Pùvodní znìní ad 402/I.

Interpelacja

pos³ów Šliwki Karola, Klimenta Gust. i tow.

do ministrów robot publicznych i socjalnej opieki

w sprawie masowej restrykcji górników w rewirze ostrawsko-karwinskim i braku jakichkolwiek œrodków zaopatrzenia lub pomocy dla restryngowanych.

Od tygodnia jest ju¿ w ruchu masowa restrykcja robotników, zatrudnionych w przemyœle górniczym rewiru ostrawsko-karwinskiego. Dyrekcje kopalñ przeprowadzaj¹ wydalania zatrudnionych robotników bez porozumienia z radami kopalnianymi i bez wzglêdu na materialne po³o¿enie górnika, przyczem nieraz zdarzaj¹ siê takie wypadki, restrykcji ulegaj¹ ze wzglêdów politycznych lub nacjovalnych - ¿e szkod¹ dla uciskanej mniejszoœci narodowej (polskiej) robotników - ludzie najmniej zaopatrzeni i obarczeni liczn¹ rodzin¹. Zwa¿ywszy, ¿e górniczy stan robotniczy przechodzi ju¿ od kilku lat wielki kryzys zarobkowy, który siê odbija bardzo ujemnie na stopie ¿yciowej górnika staje siê los górnika po przeprowadzonej restrykcji nieznoœnym. Oburzenie ogólne wywo³uj¹ faktu, ¿e wydalania górników dziej siê nieraz nie z powodu potrzeb produkcji lecz z osobistych lub politycznych animozji, jak o tê œwiadczy wydalenie górnika Kocha Winc. z szybu Henryka (Larisch-Mönnich) w Karwinie, Rohela Ferdyn., Holeka Fr., Korzeniowskyho Milana ze szybu Jadwiga w Pietrzwa³dzie za udzia³ w domniemane) agitacji przeciw Nar. Sdruženi.

O ile wydaleni z pracy nie maj¹, jeszcze ustawa, przepisanego wieku i iloœci lat przepracowanych, wymaganych na wypadek prowizji, wówczas ci ludzie pozostaj¹ bez wszelkiej pomocy jak ze strony kasy brackiej tak ze strony pañstwowych urzêdów.

Praktyka kas brackich przy ocenie zdolnoœci czy niezdolnoœci do pracy przez komisje lekarskie wzglêdnie sady rozjemcze przy kasach brackich wobec braku funduszów w kasach brackich - jest tego rodzaju, ¿e wielu uprawnionych do prowizji i nie zdolnych do pracy wydalonych górników nie otrzymuje prawa na prowizjê wzglêdnie rente inwal.

Dlatego podpisani zapytuj¹ pp. ministrów, czy znane im s¹ faktu masowych restrynkcyj, a jeœli im s¹ znane, to podpisani pozwalaj¹ sobie zapytaæ sigm, co zamierzaj uczyniæ, aby po³o¿yæ kres dalszej samowolnej restrykcji górników. restryngowanym opatrzyæ pomoc czy w postaci nowego zatrudnienia, prowizji, czy te¿ w postaci specjalnej zapomogi w bezrobociu.

Praga, dnia 10. kwietnia 1930.

Šliwka, Kliment, Kuhn, Dvoøák, Hadek, Èižinská, Steiner, J. Swoboda, Kubaè, Tyll, Vallo, Höhnel, Juran, K. Procházka, Štìtka, Hrubý, Barša, Novotný, Zápotocký, Hodinová, Babel.

Pùvodní znìní ad 402/V.

Interpellation

der Abgeordneten Richard Köhler, Rudolf Kasper und Genossen

an den Minister für Volksverpflegung in der Frage der Ernennungen in den Zentralbeirat (Studienbeirat) für Verbraucherfragen.

Die bereits erfolgten Ernennungen in den Zentralbeirat für Verbraucherfragen lassen offensichtlich erkennen, da entgegen den demokratischen Grundsätzen der Gleichheit eine Reihe von Spitzen- und größeren Gewerkschaftsverbänden der Arbeitnehmer von einer Vertretung in diesem Beirate ausgeschlossen wurden. Diese Verbände sind übrigens nicht einmal über den formalen und juristischen Aufbau dieses Beirates und die vorbereitenden Arbeiten unterrichtet worden. An der Zweckerfüllung dieser höchstwichtigen Einrichtung haben in eistet Linie die breiten Massen der Verbraucher, die Arbeitnehmer ohne Unterschied, das grünte Interesse und es befremdet daher umso mehr, wenn durch die Übergehung unpolitischer Gewerkschaften eine an die Hunderttausende reichende Anzahl von Mitgliedern derselben in augenfälliger Weise an der Mitberatung wirtschaftlich wichtiger Fragen von vornherein gehindert werden soll und von der Vertretung gleicher Verbraucherinteressen in den hiezu berufenen Einrichtungen ausgeschlossen wird.

Da der Herr Minister selbst nach seinem eigenen Aussprache den Standpunkt betont, daß Wirtschaftsfragen nicht machtpolitisch gelöst werden dürfen, erfahrungsgemäß vielmehr eine unvoreingenommene Vertretung in den zuständigen Beratungsstellen und Einrichtungen dem Zwecke derselben und damit der Lösung wichtiger Verbraucherfragen am besten zu dienen vermag, so stellen die Unterzeichneten an den Herrn Minister für Volksverpflegung die Anfrage:

Ist dem Herrn Minister bei der Ernennung der Mitglieder in den Zentralbeirat für Verbraucherfragen die ungerechtfertigte Ausschaltung einzelner großer Arbeitnehmerverbände von der Vertretung in demselben bekannt?

Ist der Herr Minister geneigt, dem Verbande deutscher Gewerkschaften mit dem Sitze in Russig, mit ungefähr 50.000 Mitgliedern, die ihm gebührende Vertretung in dieser rein wirtschaftlichen Einrichtung einzuräumen?

Prag, am 8. April 1930.

Köhler, Kasper, Ing. Jung, Horpynka, Dr. Keibl, Geyer, Dr. Schollich, Dr. Hanreich, Schubert, Simm, Matzner, Knirsch, Krebs, Dr. Hassold, Dr. Szüllö, Dobránsky, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Holota, Fedor; Dr. Jabloniczky, Hokky, Ing. Kallina.

Pùvodní znìní ad 402/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die Verhältnisse der Schulinspektoren in der Èechoslovakei.

Seit dem Jahre 1873 besteht die Standesgruppe der Bezirksschulinspektoren als eine provisorische Einrichtung. In allen Kulturstaaten Europas und in allen Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns sind deren Verhältnisse geregelt, nur der èechoslovakische Staat bildet eine Ausnahme, trotzdem die Lebensverhältnisse hier keine wesentlich andere sind als anderswo. Seit dem Bestande der Republik wurden wiederholt Versuche zur Regelung der rechtlichen und finanziellen Verhältnisse der Bezirksschulinspektoren unternommen, bisher aber nicht durchgeführt.

Zu den Gehaltsgesetzen 103126 (Staatsangestellte) und 104/26 (Lehrer) wurden von beiden Häusern des Parlaments einstimmig zwei Resolutionen angenommen, durch welche die Regierang aufgefordert wurde, zur Regelung der rechtlichen und finanziellen Verhältnisse der B. Sch. Insp. das Notwendige zu unternehmen.

Seither wurden unter den Ministern Dr. Hodža und Dr. Štefánek im ganzen 4 Gesetzentwürfe über die B. Sch. I. ausgearbeitet, von denen der letzte auch im Achterausschusse genehmigt wurde. Gesetz geworden ist er aber nicht, da das Parlament aufgelöst wurde.

Nun ist ein neues Parlament gewühlt, eine neue Regierung ernannt, ein neuer Minister im Amte. Es muß daher verlangt werden, daß der berechtigte und eindringliche Notschrei der Bezirksschulinspektoren um endliche Erlösung aus Jahrzehntelanger Unsicherheit und finanzieller Not Gehör findet.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur, ob er bereit ist, mit der grünten Beschleunigung einen Gesetzentwurf im hause vorzulegen, der die Rechtsverhältnisse der Bezirksschulinspektoren und ihre Bezüge in einer dem modernen Zeitgeiste und einem demokratischen Staate entsprechenden Weise regelt?

Prag, am 5. April 1930.

Dr. Schollich, Dr. Keibl, Dr. Hassold, Knirsch, Szentiványi, Ing. Kallina, Horpynka, Kasper, Simm, Krebs, Nitsch, Dobránsky, Hokky, Ing. Jung, Matzner, Geyer, Köhler, Schubert, Dr. Törköly, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Fedor, Dr. Holota.

Pùvodní znìní ad 402/VII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die Errichtung von Pflichtfortbildungsschulen für Mädchen.

Die Errichtung von Pflichtfortbildungsschulen für Mädchen ist bereits im Gesetze vom 13. Juli 1922, Nr. 226 vorgesehen. Sie ist eine gebieterische Notwendigkeit. Mit 14 Jahren, in einem Alter, da eine erzieherische Beeinflussung der Mädchen so notwendig ist und noch leicht möglich wäre, verlassen diese die Pflichtschulen. Für den größten Teil der Schülerinnen (Fabriksarbeiterinnen, Hausgehilfinnen) ist damit das Ende der Schulzeit und zugleich das Ende Jeglicher pädagogischer Einwirkung genommen.

Die Pflichtschule ist nicht imstande, die Mädchen mit allen für das Leben notwendigen Kenntnissen und Fertigkeiten auszustatten. Seit einigen Jahren ist zwar in den Lehrplan der Pflichtschulen Haushaltungskunde aufgenommen und im letzten Schuljahre in den meisten Schulen auch Kochunterricht eingeführt worden, doch kann diesen Gegenständen nicht genügend Zeit gewidmet werden, zu dem ist das volle Verständnis für diese Gegenstände bei Kindern wohl noch nicht vorhanden.

Da aber eine gründliche hauswirtschaftliche Ausbildung der weiblichen Jugend durch die Schule unbedingt notwendig ist, muß umsomehr die Errichtung von mindestens zweijährigen hauswirtschaftlichen Pflichtfortbildungsschulen gefordert werden. In den Lehrplan dieser Schulen wären aufzunehmen: Lebens- und Staatsbürgerkunde, Haushaltungskunde und Kochen, Gesundheitslehre, Kinder- und Krankenpflege, Haushaltungsrechnungen, einfache Aufsätze, schöngeistige Lektüre und womöglich Gesang und körperliche Erziehung.

Der obligatorische Besuch dieser Pflichtfortbildungsschulen würde besonders für Fabriksarbeiterinnen ein Gegengewicht gegenüber der eintönigen, mechanischen Fabriksarbeit bilden, vor allem aber die Mädchen für den Beruf der Hausfrau und Mutter vorbereiten, woran es jetzt mangelt. Auch den Hausgehilfinnen würde der Besuch dieser Schulen von großem Nutzen sein.

Jenen Mädchen, welche einjährige Lehrkorse hauswirtschaftlicher Richtung besuchten, wäre der Besuch der Pflichtfortbildungsschulen zu erlassen.

Schülerinnen, welche zum Besuche gewerblicher oder kaufmännischer Fortbildungsschulen verpflichtet Bind, müßte auch Unterricht in den hauswirtschaftlichen Fächern erteilt werden:

Ob dies in den hauswirtschaftlichen Fortbildungsschulen oder in einigen Abteilungen der gewerblichen und kaufmännischen Fortbildungsschulen geschehe, wäre Sache der Organisation und des Bedarfes je nach der Gröle der Orte und der Zahl der Schülerinnen.

Alle Mädchen, auch die des flachen Landes, müßten erfaßt werden. Für diese müßte der Unterricht entsprechend den Anforderungen, die der Beruf der Bäuerin stellt, gestaltet werden. Gerade für zukünftige Landfrauen ist eine weitere Fortbildung durch gediegenen Unterricht notwendig. Wo landwirtschaftliche Volksbildungsschulen bestehen, könnten diese die hauswirtschaftliche Ausbildung übernehmen, und so die Pflichtfortbildungsschule ersetzen.

Die Gefertigten halten es für unbedingt notwendig, daß in den weiblichen Pflichtfortbildungsschulen der Einfluß der Lehrerin maßgebend sei und der Unterricht in erster Linie durch weibliche Lehrkräfte besorgt werde. Daraus ergibt sich auch die Selbstverständlichkeit, daß zur Beratung über Errichtung solcher Schulen Lehrerinnen mit herangezogen werden.

Die Errichtung von Pflichtfortbildungsschulen für Mädchen wäre ein großer Schritt zur besseren Ausbildung der weiblichen Jugend.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur, ob er bereit ist, einen Gesetzentwurf über die Errichtung von Pflichtfortbildungsschulen für Mädchen nach den vorstehend bekanntgegebenen Gesichtspunkten ehestens dem Hause vorzulegen?

Prag, am 5. April 1930.

Dr. Schollich, Ing. Kallina, Köhler, Knirsch, Szentiványi, Nitsch, Dr. Jabloniczky, Matzner, Schubert, Dr. Hanreich, Simm, Dr. Hassold, Kasper, Dr. Holota, Dr. Keibl, Ing. Jung, Geyer, Krebs, Fedor, Dr. Törköly, Dr. Szüllö, Dobránsky, Hokky.

Pùvodní znìní ad 402/VlII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Justizminister betreffend den Sprachengebrauch beim Kreisgerichte in Mährisch Ostrau.

In einer bereits eingebrachten. Interpellation werde darauf verwiesen, daß sich das Kreisgericht in Mährisch Ostrau nicht an die Vorschriften des Sprachengesetzes hält und die ohnehin geringen Sprachenrechte der Deutschen noch darüber hinausgehend schmälert. Bei einer am 1. April beim Kreisgericht in M. Ostrau durchgeführten Verhandlung hatte Abgeordneter Dr. Schollich Gelegenheit, sich persönlich von diesem Tatbestand zu überzeugen. Die Protokollierung der Aussagen erfolgte in èechischer Sprache, weil der Schriftführer der deutschen Sprache nicht mächtig und ein deutscher Schriftführer nicht zur Stelle war. Um die Verhandlung nicht unmöglich zu machen, mußte der Rechtsanwalt Dr. Schollichs die Zustimmung hinzu geben. Der Staatsanwalt, ein sehr junger Herr, plädierte nur in èechischer Sprache, obwohl es seine Pflicht gewesen wäre, sich der deutschen Sprache zu bedienen; zumal ja der Angeklagte verstehen muß, was der Staatsanwalt behauptet und welche Anträge zu stellen er sich bemüßigt fühlt.

Auf Grund dieses Tatbestandes fragen die Gefertigten den Herrn Justizminister:

Sind Sie gewillt, auch das Kreisgericht in M. Ostrau zur Einhaltung der Sprachenvorschriften zu verhalten und dafür Sorge zu tragen, Ball deutsche Verhandlungen in deutscher Sprache durchgeführt, deutsch protokolliert werden, daß der der deutschen Sprache kundige Richter und Schriftführer in der notwendigen Anzahl vorhanden sind, weil sonst eine geordnete Rechtspflege, die doch auf der genauen Kenntnis der Sprache der Parteien beruht, einfach unmöglich ist?

Sind Sie bereit, die Staatsanwaltschaft in Mährisch Ostrau zu belehren, daß es ihre Pflicht ist, bei deutschen Verhandlungen deutsch zu plädieren und ihr zu bedeuten, daß man von der Bevölkerung schwer die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften verlangen kann, wenn die zur Wahrung der Gesetze eingesetzten Organe sich selbst nicht daran halten?

Prag, am 4. April 1930.

Dr. Schollich, Ing. Kallina, Dr. Hassold, Simm, Kasper, Dobránsky, Dr. Jabloniczky, Szentiványi, Matzner, Dr. Hanreich, Ing. Jung, Krebs, Hokky, Nitsch, Dr. Törköly, Schubert, Dr. Keibl, Köhler, Horpynka, Knirsch, Geyer, Dr. Szüllö, Fedor, Dr. Holota.

Pùvodní znìní ad 402/IX.

Interpellation

der Abgeordneten Hadek, Dr. Stern und Genossen

an den Justizminister

wegen Verschleppung des Prozesses über die Schadenersatzansprüche der durch die Talsperrenkatastrophe geschädigten Arbeiter in Dessendorf.

Am 18. September 1916 wurde der durch unverantwortliche Profitwut unter Außerachtlassung aller bautechnischen Voraussetzungen errichtete Staudamm an der Weilen Desse im Isergebirge durchbrochen. Über 300.000 Kubikmeter Wasser rissen in rasenden Lauf besonders in Dessendorf und Tiefenbach alles was im Wege stand, mit sich. 57 Menschensieben fielen dieser Dammbruchkatastrofe zum Opfer über 1000 Personen wurden brot-, arbeit- und wohnungslos. 31 Häuser und Betriebe wurden vollständig weggerissen, 62 Häusern und Betriebe werden durch die Wassermassen teilweise zerstört und unbewohnbar gemacht. Des Schaden, der durch die Katastrofe verursacht wurde, geht in Millionen Vorkriegskronen. Der arbeitenden Bevölkerung in Dessendorf und Tiefenbach, so weit sie ihr Leben retten konnte, wurden ihr ganzes Hab und Gut vernichtet. Möbel, Kleider, Wäsche, Kleintier, kurz ihr ganzer ärmlicher Besitz, der ganze Ertrag langer Arbeit und Entbehrungen wurde zum Raub der Fluten. In einer halben Stunde wurde sie durch den verbrecherischen Leichtsinn der für den Dammbau verantwortlichen Faktoren zu Bettlern. Die Unterstützungsaktion ergab infolge der Not der Bevölkerung während des Krieges und der Teilnahmslosigkeit der besitzenden Klasse ein klägliches Resultat.

98 Geschädigte überreichten bereits im Jahre 1919 die Klage auf Schadenersatz. 1918 begann der Prozeß gegen die verantwortlichen Falttoren: Fabrikant Wilhelm Riedel, Ing. Gebauer und Baurat Klamt. Sie wurden nach 9jährigem Prozeß im Jahre 1927 als schuldig verurteilt.

Da es sich um ein mächtiges Kapital handelt, wurden die Verhandlungen, so lange der Hauptschuldige lebte, immer wieder verschleppt, um ihm den Antritt der ohnedies zu niedrigen Strafe zu ersparen. Das Urteil wurde vom obersten Gericht bestätigt.

In der Sache wegen Ersatz des Schadens, der in schärfstem Gegensatz zu den Tatsachen nur mit 2.3 Millionen Kronen beziffert wurde, ist bis heute - also 14 Jahre nach der Katastrofe - noch keine Entscheidung gefällt worden. Die Erben des Hauptschuldigen Wilhelm Riedel, Fabrikant in Polaun, verhöhnen die Geschädigten in ihrer grenzlosen Not durch das Angebot einer Ausgleichsquote von 10%, nebst 16.000 Kè für den Ersatz der Prozeßkosten. Die Geschädigten - fast ausschließlich Arbeiter und Kleingewerbetreibende - lehnen den Ausgleich auf dieser Basis selbstverständlich ab. Die unerhört lange Dauer des gerichtlichen Verfahrens zeigt deutlich, wie man sie durch Aushungerung mürbe zu machen versucht. Unter den Geschädigten, die man 14 Jahre lang der Verzweiflung überläßt und die noch immer keine Aussicht haben zu ihrem Rechte zu kommen, und in der ganzen arbeitenden Bevölkerung von Dessendorf herrscht größte Erregung, die noch dadurch gesteigert wird, das Befürchtungen bestehen, daß einem zweiten Ansuchen der Verurteilten um Wiederaufnahme des Prozesses stattgegeben werden soll: Was die Gefahr heraufbeschwert, daß diese Opfer kapitalistischen Profitwut um jeden Anspruch auf Schadenersatz vollständig betrogen werden sollen, und daß alle ihre Anstrengungen illusorisch gemacht und ihnen neue Opfer auferlegt werden können.

Wir fragen den Herrn Justizminister:

1. Sind ihm diese unerhörten Tatsachen bekannt, die den Charakter der gegenwärtigen Ordnung und der Justiz so kraß beleuchten?

2. Ist ihm bekannt, daß trotz rechtskräftiger Verurteilung und Bestätigung des Urteils durch das Oberste Gericht eine Entscheidung über den Schandenersatz, trotzdem bereits seit der Katastrofe 14 Jahre vergangen sind, noch nicht erfolgte?

3. Ist ihm bekannt, daß die Gerichtsinstanzen alle Entscheidungen in dieser Frage verzögern?

4. Ist ihm bekannt, daß die Möglichkeit besteht, daß durch die Wiederaufnahme des Verfahrens die kapitalistischen Schuldigen vielleicht überhaupt von der Pflicht, den Schaden gutzumachen, befreit und die Geschädigten um den Schadenersatz endgültig gebracht werden könnten?

Was gedenkt der Herr Justizminister zu tun, um diesen unglaublichen Skandal zu beseitigen und den Geschädigten augenblicklichen Schadenersatz zu verschaffen?

Prag, am 3. April 1930.

Hadek, Dr. Stern, Dvoøák, Èižinská, Babel, Kuhn, Klimmt, Zápotocký, Steiner, Novotný, J. Svoboda, Vallo, Kubaè, Hrubý, Rjevaj, Šliwka, Juran, Barša, Major, K. Procházka, Hodinová, Tyll, Höhnel.

Pùvodní znìní ad 402/X.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die Beistellung von Hilfskräften für die Bezirksschulinspektoren.

Den ganz außerordentlich überlasteten Bezirksschulinspektoren wurden in letzter Zeit vielfach die definitiven Hilfskräfte weggenommen. Dabei verlangt man von ihnen eine faßt unerträgliche Last von Kanzleiarbeiten, worunter natürlich ihre Inspektionstätigkeit leiden muß. Sie müssen sich mit der Zuziehung von Lehrkräften, behelfen, die èechisch können, erhalten aber oft Absagen, weil man doch keinen Lehrer verpflichten kann, ohne Entgelt täglich stundenlang anstrengende geistige Arbeit zu leisten. Auch kommt es vor, daß ein Inspektor oft mehrere Schulbezirke mit weit über 200 Klassen zu betreuen hat. Trotzdem stellt man ihm keine Hilfskräfte zur Durchführung der Kanzleiarbeiten zur Verfügung.

Dieser Zustand ist unerträglich und wirkt sich außerordentlich schädigend auf die Tätigkeit der Inspektoren und damit auch auf die Schule selbst aus.

Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur die Anfrage: Was gedenken Sie zu tun, um den gerügten Übelstand ehestens zu beseitigen? Sind Sie bereit, den Inspektoren die notwendigen Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen?

Prag, am 4. April 1930.

Dr. Schollich, lng. Kallina, Matzner, Horpynka, Krebs, Knirsch, Kasper, Köhler, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Dr. Hassold, Geyer, Ing. Jung, Simm, Schubert, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Dobránsky, Hokky, Fedor.

Pùvodní znìní ad 402/XI.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend Verfügungen des mährisch-schlesischen Landesschulrates.

Der mährisch-schlesische Landesschulrat hat in letzter Zeit mehrere Verfügungen getroffen, die eine schwere Schädigung des schlesischen Schulwesens beinhalten: so wurde die Bewilligung zur Errichtung der einjährigen Lehrkurse an Bürgerschulen (4 Klassen) an die Bedingung geknüpft, daß die Gemeinde neben dem Sach-, auch den Personalaufwand übernehme, der Landesschulrat weigert sich ferner, die im Gesetze vorgesehenen Vergütungen für unverbindliche Gegenstände an Bürgerschulen zu bezahlen, und endlich soll der Unterricht in der èechischen Sprache an den deutschen schlesischen Volksschulen in der Weise abgebaut werden, daß er nicht mehr von der zweiten, sondern von der dritten Klasse beginnen und nicht wie bisher in drei, sondern nur in zwei Wochenstunden erteilt werden soll.

Diese Abbauerlässe, welche die gewaltsame Angleichung der schlesischen Verhältnisse au die mährischen zum Zwecke haben, widersprechen den von maßgebender Stelle gegebenen Versprechungen, dem schlesischen Schulwesen würden aus der Vereinigung Schlesiens mit Mähren keinerlei Schäden erwachsen.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur, ob er bereit ist, diese für das schlesische Schulwesen so überaus verderbliche Verfügungen des mährisch-schlesischen Landesschulrates aufzuheben und den früheren Zustand wieder herzustellen.

Prag, am 10. April 1930.

Dr. Schollich, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Ing. Kallina, Horpynka, Matzner, Dr. Hassold, Dr. Szüllö, Fedor, Kasper, Dr. Jabloniczky, Szentiványi, Dr. Holota, Ing. Jung, Krebs, Schubert, Dobránsky, Nitsch, Dr. Törköly, Simm, Knirsch, Köhler, Geyer, Hokky.

Pùvodní znìní ad 402/XIII.

Interpellation

des Abgeordneten Rudolf Böhm und Genossen

an den Justizminister

in Angelegenheit der Beschlagnahme der Deutschen Landheimat in Leitmeritz Nr. 3 vom 11. Jänner 1930.

In Nr. 3 des Wochenblattes Deutsche Landheimat vom 11. Jänner 1930 wurden Teile des Artikels Ein Neujahrsgeschenk der Finanzverwaltung an die Landwirtschaft beschlagnahmt. Der Artikel befallt sich mit dem Inhalt des Erlasses der Finanzlandesdirektion Zl. XVI/1182/27 ai 29 vom 16. Dezember 1929 mit welchem die Finanz-Landesdirektion die Steueradministrationen beauftragt, bei den Verhandlungen mit den Vertretern der Landwirtschaft über das Pauschale der Einkommensteuer für das Jahr 1929 auf einer 30%igen höheren Norm zu beharren gegenüber dem Pauschale vom Jahre 1928.

Bei der von allen Bevölkerungsschichten und ihren parlamentarischen Vertretern anerkannten Notlage der Landwirtschaft, dadurch hervorgerufen, daß nach Vieh keine Nachfrage ist, Getreide seit Ende Mai 1929 um 50.- Kè per 100 kg im Preise gefallen, Hopfen nurmehr 300.- Kè kostet, der Flachsbau vollkommen unrentabel geworden ist, die gesamte landwirtschaftliche Produktion die Erzeugungskosten nicht mehr deckt und alle landwirtschaftlichen Betriebe im Jahre 1929 passiv sind, einen Erlaß herauszugeben, nach welchem das Einkommensteuerpauschal erhöht werden soll, darf wohl auf seine Richtigkeit einer sachlichen Kritik unterzogen werden.

Unter anderen wurde in diesem Erlasse von der Finanz-Landesdirektion verlangt, daß nur dann eine Hilfskraft bei Berechnung des Einkommensteuerpauschals in Abzug gebracht werden darf, wenn im Getreidebaugebiete mehr als 29 Strich Grundbesitz und im Futterbaugebiete mehr als 36 Strich zu bearbeiten sind. In dem zum Teil beschlagnahmten Artikel wurde nun die berechtigte Frage aufgeworfen, wie sich die Finanzverwaltung die Bearbeitung von 29 Strich, bezw. 36, durch Mann und Frau allein vorstellt, wenn 2 bis 3 kleine Kinder der Obhut der Frau anvertraut sind, 6 bis 7 Stück Vieh im Stalle besorgt werden müssen und alle Hauswirtschaft von der Frau verrichtet wird. Die Bauers- und Kleinbauersfrau; die ohnehin unter der schweren Bürde von Arbeit oftmals zusammenbricht, mühte unter solchen Verhältnissen nach den Weisungen der Finanz-Landesdirektion in wenigen Jahren zugrunde gehen. Auf Grund dieser Zumutung der Finanzlandesdirektion war nun in dem Artikel folgender Satz entfalten, der im Rahmen einer sehr maßvollen Kritik sich bewegt und der vom Zensor gestrichen wurde:

Man scheint bei der Finanzverwaltung ein Interesse an ungerecht hohen Steuervorschreibungen für die Landwirtschaft zu haben.

In dem zum Teil beschlagnahmten Artikel wurde auch unter anderen auf das Vorgehen eines Steuerbeamten bei einer Steueradministration verwiesen, wie überhaupt sein Benehmen gegenüber den Vertretern der Landwirtschaft bei den Verhandlungen beschrieben. Auf eine Anfrage bei der Aussprache über die Pauschalsätze für die Einkommensteuer für das Jahr 1929 am 31. Dezember, wie es sich in der Landwirtschaft mit der achtstündigen Arbeitszeit bei Berechnung einer Hilfskraft für ein Grundausmaß von 29. beziehungsweise 36 Strich verhält, antwortete der betreffende Steuerbeamte, daß der Bauer und Kleinbauer und seine Angehörigen im Winter nur 4 Stunden arbeiten. Diese Herausforderung wird in dem Artikel unter anderem auch erwähnt und es ist folgender Satz dem Übereifer des Rotstiftes zum Opfer gefallen:

Ich habe ihn auf die Anmassung, die er sich herausgenommen hat, aufmerksam gemacht.

Die obige Behauptung, des die Verhandlung führenden Steuerbeamten, der Bauer und Kleinbauer und seine Angehörigen arbeiten im Winter nur 4 Stunden, ist nicht nur eine Herausforderung, es ist eine gänzliche Verkennung der Arbeit eines ganzen Standes und war der konfiszierte Satz wohl im Rahmen einer berechtigten Kritik, die der Steuerträger einem Beamten der Steueradministration gegenüber mit solcher Einstellung sich Herausnehmen darf.

Ein Landwirt mit einem Grundausmaße von 12 ha in der Gemeinde Karlsthal, Bezirk Tetschen Hat an die zuständige Steueradministration ein Ansuchen um Steuernachlaß auf Grund von Nonnenfrau in seinen Waldbeständen gerichtet. Am 7. Juni 1929 hat derselbe Steuerbeamte folgende schriftliche Drohung als Antwort an den Gesuchsteller gerichtet:

Der Gesuchsteller möge sein Gesuch zurückziehen, weil es eventuell sogar notwendig wäre, daß er die Kommissionskästen von etlichen tausend Kè bezahlen müßte.

Dieser Satz, der eine Einschüchterung enthält, weil eine Kommission, bestellend aus einem Fachmann des Forstwesens und einem Steuerbeamten nicht einige tausend Kè im Bereiche der Steueradministration kosten kann, hat der Zensor von Leitmeritz beschlagnahmt, trotzdem er in einer Zuschrift des betreffenden Steuerbeamten an den Landwirt Franz Hackel, Karlsthal Nr. 66 gestanden ist. Der Zensor schützt ungerechtfertigt Steuerbeamte, die durch solche Erlässe die Steuerzahler einzuschüchtern versuchen, damit sie die Gesuche um Steuernachlaß, wie es auch geschehen ist, zurückziehen und trotz des vorhandenen Schadens eine Steuerbegünstigung nicht erlangen. Das ist eine bewußte falsche Auslegung der Steuergesetze vom Jahre 1927.

Derselbe Steuerbeamte hat zu Steuerträgern, die betreffend ihrer Steuerangelegenheiten vorgeladen wurden, erklärt, daß sie nicht zur politischen Organisation des Landvolkes, zum Bunde der Landwirte gehören. Die politische Zugehörigkeit der Steuerträger geht einem Steuerbeamten nichts an und auf Grund dieses Vorkommnisses wird an dem Verhalten dieses Steuerbeamten in dem Artikel mit folgendem Satze wiederum begründete Kritik geübt:

Die Organisation der Landbevölkerung ist diesem Beamten ein Dorn im Auge, weil sie den Einzelnen, dank ihrer Organisation vor den Schikanen derart eingestellter Beamter schützt.

Dieser Satz wurde ebenfalls beschlagnahmt, obzwar er nur eine Antwort auf das ungebührliche Verhalten des Steuerbeamten war, welcher der politischen Partei des Bundes der Landwirte die Mitglieder abtreiben will.

Die beschlagnahmten Zitate sind in einem gleichbenannten Artikel desselben Inhaltes in Nr. 3 der Deutschen Landpost in Prag vom 11. Jänner 1930 unbeanständet erschienen. Es ist unverständlich, warum der Leitmeritzer Zensor jedes offene Wort einer sachlichen und berechtigten Kritik in Anbetracht der Notlage der Landwirtschaft der Öffentlichkeit vorenthält.

In Anbetracht, daß eine höhere Belastung die Landwirtschaft durch Erhöhung des Pauschales bei der Einkommensteuer nicht erträgt und daß offensichtliche, im praktischen landwirtschaftlichen Leben undurchführbare Mittel zur Erzielung eines Höheren Erträgnisses in der Landwirtschaft auf das richtige Maß zurückgeführt werden müssen und in Anbetracht des Verhaltens des Steuerbeamten, der

1. mit Bezahlung von tausenden von Kommissionskosten auf ein Ansuchen um Steuernachlaß droht.

2. Die Landwirtschaft dadurch beleidigt, daß er bei den Verhandlungen über, das Einkommensteuerpauschal für das Jahr 1929 von einer 4stündigen Arbeitszeit im Winter spricht und seine Berechnung darauf aufbaut,

3. Steuerträger über ihre politische Zugehörigkeit befragt und erklärt, daß sie nicht zum Bunde der Landwirte gehören, welche Umstände zu einer Kritik geradezu herausfordern, fragen wir:

Ist der Herr Minister bereit, den Staatsanwälten und insbesonders dem Zensor von Leitmeritz entsprechende Weisungen zu geben, daß künftighin eine derartige Unterbindung einer sachlichen Kritik unterbleibt?

Prag, am 27. Jänner 1930.

Böhm, Bistøický, Beèák, Dr. Zadina, Hodina, Machník, Windirsch, Viereckl, Halke, Kaliòak, Heller, Gläsel, Dubický, Koèandrle, Böllmann, Tùma, Platzer, Mašata, Wagner, Vencl, Zierhut, Blažek.


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