17. ) Josef Eisenmann - Gut, Palitz, l Feld l ha 4 a im Jahre 1919, um 1. 458 Kè.

18. ) Josef Strunz - Kirsch, Schloppenhof, Wald samt Grund, im Oktober 1927, um 13. 000 Kè.

19. ) Georg Lippert, Palitzhübl Nr. 49, l Hau« am 4. April 1920, um 15. 000 Kè.

20. ) Rosina Stöhr - Gut, Palitz, l Haus Nr. l, im Jahre 1924 (Ausgedinge und Wohnung) um Kè 28. 000,

21. ) Margaretha Helm - Marg. Rustler, Wirtschaft, Nr. 7 im Jahre 1922 (Ausgedinge und Wohnung) 30. 000 Kè.

22. ) Marg. Benker - Marie Pisar, l Haus Nr. 40, im Jahre 1919, um 11. 000 Kè.

23. ) Anton Walter - Karoline Schwarz, Palitz, Wirtschaft, im Jahre 1925, um 24. 000 Kè.

24. ) Georg Werner - Barbara Utler, Palitz, l Wirtschaft (Ausgedinge und Wohnung) im Jahre 1926, um 45. 000 Kè.

Soheibenreuth, Bezirk Eger:

Georg Böhm, Wirtschaft, parzellenweise verkauft, Depot 10. 000 Kè, beim Notar, im Jahre 1926, die Gemeinde noch nicht« erhalten.

Die Gefertigten stellen angesichts dieser vielen Fälle an den Herrn Finanzminister folgende Fragen:

1. Ist der Herr Finanzminister bereit untersuchen zu lassen, aus welchen Gründen die Bearbeitung dieser Fälle sich solange verzögert?

2. Ist der Herr Finanzminister bereit, die Anordnung zu treffen, daß die Behandlung der Wertzuwachsaibgabenvorscfareübungen ein schnelleres Tempo erfahren, damit den. Gemeinden gerade in der jetzigen schwierigen Situation die ihnen zustehenden Geldmittel raschest zugeführt werden?

Prag, am 23. Juni 1932.

Gläsel,

Oehlinger, Dr. Mayr-Harting, Zajièek, Dr. Lusch-

ka, Halke, Viereckl, Böhm, Bobek, Scharaagl,

Greif, Fritscher, Windirsch, Wagner, Hodina,

Krumpe, Dr. Petersilka, Kunz, Heller, Zierhut,

Platzer.

Pùvodní znìní ad 1907 XVI.

Interpellation

des Abgeordneten Hans Krebs

und Genossen

an den Minister des Innern,

betreffend die Verurteilung des Beamten

Alois Holey. durch die Staatspolizei in

Aussig, wegen des angeblich gebrauchten Rufes »Heil Hitler«.

Das Polizeikommissariat in Aussig hat aufgrund der Aussagen des Polizeibeamten Franz Rasier als festgestellt und erwiesen angenommen, daß der Prokurist Alois Holey in Aussig, am 27. April am Schulplatz in Aussig, wo ihm ein unbekannter Mann »Heil Hitler« zurief, mit denselben Worten »Heil Hitler« geantwortet 'hätte. Holey hat dies mit Recht bestritten, denn zu der fraglichen Zeit befand er sich in Begleitung des Stadtverordneten Oskar Günther, städtischen Verwalters in Aussig. Es ist zwar richtig, daß ihn ein unbekannter Mann mit »Heil Hitler« grüßte. Dies war aber nicht am Schulplatz, wie der Polizeibeamte unter Eid aussagte, sondern in der, einige Straßen davon entfernt gelegenen Baumgartenstraße. Holey leugnet auch nicht, daß ihm ein Mann begegnet sei, der mit »Heil Hitler« gegrüßt habe, er erklärt aber, daß er nur mit dem Aufheben der Hand gedankt habe. Er hat mit allem Nachdruck erklärt, daß er die Worte »Heil Hitler« nicht gebrauchte und führt als Zeugen den obenerwähnten städtischen Oberverwalter Oskar Günther an. Das Polizeikommissariat in Aussig hat den nahmhaft gemachten Zeugen nicht einmal einvernommen. Dadurch ist das Verfahren nicht nur mangelhaft, es ist auch sonst gesetzwidrig. Auch dann - was von Holey bestritten wird - wenn Holey den Gruß »Heil Hitler« angewendet hätte, wäre das weder eine strafbare Handlung noch eine strafbare Äußerung, gegen die öffentliche Sicherheit und Ruhe verstoßend. Ein solcher Gruß kann nicht aufreizend wirken, oder gar staatsgefährlich sein, weil sich niemand von einem solchen Gruß betroffen oder aufgereizt fühlt. Es ist ihm auch nicht eingefallen, irgend jemanden zu provozieren, die Ruhe oder Ordnung, oder gar die demokratische Regierungsform in der Tschechoslowakei zu stören. Nicht ein einziger Zeuge kann etwas Ahnliches behaupten, und es wurde niemand, der solches behauptet, als Zeuge geführt. Es wäre dies auch nicht möglich gewesen, weil zu der fraglichen Zeit außer dem Obeiverwalter Günther und dein Polizeibeamten niemand in unmittelbarer Nähe war, der den Ruf gehört haben konnte. Die Staatspolizei in Aussig hat aber dennoch den Tatbestand als erwiesen angesehen und den Prokuristen Alois Holey zu einer Geldstrafe von 1. 000. Kè, im Nichteinbringlichkeitsfalle zu 3 Tagen Arrest verurteilt. Schon die Höhe der Strafe läßt erkennen, daß es sich hier um keine objektive Amtshandlung mehr handelt. Vergleichsweise möge z. B. berücksichtigt werden, daß die ordentlichen Gerichte bei vorsätzlichen strafbaren Handlungen, die in einwandfreier und klarer Weise festgestellt sind, viel mildere Strafsätze in Anwendung bringen, als dies hier der Fall ist. Dabei ist die angebliche Straftat, die Ruhe und Ordnung störende Tat, gar nicht durch Zeugen erhärtet worden. Es muß also angenommen werden, daß die Zugehörigkeit zur nationalsozialistischen Arbeiterpartei dem strafbemessenden Amtsorgan bereits geäugt hat, um darauf eine Strafe zu erkennen, die

auch dann, wenn die Handlung selbst bewiesen wäre, als übermäßig hoch zu bezeichnen ist.

Da das Verfahren unvollständig und mangelhaft ist, da es aber auch als ungesetzlich zu bezeichnen ist, lichten die Unterzeichneten an den Herrn Minister des Innern die Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, sich den Fall der Bestrafung des Prokuristen Alois Holey durch die Aussiger Staatspolizei, deswegen, weil er angeblich »Heil Hitler« gerufen habe, vorlegen zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, dieses mangelhafte Verfahren, aufzuheben und dem Polizeikommissariat in Aussig aufzutragen, daß die von Holey angeführten Zeugen einzuvernehmen sind?

3. Ist der Herr Minister bereit, der Aussiger Staatspolizei aufzutragen, daß sie ohne Ansehung der politischen Zugehörigkeit zu einer Partei, in objektiver Weise zu amtshandeln hat und daß derjenige Beamte, der unter Nichtachtung der Objektivität in dem genannten Falle, zur Verantwortung gezogen, werde?

Prag, am 17. Juni 1932,

Krebs,

Schubert, Köhler, Dr. Schollich, Matzner, Oehlinger, Scharnagl, Dr. Luschka, Fritscher, Dr. Petersilka, Greif, Bobek, Ing. Kallina, Dr. Hassold, Kasper, Geyer, Ing. Jung, Knirsch, Simm, Dr. Keibl, Dr. Hanreicb, Krumpe, Zajièek, Kunz.

Pùvodní znìní ad 1907 /XVII.

Interpellation

der Abgeordneten Krampe, Greif, Krebs, Köhler, Dr. Keibl, Jelinek, Eckert

und Genossen an den Eisenbahnminister betreffend Verkürzung der Sprachenrechte der deutschen Eisenbahnbediensteten in Böhm. Leipa.

Die Dienststellen der Staatsbahn in Böhm. Leipa und zwar die Heizhausleitung, die Werkstättenleitung, die beiden Bahnerhaitungssektionen, das Materialmagazin und das Stationsamt haben in einer auf Betreiben, des Heizhausvonstandes Ing. Zoulek abgehaltenen Konferenz die Veröffentlichung einer Kundmachung im Bereiche der Staatsbahndieniststelle Böhm. Leipa beschlossen, welche durch Anschlag veröffentlicht wurde und welche in deutscher Übersetzung wie folgt lautet:

»Kundmachung! Ich mache sämtliche Bedienstete aufmerksam, daß als neue Beilagen zu Gesu-

chen (z. B. um Transportermäßigung, Prolongationen, Baubewilligungen, Verkauf alter Materialien u. s. w. ) in Hinkunft nur solche Belege oder direkte Bestätigungen auf den Gesuchen angenommen werden, die in der Staatssprache verfaßt sind. Verlanget daher im eigenen Interesse solche Bestätigungen, bei Staats- und Gemeindeämtern (Pfarreien u. s. w. ) in der Staatssprache, da andernfalls Euer Gesuch abgewiesen werden kann und Ihr Euch andere Dokumente beschaffen müßt.

Der Heizhausvorstand: Ing. Zoulek m. p. Böhm. Leipa, am 7. April 1932. «

Die durch die angeführte Kundmachung getroffene Maßnahme bedeutet neben einer überflüssigen materiellen Belastung, die durch Neuausstellung der Dokumente entsteht, eine durch keinerlei gesetzliche Grundlage begründete Schädigung der deutschen Eisenbahnbeamten von Böhm. Leipa in ihren Sprachenrechten.

Die Gefertigten, fragen daher den Herrn Eisenbahn minister:

1. ) Ist dem Herrn Minister das obengeschilderte Vorgehen des Vorstandes des Heizhauses Böhm. Leipa Ing. Zoulek bekannt?

2. ) Was gedenkt der Herr Minister gegen, diese in keinerlei Weise begründete chikanöse Maßnahme zu tun?

Prag, am 21. Juni 1932.

Krampe, Greif, Krebs, Köhler, Dr. Keibl,

Jelinek, Eckert,

Oehtinger, Dr. Petersilka, Dr. Luschka, Dr. Schollich, Dr. Hanreich, Ing. Jung, Zajièek, Bobek, Dr. Mayr-Harting, Scharnagl, Fritscher, Kunz, Knirsch, Geyer, Schubert, Kasper, Simm, Matzner, Horpynka, Stenzl, Dr. Peters, Dr. Rösche, Dr. Bacher, Franse, Ing. Kallina, Dr. Hassold.

Pùvodní znìní ad 1907 XVIII.

Interpellation

des Abgeordneten Christoph Gläsel

und Genossen

an den Justizminister

in Angelegenheit der Beschlagnahme des

»Deutschen Landruf« Eger, No. 66. vom

11. Juni 1932.

Das. Kreisblatt des Bundes der Landwirte »Deutscher Landruf« in Eger brachte in der Nummer 66 vom 11. Juni 1932 einen Artikel, - übernommen aus dem christlichsozialen Blatte »Egerland« Nr. 65 vom 9. Juni d. J. - mit der Überschrift »So

wirtschaften tschechische Restgutbesitzer im deutschen Egerland«.

In dem Artikel wird die Wirtschaftsweise auf dem Wallhofe im Bezirke Wildstem, welcher Hof im Wege der Bodenreform enteignet und einem tschechischen Bewerber zugeteilt wurde, geschildert, welche schon aus reinem Mitgefühl für die Tiere auf dem Hofe eine scharfe Verurteilung herausfordern, muß. Während der Zensor in Eger beim Erscheinen des Artikels im christlichsozialen »Egerland« nichts zu beanständen fand, hat wiederum der Zensor in Eger 2 Tage später in demselben Artikel mit genau demselben Wortlaute folgende Stelle zu zensurieren für notwendig erachtet:

»Ja, unter dem Deckmantel sozialer Reformen haben die neuen Herren dieses Landes blühende Güter zerschlagen, in verbohrtem Haß gegen den Adel halben sie das zerrissen, was gut gewesen ist - mit allen Schlagwonten einer dummen sozialen Demagogie und der nationalen Eroberungssucht haben sie » entösterreichert«.

Die Staatsanwaltschaft in Eger hat diese Zensurierung ebenfalls für richtig befunden und die Verfügung der Polizeibehörde in Eger bestätigt. Durch diesen Fall wird die Willkür des Zensors so richtig beleuchtet, und man kann sich kaum des Gedankens erwehren, daß es sich um eine beabsichtigte Schädigung des Parteiblattes des Bundes der Landwirte handelt, die doch mit der Beschlagnahme naturnotwendig verbunden ist.

Es wäre sicherlich der Sache mehr gedient, wenn die Behörden die Zeitungsnotiz zum Gegenstande einer Untersuchung auf dem Wallhofe gemacht hätten, um die Dinge abzustellen, als eine Zeitung, die für die ländlichen Interessen kämpft und daher berufen ist, derartige Zustände wie die geschilderten, durch öffentliche Anprangerung so zu charakterisieren, daß die Landwirtschaft des zuständigen Gebietes von solchen den guten Ruf schädigenden Vorkommnissen befreit sein will, zu beschlagnahmen.

Die Gefertigten fragen den Herrn Minister:

1. Aus welchen Gründen erfolgte die Beschlagnahme des angeführten Teiles aus dem genannten Artikel erst beim zweiten Erscheinen im Parteiblatte des Bundes der Landwirte?

2. Wird das Polizeikommissariat Eger als Zensurstelle eine Belehrung erhalten, in Hinkunft solche Zensurverfügungen, welche den Anschein einer Parteilichkeit haben müssen, zu unterlassen?

Prag, den 21. Juni 1932.

Gläsel,

Heller, Böhm, Halke, Hödina, Zierhut, Dr. Lusch-

ka, Dr. Petersilka, Oehlinger, Scharnagl, Kunz,

Fritscher, Greif, Bobek, Zajíèek, Dr. Mayr-Harting,

Krumpe, Windirsch, Wagner, Platzer, Viereckl.

Pùvodní znìní ad 1907 XIX.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. R. Jung

und Genossen

an den Minister des Innern betreffend das unerhörte Vorgehen von Gendarmen gegen Angehörige der Deutschen nationalsozialistischen Arbeiterpartei.

Die Verfolgungswelle, welche über die Deutschen Nationalsozialismen in diesem Staate hereingebrochen ist, hat recht merkwürdige Wege eingeschlagen. Jeder Gendarm bemüht sich, sich bei dieser Gelegenheit Sporen zu verdienen und betreibt auf eigene Faust die Verfolgung der »Hakenkreuzler«, die ihm von einer Reihe tschechischer Blätter tagtäglich als Ausbund der Hölle geschildert werden.

Eine solcher Verfolgung auf eigene Faust hat auch der Gendarmerieposten von Mladetzko im pol. Bezirk Troppau eingeleitet. Unter allerhand Drohungen verlangt er vom Zahlmeister der nationalsozialistischen Ortspartei das Verzeichnis der Mitglieder. Sodann begab er sich nach Dorfteschen und erzwang sich auch in diesem Orte die Auslieferung des Mitgliederverzeichnisses unter Hinweis darauf, daß er bereits jenes von Mladetzko besitze.

Die Gefertigten brauchen nicht erst darzulegen, was eine politische Partei ist. Sie dürfen aber wohl annehmen, daß der Herr Minister mit ihnen einer Meinung ist, daß das Vorgehen der Gendarmerie von Mladetzko in den beiden oben gekennzeichneten Fällen vollkommen unstatthaft ist und der Sühne bedarf, wenn überhaupt noch ein Mensch daran glauben soll, in einer demokratischen Republik zu leben

Derartige Dinge sind im alten Österreich höchstens zur Zeit Metternichs vorgekommen. Sie sind nach 1918 unter keinen Umständen zu rechtfertigen.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister:

1. Ist er bereit, den ihm unterstellten Behörden und Organen sofort Weisungen zu erteilen, sich gegen eine politische im Parlament vertretene Partei so zu benehmen, wie es den Grundsätzen der Demokratie entspricht?

2. Ist er insbesondere bereit, die Gendarmerie von Mladetzko wegen ihres oben gekennzeichneten eigenmächtigen Vorgehens in strengste Untersuchung zu ziehen und die Organe, die ihre Be-

fugnisse derart übertreten, vom Dienste zu entheben?

Prag, am 21. Juni 1932.

Ing. Jung,

Knirsch, Schubert, Geyer, Kasper, Simm, Krebs, Köhler, Dr. Schollich, Matzner, Horpynka, Dr. Luschka, Zajíèek, Scharnagl, Oehlinger, Bobek, Dr. Petersilka, Kunz, Fritscher, Ing. Kallina, Dr. Hassold, Dr. Hanreich, Dr. Keibl.

Pùvodní znìní ad 1907 XX.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. R. Jung

and Genossen an den Minister des Innern und den Minister für Justiz, betreuend Verhaftung wegen des Verkaufs von Ansichtskarten.

Die Deutsche nationalsozialistische Arbeiterpartei hat Ansichtskarten herausgegeben, welche das Bild des Utensuchungsgefängnisses Pankratz Prag tragen. Als Herausgeber und Verleger zeichnet die »Deutsche nationalsozialistische Arbeiterpartei, Abgeordnete Hans Krebs, Aussig. « Gedruckt sind diese Karten bei K. Theodor Heidrich in Brüx und dort auch zensuriert. Sie werden keineswegs öffentlich, sondern nur im geschlossenen Rahmen von Veranstaltungen genau so abgesetzt, wie andere Verschleißgegenstände auch. Trotzdem sind die Behörden hinter diesen Karten her, als ob der Staat in Gefahr schwebte und verfolgen diejenigen, die mit dem Absatz der Karten etwa zu tun hatten. Derartige Fälle 'haben sich an mehreren Orten, ereignet, wie u. a. in Jägerndorf.

£

Ein besonders haarsträubender Fall ereignete sich jedoch in Tschechisch T eschen. Dort hat ein Fräulein Anna Hojny aus Polnisch Teschen bei der Maifeier der Deutschen nationalsozialistischen Arbeiterpartei derartige Karten aus Gefälligkeit abgesetzt. Der Partei gehört die Genannte nicht an schon aus dem Grunde, da sie polnische Staatsbürgerin ist und in Polnisch-Teschen wohnt. Sofort nach der Maifeier setzte die Verfolgung der Verschleiß-er dieser sogenannten Pankratzkarten ein und die Gendarmerie überreichte gegen sie beim Bezirksgericht in Tschechisch Teschen die Anzeige. In Verfolg dieser Aktion wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt und fanden Verhöre statt. Bei dieser Gelegenheit wurde zufällig der

Name des Fräulein Hojny genannt. Am 31. Mai wurde sie beim Betreten tschechoslowakischen Bodens von der Gendarmerie festgenommen und nach einem eingehenden Verhör in das Bezirksgericht Tschechisch-Teschen eingeliefert. Es wurde gegen Fräulein Hojny ein Verfahren wegen angeblichen Vergehens nach § 16/1 des Schutzgesetzes eingeleitet. In Anbetracht dessen, daß sie polnische Staatsbürgerin ist und in Polnisch-Tescfhen ihr an ständigen Wohnsitz hat, wurde gegen sie wegen Fluchtgefahr und Kollision die Untersuchungshaft verhängt und von der Staatsanwaltschaft in Mähr. Ostrau das Verfahren eingeleitet Erst nach 10 Tagen ist die Genannte gegen Stellung einer Kaution von 5000 Kè und dem Versprechen, das Staatsgebiet nicht zu verlassen, auf freien Fuß gesetzt worden. Sie muß jedoch bis zur Beendigung des Verfahrens in Tscihechisch-Teschen wohnen.

Festgehalten muß werden, daß die sogenannten Pankratzkarten mit dem § 16 des Schuztgesetzes überhaupt nicht« zutun haben. Denn es ist nirgends gesagt, daß der Erlös dieser Karten etwa dazu dienen soll, den sogenannten »VolkssportProzeß« zu führen oder die Verhärteten und Beschuldigten sowie deren Angehörige zu unterstützen. Dazu würde der Erlös dieser Karten sicherlich nicht ausreichen. Die Pankratzkarten stellen vielmehr einfache Verachleißgegenstände der Partei dar, die lediglich deshalb herausgegeben wurden, weil der Name Pankratz in der letzten Zeit häufig genannt wurde und daher eine gewisse Nachfrage nach einer Abbildung dieses Untersuchungsgefängnisses vorhanden war. Es gehört reichlich viel Einbildungskraft dazu, die von den Behörden behaupteten Zusammenhänge zu konstruieren. Alles in alle'n sind derartige Verfolgungen keineswegs geeignet best rudere Liebe zu jenen staatlichen Einrichtungen zu erwecken, von denen sie ausgehen. Genau besehen handeln also gerade die behördlichen Organe gegen das Interesse des Staates und wären sinngemäß wegen Verstoß gegen das Schutzgesetz selbst in Untersuchung zu ziehen. Die demokratisch-republikanische Staatsform hat die Pflicht, den Bürgern möglichste Freiheit in der Betätigung ihrer Anschauung zu gewährleisten. Gerade der Präsident der Republik vertritt diese Freiheit der Meinung immer. Die ständige Hochverratssdmüffelei erzielt das Gegenteil dessen, was. beabsichtigt ist. Es macht keinen guten Eindruck, wenn der Gummiknüttel die Stelle des Szepters vertritt.

Die Fragesteller wenden sich an »demokratische« Minister und sie erwarten von Ihnen eine Antwort, die demokratischen Grundsätzen entspricht.

Die Gefertigten fragen daher an:

1. Sind die beiden Minister bereit, den ihnen unterstehenden Organen den Auftrag zu erteilen, die gekennzeichneten Behinderung der freien Betätigung einzustellen?

2. Sind sie insbesondere bereit, alle Fälle von Verfolgungen, welche mit den sogenannten Pan-

kratzkarten zusammenhängen, also auch die Angelegenheit Hojny, sofort einzustellen?

Prag, am 21. Juni 1932.

Ing. Jung,

Schubert, Simm, Köhler, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Geyer, Knirsch, Krebs, Kasper, Dr. Schollich, Matzner, Horpynka, Krumpe, Dr. Petersilka, Fritscher, Scharnagl, Greif, Ing. Kallina, Oehlinger, Bobek, Dr. Hassold.

Pùvodní znìní ad 1907 XXI.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. R. Jung

und Genossen

an den Minister des Innern,

und den Minister für Schulwesen und

Volkskultur,

in Angelegenheit der Übertretung der Befugnisse von Bezirkshauptleuten.

Im Zusammenhang mit der sogenannten »Volkssport«-Affaire, sind auch Verfolgungen von Lehrern vorgenommen. Im Bereich der Bezirksbehörde Mähr. -Trübau wurden jene Lehrer, welche Angehörige der Deutschen nationalsozialistischen Arbeiterpartei waren, vom Bezirkshauptmann vorgeladen und zur Niederlegung ihrer Ämter als Mitglieder der Bezirks- und Gemeindevertretung sowie zum Austritt aus der Partei gezwungen. Es wurde ihnen überdies ein förmliches Schweigegebot über die Gründe ihres Austrittes auferlegt.

In Troppau wurden die Lehrer Emil Czihal und Ewald Christmann vom Bezirkshauptmann für Troppau-Land einem Verhör unterzogen. Der eine wegen seiner Zugehörigkeit zum aufgelösten Verband »Volkssport«, der zweite, weil er Obmann des Kreisverbandes Ost (Mähren-Schlesien) des Nationalsozialistischen Jugendverbandes war. Diese Tätigkeit soll angeblich »illegal« gewesen sein, weil Kreisverbände in den Satzungen des Jugendverbandes nicht eigens vorgesehen waren. In Wirklichkeit handelt es sich um eine reine Zweckgliederung, deren Vorhandensein der Behörde recht wohl bekannt war, weil sie die von dieser Gliederung angemeldeten Veranstaltungen (PfingstJugendtreffen u. ä. ) jederzeit zur Kenntnis genommen hatte.

Das Maßgebendste in diesem Falle ist jedoch, daß beide genannten Lehrer an Troppauer Schulen sind und daher dem Troppauer Stadt-Schulausschuß unterstehen, mit welchem der Bezirkshauptmann von Troppau-Land nicht das Geringste zutun hat. Die Stadt Treppau ist nämlich autonom. Die Vorladung und Einvernahme der beiden

Lehrer durch den Bezirkshauptmann von TroppauLand bedeutet daher eine glatte Mißachtung dieser Autonomie und eine Überschreitung seiner Befugnisse. Recht muß unter allen. Umständen Recht bleiben. Auch dann, wenn es sich um politisch unbequeme Personen und Parteien handelt.

Die Gefertigten stellen daher an die beiden Minister folgende Anfragen:

1. Sind sie bereit, die genannten Fälle einer eingehenden Untersuchung zu unterziehen und den in Betracht kommenden behördlichen Organen entsprechend nahezulegen, sich im Rahmen ihrer Befugnisse zu halten?

2. Sind Sie insbesondere bereit, die geschilderten Fälle von Troppau und Mährisch-Trübau eingehend zu untersuchen und die diesbezüglichen eingeleiteten Verfahren sofort zu sistieren?

Prag, am 21. Juni 1932.

Ing. Jung,

Köhler, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Ing. Kailina, Oehlinger, Scharnagl, Dr. Petersilka, Bobek, Horpynka, Dr. Schollich, Krebs, Simm, Knirsch, Schubert, Kasper, Geyer, Matzner, Dr. Hassold, Dr. Keibl, Krumpe, Greif, Fritscher.

Pùvodní znìní ad 1907 XXII.

Interpellation

der Abgeordneten Viereckl, Gläsel

und Genossen an den Finanzminister, in Angelegenheit der durch mangelhafte Umlageozuweisung von Seite der Steuerämter verschuldeten mißlichen Finanzlage verschiedener Gemeinden.

In den Steuerbezirken Kaaden, Podersam und Komotau werden von der größten Anzahl der Gemeinden die Gemeindeumlagen durch die zuständigen Steuerämter eingehoben. Bei den Zuweisungen an die Gemeinden ergeben sich große Differenzen zu Ungunsten verschiedener Gemeinden, welche die ganze Finanzgebarung dieser Gemeinden in Unordnung gebracht haben.

So hat die Gemeinde Strojetitz im Steuerbezirke Podensam nach der dem Gemeindeamte vom Steueramte Podersam bekanntgegebenen Umlagenbasis zur Verfassung des Gemeindevoranschlages folgende Einnahmeposten präliminiert:

Für das Jahr 1928 ................ Kè 28. 192. 06

Für das Jahr 1929 ................ Kè 39. 045. 18

Für das Jahr 1930 ................ Kè 25. 111. -

Für das Jahr 1931 ................Kè 29. 774. 72

zusammen daher ----Kè 122. 122. 96

Darauf wurden der Gemeinde zugewiesen bezw. ausgezahlt:

Im Jahre 1928 .................... Kè 2. 530. 43

Im Jahre 1929 .................... Kè 8. 215. 35

Im Jahre 1930 .................... Kè 2. 953. 56

Im Jahre 1931 .................... Kè 9. 754. -

zusammen daher Kè 23. 453. 34 daher gegenüber der errechneten Gebühr weniger .......................... Kè 98. 669. 62

Die letzte Überweisung an Gemeindeumlagen erfolgte seitens des Steueramtes in Podersam am 19. Dezember 1931.

Die mangelhafte Überweisung muß natürlich die Finanzgebarung der Gemeinde untergraben und es ist unerklärlich, wieso die Gemeinde trotz wiederholten Einschreitens zu keiner besseren Zuweisung gelangen kann. Eine Begründung wegen säumiger Zahlung von Seite der Steuerträger in der Gemeinde wäre nicht haltbar, wie auch in Bezug auf Abschreibungen in der Gemeinde seihst, sowei't bekannt, nichts vorkam, es sei denn, daß die Rückstände eventuell darauf zurückzuführen sein dürften, daß die hiesigen Restgutbesitzer und Kolonisten seit der Aufteilung des Meierhofes Pressnitz im Jahre 1926 entweder ihre Steuern nicht bezahlt haben, oder aber daß ihnen seitens des Finanzministeriums die Abschreibung dieser Steuern bewilligt worden ist. Hierüber ist beim Steueramte Podersam eine Aufklärung nicht erhältlich. In änhlicher Weise verhält es sich in den Gemeinden Loibeditz, Letau und Wiessen im Steuerbezirke Podersam, Radschitz, Willomitz und Libotitz im Steuerbezirke Kaaden und Eidlitz, Schössl, Ukkern und Wurzmes im Steuerbezirke Komotau.

Nachdem von Seite der Steuerbehörden, wie bereits erwähnt, eine genaue Aufklärung über eventuelle Steuerbefreiungen nicht zu erlangen ist, kann auch nicht angenommen werden, daß solche bestehen, da doch ansonsten, die Steuerbehörde die Gemeinde bei Herausgabe der amtlichen Steuergrundlage auf diesen Umstand aufmerksam machen müßte. Sollte wider Erwarten ein bestimmter Teil von Steuerträgern mit der Bezahlung der Gemeindeumlagen beim Steueramte im Rückstände sein, so erscheint es ebenfalls unverständlich, aus welchen Gründen die Eintreibung der Umlagen nicht analog den staatlichen Steuern durchgeführt wird, in welchem Falle die Schuld an der finanziellen Miserie einzig und allein dem Steueramte zufallen müßte.

Aus Pressemeldungen ersehen wir, daß laut Erlaß des Staatsbodenamtes in Prag vom 25. Jänner 1932, ZI. 12. 539/32-5/41 alle Kolonisten und Restgutbesitzer generell auf die Dauer von 6 Jahren und zwar von 1928 -1934 von der Zahlung der Grundsteuer mit allen Zuschlägen befreit sind.

Die Gefertigten fragen daher dein Herrn Finanzminister:

1. Ist der Herr Finanzminister bereit, bei den genannten Steuerbehörden die Gründe der mangelhaften Umlagenzuweisungen erheben zu lassen und mitzuteilen?

2. Ist der Herr Finanzminister bereit, den in Frage kommenden Steuerbehörden strenge aufzutragen, den Gemeinden ihre zustehenden Forderungen im Interesse der Aufrechterhaltung der Finanzwirtschaft der Gemeinden unverzüglich anzuweisen?

3. Ist den Kolonisten und Restgutbesitzern tatsächlich eine generelle Befreiung von. der Grundsteuer und allen Zuschlägen auf die Dauer von 6 Jahren zuerkannt worden?

Wenn ja, wie gedenkt der Herr Finanzminister den m Betracht kommenden Gemeinden den Ausfall an Umlagen zu ersetzen, um die Weiterführung der Gemeindewirtschaft zu ermöglichen?

Prag, den 22. Juni 1932.

Viereckl, Gläsel,

Hodina, Platzer, Oehlinger, Dr. Mayr-Harting, Za-

jièek, Windirsch, Heller, Wagner, Halke, Zierhut,

Böhm, Fritscher, Dr. Luschka, Dr. Petersilka,

Krampe, Greif, Bobek, Scharnagl, Kunz.

Pùvodni znení ad 1907XXIII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Fritz Hassold

und Genossen an die Gesamtregierung in Angelegenheit des den Bestimmungen des Sprachengesetzes widersprechenden Vorgehens des »Amtsblattes der Tschechoslowakischen Republik«.

Eine deutsche Aktiengesellschaft erhielt auf

um deutsche Einschaltung ihrer Kundmachung zu der Generalversamnlung im »Amtsblatte der Tschechoslowakischen Republik« von der Verwaltung dieses Blattes nachstehendes Schreiben:

»Ihre Kundmachung über die Einschaltung Ihrer Einladung zu der Generalversammlung im Úøední List RÈS. (Amtsblatt der ÖSR. ) müssen wir laut neuer Anordnung des Ministerratspräsidiums (Presse-Dep. ) Z. 1260/32 T. O. auch in tschechischer Sprache veröffentlichen. Mit Rücksicht auf die Bestimmung des Sprachengesetzes (Z. 122 ai 1920) müssen alle Kundmachungen im Amtsblatte auch m der Staatssprache veröffentlicht werden.

Eine diesbezügliche Rechnung über die zweisprachige Einschaltung Ihrer Kundmachung bekommen Sie in einigen Tagen samt Belegnummern und Erlagschein.

Die Übersetzung Ihrer Kundmachung haben wir diesmal wegen Kürze der Zeit selbst besorgt, aber


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