1629/XXII (pùvodní znìní).

Odpovìï

ministra pošt a telegrafù na interpelaci poslance dr Hassolda a druhù o stavbì nové poštovní budovy v Kraslicích

v Rudohoøí (tisk 1558/ XII).

Poštovní správa zabývá se vážnì projektem novostavby budovy poštovního a telegrafního úøadu v Kraslicích. K jeho uskuteènìni nemohlo však dosud dojíti z toho dùvodu, že bylo nutno provésti øadu staveb, které byly s hlediska celostátního i provozního daleko naléhavìjší, než jest uvedeny projekt.

V poslední dobì, nucena jsouc stálým a znaèným poklesem pøíjmù, zavinìným všeobecnou hospodáøskou køísí, musela poštovní správa pronikavì omeziti provádìni investic všeho druhu na minimum, nemùžeme tudíž pøikroèiti k žádnym investicím novým

O novostavbì budovy poštovního a telegrafního úøadu v Kraslicích bude proto lze uvažovati teprve tehdy, až se finanèní schopnost poštovního podniku podstatnì zlepši.

V Praze dne 3 února 1932.

Ministr pošt a telegrafù: Dr Franke v. r.

Pøeklad ad 1629 VII.

видповидь

министра публичних робит и министра зем-

ледилия на интерпеляцию посла Н. Седоряка

и товаришив

у справи нагороди за вивласнени земли у Вел. Бичкови (ч. др. 1130/VII. ).

У справи будущеи пороги Великий Бичкив-Со-

лотвински Копальни удилило министерство внут-

ришних справ за порозуминиаям з министерством

пубдичних робот по думципосгднов зак. ч. 72/1911 36. з. и р. едиком з 16. червня 1924 ч. ч. 36. 272

право до вивластнення нотрибних земель.

Тому що властники сих земель, помимо старании державнои управи, вириришити сесю справу злаго-

дою видкинули предожены дуже виидни обмини

земли у лицним видили Дубрава, треба было вивласнення писля одобренного плану вивласнення перевести.

О скильки власнили земель не приняли пидчас ноступовання про вивдастнения предкладаной замши, постановлено для них на пидстави оцинок су-

знатокыв ухвалою про видшкодовання красвого суду в Хусги з для 7. сичня 1930, Ч NС I

- 121/28 нагороду шкоди Коли згадала ухвала про видшкодовання сталася з днем 23 квигия 1930 правоснльною, визначена нагорода шкоди була правозожним власнлкам в другий половини червня 1930 виплачена, так що управа дориг за забрани земли ниш ничого не винна

О скльки иде о будившею вищнальной дороги рахивськой державнои лисовои управи, поведено тлях вузкошляховои лисовои зелизнищ Великий Бичжив- Кобилецька Поляна так, щобы перетинав як няименше чужих земель.

Точу що управа державнмх лисмв дибр не мас и сих мисцях земель для нагороди в натури, без 1. которих могла би обийтися, погодилася з бильшого частью впасникге ириватних, для зелизиици забраних земель, в справи грошевои нагороди и заьраних им виплатила 75-80% варгости земли.

З некотрими власниками отначе не можна було оснагнути злагоди и тому были земли для зелизници подрибни пшлас нршзвичайним коступованяям про вивласнения, проти котрого не подано нияких за-

М1Т1В.

Перед переведеням постУПОВАНня про иатОроду шкоди зложила управа державних лицив и дибр у суди 35. 540 Кч правдоподибну цину вивласнених земель. Поступования для иагороди шкоди

перевив красивий суд в Хусти дня 6. червня 1930,

його ухвала одначе управи державних лисив и дибр доси не была доручена.

Але без огряду на се виплачено було за забрани земли в р. 1929 и 1930 загально 180. 963. 70 Кч.

Як тилки буде управи державних сих земель

доручена згадана ухвала з поступовання про народу шкоди виплатить управа зараз можливу недоплачену нагороду за земльи для зелизници забрани, о скильки розуниется наследком неуладже-

них грунтових видносин властников сих земель

не буде приневолена зложити си гроши до судового

депозиту.

О скиьки йде о школи зроблены рикою Шипуркою, треба запримитити, що си шкоди были шко дами стихийними а не завиненими недбайли востисью управи державних лисив в Рахови, котра

ани не була властителькою концесийной грамоти для сплявлювания дерева на тий рици ани не в обовязана удерживяти йй береги з вийимком власних земель.

У Прази, дня 16. трудня 1931.

Министер

робот. 1нж. Досталек, в. р.

Министер земледилия

Брадач, г. р.

Pøeklad ad 1629; VIII,

Antwort

des Finanzministers auf die Interpellation des Abgeordneten

H. Krebs und Genossen, betreffend die Verfolgung und Bestrafung der Übertretung des Gesetzes vom 10. April 1919, S. d. G. u. V. Nr. 187 (Druck 1445/I).

Die Abkürzung »Kè« für die èechoslovakische Krone ist durch das Gesetz vom 10. April 1919, S. d. G. u. V. Nr. 187, festgesetzt worden; schon aus diesem Grunde habe ich keine rechtliche Möglichkeit, Abweichungen von dieser gesetzlichen Bestimmung zuzulassen.

Im übrigen berufe ich mich auf die Antwort des Ministers des Innern und des Finanzministers auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Hanreich und Genossen, Dr. Nr. 1406/31, wobei ich bemerke, daß die Parteien in den in der Interpellation angeführten konkreten Fällen das Recht der Beschwerde hatten, falls sie die Verfügungen der Behörden für unberechtigt erachtet haben.

Prag, am 1. Februar 1932.

Der Finanzminister. Dr. Trapl m p.

Pøeklad ad 1629 IX.

Antwort

des Ministers des Innern auf die Interpellation der Abgeordneten

H. Krebs, R. Kasper und Genossen,

betreffend das Verbot des Verkaufes von

Kornblumen durch die Bezirksbehörde

in Trautenau (Druck 1438 I).

Die Bezirksbehörde in Trautenau hat dem Ansuchen des Vereines »Gewerkschaftsverband deutscher Arbeiter - Ortsgruppe Trautenau« in Trautenau um Bewilligung zur Veranstaltung eines Blumentages am 1. Mai 1931 durch Verkauf von Kornblumen auf den Gassen in Trautenau aus Gründen der Wahrung der öffentlichen Ruhe und Ordnung nicht entsprochen,. Gegen den diesbezüglichen Bescheid der Bezirksbehörde hat der Verein keine Berufung eingebracht und hat sich derart selbst des Anspruches begeben, daß die Stichhältigkeit des Vorgehens der Bezirksbehörde im Instanzenwege überprüft werde.

Aus Anlaß dieser Interpellation kann ich die in der Interpellation verlangten Maßnahmen nicht treffen, nachdem bloß auf Grund der örtlichen Verhätlnisse in dem Zeitpunkte, wo um

die Bewilligung zum Tragen von Kornblumen oder anderer ähnlicher Abzeichen angesucht wird, beurteilt werden kann, ob durch deren Tragen die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährdet werden könnte.

Prag, am 31. Jänner 1932.

Der Minister des Innern: Dr. Slávik m. p.

Pøeklad ad 1629 X.

Antwort

des Ministers des Innern auf die Interpellation des Abgeordneten

H. Krebs und Genossen, betreffend die Behinderung des Vereines

Turnbezirk VI in der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben durch die Bezirksbehörde in Deutsch-Gabel (Druck 1445 XVI).

Gegen den Bescheid der Bezirksbehörde in Deutsch-Gabel, womit aus den in der Interpellation wiedergegebenen Gründen die Bewilligung zur Veranstaltung des »Der Kampf um den Stab« genannten Turnspieles in Lämberg nicht bewilligt worden ist, ist trotz ordnungsmäßiger Rechtsmittelbelehrung keine Berufung eingebracht worden und hat sich daher die Partei selbst des Anspruches begeben, daß das Vorgehen der Bezirksbehörde in Deutsch-Gabel und die Motiviertheit ihrer Verfügung durch die vorgesetzte Behörde im Instanzenwege überprüft werde.

Insoweit die Turnvereine ihre Aufgabe, die körperliche Ertüchtigung der Bevölkerung zu heben, mit den in ihren Statuten umschriebenen Mitteln verfolgen und hiebei auch die übrigen für eine bestimmte Tätigkeit dieser Art geltenden Vorschriften einhalten und insoweit dies alles auch in einer Art und Weise geschieht, welche dar öffentlichen Ordnung keinen Schaden zufügt, können die genannten Vereine jederzeit mit der Unterstützung der mir unterstellten. Behörden im Rahmen ihrer Kompetenz rechnen und ist daher eine besondere Weisung in dieser Richtung nicht notwendig.

Prag, am 31. Jänner 1932.

Der Minister des Innern: Dr. Slávik m. p.

Pøeklad ad 1629 XI.

Antwort

des Ministers des Innern auf die Interpellation des Abgeordneten

H. Krebs und Genossen, betreffend die Übergriffe von Gendarmerieorganen gegenüber Veranstaltungen der Deutschen Turnvereine (Druck 1445 XV).

Der Verein »Deutschvölkischer Turnverein« in Jechnitz hat in seinem Ansuchen um die Bewilligung öffentlicher Turnübungen am 8. und 9. August 1931 nicht angegeben, daß hiebei achwarz-rotgelbe Schleifen in der in der Interpellation angeführten Art und Weise verwendet werden würden, und deshalb war auch eine Bewilligung in dieser Richtung im Bescheide der Bezirksbehörde, womit die Übungen bewilligt worden waren, nicht enthalten. Außerdem hat die Gendarmerie auch beobachtet, daß die Art der Verwendung der erwähnten Schleifen begründete Befürchtung hinsichtlich der Wahrung der öffentlichen Ruhe und Ordnung hervorruft. Unter diesen Umständen kann dem in der Interpellation angeführten Vorgehen des Gendarmeriewachtmeisters nichts vorgeworfen werden und erblicke ich daher aus Anlaß dieser Interpellation keinen Grund zu irgendeiner Verfügung.

Prag, am 26. Jänner 1932.

Der Minister des Innern: Dr. Slávik m. p.

Pøeklad ad 1629/XII.

Antwort

des Ministers für nationale Verteidigung auf die Interpellation des Abgeordneten

Hadek und Genossen

wegen der Schäden, die die arme Bevölkerung von Kunesey, Bezirk Kremnica, durch seit sechs Jahren dort stattfindende Artillerieschießübungen erlitten hat (Druck 1438II).

Auf Grund des Ergebnisses der amtlichen Erhebung, welcher ich alle in der Interpellation angeführten Angaben unterzogen habe, ist Folgendes ermittelt worden:

Was die vorübergehende Einquartierung des Militärs in Kunešov im Juli des abgelaufenen Jahres anbelangt, haben die Kompagnien die nach dem Gesetze entfallenden Gebühren dem Gemeindevorsteher zur Verteilung an die bezugsberechtig-

ten Bürger ausgezahlt. Gleichzeitig ist dem Vorsteher ein Verteiler ausgehändigt wenden, in welchem die Namen der Quartiergeber und jene Beträge angeführt waren, welche ihnen im Einzelle gebührt haben.

Die in der Interpellation angeführten Angaben über die Dauer der Einquartierung und die Höhe der gesetzlichen Gebühren entsprechen nicht den Tatsachen. Die Einquartierung hat nicht 28 sondern nur 17 Tage gedauert. Die Gebühr für die Einquartierung eines Offizieres beträgt nich dem Gesetze 2. - Kè und für einen zweiten mit ihm gemeinsam einquartierten Offizier 20 h täglich, zusammen also täglich 2. 20 Kè und nicht 4. 40 Kè, wie die Interpellation angibt. Dadurch erklärt es sich, daß die Interpellation zu anderer Ziffern kommt, als diese nach dem Gesetze festgesetzt sind.

Dementsprechend hatte, wenn auch die diesbezüglichen Gebühren für die Einquartierung der Mannschaft und der Pferde bereshnet werden, der in der Interpellation genannte Landwirt Vojtìch Daubner in Kunešov ordnungsmäßig 106. 44 Kè, wie dies in dem oberwähnten Verteiler angeführt wai, zu erhalten, welche auch ausbezahlt worden sind. Hinsichtlich des Verlangens des Landwirtes Josef Prokein in Kunešov Nr. 25 ist festgestellt worder, daß niemand vom Militär bei ihm einquarlitrl war und sind ihm deshalb auch keine Gebüh-en zugestanden. In demselben Hause ist jedoch Militär bei der Rosa Nieschl einquartiert gewesen, welcher 34. 05 Kè ausbezahlt wurden, bezw. ausbezahlt werden sollten.

Die Ansprüche der betroffenen Bürger für Feldschäden sind nach den geltenden Gesetzesbestimmungen über die Einquartierung des Militärs durch eine aus zwei Offizieren, vom Vorsteher und zwei Vertrauensleuten der ortsansäßigen Bevölkerung zusammengesetzte Kommission sehr benevolent geprüft worden.

Die Schäden sind eingehend erhoben worden und haben auch jene Geschädigten, die keinen Schaden angemeldet haben, einen Ersatz erhalten. Laut den Ermittlungen haben manche Einzelpersonen sogar eine größere Entschädigung erhalten, als ihre eigenen Vertrauensleute für sie abgeschätzt haben.

Die militärischen Kommissionsmitglieder sind nach den geltenden Bestimmungen aus den Personen ausgewählt worden, welche mit der Feldwirtschaft hinreichend vertraut sind, sie haben die Pflicht, vor allem im Einvernehmen mit der ortsansäßigen Bevölkerung vorzugehen und die erhobenen Ansprüche nach Möglichkeit einvernehmlih zu erledigen.

Damit absolute Objektivität des Verfahrens gewährleistet sei, werden in die Abschätzungskommission die oberwähnten Vertreter der Bevölkerung beigezagen, welche bei der Abschätzung mitwirken, so daß die militärischen Organe nicht selbständig entscheiden können, und es kann von einer Willkür derselben, wie sie in der Interpellation vorausgesetzt wird, nicht die Rede sein Außerdem können die Betroffenen, falls sie mit der Entschädigung nicht zufrieden sind, die Er-

füllung ihrer Forderungen im Instanzenwege anstreben.

Im gegebenen. Falle haben alle Betroffenen die Entschädigung angenommen und ausdrücklich auf jedweden weiteren Anspruch verzichtet, so daß es offenbar ist, daß sie mit der Entschädigung zufrieden waren.

Weitet entspricht die in der Interpellation angegebene Zahl der geschädigten Bewohner nicht den Tatsachen. Es ist festgestellt worden, daß von den in der Interpellation genannten 93 Bewohnern nur 31 einen Schaden erlitten haben. Die übrigen haben keinen Schaden erlitten und auch einen solchen nicht angemeldet.

Auch in den Vorhergehenden Jahren ist nach den obangeführten Grundsätzen des Militär-Einquartierungsgesetzes vorgegangen worden und ist namentlich der Schaden immer im Einvernehmen mit der ortsansäßigen Bevölkerung ermittelt worden, so daß kein Grund vorliegt, daß die Erhebungen über diese früheren Schäden wieder aufgenommen werden.

Zu dem Verlangen, daß die Artillerieübungen eingestellt werden, bemerke ich, daß die militärischen Übungen mit Verwendung von scharfer Munition bei allen Waffengattungen aus Gründen der Ausbildung unerläßlich sind und sie nicht beseitigt werden können. Aus Ersparungsgründen setzt jedoch das Ministerium für nationale Verteidigung die Zahl und Dauer dieser Übungen möglichst weit herab.

Prag, am 20. Jänner 1932.

Der Minister für nationale Verteidigung: Dr. Viškovský m. p.

Pøeklad ad 1629 XIII.

Antwort

des Ministers des Innern auf die Interpellation des Abgeordneten

Dr. Stern und Genossen,

betreuend das Verbot einer Versammlung

der proletarischen Freidenker

(Druck 1394/ VI).

Die Bezirksbehörde in Leitmeritz hat die in der Interpellation erwähnte öffentliche Volksversammlung auf Grund des § 6 des Gesetzes über das Versammlungsrecht verboten, weil sie in Berücksichtigung der Umstände, unter denen die Versammlung veranstaltet werden sollte, die begründete Befürchtung hatte, daß die Versammlung zu unzuläßigen Kundgebungen ausgenützt und dadurch die öffentliche Sicherheit und das öffentliche Wohl gefährdet werden könnte.

Der Veranstalter der geplanten Versammlung hat gegen das Verbot Berufung einlegen können, was er jedoch nicht getan hat und wodurch er sich selbst des Rechtes begeben hat, daß das Vorgehen

der Bezirksbehörde und die Stichhältigkeit ihrer Verfügung im Instanzenwege durch die vorgesetzte Behörde überprüft werden.

Im Hinblicke auf da« Angeführte erblicke ich keinen Grund zu irgendeiner Verfügung, muß es jedoch entschieden ablehnen, daß die Verfügung der Behörde eine Provozierung der arbeitenden Bevölkerung genannt werde.

Ich habe die Beantwortung der Interpellation selbst übernommen, weil die Interpellation ausschließlich die Kompetenz des Ministeriums des Innern betrifft.

Prag, am 15. Dezember 1931.

Der Minister des Innern: Dr. Slávik m. p.

Pøeklad ad 1629 XIV.

Antwort

des Finanzministers

und des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten

Dr. J. Keibl und Genossen wegen des den bestehenden sprachengesetzlichen Vorschriften widersprechenden Verhaltens des tschechoslowakischen Hauptzollamtes in Zittau in Sachsen (Druck 1438 XI).

Die unrichtige Amtierung des Zollamtes in Zittau bloß in der Staatssprache auch Angehörigen der deutschen Sprache gegenüber ist von der Finanzlandesdirektion in Prag, sobald sie von der Angelegenheit Kenntnis erlangt hatte, durch Verordnung vom 30. Oktober 1931 sogleich mit der Weisung beanständet worden, daß sich dieses Zollamt gemäß der Bestimmung des Abs. 2, Art. 43 der Sprachen-Vdg. bei seiner Amtierung in sprachlicher Beziehung nach den für den nächstgelegenen inländischen Gerichtsbezirk geltenden Vorschriften zu richten habe. Seit dieser Zeit gibt deshalb das Zollamt in Zittau neuerlich die Erledigung für die Angehörigen der deutschen Sprachenminderheit nicht nur in der Staatssprache, sondern auch in der Minderheitssprache heraus.

Prag, am 20. Jänner 1932.

Der Finanzminister-. Dr. Trapl m. p.

Der Minister des Innern: Dr. Slávik m. p.


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