Pùvodní znìní ad 247/XII.
Interpellation
des Abgeordneten Schweichhart und Genossen
an den Minister des Innern
wegen des Verbotes von Versammlungen.
Der Bund proletarischer Freidenker hatte für den 9. Februar 1930 zwei Versammlungen und zwar in Lobositz und in Pokratitz einberufen. Die Anmeldung dieser Versammlungen wurde am 6. Februar von der Bezirksbehörde Leitmeritz zur Kenntnis genommen, am 7. Februar teilt jedoch die Behörde den Veranstaltern mit, daß nachträglich der Behörde solche Umstände zur Kenntnis gelangt seien, welche die Befürchtung begründen, daß sie zur Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung führen könnten. Zwischen dem 6. und 7. Februar können unmöglich irgend welche besondere Ereignisse eingetreten sein und es kann auch nicht angenommen werden, daß die Behörde nach Erteilung der Bewilligung aus eigenem Antrieb Erhebungen gepflogen hat; es bleibt also nur die Möglichkeit offen, daß von dritter Seite ein Eingreifen in den Gang der Verwaltung erfolgt ist Da die Regierung in ihrer programmatischen Erklärung solche Eingriffe auf das Entschiedenste verurteilt hat, da ferner die Praxis der Bezirksbehörde in Leitmeritz in dieser Hinsicht ganz vereinzelt dasteht - es werden im Bezirke Leitmeritz Versammlungen der Freidenker regelmäßig verboten - fragen wir den Herrn Minister: Was gedenkt der Herr Minister zu tun, um der verfassungsmäßig garantierten Versammlungsfreiheit Geltung zu verschaffen?
Prag den 20. Februar 1930.
Schweichhart,
Grünzner, de Witte, Leibl, Pohl, Kremser, Jaksch, Katz, Dietl, Taub, Heeger, Schäfer, Häusler, Müller, Hackenberg, Kaufnann, Chalupnik, Ing. Neèas, Macoun, Roscher, Kirpal, Blatny, Dr Macek, Srba.
Pùvodní znìní ad 247/XIII.
Interpellation
des Abgeordneten Fritz Oehlinger und Genossen
an den Minister des Innern,
betreffend die amtliche Zustellung eines Fragebogens des Lehrers K. Kyovsky durch Gendarmerieorgane an die Firmeninhaber des Anpatales im politischen Bezirke Trautenau.
In mehreren Fabriken des Aupatales im politischen Bezirke Trautenau sprachen vor einigen Tagen Organe der Gendarmerie in Uniform vor und übermitelten den Inhabern einen zweisprachigen Fragebogen mit der Aufforderung, denselben wahrheitsgetreu zu beantworten.
Der Text des Fragebogens ist folgender:
P. T.
Der Gefertigte wendet sich an Sie mit den höflichen Ersuchen, diesen Fragebogen gefälligst ausfertigen zu wollen. Diese Daten werden zu literarischer Heimatgeschichte benützt. Mit Dank und Hochachtung
K. Kyovský, Lehrer.
1. Vollständiger Name der Firma:.....
2. Gegenwärtiger Inhaber:........
3. Standort.............
4. Beschreibung der Einrichtung (z. B. de Zahl der Dampfmaschinen, Turbinen Stühle Spindeln etc.):................
5. Parallele Unternehmen. welche und wo? (z. B. Appreturen, Bleichen Holzschleifereien etc.)
6. Datum der Gründung des Unternehmens:..
7. Kurze historische Beschreibung des Unternehmens (Bestand hier vorher ein anderes Unternehmen und welches?):........
8. Die Namen früherer Besutzer mit Daten:.
9. Betriebskraft (Wasser, Dampf, HP)....
10. Arbeiterzahl (männlich weiblich):...
11. Bezugsquelle für das Rohmaterial wo?..
12. Absatzgebiet:...........
13. Gattung der Erzeugnisse:......
14. In welchen Jahren und wohin war der größte Absatz der Erzeugnisse?.........
15. Situation während des Krieges und nach den, Umsturze (Rohmaterial, Erzeugnisse 1st der Betrieb stillgestanden.? Wann?):.......
Der Inhalt dieses Fragebogens und besonders die Art der Zustelung desselben rief bei den beteiligten Kreisen, ja bei der Gesamtbevölkerung des Aupatales im politischen Bezirke Trautenau lebhafte Entrüstung hervor, die umso berechtigter ist, als der Fragebogen durch Gendarmerieorgane, also amtlich, zugestellt wurde. Mit Recht verlangen die beteiligten Kreise Klarheit darüber, ob die Zustellung des zweisprachigen Fragebogens durch Gendarmerieorgans über Auftrag der vorgesetzten Behörde erfolgt oder auf eine von der politischen Behörde stillschweigend geduldete Eigenmächtigkeit des Herrn Lehrers Kyovský, zurückzuführen ist. Diese Angelegenheit muß ehestens und restlos klargestellt werden, damit alle eventuellen Verdachtsmomente, als ob die politische Behörde eine Industriespionage begünstigen oder einer solchen durch Gendarmerieorgane Vorschub leisten würde, beseitigt werden.
Zu dieser Anschauung mußten die beteiligten Kreise umsomehr kommen, da doch bekannt ist, daß die Förderung der Literatur nicht in den Wirkungskreis der Gendarmerie fällt und die Fragen nach dem Absatzgebiete, in welchen Jahren und wohin der größte Absatz der Erzeugnisse war, und nach der Bezugsquelle des Rohmateriales mit einer literarischen Heimatgeschichte nicht den geringsten Zusammenhang haben.
Die Gefertigten stellen daher die Anfragen:
1. Ist dem Herrn Minister des Innern dieses Vorgehen der Gendarmerieorgane im Aupatal politischer Bezirk Trautenau, bekannt?
2. Ist der Herr Minister bereit, über dieses ungesetzliche Vorgehen der Gendarmerieorgane eine strenge Untersuchung in die Wege zu leiten und die Schuldtragenden zur Verantwortung zu ziehen?
3. Ist der Herr Minister bereit die Unternehmer vor Übergriffen der Gendarmerieorgane zu schützen und die Verletzung des Betriebsgeheimnisses von keiner Seite, schon gar nicht von Gendarmerieorganen dulden zu wollen?
Prag an 25. Feber 1930
Oehlinger, Zajíèek, Bobek, Greif, Fritscher, Kunz, Stenzl, Dobránsky, Szentiványi, Nitsch, Dr Jabloniczky, Hokky, Eckert, Dr. Luschka, Scharnagl, Dr. Mayr-Harting, Krumpe, Dr Petersilka, Prause, Dr. Szüllö, Fedor.
Pùvodní znìní ad 247/XIV.
Interpellation
des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen
au den Minister des Innern
wegen Mithilfe der Gendarmerie bei Industriespionage für eine literarische
Heimatgeschichte des Lehrers Kyovský.
Anfangs Feber d. J, erschienen n verschiedenen deutschen Betrieben des Aupatales uniformierte Gendarme, welche die Unternehmer aufforderten, den folgenden zweisprachigen Fragebogen wahrheitsgetreu zu beantworten.
P. T.
Der Gefertigte wendet sich an Sie mit den höflichen Ersuchen, diesen Fragebogen gefälligst ausfertigen zu wollen. Diese Daten werden zu literarischer Heimatgeschichte benützt. Mit Dank und Hochachtung
K. Kyovský, Lehrer.
1. Vollständiger Name der Firma:.....
2. Gegenwärtiger Inhaber:........
3. Standort.............
4. Beschreibung der Einrichtung (z. B. de Zahl der Dampfmaschinen, Turbinen Stühle Spindeln etc.):................
5. Parallele Unternehmen. welche und wo? (z. B. Appreturen, Bleichen Holzschleifereien etc.)
6. Datum der Gründung des Unternehmens:..
7. Kurze historische Beschreibung des Unternehmens (Bestand hier vorher ein anderes Unternehmen und welches?):........
8. Die Namen früherer Besutzer mit Daten:.
9. Betriebskraft (Wasser, Dampf, HP)....
10. Arbeiterzahl (männlich weiblich):...
11. Bezugsquelle für das Rohmaterial wo?..
12. Absatzgebiet:...........
13. Gattung der Erzeugnisse:......
14. In welchen Jahren und wohin war der größte Absatz der Erzeugnisse?.........
15. Situation während des Krieges und nach den, Umsturze (Rohmaterial, Erzeugnisse 1st der Betrieb stillgestanden.? Wann?):.......
Es besteht kein Zweifel, daß die wahrheitsgetreue Beantwortung dieser Fragen alles enthalten müßte was überhaupt für die èechische Konkurrenz wissenswert und interessant ist und daß der Unternehmer, welcher aufrichtig Auskunft gibt gerade das preisgeben würde, was man schlechthin Betriebsgeheimnis nennt. Es ist auch nicht recht verständlich, daß insbesonders die Fragen nach der Bezugsquelle des Rohmateriales, nach dem Absazgebiet, in welchen Jahren und wohin der größte Absatz der Erzeugung war, Gegenstand einer literarischen Heimatgeschichte sein soll oder für dieselbe von Interesse und Belang sein könnte und man muß daher mit Recht vermuten, daß es sich hier um einen Fall großzügigs er und krassester Industriespionage handelt welche die èechische Konkurrenz in die Lage versetzen soll, die bereits begonnene Eroberung des Aupatales siegreich fortzusetzen.
Ganz unglaublich aber ist die Tatsache, daß Gendarmen in Uniform von Betrieb zu Betrieb gehen und offenbar den Zauber der Montur, den damit verbundenen Schein einer Amtlichkeit ausnützen, um auf die Unternehmer eine Pression zur Ausfüllung des Fragebogens auszuüben und so einer Privatangelegenheit des Herrn Kyovsky den Charakter einer Amtshandlung zu geben.
Oder sollte etwa seit Neuestem auch die Pflege der Literatur zum Wirkungskreis der Gendarm en gehören?
Wir können nicht annehmen daß ein derartiges Vorgehen über Auftrag der vorgesetzten Behörden erfolgt, müssen aber glauben, daß dasselbe die Billigung dieser Behörde findet, solange nicht energische Maßnahmen ergriffen werden, derartige Unzulässigkeiten ein für allemal zu unterbinden.
Im Interesse der gesamten Öffentlichkeit, ebenso wie im Interesse der deutschen Bevölkerung des Aupatales, muß deshalb darauf gedrungen werden, daß diese Angelegenheit restlos geklärt und das für dieselbe verantwortende Organ zur Rechenschaft gezogen wird.
Daher fragen die Unterzeichneten den Herrn Minister, ob ihm dieses Vorgehen der Gendarmerie bekannt ist und ob er geneigt und gewillt ist, die an diesem Mißbrauch Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen?
Prag, am 24. Feber 1930.
Horpynka,
Szentiványi, Nitsch, Dr, Holota, Dr. Törköly, Dr. Jabloniczky, Dr. Szüllö, Ing. Jung, Kasper, Geyer, Matzner, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Dr. Hassold, Ing. Kallina, Köhler, Krebs, Fedor, Simm, Schubert, Knirsch, Hokky, Dobránsky.
Pùvodní znìní ad 247/XV.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Luschka, Karl Fritscher und Genossen
an den Minister für öffentliches Gesundheitswesen und körperliche Erziehung
betreffend Regelung der Dienst- und Besoldungsverhältnisse des geistlichen Pflegepersonals in den staatlichen Heilanstalten.
Mit der Regierungsverordnung vom 17. März 1927, Slg. der G. u. Vdgen. Nr. 22. wurde eine Regelung der Dienst- und Besoldungsverhältnisse der weltlichen Pflegepersonen getroffen, deren zeitgemäße Verbesserung bereits im Senate durch einen Antrag der Senatoren Dr. Wenzel Feierfeil und Genossen beantragt wurde. Der Antrag bezweckt insbesondere die Herabsetzung der Anwärterzeit, die Festsetzung der Arbeitszeit auf 48 Wochenstunden, die Bemessung regelmäßiger Erholungsurlaube und Erweiterung der Bestimmungen über die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Regelung der Gehalts- und Dienstverhältnisse des geislichen Pflegepersonals steht bisher noch immer aus. Eine analoge Anwendung dieser Bestimmungen ist jedoch auch für das geistliche Pflegepersonal dringendst notwendig, da deren, hingebungsvolle und allgemein anerkannte Tätigkeit des gleichen Schutzes bedarf.
Die Gefertigten stellen deshalb an den Herrn Minister für öffentliches Gesundheitswesen die Anfrage:
Ob er bereit ist, den berechtigten Wünschen des Pflegepersonals auf Abänderung der bezogenen Regierungsverordnung im Sinne des Senatsantrages Rechnung zu tragen und auch die Dienst- und Besoldungsverhältnisse des geistlichen Pflegepersonals im Einvernehmen mit den kirchlichen Oberen der Angehörigen der religiösen Ordens- und Kongregationen hiebei zu regeln?
Prag, am 26. Feber 1930.
Dr. Luschka, Fritscher, Grebáè-Orlov, Mojto, Dr. Petersilka, Greif, Dr. Tiso, Bobek, Šalát, Onderèo, Zajíèek, Suroviak, Macháèek, Kunz, Dr. Labaj, Hlinka, Krumpe, Oehlinger, Dr. Mayr-Harting, Dr. Pružinský, Dr. Ravasz.
Pùvodní znìní ad 247/XVI.
Interpellation
des Abgeordneten Otto Horpynka und
Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
wegen Errichtung einer Schulexpositur in der Gemeinde Zittnai.
Bis zum Jahre 1919 hatte die Gemeinde Zittnai, politischer Bezirk Dauba, eine einklassige Volksschule mit deutscher Unterrichtssprache. Im letzten Jahre des Bestandes zählte sie 26 Schulkinder, hievon 20 deutsche und 6 èechische.
Im September 1919 wurde mit einem Erlasse des Schulministeriums die deutsche Schule aufgelassen und an ihrer Stelle eine èechische Schule für die erwähnten 6 Kinder eröffnet Das von der deutschen Gemeinde mit großer Mühe erbaute Schulgebäude mußte der mit so geringer Kinderzahl bedachten èechischen Schule verpachtet werden.
Seit dieser Zeit müssen die Kinder deutscher Nationalität von Zittnai nach dem 4 1/2 Kilometer entfernten. Tupadl in die Schule gehen. Der Weg führt vorerst über ein den Elementen völlig freistehendes Hochplateau und endet, ehe er in die Widimerstraße einbiegt, in einen langen, steilen Hohlwege, welcher im Winter infolge Glatteises oder Schnee, im Frühjahr und Herbst infolge knöcheltiefen Kotes fast ungangbar ist. Erwachsene benötigen zur Zurücklegung dieser Wegstrecke eine Stunde, kleine Kinder eine Zeitspanne mehr. Schon bei normalen Verhältnissen trifft das Kind ermüdet in die Schule ein, so daß es sicherlich nicht mit jener Aufmerksamkeit und dem Auffassungsvermögen dem Unterrichte folgen kann, wie ein Kind, das bloß einen normalen Schulweg zurückzulegen hat. Während der schlechten Jahreszeit, wenn die Kinder, welche zum Großteile der ärmeren Klasse angehören, den Schulweg bei Sturm, Schneegestöber oder Regen zurücklegen müssen, bedeutet dieser geradezu eine Gefährdung ihrer Gesundheit.
Dermalen handelt es sich um 8 deutsche Kinder, die Zahl der nichtschulpflichtigen, also des Nachwuchses, beträgt 11. In Anbetracht der vorangeführten schwerwiegenden Gründe fragen daher die Unterzeichneten den Herrn Schulminister ob er bereit ist, dem Landesschulrate in Prag den Auftrag zu geben, gemäß § 2 des Gesetzes vom 9. Feber 1870, L. G. Bl. 22, in Zittnai eine ganzjährige Expossiturschule zu eröffnen?
Prag, am 24. Februar 1930.
Horpynka,
Ing. Kallina, Dr. Hassold, Matzner, Kasper, Köhler, Geyer, Dr. Holota, Dr. Törköly, Nitsch, Szentiványi, Dobránsky, Hokky, Dr. Jabloniczky, Knirsch, Fedor, Schubert, Simm, Dr. Szüllö, Ing. Jung, Krebs.
Pùvodní znìní ad 247/XVII.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Schollich und Genossen
an den Vorsitzenden der Regierung
betreffend das gewaltsame Vorgehen der Bezirkshauptleute aus Anlaß der Masaryk-Geburtstagfeiern.
Der 80, Geburtstag des Staatspräsidenten Masaryk bietet einigen Bezirkshauptleuten die willkommene Gelegenheit, sich im besonderen Eifer hervorzutun und ihre Macht zu ungesetzlichen Verfügungen zu mißbrauchen. So erließ z. B. die Bezirksbehörde in Mähr-Weißkirchen einen Erlaß folgenden Inhaltes:
Bezirksbehörde in Mähr.-Weißkirchen.
Z. 70 Pres. |
am 3. Feber 1930 |
Feier des 80. Geburtstages des Präsidenten der Republik.
An alle Gemeinderäte!
Zum Zwecke einer würdigen und einheitlichen Feier des 80. Geburtstages unseres Herrn Präsidenten der Republik der auf den 7. März 1930 fällt, trage ich dem Herrn Gemeindevorsteher, zufolge des Beschlusses der Vorbereitungskommission, welche zu diesem Feste bei der Bezirksbehörde in Mähr.-Weißkirchen errichtet wurde, auf, er möge unverzüglich selbst oder sein Vertreter mit dem Vorsitzenden der Kulturortskommission Verhandlungen, ev. mit der Schulleitung anknüpfen und nach Durchbehandlung im Gemeinderate und im Einvernehmen mit der Kulturortskommission (insoferne dies bis nun nicht geschehen ist) ein Einheitsprogramm der oberwähnten Feier in der Gemeinde ausarbeiten.
Die Art und Durchführung der Feier wird einer freien Erwägung der beteiligten Faktoren in der Gemeinde überlassen.
Das vollständige, im Einvernehmen genau ausgearbeitete Programm, ist der Bezirksbehörde in Mähr.-Weißkirchen spätestens bis zum 12. Feber 1930 vorzulegen.
Der Bezirkshauptmann: |
|
Wachsmut m. p. |
Es braucht wohl nicht erst nachgewiesen zu werden, daß dieser Erlaß in seiner Gänze ungesetzlich ist, und sich auf keine gesetzliche Bestimmung stützt. Verhandlungen zur Veranstaltung einer Feier fallen in den ständigen Wirkungskreis einer Gemeinde gemäß § 27 der mähr. G. O., G. v. 15 März 1864 L. G. Bl. 4, nach dem die Gemeinde mit Beobachtung der bestehenden Gesetze nach freier Selbstbestimmung anordnen und verfügen kann. Dazu gehört ohne Frage auch die Veranstaltung einer Festfeier. Es ist wohl ein mehr als unmöglicher Zustand, wenn der Bezirkshauptmann den Gemeindevorstehern zufolge des Beschlusses der Vorbereitungskommission, welche zu diesem Feste errichtet wurde, Aufträge erteilt, Es ist nicht bekannt, daß im Zuge der Verwaltungsreform bei den politischen Bezirksbehörden eine Vorbereitungskommission für Festlichkeiten geschaffen wurde, welche gestützt auf das Gesetz, Verfügungen treffen könnte.
Andere Bezirkshauptleute verfügen u. a, daß die Bezirks- oder Gemeindevertretungen in dieser Zeit Festsitzungen abzuhalten haben, bei welchen eine Loyalitätsansprache zu halten ist, daß eine Huldigungsadresse, von allen Bezirks- oder Gemeindevertretern unterschrieben oder wenigstens ein Telegramm an die Kabinettskanzlei abgesendet wird. Die Landesbehörde soll angeordnet haben, mitzuteilen, welche Gemeinden sich weigern, diese Huldigungsadresse zu unterschreiben, Dabei wurde offen ausgesprochen, daß man solchen Gemeinden als Strafe keine Zuwendungen aus dem Ausgleichsfond wird zukommen lassen. Ein anderer besonders übereifriger Bezirkshauptmann ließ sich sogar die Genossenschaftsvorsteher und die Vertreter der Industrie komm en und trug ihnen auf, für den Präsidenten Geschenke ihres Gewerbes und Industrieerzeugnisse anzufertigen und noch vor dem 7. März zu übersenden und ließ dabei durchblicken, daß im Nichtbefolgungsfalle mit Staatslieferungen in der Zukunft nicht mehr zu rechnen ist.
Dieses Vorgehen riecht sehr stark nach Erpressung st durchaus unmoralisch und verwerflich, Staaspräsident Masaryk würde ein solches Vorgehen wenn es ihm bekannt wäre, gewiß selbst auf das schärfste verurteilen Loyalität kann nicht erzwungen werden, ist eine Sache des Empfindens, des Gefühles. Es sollen dabei die Verdienste die sich Masaryk um das Èechentum und um den èechischen Staat ohne Zweifel erworben hat, keineswegs geschmälert werden. Im Gegenteil er kann uns in seiner Opferwilligkeit und Opferbereitschaft gewiß als nachahmenswertes Beispiel zu allen Zeiten dienen Die Èechen haben es im alten Österreich besonders hart empfunden und auf das schärfste verurteilt, daß sie zu solchen Kundgebungen gezwungen wurden. Es ist bedauerlich, daß sie aus ihrer eigenen Vergangenheit nicht gelernt haben und nun dasselbe tun und von den Deutschen verlangen, was sie selbst schmerzlich empfunden und nur mit Widerwillen und unter Zwang getan haben.
Das Vorgehen der Bezirkshauptleute erfolgt angeblich über geheime Weisung von den Landesämtern die möglicherweise wieder ihre Weisungen für diese Geburtstagsfeier vom Ministerium des Innern empfangen haben.
Die Gefertigten fragen daher den Herrn Vorsitzenden der Regierung, ob er diesen unmoralischen Zwang, welcher durch die Bezirkshauptleute auf die Bevölkerung ausgeübt wird, gut heißt und billigt, ob ihm die Weisungen an die Bezirksbehörden bekannt sind, welchen Inhalt sie haben und ob er bereit ist, sofort Vergangen zu treffen, daß zur Veranstaltung von Festlichkeiten anläßlich des Masaryk-geburtstages von niemandem ein Zwang ausgeübt werden darf?
Prag am 19. Feber 1930
Dr. Schollich, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dr, Holota, Dr. Jabloniczky, Hokky, Fedor, Dobránsky, Dr. Szüllö, Horpynka, Matzner, Dr. Keibl, Ing. Jung, Schubert, Köhler, Simm, Krebs, Kasper, Geyer, Knirsch.
Pùvodní znìní ad 247/XVHI.
Interpellation
des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen
an den Minister des Innern und an den Justizminister
wegen des sprachlichen Verkehres der Gerichte und staatlichen Behörden mit den Gemeindeämtern.
Seit geraumer Zeit macht sich eine neuerliche Verschärfung des Vorgehens der Gerichte und staatlichen Behörden im sprachlichen Verkehre mit den deutschen Gemeinden als Behörden bemerkbar. Während bisher im allgemeinen der Verkehr der Geriche und staatlichen Behörden mit den deutschen Gemeinden auch in deren Stellung als Behörden doppelsprachig erfolgte, wird nunmehr in diesen Fällen fast ausschließlich in èechischer Sprache korrespondiert Zuerst hat sich diese Praxis bei den Gerichten eingebürgert, dann folgten die staatlichen Seuerbehörden auf Grund des Erlasses des Präsidiums des Finanzministeriums vom 19. Juni 1929, Zahl 1801 präs. 29, und nun befolgen auch die Bezirksbehörden diese Praxis.
Die Praxis der Gerichte und staatlichen Behörden mit den Gemeinden als Behörden nur in èechischer Sprache zu verkehren, ist eine Folge des Beschlusses des Fachplenums des Obersten Verwaltungsgerichtes vom 17. Dezember 1928, Zahl 1315 präs., wornach eine Gemeinde, deren Geschäftssprache eine Minderheitssprache ist, auch unter den Voraussetzungen des § 2 des Sprachengesetzes keinen Anspruch darauf hat, daß amtliche Zuschriften eines Gerichtes oder einer anderen staatlichen Behörde, wenn sie an sie als Behörde gerichtet sind, auch in ihrer Geschäftssprache verfaßt werden. Als amtliche Zuschriften an die Gemeinden als Behörden werden alle Zuschriften in jenen Angelegenheiten angesehen, in denen die Gemeinden kraft besonderer Vorschriften zur Mitwirkung verpflichtet sind. Diese Mitwirkungspflicht der Gemeinden ist außerordentlich groß und stets anwachsend, insbesondere ist sie auf dem Gebiete des Steuerwesens auf Grund der Bestimmungen des § 302, Abs. 2 des neuen Steuergesetzes vom 15. Juni 1927, Slg. Nr. 76 nahezu unbegrenzt.
Diese neue Praxis erschwert die Stellung der deutschen Gemeinden ungeheuer Zu welchen grotesken Auswirkungen sie führen kann und tatsächlich geführt hat, beweist folger der Fall Nach der Sprachenverordnung sind Gemeinden, welche weniger als 3000 Einwohner zählen, keine 20%ige èechische Minderheit und keinen Angehörigen der Staatssprache als Mitglied der Gemeindevertretung aufweisen nicht verpflichtet, eine der Staatssprache kundige Amtskraft zu halten, bzw. für die sprachlich klaglose Erledigung in der Staatssprache Sorge zu tragen Solche Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen von den Bestimmungen des Artikels 74, Absatz 2, der Sprachenverordnung Gebrauch machen und von der unmittelbar vorgesetzten Bezirksbehörde eine Übersetzung einer èechischen Zuschrift in die Geschäftssprache der Gemeinde verlangen. Nun schreibt nach der neuen Praxis die Bezirksbehörde auch an die ihr unterstellten Gemeinden als Behörden nur in èechischer Sprache, so daß also diese Gemeinde bei derselben Bezirksbehörde, welche die èechische Zuschrift herausgab, um Übersetzung dieser Zuschrift in der deutschen Sprache auf Grund des Artikels 74 der Sprachenverordnung ansuchen muß Also eine unnütze Belastung und Erschwerung, die in einem rationell eingerichteten Betriebe einfach undenkbar ist.
Wenn der Verkehr der Gerichte und staatlichen Behörden mit den Gemeinden auch als Behörden bisher in deutscher Sprache ohne Gefährdung des Staates und seiner Verwaltung geschehen konnte, so ist nicht einzusehen, warum diese Übung nicht beibehalten werden soll.
Daher fragen die Unterzeichneten die Herren Minister, ob sie geneigt sind anzuordnen daß in Zukunft die deutschen Gemeinden auch als Behörden von den Gerichten und staatlichen Behörden zumindest doppelsprachige Zuschriften erhalten?
Prag am 24. Feber 1930.
Horpynka, Dr. Jabloniczky, Dr. Törköly, Geyer, Dobránsky, Ing. Jung, Knrsch, Simm, Kasper, Krebs, Dr Szüllö, Matzner, Fedor, Dr Hanreich, Nitsch, Köhler, Schubert, Ing. Kallina, Szentiványi, Dr, Hassold, Hokky, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Dr. Holota.
Pùvodní znìní ad 247/XIX.
Interpellation
des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen
an den Postminister
wegen Vergebung von Konfektionsliefe rungen.
Das Postministerium vergibt alljährlich namhafte Aufträge in Konfektionsware, u. zw. komplette Anzüge, Mäntel und Mantillen. Die Vergebung erfolgt stets nach Verlautbarung einer diesbezüglichen, n den öffentlichen Blättern verlautbarten Ausschreibung.
Bei der Vergebung geht das Postministerium nachstehend vor:
Das Staatsgebiet wird in Kreise oder Sprengel eingeteilt, sodann werden in jedem Kreise die Lieferungen an jene Offerenten vergeben, welche die billigsten sind. Auf diese Weise kommt es vor, daß infolge der Sprengeleinteilung im Kreise Brünn Anzüge zum billigsten Preise zwischen 26.- und 35.- Kè vergeben werden in anderen Sprengeln z. B. in Užhorod derselbe Anzug mit 64.- und 65,- Kè.
Dadurch sind selbstverständlich viele Offerenten, die billiger und besser liefern ausgeschaltet.
In einer besonders schwierigen Lage befinden sich die mährischen Offerenten. In Mähren ist die Konfektionsindustrie zuhause, aus den mährischen Sprengeln meldet sich die größte Anzahl von Offerenten die untereinander den Wettbewerb aufnehmen müssen, währenden anderen Sprengeln nur wenige Offerenten sich melden und dabei zu recht teueren Preisen eine ebenso große Menge zugewiesen erhalten, wie die vielen in der Konfektionsindustrie tätigen Bewerber des mährischen Sprengels.
Diese Art der Vergebung nach Sprengeln entspricht nicht dem Wesen eines freien Wettbewerbes auf Grund einer öffentlichen Ausschreibung.
Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Postminister, ob er bereit ist die. Vergebung von Staatslieferungen an kleingewerbliche Lieferungsgenossenschaften ausschließlich durch das Handelsministerium durchzuführen das dabei das sogenannte Distributionsverfahren einzuleiten hätte welches allein eine gerechte Verteilung unter die Lieferungsgenossenschaften des Kleingewerbes verbürgt?
Prag, am 24. Februar 1930.
Horpynka, Geyer, Kasper, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Fedor, Szentiványi, Nisch, Dr. Törköly, Dr. Holota, Dobránsky, Hokky, Schubert, Simm, Knirsch, Ing. Jung, Krebs, Köhler, Dr. Schollich, Ing. Kallina, Matzner, Dr. Keibl, Dr. Hassold, Dr, Hanreich.