320/XXIV.
Interpelace
poslanců V. Beneše, Frant. Seidla a soudruhů
ministru školství a národní osvěty
o zástupcích školy v místní školní radě v Čepicích.
Okresní školní výbor v Sušicích ustanovil, že do místní školní rady v obci Čepicích, kde jest jednotřídní obecná škola, přísluší čtyři zástupci občanstva.
Toto rozhodnutí okres. škol. výboru jest v rozporu se zákonem.
Zastoupení školy v místních školních radách jest t. č. normováno zákonem ze dne 9. dubna 1920, č. 292 Sb. z. a n. a na jeho základě vydaným vládním nařízením ze dne 6. listopadu 1920, č. 605 Sb. z. a n.
Citovaný zákon 292/20 Sb. z. a n. o školské správě stanoví ve 2, odst. §u 20, že ťve školních obcích, kde je na veřejné škole trvale nebo zatímně méně učitelův ustanoveno než tři, vstoupí do místní školní rady všichniŤ a je-li učitelů více, zvolí ze sebe dva až pět členů do místní školní rady. V posledním odstavci pak ustanovuje; ťčleny místní rady školní mohou býti jen učitelé a učitelky volitelní do obecního zastupitelstva.Ť
V §u 21 stanoven jest počet zástupců školní obce v místní škol, radě podle počtu zástupců školy těmito slovy: ťZástupců školní obce (Újezdu) je vždy dvakráte tolik jako zástupců školy.Ť
Citované vlád, nařízení č. 605/1920 Sbz. stanoví v §u 6, ťže volby zástupcův učitelstva vykoná konference učitelského sboru této školy, svolaná podle oddílu XI. první hlavy řádu školního a vyuč. z 29. září 1905, č. 159 ř. z.Ť a ve 4, odstavci §u 6 jest ustanovení: ťVolen může býti člen, jemuž náleží právo hlasovací v konferenci učitelské, je-li zároveň volitelný do obecního zastupitelstva (§§ 4 a 5, zákona z 31. ledna 1919, č. 75 Sbz.).
Oddíl XI. hlavy prvé řádu škol, a vyučovacího č. 159/1905 ř. z. pak ustanovuje v § 140: ťNa obecných školách o dvou a více třídách budiž pravidelně každého měsíce konána konference učitelská.Ť Na školách jednotřídních tedy konference učitelské se vůbec nekonají a proto ani nelze tam provésti volbu zástupců školy a tito nemohou se státi členy místní škol, rady volbou.
Sluší tedy přidržeti se ustanovení prvé věty, 2. odstavce §u 20, zákona č. 292/20, že učitelé vstoupí do míst. šk. rady, kde jest na škole trvale nebo zatímně ustanoveno méně učitelův než tři. Protože však § 4, zákona z 31. I. 1919, č. 75 Sbz., jímž vydán volební řád v obcích, předpisuje, že do obecního zastupitelstva mohou býti voleni, kdož tam rok, ode dne volby zpět počítajíc, bydlí a nejsou výslovně vyloučeni z volitelnosti, jest jasno, že učitelka ručních prací a dom. nauk, která na jednotřídní škole obecné sice vyučuje, ale jest ustanovena při škole jiné, která po zákonu jest jejím hlavním působištěm a také má býti jejím sídlem pobytu (bydlištěm), nemůže býti členem místní školní rady, jíž je přikázána tato jednotřídní škola. Již z okolnosti, že nikdo nemůže bydleti aspoň roky několika obcích současně, vyplývá nemožno býti členem místní školní rady ve více obcích.
Ministerstvo školství a n. o. výnosem ze 4. ledna 1925, č. 275.-I., Věstník min. roč. VII., str. 6, čís. 8 v bodu 6 ustanovilo, že učitelé působící na několika školách, mají aktivní právo volební jen do jedné místní školní rady, a to do té, kde jest škola, určená jim za hlavní působiště.
Z toho vyplývá, že v takové obcí, kde kromě učitele a správce jednotřídní školy vyučuje učitelka ruč. prací, jíž tato škola není určena za hlavní působiště, může býti jenom jeden zástupce školy a proto také mohou býti jenom dva zástupci občanstva. Jestliže však okresní škol, výbory ustanovují v takových případech, že občanstvu příslušejí čtyři zástupci, dostávají se do rozporu se zákonem č. 292/1920 Sb. z. a porušují zásadu jím vyslovenou, že zástupců občanstva má býti vždy dvakráte tolik jako zástupců školy.
Vzhledem k tomu dovolují se podepsaní tázati:
1. Zná pan ministr uvedenou praxi okres. škol. výboru?
2. Lze tuto praksi okresního školního úřadu odůvodniti ze zákona?
3. Nelze-li ji odůvodniti, co hodlá pan ministr učiniti, aby složení místních školních rad uvedeno bylo v soulad s ustanovením zákona?
V Praze dne 4. dubna 1930.
V. Beneš, Seidl, Pik, Remeš, Brodecký, Benda, Jurnečková, dr Macek, F. Svoboda, Jaša, Stivín, Hampl, Vácha, Kučera, Srba, inž. Nečas, Biňovec, Nový, Klein, dr Winter, Staněk, Tayerle, dr Mareš.
Původní znění ad 320/IV.
Interpellation
der Abgeordneten Kirpal und Genossen
an den Minister des Innern
wegen des Verhaltens der Gendarmerie und der Staatspolizei am 6. März 1930 in Karbitz.
Für den 6. März 1930 hatte die kommunistische Partei auch in Karbitz eine öffentliche Versammlung einberufen, welche von der Polizei unterdrückt wurde. Das Verhalten, das die Gendarmen und die aus Aussig herbeigerufene Staatspolizei an den Tag legten, muß auf das schärfste verurteilt werden, Gendarmen und Staatspolizisten drangen in die angesammelten Menschengruppen ein und schlugen mit Gewehrkolben und Gummiknütteln auf sie los, wobei, wie in der Regel in solchen Fällen, überwiegend ganz unbeteiligte Zuschauer das Opfer wurde. So wurden sogar die Musikanten, welche den gleichzeitig veranstalteten Fackelzug zu Ehren des 80. Geburtstages des Präsidenten der Republik begleitet hatten, sowie auch andere Teilnehmer an diesem Fackelzug auf besonders rücksichtslose Weise behandelt. Einem Arbeiter wurde durch einen Gewehrkolbenstoß das Gebiß zerschlagen, aber auch andere Personen, und zwar vielfach ganz unbeteiligte Passanten sind zu schwerem Schaden gekommen.
Die Gefertigten stellen daher die Frage:
Ist der Herr Minister bereit, die geschilderten Vorfälle einer strengen Untersuchung zu unterwerfen, die allfällig Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen und die ihm unterstellten Organe entsprechend zu instruieren, damit solche Vorkommnisse im Hinkunft vermieden werden?
Prag, den 21. März 1930.
Kirpal, Hackenberg, Blatny, Schweichhart, Müller, Schäfer, Pohl, de Witte, Dietl, Heeger, Taub, Macoun, Kaufmann, Leibl, Roscher, Jaksch, Kremser, Grünzner, Katz, Polach, Häusler.
Původní znění ad 320/V.
Interpellation
der Abgeordneten Ing. Othmar Kallina, Matzner und Genossen
an den Finanzminister
in Angelegenheit der Belassung des Steueramtes in Mährisch Altstadt.
Die immer wieder in der Öffentlichkeit auftauchenden Gerüchte, daß das Ministerium die Auflassung einer Reihe von Steuerämtern plant, hat bei der Bevölkerung jener Städte, die durch die Verlegung der Steuerämter geschädigt werden würden, außerordentliche Unruhe hervorgerufen.
Es wird gewiß nicht bezweifelt werden können, daß auch dann, wenn die Verlegung, bezw. Zusammenlegung der Steuerämter einseitig aus staatsfinanziellen Gründen erfolgen sollte, dies dem Grundsatze der Wirtschaftlichkeit widersprechen kann, wenn mit Rücksicht auf die geografischen und Verkehrsverhältnisse durch die Verlegung der Bevölkerung schwere finanzielle und wirtschaftliche Schäden erwachsen.
Wie bekannt wurde, oll das Finanzministerium auch die Auflassung des Steueramtes in Mährisch Altstadt planen und haben sich nicht weniger als 22 Gemeinden des Gerichtsbezirkes zusammengeschlossen, um gegen die geplante Verlegung des Steueramtes Mähr. Altstadt nach Mährisch Schönberg schon mittelst Eingabe vom 12. Mai 25 eine ausführliche Vorstellung beim Finanzministerium zu überreichen aus welcher die schwere wirtschaftliche und finanzielle Schädigung der Bevölkerung einwandfrei hervorgeht.
Die Unterzeichneten fragen daher an:
1.) ob der Herr Minister bereit ist, vor Fassung eines endgiltigen Entschlusses in der Richtung der Auflassung, bezw. Verlegung von Steuerämtern auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse und Verkehrsverhältnisse entsprechend Rücksicht zu nehmen, um zu verhüten daß aus dieser Aktion nicht neuerlich eine schwere Belastung der steuertragenden Bevölkerung erwächst?
2.) Ob der Herr Minister bereit ist, unten Berücksichtigung der vorgebrachten Gründe das Steueramt in M. Altstadt aufrecht zu erhalten?
Prag, am 20. März 1930.
Ing. Kallina, Matzner, Ing. Jung, Dr. Hassold, Simm, Schubert, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Krebs, Kasper, Geyer, Knirsch, Köhler, Dr. Schollich, Dobránsky, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Holota, Dr. Szüllö, Fedor, Dr. Jabloniczky, Hokky.
Původní znění ad 320/VII.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Luschka und Genossen
an den Eisenbahnminister
betreffend nachteilige Fahrplanveränderungen.
In der Bevölkerung des Bezirkes Hultschin ist bekannt geworden, daß mit dem Inkrafttreten des neuen Fahrplanes ab 15. Mai 1930 der erste von Stadt Hultschin beziehungsweise Kuchelna in Troppau einlangende Zug statt wie bisher uni 6 Uhr 57 um eine halbe Stunde früher eintreffen und der letzte von Troppau in der Gegenrichtung abgehende Zug (derzeitige Abfahrtszeit 18 Uhr 33) eine halbe Stunde später gelegt werden soll. Außerdem soll der Schülerzug Abfahrt ab Tropfau 17 Uhr 51 ganz aufgelassen werden. Für diese einschneidenden Fahrplanänderungen wurde keine der in Betracht kommenden Gemeindewertretungen gehört, Hingegen wunden auffälligerweise dafür Außerungen des Národní výbor und seiner führenden Vertrauenspersonen eingeholt. In diesen Kreisen wird auch kein Hehl daraus gemacht, daß die Fahrplanverzögerungen auf eine weitere Erschwerung des deutschen Schulbesuches in Troppau abzielen, damit hunderte deutscher Schulkinder aus den Hultschiner Gemeinden, welche mangels auch nur einer einzigen deutschen Schulklasse im ganzen politischen Bezirke gezwungen sind, die Troppauer Schulen aufzusuchen, hiezu von den ersten Morgenstunden bis spät abends unterwegs sein zu müssen. Die dadurch verursachte Übermüdung der Kinder ist vom sozialen sowie von pädagogischen Standpunkt gleich verwerflich und widerspricht den demokratischen Prinzipien und dem Kulturniveau des Staates.
Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Eisenbahnminister die Anfrage, ob ihm diese Vorgänge bekannt sind, und ob er bereit ist, entsprechende Maßnahmen zu treffen, um das Schulbedürfnis der deutschen Hultschiner Kinder für Troppau ebenso wie dies für die tschechische Schuljugend allerorts der Fall ist, im neuen Fahrplane berücksichtigen zu Lassen.
Prag, am 19. März 1930.
Dr. Luschka, Szentiványi, Nitsch, Greif, Fritscher, Dr. Holota, Krumpe, Dr. Mayr-Harting, Scharnagl, Bobek, Dr. Petersilka, Kunz, Ing. Kallina, Oehlinger, Dr. Törköly, Hokky, Zajiček, Dr. Szüllö, Dobránsky, Dr. Jabloniczky, Fedor.
Původní znění ad 320/XI.
Interpellation
der Abgeordneten Hans Krebs, Ing. Rudolf Jung und Genossen
an den Eisenbahnminister
betreffend die Änderung der Notlage der Eisenbahnunfallsrentler, Witwen und Waisen.
Die Eisenbanhunfallsrentler, Witwen und Waisen ohne Pension sind in einer überaus bedauerlichen Lage, Obzwar es sich nur um eine verhältnismäßig kleine Gruppe von Menschen handelt, konnte bisher eine allgemeine Regelung der unhaltbaren Lage dieser verunglückten ehemaligen Angehörigen der Eisenbahn, trotz wiederholter schriftlicher Eingaben und Vorsprachen nicht herbeigeführt weiden. Die meisten dieser Unfallsrentler haben Unfälle erlitten, die ihnen eine 60% bis 100%ige Arbeitsunfähigkeit verursachen. Es handelt sich hier meist um Unfälle, die Amputationen von Gliedmassen zur Folge hatten. Die Renten, die diese Leute heute beziehen, bewegen sich in Beträgen von 100.- bis 280.- Kronen monatlich und die Renten der Witwen sind noch um mehr als die Hälfte niedriger, obzwar diese Witwen vielfach 3, 4 und 5 Kinder zu versorgen haben. Diese Renten sind derartig niedrig, daß die Betreffenden nicht in der Lage sind, jenen Anteil am Arbeitsverdienst sich hinzuverdienen, die den anerkannten perzentuellen Arbeitsunfähigkeiten entsprechen würde. Die Unfallsrenten der Eisenbahner ohne Pension versetzen die Betroffenen in die denkbar traurigste Lage. So erhält z. B, eine Witwe nach einem Unfallsrentler mit tödlichem Ausgang 20% von dem Verdienst ihres Mannes, das ist in einem Monat 237.- Kronen nach dem neuen Status ausbezahlt. Man sollte glauben, daß die Eisenbahnverwaltung die Pflicht hätte, die Angehörigen jener, die ihre Gesundheit und ihr Leben im Dienste hingegeben haben, entsprechend zu versorgen.
Eine weitere Forderung der Unfallsrentler ist das Freigeben der ärztlichen Behandlung und des Bezuges von Medikamenten. Auch diese Forderung erscheint ohne weitere Begründung selbstverständlich, denn es ist in der Tat undenkbar, daß die Unfallsrentler bei der Bemessung ihrer geringfügigen Unfallsrenten auch noch die hohen Ausgaben für Arzt und Apotheke bestreiten können. - Auch die Bewilligung der Eisenbahnbenützung zum Regiepreis wäre für die Unfallsrentler und ihre Familienangehörigen zu erteilen. Vor allem aber wäre eine gründliche Erhöhung der Unfallsrenten für alle alten Unfallsrentler ohne Pension oder Provision, welche von der früheren Eisenbahnverwaltung übernommen wurden und deren Bezüge auch heute noch nach den Löhnen und Gehältern der Vorkriegszeit berechnet werden, unbedingt notwendig, denn es ist undenkbar, daß die Bezüge dieser Eisenbahner aus der Vorkriegszeit heute noch als Grundlage für die Berechnung ihrer Renten aufrecht erhalten werden können. Die Notlage der Eisenbahner und Unfallsrentler ohne Pension ist in der Tat eine unerhörte. Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Minister an:
1. Ist der Herr Minister bereit, die nötigen Vorsorgen zu treffen, daß den Eisenbahnunfallsrentlern ohne Pension, die die Opfer ihrer Berufspflicht geworden sind, die oben aufgestellten Forderungen und Wünsche erfüllt werden?
2. Ist er insbesondere bereit, zu veranlassen, daß den Eisenbahnunfallsrentlern die zeitgemäße Erhöhung ihrer Renten endlich bewilligt wird?
Prag, am 21. März 1930.
Krebs, Ing. Jung, Schubert, Knirsch, Geyer, Kasper, Simm, Köhler, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Dr. Hanreich, Horpynka, Matzner, Ing. Kallina, Dobránsky, Fedor, Hokky, Dr. Hassold, Dr. Keibl, Dr. Schollich.
Původní znění ad 320/XII.
Interpellation
der Abgeordneten Ing. Rudolf Jung, Haas Krebs und Genossen
an den Minister des Innern
betreffend die Schikanen den Veranstaltern der Gedächtnisfeiern am 4. März gegenüber, durch die politischen Bezirksbehörden.
Am 4. März 1919 veranstalteten die sudetendeutschen Parteien große Kundgebungen, durch die zum Ausdruck gebracht werden sollte, daß alle Sudetendeutschen einmütig ihr Recht auf nationale Selbstbestimmung vor dem Forum der Friedenskonferenz erheben. Diese Kundgebungen waren politische Demonstrationen, die zu einer Zeit erfolgten, in der die Grenzen der Čechoslovakischen Republik durch die Friedensverträge noch nicht festgelegt waren, in der also nach dem internationalen Recht, der Umfang und die Grenzen des Staates noch keineswegs feststanden.
Das Recht auf solche Kundgebungen von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, ist keineswegs zu bestreiten. Weil die Grenzen durchaus noch nicht feststanden, wollte die sudetendeutsche Bevölkerung, die kein anderes Mittel hatte, sich in der Welt Gehör zu verschaffen, durch diese Kundgebung Einfluß auf die Gestaltung nehmen. Die Kundgebungen waren als nichts anderes, als die Forderung nach Ausübung des damals von den Siegesmächten ausdrücklich und leidenschaftlichst verkündeten Selbstbestimmungsrechtes und es ist lächerlich, eine solche Kundgebung als Hochverrat zu brandmarken oder sie mit diesem Begriff in Verbindung zu bringen. Zu der damaligen Politik hat sich das gesamte Sudetendeutschtum bekannt und erst in der Folge, als der Abschluß der Friedensverträge getätig war, ist sie von einem erheblichen Teil des Sudetendeutschtums, der sich auf den Boden der gegebenen Tatsachen stellte, geändert worden.
Bei den Kundgebungen am 4. März 1919 wurden von den Organen der Revolutionären Nationalversammlung 54 Sudetendeutsche getötet und zahlreiche Teilnehmer an diesen Kundgebungen mehr oder weniger schwer verwundet. Es ist eine, durch die Untersuchungen nachgewiesene Tatsache, daß in keinem Falle bei diesen Kundgebungen die sudetendeutsche Bevölkerung bewaffneten Widerstand leistete. Die Kundgebungen waren vielmehr als würdiger Ausdruck des Bekenntnisses zum Selbstbestimmungsrecht gedacht, von dem auch die sudetendeutsche Bevölkerung Gebrauch zu machen sich berechtigt glaubte.
Die Toten des 4. März sind, wenngleich auch die Parteien der damaligen Politik eine verschiedene Haltung einnehmen, allen Sudetendeutschen ohne Unterschied der Partei heilig. Darum werden alljährlich in vielen Stärken Gedächtnisfeiern veranstaltet, die den Opfern des 4. März 1919 gewidmet sind. Während sie in manchen Orten ohne irgendwelche behördliche Schikanen möglich sind und tatsächlich auch vollkommen ruhig und würdig durchgeführt werden, gibt es eine Reihe von Bezirksbehörden, die der Meinung sind, daß durch Verbote oder andere Schikane die Bevölkerung abgehalten werden könnte, diese Gedächtnisfeiern zu veranstalten.
Wer die Haltung der sudetendeutschen Bevölkerung gerade im heurigen Jahre aufmerksam verfolgte, der konnte feststellen, daß es in der Tat der deutschen Bevölkerung dieses Landes ein allgemeines Bedürfnis ist, ihrer Toten zu gedenken. Der 4. März 1930 fiel auf den Faschingsdienstag, also einen Tag, der sonst ausgefüllt ist mit lärmendem Faschingstreiben. Der Herr Minister des Innern kann sich durch seine Organe darüber Bericht erstatten lassen, daß in den sudetendeutschen Gebieten an diesem Tag ausnahmslos Ruhe herrschte, daß in den deutschen Gasthöfen und Saallokalitäten keine deutschen Organisationen Tanz- oder andere Unterhaltungen abhielten, kurz, daß der Faschingsdienstag im heurigen Jahre vom der gesamten sudetendeutschen Bevölkerung als Trauer- und Gedächtnistag begangen wurde.
Dieser einmütige und imponierende Wille der gesamten sudetendeutschen Bevölkerung müßte auch von den Behörden respektiert und geachtet werden. Leider ist das nicht der Fall gewesen. Wie schon oben erwähnt, haben zahlreiche Bezirksbehörden geglaubt, eingreifen zu müssen. So hat die Polizeidirektion Brünn die Abhaltung der Märzgefallenen-Gedenkfeier im ťDeutschen HauseŤ zu Brünn mit der Begründung verboten, daß die Märzgefallenen-Feier eine Manifestation der Sympathie und der Genehmigung der Tat derjenigen sei, die am 4. März 1919 bei Demonstrationen bewaffneten (!) Widerstand gegen die Zuteilung gewisser Grenzgebiete zum tschechoslovakischen Staat leisteten. Es ist schon erwähnt worden, daß diese Begründung absolut unstichhältig ist. - Die politische Bezirksbehörde in Asch wiederum, hat die Gedenkfeier, die am 4. März 1930 in der Turnhalle zu Asch stattfand und an der mehr als 2.000 Personen teilnahmen, gestattet, dagegen das Glokkenläuten zum Gedächtnis der Märzgefallenen, das zwischen 7 und 8 Uhr festgesetzt war, verboten. Auch dieses Verbot entbehrt jeder Begründung, da von der Störung der Ruhe und Ordnung keine Rede sein konnte, wie denn auch die ganze Feierlichkeit in Asch in größter Ruhe und Würde vor sich ging. Die Bezirksbehörde in Falkenau a. d. Eger bewilligte zwar mit Erlaß Zahl 5398 vom 28. Feber 1930 dem Deutschen Turnverein in Gossengrün die Abhaltung einer Märzgefallenen-Feier am Friedhof mit einer Kranzniederlegung am Grabe des getöteten Turners Christel, dagegen verbot sie eine Ansprache des Lehrers Donnhäuser. Die politische Bezirksbehörde in Braunau ging noch einen Schritt weiter, indem nie gemeinsam mit anderen amtlichen Stellen am 4. März 1930 um 8 Uhr abends, unter dem Ehrenschutz des Regierungsrat Dr. Leser eine Masaryk-Feier veranstaltete, die doch zweifellos nicht am 4. März, sondern am 7. März hätte abgehalten werden müssen. Durch diese Veranstaltung wollten die Braunauer staatlichen Behörden die Veranstaltung einer Märzgefallenen-Feier verhindern und haben gerade damit kaum in den Intentionen des Staatspräsidenten, aber auch nicht in denen des Staates gehandelt, sicherlich aber die Gefühle der Deutschen auf das Schwerste mißachte.
Wir könnten die Anzahl der Schikanen und Einschränkungen der Veranstaltungen am 4. März 1930 noch beliebig vermehren. Es sollen aber die oben angeführten Beispiele als Illustrationsfakten genügen. Daß auch heute noch sämtliche deutsche Parteien ohne Unterschied, ob sie der Regierung angehören oder nicht, auf dem Standpunkte stehen, daß der 4. März als ein Gedächtnistag gefeiert wird, dafür spricht ein Antrag, den der Landesvertreter Proske in der Sitzung der böhmischen Landesvertretung vom 4. März stellte und der folgenden Wortlaut hatte:
ťDie Landesvertretung wolle beschließen: Aus Anlaß des 11. Jahrestages des 4. März 1919, an welchem 52 Deutsche dieses Staates, die verschiedenen Ständen angehörten, in deutschen Städten Böhmens. Mährens und Schlesiens den Tod fanden, ist die heutige Sitzung der Landesvertretung zum Zeichen des Gedenken auf eine halbe Stunde zu unterbrechen.Ť
Da der Landespräsident Kubát diesen Antrag nicht zur Abstimmung zuließ, verließen sämtliche deutsche Mitglieder der böhmischen Landesvertretung den Sitzungsaal und hielten in den Räumen des Landesausschusses eine stille Gedenkfeier für die Opfer des 4. März 1919 ab, bei der der Landesausschußbeisitzer Kaiser die Gedenkrede hielt. - Gerade diese Manifestation sollte der Regierung zeigen, daß die Gedächtniskundgebungen zum 4. März von allen deutschen Parteien geschlossen begangen werden. Diese gemeinsame Auffassung aller Deutschen muß die Regierung respektieren, umsomehr, als sie keineswegs gegen den Staat gerichtet ist, sondern das selbstverständliche Recht eines jeden Volkes, seinen Toten zu ehren, in Anspruch nimmt. Die Anfragsteller richten in diesem Zusammenhange an den Herrn Minister des Innern die Anfrage:
Ist der Herr Minister bereit, Weisungen an seine Unterbehörden zu erteilen, daß in Zukunft den Gedächtnisfeiern für die am 4. März 1919 gefallenen Sudetendeutschen keine Schwierigkeiten mehr entgegengesetzt werden?
Prag, am 21. März 1930.
Ing. Jung, Krebs, Dr. Schollich, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Hokky, Knirsch, Dr. Szüllö, Köhler, Kasper, Geyer, Simm, Schubert, Dr. Jabloniczky, Dr. Keibl, Matzner, Dr. Hassold, Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Dobránsky, Fedor.
Původní znění ad 320/XIII.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen
an den Minister des Innern
in Angelegenheit der dringenden Notwendigkeit der Novellierung der die Gemeindebeamten- und Bediensteten betreffenden Gesetze.
Die auf die Gemeindebeamten und Bediensteten bezughabenden gesetzlichen Bestimmungen sind vollständig unzureichend und teilweise auch so unklar, daß man geradezu von einer Rechtsunsicherheit auf diesem Gebiete sprechen kann. Es erscheint daher dringend notwendig, alle auf die Gemeindebeamten und Bediensteten bezughabenden gesetzlichen Bestimmungen durch Vorlage einer Gesetzesnovelle zusammenzufassen, in welcher auch gleichzeitig allen berechtigten Forderungen der Beamten und Angestellten dieser Selbstverwaltungskörper Rechnung getragen wird.
Die Unterzeichneten fragen daher an:
1.) Ist der Herr Minister bereit, zu veranlassen, daß die dienstrechtlichen Verhältnisse der autonomen Beamten und Bediensteten, die sich infolge der einseitigen Änderung des Besoldungssystems der Staatsbeamten und Bediensteten in einer derart verwirrten Rechtslage befinden, daß es heute überhaupt unmöglich ist, die dienstrechtlichen Verhältnisse dieser Angestellten einwandfrei zu beurteilen - einer entsprechenden gesetzlichen Neuregelung zugeführt werden?
2.) Ist der Herr Minister bereit, auf die Gesetzwerdung des vom Interpellanten eingebrachten Antrages, welcher im Abgeordnetenhause unter Druck Nr. 259 aufgelegt wurde, und in welchem die dringendsten Forderungen zusammengefaßt wurden, hinzuwirken?
3.) Ist der Herr Minister bereit, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in welchem die Gemeinden verpflichtet werden, die dienstrechtlichen Verhältnisse ihrer Angestellten zwangsläufig den Normen der Staatsbediensteten anzugleichen, damit die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit in der Beurteilung der dienstrechtlichen Ansprüche der Gemeindeangestellten behoben wird?
Prag, am 20. März 1930.
Ing. Kallina, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Matzner, Köhler, Dr. Hanreich, Dr. Szüllö, Dobránsky, Krebs, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Schubert, Ing. Jung, Knirsch, Hokky, Kasper, Simm, Dr. Jabloniczky, Dr. Hassold, Horpynka, Fedor, Geyer.
Původní znění ad 320/XIV.
Interpellation
der Abgeordneten Kuhn, Juran, Major, Sedorjak und Genossen
an den Justizminister
wegen der Persekution der proletarischen Presse.
Die Verfolgungen der kommunistischen Presse, der einzigen Presse, welche die Interessen der Arbeitenden ehrlich und entschlossen vertritt, durch die fachistische kapitalistische Staatsgewalt verschärfen sich von Tag zu Tag. Es vergeht kein Tag ohne Zensurierung der proletarischen Presse. Jede Kritik an der Regierung, ja jede bloße Mitteilung über unbestreitbare aber der Regierung unangenehme Tatsachen wird rücksichtslos unterdrückt. Fast gegen unsere gesamte Presse, die schon viele Monate lang unterdrückt war, sind wiederum Einstellungsurteile erwirkt, so daß sie jederzeit eingestellt werden kann.
Das alles ist dem neuen sozialfaschistischen Innenminister noch zu wenig und er hat sofort nach dem Regierungsantritt den Auftrag erteilt, jedes staatsfeindliche, jedes den Interessen des Staates zuwiderlaufende Wort zu konfiszieren. Da der kapitalistische Staat, wie der Herr Justizminister aus früheren Marxstudien wissen sollte, ein Machtwerkzeug der Kapitalisten ist, so bedeutet diese Aufforderung nicht mehr und nicht weniger als die Konfiszierung jedes Wortes, welches den Interessen der Ausbeuter zuwider ist, welches den Interessen der Arbeitenden dient.
Mit welcher unerhörten faschistischen Frechheit seit dem Antritt der neuen Regierung, seit dem die Republik das Glück hat, einen sozialfaschistischen Minister zu besitzen, konfisziert wird, dafür nur einige wenige kleine Beispiele aus der letzten Zeit.
Am 14. Dezember wurde im ťRudé PrávoŤ die Mitteilung konfisziert, daß die kommunistischen Abgeordneten ausgeschlossen wurden
ťdafür, daß sie gegen das Regierungsprogramm des Hungers, des Faschismus und des imperialistischen Krieges protestierten.Ť
Aus dem Bericht des ťRudý VečerníkŤ vom 13. Dezember über Straßendemonstrationen wurde folgende wahrheitsgetreue Mitteilung konfisziert:
ťGenosse Abgeordneter Hrubý wurde herabgezerrt und es wurden ihm gewaltsam Fesseln angelegt. Ungefähr sechs Polizisten schleppten von hierauf über den Wenzelsplatz in die Krakauergasse aufs Kommissariat. Wir waren Zeugen dessen, wie unter ungeheuerer Empörung der Arbeiterschaft die Polizei Hrubý herumzerrte und gegen ihn Gewalt anwendete.Ť
Am 13. Dezember wurde im Leitartikel des ťRudé PrávoŤ folgende Stelle konfisziert:
ťJetzt, wo sie der Regierum sind (die Sozialdemokraten), haben sie gegen die Arbeitslosigkeit nur eine Maßnahme: den Polizeipendrek.
Die Arbeitslosen hatten als erste Gelegenheit, die Zörrgiebelmethoden der Sozialfaschisten in der Regierung kennen zu lernen - und als erste traten sie zum Kampfe gegen sie an, Vorgestern abend und gestern früh widerhallten die Straßen Prags von ihren Rufen: ťWeg mit der sozialfaschistischen Regierung!Ť Auf der illegalen Kundgebung in Žižkov wurde auch sofort ein Aktionsausschuß der Arbeitslosen gewählt, die sich hinter die Losung stellen; Organisierung eines Marsches der Arbeitslosen aus der ganzen Tschechoslovakei nach Prag als mächtiger Vorstoß im Kampfe gegen die sozialfaschistische Regierung.Ť
Diese Beispiele lassen sich beliebig vernehmen. Sie zeigen, wie weit die faschistische Knebelung der proletarischen Presse bereits fortgeschritten ist, und wie rasch sie weiter fortschreitet, sie zeigen den Ernst der Kriegsgefahr, welche die Hauptursache der Faschisierung ist.
Wir fragen darum den Herrn Justizminister:
Wie kann er diese faschistische Unterdrückung der proletarischen Presse rechtfertigen?
Wie kann er die Weisung, die Presseknebelung noch zu verschärfen, rechtfertigen?
Was gedenkt er zu tun, um jede Einschränkung der proletarischen Presse unmöglich zu machen?
Prag, am 20. Dezember 1929.
Kuhn, Juran, Major, Sedorjak, Šliwka, Hruška, Rjevaj, Kliment, Hrubý, Čižinská, Haiblick, K. Procházka, Novotný, Dvořák, Kubač, Steiner, Tyll, Höhnel, Barša, Gottwald, Hadek, Babel.