»Grenžlandjugend« vůbec a zvláště cvikovská místní skupina nevykonávala nijakou podezřelou nebo zákonem zakázanou činnost, pracovala v rámci německé strany národní. Není tedy ani důvodu, aby německo-jablonský okresní hejtman dal odstraniti z domku v Glisertu odznak strany, tím méně pak, aby rozpustil cvikovskou místní skupinu sdružení »Grenzlandjugend«.
Ale úplně zbytečné jest, když pan Vyskočil nařídil vzíti sebou veškeren movitý majetek místní skupiny mládeže, ještě k tomu výtisky periodického tiskopisu, vycházejícího u nás úplně veřejně, a věci několika členů.
Podepsaní ze zkušenosti vědí, co to znamená: Vlastnici již nikdy svůj majetek nedostanou. Tak dne 6. dubna 1931 byly při podobné příležitosti zabaveny movité věci (interpelace 1082/X); zatím zahájené soudní a správní řízení již dávno skončilo osvobozením všech obviněných, ale tehdy zabavené předměty stále ještě nebyly vráceny a přes několikeré zakročeni nelze jich prosté dostati. Pravděpodobně se »ztratily«.
Podle mínění podepsaných jest těžkým přehmatem svrchu vylíčený postup německo-jablonského okresního politického úřadu, který jest přímo nebezpečný veřejnému pokoji a pořádku.
Podepsaní se tedy táží pana ministra vnitra: 1. ) Jest ochoten vyšetřiti svrchu uvedenou věc,
2. ) zrušiti rozpuštění cvikovské místní skupiny sdružení »Grenzlandjugend« německé strany národní, nařízené okresním politickým úřadem v Německém Jablonném,
3. ) vrátiti zabavený majetek a
4. ) naříditi, že není překážky, aby na domě sdruženi »Grenzlandjugend« v Glasertu byl opět umístěn odznak německé strany národní?
V Praze, dne 17. května 1932.
Dr Keibl,
dr Schollich Matzner, Schubert, Geyer, Simm, dr Hanreich, dr Hassold, inž. Kallina, Horpynka, inž. Jung, Kasper, Krebs, Köhler, Knirsch, Oehlinger, Scharnagl, Fritscher, Bobek, dr Petersilka, Greif, Zajíček, Krumpe.
1780/ XVIII (překlad).
Interpelace
poslance dr J. Keibla a druhů
ministrovi financi
o protizákonném chováni finančního strážníka.
Číslo 111 časopisu »Nordböhmischer Tagblatt« ze dne 11. května 1932 obsahuje tuto zprávu z Libouchce u Podmokel:
»Okresního výletu, jejž určil podmokelský tělocvičný okres na den 8. května, účastnil se i náš spolek. Při pochodu do Dolního Gruntu nad Labem, a to blíže Sněžníku, zadržel finanční strážník Havelka nic netušící členy a členky tělocvičného spolku a vyzval je, aby se legitimovali. Je-li nutno zde, asi hodinu od hranic, zadržovati nevinné výletníky, jest věcí názoru. Ale to nejhezčí ještě přišlo; vyzval účastníky, aby sňali odznaky tělocvičného spolku, a odůvodnil to tím, že všechny německé odznaky jsou prý zakázány. Dalším jeho požadavkem bylo, že každý účastník má prý u sebe míti občanskou legitimaci. Teprve po delší rozmluvě bylo cvičícím bratřím a sestrám dovoleno jíti dále. Byl by jistě nejvyšší čas, aby úřady vysvětlily svým podřízeným orgánům, k čemu jsou oprávněny, a zakázaly jim co nejpřísněji všechny přehmaty. «
Poněvadž se poslední dobou všude množí případy, že české státní orgány beze všeho důvodu obtěžují klidné německé výletníky a schlazují si svou národní zášť přehmaty, táži se podepsaní pana ministra financí:
1. ) Je-li ochoten vyšetřiti tuto věc a
2. ) učiniti nutná opatřeni, aby se takové přehmaty neopakovaly a
3. ) zmíněného finančního strážníka pohnati náležitě k odpovědnosti?
V Praze dne 17. května 1932.
Dr Keibl,
dr Schollich, inž. Kallina, dr Hassold, dr Hanreich,
Matzner, Köhler, Oehlinger, Krumpe, Kunz, Bobek,
Greif, Scharnagl, Greif, Fritscher, Krebs, Kasper,
inž. Jung, Horpynka, Knirsch, Simm, Schubert.
1780/ XIX.
Interpelace
poslanců H. Bergmanna, Fr. Zeminové,
E. Špatného a druhů
ministru školství a národní osvěty
o úpravě poměrů zaměstnanců nadačního
statku nejdeckého.
Ačkoliv od vydání platového zákona čís. 103 z roku 1926 uplynulo již více jak 5 let, nebyly dosud upraveny poměry zaměstnanců nadačního velkostatku v Nejdku Rudohoři, přes to, že v této věci bylo již několikrát u ministerstva školství a národní osvěty zakročeno a poměry zaměstnanců jiných statků nadačních, podléhajících ministerstvu vnitra, byly již podle analogie od 1. ledna 1926 upraveny ku př. u statku Ledeč n. Sáz., Karlův Tým, Ronov.
Ministerstvo zemědělství rozhodlo výnosem ze dne 7. ledna 1932 čís. 113. 479-V-16-1928, že služební řád zaměstnanců státních statků a lesů se na zaměstnance lesů a statků češ. náboženské matice v Nejdku nevztahuje?
Jest tedy na ministerstvu školství a národní osvěty, aby samo provedlo úpravu pomerů zaměstnanců nadačního statku v Nejdku podle analogie platového zákona čís. 103/1926. Hospodářství nadačního statku je aktivní a zaměstnanci tohoto statku si zaslouží s ohledem na svou těžkou, namáhavou, vysilující a nebezpečnou službu v rozsáhlém pohraniční v Rudohoři, kde po 8 měsíců v roce trvá zima a deště, aby poměry jejich byly v duchu platového zákona upraveny.
Z tohoto důvodu táží se podepsaní pana ministra školství a národní osvěty
1) Jsou-li mu tyto poměry známy a je-li ochoten upraviti co nejdříve poměry zaměstnanců nadačního statku čs. náboženské matice v Nejdku podle analogie platového zákona č. 103, 1926 s účinnosti od 1. ledna 1926?
2) Je-li ochoten sděliti podepsaným, co v této věci učinil, aneb zaříditi hodlá?
V Praze, dne 17. května 1932.
Bergmann, Zeminová, Špatný, Tykal, Pechmanová-Klosová, Polívka, Slavíček, Solfronk, Jos. Tůma, Richter, Šeba, Vaněk, Netolický, Hrušovský, Tučný, inž. Záhorský, dr Moudrý, Lanc, Malý, Hatina, Fiala, Stejskal, dr Patejdl.
Původní znění ad 1780/II.
Interpellation
des Abgeordneten Windirsch
und Genossen an den Minister für Schulwesen und
Volkskultur
betreffend die Erzielung von Ersparungen auf dem Gebiete des tschechischen Minderheitsschulwesens.
Erst kürzlich wurde in einer Interpellation ausgeführt, daß in der Gemeinde Neundorf, Bezirk Reichenberg, ein von der dortigen tschechischen Minderheitsschule gemieteter Raum im Gemeindehause nicht frei gegeben wird, obzwar hiefür kein Bedarf besteht und der Raum, den die Gemeinde Neundorf dringend benötigt, auch gar nicht benützt wird. Die Bezahlung des Mietzinses für das nicht benötigte Lokal, die aus den Mitteln des Staates bestritten wird, bedeutet eine offenkundige Verschleuderung staatlicher Gelder.
Auch in der Gemeinde Drahobus, Bezirk Leitmeritz, liegt ein ähnlicher Fall vor. Dort wurde im Jahre 1928 eine tschechische Minderheitsschule errichtet, obzwar im Orte tschechische Kinder nicht vorhanden waren. In diesem Jahre wurde die tschechische Minderheitsschule mit 5 ortsfremden tschechischen Kindern eröffnet. Im Jahre 1929 kamen noch 3 tschechische Kinder hinzu. Die auf einer derartigen unsicheren Grundlage errichtete tschechische Minderheitsschule in Drahobus mußte jedoch den Unterricht wieder einstellen, so daß in den Jahren 1930 und 1931 nicht mehr unterrichtet worden ist. Der von der tschechischen Minderheitsschule benützte Raum wird trotzdem nicht frei gegeben und es wird hiefür der jährliche Mietzins von 2500 Kč nutzlos verausgabt. Diese Ausgabe bedeutet gleichfalls eine Vergeudung von Staatsgeldern, Hier kommt auch noch dazu, daß der Raum, in dem die nicht mehr im Betriebe befindliche tschechische Minderheitsschule in Drahobus untergebracht ist, auch weiter nicht beaufsichtigt und betreut wird, sodaß die darinnen untergebrachten Möbel und Lehrmittel verderben müssen, weil seit der Schließung des Schulbetriebes auch nicht einmal mehr ein Fenster geöffnet wurde. Es müssen so die Gegenstände verderben, die seineizeit von der staatlichen Minderheitsschulverwaltung um teusres Geld angeschafft worden sind. Es ist klar, daß in einer Zeit, wo die Notwendigkeit der Erzielung von Ersparungen gerade von der Staatsverwaltung immer wieder betont wird, derartige Dinge, die mit der Verwüstung von staatlichen Geldern gleichbedeutend sind, nicht vorkommen dürfen und das umso weniger, weil dieses unökouomische Vorgehen eines Zweiges der Staatsverwallung bei der Bevölkerung die merkwürdigsten Vorstellungen auslösen muß. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß von diesem Vorkommnis der Herr Schulminister gewiß keine Kenntnis hat.
In welcher unwirtschaftlichen Weise tschechische Minderheitsschulen gegründet wurden und am Leben erhalten werden, bekundet auch das Beispiel der tschechischen Minderheitsschule in Lewin, Bezirk Leitmeritz. Dort wurde für die Unterbringung der Schule ein, Gebäude um 100. 000 Kč angekauft und es wurden außerdem 100. 000 Kč für Adaptierungszwecke verbaut. Die Schule wird von 27 Kindern besucht, unter denen sich nur 8 tschechische Kinder befinden. Im Gebäude ist auch noch ein tschechischer Kindergarten untergebracht, den 15 Kinder besuchen, unter denen auch nur 3 tschechische Kinder sind. Dieser Fall ergibt, daß es nicht notwendig ist, mit einem großen Kostenaufwande die tschechische Minderheitsschule und den tschechischen Kindergarten, die fast nur von deutschen Kindern besucht werden, zu erhalten und daß am allerwenigsten in einer Zeit, wo der Staat zur Aufrechterhaltung seiner Wirtschaft bestehende Steuern erhöhen und neue Steuern einführen mußte. Gerade auf dem Gebiete des tschechischen Minderheitsschulwesens lassen sich bedeutende Ersparungen durchführen, die in ihrer Gesamtheit große Ausgabsposten überflüssig machen. Es ist anzunehmen, daß der Herr Schulminister auch über die tschechischen Min-
derheitsschulverhältnisse in Lewin nicht unterrichtet ist.
Unter Hinweis auf die vorstehenden Ausführungen wird der Herr Minister gefragt, ob er bereit ist, die angegebenen. Fälle untersuchen zu lassen und hierüber zu berichten?
Der Herr Minister wird auch noch weiter gefragt, ob er geneigt ist, Vorkehrungen zu treffen, damit staatliche Gelder nicht unnützerweise für die künstliche Aufrechterhaltung des tschechischen Minderheitsschulwesens verschleudert werden?
Der Herr Minister wird schließlich noch gefragt, ob er bereit ist, jene Beamte, die für die Vergeudung von Staatsgeldern im vorerwähnten Sinne verantwortlich sind, zur Verantwortung zu ziehen?
Prag, am 10. Mai 1932.
Windirsch,
Gläsel, Viereckl, Oehlinger, Zierhut, Greif, Hodina,
Dr. Petersilka, Zajiček, Fritscher, Kunz, Dr. Mayr-
Harting, Krampe, Böhm, Dr. Luschka, Bobek,
Halke, Platzer, Heller, Wagner, Scharnagl.
Původní znení ad 1780/IX.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Josef Keibl
und Genossen
an den Justizminister
und den Ministerpräsidenten als Chef
der Gesamtregierung
in Angelegenheit einer ungerechtfertigt
verhängten Mutwillenstrafe des Obersten
Verwaltungsgerichtes.
Herr Dr. Wilhelm Miegl, Rechtsanwalt in Böhm. Leipa ist schon seit vielen Jahren Mitglied der Gemeindevertretung in Böhm. Leipa. Im Jahre 1929 hat die politische Bezirksbehörde der Gemeinde Böhm. Leipa den Auftrag erteilt, ihre Ortstafeln zu ändern. Die Gemeinde hat gegen diesen Auftrag an die Landesbehörde Beschwerde geführt, weil sie ihn für ungesetzlich ansah. Die Landesbehörde bestätigte die Entscheidung der Bezirksbehörde. Hierauf wandte sich die Gemeinde an den Verband der deutschen Selbstverwaltungskörper m Teplitz-Schönau und holte bei ihm ein Rechtsgutachten über den Fall ein. Das Rechtegutachten lautete eindeutig günstig für den Standpunkt der Gemeinde. Daraufhin hat der Stadtrat von Böhm. Leipa bescholssen, gegen die Entscheidung der Landesbehörde die Beschwerde au das Oberste Verwaltungsgericht einzubringen. Diese Beschwerde wurde von Juristen ersten Ranges auf
dem Gebiete des Verwaltungsrechtes entworfen. Der Entwurf wurde dem Herrn Dr. Miegl vorgelegt. Er fand ihn für vollkommen entsprechend, auch mit seiner Rechtsansicht übereinstimmend, und teilte dies dem Stadtrat von Böhm. Leipa mit. Daraufhin beschloß der Stadtrat, daß Herr Dr. Wilhelm Miegl als einziger Advokat unter den Gememdevertretern von Böhm. Leipa den Entwurf als Beschwerde zu fertigen und einzubringen habe. Dies tat auch Herr Dr. Miegl, da er nach der Gemeindeordnung bei sonstiger Schadenersatzpflicht und eventuell auch bei Strafe dazu verpflichtet war (§§ 52 und 63 Gem. -Ordg. ). Er erhielt dafür keinerlei Entlohnung und durfte auch keine verlangen, weil ihm dies durch die Gemeindeordnung und die Novelle hiezu als Gemeindevertreter verboten ist. Durch Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes vom 4. Feber 1932 Zb. 162/32 wurde die eingebrachte Beschwerde abgewiesen und dem Herrn Dr. Miegl eine Mutwillenstrafe von 1000 Kronen auferlegt, die dem Armenfond der Gemeinde Böhm. Leipa zuzufallen hat.
Die Verhängung dieser Mutwillenstrafe stellt zunächst eine juristische Entgleisung des Obersten Verwaltungsgerichtes dar.
Herr Dr. Miegl war als Gemeindevertreter von Böhm. Leipa gesetzlich unter Straffolgen verpflichtet, die vom Stadtrat Böhm. Leipa beschlossene Beschwerde zu unterschreiben und einzubringen. Es kann daher von einem Mutwillen des Genannten überhaupt nicht gesprochen werden. Er hat dafür auch keinerlei Entlohnung erhalten und dürfte auch keine verlangen. Es kann demnach auch keine Rede davon sein, daß er aus gewinnsüchtiger Absicht handelte und daß aus diesem Grunde das Oberste Verwaltungsgericht sich veranlaßt sah, gegen ihn mit einer so hohen Mutwillenstrafe vorzugehen. Daraus ergibt sich, daß der Gemaßregelte die Strafe an die Gemeinde Böhm. Leipa zu bezahlen hat, also gerade derjenigen Person, die ihm den Auftrag zur Beschwerde gab, - seinem eigenen Klienten. Der eigentliche und einzige Grund für die verhängte Mutwillenstrafe ist zweifellos darin zu suchen, daß das Oberste Verwaltungsgericht damit abschrecken wollte, d. h. es soll auf solche Weise in der Zukunft verhindert werden, daß die Bevölkerung, die sich durch die Fehlentscheidungen der Verwaltungsbehörden beschwert und in ihren gesetzlichen Rechten verletzt erachtet, das Oberste Verwaltungsgericht überhaupt anruft.
Und damit greift diese Entscheidung über ins politische Gebiet. Es sollen vor allem alle künftigen Sprachenbeschwerden der deutschen Bevölkerung unmöglich gemacht werden. Wenn aber dieses Vorgehen des Obersten Verwaltungsgerichtes sich zu einer ständigen Praxis aufwachsen sollte, dann allerdings würde es soviel bedeuten, als daß insbesonders die Deutschen in diesem Staate keine Möglichkeit mehr hätten, das Oberste Verwaltungsgericht anzurufen. Das wäre freilich die einfachste und gründlichste Art, der notorischen Überlastung dieses Gerichtes abzuhelfen. Von da bis zur gänzlichen Auflassung dieses Gerichtes ist aber nur noch ein Schritt. Daher hat die angezogene Entscheidung eine über einen gelegentlichen
EtnzeHall weit hinausgehende allgemeine politische Bedeutung. Durch solche Entscheidungen muß der Kampf um da« Recht so teuer werden, daß er für die meisten Leute unerschwinglich ist. Sie müssen sich jede Ungesetzlichkeit und Ungzrechtigkeit der Verwaltungsbehörden einfach gefallen lassen, und sinken zu verprügelten, rechtlosen Sklaven herab. Gewiß muß das Oberste Verwaltungsgericht in seinen Entscheidungen souverän bleiben, und niemand wird verlangen, daß die Justizverwaltung dieses oder ein anderes Gericht bei. seinen Entscheidungen beeinfluße. Aber wenn sich zeigt, daß diese Souveränität zum offenbaren Nachteil der Rechtsordnung mißbraucht wird, dann erwächst auch für die Justizverwaltung und die Gesamtregierung die Pflicht, die gesetzlichen Bestimmungen, auf denen diese Souveränität beruht, einer Überprüfung zu unterziehen und der Volksvertretung entsprechende Anträge zu unterbreiten.
Daher fragen die Gefertigten den Herrn Justizminister und den Herrn Ministerpräsidenten, als Vorsitzenden des Ministerrates:
1. ) Ist er geneigt, den angeführten Fall zu erheben?
2. ) Was gedenkt er zu verfügen, damit sich solche Vorfälle nicht mehr ereignen?
Prag, am 2. Mai 1932
Dr. Keibl,
Dr. Schollich, Matzner, Schubert, Köhler, Oehlinger, Scharnagl, Dr. Petersilka, Bobek, Greif, Geyer, Simm, Ing. Jung, Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Horpynka, Dr. Hassold, Knirsch, Krebs, Dr. MayrHarting, Fritscher, Krampe, Kasper.
Původní znění ad 1780/ X.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich
und Genossen an den Minister für Schulwesen und
Volkskultur
betreifend das im Jahre 1919 für das
tschechische Realgymnasium in Hussowitz-
Brünn beschlagnahmte Vereinsgebäude
des deutschen Schul- und Lesevereines
in Hussowitz.
Mit Erlaß der politischen Landesverwaltung in Brunn vom 30. September 1919, Zahl 63. 446, wurde das Vereinsgebäude des Deutschen Schul- und
Lesevereines in Hussowitz-Brünn zweck« teilweiser Unterbringung des tschechischen Realgymnasiums beschlagnahmt.
Der in Aussicht genommene Neubau des tschechischen Realgymnasiums ist im Rohbau fertig durchgeführt, so daß bis spätestens 1. Jänner 1933 das Realgymnasium m dem neuen Gebäude untergebracht werden kann und so bis spätestens Ende Dezember 1932 die Freigabe des Vereinsgebäudes des Deutschen Schul- und Lesevereines in Hussowitz-Brünn erfolgen würde.
Die Unterzeichneten haben nunmehr in Erfahrung gebracht, daß nach Freiwerden des Vereinstebäudes wiederum 4 Klassen der tschechischen chule in diesem Gebäude untergebracht werden sollen, obwohl ein Riesenflügel des Bürgerschulgebäudes, gegenüber dem Vereinsgebäude, im Baue steht und ebenfalls bis Ende 1932 vollendet sein wird.
Die im Jahre 1919 erfolgte Beschlagnahme des aus Privatmitteln erbauten deutschen Vereinsheimes hatte in den vergangenen 13 Jahren schwere finanzielle und besonders kulturelle Nachteile für die Deutschen, in Hussowitz aur Folge. Die Unterzeichneten fordern daher mit aller Entschiedenheit die Freigabe des Vereinsgebäudes nach Übersiedlung der tschechischen Mittelschule in das neue Gebäude. Der Deutsche Schul- und Lessverein beabsichtigt, in seinem. Gebäude eine Mutterberatungsstelle, eine Tagesheimstätte der deutschen Volksschule, eine Volksbücherei, sowie unentgeltliche Nachtquartiere für Mittelschüler unterzubringen.
Die Unterzeichneten fragen daher an, ob der Herr Minister bereit ist, dafür Sorge zu tragen, daß nach Fertigstellung des neuei Šchulgebäudes das tschechische Realgymnasium unverzüglich in diesem untergebracht und dem Deutschen Schulund Leseverein in Hussowitz-Brünn das Vereinsgebäude zur vollen freien Benützung endgültig übergeben werde?
P r a g, am 6. Mai 1932
Dr. Schollich,
Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Oehlinger, Bobek, Scharnagl, Dr. Mayr-Harting, Zajíček, Kunz, Ing. Jung, Schubert, Köhler, Simm, Geyer, Kasper, Knirsch, Krebs, Dr. Luschka, Dr. Petersilka, Krampe, Greif, Horpynka, Dr. Keibl, Ing. Kaliina, Matzner, Fritscher.
Původní znění ad 1780 XII.
Interpellation
des Abgeordneten Windirsch
und Genossen
an den Finanzminister
betreffend Änderung, bezw. Ergänzung
des Fleischsteuertarües.
Dem Gesetze vom 14. April 1920 über die Fleischsteuer, Slg. Nr. 262, wurde ein Fleischsteuertarif beigefügt, in. dem u. a. für Schweine bis 80 kg Lebendgewicht oder 70 kg Schlachtgewicht ein Fleischsteuerpauschale von 12 Kč festgesetzt ist. Die nächsthöhere Stufe des Fleischsteuertarifes für Schweine bestimmt dann, daß bis 150 kg Lebendgewicht oder 130 kg Schlachtgewicht ein Fleischsteuetpauschale von 24 Kč zu zahlen ist. Diese große Spannung von 80 kg bis 150 kg Lebendgewicht wird von den Landwirten, die Hausschlachtungen durchführen, als ein grosses Unrecht empfunden, weil die der Schlachtung zugeführten Schweine keine Fett-, sondern Fleischschweine sind, deren Lebendgewicht sich in der Regel um 100 kg bewegt. Für dieses niedrige Lebendgewicht muß das unverhältnismäßig hohe geltende Fleischsteuerpauschale bezahlt werden. Auf Grund des Fleischsteuerlarifes besteht wohl die Möglichkeit, die Steuer nach dem Gewichte zu entrichten und hiefür 20 Heller für l kg Fleisch zu bezahlen. Im Falle der Hausschlachtungen ist das jedoch nicht möglich, weil dis Fleischsteuergesetz Nr. 262/1920 im § 6 bestimmt, daß die Steuer vor der Schlachtung zu entrichten ist. Das bestehende Unrecht kann nur dadurch beseitigt werden, wenn im Fleischsteuertarif für Schweine zwischen dem Lebendgewicht von 80 kg und 150 kg eine Zwischenstufe eingeschaltet würde, wofür 110 kg Lebendgewicht oder 90 kg Schlachtgewicht bestimmt und dementsprechend die Hohe des Fleischsteuerpauschales fistgesetzt werden könnte.
Der Herr Finanzminister wird gefragt, ob er bereit ist, im vorangeführten Sinne eine Änderung, bezw. Ergänzung des Fleischsteuertarifes anzuordnen?
Prag, am 12. Mai 1932.
Windirsch,
Halke, Viereckl, Dr. Zadina, Dorič, Chloupek,
Dr. Kalaš, Marek, Vencl, Dr. Hodina, Kaliňák,
Zierhut, Dr. Staněk, Machník, Platzer, Gläsel,
Wagner, Heller, Bečák, Böhm, Zářecky, Haupt.
Původní znění ad 1780 XIII.
Interpellation
des Abgeordneten Rudolf Kasper
und Genossen
an den Eisenbahmninister
in Angelegenheit der ungerechtfertigten
Zurückweisung von doppelsprachigen Arbeiterlegitimationen durch den Bahnvorstand in der Station Mata-Mohren.
Ein Großteil der Arbeiter, welche täglich mit der Bahn von Mata Mohren nach Halbstadt bis Braunau zur Arbeitsstelle fahren, kaufte beim Schalter des Bahnhofes in Mata-Mohren Arbeiterlegitimationsformulare mit doppelsprachigem Aufdrucke.
Die Legitimationen wurden nun auch von den betreffenden Arbeitern vorschriftsmäßig doppelsprachig ausgefüllt, vom Arbeitgeber, KrankenVersicherungsanstalt u. s. w. richtig bestätigt und zur Beglaubigung dem diensthabenden Beamten auf der Bahnstation Mata-Mohren vorgelegt. Zum nicht geringen Erstaunen der interessierten Arbeiter wurden die Legitimationen als nicht vorschriftsmäßig (weil zweisprachig] zurückgewiesen. Der diensthabende Beamte erklärte, er müsse erst in. Königgrätz nachfragen, ob die doppelsprachigen Legitimationen noch Galligkeit haben. Nach Verlauf einiger Tage wurde den Arbeitern auf Grund oftmaliger Reklamation der Bescheid gegeben, daß nur einsprachig geschriebene Arbeiterlegitimationen zuläßig sind.
Angenommen, daß die Zweisprachigkeit auf Grund der deutschen Bevölkerungszahl nach den Bestehenden Bestimmungen über den Gebrauch der Sprache nicht gerechtfertigt wäre, so hat der diensthabende Beamte einen groben Fehler dadurch begangen, daß er die doppelsprachigen Legitimationen überhaupt verkauft hat; er hat dadurch dem reisenden Publikum bewußt einen Schaden zugefügt. Denn, wenn zweisprachige Legitimationen nicht zuläßig sind, dürfen diese auch nicht verkauft werden. Es ist aber eine Tatsache, daß 85% der von der Bahnstation Mata-Mohren mit dem Arbeiterzuge nach Braunau fahrenden Arbeiter deutsche Arbeiter sind, die kein tschechisches Sprachgebiet durchfahren. Schon rein dadurch ist die Doppelsprachigkeit nach den bestehenden Rechtsgrundsätzen gerechtfertigt.
Die Gefertigten fragen daher den Herrn Eisenbahnminister, ob er gewillt ist, dieses Sprachenunrecht zu beseitigen und ob er gewillt ist dafür
Sorge zu tragen, daß derartige Ungerechtigkeiten für die Zukunft nicht mehr vorkommen?
Prag, am 11. Mai 1932.
Kasper,
Geyer, Ing. Jung, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Simm, Schubert, Krebs, Knirsch, Köhler, Matzner, Horpynka, Oehlinger Dr. Mayr-Harting, Zajíček, Kunz, Scharnagl, Bobek, Greif, Ing. Kallina, Dr. Hassold, Krumpe, Dr. Petersilka.
Původní zněni ad 1780 XIV.
Interpellation
des Abgeordneten Josef Geyer
und Genossen
an den Minister für öffentliche Arbeiten
in Angelegenheit der Erbauung einer
Brücke an Stelle der abgebrochenen
Kettenbrücke in Elbogen.
Im Jahre 1928 wurde die alte Elbogener Kettenbrücke für den Fuhrwerksverkehr gesperrt und im Jahre 1931 wurde diese Brücke gänzlich abgebrochen. Seither harrt die gesamte Bevölkerung von Elbogen vergebens auf die Inangriffnahme des neuen Brückenbaues. Auch der ganze Durchzugsverkehr erfuhr seit diesem Zeitpunkt eine Erschwerung, die bei der noch immer fortschreitenden Verschärfung der Wirtschaftskrise sich nicht nur nachteilig für diesen Transitverkehr auswirkt, sondern auch die Bevölkerung der Stadt Elbogen in immer schwerere Mitleidenschaft zieht.
Mehr als drei Jahre sind seit der Sperrung, bezw. dem Abbruch verflossen und die Stadt Elbogen mit ihrer gesamten Bevölkerung sind seit dieser Zeit vom Hauptverkehr auf der Staatsstraße Karlsbad - Eger abgeschnürt. Die einzige fahrbare Brücke, die an Stelle der alten Johannisbrücke über die Eger führt und die im Vorjahre erbaute Holzbrücke in der Augasse können auch nicht annähernd als Ersatz für die abgetragene Egenbrücke (Kettenbrücke) angesehen werden, da sie beide an der Peripherie der Stadt liegen und den Verkehr von der Stadt ablenken. Die Geschäfte, ohne Unterschied des besonderen Erwerbszweiges gehen durch diese Abschnürung Elbogens vom Verkehr immer mehr zurück und insbesondere hat der ehemals so starke Fremdenverkehr seit dem Abbruche der Brücke plötzlich aufgehört, wodurch sich die wirtschaftliche Lage der gesamten Bewohnerschaft rapid verschlimmerte und neben den allgemeinen Ursachen der Arbeitslosigkeit, diese gerade in Elbogen auf ein noch nie dagewesenes Maß steigerte. Derzeit zählt Elbogen über 600 Arbeitslose, von denen ein beträchtlicher Teil auf die Verkehrkalamität und ihre Folgen zurückgeht. Die Stadtgemeinde hat alle
Anstregungen getan und auch das Opfer einer Beitragsleistung für diese Staatsstraßenbrücke auf sich genommen um die Unerträglichkeit der Situation zu mildern und die sofortige Inangriffnahme des Brückenbaues zu erreichen. Auch aus feuerpolizeilichen Gründen ist der Neubau der Brücke ein Gebot dringender Notwendigkeit, da bei Feuersbrünsten in und außerhalb der Stadt die gegenseitige Hilfeleistung der Feuerwehren erschwert und durch den mit der Umgebung der Brücke mit mehr als zweieinhalb Kilometer betragenden Umweg eine Hilfeleistung in geradezu gefahrbringenderweise verzögert wird. Da die Baukosten im Staatsvoranschlage bereits enthalten sind und alle kommissionellen Voraussetzungen und Vorfragen gelöst sind, besteht weder in der Frage der Bedeckung noch in jener der Ausführung ein Hindernis.
Es ist nachgerade höchste Zeit, daß in der unhaltbar gewordenen Situation eine Änderung durch sofortige Inangriffnahme des Brückenneubaues eintrete. Bei Verzögerung müßte der doppelte Druck, der auf der Gesamtbevölkerung einerseits durch die allgemeine Wirtschaftskrise, andererseits durch die Absperrung und dadurch systematische Ausschließung der Stadt Elbogen vom Verkehre lastet, zu katastrophalen Auswirkungen führen. Um dieses Ärgste abzuwenden und da die meritorischen Voraussetzungen zur Ausführung des Brückenneubaues vollinhaltlich gegeben sind, stellen die Gefertigten an den Herrn Minister die Anfrage:
1. ) Ist der Herr Minister bereit, die Gründe der bisherigen Verzögerung in der Angriffnahme des Brückenneubaues in Elbogen bekannt zu geben?
2. ) Ist er insbesondere bereit, ohne Verzug den Auftrag zum sofortigen Beginn des Brückenneubaues an die mit der Ausführung betrauten Abteilungen des Ministeriums, bezw. der Landes- und Unterbehörden zu geben, und
3. ) Vorsorge zu treffen, daß bei der Ausführung der Arbeiten in erster Linie auf die arbeitslosen Arbeiter, der Stadt und des Bezirkes Elbogen und den heimischen Handels- und Gewerbestand bei Lieferungen und Sachleistungen der allgemeinen Wirtschaftsdepression entsprechend Rücksicht genommen werde?
Prag, am 12. Mai 1932.
Geyer,
Knirsch, Köhler, Kasper, Schubert, Dr. Schollich,
Horpynka, Oehlinger, Dr. Mayr-Harting. Zajíček,
Fritscher, Scharnagl, Bobek, Kunz, Dr. Petersilka,
Krampe, Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Simm, Ing.
Jung, Krebs, Dr. Keibl, Matzner, Dr. Hassold,
Greif.