für künftighin ist es notwendig, dieselbe uns in beiden Sprachen (deutsch und tschechisch) zukommen zulassen.
Wollen Sie diese Mitteilung zur gefl. Kenntnis nehmen und in Hinkunft sich darnach richten. «
Dieses Vorgehen des »Amtsblattes der Čechoslowakischen Republik« widerspricht augenfällig den Bestimmungen des Sprachengesetzes sowie den bisherigen Gepflogenheiten und fragen daher die Unterzeichneten an, ob die Gesamtregierung bereit ist, dafür Sorge zu tragen, daß die oben zittierten Verfügungen des Ministerratspräsidiums Z. 1280/32 T. O. ohne Verzögerung außerkraft gesetzt wer-
den und angeordnet wird, daß die Veröffentlichung der von deutschen Firmen in Auftrag gegebenen Einschaltungen im »Amtsblatt der Čechoslowakischen Republik« lediglich in deutscher Sprache zu erfolgen habe?
Prag, am 1. Juli 1932.
Dr. Hassold,
Dr. Schollich, Ing. Kallina, Ing. Jung, Geyer, Dr. Keibl, Oehlinger, Scharnagl, Fritscher, Bobek, Krebs, Kasper, Knirsch, Dr. Hanreich, Horpynka, Matzner, Simm, Köhler, Schubert, Greif, Krumpe, Kunz.