Pùvodní znìní ad 1841/IV.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina

und Genossen an den Eisenbahnminister in Angelegenheit des mangelnden Entgegenkommens und unverantwortlichen Verhaltens der Verkehrs- bezw. Kassenbeamten der Staatseisenbahn.

Die breite Öffentlichkeit hat mit Rücksicht auf die traurigen Erfahrungen, der vergangenen Jahre es ganz besonders begrüßt, daß an die Spitze des Eisenbahnressorts endlich wieder ein Fachmann getreten ist, von dessen Einfluß man erwartete, daß der größte Staatsbetrieb mit seinen Milliardenumsätzen, von allen chauvinistischen Einflüssen befreit, nunmehr unter eine, nur dem öffentlichen Interesse dienende Leitung gestellt werde. Diesem Ziele diente eine Reihe erfreulicher Maßnahmen, die aber durch das Vorgehen der verantwortlichen Beamten in ihren Auswirkungen durchkreuzt wurden.

So mußte nach Einführung der Sonntagrückfahrkarten z. B. in Karlsbad am oberen Bahnhof festgestellt werden, daß für die zu erwartenden grossen Ausflüglerscharen, am Pfingstsonntag nur eine Personenkassa geöffnet wurde, wodurch naturgemäß die Abfertigung bis zum Abgange des Zuges unmöglich wurde. Erst nach schweren Konflikten konnte die Öffnung einer zweitem Kassa erzwungen werden, sodaß der Zug mit einer mehr als einstündigen Verspätung den Bahnhof verlassen konnte.

Von den vielen Beschwerden sei noch ein zweiter Fall hervorgehoben, der sich ebenfalls am Pfingstsonntage in der Station Neudau bei Karlsbad ereignete. Der Turnverein Graslitz kam, 54 Mann stark, zehn Minuten vor Abgang des Abendzuges zur Stationskassa in Neudau. Der Reiseleiter Johann Fischer ersuchte um Ausstellung der ermäßigten Fahrkarten gegen Vorweis der vorgeschriebenen Legitimationen. Der Kassenbeamte Hroch weigerte sich jedoch, die Karten auszustellen; erst nach längerem Zureden, wodurch einige Minuten verloren gingen, schritt er an die Ausfertigung der Liste, hielt aber, als noch 3 Minuten bis zum Abgange des Zuges fehlten, inne und erklärte, die Ausfertigung nicht mehr vollenden zu können. Hätte Hroch bei der ersten Aufforderung mit der Ausfertigung begonnen, so wäre bei einigem guten Willen in der vorhandenen Zeit diese Arbeit anstandslos erledigt worden. Nur dieses unverantwortliche Verhalten des Beamten hatte zur Folge, daß die 54 Reiseteilnehmer in begreiflicher Erregung, die durch das spöttische Benehmen des Beamten nur noch gesteigert wurde, zurückbleiben mußten.

Die Bahnverwaltung ist doch für das reisende Publikum da und die Beamten haben daher die

Pflicht, nach Möglichkeit, selbstverständlich unter Rücksichtnahme auf die Dienstvorschriften, dem reisenden Publikum möglichst weitgehend entgegenzukommen. Das unverantwortliche Vorgehen des Neudauer Stationsbeamten, läßt aber erkennen, daß der genannte Beamte nicht als dienendes Glied der Verwaltung, sondern als entscheidender Machtfaktor gelten will, der es in seiner Hand hat, 54 deutschen Turnern Unannehmlichkeiten zu bereiten,

Die Interpellanten fragen daher an, ob der Herr Minister bereit ist, auf Grund des hier geschilderten Sachverhaltes, welcher durch die Einvernahme der 54 Graslitzer Turner bestätigt werden kann, mit aller Schärfe gegen den schuldigen Beamten vorzugehen und alles vorzukehren, daß in Zukunft Vorfälle, wie die beiden hier geschilderten, sich nicht mehr ereignen?

Prag, am 31. Mai 1932.

Ing. Kallina,

Simm, Dr. Schollich, Kasper, Schubert, Oehlinger, Bobek, Krumpe, Dr. Mayt-Harting, Greif, Kunz, Krebs, Köhler, Ing. Jung, Matzner, Dr. Keibl, Horpynka, Dr. Hanreich, Dr Hassold, Geyer, Knirsch, Dr. Petersilka, Scharnagl.

Pùvodní znìní ad 1841 V.

Interpellation

des Abgeordneten Josef Geyer

und Genossen

an den Eisenbahnminister

in Angelegenheit der Verweigerung der

Abfertigung von 54 Reiseteilnehmer in der

Station Neudau bei Karlsbad.

Am Pfingstsonntag trug sich in der Station Neudau bei Karlsbad folgender Fall krasser Dienstverletzung vor, den das »Graslitzer Volksblatt< vom 21. Mai 1932 zum Anlaß eines offenen Briefes an den Herrn Eisenbahnminister nahm und in dem u. a. es heißt:

»Der Graslitzer Turnverein kam, 54 Mann stark, bei seiner Ruckwanderung am Pfingstsonntag zur Station Neudau bei Karlsbad. Der Reiseleiter des Ausfluges stand zehn Minuten vor Abgang des Zuges - der Zug hatte Verspätung, doch waren bis zu seinem Abgang tatsächlich noch volle zehn Minuten Zeit - an der Kassa des Neudauer Bahnhofes und verlangte in sehr höflichem Tone die ermäßigten Fahrkarten gegen Vorweisung der Legitimation für die Reiseteilnehmer. Der Kassenbeamte Hroch weigerte sich, die Karten auszufolgen und verwies auf die vorgeschrittene Zeit. Auf wiederholtes Ersuchen schritt er dann doch an die Ausfertigung der Liste, hielt aber beim letzten Drittel, als noch drei Minuten bis zum Abgang des Zuges fehlten, und er mit Leichtigkeit

mit der Arbeit fertig geworden wäre (wenn er den, guten Willen gehabt hätte), mit der Arbeit inne und erklärte, es sei jezt unmöglich, der Turnverein komme mit dem Zuge nicht mehr fort, da der Zug bereits herannahe. Verließ den Dienstraum und begab sich auf den Bahnsteig, um den Zug abzufertigen. Der Reiseteilnehmer bemächtigte sich ob dieser sonderbaren Haltung des Dienstbeamten eine begreifliche Erregung, die aber der Beamte kalt lächelnd und spöttisch abtat und auch auf die Vorstellung, daß sein Verhalten ein Nachspiel an berufener Stelle haben werde, nur mit der Bemerkung beantwortete, »Sie können sich beschweren, wo Sie wollen, mir kann das gleichgültig sein«. Es kam zur erregten Szenen, in deren Verlauf der Beamte sich zu Ausdrücken gegen die Reisenden hinreißen ließ, die der Würde seines Amtes und der Devise vom Dienste am Kunden absolut widesprechen. Er gab das Abfahrtssignal und die 54 Graslitzer Turner mußten, trotzdem sie der Bahn eine schöne Summe Geldes zu verdienen geben wollten, zurückbleiben.

Herr Eisenbahnminister! Wir haben Ihnen hier die Vorfälle wahrheitsgetreu und ohne jegliche Übertreibung geschildert, im Gegenteil, wir haben uns in unserer Darstellung sogar äußerster Zurückhaltung befleißigt, um nicht in den Verdacht zu kommen, die Angelegenheit vom nationalpolitischen. Standpunkte aufgezogen zu haben, obzwar es noch manches gäbe, was einer deutlichen Ausführung der Mühe wert wäre. Wir tragen Sie, ob Sie dieses Vorgehen Ihrer untergeordneten Organe billigen oder ob Sie gewillt sind, im Interesse der Prosperität und des guten Rufes der Bahn hier einen tüchtigen Schnitt zu machen und unfähige Beamte, die der Sache nur schaden, nie aber nützen, dorthin versetzen, wo sie keinen Schaden mehr anrichten können.

Auf Grund dieses Sachverhaltes fragen die Gefertigten:

1. Ist der Herr Minister bereit, dieses ostentativ leindselige Verhalten des diensttuenden Beamten Hroch gegenüber den Reisenden einer strengen Untersuchung und Bestrafung zuzuführen?

2. Ist der Herr Minister bereit, erneut den Beamten ihre kommerziellen Pflichten gegenüber dem reisenden Publikum und dem kaufmännischen Interesse der Bahnverwaltung in Erinnerung zu bringen und Säumige bezw. ostentativ Zuwiderhandelnde ihrer mangelnden Fähigkeil wegen mit dem reisenden Publikum konziliant zu verkehren, von solchen Dienstposten abzuziehen?

Prag, am 25. Mai 1932.

Geyer,

Köhler, Kasper, Ing. Kallina, Dr. Hassold, Oehlinger, Scharnagl, Kunz, Fritscher, Dr. Petersilka, Bobek, Krumpe, Zajièek, Greif, Matzner, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Horpynka, Knirsch, Ing. Jung, Schubert, Simm, Dr. Schollich, Krebs.

Pùvodní znìní ad 1841/Vl.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina

und Genossen an den Finanzminister in Angelegenheit des noch ausständigen Regelung der Rentensteuerfreiheit ausländischer Wertpapiere, welche bereits einer direkten Ertragssteuer im Auslande unterliegen.

In der Regierungsverordnung vom 20. Dezember 1927, Slg. Nr. 175, durch welche das Gesetz vom 15. Juni 1927, Slg. Nr. 76, betreffend die direkten Steuern durchgeführt wird, hatte das Finanzministerium ausdrücklich angekündigt, § 173, Abs. 6 b, daß es eine Weisung herausgeben werde, welche die Rentensteuerfreiheit der Erträgnisse solcher ausländischer Wertpapiere sichern soll, die bereits im Auslande von einer direkten Ertragssteuer betroffen sind. Gleichzeitig sollte auch die Form, in welcher der vom Steueramte verlangte Nachweis dieser ausländischen Besteuerung erbracht werden soll, geregelt werden.

Dieser Erlaß ist aber bis zum heutigen Tage nicht erschienen, sodaß gegenwärtig die Mehrzahl dieser Papiere einer Doppelbesteuerung unterliegt. Denn der in der Durchführungsverordnung geforderte »vollständige Nachweis der Umstände«, die der Steuerpflichtige zur Begründung seines Anspruches auf Steuerbefreiung anführt, wird vielfach von der Steuerbehörde in der Form verlangt, daß eine offizielle Erklärung der ausländischen Steuerbehörde gefordert wird.

Alle Bemühungen der wirtschaftlichen Verbände, die auf eine Beseitigung dieses ungeklärten Zustandes hinwirken, blieben bisher vergeblich, da das Ministerium nunmehr den unbegründeten Standpunkt einnimmt, daß der Steuerträger den Beweis selbst zu führen habe, Der Forderung nach Herausgabe eines Verzeichnisses der ausländischen Wertpapiere und deren Rentensteuerpflicht hielt das Finanzministerium bisher immer entgegen, daß es vorzeitig wäre, schon jetzt an die Herausgabe eines solchen Verzeichnisses zu schreiten, daß es aber auch vom technischen Standpunkte aus unmöglich sei, ein solches Verzeichnis herzustellen. Dem gegenüber sei darauf verwiesen, daß das österreichische Finanzministerium alljährlich ein Verzeichnis aller rentensteuerfreien ausländischen Wertpapiere vorlegt, sodaß also der Einwand, die Herausgabe eines solchen Verzeichnisses sei technisch undurchführbar, nicht stichhältig ist.

Problematisch ist aber auch das scheinbare Entgegenkommen des Finanzministeriums, das sich bereit erklärt, über ordnungsgemäß gestempelte Gesuche von Privatpersonen auch auf direkte Anfrage betreffs der Steuerpflicht einzelner ausländischer Wertpapiere zu entscheiden, wenn genau so wie im Veranlagungsverfabren der Steuerbehör-

de die Bestätigung der ausländischen Bemessungsbehorde oder des auswärtigen Ministeriums beigebracht wird. Bei diesem Vorgange tritt, nachdem das Ministerium die Richtigkeit der Angaben erst auf diplomatischem Wege überprüfen, läßt, eine weitgehende Verzögerung ein. Die Auffassung des Ministeriums, erst dann ein Verzeichnis der rentensteuerfreien auswärtigen Wertpapiere herauszugeben, wenn eine größere Anzahl solcher Einzelentscheidungen gefallt sein würde, ist vollkommen unbegründet.

Die Interpellanten fragen daher an, ob der Herr Finanzminister bereit ist, die in der Durchführungsverordnung zum Gesetze über die direkten Steuern, zu § 173, Abs. 6 b) angekündigten Weisungen herauszugeben, durch welche endgiltig Klarheit geschaffen werden soll, bei welchen Bezügen von ausländischen Wertpapieren die hierländische Rentensteuerpflicht ausschließende Verhältnisse vorliegen, bezw. welche Bestätigungen von den Steuerpflichtigen beizubringen sind?

Prag, am 23. Mai 1932.

Ing. Kallina,

Dr. Schollich, Horpynka, Köhler, Geyer, Krebs, Dr. Hanreich, Ing. Jung, Schubert, Knirsch, Kasper, Simm, Matzner, Dr. Hassold, Dr. Keibl, Oehlinger, Dr. Mayr-Harting, Zajíèek, Fritscher, Scharnagl, Bobek, Greif, Krumpe, Dr. Petersilka, Kunz.

Pùvodní znìní ad 1841/VII.

Interpellation

der Abgeordneten Wenzel Jaksch, Dominik Leibl, Anton Dietl und Genossen an den Minister für Landwirtschaft wegen des aufreizend unsozialen Vorgehens der staatlichen Forstverwaltung gegen die Holzhauer des Madergebietes, Domäne Langendorf.

Im Zuge der Bodenreform wurde der in der Forstdirektion Langendorf zusammengefaßte Teil des mittleren Bohmerwaldes dem bisherigen Besitzer Schwarzenberg enteignet und vom Staate in Verwaltung genommen. Die Forstarbeiter, welche in dem sogenannten »Königreich Schwarzenberg einen jahrzehntelangen Kampf um menschenwürdige Lebensverhältnisse führen mußten, waren der Anschauung, daß die Bodenreform auch in ihrem Interesse durchgeführt werde. Sie hatten Vertrauen, daß die Organe der staatlichen Fortsverwaltung für ihren schweren Existenzkampf mehr Verständnis an den Tag legen werden, als die Angestellten des ehemals fürstlichen Großgrundbesitzes. Vom Standpunkte einer sozialen Zielsetzung der Bodenreform war jedenfalls die Erwartung dieser Menschen gerechtfertigt, daß mit dem Übergang der

Wälder in die Hände des Staates keine Verschlechterung ihrer sozialen Position verbunden sein wird.

Leider ist das Gegenteil eingetreten! Die staatliche Forstverwaltung scheint zumindestens im Langendorfer Gebiete den Ehrgeiz zu besitzen, weil über das durch die Wirtschaftskrise bedingte Maß hinaus die Ausbeutungsmethoden des früheren feudalen Großgrundbesitzers zu übertreffen. Solange es sich um die Chikanierung einzelner Vertrauensmänner oder um ein geringeres Entgegenkommen gegenüber gewerkschaftlichen Vertragsforderungen handelte, war noch die Annahme möglich, daß Übergriffe untergeordneter Verwaltungsorgane vorliegen. Wenn aber auf dem Wege einseitigen Diktats langjährige Deputatrechte der Holzhauer beseitigt werden, wenn gleichzeitig ihre armseligen Dienstwohnungen geradezu wucherischen Mietzinssteigerungen ausgesetzt sind, dann muß die ganze staatliche Forstverwaltung der berechtigte Vorwurf unsozialen Handelns treffen.

Der Aufzählung der Details muß noch die Konstatierung verangeschickt werden, daß die Forstarbeiter des Mader-Rachel- und Pürstlinggebietes unter ganz außerordentlichen Erschwernissen, leben müssen. In dem entlegendsten Teile des Böhmerwaldes, fast eine Tagreise entfernt von der nächsten Bahnstation, abgeschnitten von jeder Kultur verrichten sie ihr schweres Tagwerk. Ihr Hauptverdienst ist das lebensgefährliche Holzausrücken im Winter und es ist bezeichnend, daß die bei der Aufarbeitung der letzten Windbrüche herangezogenen Aushilfskräfte aus Karpathorußland den furchtbaren Strapazen dieser Beschäftigung größtenteils nicht gewachsen waren und bald wieder heimfuhren. Bei dem geringen und noch dazu unsicheren Verdienst dieser Leute ist es für sie direkt eine Lebensfrage, daß daneben ihre Existenz durch eine bescheidene Viehhaltung und eine billige Wohnung einigermaßen gesichert ist. Diesem Tatbestand mußte seinerzeit auch die schwarzenbergsche Forstverwaltung Rechnung tragen und sie hat daher einem Teil der Forstarbeiter Deputatwohnungen und die dazu gehörigen Wirtschaftsgebäude gegen einen geringen Anerkennungszins überlassen. Eine der ersten Taten der staatlichen Forstverwaltung war hingegen eine ebenso rücksichtslose, wie unbegründete Mietzinssteigerung bei den Forstarbeitern des Madergebietes. Bezeichnend für die ganze Vorgangsweise ist der Umstand, daß seit dem 1. Oktober 1930 überhaupt keine Mietzinse vorgeschrieben und einkassiert worden sind. So oft die Leute den bisherigen Zins erlegen wollten, erhielten sie von den Förstern die Antwort, daß keine Weisung vorliege, es werde schon jeder erfahren, wieviel er zu zahlen habe. Am 25. April d. J. erschien nun ein Beamter der staatlichen Forstverwaltung Langendorf und diktierte nachstehende horrende Mietzinserhöhungen:

Mader:

Andreas Weber, Schmied, von 150 Kè auf 600. Der Mann besitzt 9 minderjährige Kinder.

Ludwig Furch, Holzhauer, von 101 auf 550 Kè, zwei Kinder.

Marie Burghart von null auf 360 Kè, 8 Kinder. Johann Paukner, von null auf 350 Kè, 3 Kinder.

F i s ch e r h ü t t e:

Johann Oswald, Holzhauer, von 70 auf 350 Kè,

3 Kinder.

Franz Furch, Holzhauer, von 70 auf 350 Kè, hat zwei Kinder von seiner verstorbenen. Tochter.

Ahornsäge:

Emil Liebl, Holzhauer, von 70 auf 350 Kè, ein Kind.

Paula Neuburger, Witwe, von 70 auf 350 Kè. Ihr mitwohnender Sohn, Holzhauer, hat ein Pflegekind von einem invaliden Witwer mit 4 Kindern.

Fürstling (vier Wegstunden vom nächsten Pfarrort entfernt):

Rosa Krikl, Witwe, von 120 auf 350 Kè.

Johann Stadtler, Holzhauer, von null auf 350 Kè, drei Kinder.

Josef Luksch, Holzhauer, von null auf 350 Kè,

4 Kinder.

Rachelhaus:

Kortus Franz, Holzhauer, von null auf 700 Kè für ein halbes Haus, fünf Kinder. Das Rachelhaus ist zweieinhalb Stunden von der nächsten menschlichen Siedlung entfernt. Der Weg zur Schule beträgt fast drei Stunden. Die zwei schulpflichtigen Kinder des Kortus müssen während der ganzen Schulzeit außer Haus bei fremden Leuten untergebracht sein.

Den Betroffenen wurden von dem durchführenden Beamten der staatlichen Forstverwaltung aut sechs Jahre lautende Verträge vorgelegt mit dem Bemerken, wer nicht unterschreibt, bekommt die Kündigung und muß ausziehen. Diese Verträge bestimmen außer der geradezu wucherischen Zinserhöhung, daß die Parteien sämtliche Innenreparaturen selbst durchführen, sowie auch Elementarschäden (Unwetter, Feuer) auf eigene Kosten gutmachen müssen. Die betreffenden Parteien haben aus Angst um ihr armseliges Obdach unterschrieben. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, daß sie die geforderten Beträge einfach nicht zahlen können, denn, ihre Höhe ist bei solchen primitiven Holzchaluppen im ganzen Böhmerwalde einzig dastehend. Außerdem wurden die Zinssteigerungen zu einem Zeitpunkte diktiert, wo die staatliche Forstverwaltung die Schlägerungen einschränkt und damit die Verdienstmöglichkeiten verringert. Den Unterzeichneten ist in ihrer ganzen parlamentarischen Praxis kein Fall untergekommen, wo ein privater Großgrundbesitzer so rücksichtslos unsozial mit seinen Leuten verfahren wäre. Der Gipfel der Aufreizung wird dadurch erreicht, daß die höheren Forstangestellten nach wie vor ihre Gratiswohnungen und ihre reichlichen Deputate behalten. Dieselben Herren sind es wahrscheinlich, die vom grünen Tisch aus die Staatswälder auf Kosten der armen Holzhauer und ihrer Witwen ertragsfähig machen wollen.

Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Minister für Landwirtschaft:

1. ) Ist der Herr Minister bereit, die neuen Mietverträge, als gegen die guten Sitten verstoßend, aufzuheben und zu veranlassen, daß sie unter Be-

rücksichtigung der sozialen Lage der Inwohner auf der bisherigen Leistungsbasis erneuert werden?

2. ) Ist der Herr Minister bereit, anzuordnen, daß die Organe der staatlichen Forstverwaltung in allen Fällen einer materiellen Neuregelung der Arbeits- und Wohnverhällnisse der Forstarbeiter den Weg einseitigen Diktates gegenüber den wirtschaftlich Schwächeren vermeiden, sondern auf dem demokratischen Wege der Verhandlung mit der zuständigen Gewerkschaftsorganisation vorgehen?

3. ) Ist der Herr Minister bereit, den strikten Auftrag zu geben, daß bei unbedingt notwendigen Deputatkürzungen in erster Linie bei den Deputaten der höheren Angstelltenkategorien gespart wird?

Prag, den 25. Mai 1932.

Jaksch, Leibl, Dietl,

de Witte, Röscher, Heeger, Taub, Schweichhart,

Kremser, Kaufmann, Häusler, Grünzner, Katz,

Kirpal, Blatny, Schäfer, Pohl, Müller, Macoun,

Hackenberg, Ing. Neèas.

Pùvodní znìní ad 1841 VIII.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Stern, Kopecký, Štìtka, Steiner und Genossen an den Minister des Innern und an den Justizminister betreffend die systematische Persekution des Verbandes proletarischer Konfessionsloser.

Seit ungefähr Jahresfrist wird seitens der Bezirksbehorden und der Polizeikommissariate eine ganz systematische Persekution der größten und bedeutendsten - proletarischen Kulturorganisation der Tschechoslowakei, des Verbandes proletarischer Konfessionsloser, entfaltet. Diese Organisation, die sich gemäß den vom Ministerium des Innern genehmigten Statuten gemeinsam mit der Verbreitung sozialistischer Lehren, die die Weltanschauung der proletarischen Freidenker bilden, den Kampf gegen den kirchlichen Kastengeist zum Ziele setzt (§ 3-4), wird in ihrer Tätigkeit systematisch gehindert und unter den lächerlichsten und absolut gesetzwidrigen Vorwänden werden ihre Versammlungen sowie ihre gesamte Aufklärungsund Bildungstätigkeit verhindert, was aufs gröbste selbst den in der Verfassung der Tschechoslovakischen Republik gewährleisteten Rechten der Staatsbürger, ihrer »Koalition-, Versammlungsund Pressefreiheit« widerspricht.

1. Die vom Ministerium des Innern mit Zahl 26245/31 vom 21. Mai 1931 genehmigten Statuten werden vom Landesamt in Bratislava zurückgewie-

sen und die legale Tätigkeit des Verbandes in der Slowakei unmöglich gemacht. Obzwar das Gauamt (Župní úøad) in Liptovsky Sväty Mikuláš bereits vor langer Zeit, am 2. Mai 1927 auf Grund des obigen Ministerialerlasses. die ordnungsgemäß von der Ortsgruppe in Ružomberok eingereichten Statuten des V. F. K. zur Kenntnis genommen hat, verweigert das Kreisamt in Bratislava die Anerkennung der Statuten für alle anderen slowakischen Ortsgruppen des Verbandes, obzwar der Anordnung nachgekommen wurde und der Verband die Bestimmungen des alten ungarischen Vereinsgesetzes in die vom Innenministerium genehmigten Statuten aufgenommen hat.

Weshalb werden die im Reichsmaßstabe vom Innenministerium genehmigten Statuten des V. P. K., die auch für die slowakische Ortsgruppe Ružomberok seit langem genehmigt wurden, für die anderen Ortsgruppen dieses Verbandes nicht zur Kenntnis genommein?

2. Planmäßig wird seitens der politischen Bezirksämter und Polizeikommissariate eine öffentliche Versammlungstätigkeit der Ortsgruppen des V. p. K. vereitelt, wobei man völlig rechtswidrige und geradezu an den Haaren herbeigezerrte Begründungen anführt. Aus der Fülle von vielen Hunderten Verboten führen wir hier nur einige besonders krasse Beispiele dieser gesetzwidrigen Verbote an:

a) Das Bezirksamt in T a b o r verbot mit Zahl 15518, 12. Dezember v. J. eine Reihe von Versammlungen mit der Tagesordnung: »Löst der Papst die Krise? Was ist und was will die proletarische Kulturaktion?« mit der Begründung, daß in den Statuten des »Sdružení prol. bezvìrcù« der Verein ein »unpolitischer« ist, obzwar von einer Ortsgruppe des »Sdružení prol. bezvìrcù« überhaupt keine Rede ist, sondern es sich um den Verband proletarischer Konfessionsloser handelt, der in seinen Statuten § 3-4 ausdrücklich den Kampf gegen den kirchlichen Kastengeist enthält und ausdrücklich die Verbindung mit den sozialistischen (also politischen) Lehren vorsieht. In der weiteren Begründung heißt es, daß der V., p. K. gemäß § 2 seiner Statuten nicht zu Veranstaltung öffentlicher Volksversammlungen berufen ist, da die Veranstaltung solcher an sich bereits einen politischen Akt darstellt; dies obzwar der § 2 überhaupt keine Silbe von der Versammlungstätigkeit enthält und im § 5 unserer Statuten ausdrücklich öffentliche Versammlungen als Vereinstätigkeit angeführt sind, worunter das Vereinsgesetz selbstverständlich Volksversammlungen versteht, da andere öffentliche Versammlungen ausdrücklich als »Vereins-Versammlungen« bezeichnet werden müssen. Die Begründung des Bezirksamtes in Tabor bezieht sich demnach überhaupt nicht auf die Statuten des Verbandes proletarischen Konfessionsloser und stellt eine ganz grobe Rechtsverletzung dar.

b) Das Bezirksamt in Deutsch-Brod verbietet mit Z. 37706 vom 14. Dezember v. J. die Abhaltung einer öffentlichen Volksversammlung im Arbeiterheim in Deutsch-Brod unter Berufung auf

den § 6. des Versanunlungsgesetzes mit der Begründung, daß der Verein »durch die Abhaltung offentlicher Volksversammlungen mit dem angezeigten Programm seinen statutarisch festgelegten Wukungskreis überschreitet und anderseits die öffentliche Ruhe und Ordnung bedroht. Mit dieser kautschugartigen, ohne ein einziges, konkretes Argument angeführten Begründung der »Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung« verboten weher die Bezirksämter in Komotau, Karlsbad, Gablonz?, Leitmeritz u. s. w. öffentliche Versammlungen des Verbandes jedweder Art. In der Begründung des Bezirksamtes in Gablonz vom 15. März 1932, Zahl 12'100, heißt es wörtlich:

» Die öffentliche Verhandlung der angeführten Fragen (Kann der Papst die Wirtschaftskrise lösen? - Welcher ist der Zweck des Barmherzigkeitskreuzzuges? u. s. w. ) im Referat und in der Debatte ist geeignet, Haß gegen einzelne Gruppe der Bevölkerung wegen ihrer konfessionellen Zugehörigkeit hervorrufen, ev. zur Schmähung ihrer Überzeugung und zu unverantwortlichen Angriffen gegen die Träger derselben führen, so daß die öffentliche Ruhe und Ordnung bedroht wäre. «

Mit dieser Argumentation kann jede freidenkerische Veranstaltung verboten werden, da die Weltanschauung der Freidenker selbstverständlich jener der Konfessionen entgegensetzt und nach der Auffassung der Gablonzer Bezirksbehörde geeignet ist, den Haß gegen Konfessionelle hervorzurufen. In Wirklichkeit handelt es sich hier um eine ganz offene Verletzung des Staatsgrundgesetzes, welches den Angehörigen aller Weltanschauungen, also auch den Konfessionslosen, die volle und unbeschränkte öffentliche Vertretung ihrer Anschauungen gewährleistet. Da kein Katholik, oder Angehöriger eine Religion genötigt ist, dem Vertrage zuzuhören und ev. daran Anstoß zu nehmen, ist die Begründung der Bezirksbehörde in Gablonz vollkommen gesetzwidrig.

c) Die Bezirksbehörde in Leitmeritz begründet das Verbot von öffentlichen Versammlungen am 16. und 17. Jänner d. J. im Bezirk Leitmeritz damit, daß »überdies über die religiöse Gesinnung der Mehrheit der Einwohnerschaft Rücksicht genommen werden muß. « Hier wird offen ausgesprochen, daß die proletarischen Konfessionslosen überall dort, wo sie nicht die Mehrheit der Bevölkerung bilden, also in der ganzen Èechoslovakischen Republik, rechtslos sind, und nur diejenige Weltanschauung öffentlich vertreten werden kann, welche die Mehrheit der Bevölkerung bildet, was dem Staatsgrundgesetze vollkommen widerspricht.

Dieselbe Behörde verbot die Plakatierung eines bewilligten öffentlichen Vortrage« in der Stadt Leitmeritz mit der Begründung, daß Leitmeritz der Sitz de« ehrenwürdigen Herrn Bischof ist. Auch diese Begründung ist eine ganz offene Verletzung der Staatsbürgerrechte der proletarischen Konfessionslosen und kann sich auf keinerlei Gesetz stützen.

d) Die Bezirksbehörde in Kommotau verbietet unsere ordnungsgemäß angemeldeten Versammlungen mit dem Thema: »Erlebnisse hinter Klostermauern« proletarische Kulturaktion mittels bereits auf Vorrat gedruckten Verbote mit Berufung auf


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