suchen gestellt, die Steuerfreiheit, überhaupt Spenden für Arbeitslose in analoger Weise zu bewilligen, wie bei den seinerzeitigen Spenden anläßlich des 80jährigen Geburtsfestes des Herrn Präsidenten Masaryk.
Die Unterfertigten fragen daher den Herrn Finanzminister, ob er bereit ist, zu veranlassen, daß die Spenden für die Arbeitslosen bei den Bezirken und Gemeinden von den gesetzmäßigen Steuern befreit werden.
Prag, am 24. November 1931.
Krebs, Kasper,
Horpynka, Oehlinger, Bobek, Schubert, Knirsch, Dr. KeibI, Krumpe, Geyer, Dr. Mayr-Harting, Ing. Jung, Scharnagl, Zajicek, Köhler, Dr. Luschka, Simm, Dr. Schollich, Ing. Kaliina, Dr. Hanreich, Matzner, Dr. Hassold.
Pùvodní znìní ad 1547/VIII.
Interpellation
der Abgeordneten Ing. Rudolf Jung, Hans Krebs und Genossen
an die Gesamtregierung,
betreffend die Meldungen, daß die Škoda-Werke die Deutsche Nationalsozialistische Arbeiterpartei unterstützen.
Am 13. November d. J. veröffentlichten verschiedene hiesige Blätter die Meldung, daß der Generalsekretär der französischen Sozialisten Faure in einer großen öffentlichen Kundgebung für Frieden und Abrüstung die Äußerung getan habe, daß die Škoda-Werke die Nationalsozialistische Arbeiterpartei oder einen ihrer Führer finanziell unterstutzen. Da die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, über diese geradezu ungeheuerliche Behauptung Klarheit zu gewinnen, und da das Dementi, das die »Èeskoslovenskä Republika« am 13. November veröffentliche, gewissen Zeitungen Gelegenheit geboten hat, noch weitere Verdächtigungen gegen die Nationalsozialisten auszustreuen, richten wir an die Gesamtregierung die Anfrage:
1. Ist die Gesamtregierung bereit, die oben angeführte sensationelle Meldung, daß die deutschen Nationalsozialisten (Hitlerbewegung) von den Škoda-Werken irgendwelche finanzielle Unterstützung erhalten haben, zum Gegenstand einer Untersuchung zu machen, und ist ferner
2. die Regierung bereit, das Ergebnis dieser Untersuchung zu veröffentlichen?
Prag, am 24. November 1931.
Ing. Jung, Krebs,
Dr. Schollich, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Dr. KeibI, Horpynka, Ing. Kaliina, Matzner, Kasper, Oehlinger, Bobek, Krnmpe, Scharnagl, Dr. Petersilka, Zajicek, Schubert, Greif, Knirsch, Simm, Köhler, Geyer.
Pùvodní znìní ad 1547/IX.
Interpellation
des Abgeordneten Hugo Simm und Genossen
an den Eisenbahnminister,
betreffend die Verweigerung der Anerkennung der Anweisungen auf Fahrkartenbegünstigungen.
Das Bahnbetriebsamt Eger verweigert den Hochschülern die Anerkennung der Anweisungen auf die denselben gebührenden Fahrbegünstigungen aus dem Grunde, weil die Stampiglien der deutschen Hochschulen auf diesen Anweisungen nur einsprachig aufgedruckt sind. Aus dem gleichen Grunde werden seitens des eingangs erwähnten Bahnbetriebsamtes die Ansuchen um Zuerkennung und Weiterbewilligung der Erziehungsbeiträge und Erziehungszuschüsse wegen nur einsprachiger Hochschulstampiglien zu rückgewiesen.
Die Hochschüler müssen deshalb den ganzen Zivilfahrpreis auf der Bahn bezahlen und verlieren die gesetzlich zuerkannten Erziehungsbeiträge und Erziehungszuschüsse, wodurch sie große finanzielle Einbußen erleiden.
Die Gefertigten stellen daher die Anfrage:
1.. Ist dem Herrn Eisenbahnminister dieses willkürliche Vorgehen des Bahnhofsvorstandes in Eger oder der anderen Staatsbahnfunktionäre dieser Dienststelle bekannt?
2. Ist er bereit, diese Vorfälle genau untersuchen und der Stationsleitung in Eger die. Weisung erteilen zu lassen, daß die erwähnten Schikanen unterbleiben, damit die Hochschüler und deren Eltern nicht weiterhin finanzielle Einbußen erleiden, sondern damit ihnen die bestehenden Begünstigungen und Rechte voll gewährleistet bleiben.
Prag, am 26. November 1931.
Simm,
Köhler, Oehlinger, Krnmpe, Dr. Luschka, Dr.
Schollich, Krebs, Bobek, Greif, Knirsch, Geyer,
Kasper, Scharnagl, Zajicek, Dr. Hanreich, Dr.
KeibI, Ing. Kallina, Horpynka, Dr. Hassold,
Matzner, Schubert, Fritscher, Dr. Petersilka,
Ing. Jung, Dr. Mayr-Harting.
Pùvodní znìní ad 154r/X.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Fritz Hassold und Genossen
an den Innenminister.
betreffend die unvollständige Durchführung der letzten amtlichen Volkszählung.
Als Beweis der ungefähren Durchführung der letzten amtlichen Volkszählung werden dem Herrn Minister zwei Zählbogen im Originale vorgelegt, auf welchen, neun Personen, durchwegs deutscher Volkszugehörigkeit, verzeichnet erscheinen. Diese Zählbpgen wurden vom Zählkommissär in Eisenstein im Böhmerwalde einfach nicht abgeholt.
Die Unterfertigten stellen nun an den Herrn Minister die Anfragen:
1. Ist der Herr Minister bereit, sofort zu veranlassen, daß die heiliegenden Original-Zählbogen dem statistischen Staatsamte amtlich übermittelt werden?
2. Ist der Herr Minister bereit, in der Interpellationsbeantwnrtung mitzuteilen, ob die Übermittlung der Zählbogen an das- statistische Staatsamt durchgeführt worden ist?
P r a g, am 4. Dezember 1931.
Dr. Hassold,
Dr. Schollich, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Horpynka, Matzner, Krebs, Ing. Jung, Geyer, Simm, Knirsch, Köhler, Dr. Luschka, Scharnagl, Krumpe, Kunz, Kasper, Fritscher, Dr. Petersilka, Greif, Oehlinger.
Pùvodní znìní ad 1547/XI.
Interpellation
der Abgeordneten Hans Krebs, Josef Geyer und Genossen
an den Minister des Innern,
betreffend die ungesetzliche Bezeichnung auf den Banknoten der Èechoslovakischen Nationalbank.
Vor einigen Monaten ist ein Erlaß des Innenministeriums erschienen, der den polit. Bezirksbehörden und den Kommissariaten der Staatspolizei auftrug, darauf zu achten, daß die Bezeichnung der èechoslovakischen Kronenwährung ausschliefi-
lich mit »Kè«, nicht et «a mit »Ktsch« oder nur »Kronen«, angewendet werden dürfe. Zahlreiche Bestrafungen sind durch diesen Erlaß vorgekommen und bei einer Aussiger Firma sind sogar die Verpackungen deshalb von der Staatspolizei beschlagnahmt worden, weil diese statt der Bezeichnung »Kè« nur den Aufdruck »Kronen« trug. Auch der unterfertigte Interpellant Abgeordneter Hans Krebs ist in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Schriftleiter des »Tag« mit einer Geldstrafe von 100 Kè deshalb bestraft worden, weil am Titel des von ihn geleiteten Blattes der Bezugspreis nient in »Kè«, sondern in Kronen angeführt war. In dieser Sache ist eine Reihe Interpellationen dem Herrn Innenminister vorgelegt worden. Unter der Zahl 1406/X. hat der Herr Minister diese Bestrafungen als durchaus richtig erkannt und erklärt, daß die Abkürzung »Kè« für die èechoslovakische Währung durch § 5 des Gesetzes vom 10. April 1919, Slg. d. G. u. V. Nr. 187, vorgeschrieben ist und daß »jene Ämter, welche die Verwendung dieser Abkürzung verlangen, nicht eigenmächtig handeln, sondern lediglich die Bestimmungen des Gesetzes erfüllen«.
Die Unterfertigten machen den Herrn Innenminister darauf aufmerksam, daß nicht alle staatlichen Organe die Anwendung dieses Gesetzes gleichmäßig handhaben. Wie sich der Herr Innenminister jederzeit persönlich überzeugen kann, sind die Bezeichnungen auf den von der Èechoslovakischen Nationalbank in Umlauf gesetzten Banknoten, mit Ausnahme der Emission der neuesten 50-Kronen-Note, durchwegs mit der Bezeichnung »Kronen«, bezw. »Koruna«, »Korun« und »Koruna« bezeichnet. Sowohl die Noten zu 10. 20, 100, 1000, wie auch die Noten zu 5000 Kronen tragen nirgends die Bezeichnung »Kè«. sodaß die Herausgabe dieser Noten gegen die Bestimmungen des Gesetzes vom 10. April 1919 verstoßen. Wir erlauben uns daher dem Herrn Minister des Innern folgende Fiagen vorzulegen:
1. Ist dem Herrn Minister des Innern bekannt, daß die èechoslovakischen Banknoten, mit Ausnuhme der neuen Emission der 50-Kronen-Npte, durchwegs die Bezeichnung Kronen und nicht die Bezeichnung »Kè« tragen?
2. Ist der Herr Minister bereit, die gleichen Bestimmungen des Gesetzes vom 10. April 1919 gegen die Èechoslovakische Nationalbank anzuwenden, so wie sie gegenüber anderen Staatsbürgern bei Verwendung der Bezeichnung
»Kronen« statt »Kè« angewendet wurden und ist er bereit, sämtliche Banknoten der Èechoslovakischen Nationalbank, die nicht die gesetzliche Bezeichnung »Kè« tragen, zn beschlagnahmen und vernichten zu lassen?
3. Ist der Herr Innenminister bereit, dem Herrn Gouverneur der Èechoslovakischen Nationalbank und seine Vorgänger, genau so, wie die anderen Staatsbürger deshalb zu bestrafen, weil er die gesetzliche Bezeichnung der èechoslovakischen Banknoten statt mit »Kè« mit »Kronen« vorgenommen hat?
Oder:
4. Ist der Herr Innenministei bereit, den Erlaß des Innenministeriums, bezw. der Landesbehör-
de, daß jede andere Bezrichnung der èechoslovakischen Währungseinheit, als die mit »Kè«, sofort außer Kiaft zu setzen?
Prag, den 3. Dczcmbcr 1931.
Krebs, Geyer,
Kasper, Knirsch, Köhler, Schubert, Dr. Keibl, Ing. Kaliina, Simm, Ing. Jung, Dr. Hassold, Horpynka, Oehlinger, Bobek, Greif, Krumpe, Dr. Petersilka, Scharnagl, Dr. Mavr-Harting, Dr. Hanreich, Matzner, Dr. Schollich.
Pùvodní znení ad 1547/XII.
Interpellation
des Abgeordneten Windirsch und Genossen
an den Finanzminister.
betreffend Steuerbeschwerden in Fällen der Landwirte Joh. Beckert (Bez. Reichenberg) und Jos. Linke (Bez. DentschGabel).
Das Finanzministerium hat in der letzten Zeit wiederliolt bekanntgegeben daß um ihm Verfügungen erlassen wurden, wonach bei dei Eintreibung von. Steuern in begründeten Vollen aut besondere Umstände Rücksicht genommen werden soll. In dieser Richtung bewegte sich auch eine Mitteilung der; Herrn Finanzministcrs anläßilich der Beratung des Staatsvoranschlages für 1932 im Abgeordnetcnhause Welche Beachtung die Weisungen des Fmanzministeriums jedoch bei den unteren Finanzbehörden finden, ergibt sich aus folgendem Fallc
Der Landwirt Johann Beckert in Voigtsbach Nr. 19, Steuerbezirk Reichenberg erlitt durch einen Brand am 14. Oktober 1931 einen Verlust seiner Wirtschaftsgebäude. Beckert ist Kleinlandwirt. Er muß sich, weil der Ertrag, seiner Wirtschaft nicht ausreicht. auch noch in einem Fabriksbetriebe betätigen Der Genannte ist mit der Bezahlung von Steuern im Verzuge gewesen. Das Steueramt in Reichenberg führte gegen ihn die Steuerpfändung durch und als mit Rücksicht auf den Brandschadenfall trotz bester Absicht von dem Abbrändler keine Zahlung geleistet werden konnte, wurde gegen Beckert Exekution geführt. Schon vorher hatte Beckert bei dem Steueramte in Reichenberg davon Kenntnis gegeben, daß er infolge des Wirtschaftsbrandes in Not geraten sei und er deshalb keine Steuer bezahlen könne. Der Exekutor erschien trotzdem am 23. November 1931 in der ausgebrannten Wirtschaft und er ging nicht früher fort, als bis er von Beckert die von ihm bei einem Nach-
barn ausgeliehencn 40 Kè als Abzahlung auf die Steuerschuld erhalten hatte. Wir sind wohl dessen sicher, daß der Herr Finanzministcr mit diesem harten Vorgehean gegen einen Abbrändlcr, das auch bei sonst ruhigen Menschen wilde Leidenschaften auslösen muß, nicht einverstanden sein kann. Das Vorkommnis beweist aber, daß die Anordnungen des Finanzministeriums, die den unteren amtlichen Stellen in begründeten Fällen die Ausübung einer milderen Steuerpraxis nahelegen, gar keine Beachtung finden und daß der Dienst nur mechanisch ohne Geist und ohne Empfinden ausgeübt wird.
Im Gegensatz hiezu steht der Fall des Landwirtes Josef Linke in Seifersdorf Nr. l57, Steuerbezirk Deutsch-Gabel. Von Linke wurde eine Steuerüberzahlung in einer ungefähren Höhe von 3000 Kè geleistet. Nachdem Linke Anfang Dezember 1930 seine Wirtschaft übergab, war sein Bestreben, seine Steuerangelegenheiten in Ordnung zu bringen und deswegen forderte er von der Steuerverwaltung den Rückersatz der Steuerüberzahlung und außerdem die Rückerstattung dei infolge der Steuerüberzahlung aufgelaufenen Vergütungszinsen. Die Steuerverwaltunj; in Deutsch-Gabel anerkannte mit dei Zuschrift vom 10. März 1931. Zahl XI-J-14/2 ai 30. die Anspruchsberechtigung des Landwirtes Linke auf Vergürtungszinsen, doch konnte der Genannte trotz wiederholter Urgenzen noch nicht in ilen Besitz des ihm gebührenden Geldes gelangen.
Aus den geschilderten Fällen ist ersichtlich, daß die Finanzverwaltung ihre Steuernspüchein oft rücksichtslosester Weise zur Gcltung bringt, während dann, wenn es sich um die Erfüllung von Rechtsansprüchen der Steuerzahler handelt, die Finanverwaltung mit der gleichen Saumseligkeit vorgeht, die sie sonst bei den Steuerzahlen rügenswert findet.
Mit Rücksicht auf die geschilderten Vorkommnisse wird der Herr Finanzminister gefragt,
1. ob er bereit ist, die geschilderten konunnisse untersuchen zu lassen und darüber zu berichten,
2. ob er weiter gewillt ist, darauf einzuiwirken, daß die Weisungen bezüglich der Rücksichtnahme auf Steuerzahler in begründeten Fällen bei dei Eintreibung von Steuein den unteren Behörden neuerdings in dringlichster Weise in Eiinnerung gebracht werden,
3. ob er bereit ist, zu verfugen. daß auch die rechtlichen Ansprüche der Steuerzahler in beschleunigter Weise ilne Erledigunsr finden.
Prag, am 1 Dezember 1931.
Windirsch,
Halke, Gläsel, Hodina, Platzer, Zierhut, Wagner,
Heller, Böhm, Viereckl, Böllmann, Oehlinger,
Bobek, Greif, Krumpe, Dr. Petersilka, Kunz,
Fritscher, Scharnagl, Dr. Luschka, Zajíèek.
Dr. Mayr-Harting.
Pùvodní znìní ad 1547/XIII.
Interpellation
der Abgeordneten Kuhn, Babel und Genossen
an den Minister für öffentliches Gesundheitswesen und körperliche Erziehung,
wegen die Verhältnisse im Komotauer Krankenhaus.
Die Verhältnisse im Komotauer Krankenhaus sind skandalös. Das Krankenhaus ist viel zu klein, und Geschlechtskranke und andere Patienten haben einen Waschraum, eine Toilette. Der Raum, in dem die Geschlechtskranken liegen, grenzt an die anderen Räume. Zurzeit grassiert die Difterieepidemie unter Kindern. Drei kleine Räume stehen zur Verfügung, dort liegen 2. 3, ja sogar 4 Kinder m einem Bett. Die Bemühung der Arzte, vonseiten der Bezirksbehörde finanzielle Unterstützung zu erhalten, scheiterte.
Die Krankenhausdiener kennen keinen 8stündigen Arbeitstag; ihre Arbeit geht durch. Dabei bekommen sie einen Lohn von 400 Kè monatlich.
Wir fragen den Herrn Minister:
Ist er gewillt, diesen entsetzlichen Verhältnissen Abhilfe zu schaffen?
Ist er gewillt, eine Kommission sofort nach Komotau entsenden zu lassen und die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen?
Prag, am 10 Dezember 1931.
Kuhn, Babel,
J. Svoboda, Kliment, Èižinská, Hruška, Hodi-
nová, Kubaè, Höhnel, Krosnáø, Hrubý, Dr. Stern,
Juran, Dvoøák, K. Procházka, Štìtka, Gottwald,
Vallo, Tyll, Steiner, Novotný.
Pùvodní znení ad 1547/XIV.
Interpellation
des Abgeordneten Fritz Oehlinger und Genossen
an den Minister für Nationalverteidigung,
wegen des Selbstmordes des Soldaten Petera aus Königinhof a. /E.
Die Tageszeitungen berichteten seinerzeit über den am 10. November 1931 erfolgten Selbstmord des Soldaten Petera ans Königinhof Petera diente beim Grenzregimente Nr. 2 in Trautenau.
Jetzt erst werden die Gründe näher bekannt, die den Soldaten in seiner Verzweiflung in den Tod getrieben haben.
Bei der Übung sei dem Soldaten Petera eine Patrone aus der Hand gefallen. Der abrichtende Gefreiter habe diese Patrone bespuckt und dem Soldaten befohlen, sie mit dem Munde aufzuheben. Der Soldat Petera der erst seit 1. Oktober 1931 diente, leistete, aus Angst vor Strafe, diesem jeder Beschreibung spottenden Befehle Folge, konnte jedoch die unerhörte Erniedrigung und unqualifizierbare Demütigung nicht überwinden und warf sich auf der an der Kaserne vorbeifuhrenden Eisenbahnstrecke vor einen fahrenden Zug und wurde nurmehr als verstümmelte Leiche aufgefunden. Auf Grundlage dieses Sachverhaltes stellen die Gefertigten an den Herrn Minister für Nationalverteidigung die Anfragen:
1. Ist er bereit, diesen haarsträubenden Fall von Militärquälerei einer sehr strengen Untersuchung zu uterziehen?
2. Ist er bereit, den schultragenden abrichtenden Gefreiter der strengsten Bestrafung zuführen und auch den die Aufsicht führenden Iustruktionsoffizier zur Verantwortung ziehen zu wollen?
3. Ist der Herr Minister bereit, den Militärbehörden den strengsten Befehl zu geben, die militärische Ablichtung der Soldaten, besonders der neu eingerückten, jederzeit in humanen Formen durchzuführen, damit endlich einmal die jeder Menschlichkeit hohnsprechenden Militärqualereien ihr Ende finden?
Prag, am 30. November 1931.
Oehlinger,
Bobek, Dr. Holota, Dr. Petersilka, Scharnagl,
Nitsch, Dr. Szüllö, Fedor, Dr. Jabloniczky, Do-
bránsky, Zajíèek, Szentiványi, Krumpe, Dr.
Mayr-Harting, Greif, Dr. Luschka, Kunz, Frit-
scher, Stenzl, Dr. Törköly, Eckert, Prause,
Hokky.
Pùvodní znení ad 1547/XV.
Interpellation
des Abgeordneten Fritz Oehlinger und Genossen
an den Minister für Post- und Telegraphenwesen,
betreffend die unhaltbaren Zustände bei der Postbeförderung von Arnau a. d. Elbe nach Tschermna.
Die Gesamtpost für Tschermna wird von Arnau durch einen 80jährigen Mann täglich abge-
holt, welcher nur mit cca 230 Kè monatlich bezahlt ist.
Die in Tschermna eingelangte Post wird größtenteils nicht aufgetragen, sondern die Parteien müssen sich dieselbe meistens in der Konsumverkaufstelle abholen oder abholen lassen. Unter diesen Umstanden werden die Parteien durch den späten Empfang der Post schwer geschadigt und auch die volle Wahrung des Briefgeheimnisses erscheint gefährdet.
Die Unterfertigten richten daher an den Herrn Minister die Anfragen:
1. Ist ihm der unhaltbare Zustand der Postbeförderung von Arnau nach Tschermna bei Arnau bekannt?
2 Ist der Herr Minister bereit, für die Gemeinde Tschermna eigenes Postamt errichten zu lassen, da die Gemeinde Tschermna gegen 1200 Einwohner mit 200 Häusern zählt?
3. Ist der Herr Minister bereit, bis zur Errichtung eines selbständigen Postamtes in Tschermna die Post von Arnau nach Tschermna von einem qualifizierten und entsprechend bezahlten Postboten befördern zu lassen?
P r a g, am 30 November 1931.
Oehlinger,
Bobek, Dr. Petersilka, Scharnagl, Zajíèek, Nitsch, Dr. Jabloniczky, Dr. Szüllö, Dobránsky, Dr. Törköly, Hokky, Fedor, Prause, Eckert, Dr. Holota, Stenzl, Szentiványi, Dr. Mayr-Harting, Krumpe, Kunz, Dr. Luschka, Greif, Fritscher.
Pùvodní znìní ad 1547/XVI.
Interpellation
der Abgeordneten Eckert, Stenzl, Franse und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur,
in Angelegenheit der Nichtbewilligung von Paralellklassen an der Mädchenvolksschule in Marienbad.
Der Ortsschulrat Marienbad hat bereits im Vorjalue beim Landesschulrate in Prag um die Bewilligung zur Errichtung einer Paralellklasse der 74 Kinder vereinigenden 4. Klasse der Mädchenvolksschule in Marienbad angesucht und wurde trotz der vorgebrachten triftigen Gründe abgewiesen.
Die Elternschaft brachte daher am 25. September 1930 an den Landesschulrat eine Beschwerdeschrift ein, welche nachstehendes ausführt
»Schon durch die Tatsache, daß die Kinder, welche heute die 4. Mädchen-Volksschulklasse in Marienbad frequentieren, durch den wiederholten Wechsel des Lehrers innerhalb der letzten
3 Jahre in ihrem Fortschritte nicht gerade gefördert wurden, stehen die Gefertigten auf dem Standpunkte, welcher zweifellos gerechtfeitigt ist, daß gerade die 4. Volksschulklasse für die allgemeine Bildung und das Fortkommen der Kinder im späteren Leben, insbesondere für jene Kinder, welche sich weiteren Studien widmen sollen, von besonderer Bedeutung ist.
War die Schulklasse bisher in 2 Abteilungen A und B geteilt, so wurde diese Teilung mit dem Schuljahre 1930/31 aufgelassen und wurden die beiden Klassen vereinigt.
Es frequentieren heute die 4. Klasse der Marienbader Madchen-Volksschule nicht weniger als, sage und schreibe, 74 (vierundsiebzig) Kinder.
Die hohe Anzahl der Kinder ist geeignet, das Fortkommen und die Gesundheit der Kinder zu schädigen und nachdem es einen Schulzwang gibt und nachdem die Kinder normalerweise die Schule besuchen müssen, empfinden wir es in unserer Eigenschaft als für die Gesundheit, das Fortkommen und den Unterricht der Kinder Verantwortlichen, als schwere Schädigung unserer Kinder.
Das Schulzommer ist 6 m breit, 10 m lang und
4 m hoch, diesem Zimmer sind 74 Kinder unterbracht. Wenn der Raum abgerechnet wird, der für das Podium, Katheder etc. die Gänge zwischen Schulbänken etc. entfällt, so rigibt sich, daß die Kinder derartig eng anfeinandersitzen, daß es zweifellos mit den hygienischen Vorschriften im strengsten Widerspruch steht. Eine derartige Anzahl von Kindern, welche in einem Raum zusammengepfercht sind, bietet zweifellos für alle wie immer gearteten Krankheitskeime und Bakterien den günstigen Herd und es ist geradezu verwunderlich, dafi bisher unter den Kindern nicht Seuchen und ansteckende Krankheiten ausgebrochen sind Dies unisomehr, als die Einteilung der Stunden bei den Kindern zweifellos das Verhalten der Kinder so lange in den Räumen bedingt, daß ein Luftwechsel, der vom hygienischen Standpunkt aus verlangt werden muß, nicht gut möglich ist denn die Kinder haben zum Beispiel am Montag von 8-11 Uhr und von l-5 Uhr Schule (unter Berücksichtigung des Besuches der èechischen Sprachkurse).
Daß bei einer Schüleranzahl von 74 Kindern der Lehrer auf das Individuelle des Schulers eingeht, ist zweifellos unmöglich und kann vom Lehrer trotz aller Liebe, Energie und trotz allen guten Willens wohl normalerweise nicht einmal verlangt werden. Daß gerade in der 4. Klasse. welche zweifellos besonders als Vorbereitung der höheren Schulen anzusehen ist, dieser Umstand von Bedeutung ist, braucht wohl nicht erst bewiesen werden.
Wir sind in einem Kurorte, man verlangt von uns mit Recht Einhaltung hygienischer Vorschriften, wie sie in anderen Orten nicht üblich sind. Statt daß den Kindern die Vorteile hygie-
nischen Verhaltens und hygienischer Einrichtung; vor Augen geführt werden, geschieht gerade in dem Alter, wo die Kinder schon ein starkes Auffassungsvermögen haben, dort, wo sie es lernen sollen, das ist in der Schule, dies nicht.
Marienbad wird von einer großen Anzahl ausländischer Personen als Kurort frequentiert, man geniert sich geradezu einem Ausländer diese Tatsachen, welche hier geschildert sind, zu erziihlen. iveil sie mit Rocht für unmöglich angesehen werden.
/nsammenfasse. nd wird nochmals angeführt: 1. Das Schul/immer genügt nicht, um 74 Kinder und den Lehrer stundenlang' ohne Nachteil an der Gesundheit unterzubringen;
2. die große Anzahl der Kinder verhindert den Lehrer, auf die Individualität des Schülers einzugehen und gefährdet /weifellos wegen unmöglicher Aufsicht der Kinder bis zu einem gewissen Grade dir Moral der Kinder:
?. diese Verhältnisse widersprechen den Vorschriften über die hygienischen Einrichtungen im Allgemeinen und in den Schulen insbesondre und ganz l>e«umlei s den Vorschriften für Kurorte. «
Diese Beschwerdeschvift \\urde überhaupt nidil in Verhandlung gezogen, weil die Elternschaft angeblich /u r Einbringung dieser Beschwerde nicht legitimiert sei. "Unbedingt zu bemängeln ist jedoch die Tatsache, daß die Elternschaft bis heute überhaupt keinen wie immer gearteten Bescheid auf diese Beschwerde erhielt. Ks ist ansonsten gemeiniglich zwischen Kulturmenschen üblich, auf ein Schreiben /u antworten. Der Liindess_chulrat in Prag fand es jedoch nicht notwendig, diese selbstverständliche Hoflichkeitspf licht zu erfüllen und gibt damit als Zentralbehörde für Volkskultur in Böhmen kein gerade nachnahmens\vertes Beispiel.
Die 74 Schülerinnen blieben daher im Vorjahre in einer einzigen Schulklasse zusammengepfercht.
Im heurigen Jahre hat der Ortsschulrat in Marienbnd neuerlich um Bewilligung einer Pariilcllklasse /u r nunmehrigen 5. Mädchen\olkshcluilklassr>. \\elche heuer 77 Kinder umfaßt, uniremicht. Dieses Ansuchen wurde wiederum abgewiesen. Auch der dagegen eingebrachte Rekurs soll dem Vernehmen nach trotz mehrfacher Intervention und ausführlicher Darlegung der Sachlage durch das Landesamt in Prag abweislich beschieden werden.
Ist es schon an^ sich eine Schmach für einen Kultiirstaat. 77 Kinder in einem räumlich ungeiaigenden Klcisscn7immer /usammenzupferclien, so wächst das in Marienbad, welches als Weltkurort \on tauseudcn Ausländern besucht wird, zu einem regelrechten Schulskandal aus, der auf das Schulwesen in diesem Staate, bezw. auf die bürokratische \erwaltung, ein bezeichnendes, grelles Streiflicht wirft.
Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur nachstehende Anfragen:
Ist der Herr Schulminister bereit, den geschilderten Fall zu untersuchen und ehestens Abhilfe /n schaffen?
Ist der Herr Minister ferner bereit, grundsätzlich die Frage der Errichtung von Paralcllklassen in einer Weise zu regeln, daß eine derartige Kulturschande, wie das Zusammenpferchen von 77 Schülerinnen der 5. Volksschulklasse in Marienbad in einer Schulklnsse in Hinkunft nicht möglich ist?
Prag, am 1. Dtvember 193J.
Eckert, Stenzl, Prause,
Dr. Peters, Dr. Rösche, Dr. Bacher, Jelinek, Dr. Schollich, Ing. Kailina, Horpynka, Greif, Srharnagl, Fritscher, Dr. Haareich, Dr. Keibl, Dr. Hassold, Matzner, Oehlinger, Bobek, Krumpe, Dr. Mayr-Harting, Dr. Petersilka, Zajicek, Kunz, Dr. Luschka.
Pùvodní znìní ad 154" XVII.
Interpelláció
az összkormányhoz
a képviselõházban benyújtott interpellációk késedelmes megválaszolása tárgyában. Benyújtják: Dr. Szüllö Géza nemzetgyûlési képviselõ és társai.
Az 1920. évi április n. én kelt í25. gy. sz. ti nemzetgyûlés képviselõházának tárgyalási rendjérõl szóló torvény XI. része 68. 8-ának 2. bekezdése világosan kimondja, hogy íha a kérdést még más 20 képviselõ is aláírja, a kérdezett köteles két hónapon belül Írásban, ^agy szóbelileg válaszolni, vagy kimondottan megtagadni a \álaszadást az indokok megjelölésé\el... >:
Törvényes intézkedés kötelezi tehát a kormány tagjait arrn, hogy a nemzetgyûlés tagjai által benyújtott interpellációkra meghatározott idõn belül válaszoljanak. Mégis nagyon gyakran elõtörd ül, hogy a törvénynek ezt a határozott és félre nem érthetõ rendelkezését a kormány felelõs tényezõi nem veszik figyelembe s a válaszok a törvényes határidõ letelte után hónapok, sõt nem ritkán évek elmultával adatnak csak meg az interpelláló képviselõknek.
A köztársaság polgárait kivétel nélkül kötele/ik a csehszlovák köztársaság törvényei s azok rendelkezéseinek be nem tartása törvényszegés, ami - ha minden esetben nem is von maga után büntetõ szankciókat - erkölcsi tekintetben nyilván súlyosan elítélendõ. A kormány tagjai a köztársaság legelsõ polgárainak tekintendõk, ii törvényes rendelkezések betartása tehát reájuk nézve már példaadás szempontjából is rendkívül fontossággal bír. Törvénytisztelet nélkül nincsen jogbiztonság, a jogbiztonság pedig a? állam fcnmaradásának egyetlen alapja. Fokozottan vét tehát az állam léte ellen az úllam elsõ polgára, a felelõs kormánytényezõ. hi> eljnráwal nKuii