Nummer des

èechoslowakischen Zolltarifes

   

Benennung

Zollsatz

 

in Kè

   
 

für 100 kg

aus 455

Heu-, Dung- und andere grobe Gabeln, Rechen und Harken, auch

 
 

in Verbindung mit Holz:

 

aus a)

roh, auch an der Spitze zugerichtet:

 
 

Heu-, Dung- und andere grobe Gabeln.....

280-

aus b)

in anderer Weise gewöhnlich oder fein bearbeitet, auch poliert

 
 

oder vernickelt:

 
 

Heu-, Dung- und andere grobe Gabeln.....

280-

aus 456

Hämmer, Schlegel; Äxte, Beile, Hacken; Zangen mit Ausschluß

 
 

der schweren Schmiedezangen; Ambosse, Amboßstöckel und

 
 

Schmiedegesenke

 

aus a)

im Stückgewichte von 500 g oder mehr:

 

aus 1.

schwarz oder gewöhnlich bearbeitet:

 
 

Hämmer, Schlegel, Dengelzeuge.........

290-

aus b)

im Stückgewichte von weniger als 500 g sowie alle ganz oder

 
 

teilweise polierten oder vernickelten, ohne Rücksicht auf

 
 

das Stückgewicht:

 
 

Hämmer, Schlegel, Dengelzeuge........

530-

aus 460

Hobel- und Stemmeisen, Meißel, nicht anderweitig genannte Bohrer, Stempel, Stanzen und andere nicht besonders genannte Werkzeuge; alle diese auch ganz oder teilweise poliert oder vernickelt:

 
 

Dengelapparate...............

350-

 

Kugellager-Treibriemen-Ausrücker........

750-

 

Meißel, Preßluftwerkzeuge, Pickschrämmer......

900-

aus 461

Nägel und Drahtstifte:

 

b)

Drahtstifte, auch gescheuert...........

128-

463

Schrauben, Schraubenmuttern und Bolzen, mit Gewinde:

 

a)

roh, mit einer Schaftdicke, beziehungsweise Lochweite:

 

1.

von 14 mm oder mehr.............

215-

2.

unter 14 mm bis 7 mm...........

290-

3.

unter 7 mm bis 4 mm.............

360-

4.

unter 4 mm................

430-

b)

gewöhnlich oder fein bearbeitet, mit einer Schaftdicke, beziehungsweise Lochweite:

 

1.

von 14 mm oder mehr............

290-

2.

unter 14 mm bis 7 mm............

360-

3.

unter 7 mm bis 4 mm............

430-

4.

unter 4 mm...............

500-

aus 466

Drahtwaren, nicht besonders benannte:

 

aus a)

roh oder gewöhnlich bearbeitet:

 

aus 1.

aus Draht in der Stärke von 15 mm oder mehr:

 
 

Drahtseile................

300-

aus 2.

aus Draht unter 1.5 mm Stärke:

 
 

Drahtbürsten...............

400-

 

Anmerkung. Drahtseile der Nr. 466 a) 2 und b)..

387-

aus c)

in anderer Weise fein bearbeitet, auch poliert oder vernickelt;

 
 

mit Gespinstfäden übersponnener Draht:

 
 

Drahtgestelle für Wandlampen..........

400-

 

Schirmschienen und Schirmgestelle........

550-

aus 468

Nadeln, soweit sie nicht unter Nr. 469 fallen; Schreibfedern und Federhülsen; Stahlperlen, auch vergoldet oder versilbert; Fischangeln, Hafteln, Schnallen, Knöpfe, Fingerhüte und dergleichen kleine Gebrauchsgegenstände:

 
 

Zigarettentabatieren und Tabakdosen........

1.300-

470

Federnstahl (bandartig geplätteter Stahl in Bunden oder Ringen, durch Härten gefedert), auch poliert, in der Stärke:

 

a)

von 0.5 mm oder mehr............

270-

b)

unter 0.5 mm...............

630-

aus 471

Federn:

 

aus b).

andere Wagenfedern:

 
 

Blattfedern................

125-

472

Bänder (Scharniere, Riegel, Fenster- und Türangeln, Angelknöpfe und Angelteile, Tür-, Fenster-, Möbel- und Wagenbeschläge); Sporerwaren; alle diese, mit Ausnahme der zu den Kunstschlosserarbeiten gehörigen, auch in Verbindung mit unedlen Metallen:

 

a)

roh, auch gescheuert, gebohrt oder grob angestrichen:

 
 

im Stückgewichte über 500 g...........

264 -

 

im Stückgewichte von 500 g oder darunter

316-

b)

geschliffen, fein angestrichen, gefirnißt, verbleit, verzinkt,

 
 

verzinnt oder in anderer Weise gewöhnlich bearbeitet (auch aus Weißblech):

 
 

im Stückgewichte über 500 g..........

440-

 

im Stückgewichte von 500 g oder darunter......

528-

c)

in anderer Weise fein bearbeitet:

 
 

im Stückgewichte über 500 g..........

550-

 

im Stückgewichte von 500 g oder darunter.....

660-

aus 473

Schlösser, Schlüssel und andere Schloßbestandteile

 

aus a)

Schlösser, gewöhnliche, mit Ausnahme der Sicherheitsschlösser und der zu den Kunstschlosserarbeiten gehörigen,

 
 

im Stückgewichte

 

2.

von 300 g oder darunter..........

660-

b)

Sicherheitsschlösser, auch mit Kunstschlosserarbeit...

930-

aus c)

gewöhnlich oder fein bearbeitete Schlüssel und Schloßbestand-

 
 

teile, mit Ausnahme der Schloßfedern:

 
 

Schlüssel..................

400-

aus 479

Messerschmiedwaren und Bestandteile zu solchen:

 

b)

grobe Messer und Scheren für den gewerblichen oder landwirtschaftlichen Gebrauch:

 
 

Fleischhackmaschinen............

425-

 

Taschenfeitel................

550-

 

andere.................

630-

 

Anmerkung. Walzenschaber sind nach Beschaffenheit

 
 

des Materials zu verzollen.

 

aus 481

Waren aus nicht schmiedbarem Guß, nicht besonders benannte,

 
 

auch mit Verbindungsstücken aus schmiedbarem Eisen oder

 
 

in Verbindung mit Holz:

 

aus a)

roh oder bloß gescheuert, bei einem Stückgewichte:

 

aus 1.

von mehr als 100 kg:

 
 

Stahlwerkskokillen............

25-

aus 483

Waren aus schmiedbarem Eisen, nicht besonders benannte, auch

 
 

in Verbindung mit nicht schmiedbarem Guß oder Holz:

 

aus a)

roh oder gescheuert oder grob angestrichen, bei einem Stückgewichte:

 

aus 3.

von mehr als 0.5 kg bis 3 kg:

 
 

Magnete................

134-

aus 4.

von 0.5 kg oder darunter:

 
 

Magnete................

154-

aus b)

in anderer Weise gewöhnlich bearbeitet, bei einem Stückgewichte:

 

aus 3.

von mehr als 0.5 kg bis 3 kg:

 
 

Magnete................

230-

aus 4.

von 0.5 kg oder darunter:

 
 

Magnete, Hufstollen.............

268-

 

Anmerkung zu T. Nr. 483. Ledige Magnete (Stab-, Hufeisen-, Ring-, Flaschen- u. s. w. Magnete), nicht umwickelt, nicht verbunden, magnetisiert oder nicht, auch gelocht oder sonst bearbeitet sind nach dieser Nummer zu verzollen.

 
 

Allgemeine Anmerkungen zur Klasse XXXVIII.

 
 

1. Im Sinne des Zolltarifes ist unter schmiedbarem Eisen auch

 
 

Stahl, Weich- und Stahlguß begriffen.

 
 

2. Hinsichtlich der Bearbeitung, im Gegensatz zu roh, werden die bei Eisenwaren vorkommenden Bearbeitungsarten in drei Stufen unterschieden.

 
 

Dieser Unterscheidung entsprechend werden, sofern bei speziellen Nummern dieser Klasse einzelne Bearbeitungsarten nicht namentlich angeführt oder sonstige Ausnahmen festgesetzt sind, angesehen:

 
 

a) als gewöhnlich bearbeitet: alle gescheuerten, gelochten, gebohrten oder mit eingeschnittenen Gewinden versehenen sowie alle ganz oder teilweise gefeilten, abgeschruppten, abgedrehten, abgeschmirgelten, gehobelten, geschliffenen oder mit einem groben Anstrich versehenen; dann alle vernieteten, verschraubten oder in ähnlicher Weise nachträglich zusammengefügten Eisenteile, soweit sie nicht der weiteren Bearbeitung wegen unter b) und c) fallen.

 
 

Dagegen wird das Beseitigen der Guß- und Preßnähte (Grate) durch Abmeißeln, Abschleifen (auch auf Schmirgelscheiben), Feilen oder Bestoßen, das Ebnen von Bruchflächen, das Abstechen der Gußköpfe, dann bei Stahlguß das Vorschruppen zum Zwecke der Prüfung auf Fehlerfreiheit nicht als Bearbeitung angesehen;

 
 

b) als fein bearbeitet: alle ganz oder teilweise verzinnten, verzinkten, verbleiten, verkupferten, vermessingten, oxydierten, fein angestrichenen, gefirnißten, lackierten, bemalten, bronzierten oder emaillierten Eisenwaren; endlich

 
 

c) als feinst bearbeitet: alle polierten, gravierten, vernickelten, mit Kupfer, Kupferlegierungen oder Aluminium plattierten Eisenwaren.

 
 

Insofern im Tarife nicht besondere Bestimmungen getroffen sind, unterliegen feinst bearbeitete Waren einem Zuschlage von 50 vom Hundert zum Zolle für die betreffende Ware. Sind bei der betreffenden Ware besondere Zollsätze für die gewöhnliche oder feine Bearbeitung vorgesehen, so ist der Berechnung des 50prozentigen Zuschlages der Zollsatz für die feine Bearbeitung zugrunde zu legen.

 
 

XXXIX. Unedle Metalle und Waren daraus.

 

aus 491

Bleche und Platten (gewalzt, gestreckt), nicht weiter bearbeitet:

 

aus d)

aus Kupfer, Nickel, Aluminium und anderen nicht besonders benannten unedlen Metallen und Metallegierungen mit Ausnahme von Aluminium und aluminiumähnlichen Legierungen, in der Stärke:

 

1.

über 0.5 mm.................

175-

2.

von 0.5 mm oder darunter.............

224-

aus 496

Stangen, Stäbe und Drähte (gewalzt, gestreckt oder gezogen):

 

aus d)

aus Kupfer, Nickel, Aluminium und anderen unedlen Metallen und Metallegierungen mit Ausnahme von Aluminium und aluminiumähnlichen Legierungen, in der Stärke:

 

aus 1.

über 0.5 mm.................

175-

2.

über 0.25 mm bis 0.5 mm...........

224-

3.

von 0.25 mm oder darunter..........

252-

aus 500

Röhren und Walzen, nicht weiter bearbeitet:

 

aus d)

aus anderen unedlen Metallen oder Metallegierungen mit Ausnahme von Aluminium und aluminiumähnlichen Legierungen, auf den laufenden Meter im Gewichte:

 

1.

von 1 kg und mehr...............

280-

2.

von weniger als 1 kg..............

480-

 

Anmerkung zu T. Pos. 500 d). Röhren und W atzen, mit Ausnahme solcher aus unter a) bis c) genannten Metallen und solcher aus Aluminum und aluminiumähnlichen Legierungen, weiter bearbeitet, dann graviert, dessiniert, fassoniert, vernickelt oder mit anderem unedlen Metallen überzogen, jedoch nicht vergoldet oder versilbert, auf den laufenden Meter im Gewichte:

 
 

1. von 1 kg und mehr..............

415-

 

2. von weniger als 1 kg..............

700-

aus 505

Blei- und Zinnfolien (Stanniol), blank, gemustert, gefärbt oder lackiert; Flaschenkapseln, Tuben und ähnliche Waren aus Zinn, verzinntem Blei oder Bleilegierungen:

 
 

Bleifolien (Plumbiol)...............

576-

 

Zinnfolien (Stanniol)...............

720-

aus 506

Buchdruckerlettern (auch dergleichen Linien, Einfassungen und Ornamente):

 

a)

aus Schriftmetall..............

420-

aus 509

Metallperlen, auch vergoldet oder versilbert; Kinderspielwaren; Nadeln, Ösen, Knöpfe, Schnallen, Hafteln, Fingerhüte und andere kleine Gebrauchsgegenstände; Schreibfedern und Federhülsen aus unedlen Metallen und Metallegierungen; alle diese, soweit sie nicht zu Nr. 520 gehören:

 
 

Bestecke, Löffel und Rasteln aus Alpaka oder Packfong; Kragen- und Manschettenknöpfe; Kragennadeln, Kragenspangen, Krawattenklammern; Zigarettentabatieren, Tabakdosen

1.800-

 

Fingerhüte..................

2.200-

aus 514

Waren, nicht besonders benannte, aus Blei, Zinn und Legierungen dieser Metalle untereinander, auch in Verbindung mit gewöhnlichen Materialien:

 

aus a)

gewöhnlich bearbeitet:

 
 

Siphonköpfe..................

600-

aus 516

Gußwaren aus Kupfer und anderen nicht anderweitig genannten unedlen Metallen oder Metallegierungen, auch in Verbindung mit gewöhnlichen Materialien, mit Ausnahme der zu Nr. 501 gehörigen groben Gußstücke:

 


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