Pùvodní znìní ad 851/V.

Interpellation

des Abgeordneten Fritz Oehlinger und Genossen

an den Minister für nationale Verteidigung

in Angelegenheit der Transferierung von 600 Mann Infanterie zur feit der Volkszählung nach Trautenau.

Die ständige Garnison in Trautenau, die aus einem Grenzerbattailon bezieht, wurde am Montag, den 1. Dezember 1930 6 Uhr abends um 600 Mann Infanterie verstärkt, trotzdem die neugebacken Kasernen noch nicht ganz vollendet und daher noch nicht beziehbar sind. Es scheint, daß die Verlegung von 600 Mann Infanterie in die deutsche Stadt Trautenau, zu einer Zeit, in der die Volkszählung durchgeführt wurde, nicht aus militärischen Rücksichten, sondern eher aus einem anderen Grunde und zwar deswegen angefaulten wurde, damit der tschechische Prozentsatz auf mehr als 20 künstlich gesteigert werde, da ja nach den Vorschriften der Volkszählung Soldaten der Garnison als ständige Anwesende gezählt werden. Auf eine diesbezügliche Anfrage, teilte das Ministerium für Nationale Verteidigung mit, daß die erwähnte Verlegung aus Dienstgründen angeordnet; jedoch erst zu einer Zeit durchgeführt werden sollte, wo sie auf die Volkszählung keinen Einfluß mehr haben würde. Warum die Transferierung vorzeitig erfolgte, ist Gegenstand einer Untersuchung.

Die Gefertigten richten daher an den Herrn Minister für Nationale Verteidigung die Anfragen:

1.) Ist der Herr Minister bereit, die angekündigte Untersuchung ehestens und mit aller Strenge durchführen zu lassen und das Ergebnis derselben bekanntzugeben?

2.) Ist der Herr Minister bereit, die, für die vorzeitige zur Zeit der Volkszählung durchgeführte Transferierung von 600 Mann nach Trautenau, verantwortlichen militärischen Organe wegen Nichtbefolgung des ergangenen Befehles zur Verantwortung zu ziehen?

Prag, am 4. Dezember 1930.

Oehlinger,

Eckert, Krumpe, Zajièek, Scharnagl, Bobek, Greif, Fritscher, Dr. Mayr-Harting, Dr. Luschka, Kunz, Dr. Petersilka, Prause, Stenzl, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Fedor, Hokky, Dobránsky.

 

Pùvodní znìní ad 851/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Andor Nitsch und Genossen

an den Innenminister

wegen Maßachtung der Sprachenrechts der deutschen Minderheit in der Slowakei seitens der Bezirksämter.

Herr Minister!

Ich habe im Mai dieses Jahres in obiger Angelegenheit eine Interpellation überreicht (Druck 577/II), deren erste trage folgendermaßen lautete: "Hat der Herr Minister Kennanis von dem Umstände, daß in den Minderheitsbezirken der Slowakei der deutschen Bevölkerung ihre sprachlichen Rechte vorenthalten werden?" Diese Frage wurde in der Antwort vom 2. Oktober (Druck 699/IV) nicht beantwortet.

Es ist auch seit der Einreichung der Interpellation in dieser Hinsicht keine Abhilfe geschaffen worden, sondern die Bezirksämter nicht nur in Kesmark, sondern auch in Poprad, Göllnitz und auch in anderen Teilen der Slowakei geben ihre Entscheidungen auf deutsche Eingaben an Bewohner deutscher Volkszugehörigkeit noch weiter einsprachig, nur in slowakischer Sprache heraus, Am ärgsten sind die Verhältnisse bei dem Bezirksamte in Kesmark, welches seine Entscheidungen ohne Ausnahme nur in slowakischer Sprache herausgabt. Als Beweis dafür verweise ich auf die Erledigung dieses Bezirksamtes, welche über eine deutsche Eingabe der Zipser Deutschen Partei, unterfertigt durch mich und dem Sekretär der Partei, also ohne Zweifel Bewohnern deutscher Volkszugehörigkeit, ausgerollt wurde. Dabei bedeutet dieser Vorgang nicht eine Ausnahme, sondern ist die Regel, von der es keine Ausnahme gibt.

Die Bezirksämter haben sich immer darauf berufen, daß sie nicht in der Lage sind, Schriftstücke in zweifacher Ausfertigung herauszugeben, da ihnen nicht genügend Konzeptbeamte zur Verfügung stehen, welche die deutsche Sprache beherrschen, Nachdem nun aber Herr Minister feststellen, daß es "bei den betreffenden Bezirksämtern eine genügende Anzahl von Beamten gibt, welche in der deutschen Sprache zu amtieren und mit den Parteien zu verhandeln befähigt sind", liegt offensichtlich eine Maßachtung der gesetzlichen Vorschriften und der Minderheitenrechte seitens dieser Beamten vor.

Bei dem Bezirksamte in Kesmark, sind Folgende Beamten angestellt: Der Bezirksvorsteher, der Kommissär, Rechnungsführer, Bezirksarzt, Bezirkstierarzt, Evidenzoffizier, Aktuar und Hilfsbeamte. Von diesen beherrscht die deutsche Sprache der Bezirksvorsteher, der Bezirksarzt, der Tierarzt und der Evidenzoffizier. Diese Beamten haben jedoch solche Referate inne, bei welchen se sehr melden in die Lage kommen, Entscheidungen an die Parteien herauszugeben, und auch mit den Parteien zu verkehren. Die meisten Angelegenheiten, welche die Herausgabe eines Schriftstückes an die Parteien erheischen, sind dem Kommissär zugeteilt, der sich wohl redlich Mühe gibt, die deutsche Sprache zu erlernen, doch noch Tang, nicht fähig ist, Entscheidungen in deutscher Sprache herauszugeben. Der Bezirksrechnungsführer, der einen ziemlich regen Parteienverkehr hat, beherrscht die deutsche Sprache überhaupt nicht und ist nicht in der Läge, mit den Gemeindevorstehern der deutschten Gemeinden in ihrer Sprache zu verkehren, obwohl seine Agenden solche ist, die einen regen mündlichen Verkehr mit den Gemeindevorstehern erheischen. Der Aktuar, dem auch verschieden Referate zugeteilt sind, beherrscht die deutsche Sprache ebenfalls nicht.

Von den 5 Hilfsbeamten können sich viere deutsch verständigen, doch kommen diese nicht dazu, selbstständige Konzeptsarbeiten zu leisten und sind der deutschen Sprache bin auf einen nicht so weit mächtig, um slowakisch verfaßte Schriftstücke in die deutsche Sprache zu übersetzen.

Die unleugbare Tatsache, daß beiden genannten Bezirksämtern die schriftlichen Erledigungen auf Eingaben in deutscher Sprache von Einwohnern deutscher Volkszugehörigkeit ausnahmslos nur einsprachig in slowakischer Sprache herausgegeben werden, besteht weiter und diesbezüglich verlangen wir eine Abstellung dieser Übelstände.

Ich frage daher den Herrn Minister nochmals:

Ist der Herr Minister geneigt, Verfügungen zu treffen, daß die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der sprachlichen Rechte der deutschen Minderheiten in der Slowakei in allen in Betracht kommenden Bezirken eingehalten werden?

Prag, am 3. Dezember 1930.

Nitsch,

Szentiványi, Dr. Törköly, Dr. Holota, Knirsch, Geyer, Stenzl, Eckert, Prause, Matzner, Horpynka, Dr. Schollich, Krebs, Kasper, Köhler, Schubert, Hokky, Fedor, Dobránsky, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Ing. Jung, Simm.

 

Pùvodní znìní ad 851/VII.

Interpellation

des Abgeordneten Hugo Simm und Genossen

an den Minister für Post- und Telegraphenwesen

in Angelegenheit des mangelhaften Telephondienstes in Gablonz a. N.

In der letzten Zeit häufen sich die Beschwerden über den unbefriedigenden Telephondienst des Gablonzer Postamtes, der sich so schwerfällig gestaltet,- daß dadurch nachgerade die Wirtschaftsführung in ungünstigster Weise beeinflußt wird. Die Beschwerden laufen besonders in der Richtung, daß Anrufe überhört oder mißverstanden werden und dadurch sich die Verbindungen zu zahlreichen Malen falsch ergeben. Der Grund hier ist hierin gelegen, daß den Telephondienst in Gablonz a. N. Krähte versehen, welche über kein genügende Kenntnis der deutschen Sprache vergüten, obwohl der Bevölkerungsverhältnisse von Gablonz a. N. gemäß hauptsächlich der Dienst sich in der deutschen Sprache abführen muß. Diese Übelstände sind unhaltbar u. z. ebenso sehr in Rücksichtnahme auf ein hochentwickeltes Wirtschaftsgebiet, das in hervorragender Weise der wirtschaftlichen Sicherung des Staates mit dient, wie sie auch unhaltbar sind in Rücksichtnahme auf die nationalen Rechte einer bodenständigen Bevölkerung.

Die Interpellanten verlangen deshalb, daß die Beamtenzusammensetzung auf dem Gablonzer Postamte einer Änderung unterzogen wird, daß deutsche Beamte bezw. sprachlich qualifizierte Beamte angestellt werden und sie fragen den Herrn Minister an, ob er bereit ist, Maßnahmen vorzunehmen, die in dieser Richtung laufen?

Prag, am 27. November 1930.

Simm,

Horpynka, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Dr. Jabloniczky, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Dr. Hassold, Matzner, Knirsch, Schubert, Kasper, Geyer, Krebs,. Dobránsky, Hokky, Fedor, Dr. Szüllö, Köhler, Ing. Jung, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Holota.

 

Pùvodní znìní ad 851/VIII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Fritz Hassold und Genossen

an den Finanzminister

in Angelegenheit der Zuteilung vom Beiträgen aus dem Landesausgleichungsfonde.

Das Gesetz vom 15. Juli 1927, Nr. 77 S. d. G. u. V., regelt die finanzielle Wirtschaft der Verbände der Selbstverwaltungskörper, limitiert die Höhe der Selbstverwaltungszuschläge zu den direkten Steuern, sichert aber dafür den Selbstverwaltungsverbänden, denen der Ertrag der limitierten Zuschläge für die Deckung ihrer Wirtschaft nicht genügt und welche die Berechtigung ihrer Ansprüche nachweisen, Beiträge aus dem Ausgleichsfonds, welche von den Landesbehörden verwaltet werden zu.

Die Durchführung dieses Gesetzes durch die zuständigen, Behörden sieht jedoch in der Praxis so aus, daß die Wirtschaft der Gemeinden unmöglich gemacht wird.

Die Stadt Dobrzan suchte im Jahre 1928 um einen Beitrag aus dem Landes- Ausgleichsfonde in Prag im Betrage von 122.240,- Kronen an, es wurden ihr jedoch nur 18.436,- Kronen gewährt.

Im Jahre 1929 suchte diese Gemeinde um einen Beitrag in der Höhe von 447.004.- Kronen an das Ansuchen wurde abgewiesen,

Im Jahre 1930 wurde um einen Beitrag von 434.371,- Kronen angesucht, bis zum heutigen Tage ist über dieses Ansuchen nicht entschieden worden und es wunde ein Vorschuß von 700,- Kronen, sage siebenhundert Kronen, angewiesen.

In allen drei Fällen waren die Ansprechender Gemeinde berechtigt und begründet.

Die Folgen der Durchführung des zitierten Gesetzes machen sich jedoch noch anders bemerkbar.

Laut Anordnung des ehemaligen Landesverwaltungsausschusses, jetzt der Landesbehörde, könne die Gemeinden, welche um einen Beitrag aus dem Landes- Ausgleichsfonde ansuchen, nur in den Grenzen des durch die Landesbehörde berichtigten Voranschlages wirtschaften.

Wie war es der Dobrzaner Gemeinde möglich, im Jahre 1928 in den Grenzen des berichtigten Voranschlages zu wirtschaften, wenn dieser berichtigte Voranschlag für das Jahr 1928 der Gemeinde erst im Jänner 1929 rückgemittel wurde?

Wie war ermögliche, im Jahre 1929 in Grenzen des berichtigten Voranschlages zu wirtschaften, wenn dieser berichtigte Voranschlag für das Jahr 1929 von der Landesbehörde der Gemeinde bis zum heutigen Tage nicht rückgemittelt wurde?

Wie ist es möglich, im Jahre 1930 in den Grenzen des berichtigten Voranschlages zu wirtschaften, wenn diener der Gemeinde bisher nicht rückgemittelt wurde?

Wie ist es möglich, den Voranschlag für das Jahr 1931 zusammenzustellen, wenn die Gemeinde die berichtigten Voranschläge für das Jahr 1929 und 1930 nicht besitzt?

Die Folgen einer derartigen Mißwirtschaft der Behörde offenbaren sich jedoch in der ganzen Wirtschaft der Gemeinde Dobrzan.

Es ist nicht möglich, den Zahlungspflichten nachzukommen, es ist nicht möglich, rechtzeitig die Anmuteten von Schulden zu bezahlen, es ist nicht möglich, Steuern zu zahlen, und es ist nicht möglich, die vom Staate auf die Gemeinde übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Die passiven Rückstände wachsen von Jahr zu Jahr, werden jedoch von den vorgesetzten Behörden aus dem Voranschläge gestrichen; überdies jedoch bleiben sie für die Gemeinde als passiver Rückstand, für welche keine Deckung vorhanden ist. Auf berechtigte Einwendungen nehmen die Behörden keine Rücksicht, so daß die Gemeinde in eine direkt kritische Lage getrieben wird.

Die Vertretung der Stadt Dobrzan weist für alle kommenden Folgen jede Verantwortung ab und wenn von den zuständigen Behörden in allernächster Zeit ihren Einwendungen nicht entsprochen wird, ist sie entschlossen, einstimmig auf ihre Funktionen zu verzichten und diese niederzulegen.

Dieser Sachverhalt, den das Bürgermeisteramt von Dobrzan betätigt, spricht wohl allein derart für sich, daß es nicht nötig erscheint, hierzu noch viele Worte noch zu verlieren.

Ich erwähne noch, daß die Gemeindevertretung von Dobrzan aus 17 deutschen und 19 tschechischen Vertretern besteht. Der Unmut über derartige Zustände wird von beiden Seiten geteilt, und sowohl die deutschen wie auch die tschechischen Vertreter sind nicht länger gewillt, unter derartigen Verhältnissen durch Ausübung ihrer Funktionen eine Verantwortung weiter zu tragen.

Die Unterfertigten gestatten sich daher an den Herrn Finanzminister folgende Anfragen:

1.) Was gedenkt der Herr Minister zu unternehmen, um der wirtschaftlich auf das Ärgste gefährdeten Stadtgemeinde Dobrzan zu Hilfe zu kommen?

2.) Ist der Herr Minister bereit, zu veranlassen, daß der Stadtgemeinde Dobrzan in kürzester Zeit die rückständigen Voranschläge zur Verfügung gestellt wenden, damit überhaupt eine ordentliche Gemeindewirtschaft in Dobrzan weiterhin ermöglicht wird?

3.) Gedenkt der Herr Minister die verantwortlichen Stellen entsprechend zur Verantwortung zu ziehen, welche diese Voranschläge durch Jahr und Tag einfach liegen gelassen heben, oder Vorsorge zu treffen, daß diese betreffenden Stellen in die Lage versetzt werden, derartige wichtige Akte zeitgerecht zu erledigen und den betrogenen Stellen zurückzustellen?

4.) Welche Maßnahmen gedenkt der Herr Minister zu treffen, um angesichts dieses für sehr viele Gemeindewirtschaften typischen Falles diese ganz unhaltbaren Zustände m beseitigen und den in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohten Selbstverwaltungskörpern ein erträgliches und geordnetes Leben zu ermöglichen?

Prag, am 27. November 1930.

Dr. Hassold,

Ing. Kallina, Matzner, Krebs, Knirsch, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Schubert, Ing. Jung, Kasper, Simm, Horpynka, Dr. Schollich, Geyer, Köhler, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Dr. Törköly, Dobránsky, Hokky, Fedor.

 

Pùvodní znìní ad 851/XIV.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister des Innern betreffend die Anrechnung von Dienstjahren ehemaliger schlesischer Landesbeamten bei ihrer Übernahme durch den Staat.

Die gewesene Landesverwaltungskommission für Schleisen hat mit Beschluß vom 30. Mai 1927, Z. 667 pres. einer Anzahl schlesischer Landesbeamten mit Rücksicht auf ihre zufriedenstellende Dienstleistung und zur Beseitigung früherer gewaltiger Ungleichheiten eine außertourliche Anrechnung von ein bis drei Dienstjahren in die Vorrückung individuell zuerkannt. Zu diesem Beschlüsse schritt die gewesene Landesverwaltungskommission für Schlesien erst nach gründlicher Beratung und reiflicher Überlegung und erst, nachdem durch den Vorsitzenden Dr. Pelc aus Prag die Zustimmung des Ministeriums eingeholt war. Die Ermächtigung zur Fassung des obigen Beschlusses war Dr. Pelc mündlich erteilt worden und wurde von allen Mitgliedern der L. V. K. für Schlesien für genauso bindend erachtet, wie eine schriftliche Urklärung. Der obige Beschluß erfolgte einhellig und ohne eine einschränkende Bestimmung. Den individuell behandelten Beamten wurden hierüber Dekrete eingehändigt.

Die Landesbehörde in Brünn anerkannte aber den obigen Beschluß der gewesenen L. V. K. für Schlesien bei den am 1. Dezember 1928 in den Staatsdienst übernommenen ehemaligen schleichen Landesbeamten nicht und restringierte ihnen im Jahre 1929 die Bezüge um die im obigen Beschluß zugesprochenen Jahre. Wohl wunden in der gesetzlichen Frist Rekurse gegen die Aberkennungsbescheide des Landesamtes eingebracht, doch sind die Rekurse bisher unerledigt geblieben, obwohl schon fast eineinhalb Jahrs verflossen sind.

Gegen diese Maßnahme der Landesbehörde in Brünn ad für die Berechtigung der von der Verkürzung betroffenen verstaatlichten ehemaligen schlesischen Landesbeamten auf die dekretmäßig verliehenen Jahre spricht:

1.) Der einstimmige Beschluß der gewesenen L. V. K. für Schlesien, der erst nach Zustimmung des Ministeriums gefaßt wurde,

2.) die auf Grund dieses Beschlusses den ehemaligen schlesischen Landesbeamten ausgeflogen Dekrete, die keine Einschränkungsklausel enthalten,

3.) der § 151, Abs. 7 des Gehaltsgesetzes vom 24. Juni 1926, Z. 103, da seit der Wirksamkeit das Beschlusses - 30. Mai 1927 bezw. 1. Jänner 1927 - nicht nur ein Jahre sondern mehr als drei Jahre verstrichen waren und

4.) der § 212, Abs. 5 des Gehaltsgesetzes vom 24. Juni 1926, Z. 103, der der Regierung freie Hand läßt, bei etwas gutem Willen ohne weiteres den angeführten Beschluß der gewesenen L. V. K. für Schlesien anzuerkennen, wodurch eine unverschuldete finanzielle Verschlechterung der am 1. Dezember 1928 in den Staatsdienst übernommenen ehemaligen schlesischen Landesbeamten vermieden würde und zugleich auch das Prestige der von der Regierung ernannten L. V. K. für Schlesien gewahrt bliebe. Es sei schließlich bemerkt, daß den verbliebenen aktiven Landesbeamten diese Jahre bisher nicht gestrichen und daß endlich den pensionierten Landesbeamten diese Vorteile überhaupt belassen wurden. Daraus geht dies ungleichmäßige Behandlung ein und derselben Beamtenkategorie hervor.

Angesichts dieses Tatbestandes fragen die Gefertigten den Herrn Innenminister, ob er bereit ist, zu veranlassen, daß diese seinerzeit rechtmäßig anerkannten individuellen Besserstellenden, wie einige Ernennungen über den Stand, jetzt anläßlich der Resystemisierung anerkannt und für die laufenden Rekurse aufrecht erledigt werden?

Prag, am 10. Dezember 1930.

Dr. Schollich,

Dr. Keibl, Geyer, Simm, Dr. Holota, Dr. Törköly, Köhler, Dr. Szüllö, Kasper, Dr. Hanreich, Horpynka, Hokky, Krebs, Schubert, Ing. Jung, Szentiványi, Nitsch, Knirsch, Ing. Kallina, Matzner, Dr. Hassold, Fedor.

 

Pùvodní znìní ad 851/XVI.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister für nationale Verteidigung

betreffend den Tod des Soldaten Franz Böhm.

Am 19. November 1930 erhängte seichter Soldat Franz Böhm, gebürtiges Zauchtel, der am 1. Oktober 1930 zum 7. Reiterregiment nach Göding eingerückt war und hier die Bildungsschule mitmachte. Da Böhm ein äußerst braver Sohn und fleißiger Schüler war, auch nicht zur Schwermut neigte, vielmehr ein heiteres Wesen besaß, sind die Beweggründe seiner Tat in tiefstes Dunkel gehüllt. Sie scheinen in der, Böhm widerfahrenden Behandlung beim Regimente zu liegen, was noch wahrscheinlicher wird, wenn man erfährt, daß dieser Selbstmord angeblich bereits der fünfte Fall bei diesem Regimente sein soll. Ein Brief und zwei Karten an die Eltern und einen Fremderen Inhalt vielleicht einigen Aufschluß über die Beweggründe gegeben hätte, wurden leider den Eltern nicht aus gefolgt, so daß alle Anhaltspunkte fehlen.

Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Minister für nationale Verteidigung die Anfrage, ob er bereit ist, die Angelegenheit auf das Genaueste untersuchen zu lassen und das Ergebnis der Untersuchung rückhaltlos bekanntzugeben und ob er veranlassen will, daß den Eltern der Brief und die Karten ihres Sohnes ausgeflaggt werden?

Prag, am 10. Dezember 1930.

Dr. Schollich,

Dr. Keibl, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky. Szentiványi, Fedor, Simm, Schubert, Horpynka, Dr. Hanreich, Kasper, Geyer, Köhler, Ing. Jung, Nitsch, Dr. Holota, Dobránsky, Dr. Törköly, Hokky, Knirsch, Krebs, Ing. Kallina, Matzner, Dr. Hassold.

 

Pùvodní znìní ad 851/XVI.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Schollich und Genossen

an den Minister für Post- und Telegraphenwesen

betreffend den Sprachgebrauch beim Postscheckamt.

Bei Eröffnung eines Kontos beim Postscheckamt und bei der Bestellung von Drucksachen muß die betreffende Partei angeben, in welcher Sprache diese sein sollen und welche Sprache die Partei im Verkehr mit dem Postscheckamt anwenden will, was bedingt, daß sich auch umgekehrt das Postscheckamt dieser Sprache im Verkehr mit zieme Kontoinhaber bedient. Das ist nun in der Praxis leider nicht der Fall, weil alle Zuschriften, Erlässe, Kundmachungen und Kontoauszüge nie in deutscher Sprache ausgegeben werden. Alle Ersuchen um deutsche Zuschriften siedetest umsonst und werden nicht beantwortet, Als Beweis führe sah das Konto Nr. 44,093 und ersuche, den Briefwechsel dieses Kontos in dieser Angelegenheit einer Durchsicht zu unterziehen, der die Richtigkeit meiner Behauptung beweisen wird. Das Postscheckamt soll in erster Linie ein kaufmännisches Unternehmen sein und kein Tschechisierungsinstitut, daher hat es sich in schriftlichem Verkehr der Sprache des betreffenden Kontoinhabers zu bedienen.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für Post- und Telegraphenwesen, ob er bereit ist, zu veranlassen, daß die ohnehin bescheidenen deutschen Sprachrohre auch beim Postscheckamt auf das Genaueste eingehalten werden und daß jeder aus Chauvinismus dagegen verstossende Beamte auf das Strengste bestraft wird?

Prag, am 10. Dezember 1930.

Dr. Schollich,

Dr. Keibl, Geyer, Schubert, Dr. Szüllö, Köhler, Ing. Jung, Kasper, Horpynka, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Ing. Kallina, Krebs, Simm, Dr. Jabloniczky, Knirsch, Matzner, Fedor, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Holota.

 

Pùvodní znìní ad 851/XVII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit der unmöglichen Schulzustände, in Pressburg.

In Pressburg befindet sich ein ehemaliges Lyzeumgebäude, das Eigentum der dortigen evangelischen Gemeinde ist. In diesem Gebäude, das der Staat gepachtet hat und das nur zehn Lehrzimmer besitzt, ist das deutsche Staatsrealgymnasium mit 800 Schülern und 20 Klassen untergebracht. Es ist selbstverständlich, daß angesichts dieser räumlichen Mißstände ein gedeihlicher Unterricht nicht möglich ist und man fragt eicht, wozu eigentlich eine Sanitätsbehörde da ist, wenn sie sich nicht berufen fühlt, solch himmelschreiende, jeder Hygiene hohnlachende Zustände abzustellen.

Noch unbegreiflicher ist es, wenn man weiter erfährt, daß dieses Schulgebäude nicht einmal ganz der deutschen Anstalt zur Versagung steht, sondern daß in demselben Gebäude noch das ungarische Staatsrealgymnasium untergebracht ist. Diese Anstalt zählst allerdings "nur" 600 Schüler und 15 Klassen! Um es nun möglich zu machen, daß alle Klassen beider Anstalten in diesem gänzlich unzureichenden Gebäude Unterkunft finden, wurde folgende geniale Einteilung getroffen; Jede Unterrichtsstunde dauert nur 45 Minuten und, ein von 8 Uhr früh bis 13.05 Uhr nachmittags und von 13.30 Uhr bis 18.35 Uhr abends unterrichtet wird, hat man es so fertig gebracht, auf einen Tag zwölf Unterrichtsstunden zusammenzudrängen. Die ungarischen Schüler besuchen die Schule in der ersten Wochenhälfte vormittags und in der zweiten Wochenhälfte nachmittags und für die deutsche Schülerschaft verbleiben die restlichen Halbtage.

Es ist selbstverständlich, - und das dürfte auch jedem Laien klar sein, - daß der nachmittägige Unterricht, der um 131/2 Uhr, also unmittelbar nach dem Mittagessen beginnt, unfruchtbar und gesundheitsschädlich ist, Wenn man sich aber vorstellt, welche Luft, welcher Staub in den von Früh bis Abend fast ohne Unterbrechung benützten Räumen herrschen muß, da wird man Lehrer und Schüler einer solchen Anstalt nur aufrichtig bedauern können. Für das Gewerbe gibt es Gewerbeinspektoren, die darüber zu wachen haben, ob die Arbeitsräume menschenwürdig und nicht gesundheitsschädlich sind, doch im vorliegenden Falle fühlt sich niemand berufen einzuschreiben, wenn 800 junge, heranwachsende, geistig arbeitende Menschenkinder in durchaus unzulänglichen Räumen zusammengepfercht werden. Derartige schauderhafte, halbasiatische Zustände sind ein wahrer Kulturskandal und ein Raubbau an der Gesundheit der Schillernd Lehrerschaft. Für die Slowaken gibt es in Pressburg nicht weniger als drei Mittelschulen; jede hat ein eigenes Gebäude. Alls drei zusammen haben ungefähr genau so viel Schüler, wie die deutsche und magyarische Mittelschub zusammen.

Die schauderhaften Schulzustände sind ein bezeichnendes Beispiel, wie es mit der so oft zitierten Parole "Gleiche unter Gleichen" in Wirklichkeit aussieht! Es ist unfaßbar, widerwärtige Zustände heutzutage Zeitalter der Aufklärung, des Fortschrittes, der Hygiene und der Wohlfahrtspflege überhaupt noch möglich sind!

Die Unterzeichneten richten daher an den Minister für Schulwesen und Volkskultur die Anfragen:

1.) Sind Sie bereit, Vorsorge zu treffen, daß diese skandalösen, jeder Beschreibung Hohn spottenden Schulverhältnisse durch Beisetzung anderer Räume so rasch wie möglich beseitigt werden?

2.) Sind Sie bereit, sofort mit dem Neubau des deutschen Staatsrealgymnasiums in Pressburg beginnen zu lassen und die hierfür erforderlichen Mittel aus einem anderen Konto des Schulministeriums beizustehen?

Prag, am 11. Dezember 1930.

Dr. Schollich,

Dr. Szüllö, Dobránsky, Dr. Jabloniczky, Nitsch, Schubert, Simm, Köhler, Krebs, Geyer, Horpynka, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Ing. Kallina, Hokky, Kasper, Dr. Törköly, Ing. Jung, Dr. Holota, Knirsch, Fedor, Matzner, Szentiványi.

 

Pùvodní znìní ad 851/XVIII.

Interpelacja

poslów E. Chobota, Dra. J. Buzka i wspólników

do ministra spraw wewnêtrznych

w sprawie pozwolenia przy spisie ludnoœci w powiatach È. Tìšín i Frysztat na oznaczenie narodowoœci s³owem "Œl¹zak",

Ministerstwo Spraw Wewnêtrznych dorêczy³o Urzêdom powiatowym w È. Tìšínì i Frysztacie na Šlasku Cieszyñskim wewnêtrzne rozporz¹dzenie pod licz. 28532 : 8 - 30 z dnia 7. listopada 1930 tej treœci, že komisarze spisowi i rewizorzy powinni byæ instruowani w ten sposób, ¿e w rubryce narodowoœci licz. 15 arkuszu spisowego s tak¿e dopuszczalne oznaczenia: "Œl¹zak Czechos³owak", "Œl¹zak Niemiec", "Œl¹zak Polak", "Œl¹zak Œl¹zak" lub tylko samo s³owo "Œl¹zak".

Przedstawiciele Urzêdów powiatowych w È. Tìšínì i we Frysztacie tak¿e przy pouczeniach komisarzy i rewizorów spisowych w ten sensie ich informowali i pouczali, zaš miejscowe gazety czeskie, szczególnie wydawany przez przyznaj¹cego sigm do narodowoœci czeskiej, Karola Smyczka w jêzyku polskim tygodnik "Nasz Œl¹zak" w nr. 47 z dnia 21. listopada i nr. 48 z dnia 28. listopada 1930 wykorzystali te instrukcja w tym kierunku, aby mniej uwiadomi¹ polsk¹ ludnoœæ zba³amuciæ, je w rubryce 15 arkuszu spisowego na oznaczenie narodowoœci ma padaæ "Œl¹zak Czechos³owak", bo pochodzi "z tej naszej piêknej ziemi œl¹zkiej" i przyznaje swój "przynale¿noœæ do Czechos³owacji". W tym duchu zredagowana te¿ by³a odezwa wydrukowana w nr. 48 "Naszego Œl¹zaka". Z tych rewelacyj "Naszego Œl¹zaka" jest tak¿e widocznemu, ¿e aczkolwiek na pocz¹tku podana instrukcja Ministerstwa Spraw Wewnêtrznych nie by³a opublikowana, by³a redakcja "Naszego Œl¹zaka" dróg uboczn¹ informowana o ten, ¿e oznaczenie narodowoœci wyrazem " Œl¹zak" z przymiotnikiem lub bez przymiotnika jest dopuszczalne

Ze wzgl¹du na to, ¿e narodowoœæ œl¹zka, ani narodowoœæ " Œl¹zak Czechos³owak", "Œl¹zak - Polak", "Œl¹zak - Œl¹zak " nie istnieje nigdzie w šwiecie, ani te¿ Pañstwowy Urz¹d Statystyczny takiej narodowoœci nie wykazuje, jest widocznemu, ¿e dopuszczenie takiego oznaczenia narodowi mia³o na celu wykorzystanie nieuœwiadomienia pewnych warstw ludnoœci do podawania nieprawdziwych zapodan¹ o swej narodowoœci. Že tu chodzi o ludnoœæ polek wynikanie tylko pisma wrogo przeciw polskoœci usposobionego, choæ redagowanego po polsku "Nasz Œl¹zak", lecz tak¿e z tej okolicznoœci, ¿e rozporz¹dzenie dotyczy³o tylko powiatów È. Tìšín i Frysztat, zamieszkanych przewa¿nie przez ludnoœæ polska.

Wobec tego, ¿e w § 20 rozporz¹dzenia rzêdowego z dnia 26. czerwca 1930 o spicie ludnoœci w r. 1930 zb. u. i r. nr. 86 wyraŸnie zastrze¿one jest, ¿e zapodania o narodowoœci powinna byæ stwierdzone œciœle wed³ug prawdy a w § 21 podane jest dok³adnie, która narodowoœæ jest prawdziwa, jest pouczenie komisarzy i rewizorów spisowych jak równie¿ ludnoœci, e mo¿na podaæ narodowoœæ wed³ug geograficznej nazwy kraju lub oznaczeniem "Œl¹zak Czechos³owak", "Œl¹zak Polak", "Œl¹zak Œl¹zak" lub laurem s³owem "Œl¹zak " nietylko sprzeczne z pojêciami ogólno-kulturalnemi ca³ego cywilizowanego šwiata, lecz tak¿e naruszeniom przepisów ustawy i rozporz¹dzenia rzêdowego o spisie ludnoœci. Postêpowaniem ten zachwiana zosta³a prawdziwoœæ i objektywnoœæ spisu ludnoœci w wy¿ej oznaczonych powiatach i widocznemu jest, ¿e zachodzi tu czyn karny § 6 ustawy z dnia 17. marca 1927 zb. u. i r. nr. 47 oraz § 11, cytowanego rozporz¹dzenia rzêdowego.

Podpisani zapytuj¹ siê tedy:

1. Co spowodowa³o Pana Ministra Spraw wewnêtrznych do wydania zarz¹dzenia do Urzêdów powiatowych w È. Tìšíne i we Frysztacie, aby instruowano komisarzy spisowych i rewizorów, ¿e przy spisie ludnoœci w tych powiatach mo¿na oznaczyæ narodowoœæ przez wyrazy "Œl¹zak - Czechos³owak", "Œl¹zak - Polak", "Œl¹zak -Niemiec", "Œl¹zak - Œl¹zak " lub tylko "Œl¹zak " i jak wyt³umaczy naruszenie przez to przepisów ustawy i rozporz¹dzenia rzêdowego o spisie ludnoœci?

2. Co zamierza Pan Minister uczyniæ przeciw tym, kurzy przez nieprawdziwe informowanie o zapodaniu narodowoœci powoduj niezupe³noœæ i nieprawdziwoœæ spisu ludnoœci?

3. Co zamierza Pan Minister uczyniæ, aby naprawiæ skutki tego nieodpowiedniego zarz¹dzenia?

W Pradze, dnia 4. grudnia 1930.

Chobot, dr. Buzek,

Biòovec, Hampl, Chalupník, Vácha, Jaša, Beèko, Stivín, Koudelka, Stanìk, Klein, Seidl, dr. Markoviè, Kuèera, Benda, Neumeister, Brodecký, Srba, Fr. Svoboda, inž. Neèas, Tayerle, dr. Winter.


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