Pøeklad ad 1629/ XV.
Antwort
des Ministers für Schulwesen und
Volkskultur auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr. E. Schollich und Genossen,
in Angelegenheit der Errichtung eines
tschechischen staatlichen Kindergartens in
Sonnenberg, Bezirk Komotau
(Druck 1461/IX).
Durch die gepflogenen Erhebungen ist sichergestellt worden, daß die Interpellationsangabea über die Zahl und die Nationalität der Kinder, welche die mit Erlaß des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur vom 6. November 1929, Nr. 144941, errichtete Volksschule mit èechoslovakischer Unterrichtssprache in Sonnenberg besuchen, mit dem tatsächlichen Stande der Angelegenheit nicht übereinstimmen.
Ich bemerke, daß die nächstgelegenen Volksschulen mit èechoslovakischer Unterrichtssprache (m Neudorf und Pressnitz) 6 und 10 km entfernt sind.
Über die Errichtung eines èechischen staatlichen Kindergartens in Sonnenberg wird überhaupt nicht verhandelt.
Prag, am 2. Februar 1932.
Der Minister für Schulwesen und Volkskultur: Dr. Derer m. p.
Pøeklad ad 1629 XVI.
Antwort
des Ministers für Post- und Telegraphenwesen auf die Interpellation des Abgeordneten
Krebs und Genossen,
betreifend die Einführung von Briefpostkästen in den Hausfluren (Druck 1447/V).
Die Einrichtung der Hausbriefkästen ist der Postverwaltung bekannt.
Im Jahre 1928 sind auch bereits solche Briefkästen in Prag, in der Paøížská tøída, probeweise eingeführt worden; die Kästen sind von einer Privatgesellschaft geliefert worden.
Dieser Versuch hat sich jedoch nicht bewährt Die Hauptschwierigkeit bereitete die Frage des mit der Errichtung und Instandhaltung der Kästen verbundenen Aufwandes. Außerdem begegnete die Postverwaltung auch der Unbereitwilligkeit mancher Hausbesitzer und bis zu einem gewissen Gra-
de auch dem Widerstande der Bevölkerung, für welche die Kasten eingerichtet worden waren, ohne daß sie in dieser Richtung irgendeinen Druck auf die genannten Interessenten ausüben, konnte.
Deshalb sind die Kästen nach 1 1/2 Jahren wieder beseitigt worden.
Bei der heutigen ungünstigen Finanzsituation kann die Postverwaltung diese Einrichtung nicht einlühren, und dies umsoweniger, als sie weder eine Ersparnis an Personal, noch eine merkliche Erleichterung im Dienste desselben bedeutet, da rekommandierte, ungenügend frankierte u. ä. Sendungen, sowie Sendungen, welche ihres Umfanges wegen in den Kästen nicht untergebracht werden können, in die Wohnung zugestellt werden müssen.
Im übrigen stellt sich die Postverwaltung aber nicht dagegen, daß solche Briefkästen - hauptsächlich in Neubauten großer Häuser - von den Hauseigentümern eingerichtet werden, und sie begrüßt alle die Entwicklung dieser Einrichtung unterstützenden Maßnahmen.
Prag, am 3. Februar 1932.
Der Minister für Post- und Telegraphenwesen: Dr. Franke m. p.
Pøeklad ad 1629 XVII.
Antwort
des Ministers für Schulwesen und
Volkskultur,
auf die Interpellation der Abgeordneten H. Simm, H. Krebs und Genossen,
(Druck 561, / III) und
auf die Interpellation des Abgeordneten O. Horpynka und Genossen,
(Druck 561 W).
wegen Auflassung der provisorischen aufsteigenden dritten Klasse an der Mädchenvolksschule in Bensen
Bei der Errichtung neuer provisorischer Klassen an Volksschulen ist der Landesschulrat an die Bestimmung des § 11, Abs. 2, der Regierungsverordnung S. d. G. u. V. Nr. 64 1925 gebunden, wonach eine neue provisorische Klasse in der Regel als provisorische Parallelklasse zu der überfüllten Klasse und nur ausnahmsweise als aufsteigende Klasse errichtet wird. Der Landesschulrat hat daher die geltenden Vorschriften m keiner Weise verletzt, wenn er an der Madchenvolksschule in Bensen nicht die Errichtung einer provisorischen aufsteigenden dritten Klasse an Stelle der provisorischen Parallelklasse bewilligt hat, wobei er von den notwendigen Sparsamkeitsrücksichten geleilet war.
Prag, am 28. Jänner 1932
Der Minister für Schulwesen und Volkskultur: Dr. Dérer m. p.
Pøeklad ad 1629/XVIII.
Antwort
des Ministers des Innern auf die Interpellation des Abgeordneten
O. Horpynka und Genossen, wegen unberechtigter Anordnung von Sammlungen für das Rote Kreuz und für die Abbrändler von Važec durch die politischen Bezirksbehörden (Druck 1445/XI).
Bei Bewilligung der Sammlungen für das Rote Kreuz und für die Abbrändler in Važec hat das Ministerium des Innern die unterstellten politischen Behörden gleichzeitig selbst ersucht, beide Sammlungsaktionen ihres Zweckes wegen möglichst zu unterstutzen.
Ich habe aus den mir vorgelegten Akten mit Genugtuung wahrgenommen, daß das Vorgehen des Bezirkshauptmannes in Dauba bei der Durchführung dieser Sammelaktion absolut korrekt war, und daß die Bevölkerung des Daubauer Bezirkes bis auf die Städte Dauba und Hirschberg sich beiden Aktionen gegenüber höchst sympatisch verhalten hat.
Zu der Anfrage, ob ich bereit bin, den politischen Behörden den Auftrag zu geben, in Zukunft die Gemeindeämter nicht aufzufordern, Sammlungen für das Rote Kreuz und für andere Zwecke einzuleiten, bemerke ich, daß ich im Hinblicke auf das wohltätige Wirken des Roten Kreuzes und die gesetzliche Verpflichtung der politischen Behörden, ähnliche humane Aktionen zu unterstützen, diesem gänzlich unmotivierten Wunsche nicht entsprechen kann.
Prag, am 31. Jänner 1932,
Der Minister des Innen: Dr. Slávik m. p.
Pøeklad ad 1629 XIX.
Antwort
des Ministers für Schulwesen und Volkskultur
und des Finanzministers auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr. E. Schollich und Genossen,
betreffend die Schädigung der Lehrer
durch das neue Pensionistengesetz S. d. G.
u. V. Nr. 70/ 30 (Druck 747/ IX) und auf die Interpellation des Abgeordneten
L. Schubert und Genossen, betreffend die Schädigung von Lehrerpensionisten durch das Gesetz S. d. G. u. V. Nr. 7030 (Druck 801 XVIII).
Das Gesetz S. d. G. u. V. Nr 70/1930 hat die Regierung ermächtigt, die Vorschriften für die Be-
stimmung der Pensionsgrundlage nach dem Dienstverhältnisse des Bediensteten am Tage der Beendigung des aktiven Dienstes in einer Weise zu bestimmen, die das durch die Vorschriften für die Überleitung in die neuen Bezüge nach dem Besoldungs-, bezw. Lehrergesetze festgesetzte Ausmaß nicht übersteigt. In dem Lehrergesetze findet sich keine Vorschrift über die Überleitung in die durch das Lehrgesetz festgesetzte Direktorenzulage. Wenn die Regierung den Direktoren der Volks- und Bürgerschulen diese Zulage in dem Ausmaße, welches sie am Tage der Beendigung des aktiven Dienstes hatten, im Hinblicke darauf wahrt, daß das Lehrergesetz trotz der Bestimmung des § 40, Abs, l, die Direktorenzulage auch für die Zukunft festsetzt, hat sie sich dadurch gegenüber den erwähnten Direktoren keines Unrechtes schuldig gemacht, sondern ihnen im Gegenteil eine Begünstigung im Geiste des Gesetzes gewährt.
Prag, am 15. Jänner 1932.
Der Minister für Schulwesen und Volkskultur: Dr. Dérer m. p.
Der Finanzminister: Dr. Trapl m. p.
Pøeklad ad 1629 XX.
Antwort
des Finanzministers auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr. Keibl und Genossen,
wegen der Befreiung der Sparkassen von
der besonderen Erwerbsteuer
(Druck 1445 VI).
Das Finanzministerium beabsichtigt in individuellen, besonders rücksichtswürdigen Fällen den Sparkassen eine zeitlich« Befreiung von der besonderen Erwebsteuer nach § 73, Abs. l, des Gesetzes, betreffend die direkten Steuern, zu gewähren. Diese Befreiung wird wegen der besonders ungünstigen örtlichen Kreditverhältnisse in nächster Zeit den Sparkassen in der Slovakei und Podkarpatská Rus zuerkannt werden.
Nachdem alle Sparkassen gemäß dem Gesetze über die direkten Steuern der besonderen Erwerbsteuer unterliegen, kann - wie dies die Interpellation verlangt - diesen Anstalten eine »bevotzugte Ausnahmestellung« auf dem Gebiete der allgemeinen Erwerbssteuer nicht zuerkannt werden.
Was schließlich das Verlangen der Interpellation anbelangt, daß Widmungen aus dem Titel der Arbeitslosenfürsorge bei der Bemessung der Steuern für die Sparkassen als Abzugspost anerkannt werden, erlaube ich mir auf die Bestimmung des § 78, lit. e), zit. Gesetzes zu verweisen, wonach
bloß Schenkungen und Widmungen, die durch den Geschäftsbetrieb erfordert werden, sowie die an die Angestellten der Unternehmung und an ihre Familienmitglieder ausgezahlten Schenkungen abrechenbar sind. Allgemein können Schenkungen und Widmungen aus dem Titel der Arbeitslosenfürsorge unter diese gesetzliche Bestimmung nicht Inbegriffen werden und können daher diese Schenkungen nicht pauschalierter als abrechenbare erklärt werden.
Prag, am 30. Jänner 1932.
Der Finanzminister: Dr. Trapl m. p.
Pøeklad ad 1629/XXI.
Antwort
des Ministers für Schulwesen und
Volkskultur auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr. F. Hassold und Genossen, in Angelegenheit des fortgesetzten Seelenfanges von Schulkindern im Böhmerwaldgebiete (Druck 557/VIII).
Die in dem Kindergarten bei der Volksschule mit èechoslovakischer Unterrichtssprache in Althütten, Bezirk Bischofteinitz, eingeschriebenen Kinder sind nach den Erhebungen durchwegs èechoslovakischer Nationalität. Die Behauptung über die Èechisierungsabsichten und über Versprechungen oder Gewährungen von materiellen Vorteilen an Eltern oder Kinder ist nicht nachgewiesen worden. Die Verköstigungsaktion armer Kinder führt aus rein humanen Beweggründen die Bezirksjugendfürsorge in Hostau in ordnungsmäßiger Weise durch. Die provisorische Unterbringung des Kindergartens entspricht den örtlichen Verhältnissen und ist auch der Mietzins ein angemessener.
Schließlich wird bemerkt, daß zwei Schüler, welche die Interpellation mit Namen angibt, sich zwar im März in die Volksschule mit èechoslovakischer Unterrichtssprache in Unterhütte gemeldet haben, aber nicht aufgenommen worden sind. Es kann daher von einer Verletzung der gesetzlichen Vorschriften nicht gesprochen werden.
Die Antwort auf die frühere Interpellation (Dr. Nr. 295/IV) habe ich am 8. Oktober 1930, Dr. Nr. 699/ VIII, erteilt.
Prag, am 2. Februar 1932.
Der Minister für Schulwesen und Volkskultur: Dr. Dérer m. p.
Pøeklad ad 1629/XXII.
Antwort
des Ministers für Post- und Telegraphenwesen auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr. Hassold und Genossen, in Angelegenheit der Errichtung eines neuen Postgebäudes in Graslitz im Erzgebirge (Druck 1558/XII).
Die Postverwaltung beschäftigt sich ernstlich mit dem Projekte des Neubaues eines Gebäudes für das Post- und Telegraphenamt in Graslitz. Zur Verwirklichung desselben konnte es jedoch bisher aus dem Grunde nicht kommen, weil eine Reihe von Bauten vorgenommen werden mußten, welche vom gesamtstaatlichen und Betriebsstandpunkte weitaus dringender waren, als das angeführte Projekt.
In der letzten Zeit mußte die Postverwaltung, gezwungen durch das ständige und bedeutende Sinken der Einnahmen, welches durch die allgemeine Wirtschaftskrise verschuldet worden ist, die Durchführung von Investitionen aller Art durchgreifend auf ein Minimum beschränken; sie kann daher zu keinerlei neuen Investitionen schreiten.
Der Neubau eines Post- und Telegraphenamtsgebäudes in Graslitz wird daher erst dann in Erwägung gezogen werden können, bis sich die finanzielle Kraft der Postunternehmung wesentlich bessern wird.
Prag, am 3. Februar 1932.
Der Minister für Post- und Telegraphenwesen: Dr. Franke m. p.