder
entnationalisiert werden. Der § 134 der Verfassungsurkunde
verbietet jede Entnationalisierung. Im Sinne des von unserem Abg.
Dr. Luschka eingebrachten Antrages verlangen wir ein Durchführungsgesetz
zu diesem Paragraphen der Verfassungsurkunde.
Begreiflicherweise bemüht sich das Schulministerium, die
Wünsche der èechischen Minderheiten zu erfüllen.
Wir wollen den èechischen Grenzlern keinen Kindergarten,
keine Volksschule nehmen. Auf der anderen Seite aber haben wir
das Recht zu verlangen, daß in jenen Orten, wo die deutschen
Kinder weder eine öffentliche, noch eine private deutsche
Schule haben, der Privatunterricht gestattet werden müsse.
Wir würden in den allermeisten Orten auf den Privatunterricht
sehr gerne verzichten, wenn man in diesen Orten die Errichtung
von deutschen öffentlichen oder privaten Schulen endlich
einmal gestatten würde. (Posl. dr Luschka: Und nicht mit
vergifteten Mitteln dagegen kämpfen würde!) Jawohl.
Meine Herren! Würde der Grundsatz durchgeführt werden:
Sind an einem Orte in den letzten drei Jahren im Durchschnitt
15 schulpflichtige deutsche Kinder vorhanden, dann muß für
diese Kinder entweder eine Minderheitsschule oder eine Privatschule
errichtet werden - dann würde mit einem Schlage ein Großteil
unserer Schulbeschwerden erledigt sein. Und dabei handelt es sich
- wenn wir das Hultschiner Gebiet hier nicht einrechnen - um höchstens
10 bis 15 Orte, die für diese generelle Regelung überhaupt
in Frage kämen.
In den letzten Monaten wurde der Öffentlichkeit wiederholt
nachgewiesen, daß das Schulministerium den deutschen Hochschülern
für soziale Zwecke weit weniger gibt, als ihnen gebührt.
Dasselbe gilt auch für die Verteilung der Subventionen an
Theater und an kulturelle Vereine. Bei allen Subventionen, die
das Schulministerium verteilt, soll der nationale Schlüssel
eingehalten werden.
Auch bezüglich der Schulverwaltung haben wir keine unbilligen
Wünsche: Die deutscnen Schulen der Slovakei und Karpathorußlands
sollen von deutschen Inspektoren inspiziert werden. Im Schulministerium
oder im Ministerratspräsidium soll eine Abteilung errichtet
werden, die die Minderheiten unseres Staates systematisch betreut.
Es freut uns, daß vor einigen Wochen im Kulturpolitischen
Ausschuß des Abgeordnetenhauses eine Kommission eingesetzt
wurde, die das ganze Problem der Minderheiten, seien es èechische,
seien es deutsche, erörtern soll. Wir hoffen, daß dieser
Sonderausschuß ganze Arbeit leisten werde.
Im Anschluß an diese Darlegungen über das religiöse
und nationale Problem möchte ich unsere Stellung zur gesamtdeutschen
Kultur präzisieren: Wir Sudetendeutschen fühlen uns
kulturell verbunden mit dem gesamten deutschen Volk. Dieses siedelt
aber nicht nur an der Spree, sondern auch an der Donau. Wir sprechen
nicht nur von dem deutschen Staat am Rhein, sondern auch von jenem
kerndeutschen Land, dessen schneebedeckte Alpengipfel zum Himmel
ragen.
Was uns auf dem Gebiete des Nichtpolitischen mit beiden Staaten
verbindet, ist die gemeinsame Sprache, die gemeinsame Kultur,
deren Wahrzeichen der Stephansdom geradeso ist, wie der Kölner
Dom, ebenso wie die unsterblichen Werke eines Goethe, Schiller,
Grillparzer, eines Adalbert Stifter. Zu diesem rein Kulturellen
gehören die Schöpfungen eines Haydn und Richard Wagner,
nicht aber der Hohenfriedberger und der Yorck-Marsch. Wahre Kultur
wurzelt im Nationalen, die Krone der Kultur aber überschattet
nicht nur ein Volk, sondern viele Völker. Noch weniger gehört
echte Kultur einer bestimmten Partei.
Im Deutschen Reiche ist der Versuch unternommen worden, das Kulturschaffen
mit der Parteipolitik gleichzuschalten. Dort, wo die Kultur zur
Dienerin einer Partei wird, hört sie auf, Kultur zu sein.
Echte und wahre Volkskultur ist Abglanz des Ewigen, die Stimme
Gottes in der Welt. Partei und Parteipolitik ist Stimme des Vergänglichen,
des Menschlichen. Wir müssen diesen Unterschied hier feststellen.
Wir betonen, daß wir aus dieser Feststellung alle Konsequenzen
zu ziehen gewillt sind.
Wer unser sudetendeutsches Kulturschaffen im Sinne einer bestimmten
politischen Richtung gleichschalten, gleichrichten oder ausrichten
will. leistet weder dem sudetendeutschen Volke, noch der Kultur
Dienste. Unsere sudetendeutschen Dichter, Architekten und Maler
werden nur dann Großes leisten können, wenn sie sich
dessen bewußt bleiben, daß sie dem großen deutschen
Kulturkreise angehören, daß ihnen aber auf der anderen
Seite die geschichtliche Aufgabe obliegt, in unserem Staate für
das Zusammenarbeiten der nationalen deutschen und der nationalen
èechischen und slovakischen Kultur zu arbeiten. (Posl.
dr Klieber: Vermischung!) Das ist keine Vermischung, Zusammenarbeit
ist keine Vermengung und Vermischung. Wir Sudetendeutschen wollen
eine Brücke sein zwischen den beiden deutschen Staaten im
Norden und im Süden. Wir wollen die hohe deutsche Kultur
den beiden slavischen Völkern vermitteln. Darüber hinaus
wollen wir das unsrige dazu beitragen, daß èechische
und slovakische Kultur das deutsche Volk befruchtet. Wir wollen
als aufgeschlossene Menschen alles tun, damit beispielsweise die
Werke eines Bedøich Smetana und eines Joža Úprka
dem deutschen Volke nicht fremd bleiben. (Hlasy: Vielleicht
auch die Reden des Herrn Starhem berg?!) Ich glaube, Herr
Starhemberg hat mit der Kulturdebatte im Èechoslovakischen
Parlamente aber gar nichts zu tun. (Potlesk.)
Ein Erblühen deutscher Kultur in der Èechoslovakei
ist nur möglich, wenn bei uns die Demokratie erhalten bleibt
und wenn sie vervollkommnet wird. Fällt bei uns die Demokratie,
dann wird aus dem sudetendeutschen Gebiet ein zweites Südtirol.
Wir lehnen daher alle antidemokratischen Tendenzen und alles ab,
was das Vertrauen des Staatsvolkes zu den Minderheiten in begründeter
Weise erschüttern könnte.
So gesehen, ist die Kultur untrennbar mit der Politik verbunden.
In diesem Sinne hatte Dr. Beneš recht, wenn er vor
einem Jahre in Aussig erklärte: "Die kulturelle Aufgabe
der Deutschen und der Èechen besteht bei uns darin, auf
die Erhaltung und Ausgestaltung der Demokratie hinzuarbeiten."
(Potlesk.)