Pùvodní znìní ad 557/I.

Interpellation

des Abg. Hugo Simm und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit der notwendigen Vorlage eines Kindergärtnerinnengesetzes.

Auf meine am 14. Juni 1928 (Druck 1023/IV.) an den seinerzeitigen Minister für Schulwesen Herrn Dr. Milan Hodža gerichtete Interpellation in der Angelegenheit der notwendigen Vorlage eines Kindergärtnerinnengesetzes wurde mir am 13. September 1928 folgende Antwort (Druck 1887/XIV.) zuteil:

"Die Gesetzesvorlage betr. die Organisation des Kindergartenschulwesens ist im Ministerium für Schulwesen und Volkskultur vorbereitet. Der Entwurf regelt auch die Rechtsverhältnisse der Kindergärtnerinnen. Derzeit wird er mit den übrigen Ministerien verhandeln worauf er nach diesen interministeriellen Verhandlungen im Wege der Regierung der Nationalversammlung der verfassungsmäßigen Erledigung vorgelegt wer den wird."

Nunmehr sind zwei Jahre vergangen, ohne dalli die Regierung in dem angezeigten Sinne gehandelt hat. Schwer lastet die materielle Not auf einem Großteil der Kindergärtnerinnen, welche durch die Interesselosigkeit für sie noch eine weitere seelische Vertiefung erfährt.

Es erscheint den Interpellanten als außerordentlich dringlich, daß der Herr Minister in dem Sinne Initiative ist, das geforderte Gesetz, das die Materiellen und Rechtsverhältnisse einer um die Erziehung des Kleinkindes verdienten Standesgruppen regeln soll, für die Vorlage an die Nationalversammlung endlich völlig reif zu machen und sie fragen: ob der Minister hierzu bereit ist.

Prag, am 27. Mai 1930.

Simm,

Kasper, Schubert, Dr. Schollich, Geyer, Matzner, Dr. Haureich, Horpynka, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Dr. Hassold, Dobránsky, Hokky, Dr. Jabloniczky, Dr. Szüllö, Köhler, Krebs, Ing. Jung, Knirsch, Fedor, Szentiványi, Dr. Törköy, Nitsch, Dr. Holota.

 

Pùvodní znìní ad 557/II.

Interpellation

des Abgeordneten Andor Nitsch und Genossen

an den Minister des Innern

wegen Nichteinhaltung der sprachrechtlichen Bestimmungen in den Verwaltungsbezirken mit qualifizierter deutscher Minderheit in der Slowakei.

Herr Minister!

Art. 68. der Regierungsverordnung über die Durchführung des Sprachengesetzes beinhaltet das Versprechen, daß in den Bezirken mit einer qualifizierten Minderheit Beamte bestellt werden, welche die Befähigung zur Amtieren und zum Parteienverkehr auch in der Sprache der sprachlichen Minderheit nachgewiesen haben. In der Slowakei ist Jedes dieser Versprechen, bisher roch immer zum grünten Teil Versprechen geblieben und im Gegensatz zu dieser Bestimmung werden aus den Bezirken mit deutscher Minderheit noch die wenigen Beamten, welche die deutsche Sprache beherrschen, in andere Bezirke versetzt, wo sie diese Sprache nicht benötigen und an ihre Stelle Beamten ernannt, welche der deutschen Sprache nicht mächtig sind. So wurde letzthin im Kesmarker Bezirk, der mehr Einwohner deutscher als slowakischer Zunge aufweist, der einzige Konzeptsbeamte, der auch die deutsche Sprache beherrschte, in einen rein slowakischen Bezirk versetzt und an die Stelle des Bezirksrechnungsführers schon früher ein Beamter ernannt, der auch nicht das Geringste in der deutschen Sprache zu sprechen, geschweige denn zu amtieren im Stände ist. Dabei wird nicht nur im Kesmarker, sondern auch in anderen Bezirken mit deutscher Minderheit jede sprachliche Beschwerde der Bevölkerung mit der stereotypen Antwort beantwortet, daß leider keine deutsch - sprechen den Konzeptsbeamten und auch kein solches anderes Personal zur Verfügung stehe.

Dabei ist die Einhaltung der sprachenrechtlichen Bestimmungen nicht nur ein in den Friedensverträgen und Staatsgrundgesetzen verbrieftes Recht der nationalen Minderheiten, sondern auch die Verwaltung leidet darunter, wenn die Beamten nicht in der Lage sind, mit den Parteien in ihrer; Sprache zu verkehren. In Erkenntnis dieses letzteren Umstandes haben vor einiger Zeit die deutschen Bezirksvertreter und Gemeindevorsteher des Bezirkes Kesmark an das Landesamt für die Slowakei ein Ansuchen gerichtet, in welchen sie ersuchen, den der Deutschen Sprache vollkommen unkundigen Bezirksrechnungsführer durch einen Beamten zu ersetzen, der auch der deutschen Sprache mächtig ist. Obwohl dieses Verlangen auch mit Bezug auf eine geregelte Gemeindewirtschaft unbedingt begründet und wichtig ist, erfolgte darauf bisher noch keine Verfügung des Landesamtes.

Ich frage daher an:

1. Hat der Herr Minister Kenntnis von dem Umstände, daß in dem Minderheitsbezirken der Slowakei der deutschen Bevölkerung ihre sprachlichen Rechte vorenthalten werden?

2. Hat der Herr Minister Kenntnis davon, daß die wenigen deutschsprechenden Beamten aus den Minderheitsbezirken versetzt und an ihre Stelle Beamte ernannt werden, welche der deutschen Sprache vollkommen unkundig sind?

3. Ist der Herr Minister geneigt, zu veranlassen, daß in die deutschen Minderheitsbezirke der Slowakei eine genügende Anzahl von Fach- und Konzeptsbeamten, u. zw. solche ernannt werden, welche der deutschen Sprache mächtig sind?

Prag, am 5. Juni 1930.

Nitsch,

Ing. Kallina, Dr. Törköly, Szentiványi, Dr. Jabloniczky, Ing. Jung, Krebs, Schubert, Kasper, Knirsch, Hokky, Fedor, Dr. Szüllö, Simm, Köhler, Dr. Holota, Dobránsky, Geyer, Dr. Keibl, Matzner, Dr. Hanreich, Dr. Schollich, Horpynka, Dr. Hassold.

 

Pùvodní znìní ad 557/III.

Interpellation

des Abgeordneten Josef Geyer und Genossen

an den Minister des Innern

in Angelegenheit der maßlosen, unausgesetzten Übergriffe des Gendarmerieoberwachtmeisters Karl Janusch in Deutsch - Horschowitz gegenüber der dortigen Bevölkerung.

Seit Monaten führt der Gendarmerieoberwachtmeister Karl Janusch in Deutsch - Horschowitz gegen die dortige, fast ausschließlich deutsche Bevölkerung ein derart parteiisches, gehässiges Regiment, daß fast sämtliche Dorfbewohner in der ständigen Angst vor maßlosen Schikanen aus den nichtigen Anlässen sind. Die Selbstherrlichkeit des Genannten geht so weit, daß er weit über den Rahmen seiner Befugnisse sich auch in Familienangelegenheiten ganz intimsten Charakters einmischt, und sich in der Rolle eines Staatsanwaltes oder Inquisitors fühlt. Zur Illustration der in der Bevölkerung herrschenden Erregung, aber auch Niedergeschlagenheit und Verzweiflung sei auf die folgenden Einzelfälle verwiesen:

1. Der Gendarmerieoberwachtmeister Karl Janusch hat in letzter Zeit systematisch Jede deutschen Unterhaltung und Veranstaltung gestört und geschädigt, dadurch, daß er Mädchen, denen zwar noch einige Monate auf das vollendete sechzehnte Lebensjahr fehlten, die aber in Begleitung der Eltern als Vereinsmitglieder an der Unterhaltung teilnahmen, anzeigte. Dadurch wurden diese Jugendlichen mit 20 Kronen bestraft. Gegen die Gesetzmüßigkeit dieser Anzeigen ist wohl nichts einzuwenden, wohl aber dagegen, da(1 der Oberwachtmeister Janusch diesen Vorgang nur bei deutschen Unterhaltungen zu üben pflegt, während sich auf èechischen Bällen etc., bei denen er selbst anwesend ist, gleichaltrige oder noch jüngere Mädchen nach Herzenslust austoben können, ohne daß sie eine Anzeige oder Zurechtweisung befürchten müssen. So wurden z. B. beim letzten Balle der deutschen Landjugend zwei deutsche Mädchen, u. zw. Hilde Steinei und Ida Paschek hegen Teilnahme angezeigt und bestraft, während der gleichfalls anwesend gewesene Volksschüler Heinrich Heckl, jedenfalls weil er die èechische Minderheitsschule besucht, nicht mit einer Silbe erwähnt, geschweige denn bestraft wurde. Auch für die Farben der Maskenkostüme und für eventuelle Studentenmützen der Masken zeigte der Herr Oberwachtmeister lebhaftes Interesse. Diese einseitige Bespitzelung und Überwachung deutscher Unterhaltungen und Veranstaltungen verfolgt sicher nur den Zweck, den Besuch derselben zu drosseln und die Veranstaltungen zu schädigen sowie den Besuchern Unannehmlichkeiten zu bereiten, um so indirekt jedes deutsche Vereins- und Gesellschaftsleben zu treffen.

2. Hat der Oberwachtmeister Janusch seine eigenen Hausherren, die Geschwister Fauska, beim Bezirksgerichte in Jechnitz ganz grundlos wegen betrügerischer Steuerhinterziehung und angeblicher Rechenfeindlichkeit angezeigt, ohne für seine Anschuldigungen irgendwelche Beweise erbringen zu können, so daß die Hausherren, die Geschwister Fauska, in deren Hause der Gendarmerieposten untergebracht ist, freigesprochen werden mußten.

3. Beim Begräbnis eines der Hausherren, eines Leutnants i. R., beteiligte sich von der Gendarmerie, die im Hause untergebracht ist, nicht nur kein Vertreter, sondern der Posten lieh zur selben Zeit ostentativ Bier holen. Dieser Vorgang maßte begreiflicher Weise unter den Dorfbewohnern grünten Unwillen erregen. Daß unter diesen Umständen die Hausherren Geschwister Fauska, die noch von anderen Schikanen erzählen können, den Posten nur unter dem Zwänge des Mieterschutzgesetzes iri ihrem hause dulden, ist begreiflich und darf durchaus nicht als Staatsoder Rechenfeindlichkeit aufgefaßt werden.

4. Veranlaßte er selbst Besitzer zum Abschüsse von Tauben innerhalb ihres Hofes für ihn, da sie sich nicht anders fangen ließen, und zeigte sie nachher wehen Gefährdung des Lebens an. (Siehe den balle des Wirtschaftsbesitz zerrt Franz Eger.)

5. Ist die Abgabe von Waffenpässen zwecks Beteiligung an der Jagd an deutsche Gesuchsteller stets nur von seinem Ermessen auf Grund von angeblich geflogenen Erhebungen, deren Wortlaut niemand kennt und die von keinem Menschen überprüft werden können, abhängig. Tatsächlich kann einen solchen Waffenlos in der Regel nur erhalten, wer sich die wohlwollende Befürwortung des Oberwachtmeisters erringt. Ähnlich verhält es sich mit seinen Gutachten über Kriegsinvalide, von denen manche, darunter sogar der Kriegsblinde Bergen aus Hokau, über Betreiben dieses Gendarmerieorganes die Rente verlor.

6. Wird jede Kleinigkeit, sobald es sich um Deutsche handelt, sofort zu maßlosen Anschuldigungen ausgenützt, Verhöre und Erhebungen angestellt, um den Leuten ja recht drastisch die herrschende Allgewaltig vor Augen zu führen, während man auf èechischer Seite von gewichtigen Vorkommnissen niemals etwas hört. So wurde z. B. im Herbste des Vorjahres auf dem Restgute Schmisses ein angeblicher Wilderer namens Spitzer von Lernten des Hofes verfolgt und unberechtigter Weise von einem Herrn Vycpalek, der nicht einmal im Besitze eines Waffenpasses war angeschossen, daß er liegen blieb und vom Platze getragen werden maßte. Von dieser Sache wurde aber kein Aufhebens gemacht und man hat über den Verlauf derselben nichts Näheres gehört. Auch zwei junge Burschen aus Muckhof, die der Oberwachtmeister beim Jagen mit Gewehren ohne Waffenpaß und Jagdkarte angetroffen haben soll, nicht zur Anzeige gebracht.

7. Dafür wurde aber der deutsche Kaufmann Emil Schindler, bei dem Nachts eingebrochen wurde und der gegen Einbruch gar nicht versichert war, von den mehrerwähnten Oberwachtmeister kurzer Hand des fingierten Einbruches beschuldigt, obwohl er einen ganz anderen Verdacht äußerte.

B. Von allen im Deutsch - Horschowitz vorgekommenen Einbrüchen und Diebstählen wurde noch kein einziger Fall durch das Bemühen des Oberwachtmeisters Janusch aufgeklärt, da er scheinbar für diese seine eigentliche Berufspflicht bei weitem nicht jene Energie und Tennen Eifer aufbringt, als in Fällen privater Schikanen.

9. Ganz besonders kennzeichnend ist die Handlungsweise, die der Oberwachtmeister Janusch zwecks Beseitigung des im Dome allgemein beliebten Oberlehrers Josef Vancura an den Tag legte. Er sandte eine mehr als 20 Anklagepunkte enthaltende Anzeige gegen den Oberlehrer Vancura an den Landesschulrat und erwirkte tatsächlich dessen Versetzung aus Dienstesrücksichten, ohne daß dem Falle eine Untersuchung oder ein Disziplinarverfahren vorangegangen wäre. Als der Oberlehrer Vancura, der sich diese Handlungsweise keineswegs stillschweigend bieten lassen wollte, zwecks Klarstellung der ganzen Angelegenheit dieselbe bei der Staatsanwaltschaft in Brüx anhängig machte, organisierte nun der Ober Wachtmeister Janusch gegen den genannten Oberlehrer einen wahren Feldzug. Mit allen Mitteln versuchte er Belastungsmaterial gegen den Oberlehrer zusammenzutragen, zu welchem Zwecke er alle möglichen Mädchen und Parteien selbst in fremden Privatwohnungen den peinlichsten Verhören unterzog. Viele Parteien wurden, ohne davon zu wissen, durch den Oberwachtmeister als Zeugen vor Gericht zitiert. Es ist erklärlich, daß dieser Vorgang in der Bevölkerung berechtigte Empörung auslöste, umsomehr, als die Leute gerade während der dringendsten Anbauzeit vor Gericht maßten, wo se unverrichteter Dinge wieder entlassen wurden. Selbstverständlich erhielten sie weder für den weiten Weg noch für einen Tag Arbeitsversäumnis irgendeine Vergütung. Selbst 8- bis 10jährige Kinder wurden mit ihren Eltern über Veranlassung des Oberwachtmeisters ganz grundlos vor Gericht geladen. Es ist weiter bezeichnend, daß der Oberwachtmeister durch verschiedene Behauptungen den Zeugen Josef Schindler bei der Einvernahme derart in Aufregung versetzte, daß dieser in schwere Krämpfe verfiel und mit Auto nach Hause gebracht werden maßte. Der Oberwachtmeister hatte jedoch noch die Kühnheit, den genannten Zeugen selbst dem Richter gegenüber als Simulanten zu bezeichnen; obgleich ein ärztliches Gutachten dessen schweres Leiden voll bestätigt. Zu allem Überdruß erkühnte sieh der mehrerwähnte Oberwachtmeister, an den behandelnden Arzt Dr. Dembitzki die dienstliche Anfrage zu stellen, was dem Zeugen Josef Schindler eigentlich fehle.

10. Welch unbefugte Übergriffe sich Oberwachtmeister Janusch gegenüber dem praktischen Ärzte Dr. Leo Dembitzki dienstlich erlaubte, um die Krankheiten verschiedener Patienten auszuforschen, sei im Folgendem dargestellt:

Oberwachtmeister Janusch erschien in der Ordination des MUDr. Leo Dembitzki und verlangte von ihm unter der Angabe, daß er im Dienste komme, ausgerüstet mit Seitenwaffe und Revolver, die Bekanntgabe, wann vor etwa einem Jahre ein gewisser Patient erkrankt sei, was ihm gefehlt habe, wie lange er in ärztlicher Behandlung stand usw. Selbstverständlich wurde ihm diese Auskunft vom Ärzte verweigert.

Kurze Zeit später erschien der Wachtmeister Vojaèek bei Dr. Dembitzki und verlangte gleichfalls dienstlich und unter der Bemerkung, von seinem Vorgesetzten, Oberwachtmeister Janusch, geschickt zu sein, von dem Ärzte die Auskunft, seit wann und wie lange Herr Josef Schiadler an Magenkrämpfen leide. Dr. Dembitzki verweigerte ganz entschieden auch diesmal die Auskunft und verbat sich ein für allemal die Einmischung der Gendarmerie in seine ärztlichen Angelegenheiten.

Vor kurzer Zeit gebar Frau Ida Schiadler, Kaufmannsgattin in Deutsch - Horschowitz ein Kind. Bald nach der Geburt erzwang sich Oberwachtmeister Janusch unter der Angabe, Bali er im Dienste komme, den Zutritt zum Krankenbett und frug die Kranke, was ihr fehle, wie lange sie krank sei und wer sie behandle. Als dieselbe Frau nach einem halben Jahre an einer Rippenfellentzündung erkrankte, erschien er abermals und verlangte wiederum die Diagnose.

Frl. Ida Schuldes war schwanger. Einige Tage nach Feststellung der Diagnose erschien Oberwachtmeister Janusch wieder in dienstlicher Eigenschaft in der Ordination des Dr. Dembitzki und verlangte zu wissen, ob Frl. Schuldes schwanger sei und sich das Kind nicht abtreiben lassen wollte. Auch diesmal verweigerte der Arzt jede Auskunft. Nun erschien Oberwachtmeister Karl Janusch immer wieder von Zeit zu Zeit heil Frl. Schuldes und verlangte von ihr zu wissen, ob sie sich das Kind abtreiben lasse. Diese fortwährende Marter blieb natürlich nicht ohne Wirkung und hinterließ heil der Schwangeren einen sehr deprimierenden und gesundheitsschädlichen Eindruck. Das Kind war nach der Geburt auch dementsprechend schwach. Trotzdem Frl. Schuldes normal entbunden hat, lieh sie der Oberwachtmeisten nachher mit seinen Verfolgungen nicht zur Ruhe kommen. Das Häuslerehepaar Schiadler, Eltern von 14 Kindern, wurde von dem mehrgenannten Oberwachtmeister während der Woche in die Gemeindekanzlei gerufen und dort von ihm im Namen des Gesetzes aufgefordert zu sagen, was Frau Schiadler vor einem Jahre gefehlt habe, etc. Erzeigte das Ehepaar ganz grundlos bei der Staatsanwaltschaft wegen Fruchtabtreibung an.

Durch alle diese Übergriffe der Gendarmerie wird Herr MUDr. Leo Dembitzki in der Ausübung seines ärztlichen Berufes auf das schwerste geschädigt, denn die Bevölkerung scheut sich selbstverständlich, zu einem Ärzte zu gehen, der unter Gendarmeriekontrolle steht. Diese Ansicht wurde dem Ärzte offen ins Gesicht gesagt. (Zeugen: Frau Fanny Sperk, Frl. Fauska, Frl. Lifka u. a.) - Da sich Dr. Dembitzki nur unter schwersten Opfern eine Existenz gründen könnte, leidet seine Praxis sehr, weil sich jeder fürchtet, mit der Gendarmerie in Konflikt zu kommen, un<1 deshalb lieber den 10 km weit entfernten Arzt aufsucht. Durch die geschilderten Übergriffe der Gendarmerie in Deutsch - Horschowitz soll, man kann ja nicht anders annehmen, die Praxis zum Scheitern gebracht worden.

11. Denn Häusler Josef Schindler schuldet der Oberwachtmeister Janusch bis heute noch die Entlohnung für verschiedene ihm früher geleistete Arbeiten, wie Brennholzzerkleinerung usw. und der Oberwachtmeister lebt anscheinend in dem Glauben, kraft seines Amtes einem armen Häusler mit zahlreicher Familie zu unentgeltlicher Arbeitsleistung heranziehen zu können.

12. Durch Zeugen kann bewiesen werden, daß der Oberwachtmeister geflissentlich in Flaschenbierhandlungen zechte, obwohl er wissen trollte und muhte, dalli hier der Ausschank verboten ist.

13. Selbst der Gemeindevertretung verursachte Oberwachtmeister Janusch durch wiederholte Anzeigen in Sachen des Gemeindefriedhofes und des Isolierlokales viele Scherereien, obwohl er wissen muhte, daß bei der jetzigen Finanzlage der Gemeinde, hervorgerufen durch, die Auswirkungen des Gemeindefinanzgesetzes, an eine Neuanlegung eines Friedhofes nicht gedacht werden kann. Bezeichnend für die Stimmung in der Gemeinde gegen den Oberwachtmeister ist der laut Sitzungsprotokoll in der Gemeindevertretung gefaßte Beschluß, dem Oberwachtmeister Janusch in Anbetracht seiner Haltung den bullerst billigen Mietzins für seine im Gemeindehaus befindliche Wohnung den gesetzlichen Bestimmung angemessen zu steigern.

Die Interpellanten bemerken noch, daß sowohl von Seite des Herrn Dr. Dembitzki als auch vom Oberlehrer Vancura Beschwerdeanzeigen gegen den Oberwachtmeister Karl Janusch beim Abteilungskommando in Komotau anfangs April l. J. eingebracht wurden. Auf Grund der eingebrachten Beschwerden wurde ein Kapitän zur Durchführung einer Untersuchung an Ort und Stelle entsandt und von diesem im Gemeindeamte alle Parteien verhört. Über dieses Verhör wurde ein Protokoll aufgenommen. Darauf hin erhielt der Oberwachtmeister einen vierwöchentlichen Urlaub und man nahm allgemein an, daß er nach Ablauf dieses Urlaubes versetzt werden würde. Dies geschah jedoch nicht und Oberwachtmeister Janusch versieht nach wie vor in gewohnter Weise seinen "Dienst". Es ist erklärlich, dalli viele Bewohner nunmehr in ständiger Furcht vor der Rachsucht des Oberwachtmeisters leben.

Auf Grund dieses Sachverhaltes stellen die Interpellanten an den Herrn Minister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit die in dieser Interpellation geschilderten Übergriffe untersuchen zu lassen und den schädigen Oberwachtmeister wegen seiner Überschreitungen gebührend zu bestrafen?

2. durch Versetzung des Oberwachtmeisters Karl Janusch der Bevölkerung von Deutsch - Horschowitz endlich die Ruhe zu ihrer Arbeit und den Frieden in Familie und Gesellschaft wieder zu geben?

Prag, am 3. Juni 1930.

Geyer,

Knirsch, Simm, Ing. Jung, Krebs, Köhler, Kasper, Dr. Schollich, Matzner, Dr. Szüllö, Dobránsky, Fedor, Hokky, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Szentiványi, Dr. Jabloniczky, Dr. Hassold, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Horpynka, Ing. Kallina, Schubert.

 

Pùvodní znìní ad 557/IV.

Interpellation

des Abgeordneten Andor Nitsch und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur in Angelegenheit der Maßregelung deutscher Kinder in der slowakischen Bürgerschule in Stará Lubovòa wegen deutschem Sprechen in der Pause.

Herr Minister!

Drei Schüler isr. Konfession und deutscher Muttersprache der staatlichen Bürgerschule in Stará Lubovòa unterhielten sich in der Pause untereinander in ihrer deutschen Muttersprache. Als der Leiter der Schule, Direktor Rejtár, dies hörte, rief er die Lehrer der Schule zu einer Konferenz und beantragte, den Kinderwagen ihres Sprechens in deutscher Sprache aus sittlichem Betragen eine schlechte Note zu erteilen. Der Antrag wurde auch gegen die Stimme des stundengebenden Lehrers der als Fakultativ - Gegenstand unterrichteten deutschen Sprache angenommen. Auf schriftliche Einsprache des Lehrers der deutschen Sprache der dadurch den Ernst des Unterrichtes und die Autorität gefährdet sah, erschien der Bezirksschulinspektor aus. Kesmark, Malik in der Schule, untersuchte den Fall, gab dem Direktor Recht, bestätigte das Urteil der Konferenz, worauf die Kinder aus sittlichen Betragen tatsächlich eine schlechte Note erhielten.

Der Lehrer für deutsche Sprache zog hieraus die Konsequenz, stellte den Unterricht ein und wird auch seither der Unterricht der deutschen Sprache nicht erteilt.

Wir fragen den Herrn Minister:

1. Hat der Herr Minister Kenntnis von diesen Verfolgungen deutscher Kinder, welche mangels deutscher Schulen gezwungenerweise slowakische Schulen besuchen müssen?

z. Billigt der Herr Minister das Vorgehen des Direktors und Lehrkörpers der staatlichen Bürgerschule in Stará Lubovòa und des Bezirksschulinspektors in Kesmark?

3. Wenn nicht, ist der Herr Minister geneigt, Verfügungen zu treffen, daß das an den Kindern begangene Unrecht gutgemacht und die schlechte Note annulliert werde?

4. Ist der Herr Minister geneigt, überhaupt zu veranlassen, daß solche Verfolgungen anders- sprachigen Kinder in den slowakischen Schulen unmöglich gemacht werden?

Prag, am 5. Juni 1930.

Nitsch,

Geyer, Dobránsky, Dr. Törköly, Dr. Jabloniczky, Simm, Fedor, lng. Jung, Matzner, Knirsch, Köhler, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Horpynka, Dr. Schollich, Kasper, Schubert, Krebs, Dr. Keibl, Hokky, Dr. Szüllö, Dr. Holota, Ing. Kallina, Szentiványi.

 

Pùvodní znìní ad 557/V.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Johann Jabloniczky und Genossen

an den Minister des Innern wegen Übertretung der Amtsgewalt seitens des Kreishauptmannes in Vágsellye- Šala n. Váhom.

Die röm-kath. Kirche in Vágsellye wurde vor circa 30 Jahren renoviert und neu gemalt.

In der Vorhalle der Kirche befindet sich gemalt auch das Bild des heiligen Stefan, wie er seine Königskrone der heiligen Maria anbietet und das Bild des heiligen Ladislaus, wie er mit dem Schwerte aus einem Felsen Wasser hervorzaubert.

Nun hat der Kreishauptmann von Vágsellye angeordnet, daß diese Bilder zu übermalen sind und zwar wurde die Anordnung mit Berufung auf höheren Befehl getroffen.

Abgesehen von allem anderen berufen wir uns darauf, daß in Prag in mehreren Kirchen sogar die Krone von Ungarn auch heute noch ohne Anstand als Malerei besteht und die Èechoslovakische Republik ist davon nicht zusammengestürzt. Wir fragen den Herrn Minister:

1. Welche ist Tenne Obrigkeit, die den Kreishauptmann von Vágsellye angewiesen hat, die Übermalung der obigen zwei heiligen Bilder von Kunstwert anzuordnen?

2. Identifiziert sich der Herr Minister mit dieser Anordnung, die doch jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt?

3. Wenn nicht, ist der Herr Minister gewillt, den fraglichen Kreishauptmann zur Einhaltung der Grenzen seiner Amtsgewalt anzuweisen?

4. Ist der Herr Minister gewillt auch alle: seine übrigen untergebenen Amtsstellen anzuweisen, die religiösen Gefühle der Staatsbürger, die zu den nationalen Minderheiten gehören, zu schonen?

Wir ersuchen um klärt; Beantwortung dieser unserer Interpellation innerhalb der vorgeschriebenen zwei Monaten nach der Geschäftsordnung des Parlamentes.

Prag, den 2. Juni 1930.

Dr. Jabloniczky,

Hokky, Dobránsky, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Petersilka, Fritscher, Krumpe, Greif, Oehlinger, Scharnagl, Matzner, Horpynka, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Dr. Hassold, Dr. Törköly, Kunz, Dr. Szüllö, Fedor.

 

Pùvodní znìní ad 557/VI.

Interpellation

der Abg. Richard Köhler, Hugo Simm und Genossen

an den Eisenbahnminister

betreffend die Verkehrsverhältnisse auf der Eisenbahnlinie Prag - Seidenberg.

Seit der Einstellung der direkten Züge Reichenberg - Nimburg - Znaim- Wien, mit denen diese Strecke in achtstündiger Fahrt in direkten Wagen zurückgelegt werden konnte, verfügt Reichenberg übel eine einzige Schnellzugverbindung mit Wien, und zwar die über Pardubitz - Brünn - Lundenburg. Nicht allein, laß auf dieser Strecke keine direkten Wagen zwischen Reichenberg und Wien geführt werden, ist das Um- und Zusteigen in Pardubitz in die meist sehr überfüllten Züge der Hauptstrecke Bodenbach - Prag - Brünn - Wien mit allerlei Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten Für das reisende Publikum verbunden. Namentlich für die Nachtfahrten ist vollkommen unzureichend vorgesorgt, was sie für die Reisenden durch die damit verbundenen Anstrengungen praktisch unnützer macht. Die Verbindung über Jungbunzlau - Nimburg - Znaim wurde im laufe der letzten Jahre immer mehr verschlechtert und bringt schon infolge des wiederholten Umsteigen sehr große Unbequemlichkeit für die Reisenden mit sich. Diese schwere Vernachlässigung des Reiseverkehrs von Nordböhmen nach Wien und darüber hinaus kann nicht scharf genug verurteilt werden, da sie beweist, daß die beteiligten Eisenbahnverwaltungen für die Bedeutung eines raschen und halbwegs bequemen Personenverkehres für die Pflege unserer geschäftlichen Beziehungen mit dem Auslande nicht das nötige Verständnis aufbringen. Wien ist der geschäftliche Mittelpunkt eines Staates, der heute noch einen namhaften Teil unseres Exportes, u. zw. gerade aus den nordböhmischer Industriestädten, aufnimmt. Wir können daher diese künstliche Abschürfung von Wien und seinen südlich und südöstlich gelegenen Gebieten nicht länger ertragen, ohne an unserer Wirtschaft schwer Schaden zu leiden. Über Wien führt auch der Vorher nach dem Süden und heil der gänzlichen Unzulänglichkeit der Verbindungen zwischen frag, Linz und darüber hinaus bilden die nach Wien führenden Linien die einzigen Reisemöglichkeiten. Im Zusammenhänge damit soll nicht unerwähnt bleiben, daß auch eine Wiener Reise über Prag sehr zeitraubend und unwirtschaftlich ist, namentlich seit der unmittelbare Anschluß an den Tagesschnellzug vom Wien in Všetat gegen Reichenberg aufgelassen wurde.

Die größte und schmerzlichste Überraschung hat aber der neue Sommerfahrplan im Personenzugsverkehr, namentlich im Verkehr von Reichenberg nach Prag und zurück, gebracht. Die Personenzüge Nr. 1103, 1110, 1112 weisen durchwegs um 22-30 Minuten längere Fahrzeiten auf, da die Aufenthalte in Všetat, Jungbunzlau, Bakov, Turnau und anderen Stationen um das Doppelte vergrößert wurden. Auch bei den Schnellzügen Nr. 48 und 49 sind längere Fahrzeiten vorgesehen, was um so befremdender wirkt; als im benachbarten Deutschland die Fahrzeiten gekürzt werden und auch bei uns die letzten Monate den Beweis erbracht haben, daß im Personen- und Schnellzugsverkehr sehr wohl die bisherigen Fahrzeiten eingehalten w erden können.

Das Industriegebiet von Reichenberg, Gablonz und seinem weiteren Hinterlands braucht auch im Personenverkehr eine rasche und verläßliche Bedienung. Die meistert der drei genannten Personenrüge wurden bisher, weil die Schnellzüge zur Bewältigung des Verkehres nicht auslangen und weil die Personenzüge in Prag unentbehrliche Zugsanschlüsse näh und von anderen Richtungen vermitteln, stark benützt.

Die Interpellanten frühen deshalb den Herrn Minister:

1. Sind ihm die oben geschilderten Verhältnisse bekannt?

2. Ist er bereit, dafür Sorge tragen zu wollen, daß die bedeutsamen Industriegebiete Nordböhmens endlich moderne Verkehrsverhältnisse für die Verbindung mit Prag und Wien erhalten?

Prag, am 3. Juni 1930.

Köhler, Simm,

Knirsch, Geyer, Schubert, Ing. Jung, Krebs, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Horpynka, Matzner. Dobránsky Dr. Jabloniczky, Fedor, Kasper, Dr. Hassold, Dr. Szüllö, Hokky, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Holota.

 


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP