Siegerehrungen nicht in unnötiger Weise beanständet werden''
Prag, am 15. September 193).
Krebs,
Matzner, Schubert, Kasper, Dr. Luschka, Bobek,
Oehlinger, Greif, Dr. Schollich, Dr. Hassold,
Kunz, Scharnagl, Geyer, Köhler, Fritscher,
Knirsch, Ing. Jung, Horpynka, Krumpe,
Dr. Keibl, Simm.
Pùvodní znìní ad 1445/XVI.
Interpellation
des Abgeordneten Hans Krebs und Genossen
an den Minister des Innern,
betreffend die Behinderung des Vereines
Turnbezirk VI in der Erfüllung seiner
satzungsgemäfien Aufgaben, durch die
Bezirksbehörde in Deutsch-Gabel.
Mit einem Gesuch vom 13. August 1931 hat der Turnbezirk VI in Deutsc Gabel bei der Bczirksbehörde m Deutsch-Gabel um die Bewilligung zur Veranstaltung eines l uruspiees »Der Kampf um den Stab«, das am 28. September 1931 um 8 Uhr früh im Lamberg ber Deutsch-Gabel stattfinden sollte, angesucht - Mit Erlaß der Bezirksbehörde Deutsch-Gabel, Zabl 12 ai 1931'3I1 vom 2. Sept., hat die Beziiksbeliorde DeutschGabel dieses Ansuclien mit folgender Begründung abgelehnt:
»Dem Ansuchen wild ans prinzipiellen Gründen und deshalb, weil durch du- Durchführung des Spieles im engeren Gienzgebiet der Sicheiheitsdienst, sowie auch dci Dienst der Finanzorgane erschwert würde, keine- l »Ige gegeben «
Da die oben angeführte- Veranstaltung eine satzungsgeinaße Betätigung de~ finnbezirkes VI darstellt, beinhaltet das Verbot eine Behinderung der genannten Turnvereingung in ihren satzungsgemäfien Recliten. Mit dreser. oder ahnlichen Begründungen konnte jede I3c/n ksbehoide jede ihr mißliebige Veranstaltung einfach verbieten und damit die satzungsgcnialJe Betätigung aller Vereine und Verbünde unterbinden. - Da solche Verbotserkenntnisse in der leisten /eit - ich verweise auch auf einen ähnlichen Lilali der Bezirksbehörde in Asch -vorgekommeii sind, richte ich an den Herrn Minister des Innern folgende Anfrage und da-. Ersuchen:
1. Ist der Herr Minister bereit, den oben geschilderten Fall der Behinderung des Turnbezirkes VI Deutsch-Gabel an der Ausübung seiner satzungsgemäfien Tätigkeit, durch die Bezirks-
hehörde Deutsch-Gabel, sofort einer genauen Untersuchung zu unteziehen?
2. Ist er bereit, Weisung zu erteilen, daß die Turnvereine, als Organisationen, die zur körperlichen Ertüchtigung der Bevölkerung dienen, gefördert werden sollen und von den einzelnen Bezirksbehörden in der \usiibung ihrer Tätigkeit nicht dauernd gehindert weiden sollen?
Prag, am 15. Oktober 1931.
Krebs,
Schubert, Dr. Luschka, Krumpe, Oehlinger, Kunz, Fritscher, Dr. Schollich, Horpynka, Dr. Hassold, Matzner, Dr. Keibl, Scharnagl, Greif, Bobek, Simm, Ing. Jung, Kasper, Knirsch, Köhler, Geyer.
Pùvodní znìní ad 1445/XVH.
Interpellation
des Abgeordneten Hans Krebs und Genossen
an den Minister des Innern,
betreffend das Vorgehen der Gendarmerie-Organe gegen die deutschen Turnvereine.
Seitens der deutschen Trnnvereine werden immer häufiger Klagen laut, dali diese Vereine durch die Gendarmerie-Organe ununterbrochen bei der Ausübung ihrer gesetzmäßigen Rechte behindert und schikaniert werden. So kommt es ununterbrochen vor, daß deutsche Turnvereine, die sich mit ihrer Mitgliederschaft auf Wandergangen und Ausflügen befinden, von Gendarmerie-Organen angezeigt und den \erantwortlichen Leitern wochen- und monatelang? Verfahren aufge/wungen werden. Wenngleich diese Gerichtsverfahren fast in allen Fallen immer wieder mit Freisprüchen der Veianstultcr enden, so bleibt die Kmschrankung und Hemmung der Tätigkeit diesi-i Turnvereine durch die Gendarmerie-Organe dennoch als eine mit llec ht v on den betreffenden Turnvereinen als druckend empfundene Belastung bestehen.
Den Zweek meiner heutigen Interpellation bildet der nachstehende konkrete Fall. Der Bezirkstnrnwart Rudolf Seyffert in Grulich in Böhmen veranstaltete mit Mitgliedern des Turmereines einen sat/ungsgemafi festgelegten tiirnerisc hen Maisch, der fiii die Leistungspräfung der 'J nrn\eibunde vorgeschrieben ist. Der Zweck dieses Belastungsmarsches war, die Befähigung zu erproben, ob der Turner imstande ist. eine 20 km lange Strecke mit l5 Kilogramm Belastung zu marschieren. Aus Gründen der öffentlichen Ruhe und Oidnnng verfugte Bezirksturnwart Seyffert
den Marsch in geschlossener Form. Es beteiligten sich daran insgesamt 22 Mann. Sie muischierten am 1. Mai 1931, Turnlieder singend, bei schlechtestem Wetter auf einer vollkommen entlegenen Straße, auf der nahezu überhaupt kein Verkehr herrscht. Die Anzeige gegen den Bezirksturnwart wurde vom Gendarmerie-Posten in Klein-Mohrau. einem Ort, durch den überhaupt nicht marschiert wurde erstattet.
Es ist bezeichnend für diese und ähnliche Falle, daß das zuständige Gericht in Grulich bei der Hauptverhandlung ein endgültiges Urteil nicht fällte, da es sich selbst darüber nicht im klaren war, ob die Veranstaltung eines solchen Leistungsmarsches tatsächlich gemäß den Satzungen in die Betätigungskompetenz des Turnvereines fällt.
Um in Zukunft derartige engherzige Verfolgungen der selbstlos im Dienste der Allgemeinheit, der Gesundheitspflege und der Ertüchtigung des Volkes stehenden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, wie dies die Turnvereinsamtswalter sind, hintanzuhalten, richte ich an den Herrn Minister des Innern die Frage:
1. Ist dem Herrn Minister das oben in einem einzelnen Falle geschilderte, in zahlreichen ande-
ren Fallen immer wiederkehrende schikanöse Vorgehen der Gendarmerie gegen die in den Satzungen festgelegten Wandergänge und turnerischen Veranstaltungen der deutschen Turnvereine bekannt?
2. Ist der Herr Minister bereit, die verschiedenen Fälle, auch den oben angeführten Fall von Grulich, sich zur Überprüfung vorlegen zu lassen?
3. Ist der Herr Minister bereit, in einem Runderlaß zu verfügen, daß die Turnvereine in der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Rechte, insbesondere in der Veranstaltung von Wandergängen und Ausmärschen durch die zuständigen Gendarmerie-Organe in Zukunft nicht mehr behindert werden?
Prag, am 15. Oktober 1931.
Krebs,
Dr. Hassold, Schubert, Kasper, Dr. Luschka, Bo-
bek, Scharnagl, Oehlinger, Fritscher, Krumpe,
Kunz, Matzner, Greif, Dr. Schollich, Horpynka,
Geyer, Köhler, Knirsch, Ing. Jung, Dr. Keibl,
Simm.
Knihtiskárna Karel Reyl, Praha III