Nummer des

èechoslowakischen Zolltarifes

   

Benennung

Zollsatz

 

in Kè

   
 

für 100 kg

aus a)

roh, auch gefeilt, nicht ornamentiert:

 
 

Armaturen................

720-

aus b)

weiter bearbeitet oder ornamentiert:

 

aus 1.

Kleingußwaren im Stückgewichte von weniger als 50 g,

 
 

dann alle ornamentierten Gußwaren:

 
 

Armaturen................

1.800-

aus 2.

sonstige Gußwaren, gewöhnlich bearbeitet:

 
 

Armaturen................

780-

 

Anmerkung zu Nr. 516. Dergleichen Waren, fein bearbeitet, werden nach Nr. 517 b behandelt.

 

aus 517

Waren, nicht besonders benannte, aus Kupfer und anderen nicht anderweitig genannten unedlen Metallen oder Metallegierungen, auch in Verbindung mit gewöhnlichen Materialen:

 

aus a)

gewöhnlich bearbeitet:

 
 

Möbel- und Türbeschläge; Beleuchtungskörper und deren

 
 

Bestandteile.............

660-

 

andere, mit Ausnahme von Heißwasserautomaten..

825-

aus b)

fein bearbeitet:

 
 

Petroleumöfen, -kocher, Spirituskocher und deren Bestandteile; Lötapparate..............

1.000-

 

Möbel- und Türbeschläge............

1.300-

 

Beleuchtungskörper und deren Bestandteile......

1.440-

 

andere, mit Ausnahme von Heißwasserautomaten....

1.800-

518

Waren, nicht besonders benannte, aus Nickel, auch in Verbindung mit gewöhnlichen oder feinen Materialien.......

1.800-

522

Waren aus unedlen Metallen oder Metallegierungen, ganz oder teilweise vergoldet oder versilbert, mit Gold oder Silber plattiert oder in Verbindung mit feinsten Materialien:

 
 

Tafelgeräte, Eßbestecke und Löffel..

4.680-

 

andere

5.400

 

Allgemeine Anmerkungen zur Klasse XXXIX.

 
 

1. Das Beseitigen der Guß- und Preßnähte (Grate) durch Abmeißeln, Abschleifen (auch auf Schmirgelscheiben), Feilen oder Bestoßen sowie das Ebnen von Bruchflächen und das Abstechen der Gußköpfe wird nicht als Bearbeitung angesehen.

 
 

2. Als fein bearbeitet sind alle bemalten, bronzierten, lackierten, patinierten, vernierten, vermessingten, verkupferten, vernickelten, emaillierten, alle fein polierten oder in anderer ähnlicher Weise fein bearbeiteten Metallwaren anzusehen.

 
 

Dagegen haben alle in anderer Weise bearbeiteten Metallwaren (gelocht, gebohrt oder mit eingeschnittenen Gewinden versehen, ganz oder teilweise gefeilt, abgedreht, gehobelt, geschliffen oder einfach poliert, verzinnt, verzinkt, verbleit u. s. w.) als gewöhnlich bearbeitet zu gelten.

 
 

XL. Maschinen, Apparate und Bestandteile derselben aus Holz, Eisen oder unedlen Metallen, mit Ausnahme der in die Klassen XLI und XLII gehörigen.

 

aus 528

Dampfmaschinen und andere nicht besonders benannte Motoren (mit Ausnahme der zu den Klassen XLI und XLII gehörigen Motoren); Arbeitsmaschinen, in untrennbarer Verbindung mit Dampfmotoren (Dampfbagger, Dampfkrane, Dampfhämmer, Dampfpumpen, Dampfspritzen und dergleichen); bei einem Stückgewichte:

 

aus c)

von mehr als 25 q bis 100 q:

 
 

Wasserturbinen..............

325-

aus d)

von mehr als 100 q bis 1000 q:

 
 

Wasserturbinen................

275-

aus e)

über 1000 q:

 
 

Wasserturbinen................

250-

aus 530

Landwirtschaftliche Maschinen und Apparate, nicht besonders benannte:

 

aus b)

Dreschmaschinen:

 
 

Dreschmaschinen bei einem Stückgewicht von mehr als 15 q

180-

 

Anmerkung. Schlagleistenstahl, nicht abgepaßt, ist

 
 

nach Beschaffenheit des Materials abzufertigen.

 

aus c)

andere:

 

aus 2.

aus Eisen:

 
 

Trieure, Saatgutreinigungsmaschinen.......

192-

aus 538

Maschinen und Apparate, nicht besonders benannte, andere, bei

 
 

einem Stückgewichte:

 

aus a)

von 2 q oder darunter:

 
 

Transmissionen...............

300-

 

Blechriemenscheiben.............

312.50

 

Flüssigkeitspumpen............

330-

 

Zahnstangen-Wagenwinden...........

375-

 

hydraulische Regulatoren..........

750-

aus b)

von mehr als 2 q bis 10 g:

 
 

Transmissionen..............

280-

 

Flüssigkeitspumpen.............

315-

 

Papiermaschinen..............

400-

 

hydraulische Regulatoren.........

700-

aus c)

über 10 q:

 
 

Papiermaschinen.............

300-

 

hydraulische Regulatoren..........

600-

 

XLI. Elektrische Maschinen und Apparate und elektrotechnische Bedarfsgegenstände.

 

539

Dynamomaschinen und Elektromotoren (mit Ausnahme der Automobilmotoren), auch in untrennbarer Verbindung mit mechanischen Vorrichtungen oder Apparaten; Transformatoren (rotierende oder ruhende Umformer); im Stückgewichte:

 

a)

von 25 kg oder darunter:

 
 

Dynamomaschinen und Elektromotoren.....

1.080-

 

andere................

1.188-

b)

von mehr als 25 kg bis 5 q:

 
 

Dynamomaschinen und Elektromotoren.....

750-

 

andere.................

825-

c)

von mehr als 5 g bis 30 q............

650-

d)

von mehr als 30 q bis 80 q............

550-

e)

über 80 q..................

396-

aus 542

Lampen, elektrische (Bogen-, Glüh- und dergleichen Lampen), montierte Fassungen zu elektrischen Lampen; montierte Glaskörper für elektrische Lichterscheinungen:

 
 

Glühlampen, elektrische, und deren Bestandteile...

2.200-

543

Apparate, elektrische, und elektrotechnische Vorrichtungen

 
 

(Regulatoren, Widerstände, Anlasser und dergleichen), nicht

 
 

besonders benannte:

 
 

höchstens 25 kg.................

1.800-

 

über 25 kg..................

1.440

 

XLIV. Instrumente und Uhren.

 

aus 577

Meßwerkzeuge für den gewerblichen Gebrauch (Maßstäbe, Gliedermaßstäbe, Winkel-, Greif- und Lochzirkel, Drahtlehren und dergleichen):

 

a)

Meterstäbe und Gliedermaßstäbe aus Holz.......

768-

aus 578

Waagen und Waagenbestandteile, mit Ausnahme der zu Nr. 574

 
 

gehörigen Präzisionswaagen:

 

aus a)

Dezimal- und Brückenwaagen:

 
 

Brückenwaagen und deren Bestandteile.......

600-

579

Klaviere, Pianinos, Harmonien und dergleichen Tasteninstrumente (mit Ausnahme der Orgeln)..........

1.200-

580

Kirchen- und andere Pfeifenorgeln..........

400-

 

XLVI. Chemische Hilfsstoffe und chemische Produkte.

 

aus 597

Oxyde und Basen, besonders benannte:

 

l)

Bleiglätte, gemahlen, in Pulverform; Massikot und Mennige

96-

q)

Wasserstoffsuperoxyd.............

180-

aus 598

Säuren, besonders benannte:

 

aus b)

Salzsäure, Salpetersäure (Scheidewasser); Holzessig, roher:

 

aus 2.

Salpetersäure (Scheidewasser); Holzessig, roher:

 
 

Salpetersäure.................

17.50

aus 599

Kalium-, Natrium- und Ammoniumsalze, besonders benannte:

 

aus f)

Soda, kalzniert; Wasserglas, flüssiges:

 

1.

Soda, kalziniert................

24-

aus i)

doppelkohlensaures Kali und Natron (Kalium- und Natriumbikarbonat, Soda bicarbonata); Borax, raffiniert; Natriumsulfit, festes (schwefligsaures Natron); Natriumbisulfit, festes (doppelschwefligsaures Natron); Natriumhyposulfit, festes (unterschwefligsaures Natron):

 

aus 2.

doppelkohlensaures Kali und Natron; Natriumsulfit, festes (schwefligsaures Natron); Natriumbisulfit, festes (doppelschwefligsaures Natron); Natriumhyposulfit, festes (unterschwefligsaures Natron):

 
 

doppelkohlensaures Kali und Natron (Kalium- und Natriumbikarbonat, Soda bicarbonata).......

72-

aus k)

Natriumnitrit; rohes, mangansaures und übermangansaures Kali und Natron (Kalium- und Natriummanganat und -hypermanganat); oxalsaures Kali (Kleesalz); Weinsiein, raffiniert; kohlensaures Ammoniak:

 
 

Natriummitrit; kohlensaures Ammoniak.......

67.20

aus 600)

Kalzium-, Strontium-, Baryum- und Magnesiumverbindungen, besonders benannte:

 

aus 1

Kohlensaurer Kalk (Kalziumkarbonat), künstlicher; phosphorsaurer Kalk (Kalziumphosphat), künstlicher; Kalziumkarbid; salpetersaurer Strontian (Strontiumnitrat); Chlorbaryum (Baryumchlorid); salpetersaurer Baryt (Bariumnitrat)

 
 

Terrar (Zirkondioxyd)...........

100-

aus 621

Verflüssigte Gase, nicht besonders benannte:

 
 

Schwefeldioxyd (schweflige Säure)........

39-

 

XLVII. Firnisse, Farb-, Arznei- und Parfümeriewaren.

 

aus 630

Arzneiwaren, zubereitete, sowie alle durch ihre Inschriften, Etiketten, Umschläge und dergleichen sich als Arznei-, auch Tierheilmittel ankündigenden Stoffe; zu Heilzwecken vorgerichtete Watten und Verbandmittel:

 
 

Insektenpulver................

342-

 

Arzneiwaren, zubereitete, in Form von Sirupen und Lösungen

1.200-

 

XLVIII. Kerzen, Seifen und Wachswaren.

 
 

Waren aus bossiertem Wachs...........

1.200



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