Pùvodní znìní ad 557/VII.
Interpellation
des Abg. Hugo Simm und Genossen
an den Minister für Schulwesen und. Volkskultur
in Angelegenheit der Gründung einer èechischen Minderheitsbürgerschule in Huttendorf.
In dem 8 km südwestlich von Hohenelbe gelegenen Huttendorf wurde eine èechische Minderheitsbürgerschule gegründet, welche den offiziellen Titel führt "Bürgerschule in Huttendorf mit dem Sitze in Rovnatschov". Als diese Gründung in Aussicht stand und dieselbe in der Öffentlichkeit bekannt wurde, bezweifelte man allerdings; voran in deutschen Kreisen des Ortes und der Umgebung, die Verwirklichung des Planes, um so mehr als eine in Huttendorf in diesem Zeitpunkte schon bestandene èechische Minderheitsvolksschule nur ein kümmerliches Dasein fristet. Diese wird lediglich von 6 Kindern ortsansässiger Èechen besucht. Außerdem lagen im Umkreis von Huttendorf u. zw. in 2 - 6 km Entfernung bereits 4 èechische Bürgerschulen, von denen keine inne (Überfüllung durch Schülerbesuch aufwies (Rostock, Branna, Èista, Starkenbach).
Die Gründung der Bürgerschule in Huttendorf wurde aber doch vorgenommen u. zw. mit Beginn des Schuljahres 1930, in dem man eine Klasse der Anstalt nach Studenetz und eine Klasse nach Rovnatschov verlegte, welcher Ort auch die meisten Kinder für die Huttendorfer Bürgerschule liefer muß.
Die erste Blasse der so gegründeten Bürgerschule wird von 16, die zweite Klasse von 17 Schülern besucht, von denen - was die Tendenz der Schulgründung kennzeichnet - zwei aus Huttendorf sind, während die anderen Schüler in Studenten und Rovnatschov wohnen und die oben schon genannten Bürgerschulen in Rostock, Èista und Starkenbach für eine Bürgerschulbildung längst zur Erfüllung gestellt hatten.
Rovnatschov ist keine selbständige Gemeinde, sondern ein Ortsteil von Martinitz und zählt nur wenige Häuser. Es ist etwa 20 Minuten von Huttendorf entfernt und die Kinder besuchten früher die Schule in Studenten. Als aber 1919, in einem beschlagnahmten Raume der deutschen Schule in Huttendorf die èechishe Minderheitsvolksschule untergebracht wurde, mußten die Kinder aus Rovnatschov ihre glasige Volksschule in Studenten gegen die einklassige Trutzschule in Huttendorf eintauschen. Was die Eltern der betroffenen Kinder über diesen Tausch denken, entzieht sich unserer Beurteilung. Aber es sind scheinbar auch nicht alle èechischen Kreise hiemit einverstanden, denn es tauchten späterhin immer wieder Gerüchte auf, daß die Errichtung einer èechischen Schule im èechischen Orte, gewünscht wird. Schließlich wäre es auch begreiflicher, daß die wenigen èechischen Kinder der deutschen Gemeinde Huttendorf in Rovnatschov ihre Schulbildung erhalten, als daß umgekehrt, die èechischen Kinder einer èechischen Gemeinde aus einer deutlich erkennbaren Tendenz heraus und justament in einer deutschen Gemeinde für die begründete èechische Schule zugehen hätten. Überdies ist Rovnatschov eine aufstrebende Industriegemeinde, in welcher die Erbauung einer èechischen Schule auch von deutschen Kreisen durchaus verstanden würde.
Anders denken Jedoch die Huttendorfer Jednota - Leute, welche die Schule für das deutsche Huttendorf beanspruchten und den Platz hierzu schon vor 5 Jahren enteignen ließen. Vor 2 Jahren wurde dann der Grundstein zur èechischen Schule in Huttendorf gelegt, schließlich wird gebaut. So ist Huttendorf mit seinen 999 Einwohnern, von denen im Ganzen 11% Èechen sind, ein "Schuldorf" für die rechen geworden, die in dem Orte nun über einen Kindergarten, eine Volksschule und eine Bürgerschule verfügen werden.
Mit welcher tatsächlichen Absicht - die Interpellanten verwiesen schon auf eine bestehende Tendenz - solche Vorgänge, wie sie sich in Huttendorf abspielten, geschaffen werden, lehrt die Äußerung des jungen èechischen Lehrers von Huttendorf, der den Grenzkampf an dieser "Front" führt: "Die èechische Schule wird in Huttendorf gebaut und wenn kein èechische Kind in Huttendorf sich vorfindet.
Für die èechische Bürgerschule in Huttendorf wurde durch Plakate geworben, die im. Postamte aufgefangen waren, wie sie auch in die einzelnen Häuser verteilt wurden. Was den Neubau der èechischen Schule anbelangt, der mit einem Kostenaufwand von 500.000 Kronen berechnet sein soll, so verlautet, daß in ihm auch Post und Privatwohnungen untergebracht werden sollen. In die letzteren werden sicher Parteien zur Aufnahme genommen, die für die Bürgerschule wertvoll sind. Wie man die Verhältnisse konstruiert, davon gibt auch Beweis die Versetzung des deutschen Postmeisters aus "Ersparungsmaßnahmen" und die Ersetzung desselben durch einen èechischen Postmeister und einen èechischen Briefträger. Lehrer und Postmeister haben gemeinschaftlich die größere Möglichkeit, die Aktionen zu fördern. Es wird beobachtet, daß der èechische Lehrer fast täglich nach Eintreffen der Postsachen, als zwischen 1/29 und 9 Uhr vormittags sich nur längere Zeit ins Postamt begibt.
Die Interpellanten fragen daher den Herrn Minister:
1. Was ist seine Meinung über den Fall der Gründung èechischer Schulen in Huttendorf?
2. Ist er bereit, mitzuteilen, wer der Erbauer und Erhalten des zu errichtenden Gebäudes ist?
3. Feststellen zu lassen., wer der treibende Faktor des Baues ist, den auch zum Teil die èechische Minderheit als nicht notwendig betrachtet und der gegen den ausdrücklichen Wunsch der rechen von Rovnatschov errichtet wird?
4. Ist er schließlich bereit, den krassen Fall einer überflüssigen èechischen Minderheitsbürgerschule in Huttendorf so zu bereinigen, daß mindestens die Änderung des Namens dieser Bürgerschule erfolgt und diese selbst nach Rovnatschov gelegt wird.
Prag, am 3. Juni 1930.
Simm,
Krebs, Kasper, Geyer, Köhler, Schubert, Dr. Hassold, Horpynka, Ing. Jung, Dobránsky, Dr. Holota, Dr. Törköly, Szentiványi, Nitsch, Hokky, Dr. Jabloniczky, Fedor, Dr. Szüllö, Knirsch, Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Matzner, Dr. Schollich.
Pùvodní znìní ad 557/VIII.
Interpellation
des Abg. Dr. Fritz Hassold und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
in Angelegenheit des fortgesetzten Seelenfanges von Schulkindern im Böhmerwaldgebiet.
In dieser Angelegenheit wurde eine Interpellation eingebracht, welche bereits in dem Drecke 295/IV., Seite 19 und 20, erschienen ist. Die darin geschilderten Verhältnisse haben sich nicht nur nicht gebessert, sondern verschlechtern sich dauernd in der schlimmsten Art. So wurde in Althütten im Bezirke Bischofteinitz am 2. Feber 1930 ein èechischer Kindergarten mit 5 nur deutschen Kindern im Hause des ehemaligen Deutschen namens Spröd in einem hierzu vollständig ungeeigneten Raume eröffnet. Es wird weiter behauptet, daß dieser Spröd für den Kindergarten ein eigenes Haus baue und daß er hierzu die Mittel aus Staatsgeldern bekomme. Daß er aus seiner Tasche nicht bauen kann, zeigt sein Grundbuchsauszug, welcher mindestens um 20.000 Kè mehr Schulden aufweist, als seine Hütte samt Grund wert ist.
In die èechische Schule in Unterhütte sind neuerlich 2 Kinder, Johann Paa und Franz Hagen aus der Volksschule Neid (dreiviertel Stunde Weg durch den Wald) am 26. März d. J. übergetreten, und zwar ohne Abmeldung und ohne Zeugnis, also unter schwerer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen: Diese krassen Gesetzesverletzungen fallen selbstverständlich auch auf den dortigen èechischen hehrer zurück, der sich wohl bewußt ist, daß es sich um Gesetzesverletzungen handelt, der aber der festen Meinung ist, daß er sich nach wie vor derartige Gesetzesverletzungen leisten darf, weil er bisher in keiner Weise noch daran gehindert worden ist und weil man im dortigen Gehißte in diesen Fragen überhaupt noch keinen ernstlichen Versuch gesehen hat, den gesetzlichen Bestimmungen auch wirklich Achtung und Geltung zu beschaffen, sobald es sich darum handelt, daß diese gesetzlichen Bestimmungen auch vom den rechen einzuhalten sind, was doch zweifellos richtig ist, da sich die Gesetze doch nicht nur gegen die Deutschen auswirken können. Es ist mehr als begreiflich daß unter solchen Umständen die Erregung der deutschen Bevölkerung dauernd wächst - und ihr Vertrauen auf ordentliche Rechtszustände immer mehr schwindet. Die Zustände in dem genannten Orte werden beispielsweise dadurch Charakter visiert, daß im èechischen Kindergarten aus nicht ersichtlichen Mitteln an die Kinder Suppe und Fleisch ausgegeben wird und daß man die dort vorübergehenden Kinder der deutschen Tagesheimstätte hineinlacht. Weiters heißt es, daß der oben genannte Sport sogar einen enteigneten Grund zugewiesen bekommen soll, vielleicht wegen seines kennzeichnenden Verhaltens. Man findet es also nicht unmoralisch, durch direkte und indirekte Bezahlungen Personen geradezu zum Volksverrate zu kaufen.
Die Unterfertigten steiler daher an den Herrn Unterrichtsminister folgende Anfragen:
1. Sind dem Herrn Minister diese mit den bestehenden Gesetzen unvereinbarende Zustände bekannt?
2. Ist der Herr Minister bereit, alle Personen schärfstens zur Verantwortung zu ziehen, welche sich in obigen Angelegenheiten ununterbrochen schwere Gesetzesverletzungen zuschulden kommen lassen?
3. Ist der Herr Minister für Schulwesen und Volkskultur bereit, die sofortige Aufhebung des oben angeführten, wider das Gesetz errichteten und bestehenden èechischen Kindergartens zu verfügen?
4. Was gedenkt der Herr Minister zu tun, um derartige gegen das Gesetz und Recht und die guten Sitten verstoßenden Vorkommnisse endlich einmal unmöglich zu machen und auch in dem genannten, Gebiete einen Rechtszustand herzustellen?
Prag, am 30. Mai 1930.
Dr. Hassold,
Dr. Keibl, Horpynka, Dr. Schollich, Matzner, Ing. Kallina, Krebs, Ing. Jung, Kasper, Schubert, Geyer, Köhler, Simm, Knirsch, Dr. Hanreich, Dr. Szüllö, Fedor, Dr. Jabloniczky, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Dobránsky, Hokky.
Pùvodní znìní ad 557/IX.
Interpellation
des Abg. Andor Kitsch und Genossen
an den Finanzminister
betreffend das Eintreiben von Steuerrückständen.
Herr Minister!
Die Steuerverwaltungen in der Slowakei nehmen sich von Zeit zu Zeit einen Anlauf, um die mächtig angelaufenen Steuerrückstände einzutreiben und Ordnung in die Steuerverwaltung zu bringen. Tausende und Abbrausende von Mahnungen ergehen an die Steuerzahler, wobei besonders von den kleinen Steuertragen den, Landwirten, Kaufleuten, Gewerbetreibenden für dieselben in der jetzigen Zeit unerschwingliche Summen bei Androhung von Exekution innerhalb 14 Tagen gefordert werden. Diese Mahnungen erzeugen immer eine ungeheure Aufregung bei dem ganzen Volke, umsomehr, als sehr viele der Mahnungen unrichtig und die geforderten Summen in vielen Fällen unmöglich hohe sind. Die Unwichtigkeit der eingemachten Summen ist in den allermeisten Fällen darauf zurückzuführen, daß die Beamten bei den Steuerverwaltungen zu oft wechseln und deshalb nicht Gelegenheit haben, die Verhältnisse ihres Bezirkes, besonders aber die Steuerzahler kennen zu lernen.
Ein Ausweg aus diesen bereits zum Chaos gewordenen Steuerzuständen in der Slowakei kann nur durch die Rückkehr zu dem alten System der Steuererhebung durch die Gemeindenotare gefunden werden, die ständig mit den Leuten in Berührung sind, ihre Vermögens- und andere Verhältnisse kennen und deshalb in der Lage sind, Unrichtigkeiten sofort richtigzustellen. Die gewaltigen Steuerrückstände würden sich sofort vermindern, wenn die kleinen Steuerzahler die Möglichkeit hätten, sich öfters über den Stand ihrer Steuern zu erkundigen, im Orte selbst Aufklärung zu erhalten und in ihre Steuervorschreibungen Einsicht zu nehmen.
In den Städten hingegen wäre das System der Kontoauszüge durchgehend einzuführen, damit die gewerblichen Steuerzahler gleichfalls ständig über den Stand ihrer Steuern unter richtet wären. Durch Überwälzung der Steuererhebung in den Dorfgemeinden auf die Notare würden die Steuerverwaltungen bedeutend entlastet und könnten den städtischen Steuererhebungen viel mehr Sorgfalt widmen, wodurch auch hier viele Anomalien abgeschafft würden. Die rücksichtslose Eintreibung von beträchtlichen Rückständen in Zeiten eines wirtschaftlichen Tiefstandes, wie Jetzt, ist sehr dazu angetan, die Steuerzahler zu Grands zu richten und ihnen die Weiterführung ihrer Beschäftigung unmöglich zu machen.
Wir fragen daher an:
1. Hat der Herr Minister Kenntnis von den Mittständen, welche sich bei der Jetzigen Form der Steuererhebung ergeben?
2. Ist der Herr Minister geneigt, Verfügungen zu treffen, daß die Eintreibung der Steuern in einer milderen, die Existenz der Steuerzahler nicht bedrohender Form erfolge?.
3. Ist der Herr Minister geneigt, Vorkehrungen zu treffen, daß die Steuereinhebung in den Landgemeinden wieder den Gemeindenotären übertragen und das System der Kontoauszüge in den Städten ausgebaut und überall eingeführt werde?
Prag, am 5. Juni 1930.
Nitsch,
Dr. Törköly, Ing. Kallina, Szentiványi, Dr. Jabloniczky, Dobránsky, Krebs, Kasper, Simm, Knirsch, Hokky, Dr. Holota, Geyer, Dr. Szüllö, Fedor, Ing. Jung, Schubert, Dr. Schollich, Köhler, Matzner, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Horpynka, Dr. Hassold.
Pùvodní znìní ad 557/X.
Interpellation
des Abgeordneten Richard Köhler und Genossen
an den Minister für soziale Fürsorge
wegen der Errichtung von Betriebsausschüssen.
Die Betriebsausschüsse tragen in ihrer Wirksamkeit wesentlich zur Sicherung der Existenz der Arbeitnehmer bei. Umsomehr verdient die Tatsache festgehalten zu werden, daß in sehr vielen Betrieben, wo die Voraussetzungen Für die Errichtung von Betriebausschüssen vorhanden sind, keine solche Ausschüsse bestehen. Man geht nicht fehl, wenn man die Ursache dafür in der Befürchtung der Arbeitnehmer um ihre Existenz sucht, denn es ist nicht von der Hand zu weisen, daß unsoziale Arbeitgeber die Existenz von solchen Arbeitnehmern in Gefahr bringen, welche die Initiative zur Errichtung eines Betriebsausschusses ergreifen. Nun liegt aber die Errichtung von Betriebsausschusses sowohl im Interesse der Unternehmungen als auch der Arbeitnehmer. Um die Errichtung zu erleichtern, haben einzelne Gewerbeinspektorate, so z. B. in Sternberg, eine Umfrage nach dem Bestände von Betriebsausschüssen vorgenommen und auf diese Weise einen behördlichen Anlaß zur Errichtung gegeben.
Die angeführten Tatsachen veranlassen die Unterfertigten, an den Herrn Minister für soziale Fürsorge die Anfrage zu richten:
1. Ist der Herr Minister bereit, dafür Sorge zu tragen, tafle das Betriebsausschußgesetz überall dort für Arbeiter und Angestellte seine Anwendung findet, wo die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
2. Ist der Herr Minister bereit, die Gewerbeinspektorate zu beauftragen, im Wege einer behördlichen Umfrage festzustellen, inwieweit dem Gesetze entsprochen und Betriebsames schösse (einschließlich Angestelltenausschüsse) in Wirksamkeit gesetzt wurden und in dem Falle der Ermangelung, jedoch der gegebenen Voraussetzungen, auf deren Errichtung zu dringen unter Bedachtsame auch auf die zu errichtenden Angestelltenausschüsse?
Prag, am 4. Juni 1930.
Köhler,
Kasper, Ing. Jung, Knirsch, Simm, Geyer, Dr. Schollich, Matzner, Horpynka, Dr. Szüllö, Hokky, Fedor, Dobránsky, Dr. Jabloniczky, Dr. Hassold, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Krebs, Schubert, Dr. Törköly.
Pùvodní znìní ad 557/XI.
Interpellation
des Abg. Hugo Simm und Genossen
an den Minister für soziale Fürsorge
in Angelegenheit der mangelhaften Durchführung des Gesetzes vom 1. März 1929, Zahl 43 Slg. d. G. u. V. über eine staatliche Altersunterstützung.
Mit dem Gesetz vom 21. März 1919, Zahl 43 Slg. d. G. u. V., wurde eine staatliche Altersunterstützung für die sogenannten Überalterten organisiert. Schon bei der Behandlung des diesbezüglichen Regierungsantrages wurde von allen. Selten darauf verwiesen, daß die in demselben enthaltenen Bestimmungen über die geldliche Hübe der Altersunterstützung ungenügend sind. Selbst die das Gesetz beschließenden Parteien erklärten sich damals in dieser Weise und entschlossen sich späterhin ihre Zustimmung zu demselben nur deshalb zu geben, weil der Finanzminister auf keinen Fall zu bewegen war, einen größeren Betrag zur Verfügung zu stellen, durch welchen die Altersversicherung der Überalterten eine tragbare soziale Grundlage erhalten hätte.
Nunmehr begibt sich aber folgendes:
Selbst die bescheidenen Ansätze des Gesetzes werden den Anspruchberechtigten durch eine mangelhafte Durchführung vorenthalten. Eine große Anzahl der nach dem Gesetze gewordenen Rentner wartet vergeblich auf die tatsächliche Überweisung der Rente, was bei ihnen nicht nur eine katastrophale Gefährdung ihrer Lebensverhältnisse bedeutet, sondern auch eine außerordentliche seelische Depression bedingt. Vor allem ist es die Finanzlandesdirektion, welche mit der Überweisung der den Überalterten ordnungsgemäß zuerkannten staatlichen Altersunterstützung im Rückstände geblieben ist.
Es erscheint den Interpellanten als notwendig den Herrn Minister auf diesen zustand einer mangelhaften Durchführung des Gesetzes vom 21. März 1929, Zahl 43 Slg. d. u: V., aufmerksam zu machen und ihn zu befragen:
Ob er bereit ist noch vor der Nivellierung dieses Gesetzes dafür Sorge zu tragen, daß die bisher geltenden Rentensätze den Rentnern unverzüglich zur Auszahlung gelangen?
Prag, am 12. Juni 1930.
Simm,
Dr. Keibl, Köhler, Krebs, Schubert, Kasper, Geyer, Knirsch, Dr. Hassold, Ing. Jung, Dr. Schollich, Dr. Hanreich; Horpynka, Dobránsky, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Hokky, Fedor, Dr. Jabloniczky, lug. Kallina, Matzner, Dr. Szüllö.
Pùvodní znìní ad 557/XII.
Interpellation
des Abg. Ing. Othmar Kallina und Genossen
an den Minister des Innern
in Angelegenheit der gesetzlich nicht begründeten Einflußnahme der Landesbehörde auf die Gemeinden in der Richtung der Gewährung von sogenannten "freiwilligen Spenden" an das "Rote Kreuz".
Die Landesbehörde in Prag hat im Wege der politischen Bezirksbehörden an die Bürgermeister und Gemeindeämter ein Rundschreiben herausgegeben, in welchem die Gemeinden unter Bezugnahme eines Beschlusses des Landesverwaltungsausschusses aufgefordert werden, in ihren Jahresvoranschlägen des Roten Kreuzes zu gedenken und eine Kopfquote von 20 h für Jeden Einwohner einzusetzen.
Die deutschen Parteien haben sich in den vergangenen Jahren wiederholt bemüht, eine der deutschen Bevölkerungszahl entsprechende Vertretung in der Verwaltung des Roten Kreuzes sicherzustellen. Nachdem die Leitung des Roten Kreuzes bisher diese vollberechtigten Forderungen nach einer entsprechenden Vertretung der sudetendeutschen Bevölkerung innerhalb des Èechoslovakischen Roten Kreuzes aus einseitig chauvinistischen Gründen abgelehnt hat und auch dieses Gebiet der karitativen Fürsorge nur èechisch- nationalen Zwecken dienstbar macht, haben die deutschen Parteien wiederholt einmütig erklärt, daß sie aus diesem Grunde es auch ablehnen müssen, das Èechoslovakische Rote Kreuz durch Spenden zu unterstützen.
Es ist daher unbegreiflich, wie in Kenntnis dieses Sachverhaltes die Landesbehörde es sich herausnehmen kann, durch die politischen Bezirksverwaltungen auf dem Wege des nur allzu bekannten sanften Druckes die deutschen Gemeinden zu veranlassen, das Rote Kreuz finanziell zu unterstützen. Es ist doch nur allzu selbstverständlich, daß die deutschen Gemeindevertretungen auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes eine solche Zumutung ganz energisch ablehnen, und ist das Vorgehen der Landesbehörde ein neuerlicher Beweis für die Regierungsmethoden in diesem Staate. Von Gleichberechtigung wird immer gesprochen und in der Praxis wird nicht einmal im Rahmen einer karitativen Vereinigung dem sudetendeutschen Bevölkerungsteil das Recht auf verhältnismäßige Vertretung unter entsprechender Berücksichtigung der deutschen Sprache als Verhandlungssprache zuerkannt, aber gleichzeitig unter Mißbrauch der Amtsgewalt den Deutschen zugemutet, èechische Einrichtungen "freiwillig" zu unterstützen und gleichzeitig auf jeden Einfluß auf die Verwendung dieser deutschen Spenden Verzicht zu leisten.
Die Unterzeichneten fragen daher an, ob der Herr Minister bereit ist, die Landesbehörde zu verhalten, in Zukunft die Herausgabe solcher Rundschreiben zu unterlassen, da in diesem Vorgehen ein Mißbrauch der Amtsgewalt erblickt werden muß.
Prag, 20. Juni 1930.
Ing. Kallina,
Dr. Schollich, Dr. Hanreich, Horpynka, Geyer, Ing. Jung, Krebs, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Fedor, Dr. Jabloniczky, Dr. Törköly, Schubert, Kasper, Köhler, Knirsch, Simm, Matzner, Dr. Keibl, Dr. Hassold, Dr. Szüllö, Dobránsky, Hokky.
Pùvodní znìní ad 557/XV.
Interpellation
des Abg. Dr. Fritz Hassold und Genossen
an den Minister für öffentliche Arbeiten
in Angelegenheit des Ankaufes des Kurhauses "Buen Retiro" in Marienbad durch den Staat.
ln Marienbad gelangte beim dortigen Gerichte am Samstag, den 3. Mai l. J., das Haus Buen Retiro zur Versteigerung. Namens des Arbeitsministeriums trat Herr Sektionsrat Dr. Makovec in die Versteigerung ein und erreichte schließlich den Zuschlag an den Staat mit 7,220.000 Kronen. Dieser genannten Versteigerung war schon am 24. Jänner l. J. eine nachher angefochtene Versteigerung vorausgegangen, bei welcher derselbe Vertreter des Ministeriums lediglich bis zu einer Hitze von 5 Millionen 125.000 Kronen gegangen war. Der Wert des genannten Objektes wurde auf 4,460.000 Kronen geschätzt, welcher Betrag auch vom Gerichte als Ausrufspreis bestimmt worden ist. Alle näher en Umstände dieser Versteigerung haben mich im Plenum des Hauses in der Sitzung am B. Mai l. J. zu einer ausführlichen Mitteilung des gesamten Sachverhaltes veranlagt und ich erlaube mir auf diese Ausführungen zu verweisen. Ich beziehe mich diesbezüglich auf den gedruckten Bericht der 46. Parlamentssitzung vom Donnerstag, den 8. Mai 1930, Seite 13 bis 18, bezw. Seite 32 bis 38. Was die rechtliche Seite die Berechtigung des Hauskaufes durch das Arbeitsministerium betrifft, so wird diese Frage unter anderem auch in der Zeitung "Bohemia" Nr. 115 vom Freitag, den 16. Mai 1. f., in dem Leitartikel "Buen Retiro für den Arbeitsminister" behandelt und ich muß der Wichtigkeit dieser juristischem Argumentation halber diese Abhandlung wörtlich folgend zitieren:
"Der èechoslovakische Staat, vertreten durch das Arbeitsministerium, hat es für gut befunden, bei der öffentlichen Versteigerung des Marienbader Kurhauses Buen Retiro, mitzubieten und das Haus, dessen Wert mit vier Millionen Kronen geschätzt wird, um 7.2 Millionen Kronen zu erstehen. So nebenher wurde als Zweck des Ankaufes gesagt, das Kurhaus werde für soziale Zwecke verwendet werden; über die wirklichen Gründe ist jedoch die gesamte Öffentlichkeit, mag sie sie billigen oder verwerfen, einer und derselben Meinung, sie sind ausschließlich und allein national - politischer Natur.
In der Öffentlichkeit wurde behauptet, tafle dem Ministerrat, der diesen Schritt genehmigte, die deutschen und die èechischen sozialdemokratischen Minister nicht beigewohnt hätten. Nunmehr erscheint in den Blättern eine als amtlich bezeichnete Mitteilung, die feststellt "die Angelegenheit fall nicht in die Zuständigkeit des Ministerrats, weshalb der Ministerrat über die Angelegenheit überhaupt nicht beraten habe". Merkwürdig, wird der naive Zeitungsleser sagen, jede Ernennung eines kleinen Beamten, ja oft die unbedeutendste Sache im Staate, kann nicht vom Ressortminister, geschweige denn von einer unteren Instanz entschieden werden und muß in den Ministerrat kommen; hier werden über sieben Millionen Kronen verpulvert, und dies geht den Ministerrat nichts an. Die Sache wird noch sonderbarer dadurch, dalli der Vertreter des Arbeitsministeriums zwar mit einem Höchstbetrag, bis zu dem es gehen durfte, bei der Versteigerung erschien, daß er sich aber, als er mit diesem Höchstbetrag nicht auslangte, aus Prag telephonisch zu einem höheren Höchstbetrag ermächtigen lieft und so endlich das Objekt erstand. Daraus folgt, daß sich das Arbeitsministerium ohne irgendeine andere Steil: zu befragen, für berechtigt hält, Liegenschaften zu welchem Preise immer zu erstehen.
Ist dem wirklich so? Artikel VI. des Finanzgesetzes für das Jahr 1930 (Ges. v. 4. April 1930, Slg. Nr. 42) sagt, all "die bewilligten Mittel nur bis zu der Höhe und zu den in den bei treffenden Kapiteln, Paragraphen und Unterabteilungen des angeschlossenen Staatsvoranschlages angeführten Zwecken verwendet werden dürfen". Der Voranschlag sieht nun in Kap. 14, Titel 15, 10, für "Bauten von Gebäuden und Realitätenkäufe des Ministeriums für soziale Fürsorge" den Betrag von 2,670.000 Kronen vor; diese Post wäre also durch den erwähnten Kauf um mehr als das Doppelte überschritten worden. Vielleicht wird man - in die Enge getrieben - erklären, der Kauf sei für das Gesundheitsministerium erfolgt, für das für denselben Zweck ebendorf im § 11 16.2 Millionen Kronen aufgeworfen sind; in beiden Hallen ist aber die Frage erlaubt, ob die zwei Ministerien um ihre Zustimmung befragt worden sind, dalli ihnen diese so notwendigen Beträge für den Kauf des Marienbader Hauses entzogen worden sind.
Nun enthält Art. VI. des Finanzgesetzes freilich den Hinweis auf eine Ausnahme, von der Art. X spricht. Hier wird bestimmt, daß "in dem Falle einer dringenden Notwendigkeit und mangels ausreichender für sie bewilligter litte der erforderliche Betrag durch Budgetersparungen desselben Kapitels gedeckt werden könne" aber auch hier nur unter den Bedingugen, die das Gesetz über die oberste Kontrollbehörde enthält.
Zunächst: die Heranziehen von Geldern aus anderen Posten des Voranschlags - die Theorie spricht in diesem Falle von einem Virement - darf nur "ganz ausnahmsweise" geschehen Lind die Zustimmung zu einer solchen Transaktion kann nur erfolgen, "wenn die Notwendigkeit der beantragten Verfügung erwiesen ist", wobei ausdrücklich gesagt wird, all es sich nur um Bedürfnisse handeln dürfe. "die der geordnete Gang der Verwaltung oder die Erfüllung von Rechtsverpflichtungen des Staates erfordert". Das ist keine graue Theorie, sondern der Wortlaut der Durchführungsverordnung zum Finanzgesetz (Vdg. v. 11. April 1930, Slg. Nr. 44), die auch die Unterschrift des Herrn Arbeitsministers trägt. War der Erwerb des Marienbader Hasses für den geordneten Gang der Verwaltung erforderlich? Oder ist das Haus in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Staates erworben worden, es sei denn einer Erfüllung eines einem Èechisierungsvereine gegebenen Versprechens?
Und weiter in dem Fall eines Virements ist nach § 7 des Gesetzes über die Oberste Rechnungskontrollbehörde das Einvernehmen mit dem Finanzministerium zu pflegen und die Sache der Obersten Rechnungskontrollbehörde vorzulegen, die binnen acht Tagen Einspruch erheben kann; ist das alles geschehen, auch geschehen als sich der Vertreter des Arbeitsministeriums im Laufe der Versteigerung veranlaßt sah, sich telephonisch zu einem "höheren Höchstbetrag" ermächtigen zu lassen?
Und endlich das Wichtigste: der Ankauf des Hauses war von allem Anfang an eine "Angelegenheit politischer Natur hierüber sind sich wohl der schärfste Deutschnationale und der schärfste Nationaldemokrat einig. "Angelegenheiten politischer Natur" sind aber nach § 81 der Verfassungsurkunde von der Regierung körperschaftlich zu entscheiden. Trotz dem amtlichen Dementi gehörte die Sache also in den Ministerrat!
Der Arbeitsminister hat also offenkundig die Verfassung, das Finanzgesetz und das Gesetz über die Oberste Rechnungskontroltbehörde verletzt. Er ist nach § 79 der Verfassungsurkunde "strafrechtlich verantwortlich und nur der Umstand, daß das Ministerverantwortlichkeitsgesetz noch immer nicht erlassen wurde, mag ihn vor der verdienten Strafe retten. Nicht aber vor der politischen Verantwortlichkeit! Es ist nicht nur Socke aller Deutschen sondern Sache des ganzen Parlaments, ihn zur Verantwortung zu ziehen. Das Fehlen des Ministerverantwortlichkeitsgesetzes schützt ihn vor der Strafe, aber wir möchten hoffen dürfen, ihn bald in stiller Zurückgezogenheit, in einem politischen "Buen Retiro" cechoslovakische Verfassung studieren zu sehen".
Zur weiteren Aufklärung des Sachverhalte, erlaube ich mir auszuführen:
Bei der Versteigerung vom 24. Jänner 1930 haben sich 4 Bieter eintragen lassen und zwar die Eheleute Karl und Maria Gut, Ing. Miloš Meèíø, der Vertreter des Staates Sektionschef Dr. Makovec und ein Herr Dr. Stránský der Severoèeská jednota.
Herr Ing. Meèíø hat überhaupt kein Anbot gestellt, nachweislich deswegen, weil er sich ein Darlehen zu beschaffen nicht vermocht hat. Herr Dr. Stránský hat bis zum Betgage von 5,770.000.- Kè geboten.
Frau Baumeister Gut hat sodann das Meistbot auf 6 Millionen erhöht, welcher Betrag das Jetzt Anbot blieb.
Der Staat ging bei der ersten Versteigerung lediglich bis 5,125.000;- Kè niete hat ein höheres Anbot nicht mehr gestellt.
Schon bei der ersten Versteigerung war ein grätigeres Publikum anwesend, darunter auch Mitglieder der èechischen Minorität und von Beamten nur èechische und zwar der Stellvertreter des Bezirkshauptmanns von Marienbad, Herr Dr. Reif, ferner Herr Obrebaurat Filípek der Bezirkshauptmannschaft und der Strafrichter Dr. Divíšek.
Bei der zweiten Versteigerung vom 3. Mai 1930 waren ebenfalls 4 Bieter, auffallender Weise jedoch nicht mehr die Severoèeská jednota, sondern Ing. Miloš Meèíø, der Staat und infolge der oberstgerichtlichen Entscheidung, mit welcher der frühere Zuschlag aufgehoben wurde, Baumeister Karl Gut allein und seine Gattin ebenfalls allein als Bieter.
Baumeister Gut bot bis zum Betrage von 5,500.000.- Kè. Bei diesem Anbot hörte er auf mitzubieten.
Ing. Meèíø bot bis zum Betrage von 6,005:000 Kè. Dieses letzte Anbot machte er um 11 Uhr vormittags. Der Vertreter des Staates beteiligte sich an den ersten Anboten überhaupt nicht, sondern brachte mit 5,550.000.- Kè, nachdem er sah> dalli Baumeister Gut als Bieter ausschied, sein erstes Anbot.
Bei der Lizitation von 5,550.000.- Kè bis 6,005.000.- Kè, an der sich nur Frau Gut, Staat und Meèíø beteiligten, hat der Staat niemals das Anbot Meèíø erhöht, sondern jeweils nur das der Frau Marie Gut.
Ab 11 Uhr setzte dann der Kampf zwischen Frau Marie Gut und dem Staate ein und erreichte nach ungefähr anderthalbstündigem Bieten der Staat ein Anbot mit 7 Millionen Kronen.
Frau Gut Bali ein Mehranbot von 50.000.- Kè und der Staat ein solches von weiteren 10.000.- Kè, bot sonach zusammen 7,060.000.- Kè, welches Anbot wiederum durch Frau Marie Gut um 10.000.- Kè, sonach auf 7,070.000.- Kè erhöht wurde.
In diesem Augenblicke kommt der Zwischenfall. Der Vertreter des Staates bittet um eine 5 Minuten lange Unterbrechung, welche ihm der Richter bewilligte, wiewohl die Vertreter der Eheleute Gut vorbrachten, es sei doch nicht möglich, das ein Beamter etwas über die Erhöhung des Anbotest überlegen könne, worauf Letzterer erwiderte, er wolle sein Amt anrufen. Auch dies erklärten die Vertreter der Eheleute Gut für unzulässig, weil eben vorher bereits auf Grund der Erhebungen und Schätzungen ein Beschlug erging, wie hoch der Staat gehen dürfe und seitdem sich doch nichts ereignet haben kann, was den einzelnen Minister zur Erhöhung berechtigen würde.
Der Richter bewilligte, wie erwähnt, die Frist und erklärte ausdrücklich über Anfrage dies Vertreters der Eheleute Gut, länger wie 5 Minuten werde nicht gewährt. Unmittelbar vor Ablauf der Frist, als der Richter bereits den bevorstehenden Ablauf avisierte, hat der Vertreter des Ing. Meèíø, Herr Dr. Mandel, um eine weitere Verlängerung, weil ihm der Vertreter des Staates angeblich darum ersucht habe, und über Beanstandung der Vertreter der Eheleute Gut, Dr. Mandel sei hierzu nicht berechtigt, erklärte derselbe, er sei bevollmächtigt, worauf erwidert wurde, der Beamte habe einen persönlichen Auftrag vom Minister, welchen er schriftlich vorgelegt habe und er sei nicht ermächtigt oder berechtigt, diesen rein persönlichen Auftrag auf Jemanden anderen zu übertragen, insbesondere auch nicht jemandem eine Vollmacht für den Staat zu erteilen.