Pùvodní znení ad 1780/ XV.

Interpellation

des Abgeordneten Rudolf Kasper

und Genossen an den Justiztninister betreifend die widerrechtliche Einstellung des Verfahrens gegen den Förster Franz Straèka aus Gross-Stiebnitz im Adlergebirge.

Der Förster Franz Straèka aus Grass Stiebnitz im Adlergebirge wurde beschuldigt, gegen die arme Bevölkerung in seinem Wirkungsgebiete gesetzwidrig vorgegangen zu sein. Es wurde ihm zur Last gelegt, daß er Gegenstände von den armen Leuten abgenommen und sich angeeignet hat, daß er durch Drohungen und Terror den Waldarbeitern und auch anderen Leuten widerrechtlich hohe Geldstrafen auferlegt hat, daß er Zeugen zu falschen Aussagen verleitet hat, daß er Schulkinder durch Drohungen zu falschen Aussagen gezwungen hat, sodaß ein Schulknabe aus Furcht an seiner Gesundheit Schaden gelitten hat.

Durch das Gendarmeriepostenkommando m Stiebnitz wurden alle strafbaren Handlungen erhoben und pflichtgemäß dem Bezirksgerichte in Rokitnitz im Adlergebirge zur weiteren Amtshandlung übergeben. Diese Anzeigen liegen unter Aktenzeichen T 6/31 beim Bezirksgerichte in Rokitnitz. - Eine weitere gerichtliche Untersuchung, bezw. Weiterführung des Verfahren gegen den Förster Franz Straèka wurde verteilt u. z. über das Betreiben des Stracka selbst, weil er hiezu falsche Zeugenaussagen herbeiführte, Aufgrund falscher Aussagen wurde der Postenkommandant und die übrigen Gendarmen fälschlich beschuldigt und versetzt, damit weiter« Erhebungen und eine weitere Beweisführung gegen den Förster Straèka unmöglich gemacht werden.

Die bestehenden Gesetze sind durch diese Vorgangsweise verletzt worden, die arme Bevölkerung hat keine Genugtuung erhalten. Es wurden weiters die Interessen der Bevölkerung auf das schwerste geschädigt und eine Rechtsunsicherheit geschaffen.

Die Gefertigten stellen daher an den Minister die Anfrage:

1. ) Ist er bereit, den Aultrag zu geben, daß dem Bezirksgericht in Rokitnitz im Adlergebirge der Auftrag erteilt wird, das Strafverfahren gegen Straèka weiterzuführen?

2. ) Ist er bereit, Vorsorge zu treffen, daß für künftighin in der Gerichtsführung derartige Unregelmäßigkeiten vermieden werden?

Prag, am 11. Mai 1932.

Kasper,

Bobek, Geyer, Ing. Jung, Greif, Krumpe, Simm, Oehlinger, Knirsch, Köhler, Schubert, Krebs, Scharnagl, Dr. Petersilka, Dr. Schollich, Dr. Hassold, Horpynka, Ing. Kallina, Kunz, Zajièek, Fritscher, Matzner, Dr. Keibl, Dr. Hanreicb,

Pùvodní znení ad 1780/ XVI.

Interpellation

der Abgeordneten Hans Krebs,

Rudolf Kasper und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

betreuend den Schutz der Arbeitslosen

gegen Delogierung.

Di« Arbeitslosigkeit hat einen solchen Umfang angenommen und währt bereits so lange Zeit, daß zahlreiche Arbeiterfamilien nicht mehr in der Lage sind, ihre Wohnungsmiete zu bezahlen und aus diesem Grunde Gefahr laufen, gekündigt und delogiert zu werden. Vielfach sind insbesondere die kleinen Hausbesitzer, die ebenfalls unter der Wirtschaftskrise leiden, oder schwere Zinsenverpflichtungen an Geldinstituten haben, dazu gezwungen, gegen die, die Mietzinse nicht mehr aufbringenden Arbeitslosen mit gerichtlichen Klagen vorzugehen. Dieser Zustand hat tatsächlich schon in vielen Fällen zu Delogierungen geführt, mit der die betroffenen Arbeitslosen der schlimmsten Not preisgegeben werden.

Manche Gemeinden haben aus ihren eigenen Mitteln Mietzinszuschüsse für solche Fälle zur Verfügung gestellt; da nun aber auch die Gemeinden einerseits finanziell zu diesen Hilfsmaßnahmen nicht mehr in der Lage sind, andererseits aber die Aufsichtsbehörden solche Posten in den Gemeindevoramschlägen streichen, muß auf andere Weise Hilfe gesucht werden.

Die Unterfertigten richten daher an den Herrn Minister für soziale Fürsorge die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, die Frage der Mietzinszuschüsse zu behandeln und Zuschüsse für solche Arbeitslose, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Wohnungsmiete zu bezahlen, sicherzustellen?

2. Ist der Herr Minister bereit, auf diese Weise dafür Sorge zu tragen, daß von den Arbeitslosen die GeJahr der Delogierung und von den Hauseigentümern die Gefahr des Verlustes ihrer Mietzinse abgewendet wird?

Prag, am 11. Mai 1932.

Krebs, Kasper,

Dr. Schollich, Horpynka, Dr. Hanreich, Matzner, Ing. Kallina, Zajièek, Dr. Mayr-Harting, Bobek, Fritscher, Greif, Dr. Luschka, Krumpe, Ing. Jung, Oehlinger, Simm, Dr. Hassold, Dr. Keibl, Köhler, Knirsch, Simm, Schubert, Geyer.

Pùvodní znìni ad 1780 XVII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Josef Keibl

und Genossen an den Minister des Innern, betreffend die von der politischen Bezirksbehörde in Deutsch-Gabel verfügte Auflösung der Ortsgruppe Zwickau der »Grenzlandjugend«.

Montag, den 9. Mai 1932, erschien um 10 Uhr vormittags der sattsam berüchtigte Beamte der politischen Bezirksbehörde von Deutsch - Gabel, Herr Vyskoèil, mit 8 Gendarmen in Zwickau und nahm bei 18 Mitgliedern der deutschnationalen Grenzlandjugend Hausdurchsuchungen vor, die von Früh bis Abend 6 Uhr gedauert haben. Auch das kleine Häuschen in Glasert bei Zwickau, das die Zwickauer Grenzlandjugend sich für die Abhaltung ihrer Heimabende eingerichtet hat, beehrte er mit seinem Besuche. Gefunden wurde nichts. Nichtsdestoweniger nahm der Genannte das gesamte bewegliche Eigentum der Ortsgruppe an sich, ebenso einige Sachen aus dem Eigentume der einzelnen Mitglieder, darunter auch einige Exemplare der periodischen Zeitschrift »Grenzlandjugend«. Ein Grund für diese Maßnahme wurde nicht angegeben, Herr Vyskoèil mußte sich eben wieder einmal betätigen.

Bereits früher mußte über Auftrag der Bezirksbehörde in Deutsch-Gabel das Abzeichen der Deutschen Nationalpartei, das auf dem Häuschen in Glasert angebracht war, entfernt werden, abenfalls ohne jeden Grund.

Der Bezirkshauptmann von Deutsch-Gabel hat gleichzeitig die Zwickauer Ortsgruppe der Grenz-landjugend für eine illegale Organisation erklärt und sie aufgelöst.

Dem gegenüber bemerken wir:

Die »Grenzlandjugend« ist die Jugendorganisation der Deutschen Nationalpartei Sa wie keine Partei oder keine Parteiorganisation unter das Vereinsgesetz fällt, weil sie kein Verein ist, sondern eine Bildung des modernen öffentlichen Rechtes, die eine gesetzliche Regelung bisher allerdings nicht gefunden hat, so fällt auch diese Jugendorganisation nicht unter das Vereinsgesetz. Es ist aber den Behörden bekannt, daß sie besteht, weil ihre Veranstaltungen seit Jahren jedesmal den politischen. Bezirksbehorden angezeigt und diese Anzeigen bisher im ganzen Staatsgebiete anstandslos von den politischen Bezirksbehörden zur Kenntnis genommen wurden.

Ebenso besteht gar keine Vorschrift, nach der ein Parteiabzeichen, das in der Regel in. ganz kleiner Ausführung im Zwickel des Rockkragens getragen, wird, der Behörde angezeigt oder gar von

ihr genehmigt sein muß. Dies gilt aber auch für den Fall, wenn irgendwo das Parteiabzeichen in größerer Ausführung angebracht ist, und den geltenden Bestimmungen über die öffentliche Verwendung von Farben, Flaggen, und Symbolen nicht widerspricht. Das Parteiabzeichen der Deutschen Nationalpartei besteht aus einer kreisrunden weissen Scheibe, über die ein ganz schmales Band gelegt ist, das die Farben schwarz und rot zeigt. Seine Farbenzusammenstellung steht mit den geltenden Bestimmungen in keinerlei Widerspruch, soweit natürlich eine vernünftige Überlegung in Frage kommt.

Es ist demnach unrichtig, daß die »Grenzlandjugend« der Deutschen Nationalpartei eine illegale Organisation darstellt, oder daß jemand berechtigterweise an dem Parteiabzeichen einen Anstoß nehmen kann.

Die Grenzlandjugend im allgemeinen, und die Zwickauer Ortsgruppe insbesondere, hat keine irgendwie verdächtige oder durch das Gesetz verbotene Tätigkeit entfaltet, ihre Tätigkeit bewegte sich auf dem Boden der Deutschen Nationalpartei. Es ist also auch gar kein Grund vorhanden, daß der Bezirkshauptmann von Deutsch-Gabel das Parteiabzeichen von dem (Häuschen in Glasert entfernen ließ, noch weniger, daß er der Zwickauer Ortsgruppe der Grenzlandjugend auflöste.

Ganz überflüssig aber ist es, wenn Herr Vyskoèil das ganze bewegliche Eigentum der JugendOrtsgruppe, und noch dazu Exemplare einer in aller Öffentlichkeit im Inlande erscheinenden periodischen Druckschrift, und Sachen einiger Mitglieder mitgehen hieß.

Den Gefertigten ist aus Erfahrung bekannt, was das bedeutet: Die Eigentümer werden nie mehr in den Besitz ihres Eigentumes kommen. So sind seinerzeit, am 6. April 1931, in Dauba bei einem ähnlichen Anlaße bewegliche Gegenstände konfisziert worden (Interpellation 1082/X); inzwischen ist das eingeleitete gerichtliche und administrative Verfahren längst durch Freispruch aller Beschuldigten beendet, aber die damals konfiszierten Gegenstände sind immer noch nicht Tückgestellt, und trotz mehrfachen Einschreitens einfach nicht zu erhalten. Wahrscheinlich sind sie »verloren«.

Nach Ansicht der Gefertigten ist das oben geschilderte Vorgehen der politischen Bezirksbehörde in Deutsch-Gabel, die nachgerade eine Gefahr für die öffentliche Ruhe und Ordnung darstellt, ein schwerer Übergriff.

Daher fragen die Gefertigten den Herrn Minister des Innern:

1. ) Ist er geneigt, vorstehenden Tatbestand zu erheben?

2. ) Die von der. politischen Bezirksbehörde in Deutsch-Gabel verfügte Auflösung der Ortsgruppe »Grenzlandjugend« der Deutschen Nationalpartei in Zwickau aufzuheben.

3. ) das beschlagnahmte Eigentum zurückgeben zu lassen und

4. ) zu verfügen, daß es keinem Anstand unterliege, wenn auf dem Heime der Grenzlandjugend in Glasert das Parteiabzeichen der Deutschen. Nationalpartei wieder angebracht wird?

Prag, am 17. Mai 1932.

Dr. Keibl,

Dr. Schollich, Matzner, Schubert, Geyer, Simm, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Ing. Kallina, Horpynka, Ing. Jung, Kasper, Krebs, Köhler, Knirsch, Oehlinger, Scharnagl, Fritscher, Bobek, Dr. Petersilka, Greif, Zajíèek, Krampe.

Pùvodní znìní ad 1780/XVIII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Josef Keibl

und Genossen

an den Finanzminister

betreffend das gesetzwidrigen Verhalten

eines Finanzwachorganes.

In der Nr. 111 des Nordbohmischen Tagblattes vom 11. Mai 1932 ist folgende Nachricht aus Königswald bei Bodenbach enthalten:

»An der vom Turnbezirke Bodenbach angesetzten Bezirkswanderung am 8. Mai beteiligte sich auch unser Verein. Auf dem Marsche nach Niedergrund, und zwar in der Nähe von Schneeberg, wur-

den die ahnungslosen Turner und Turnerinnen vom Finanzwachorgane Havelka angehalten und zur Legitimierung aufgefordert. Ob es notwendig ist, hier, beiläufig eine Stunde von der Grenze entfernt, harmlose Wanderer anzuhalten, ist Ansichtssache. Das schönste aber kam noch; er forderte die Teilnehmer auf, das Turnvereinsabzeichen abzunehmen, mit der Begründung, daß alle deutschen Abzeichen verboten seien. Jeder Teilnehmer solle eine Bürgerlegitimation bei sich haben, war sein, weiteres Begehren. Erst nach langer Wechselrede wurde den Turnbrüdern und Turnschwestern das Weitergehen erlaubt. Es wäre wohl bald an der Zeit, daß die Behörden ihre untergeordneten Organe aufklären, wozu dieselben berechtigt sind, und ihnen alle übergriffe aufs strengste verbieten. «

Da sich in letzter Zeit allerorts die Fälle mehren, in denen tschechische Staatsorgane friedliche deutsche Wanderer ohne lieden Grund belästigen und ihrem nationalen Hasse durch Übergriffe Luft machen, stellen, die Gefertigten an den Herrn Finanzminister die Anfrage:

1. ) Ist er geneigt, jenen Tatbestand zu arheben?

2. ) das nötige zu verfügen, daß sich solche Übergriffe nicht wiederholen und

3. ) den genannten Finanzwachmann entsprechend zur Verantwortung zu ziehen?

Prag, am 17. Mai 1932.

Dr. Keibl,

Dr. Schollich, Ing. Kallina, Dr. Hassold, Dr. Harnreich, Matzner, Köhler, Oehlinger, Krampe, Kunz, Bobek, Geyer, Scharnagl, Greif, Fritscher, Krebs, Kasper, Ing. Jung, Horpynka, Knirsch, Simm, Schubert.


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