gen, bei denen das öffentliche Interesse das Erwerbsinteresse überwiegt, sowie Unternehmungen, die öffentliche, wohltätige oder gemein- einen verhaltnismaBig geringen Ertrag abwerfen, von dei besonderen Erwerbsteuer befreien kann. Zu solchen Unternehmungen gehören ohne Zweifel die Bezirks- und Gemeindesparkassen. Sie sind öffentliche Geldaustalten, die weder

Teilhaber kennen, die an dem Reingewinne irgendwelchen Anteil haben, noch irgendein Streben nach Gewinn. Sie sind ausschließlich darauf eingestellt, ihre Betriebsauslagen durch ihre Erträgnisse gedeckt zu haben und müssen schon auf Grund der gesetzlichen Vorschtriften einen Betriebsüberschuß lediglich zu gemein nützigen Zwecken verwenden. Die Widmungen der Sparkassen für Gemeinden und für Zwecke der öffentlichen Wohlfahrt, so insbesonders jetzt für die Arbeitslosenfürsorge, entlasten die Steuerträger. Beträge, welche der öffentlichen Wohlfahrt dienen, sollen aber durch Steuern nicht gekürzt werden. Daher hat sowohl der Motivenbericht zum § 73, wie auch der offizielle Konmmentar mit Recht die Sparkassen als solche Unternehmungen angeführt, welche der Rechtswohltat des § 73 zunächst teilhaftig werden können.

Insbesonders die deutschen Sparkassen haben ein großes Interesse an einer Befreiung von der besonderen Erwerbsteuer, weil viele von ihnen noch mit Verlusten aus der Nachkriegszeit behaftet sind und sich von ihnen rascher und leichter erholen könnten, wenn sie von dieser Steuer befreit würden. Dazu kommt, daß durch die Steuernovelle des Jahres 1930 die so notwendigen Reserven ungemein schwer gebildet werden können, weil die Sparkassen vou den Rücklagen zu einem großen Teile Steuern zahlen müssen.

Schließlich ist die von den Sparkassen bisher gezahlte besondere Erwerbsteuer so gering, daß sie für den Staat budgetär gar nicht ins Gewicht fallt.

Das Finanzministerium hat zwar vor etwa 2 Jahren einen Entwurf für die Erwerbsteuerbegünstigung der Sparkassen fertiggestellt, allein er ist niemals wirklich geltendes Recht geworden und den Sparkassen wird, obwohl seit dem Inkrafttreten des neuen Steuergesetzes mehr als 4 Jahre verstrichen sind, immer noch die besondere Erwerbsteuer nach § 83 des Gesetzes vorgeschrieben.

Diesen Zustand finden alle an dem Gedeihen der Volksgeldanstalten, insbesondere der Sparkassen, Interessierten unenträglich und mit den Grundsätzen einer ordentlichen staatlichen Wirtschaftsführung unverhanbar.

Daher fragen die Gefertigten bei dem Herrn Finanzminister an:

1. Sind ihm die oben geschilderten Verhältnisse bekannf ?

2. Was gedenkt zu veranlassen, damit

a) die im § 73 des Gesetzes über die direkten Steuern vom Jahne 1927, Nr. 76 Slg. d. G. u. V., vorgesehene Befirmug von der besonderen Erwerbsteuer auf die Bezirks- und Gemeindesparkassen ehestens Anwendung findet,

b) den Bezirks- und Gemeindesparkassen auch in Ansehung der allgemeinen Erwerbsteuer eine bevorzugte Ausnahmsstellung eingeräumt wird,

c) die jetzt häufigen Widmungen aus dem Titel der Arbeitslosenfürsorge bei der Steuerbemessung von den Sparkassen in Abzug gebracht werden können?

P r a g, am 14. Oktober 1931.

Dr. Keibl,

Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Horpynka, Matzner,

Kasper, Knirsch, Krebs, Schubert, Oehlinger,

Greif, Kunz, Dr. Mayr-Harting, Scharnagl, Krum-

pe, Bobek, Köhler, Geyer, Simm, Ing. Jung,

Ing. Kaliina, Dr. Schollich.

Pùvodní znìní ad 1445/VII.

Interpellation

des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

in Angelegenheit der Ratifizierung der mit Deutschland und Österreich abgeschlossenen Verträge, betreffend die Soziahersicherung der Arbeitnehmer.

Am 2l. Marz 1931 wurde mit dem Deutschen Reiche ein Vertrag abgeschlossen, der die im zwischenstaatlichen Verkehr auftauchenden Soziahorsicherungsfragen in großen Umrissen regelt. Ein ähnlicher Vertrag wurde gegen Mitte September 1931 mit Österreich abgeschlossen.

Der freudige Widerhall, den diese Vertragsabschlüsse in den Kreisen der pensionsversicherten Priatangestellten, ganz besonders aber bei den Pensionsvichorungsrentnernt die einen Teil ihrer Versicherimgszeiten in den beiden erwähuten Staaten verbracht haben, gefunden haben, laß erkennen, wie außerordentlich groß das Interesse breitester Bevölkerungsschichten nn diesen Übereinkommen ist. Umso bedauerlicher ist es, daß nach Auskünften, die die Pensionsversicherungsrentner von zuständiger Stelle erhielten, noch viele Monate vergehen werden, bevor die Rechte, die den Versicherten und Rentnern ans diesen Verträgen zustehen, realisiert werden dürften. Es bedarf wohl keines besonderen Beweises, daß die lakonischen Auskünfte der amtlichen Stellen bei der betroffenen Versicherten- und Rentnerschaft kein Verständnis finden, ja geradezu geeignet sind, den Unmut über die jahrelange Verzögerung der Vertragsverhandlungen noch zu steigern.

Da die beiden in Rede stehenden zwischenstaatlichen Verträge nach den Klauseln über den Wirksamkeitsbeginn erst nach der Ratifi-

zierung durch die gesetzgebenden kurperschaften in Kraft treten, gestatten sich die Unterzeichneten, den Heren Minister für soziale Fürsorge zu befragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, die /wischensaiatlichen Verträge mit Deutschland und Österreich, betreffend die Sozialversicherung;, unverzüglich der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften zuzuführen?

2. Welche Sehritte gedenkt der Herr Minister zu tun, um die Ratifikation dieser Vertrage auch in Deutschland und Österreich zu beschleunigen?

Prag, tun 16. Oktober 1931.

Horpynka,

Dr. Hanreich, Matzner, Dr. Hassold, Krebs, Köhler, Zajièek, Oehlinger, Kunz, Dr. Luschka, Bobek, Greif, Geyer. Knirsch, Ing. Kaliina, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Kasper, Ing. Jung, Simm, Schubert, Fritscher, Krumpe.

Pùvodní znìní ad 14-45/VIII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Schollich und Genossen

an den Außenminister,

betreffend die Auszahlung von Unterstützungsgelder durch das èechoslovakische Außenministerium an die Deutsche Friedensgesellschaft.

Der im September d. J. in Berlin durchgeführte Beleidigungsprozeß des Geschäftsführers der Deutschen Friedensgesellschaft Dr. Küster gegen verschiedene Schriftleiter war in mehr als einer Hinsieht höchst bemerkenswert und interessant. Das mehrere Tage dauernde Beweisverfahren forderte die auffallende Tatsache zutage, daß die Deutsche Friedensgesellschaft für ihre Propaganda gegen die Reichswehr und Reichsmarime. gegen die Wahl Hindenburgs zum Präsidenten und gegen die nationalen Organisationen größere, Geldbeträge von ausländischen Regierungen erhalten hat und daß zwischen verschiedenen europäischen Regierungen und der deutschen pazifistischen Belegung innige Begehungen bestanden.

Ein Urteil über die moralische Verkommenheit einer so geführten Friedensbewegung abzugeben, steht uns nicht zu und liegt außerhalb des Rahmens unserer Betrachtung. Traurig genug, daß sich »solche Leute, welche für Geld ihr Vaterland verraten, immer wieder zu allen Zeiten finden.

Bedenklicher aber erscheint es mir, daß sich auch heute noch Regierungen demokratisch sein wollende und nach außen erscheinender Staaten bereit finden, solche dunkle Wege zu gehen und solche veiworfene Methoden anzuwenden, um die Volksmeinung in einem fremden Staate durch eine bezahlte verborgene Propaganda zu beeinflußen und in die gewünschte geistige Verfassung zu versetzen.

Nach den einwandfreien Erhebungen im Prozeßverfahren steht fest, daß die Deutsche Friedensgesellschaft in den Jahren 1924 bis 1923 Zuschüsse von der französischen, polnischen und èechoslovakischen Regierung zur freien Verwendung erhalten hat. Die èechoslovakischen Geldüberweisungen aus dem sogenannten Max- und Moritzfonds, womit ein Dispositionsfonds, richtiger Korruptionsfonds, des èechoslovakischen Außenministeriums gemeint sein soll, machten die immerhin nicht unbedeutende Summe von 85. 000 Reichsmark aus. Von der Verteidigung wurde auch ein Brief des Schrifutellers Schwann au den èechoslovakischen Außenminister von Juni 1925 nach Genf zur Verlesung gebracht, in dem Schwann auf eine Unterredung im Jahre 1924 verwies und fragte, ob nicht weiteres Material vorliege und die Aufmerksamkeit des Außenminister Beneš auf eine Denkschrift Deutschlands geheime Rustungeny, die von der Deutschen Liga für Menschenrechte herausgebracht worden war. lenkte. Weiters hieß es noch, daß die deutsche Bewegung mindestens einen Jahresvoranschlag, die Schaffung eines pazifistischen Korrespondenzbüros Inbegriffen, von 300. 000 Mk hat und daß an die Beschaffung der notigen Mittel für die Bewegung gedacht werden müsse.

Sehwann gab zu, den Brief an den èechoslovakischen Außenminister geschrieben zu haben. Damit sind wohl die Zusammenhänge zur Genüge aufgeklart und es entstellt nunmehr die Frage, welches Interesse das èechoslovakische Außenministerium daran haben kann. die Deutsche Friedensbewegung so freigiebig zu unterstützen, während sie zur Forderung der Friedensbewegung im eigenen Lande, soweit bekannt wurde, bisher nichts getan hat. In die Öffentlichkeit wenigstens drang bis jetzt keine Kunde hievon. wohl aber wurde sie jahrlich mehrmals von den offiziellen Stellen in Reden. Aufrufen und Zeitungsnotizen dahin beeinflußt, daß es äußerst notwendig sei. bestmöglich gerüstet zu sein, weil eine Befriedung Europas leider noch in weiter Ferne sei. Wahrend man also hierzulande eine möglichst wertghende Aufrüstung und reichlichste Dotierung des Militaretats fordert. Unterstützt man in dein bereits vollständig abgerüsteten Deutschland mit namhaften Beträgen die Friedensbewegung.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Außenminister:

Ist Ihnen bekannt, daß das èechoslovakische Außenministerium die Deutsche Friedensgesellschaft in den Jahren 1924 und 1925 mit dem Betrage von 85. 000 RM subventioniert hat und wie erklären Sie diese bemerkenswerte Tat?

Sind Sie bereit, jährlich über die Ausgaben des sogenannten Dispositionsfonds Rechnung zu legen?

Sind Sie gewillt, auch in der Cechoslovakei die Friedensbewegung und ähnliche Organisationen aus diesem Fonds zu unterstützen?

Prag, am 14. Oktober 1931.

Dr. Schollich,

Dr. Keibl, Ing. Kallina, Köhler, Fedor, Dobransky, Dr. Jabloniczky, Szentivänyi, Nitsch, Dr. Holota, Hokky, Kasper, Schubert, Krebs, Geyer, Matzner, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Horpynka, Ing. Jung, Knirsch, Simm, Dr. Szüllö.

Pùvodní znìní ad 1445/IX.

Interpellation

der Abgeordneten Kühn, Babel und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

betreffs der rohen Behandlung der Patienten bei der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung in Brüx (am »Ersten Platz«).

Ungefähr vor 3 Wochen stellte sich der Arbeiter Andreas Hochmuth aus Kopitz bei Brüx Nr. 150 bei der obgenannten Krankenversicherung ein und ließ sich vom Arzt Dr. Fleissig untersuchen. Dieser verwies ihn an die Krankenkassa und diese wiederum an den Chefarzt Dr. Häusler, wobei diesem ein verschlossener Briefumschlag zugestellt wurde. Der Chefarzt las das Schreiben und schickte den A. Hochmuth wiederum an die Krankenkassa mit einem verschlossenen Briefumschlag zurück, ohne ihn überhaupt untersucht oder nach der Krankheit gefragt zu haben.

Der Beamte, dessen Name nicht festgestellt werden konnte, der aber an seiner mittleren Figur und seinem vollen Gesicht festzustellen ist, brüllte den Arbeiter Hochmuth an. als ob er rasend wäre, und als sich der Patient dagegen verwahrte, sprang der Beamte auf ihn zu, packte ihn bei Arm. zog ihn gewaltsam zum Pult und wollte ihn schlagen. Die Spuren dieses gemeinen und rohen Benehmens lassen sich noch heute an dem beschädigten Lederrock feststellen.

Als sich Hochmuth losriß, sprang noch der andere anwesende Beamte, der Kassier und Kontrollor und ehemalige österreichische Gendarmerie\vnclimeister, auf ihn zu und brüllte ihn an, ob er ihm »helfen« solle. Erst als er sah, dafl sich Hochmut nicht ohne Gegenwehr schlagen zu lassen gedulde, zog er ab.

Der ersterwähnte Beamte weigerte sich, als ihn Hochmuth höflich nach seinem Namen fragte, diesen zu nennen und erklärte:

»Hier ist kein Auskunftbüro. « Bis heute weigert sich die Krankenkasseverwaltung den Namen jenes feinen Herrn anzugeben.

Die Unterstützung, die Hochmuth gebührt, ist ihm ebenfalls nicht ausgezahlt worden.

Überhaupt werden ähnliche Beschwerden Über die Verhältnisse bei jener Krankenkassa geführt, insbesondere von den Angestellten des Kopitzer Maierhofs.

Wir fragen deshalb den Herrn'Minister:

1. Ist er gewillt gegen die angeführten rohen Beamten der Landwirtschaftlichen Krankenkassa in Brüx aufs schärfste einzuschreiten und ihre Dienstenthebung zu bewirken?

2. Ist er bereit dem Arbeiter Andreas Hochmuth zu dem ihm gebührenden Krankengelde /u verhelfen?

Prag, am 17. Oktober 1931.

Kühn, Babel,

Zápotocký, Kopecký, Tyll, Vallo, Hodinova, Ku-

bac, Hruška, J. Svoboda, Gottwald, Dvoøák, Èi-

Žinska, Šliwka, Novotný, Štìtka, Steiner, Kli-

ment, Juran, Barša, Dr. Stern.

Pùvodní znìni ad 1445/X.

Interpellation

der Abgeordneten Kühn und Genossen an den Minister für soziale Fürsorge,

betreffend die Abweisung der Rentenbezahlung eines 100%tigen Invaliden.

Dem Invaliden Richard Siegert mit Schulterdurchschuß und infolgedessen Lähmung der Schultermuskeln, doppelseitigem Leistenbruch und Armmuskelnlähmung betroffenen, wurde durch die Behörden Österreichs seine Invalidenrente bis zum 1918 regelmäßig ausgezahlt. Damals befand sich Siegert in Ungarn. Beim Zusammenbruch Österreichs wurde ihm die Rente entzogen. 1919 fuhr der Mann in die Cechoslovakei nach Komotau und ließ bei seinem ehemaligen Kaderkommando ein Protokoll zusammenstellen, wo er um die Weiterzahlung seiner Rente ansucht. Im Jahre 1921 bekam er durch das csl. Konsulat in Budapest die Bestätigung über den Heeresanschluß zugeschickt. Der Invalide machte wiederum Gesuche die Rente zu erhalten, bekommt aber keine Antw_ort. Im Jahre 1923 besorgte sich der Invalide einen Reisepaß, um in Wien beim Konsulat wegen seiner Rente vorzusprechen. Dort wurde ein Protokoll über die Sache aufgenommen, 1928

kehrte Siegert nach der Èechoslovakei zurück, meldete sich um de Rente bei dem Invalidenamte in Karlsbad und wurde abgewiesen. 1931 wurde auch sein Ansuchen an den Präsidenten abgelehnt und so blieb die 7kopfige Siegertfamilie ohne jede Lebensmöglichkeit. Der Vater ist vollständig arbeitsunfähig und die ganze Familie hungert.

Wir fragen den Herrn Minister für soziale Fürsorge:

Ist der Herr Minister bereit den Fall Siegert überprüfen zu lassen und dem Manne zu seiner Rente zu verhelfen?

P r a g, am 20. Oktober 1931.

Kuhn,

Hodinová, Babel, Dvorak, Höhnel, Barša, Gottwald, Hruška, Zápotocky, Krosnáø, Kubaè, Štìtka, Steiner, Dr. Stern, Tyll, Novotný, Èižinská, Juran, Kliment, Kopecký, Vallo.

Pùvodní znìní ad 1445/XL

Interpellation

der Abgeordneten Otto Horpynka, Dr. Felix Luschka, Ing. Rudolf Jung, Dr. Gustav Peters, Johann Prause und Genossen

an den Innenminister

wegen unberechtigter Anordnung von Sammlungen für das Rote Kreuz und für die Abbrändler von Važec durch die politischen Bezirksbehörden.

Der Bezirkshauptmann von Dauba hat unter Zahl 18. 156 vom 24. August 1931 alle Stadt- und Gemeindeämter des Bezirkes aufgefordert, mit Beschleunigung eine Sammlung zugunsten der Abbrändler in der Gemeinde Važec durchzuführen. Schon früher erließ er eine fast gleichlautende Aufforderung an die Gemeindeamter, Sammlungen für das Cechoslovakische Rote Kreuz zu veranstalten. Beide Sammlungen uigierte er am 6. Oktober 1931 mit der Bemerkung, daß »seinen Aufforderungen nunmehr unverzüglich zu entsprechen ist«.

Demgegenüber muß festgestellt weiden, daß ein Auftiag der politischen Behörden an die Gemeinden, Sammellisten für das Rote Kreuz oder für andere Zwecke aufzulegen, in keinem Gesetz begiunclet ist. Die Gemeinde kann daher derartige Auftrage einfach uneiledigt liegen lassen. Desgleichen ist es in keinem Gesetz und in keiner Veroidniing begründet, daß die politischen Behörden irgendein Ersuchen um Auflegung von Sammellisten in einem Tone tu gieren, aus welchem man auf einen amtlichen Auftrag schließen konnte.

Die Unterzeichneten fragen dahei den Herin Innenminister ob er bereit ist, allen politischen Bezirks- und Landesbehörtlen den Auftrag zu geben, m Zukunft die Aufforderung und die Anregung von Sammlungen für das Rote Kreuz und für andere Zwecke an die Stadt- und Gemeindeämter zu unterlassen?

P r a g, am 20. Oktober 1931.

Horpynka, Dr. Luschka, Ing. Jung, Dr. Peters, Prause,

Dr. Schollich, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Dr. Hassold, Eckert, Ing. Kallina, Matzner, Oehlinger, Krurane, Greif, Dr. Mayr-Harting, Scharnagl, Bobek, Zajièek, Fritscher, Dr. Petersilka, Kunz, Simm, Kasper, Knirsch, Krebs, Schubert, Köhler, Stenzl, Geyer.

Pùvodní znìní ad 1445/XII.

Interpellation

der Abgeordneten Eckert, Dr. MayrHarting, Dr. Peters und Genossen

an den Eisenbahnminister,

betreffend die Verweigerung der Ausstellung von ermäßigten Fahrkarten an Frequentanten der deutschen Hochschulen in Prag, durch den Vorstand der Station Eger der èechoslovakischen Staatsbahnen.

Am 24. und 30. September P J meldeten sich mehrere in Eger ansässige deutsche Ilochschuler bei der Station Eger der èechoslovakischen staatsbahnen und ersuchten um die Susstellung von ermäßigten Fnhikniten nach Prag, auf welche Studierende Anspiuth linhen

Die Ausstellung winde ihnen jedoch unter Berufung auf eine Wersung des Stationsvorstandes in Eger verwcigeit weil auf ihre Studentenlegitimation der Stempel Deutsche technische Hochschule in Prag ui in deutscher Sprache angebracht ist. wiewohl dein Rektorate dieser Anstalt zufolge einer l'iitscheiduii!; des Obersten Verwiiltungsgenchtshulos dei dibinucli dieses Siegels gestattet ist.

Insbesondeis erklarte der Herr Stationsvaristand, daß er einen Ort Prag nicht kenne

Die Gefertigten lichten d. ihei ein den llenn Eisenbahnminister hofliche Anfrage

Ist der Herr Stationvorstand in Eger zu dieser Verweigerung berechtigt?

Ist der Herr Minister geneigt den Herrn Stationsvorstand darüber zu belehren daß es ihm nicht zusteht, über den Gebrauch einer Stampiglie in deutscher Sprache zu entscheiden und

Vorsorge zu treffen, daß sich ähnliche Vorkommnisse nicht ereignen?

Prag, am 20. Oktober 1931

Eckert, Dr. Mayr-Harting, Dr. Peters,

Oehlinger, Scharnagl, Kunz, Szentiványi, Jeli-

nek, Dr. Bacher, Dr. Holota, Nitsch, Fritscher,

Dr. Petersilka, Bobek, Stenzl, Greif, Krumpe, Za-

jièek, Prause, Dr. Luschka, Dr. Törköly,

Dr. Rösche.

Pùvodní znìní ad 1445/XIII.

Interpellation

des Abgeordneten J. Geyer und Genossen

an den Minister für Post- und Telegraphenwesen

in Angelegenheit der willkürlichen Amtsführung beim Postamte in Schönfeld bei Elbogen.

Die Bevölkerung der Gemeinde Schonfeld hat sich zu wiederholten Malen an das dortige Postamt um Abstellung von Willkuilichkeiten gewendet. Diese Beschweiden hatten aber keinen Erfolg und mehren sich in letzter Zeit neuerdings, sodaß das Eingreifen von hoherer Stelle dringend geboten ist. So weiden in dieser rein deutschen Gemeinde die amtlichen Drucksorten trotz aller Ersuchen und Beschwerden konsequent nur einsprachig èechisch ausgefolgt. Dem Postamte in diesem last zu 100% deutschen Orte ist das gesetzliche Anrecht auf Verabreichung doppelsprachiger Drucksorten wohl bekannt, wird aber entgegen aller Vernunft weiterhin sabotiert. Aus diesel Willkür ergeben sich fur die Bewohner eine Reihe weiterer Schikanen bei der Paket- oder Geldaufgabe. Wegen vielfach nicht richtiger Ausfüllung des Vordruckes oder Ausfüllung am falschen Platze wird die Annalime verweigert, die benützte Drucksorte wertlos, die Partei um die Kosten geschadigt und u bereites mit der doppelten Muhe, Kosten und Zeitaufwand einer neuerlichen Ausfüllung oder Ausfertigung belastet.

Nich genug damit fehlt seil Minuten jede Affiche uber die Dienststunden und die Dienstubersicht und die Amtsstunden werden willkürlich eingehalten, zeitweise stank gekunzt. Es ist bei diesem Postamte der Postmeistein überlassen, welche Expreßsendungen wuklich Expreß zugestellt werden Es häufen sich die Falle, daß Expreßsendungen erst einen Tag spaten beim normalen Bestellgang zugestellt werden. Weiten

bestimmt die Amtsvorstandin die amtliche Bezeichnung der Postämter in der Republik. Es gelingt hier nur nach harten Kämpfen, daß deutsche amtliche Bezeichnungen im Telegraphenverkehr nicht höher berechnet werden als èechische. Auch ist der Ton des Verkehres, in welchem die Parteien abgefertigt werden, nicht der eines kaufmannischen Unternehmens und mit dem vom Ministerium oftmals, betonten Höflichkeitston des Dienstes an Kunden im vollen Widerspruch.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister:

l Ist der Herr Minister bereit, Veranlassung zu treffen, daß diese Beschweiden abgestellt und auch die deutsche Bevölkerung in ihren staatsbürgerlichen Rechten nicht weiter beeinträchtigt, sondern gestutzt werde.

2. Ist er ferner bereit, anzuordnen, daß die amtlichen Vorschriften über die Dienststunden, Postzustellung und den Parteien-Verkehr m Hinkunft eingehalten werden.

Prag, am 15. Oktober 1931.

Geyer,

Ing. Jung, Oehlinger, Dr. Schollich, Greif, Matzner, Dr. Petersilka, Köhler, Scharnagl, Horpynka, Bobek, Dr. Mayr-Harting, Kasper, Knirsch, Kunz, Simm, Dr. Hassold, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Krebs, Schubert.

Pùvodní znìní ad 1445/XIV.

Interpellation

des Abgeordneten Franz Matzner und Genossen

an den Minister für öffentliche Arbeiten

in Angelegenheit der Vergebung von Baumaterialien zu Straβenpflasterungen.

Das Bezirksamt in Mahr-Schonberg hat unlängst die Lieferung der Pflastersteine für die Herrichtung der Bezirksstraße Hohenstadt-Blauda im Durchzuge durch die Gemeinde Blauda in km 3279-3975 ausgeschrieben. Die Firma G Franke & Bruder m Schwarzwasser, Bez. Friedeberg, offerierte mit den Einheitspreisen für die Lieferung der Pflastersteine

pro m2 Klempflaster Kè 5860,

pro m2 Wildpflaster Kè 25. -,

pro lauf Meter Randsteine Kè 30. 90, franko Bauplatz am billigsten von allen eingebrachten Offerten und trotzdem hat man die Firma nicht berücksichtigt, sondern der Firma Novák & Jašek, Friedeberg, die teurer war als

die Firma C. Franke & Brüder, Schwarzwasser, die Lieferung des Steinmaterials zum Straßenbau vergeben.

Die Firma G. Franke & Bruder, Schwarzwasser bei Friedeberg, beschäftigt 450 Arbeiter. Sie hat also an der Erstehung von öffentlichen Lieferungen ein großes Inteiesse schon aus dem Grunde, daß sie in der schweren Notzeit nicht Arbeiter entlassen muß und weil das Stemmaterial von ausgezeichneter Gute ist und mit dem Material jeder anderen Fuma in Wettbewerb treten kann. Bei der Offerteroffnung ergab sich, daß die Firma G. Franke & Bruder, Schwarzwasser, der billigste Offerent war und trotzdem bekam diese Firma die Arbeit nicht zugesprochen, sondern die Firma Novák & Jašek, Friedeberg, die teurer war als vorgenannte Firma, erhielt die Lieferung der Pflastersteine.

Im vorigen Jahre uberreichte die Firma G. Franke & Bruder, Schwarzwasser, der Stadtgemeinde in Yamberk für die Lieferung der Pflastersteine der Staats-Straße in Vamberk ein Offert uber die Lieferung der Pflastersteine im Betrage von Kè 545. 13960 und war mit diesem Offert am billigsten. Auch diese Aibeit wurde nu "Vorjahre der Firma Miroslav Nìmec in Kostelec a. d Adler vergeben, welche Fuma um mindestens Kè 70000. - bei der Lieferung des Materials teuer war als die Firma Franke Bruder in Schwarzwasser.

Aus all dem Vorgenannten geht hervor, daß giundsatzlich deutsche Firmen bei Ausschreibung von Bezirks-, Landes- und Staatslieferungen ubeigagen werden und die Vergebung der Lieferungen nur an èechische men erfolgt. Es hat wirklich keinen Zweck, daß die öffentlichen Amter Submissionen veranstalten, wenn der billigste Offerent die Aibeit nicht erhalt

Ich frage den Herrn Minister für öffentliche Arbeiten, wie es diese Gepflogenheit der öffentlichen Ämter rechtfertigt?

Ich frage auch weiters an, wie er sich zu der Verschleuderung von Steuergeldern stellt und ob das Ministerium für öffentliche Arbeiten geneigt ist, diese Ungehörigkeiten zu untersuchen und abzustellen?

Prag, am 20 Oktober 1931.

Matzner,

Dr. Schollich, Dt. Hanreich, Bobek, Kunz, Oehlinger, Fritscher, Ing. Kailina, Dr. Keibl, Dr Hassold, Horpynka, Scharnagl, Dr. Petersilka, Greif, Knirsch, Kasper, Köhler, Geyer, Krebs, Schubert, Simm, Ing. Jung.

Pùvodní znìní ad 1445/XV.

Interpellation

des Abgeordneten Hans Krebs und Genossen

an den Minister des Innern,

betreffend die Übergriffe von Gendarmerie-Organen gegenüber Veranstaltungen der Deutschen Turnvereine.

Erst vor einiger Zeit habe ich dem Herrn Minister eine Interpellation vorlegen müssen, aus der hervorgeht, daß die Gendarmerie-Organe die Veranstaltungen der Deutschen Turnvereme in schikanöser und unzulässiger Weise verfolgen. Heute bin ich gezwungen, einen neuerlichen Fall vorzulegen:

Am 8. und 9 August fand die Bezirkstuinfahrt des 7. Bezirkes nach Jechnitz statt. Pur die errungenen Siege wurden, wie das allgemein üblich ist, Siegerkianze mit schwarz-rot-gelben Schleifen ausgegeben. Am Abend des 9. August ging die Turnerin des Dv. Tv. Saaz, Gertrude Hamz, mit einem Siegerkrunze in ihr Jechnitzer Quartiei, das sich im Hinterhause jenes Hauses befand, in dem der Jechnitzer Gendaimerie-Posten untergebracht ist. Im Hofe angelangt, wurde sie von dem Gendarmen Støhavka angehalten und aufgefordert, ihm die schwarz-rot-gelbe Schleife auszufolgen, mit der Begründung, daß diese verboten sei. Die Turnerin leistete der Aufforderung Folge und ging weiter. Kaum in ihrer Wohnung angelangt, kam derselbe Gendam im nochmals und nahm die Personalien auf Zeugin des Vorfalles war die Turnerin des Dv Tv.. Saaz, Fritzi Hain. Linige Tage nachher begaben sich der Sprechwart des Dv. Tv. Jechnitz mit einem Mitgliede des Tv zum Gendaimerie-Kommando in Jechnitz und verlangten ubei Aufforderung des Deutschen Turnverbandes eine Bestätigung über die abgenommene Schleife Der Kommandant des Gendarmerie-Postens verweigeite die Ausgabe emei Bestätigung mit der Begründung, daß die Anzeige bereits an die Bezirksbehorde in Podersam weitergeleitet wurde. Die Bezirksturnfahrt war mit Zahl 6001-III-6 vom 1. August 1931 von der politischen Bezirksbehorde in Podersam bewilligt worden.

Aus diesem Vorfalle geht neuidings hervor, daß die Gendaimerie in ganz willkürlicher Weise die deutschen Turnvereine beanstandet. Die Siegeikianze sind ganz kleine Kianze von etwa 20 im Durchschnitt und die Schleifen, die an diesen Kränzen angebracht sind sind etwa 15cm lang und 3 brs 4 cm bis s kann keine Rede davon sein, daß etwa die Ruhe und Ordnung durch derartige Kranze gestort wud Da diese Kranze auch allgemein gebraucht und bei Turnfesten getragen werden und nirgends Beanstandung finden, handelt es sich offenbar in diesem Falle wieder um einen Ubergulf eines (, endaimerie-Organes.

Die gefertigten Interpellanten fragen an:

1. Ist der Herr Minister bereit, diesen Fall einer genauen Untersuchung tu unterziehen?

2. Ist der Herr Minister berent eine Weisung an die Gendarmerie-Posten auszngeben, daß die satzungsgemaßen Veranstaltungen der deutschen Tuinvereine und die damit zusamnenhangenden


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