Pùvodní znìní ad 295/IV.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Fritz Hassold und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit des Seelenfanges von Schulkindern im Böhmerwaldgebiet.

Im Frühjahr 1929 wurde im Orte Althütten, Post Muttersdorf (Bezirk Bischofteinitz), von dem dortigen Kaufmanne Spörl und dem pensionierten Oberwachtmeister Mika eine Agitation für die Errichtung einer tschechischen Schule ins Werk gesetzt, obwohl im ganzen Schulsprengel kein tschechisches Kind vorhanden war. Durch die landesüblichen Versprechungen gelang es, zehn deutsche Kinder einzufangen und es wurde am 2. September 1929 eine Minderheitsschule errichtet. In der ganzen Schulgemeinde wohnt kein Tscheche. Nach dieser Schulerrichtung wurde auch die Eröffnung eines tschechischen Kindergartens in Angriff genommen und es wurde auch mit dem Ankaufe deutscher Kinder zu diesem Kindergarten begonnen. Weder für eine tschechische Minderheitsschule noch für einen tschechischen Kindergarten ist eine gesetzliche Grundlage vorhanden. Im 2. Absatz des § 1 des Gesetzes vom 3. April 1919 Slg. Nr. 189 heißt es: Die Unterrichtssprache einer solchen Volksschule muß mit der Unterrichtssprache der betreffenden Kinder identisch sein. Die oben genannte Minderheitsschule wurde aber nur für deutsche Kinder errichtet und hätte also nach dem Gesetze sowie auch nach Entscheidungen des Obersten Verwaltungsgerichtshofes nicht eine tschechische sondern eine deutsche Schule zu sein. Da in dem genannten Orte aber bereits eine deutsche Volksschule ist, so ist diese Schulgründung gegen das Gesetz und aufzuheben.

Auch in den Orten Plöss und Unterhütten wurden tschechischen Schulen ohne ein einziges tschechisches Kind errichtet. Im ersteren Orte wurden den Kindern aus der deutschen Schule vom tschechischen Lehrer schon für das nächste Jahres Schuhe und Kleider angemessen. In Unterhütten sind 3 deutsche Kinder während des Schuljahres gesetzwidrig unter der Anlockung der üblichen Versprechungen in die tschechische Schule übergelaufen.

Am 7. Jänner 1930 trat aus der 2klassigen Volksschule Neubau ein Schüler (Franz Helgert) aus und wurde in der tschechischen Schule in Althütten unter sehr bezeichnenden Äußerungen des dortigen tschechischen Lehrers aufgenommen. Dieser Übertritt während des Schuljahres ist gegen das Gesetz und daher rückgängig zu machen.

Durch solche und ähnliche zur Verfügung stehende ungesetzliche Machinationen werden deutsche Schulen in Orten wie Althütten, Schwanenbrückl, Wasserau, Neubau, Waier und Riedl bedroht.

Die Kommission, die zur Einquartierung der tschechischen Schule am 30, August 1929 in Althütten eintraf, wollte die Lehrerwohnung des dortigen definitiven deutschen Lehrers in der deutschen Schule aufsprengen, bezw. durch den Vorsteher aufsprengen lassen, in Abwesenheit des dort wohnenden Lehrers. Man kam schließlich davon ab und mietete ein Lokal in einem Privathaus, um den jährlichen Mietzins von 5000 Kè und 2000 Kè jährlich für Schulbedienung, zusammen also 7000 Kè im Jahre. Früher hatte die gleich großen Lokale die deutsche Schule für 700 Kè jährlich samt Schulbedienung inne; Es wird also für die Unterbringung der ungesetzlichen Minderheitsschule allein schon der zehnfache Betrag der früheren Miete dieser Lokale bezahlt.

Dieselbe Kommission war am selben Tage im benachbarten Orte Unterhütten (Bezirk Bischofteinitz), wo ebenfalls kein tschechisches Kind vorhanden ist und quartierte die gesetzwidrige tschechische Schule in einer zirka 16 qm großen Stube ein. Für diese Stube wurde früher 600 Kè Miete gezahlt, die tschechische Schule zahlt jetzt für Miete und Schulbedienung 6000 Kè, also wieder das zehnfache. Am 6. September 1929 begann dieser Schule den Unterricht mit 4 deutschen Kindern, von denen 3 Kinder überhaupt unrechtmäßig, abgesehen von ihrer Volkszugehörigkeit, zu dieser Schule zugezogen wurden, weil sie bereits vorher am Tage der Schuleinschreibung, am 2. September und in den darauffolgenden Tagen bereits in der deutschen Schule waren. Die Schule hatte also nur 1 rechtzeitiges, aber seiner deutschen Volkszugehörigkeit nach dem Gesetze nicht dorthin gehörendes Kind.

Am 18. November 1929 wurden neuerdings 3 Kinder aus der deutschen Schule in die tschechische Schule hinübergelockt. Neben der üblichen Kinderbestechnung mit Kleidern und dergleichen wird in diesen Fällen außerdem noch behauptet, daß die Väter lange Wintermäntel erhielten, die Mutter eines Kindes zwei neue Kleider usw. Weder die Reklamation dieser Kinder beim Bezirksschulausschuß Bischofteinitz, noch Vorsprachen bei der Bezirksbehörde vermochten bisher den verletzten Rechtszustand wieder herzustellen.

Mit den gleichen unmoralischen Mitteln wurde auch bei der Gründung der tschechischen Schule in Plöss (Bez. Bischofteinitz) 1929 vorgegangen. Auch dort ist kein einziges tschechisches Kind vorhanden. Für die tschechische Schule wurde eine Holzhütte um den Preis von 30.000 Kè angekauft; wahrscheinlich eine gleiche Summe wurde zu Umbauzwecken verwendet. Der tatsächliche Wert einer solchen Hütte in der dortigen Gegend ist höchstens 15-18.000 Kè. Für den in Gründung befindlichen tschechischen Kindergarten ist wiederum ein Kaufsprojekt vorhanden, das den tatsächlichen Wert um über 100% übersteigen würde. Es ist begreiflich, daß ein derartiges unverantwortliches Wüsten mit Steuergeldern bei der dortigen armen Bevölkerung die allergrößte Empörung hervorrufen muß. Diese Beispiele stehen nicht vereinzelt da, sondern kennzeichnen das, ganze System, nach welchem ununterbrochen bis heute trotz aller gegenteiligen Versicherungen gearbeitet wird.

Die Gefertigten stellen daher an den Minister für Schulwesen und Volkskultur die Fragen:

1.) Sind dem Herrn Minister diese mit den bestehenden Gesetzen unvereinbaren Zustände bekannt?

2.) Ist der Herr Minister bereit, alle Personen zur Verantwortung zu ziehen, welche sich in obigen Angelegenheiten Gesetzesverletzungen zuschulden kommen ließen?

3.) Ist der Herr Minister für Schulwesen und Volkskultur bereit, die sofortige Aufhebung der oben angeführten, wider das Gesetz errichteten und bestehenden tschechischen Minderheitsschulen zu verfügen?

4.) Was gedenkt der Herr Minister zu tun, um eine derartige nicht nur gegen Gesetz und Recht, sondern auch gegen jede gute Sitte verstoßende Demoralisierung der Bevölkerung als eine Schande für jedes Volk und für den Staat in Zukunft unmöglich zu machen?

Prag, am 12. März 1930.

Dr. Hassold, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Ing. Jung, Matzner, Krebs, Simm, Schubert, Dr. Szüllö, Hokky, Szentiványi, Fedor, Geyer, Köhler, Horpynka, Knirsch, Dobránsky, Kasper, Dr. Jabloniczky, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Holota.

Pùvodní znìní ad 295/V.

Interpellation

des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen

an den Landwirtschaftsminister

in Angelegenheit der Unwetterkatastrophe in der Gemeinde Grünwald (Erzgebirge).

Am 4, Juli 1929 ging über die Gemeinden Grünwald, Ullersdorf und Moldau im Erzgebirge eine Unwetterkatastrophe mit Hagelschlag nieder. Das Zentrum war Grünwald, während die Gemeindegebiete Ullersdorf und Moldau nur gestreift wurden. Am darauffolgenden Sonntag wurde der Schaden in Grünwald durch eine Gemeindekommission aufgenommen und der Befund der Bezirksbehörde bekanntgegeben. Als Verlust an der Ernte wurde fast durchwegs 75-100% festgestellt.

Die Gemeinden Ullersdorf und Moldau haben vor einiger Zeit Entschädigungen erhalten, während die Gemeinde Grünwald den Bescheid erhielt, daß sie keine Vergütung erhalten kann, weil der Schaden 25% nicht übersteige.

Dieser Bescheid muß ganz entschieden auf einem Irrtum beruhen, da doch Grünwald das Zentrum der Unwetterkatastrophe war, die beiden angrenzenden Gemeinden aber nur teilweise davon berührt wurden. Der Schaden war daher in Grünwald ein ganz bedeutend größerer als in den Nachbargemeinden.

Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Minister, ob er geneigt ist, wegen dieser ungleichmäßigen Behandlung den Fall nochmals untersuchen zu lassen, und den Auftrag zu geben, die Gemeinde Grünwald ebenso wie die geschädigten Nachbargemeinden zu behandeln.

Prag, am 12. März 1930.

Horpynka, Dr. Schollich, Ing. Jung, Dr. Jabloniczky, Krebs, Dobránsky, Kasper, Knirsch, Szentiványi, Simm, Hokky, Dr. Szüllö, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Matzner, Ing. Kallina, Fedor, Schubert, Nitsch, Dr. Törköly, Köhler, Dr. Holota, Dr. Hassold, Geyer.

Pùvodní znìní ad 295/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch und Genossen

an den Finanzminister

betreffend Beschwerden gegen das Steueramt in Deutsch-Gabel wegen Überbewertung vors Wirtschaften zur Erreichung, hoher Übertragungsgebühren.

Die Landwirtschaft befindet sich in einer Existenzkrise, die allseits Beachtung findet und die auch schon Maßnahmen zu ihrer Milderung ausgelöst hat. Ob die davon erhoffte Erleichterung eintreten wird, bleibt abzuwarten. Sicher ist, daß die in der Landwirtschaft herrschenden kritischen Verhältnisse, die zu einer steigenden Unrentabilität in der landwirtschaftlichen Betriebsführung geführt haben, zu einem großen Teile von dem unverminderten Druck der öffentlichen Lasten abzuleiten sind. Unter dieser ungünstigen Situation leiden unterschiedslos alle Betriebe, daher auch solche, in denen bezüglich der Person des Eigentümers kein Wechsel stattgefunden hat. Diese Landwirte sind der Überzeugung, daß die andauernde Unrentabilität der Betriebe eine Entwertung der Wirtschaften herbeiführen muß, die im allgemeinen in einem krassen Widerspruche zu den Auffassungen der Finanzbehörden bei der Bemessung und Veranlagung der Steuern steht und die ihren besonderen Ausdruck in jenen Fällen findet, wo landwirtschaftliche Betriebe im Erbwege oder durch Übergabe an Kinder oder an Verwandte den Eigentümer wechseln. Die Finanzbehörden haben hiebei das Bestreben, zu möglichst hohen Gebühren zu gefangen,. Um das zu erreichen, müssen recht hohe Wirtschaftswerte konstruiert werden. Über die in Testamenten oder in Übergabsverträgen festgelegten Werte wird hinweggegangen. Neue Werte werden den die Wirtschaften übernehmenden Personen seitens der Steuerämter einfach dekretiert und es werden die von den Parteien gemachten Widersprüche mit der Drohung entkräftet, daß im Falle der Verweigerung der Zustimmung zu den Auffassungen der Steuerämter von amtswegen noch höhere Werte festgesetzt werden. Die Festsetzung der Wirtschaftswerte geschieht daher meistens unter dem Zwange der Steuerämter, der hauptsächlich jungen Landwirten, bezw. jungen Landwirtsfrauen gegenüber geübt wird, die im Verkehre mit den Behörden auch noch unerfahren sind und den Einschüchterungen, denen sie bei den Steuerämtern ausgesetzt sind, erliegen. Anstatt daß die Finanzbehörden sich in solchen Fällen als Berater jener jungen Menschen erweisen, die den Betrieb der Landwirtschaft zum Lebensberuf gewählt haben, zeigen sie sich als nur einseitig fiskalisch veranlagte Institutionen, die nur das eine Ziel kennen, zu recht hohen Einnahmen zu gelangen. Mit solchen fiskalischen Gelüsten besonders behaftet ist das Steueramt in Deutsch-Gabel, auf dessen Vorgehen unter Anführung von Tatsachen bereits in einer Interpellation aufmerksam gemacht wurde.

Zu den schon damals mitgeteilten Fällen werden neu hinzugefügt:

Emil Schütze, Landwirt in Brims Nr. 72, hat die 27 ha große Wirtschaft im Jänner 1929 von seinem Vater übernommen. Bei einem Katastralreinertrage von 535 Kè wurde der Vergebührung ein Schätzwert von 253.850 Kè zugrunde gelegt und mit Zahlungsauftrag der Finanzbezirksdirektion in Reichenberg vom 2. September 1929, Z: 57/29, 987/1929, 4939/29 eine Gebühr von 18.065 Kè 40 h vorgeschrieben. Dieser Betrag wurde in der Zwischenzeit über Beschluß des Bezirksgerichtes in Deutsch-Gabel auf der Wirtschaft auch grundbücherlich sichergestellt, obwohl nicht die geringste Gefahr besteht.

Anton Groh, Landwirt in Böhmischdorf Nr. 23, hat mit seiner Schwester Ende 1927 je zur Hälfte die 19 ha große Wirtschaft übernommen. Für den auf ihn entfallenden Schätzwert von 123.000 Kè wurden an Gebühren 6885 Kè im Mai 1929 bezahlt. Seine Schwester erhielt erst jetzt für die auf sie entfallende Wirtschaftshälfte die Gebührenvorschreibung. Diesmal wurde jedoch der Vergebührung ein Schätzwert von 136.850 Kè zugrunde gelegt, somit ein um 13.850 Kè höherer Wert festgesetzt.

Anna und Josef Sitte in Hermsdorf Nr. 221 haben im Jänner 1928 von der Mutter die Wirtschaft um den Betrag von 40.550 K übernommen. Die Gebühr würde jedoch von einem Werte von Kè 122.000 zur Vorschreibung gebracht, somit erfolgte eine um 81.450 Kè höhere Bewertung.

In allen diesen Fällen stellen die vorgeschriebenen Gebühren eine große Belastung dar, die abzustatten, den jungen Landwirten bei dem Weiterandauern der Entwicklung in der Landwirtschaft zu einer Unmöglichkeit wird.

Der Finanzverwaltung muß gewiß daran liegen, auch die Landwirtschaft lebensfähig zu erhalten und deshalb wird der Herr Finanzminister gefragt,

1.) ob er gewillt ist, im allgemeinen darauf Einfluß zu nehmen, daß in Angelegenheiten der Vergebührung nur solche Wirtschaftswerte zugrunde gelegt werden, die der stark verminderten Rentabilität der Landwirtschaft entsprechen,

2.) ob er bereit ist, in dieser Hinsicht besondere Weisungen dem Steueramte in Deutsch-Gabel zu geben.

Prag, am 11. März 1930.

Windirsch, Krumpe, Zierhut, Platzer, Heller, Dr. Mayr-Harting, Halke, Dr. Petersilka, Viereckl, Böhm, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Holota, Gläsel, Böllmann, Dobránsky, Prause, Eckert, Hodina, Wagner.

Pùvodní znìní ad 295/VII.

Interpellation

der Abgeordneten Häusler, Hackenberg und Genossen

an den Minister des Innern

wegen des Vorgehens der Staatspolizei in Mährisch-Schönberg.

Am 6. März fand in Mährisch-Schönberg eine übrigens ziemlich schwache - kommunistische Demonstration statt, die von der Staatspolizei unterdrückt wurde. Das Polizeiaufgebot ging bei dieser Gelegenheit mit einer nicht zu entschuldigen den Rücksichtslosigkeit vor. Es wurde nicht der Versuch gemacht, die nicht sehr zahlreichen Demonstranten ohne Anwendung unmittelbarer Gewaltmittel zur Räumung des Platzes zu veranlassen, die Polizei ging vielmehr sofort mit dem Gummiknüttel vor, wobei aber nicht die Demonstranten, sondern vorwiegend vollkommen unbeteiligte Passanten, Geschäftsleute, Kinder und Frauen betroffen wurden. Dieses Verhalten der Staatspolizei hat in Mährisch-Schönberg eine begreifliche Empörung hervorgerufen.

Wir fragen daher den Herrn Minister, ob er bereit ist, eine Untersuchung der geschilderten Vorfälle anzuordnen, allenfalls die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen und entsprechende Vorsorge zu treffen, damit sich ähnliche Fälle nicht mehr wiederholen?

Prag, den 11. März 1930.

Häusler, Hackenberg, Klein, Vácha, Schäfer, Heeger, Kremser, Macoun, Kaufmann, Katz, Grünzner, Pohl, Husnaj, Müller, Chalupník, Schweichhart, Blatny, Dietl, Taub, Kirpal, de Witte, Jaksch, Leibl, Roscher.

Pùvodní znìní ad 295/VIII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die Selbstständigkeit der Hilfsschulen.

Der § 3, Absatz 1, des Gesetzes vom 24. Mai 1929 Slg. Nr. 86 lautet; Die Hilfsschulen sind in der Regel selbstständige Schulen mit eigener Verwaltung und...

Einige Ortschulräte von ein- und zweiklassigen Hilfsschulen haben nun im Sinne dieser Bestimmung den Beschluß gefaßt, ihre bis dahin an die Leitung einer Volks- oder Bürgerschule angeschlossene Hilfsschule in selbstständige Hilfsschulen umwandeln zu lassen und haben sich bereit erklärt, für die sachlichen Erfordernisse einer Hilfsschule aufzukommen. Leider aber läßt der Landesschulrat angeblich im Auftrage des Landesamtes wider Erwarten nicht die Selbstständigkeit von ein- und zweiklassigen Hilfsschulen zu. Erst dreiklassige Hilfsschulen dürfen selbstständig werden.

Diese Art der Auslegung des genannten § 3 bedeutet eine schwere Schädigung des Hilfsschulwesens, da sich eine an eine Normalschule angeschlossene Hilfsschule bei weitem nicht so frei und ungehindert entwickeln kann, wie eine selbstständige Hilfsschule. Schon bei der Behandlung des Hilfsschulgesetzes im Abgeordnetenhause wurde auf die Notwendigkeit der Selbstständigkeit der Hilfsschulen hingewiesen. Andererseits ist auch die Ersparnis, die das Land durch seine Maßnahme macht, eine verschwindend kleine, da sie ja doch dem Normalschulleiter für die Leitung der Hilfsklasse die Funktionszulage zahlen muß. Nach dem Erlasse des Schulministeriums vom 25. September 1925, Z. 108,414-I, wird der Hilfsschullehrer an unselbstständigen Hilfsschulen verpflichtet, die Amtsschriften der Hilfsschule zu führen. Für die unstreitig bedeutende Mehrarbeit erhält er keinen Heller. Es ist also nur ein Akt der Gerechtigkeit, wenn die Hilfsschule selbstständig wird, der Leiter der Hilfsschule dann die Amtsgeschäfte führt und dafür die Funktionszulage erhält.

Gegen diese willkürliche Anwendung des § 3 muß entschieden Stellung genommen und verlangt werden, daß jene Hilfsschulen, auch ein- und zweiklassige, selbstständig werden, wenn der zuständige Ortsschulrat ein diesbezügliches Ansuchen bei der Landesschulbehörde einbringt.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur, ob er bereit ist, das Nötige vorzukehren und dementsprechende Weisungen an die untergeordneten Organe der Schulverwaltung zu geben?

Prag, am 12. März 1930.

Dr. Schollich, Ing. Kallina, Knirsch, Krebs, Geyer, Kasper, Köhler, Dobránsky, Dr. Jabloniczky, Dr. Szüllö, Horpynka, Dr. Hassold, Ing. Jung, Simm, Schubert, Fedor, Hokky, Dr. Holota, Szentiványi, Dr. Törköly, Nitsch.

Pùvodní znìní ad 295/IX.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Minister des Äußern

in Angelegenheit des Handel und Verkehr schwer hemmenden Vorgehens der tschechoslowakischen Auslandsvertretungen, bezw. Konsulate.

Seit der Gründung des Staates und noch mehr seit der deutschen Regierungsbeteiligung wird von Seite der Regierungsorgane immer wieder behauptet, daß hier gleiches Recht für alle gelte. Entgegen den gemachten Zusagen und Verheißungen, verankert in dem bekannten Memoire III und in den Minderheitsschutzbestimmungen und den wiederholt gehörten Erklärungen, daß die Staatsämter dazu da sind, um ihren Aufgabenkreis im Interesse der Bevölkerung zu obliegen, muß festgestellt werden, daß das Gegenteil der Fall ist. Es ist unbegreiflich, daß nicht nur die Staatseisenbahnverwalkung Handel und Verkehr durch ihre sprachliche Praxis hemmt und schädigt, sondern daß auch die Auslandsvertretungen, von denen man ja großzügiges Denken voraussetzen sollte, in den gleichen Fehler verfallen. Die Auslandsvertretungen sind doch in erster Linie berufen, der Exportindustrie zu dienen und dies heute mehr denn je, wo wir mitten in einer schweren Exportkrise stehen. Es sollte doch vorausgesetzt werden, daß die bei den Auslandsvertretungen eingestellte Beamtenschaft über entsprechende Sprachenkenntnisse verfügt, um all den an sie herantretenden Aufgaben voll gewachsen zu sein. Wenn sich aber bei der Erledigung von Zuschriften aus Handel- und Industriekreisen, gerichtet an die tschechoslowakischen Konsulate, diese sich bemüßigt fühlen, die in deutscher Sprache verfaßten Eingaben nur in tschechischer Sprache zu erledigen, die von dem größten Teil der deutschen Unternehmungen nicht verstanden wird, so bedeutet dies auf alle Fälle eine überflüssige Erschwernis, die mit einem Federstrich im Interesse der Förderung der Exportindustrie aus der Welt geschaffen werden könnte, wenn endlich die Veranlassung getroffen werden würde, daß solche Erledigungen mindestens unter Beischluß einer deutschen Übersetzung herausgegeben werden.

Es ist doch nicht anzunehmen, daß das Ministerium den vom Generalkonsul in New York in seiner Zuschrift vom 20. Feber 1930, Z. 4187, eingenommenen Standpunkt teilt, daß die Auslandsvertretungen ihre Hauptaufgabe darin erblicken, in der Auslegung des Sprachengesetzes möglichst päpstlicher zu sein als der Papst, sondern daß diese dazu sind, um möglichst reibungslos und fördernd einzugreifen, wenn es sich um Erteilung von kaufmännischen Informationen handelt.

Die Unterzeichneten fragen daher an, ob der Herr Minister bereit ist, im Interesse der Förderung des Exportes und der Handelsbeziehungen überhaupt die Auslandsvertretungen zu beauftragen, deutsche Zuschriften zu mindestens unter Beischluß einer deutschen Übersetzung der Erledigung zu beantworten.

Prag, 13. März 1930.

Ing. Kallina, Nitsch, Szentiványi, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Schubert, Krebs, Simm, Geyer, Dobránsky, Matzner, Fedor, Hokky, Knirsch, Köhler, Horpynka, Dr. Holota, Dr. Törköly, Dr. Keibl, Ing. Jung, Kasper, Dr. Hassold.

Pùvodní znìní ad 295/X.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Finanzminister

in Angelegenheit des jedem sozialen Empfinden hohnsprechenden Vorgehens gegenüber der Kriegswitwe Theresia Eltner in Fischern, Obere Neustadt Nr. 383, bei Karlsbad.

Mit Bescheid der Finanzbezirksdirektion vom 11. Oktober 1927, Z. 29.940, wurde die Genannte als Teilhaberin für die Tabaktrafik Krautzberger in Karlsbad-Donitz u. zw. rückwirkend ab 1. September 1927 bestellt. Da Krautzberger die Teilhaberschaft verweigerte, wurde er behördlich gekündigt und hierauf Kubiska als provisorischer Trafikant bestellt.

Als sich die Genannte im Wege des Gefällsamtes in Karlsbad mit Kubiska wegen der Teilhaberschaft ins Einvernehmen setzte, erklärte ihr dieser, daß er diese Teilhaberschaft erst bei definitiver Verleihung der Tabaktrafik anerkenne. Die Tabaktrafik gelangte zur Ausschreibung und, da Kubiska gegenüber dem Gefällskontrollamte erklärte, daß er lieber Teilhaber als selbst Trafikant sein möchte, erhielt die Genannte von diesem Amte den Rat, sich ebenfalls um die ausgeschriebene Tabaktrafik zu bewerben. Alle Versuche in der Zwischenzeit, im Wege des Gefällsamtes die seit 1. September 1927 fällige Anteilquote ausbezahlt zu erhalten, blieben ergebnislos und wurde ihr erklärt, daß diesbezüglich nur die Finanzbezirksdirektion Eger verfügen könne. Theresia Eltner begab sich hierauf zur Finanzbezirksdirektion in Eger und soll ihr Oberfinanzrat Dr. Klein erklärt haben, daß ihre Teilhaberschaft an dieser Trafik aufrecht erhalten bleibt.

Mit Erlaß der Finanzbezirksdirektion Eger vom 5. November 1928, Z. 44472, wurde sie in Kenntnis gesetzt, daß die Tabaktrafik anderweitig verliehen worden sei und - jedem sozialen Empfinden zum Hohne - wurde ihr gleichzeitig; mitgeteilt, daß der seinerzeitige Erlaß, mit welchem ihr die Teilhaberschaft an dieser Trafik ab 1. September 1927 zugesprochen wurde, nunmehr als gegenstandslos zu betrachten sei.

Die Unterzeichneten fragen daher an, ob der Herr Minister bereit ist,

1. diesen unglaublichen Vorfall überprüfen zu lassen, da es doch unverantwortlich ist, einer armen Kriegswitwe die Teilhaberschaft an einer Trafik zuzusprechen und dann nach Jahresfrist - infolge Weigerung des Inhabers der Trafik diese amtliche Verfügung anzuerkennen - die erste amtliche Verfügung, mit welcher der Kriegswitwe die Beteiligung zugesprochen wurde, nicht nur aufzuheben, sondern auch rückwirkend in Kraft treten zu lassen;

2. die Verfügung zu treffen, daß die genannte Witwe wieder in die seinerzeit zuerkannte Teilhaberschaft der Tabaktrafik eingesetzt wird und der Teilhabergewinn rückwirkend vom 1. September 1927 zur Auszahlung gebracht wird.

Prag, am 13. März 1930.

Ing. Kallina, Dr. Hassold, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Schubert, Geyer, Kasper, Dr. Szüllö, Ihr. Jabloniczky, Hokky, Dr. Schollich, Matzner, Dr. Keibl, Ing. Jung, Krebs, Horpynka, Dr. Hanreich, Dobránsky, Fedor, Knirsch, Simm, Köhler.

Pùvodní znìní ad 295/XI.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Eisenbahnminister

m Angelegenheit des Handel und Industrie

schwer schädigenden Vorgehens der Stationsämter, bezw. der Staatsbahndirektionen.

Trotz aller bei den Friedensverhandlungen im Memoire III und in den Minderheitsschutzbestimmungen gemachten Zusagen, daß der sudetendeutschen Bevölkerung besonders in den rein deutschen Gebieten und in den Gebieten mit überwiegender deutscher Mehrheit der uneingeschränkte Gebrauch der Muttersprache gewährleistet sein werde, muß festgestellt werden, daß in Wirklichkeit trotz deutscher Regierungsbeteiligung und zum schweren Schaden für Handel, Industrie und Verkehr diese gemachten Zusagen nicht eingehalten werden. Selbst Staatspräsident Masaryk hat wörtlich erklärt: Die Regierung, indem sie einseitig die vermeintliche Notwendigkeit einer einzigen Amtssprache festhält, begeht alle Fehler des chauvinistischen Nationalismus und fordert diesen geradezu. Die tschechische Frage, die tschechisch-deutsche Frage ist in meinen Augen in erster Linie eine soziale Frage, das Wegschaffen des sprachlichen Streites soll eben dem sozialen Fortschritt dienen.

Weiters wurde bei der Verstaatlichung der deutschen Privatbahnen von der Regierung ausdrücklich versichert, daß diese Maßnahmen nur im wirtschaftlichen Interesse erfolgen und den Zweck haben, durch Vereinheitlichung des Eisenbahnnetzes unter strenger kaufmännischer Leitung den Handel- und Verkehrsinteressen zu dienen. Nun erfordert doch eine kaufmännische Leitung, daß die Staatsbahn mit den Parteien vor allem in einer diesen verständlichen Sprache verkehrt und, reibungslos, wie dies im kaufmännischen Leben auf der ganzen Welt üblich ist, ohne alle Erschwernisse der Kundschaft zu dienen, Handel und Verkehr zu heben und zu erleichtern. Die Staatsbahndirektionen erblicken aber, wie besonders in der letzten Zeit festgestellt werden mußte, ihre Aufgabe im Gegenteil darin, den vom Staatspräsidenten Masaryk so scharf verurteilten Zentralismus hervorzukehren und durch verschiedene Erlässe die Stationsämter zu zwingen, die doppelsprachigen Drucksorten nur in tschechischer Sprache auszufüllen, was eine schwere Beeinträchtigung für Handel und Industrie in den deutschen Gebieten bedeutet.

So beruft sich die Staatsbahndirektion in Pilsen darauf, daß die Stationsämter nicht gebunden seien an die Bestimmungen des Sprachengesetzes, und sie es entgegen den tausendfältig geäußerten Wünschen und Forderungen des Handels, der Industrie und der Millionen Privatbeteiligter ablehnt, mit diesen im geschäftlichen Verkehre sich der deutschen Sprache zu bedienen, bezw. den tschechischen Ausfertigungen oder Erledigungen eine deutsche Übersetzung beizugeben. Bei einer wirklichen kaufmännischen Leitung der Staatsbahn wäre es doch nur eine Selbstverständlichkeit, daß im Interesse der Abwicklung des Verkehres zwischen Staatsbahn und Parteien nicht nur auf die Bestimmungen des Sprachengesetzes Rücksicht genommen werde, sondern darüber hinaus alle Vorkehrungen getroffen werden, die eine möglichst reibungslose Abwicklung des Geschäftsverkehres zwischen Staatsbahn und den die Bahn benützenden Bevölkerungskreisen (Personen- und Wagenverkehr) sicherstellen.

Die Unterzeichneten fragen daher an, ob der Herr Minister bereit ist, die Staatsbahndirektionen dazu zu verhalten, daß in Befolgung kaufmännischer Grundsätze alle schriftlichen Aufklärungen und Ausfertigungen an die Parteien auch in deutscher Sprache erfolgen, um endlich der Aufgabe der Staatsbahnen, fördernde Mittlerin in Handel und Verkehr zu sein, im vollen Umfange gerecht r zu werden.

Prag, den 13. März 1930.

Ing. Kallina, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Schubert, Simm, Szentiványi, Nitsch, Dobránsky, Krebs, Dr. Schollich, Dr. Holota, Dr. Törköly, Köhler, Knirsch, Matzner, Horpynka, Fedor, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Hokky, Ing. Jung, Geyer, Kasper.

Pùvodní znìní ad 295/XII.

Interpellácia

pos³a Œliwki Karola i tow.

do ministra socjalnej opieki

w sprawie nieporz¹dków w powiatowym zak³adzie ubezpieczenia od choroby we Frysztacie, czes. Šl¹sk. (Okresní nemocenská pojišovna.)

Opinja publiczna powiatu frysztackiego a zw³aszcza tamtejsza robotnicy, rzemieœlnicy i ma³orolnicy, utrzymuj¹cy wysokimi wk³adkami i podatkami wspomniany urz¹d s¹ wysoce zaniepokojeni pog³oskami, jakie chodz¹ w zwi¹zku z generaln¹ rewizj¹ tego zak³adu i prowizorycznemu zasuspendowaniem jego dotychczasowego dyrektora p. Lwa Kazika za uwidocznione podczas rewizji nieporz¹dki nadu¿ycia, które mia³y miejsce w tym zak³adzie.

Cz³onkowie wspomnianej instytucji, rekrutuj¹cy siê przewa¿nie z miejscowej ludnoœci robotniczej polskiej, nie maj¹ ¿adnego wybieralnego zastêpstwa w naczelnych organach instytucji, na czele której stoi od samego pocz¹tku przydzielenia do republiki, komisja mianowanych ludzi. Komisja ta nie posiada zaufania ludu. Cz³onkowie nie maj¹ wgl¹du ani kontroli nad gospodark¹ zak³adu i dlatego domagaj¹ siê rozpisania wyborów w najkrótszym czasie.

Dlatego podpisani zapytaj¹ p. Ministra:

Czy jest mu znany prawdziwy stan rzeczy? A jeœli jest poinformowany, co zamyœla uczyniæ, aby cz³onkowie dowiedzieli siê o prawdziwym stanie rzeczy w interpolowanej sprawie, o wyniku rewizji i aby siê sta³o zadoœæ ¿yczeniu cz³onków w sprawie rozpisania wyborów, usuniêcia mianowanej komisji, ukarania i usuniêcia g³ównych winowajców i szkodników?

Praga, dnia 14. marca 1930.

Šliwka, Tyll, Kubaè, Sedorjak, Kuhn, Babel, Kopecký, Kliment, Barša, Dvoøák, Steiner, Haiblick, J. Svoboda, K. Procházka, Krosnáø, Hrubý, Juran, Štìtka, Gottwald, Novotný, Höhnel, Rjevaj.

Pùvodní znìní ad 295/XIII.

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend Beschwerden in tschechischen Minderheitsschulangelegenheiten im Bezirke Reichenberg.

In der Gemeinde Ketten soll für die dort befindliche tschechische Minderheitsschule ein Schulgebäude errichtet werden. Obwohl in der Gemeinde genügend Baugrundstücke vorhanden sind, die als Bauplatz für das zu errichtende Schulgebäude vollständig geeignet sind, verfiel man darauf, das zur Errichtung des Schulgebäudes notwendige Grundstück aus den Wirtschaftsflächen des Landwirtes Emil Schwertner in Ketten Nr. 17 herauszuschneiden, Schwertner, der natürlich nicht zulassen wollte, daß durch die Verbauung eines seiner besten Grundstücke seine Wirtschaft entwertet und ihre Bewirtschaftung erschwert wird, mußte sich gefallen lassen, daß gegen ihn mit Enteignung vorgegangen wurde. Die Gründe dieses Vorgehens sind nicht sachlicher Natur, sie liegen Tiefer und beruhen darin, daß der Leiter der Volksschule mit tschechischer Unterrichtssprache in Ketten, Jaroslav Jireš, in einem persönlichen Gegensatze zu dem Vater des Landwirtes gestanden hat. Dem Schulleiter Jireš fiel es ein, für seine Spaziergänge statt die öffentlichen Straßen und Wege zu benützen, den Weg über die Grundstücke des Herrn Schwertner zu nehmen. Ebenso benützte er, obwohl andere Flächen zur Verfügung standen, das dem Herrn Schwertner gehörige Gelände zu Ski-Übungen. Daß dies geschehen ist, läßt bei dem genannten Lehrer jedwedes Verständnis für landwirtschaftliche Notwendigkeiten vermissen und es bekundet dieses Vorgehen auch einen vollständigen Mangel für die Fähigkeiten zur Leitung einer ländlichen Schule, die doch in aller erster Linie Rücksicht auf landwirtschaftliche Bedürfnisse nehmen muß. Der Schulleiter Jireš gab übrigens auch bei einem anderen Anlasse zu erkennen, daß sein Benehmen nicht entsprechend ist, denn sein nicht richtiges Verhalten führte dazu, daß er auch infolge provokatorischen Vorgehens aus einem Eisenbahnzuge auf der Strecke Reichenberg-Zittau gewaltsam entfernt werden mußte. Was die zwischen Jireš und Schwertner entstandenen Differenzen betrifft, sollten diese jedoch nicht dafür Ursache sein, daß bei Auswahl eines Baugrundes eine bäuerliche Wirtschaft eine Entwertung erfährt und anderseits dürfen diese Differenzen nicht dazu führen, daß die finanziellen Mittel des Staates in übermäßiger Weise zur Erwerbung eines Baugrundstückes herhalten sollen, wenn viel billigere Baugrundstücke in derselben Gemeinde und in gleich günstiger Lage zu haben sind. Der Bauplatz in Ketten ist auf Grund einer gerichtlichen Schätzung mit 120.000 Kè bewertet worden, während in dem gleichen Orte um ein viel billigeres Geld Baugrundstücke zu haben sind.

Auch in der Gemeinde Langenbruck besteht die Absicht, ein Schulgebäude für die dortige tschechische Minderheitsschule zu errichten, obzwar gut gelegene Baulichkeiten vorhanden sind. Ein Gebäude enthält die Post, ein anderes die Gendarmerie. Um einen Neubau aufführen zu können, wurden Vermessungen auf einem Grundstücke des Willibald Hübel in Langenbruck Nr. 12 vorgenommen, wobei man es jedoch nicht für notwendig erachtete, den Besitzer des Grundstückes vorher zu verständigen. Schulleiter Koldovský und ein zweites im tschechischen Minderheitsschuldienste stehendes Organ nahmen kürzlich an einem Sonntage auf dem ihnen fremden Grundstücke die Vermessung vor. Es wurde nicht für notwendig erachtet, den Grundbesitzer ämtlich zu verständigen und es wurde auch unterlassen, eine Vertretung der Gemeinde Langenbruck biezuziehen. Es sollten doch in allen Fällen die primitivsten Grundsätze des Eigentumsrechtes beachtet werden, die verbieten, daß fremde Grundstücke ohne Zustimmung des Eigentümers betreten werden dürfen. Mit Rücksicht auf die angeführten Vorkommnisse wird der Herr Minister für Schulwesen und Volkskultur gefragt:

1.) Ob er bereit ist. Weisungen zu erteilen, daß in den Fällen der Sicherstellung von Baugrundstücken für zu errichtende Gebäude für tschechische Minderheitsschulen mit Rücksicht auf die notwendige Erzielung von Ersparungen öffentlicher finanzieller Mittel nicht immer die teuersten Grundstücke ausgesucht werden.

2.) Ob er weiter bereit ist, darauf einzuwirken, daß bei der Auswahl von Baugrundstücken der organische Zusammenhang landwirtschaftlicher Betriebe nicht zerrissen wird.

3.) Ob er darauf Einfluß nehmen will, daß die Lehrerschaft an den tschechischen Minderheitsschulen angewiesen wird, daß sie im Verkehr mit der Bevölkerung auch jene Regeln beobachtet, die bei Lehrpersonen eine selbstverständliche Voraussetzung sein sollen.

Prag, am 11. März 1930.

Windirsch, Krumpe, Zierhut, Dr. Petersilka, Halke, Heller, Platzer, Viereckl, Böllmann, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Holota, Böhm, Dr. Mayr-Harting, Gläsel, Dobránsky, Prause, Eckert, Hodina, Wagner.


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