Pùvodní znìní ad 402/XIV.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
betreffend die Ausarbeitung der Lehrpläne für Volksschulen.
Im Jahre 1926 wurde durch das Ministerium für Schulwesen und Volkskultur eine Kommission einberufen, die über neue Lehrpläne für Volksschulen zu beraten hatte. Diese Verhandlungen führten zu einem vollständigen Entwurfe eines Lehrplanes, der allerdings nur im èechischen Texte vorlag, und der bisher weder veröffentlicht, noch auch eingeführt wurde. In pädagogischer Beziehung wies er gewisse Verbesserungen auf mit jedoch daran, daß er als Rahmenlehrplan für das ganze Staatsgebiet gedacht war, also auch auf den kulturellen Stand der Slovakei und Karpathorußlands Rücksicht nahm. Gegen die Herausgabe dieser Lehrpläne ergaben sich bei den politischen Parteien Widerstände, was deren Einführung verhinderte.
Nun hat das Ministerium für Schulwesen und Volkskultur in letzter Zeit neuerlich eine Kommission mit der Beratung der Lehrplanfrage betraut. Ihr gehörten mehr als 90 Personen an. Die Deutschen waren in dieser Kommission ganz unzureichend vertreten. Unseres Wissens gehörten ihr 3 deutsche Volks bezw. Bürgerschullehrkräfte und einige deutsche Bezirksschulinspektoren an. Es wurden für die einzelnen Unterrichtsfächer Unterausschüsse gebildet, deren Beratungen am 15. März abgeschlossen waren. In diesen Unterausschüssen waren die Deutschen wieder nur sehr mangelhaft vertreten, wobei nicht feststeht, ob eine deutsche Vertretung bei wichtigen Unterausschüssen (für Sprach-, Geschichts- und Gesangsunterricht) überhaupt vorgesehen war. Überdies wurde in diesen Unterausschüssen von Abstimmungen abgesehen, aufgrund der gepflogenen Beratungen hatten sie lediglich ein Gutachten abzugeben. Vom 15. bis 31. März d. J. haben die zu Berichterstattern bestimmten Landesschulinspektoren ihre Entwürfe fertigzustellen, worauf dann zu der Herausgabe der neuen Lehrpläne für Volksschulen geschritten werden soll.
Die Gefertigten erachten die Art des bisherigen Vorgangs bei der Vorberatung der Lehrpläne aus sachlichen Gründen nicht für entsprechend. Die Beratung von allgemeinen Lehrplänen ist eine für die weitere Entwicklung des Unterrichtswesens so bedeutende Frage, daß sie unter Mitwirkung der breitesten Kreise der Schulmänner erfolgen sollte. Im ehemaligen Österreich war bekanntlich die Beratung der Lehrpläne Verhandlungsgegenstand der Landlehrerkonferenzen und zwar wurden die Lehrpläne für die èechoslovakischen Volks- und Bürgerschulen von der Landeslehrerkonferenz der èechischen Lehrerschaft, jene für die deutschen Schulen von der Landeslehrerkonferenz der deutschen Lehrer beraten. Diese Behandlung ermöglichte eine Mitwirkung der Lehrerschau auf breitester Grundlage, wie auch eine gesonderte Vorberatung der Lehrpläne für die deutschen und èechischen Schulen. Damit war die Gewähr gegeben, daß die Lehrpläne den Erfordernissen der Schule entsprachen und dabei auch auf die aus der Eigenheit nationaler Kultur sich ergebenden besonderen Forderungen in den Lehrplänen Rücksicht genommen werden konnte. In letzter Hinsicht muß darauf verwiesen werden, Ball es z. B. unmöglich ist, den Lehrplan für den èechischen Sprachunterricht einfach in das Deutsche übersetzen zu lassen. Jede Sprache weist in ihrem Aufbau derartige Verschiedenheiten auf, Ball jeder Lehrplan für den Sprachunterricht auf diese Besonderheiten Rücksicht nehmen muß wenn er seiner Aufgabe überhaupt gerecht werden soll. Aus sachlichen und pädagogischen Gründen ist deshalb der Vorgang gerechtfertigt, die Beratung der Lehrpläne für die Schulen in erster Linie den Vertretern jenes Volkes zu überlassen, für dessen Schulen die Lehrpläne bestimmt sind.
Der deutschen Lehrerschaft wird die endgültige Fassung des Entwurfes für die neuen Lehrpläne für Volksschulen unbekannt bleiben, sie wird dadurch keine Möglichkeit erhalten Abänderungsvorschläge erstatten zu können. Allerdings sollen die neuen Lehrpläne für Volksschulen versuchsweise vorläufig auf 3 Jahre eingeführt werden. Aber schon ihre Durchführung in dieser Zeit kann nachteilige Folgen für den Unterricht mit sich bringen.
Die Gefertigten sehen in der Art der Vorberatungen und in der Einführung eines einheitlichen Lehrplanes für die Volksschulen aller Nationen eine schwere Gefahr für das deutsche Schulwesen. Dieser Gefahr kann nur begegnet werden, wenn die Lehrpläne für die Schulen der einzelnen Nationen gesondert festgelegt werden und wenn bei der endgültigen Festlegung die Lehrerschaft entscheidend mitwirken kann.
Die Gefertigten fordern daher, daß die neuen Lehrpläne vor ihrer Veröffentlichung bezw. Einführung in amtlichen Beratungen der Lehrerschaft, die getrennt nach ihrer Volkszugehörigkeit einzuberufen wären, behandelt werden, und daß den Beschlüssen dieser amtlichen Konferenzen Rechnung zu tragen wäre.
Sie fragen daher den Minister für Schulwesen und Volkskultur, ob er bereit ist, dieser gewiß berechtigten Forderung Rechnung zu tragen?
Prag, am 5. April 1930.
Dr. Schollich, Geyer, Matzner, Dr. Hanreich, Knirsch, Horpynka, Krebs, Dr. Keibl, Kasper, Ing. Jung, Dr. Hassold, Köhler, Simm, Ing. Kallina, Schubert, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Dr. Szüllö, Dobránsky, Dr. Jabloniczky, Fedor, Hokky.
Pùvodní znìní ad 402/XV.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
betreffend die Honorarfrage, an den gewerblichen Fortbildungsschulen.
Die Honorarfrage an den gewerblichen Fortbildungsschulen ist auch im abgelaufenen Kalenderjahre ungelöst geblieben. Die Gehälter und Löhne sämtlicher staatlicher und privaten Beamten und Angestellten sind alle mindestens mit dem Schlüssel gleich dem Fünffachen der Vorkriegszeit aufgewertet worden, die Leiterhonorare an den gewerbl. Fortbildungsschulen aber betragen das 2.8fache, die Lehrerhonorare das 3.6fache der Vorkriegsentlohnung und zwar einschließlich der sogenannten Teuerungszulagen.
Die schon lange bestehende gährende Unzufriedenheit in der Lehrerschaft hat nunmehr zur Vorlage von massenhaften Gesuchen um Valorisierung der Honorare mit dem Schlüssel gleich fünf geführt. Die Lehrerschaft betont dabei mit vollem Rechte, daß die bestehende Zurücksetzung des Fortbildungsschulwesens in der Honorarfrage eine kränkende Geringschätzung dieses Schulzweiges gegenüber allen anderen Schulgattungen in sich schließt - eine Mindereinschätzung, die in keiner Hinsicht berechtigt ist. Die gewerblichen Fortbildungsschulen haben in der Nachkriegszeit in rastloser zäher Arbeit unausgesetzte Fortschritte zu immer innigerer Anpassung an das rein gewerbliche Bildungsbedürfnis und zu vertiefter geistbildender Ausgestaltung des Lehrverfahrens gemacht, sie erfüllen in vollem Masse ihre Aufgabe, den tüchtigen bildungsfähigen Kern der gewerblichen Arbeiterschaft mit ehrlichen Mitteln vorwärts zu bringen.
Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur, ob er bereit ist, einen Antrag ausarbeiten zu lassen, und dem Hause vorzulegen, der die gesamte Bezahlung der Fortbildungsschulhonorare unter gleichzeitiger Abschaffung der bisherigen Teuerungszulagen aus Staatsmitteln vorsieht, die Leiterhonorare auf dem Satz von 1.000 Kè Jahresgebühr für die 2klassige Schule bei Z oder 8monatlicher Schulzeit bezw. von 1:250 Kc Jahresgebühr bei 10monatlicher Schulzeit bemißt und für die Bemessung der Lehrerhonorare als Grundlage die Sätze von 48 Kè I. Stufe, 56 Kè II. Stufe; 64 Kè lII. Stufe und 72 Kè IV. Stufe für die wöchentliche Lehrstunde im Monat ansetzt, wobei die Einreihung in die II. Stufe ohne weiters auf Grund des nachgewiesenen Fachkurses oder höherer gewerblicher Schulbildung geschieht, während die Einreihung in die Stufen III. und IV. an die vorher erfolgte Bestätigung im Lehramte an gewerblichen Fortbildungs-, schulen gebunden bleibt?
Prag, am 5. April 1930.
Dr. Schollich, Matzner, Horpynka, Krebs, Geyer, Szentiványi, Nitsch, Dr. Jabloniczky, Dr. Hanreich, Köhler, Dr. Keibl, Kasper, Schubert, Dr. Holota, Fedor, Dr. Hassold, Ing. Kallina, Knirsch, Ing. Jung, Simm, Dr. Törköly, Dr. Szüllö, Hokky, Dobránsky.
Pùvodní znìní ad 402/XVI.
Interpellation
der Abgeordneten Haiblick, Hadek, Kuhn und Genossen
an den Minister des Innern
betreffend die Zensurpraxis der Staatspolizei in Aussig.
Seit vielen Wochen nimmt die Praxis der Zensur in Aussig, wo der Leiter der Staatspolizei polizeikommissär Dr. Kouba in Stellvertretung der Staatsanwaltschaft Leitmeritz die Zensur ausübt, Formen an, die das Erscheinen der kommunistischen Presse, des Roten Vorwärts, der Internationale, und des Kämpfers beinahe unmöglich macht. Dr. Kouba und der Detektiv der Staatspolizei Diviš haben entgegen den gesetzlichen Bestimmungen durch Monate die Vorzensur über die Presse verhängt. Seit Wochen ist nun die Polizeidirektion dazu übergegangen, die Vorzensur durch die dem Gesetze entsprechende Zensur zu ersetzen, sie verlangt die Vorlage gedruckter, fertiggestellter Zeitungsexemplare. Die Zensurpraxis aber geschieht in einer solchen Art und Weise, daß das Erscheinen der Tagesblätter unmöglich gemacht wird.
Am 5. April hat Dr. Kouba von der Redaktion Roter Vorwärts und Internationale in Aussig die Vorlage der Bürstenabzüge der Blätter für 10 Uhr vormittags festgesetzt. Als ihm diese Abzüge überbracht wurden, hat er die Annahme verweigert und die Einhändigung der Bürstenabzüge ganzer Zeitungsseiten geordert. Zwischen 1/42 und 1/43 Uhr nachmittags sind ihm diese Seitenabzüge zur Verfügung Bestellt worden. Polizeikommissär Dr. Kouba bekann also um 1/42 nachmittags mit der Zensur der Presse. In der Zeit von 1/44 bis 1/45 wurden dem Polizeikommissariat ordnungsgemäß 5 Belegexemplare der fertiggestellten Zeitung zugestellt. Und nun wartete die Presse auf die Bekanntgabe der zensurierten Stellen. Vor 6 Uhr abends wurde Dr. Kouba angerufen, erklärte nach 6 Uhr mit der Zensur fertig zu sein. Um Z Uhr und 1/28 Abends erfolgten zwei weitere telephonische Anrufe. Dr. Kouba war nicht mehr zu erreichen, er hatte sein Amt verlassen. Um 8 Uhr abends sprach ein Redakteur auf dem Polizeikommissariat vor, ohne Dr. Kouba anzutreffen. Da bis 9 Uhr abends eine Bekanntgabe der Zensur nicht erfolgt war, wurde in der Annahme, die Blätter seien überhaupt nicht konfisziert, mit dem Drucke begonnen. Die ersten um 10 Uhr zum Bahn und Postamt Aussig beförderten Packete wurden von diesem Amt mit der Bemerkung zurückgewiesen, daß die Beschlagnahme der gesamten kommunistischen Presse bereits um 7 Uhr resp. 1/28 Uhr dem Postamt vom Polizeikommissariat Aussig telephonisch bekannt gegeben worden sei. Das Postamt Aussig a. E. 2 bestätigt schriftlich; die um 1/28 telephonisch verfügte Beschlagnahme der Zeitungsauflage. Dennoch hat Dr. Kouba entgegen der gesetzlichen Bestimmungen, bei Beschlagnahme von Zeitungen der Redaktion die zensurierten Stellen bekanntzugeben, von dieser Bekanntgabe absichtlich Abstand genommen, und so den Druck der ganzen Zeitungsauflage verhindert, da es für Verwaltung und Redaktion unmöglich ist, eine bei der Post beschlagnahmte Zeitungsausgabe, die also nicht befördert werden darf, drucken zu lassen. Polizeikommissär Dr. Kouba hat bis il Uhr nachts das Zensurerkenntniss nicht zugestellt, um dann persönlich um 11 Uhr 15 Minuten in der Druckerei einzutreffen, also in einem Zeitpunkt, von welchem ab, die Herstellung der Presse deshalb unmöglich ist, weil der Druck über Mitternacht hinaus bis in den Sonntag andauert, an welchem Tage aus tariflichen Gründen nicht gedruckt werden darf. Obwohl Polizeikommissär Dr. Kouba die Beschlagnahme der ganzen Auflage um 7 und 1/28 Uhr abends verfügt hat, also bis zu diesem Zeitpunkt die Zensur beendet hatte, hat er dennoch vollkommen willkürlich, lediglich um die Presse zu unterdrücken, ihr Erscheinen unmöglich zu machen, sie materiell zu schädigen, den gesamten faschistischen Kurs unseres Regierungsregimes recht offensichtlich zum Ausdruck zu bringen, die Zensurerkenntnisse zurückbehalten. Bei der Übergabe der Zensur, die Sonntag den 6. April erfolgte, zeigte es sich, daß Dr. Kouba das Blatt zweimal zensuriert hat. Eine Vorgangsweise, die bei ihm zur Gewohnheit wird, und durch die er die Redaktion nach erfolgter erster Konfiskation zum Drucke der ersten Ausgabe veranlaßt, um dann durch die zweite Konfiskation die gesamte erste Ausgabe zu beschlagnahmen. Diese Methode unterstützt er durch Umstellen des Gebäudes der Druckerei mit Detektiven und Polizeiagenten, die ihm nach erfolgtem Druck der ersten Ausgabe sofort den Druck melden, worauf er mit der zweiten Beschlagnahmung hervortritt und das zweite Zensurbekenntniß bekannt gibt.
Diese jedem Gesetz hohnsprechende willkürliche Zensurpraxis ruft innerhalb der Arbeiterschaft begreiflicherweise eine grolle Empörung hervor, die noch dadurch verstärkt wird, daß dasselbe Polizeikommissariat willkürliche Verhaftungen von Arbeitern vornimmt, die Arbeiterschaft des Industriegebietes absichtlich provoziert und verhafteten Arbeitslosen Erwerbslosen Unterstützungsgelder aus abgelieferten Geldtaschen unter dem Titel von Strafgeldern konfisziert. Dasselbe Polizeikommissariat hat wiederholt nicht nur kommunistische, sondern auch sozialdemokratische Wahlplakate harmlosen Inhaltes konfisziert, es hat wiederholt durch Relationen an die Staatsanwaltschaft Prozesse herbeigeführt, die durchwegs zusammengebrochen sind, und in deren Verlaufe sogar von der Staatsanwaltschaft selbst die Konfiskationspraxis des Herren Dr. Kouba als widersinnig aufs schwerste gerügt werden muhte, da er gewisse Stellen der Blätter an einem Tage konfisziert, um sie am anderen unbeanstandet durchgehen zu lassen. Dasselbe Kommissariat hat selbst die bürgerlichen Kreise der Stadt Russig gegen sich aufgebracht, sich und den Staat in einer noch nicht dagewesenen Art und Weise vor der Öffentlichkeit lächerlich gemacht - und zwar durch das Auftreten des Polizeiagenten Diviš, gegen den russischen Staatsangehörigen Samojloviè anläßlich seines Russiger Vortrages im Vortragssaal - geht mit willkürlichen Verhaftungen jugendlicher Arbeiter selbst bei den kleinsten und ruhig verlaufenden Versammlungen vor, es unterläßt jede ihm gesetzlich auferlegte Obsorge über die Arreste der Staatspolizei, die sich in Russig in einem geradezu unbeschreiblichen Zustand befinden: es verabreicht den Verhafteten eine vollkommen ungenießbare Kost, das Polizeikommissariat unter der Leitung des Herrn Dr. Kouba erweist täglich seine Unfähigkeit und es hat durch seine faschistischen Willkürakte innerhalb der Arbeiterschaft eine solche Stimmung hervorgerufen, daß niemand für etwaige gegen das Polizeikommissariat gerichtete Gewaltakte verantwortlich gemacht werden kann. Wir fragen daher den Herrn Minister des Innern:
1. Ist er bereit, jede Zensur der proletarisch-revolutionären Presse aufzuheben?
2. Ist er bereit die sofortige Abberufung des Dr. Kouba und seines Agenten Diviš zu verfügen?
3. Ist er bereit sofort einen Zustand aufzuheben, bei dem der Leiter der Staatspolizei Zensor der gesamten Presse ist?
4. Ist er bereit unverzüglich anzuordnen, daß vor der vollen Beseitigung der Zensur das Erscheinen der revolutionären Tagespresse nicht verhindert werden darf?
5. Ist er bereit anzuordnen, daß die Zensur vom Zeitpunkte der Ablieferung der Pflichtexemplare in der allerkürzesten Zeit der Redaktionen bekanntzugeben ist?
6. Ist er bereit, sofort eine Untersuchung einzuleiten über die am 6. März in Aussig erfolgten Verhaftungen Arbeitsloser und zu verfügen, daß die den Arbeitslosen auferlegten Geldstrafen rückerstattet werden?
7. Ist er bereit, sofort die Arrestlokale des Russiger Polizeikommissariates und die Verpflegung der Arrestanten zu kontrollieren und die unhaltbaren Zustände unverzüglich abzustellen?
8. Ist er bereit, die Feststellung der Leitmeritzer Staatsanwaltschaft, die die Konfiskationspraxis des Dr. Kouba in Russig in dem gegen einen Redakteur der Internationale wegen ihrer Sinnlosigkeit geführten Prozeß aufs schwerste rügen mußte, aufzugreifen und die Konfiskationspraxis des Zensors an der Hand des Materials zu überprüfen?
Prag, am 8. April 1930.
Haiblick, Hadek, Kuhn, Krosnaj, Rjevaj, Steiner, Novotný, J. Svoboda, K. Procházka, Juran, Kliment, Barša, Kubaè, Zápotocký, Hodinová, Gottwald, Vallo, Major, Tyll, Dr. Stern, Èižinská, Kopecký, Höhnel.