Pùvodní znìní ad 115/XII.
Interpellation
des Abgeordneten Windirsch, Heller, Böhm, Eckert und Genossen
an den Innenminister
Betreffend Sprachenvorschriften für die Gemeindeämter im Bezirke Deutschgabel.
Das Bezirksverordnungsblatt für den politischen Bezirk Deutschgabel enthält in der Blattfolge Nr. 14/1929 nachstehenden Erlaß:
"In letzter Zeit haben einige Gemeindeämter in der Staatssprache verfaßte Zuschriften der hiesigen Behörde (auch anderer Staatsämter) ohne Erledigung, bzw. mit dem Ersuchen um Beischließen einer Übersetzung in der deutschen Sprache rückgemittelt, und zwar in der Annahme, daß die Expedierung des Aktes nur in der Staatssprache infolge eines Irrtums oder unter Verletzung der Sprachenvorschriften erfolge.
Zur Information der Gemeindeämter wird neuerlich auf die entsprechenden Vorschriften der Sprachenverordnung mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß die Einhaltung dieser Vorschriften keinesfalls dem Gutdünken der Staatsbehörden überlassen ist. Die Staatsbehörden sind im Gegenteil verpflichtet, so wie die Bestimmungen aller Gesetze und Verordnungen auch die Vorschriften der Sprachenverordnung streng zu beachten.
Artikel I der Sprachenverordnung im Auszuge:
"Alle den Ministern der Innern, der Justiz, der Finanzen, für Industrie, Handel und Gewerbe, für öffentliche Arbeiten und für öffentliches Gesundheitswesen und körperliche Erziehung unterstehenden Gerichte, Behörden, Anstalten, Unternehmungen und Organe der Èechoslovakischen Republik amtieren in der staatlichen, offiziellen Sprache, erlassen in dieser ihre Kundmachungen und tragen in ihr ihre äußeren Bezeichnungen. Sofern in den nachstehenden Bestimmungen keine Ausnahme zugelassen ist.
Sie sind daher insbesondere verpflichtet und berechtigt. Bloß in diesen Sprache.
f) Miteinander in mit anderen Staats- und Slebsverwaltungsbehörden, Vertretingskörpern und öffentlichen Korporationen zu korrespondieren."
Aus dem Angeführten und aus den weiteren Artikeln der Sprachenverordnung geht hervor, daß die genannten Staatsbehörden verpflichtet sind, auch mit den Gemeinden bloß in der Staatssprache zu korrespondieren und daß die Gemeinde auf eine Erledigung auch in der Minderheitssprache nur in dem Falle Anspruch erheben kann, wenn dieselbe als Angehörige der Sprache einer qualifizierten Minderheit in der Stellung einer Partei auftritt.
Es wird in dieser Hinsicht auf die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes vom 8. November 1927, Z. 19.422, Boh. 6862 verwiesen.
Auf welche Art und Weise ein Gemeindevorsteher, der der Staatssprache unkundig ist, mit einer in der Staatssprache verfaßten Eingabe umzugehen hat, behandelt der Artikel 74 der Sprachenverordnung:
"Ist der Gemeindevorsteher der èechoslovakischen Sprache nicht kundig, so übergibt er die Eingabe dem ersten, bezw. zweiten Stellvertreter oder einem der Staatssprache kundigen Mitglied der Gemeindevertretung zur Verdolmetschen in die Geschäftssprache der Gemeinde. Ist auch niemand von den Mitgliedern der Gemeindevertretung der Staatssprache kundig, und kann auch sonst nicht in geeigneter und rascher Weise mit Hilfe einer glaubwürdigen Person eine Übersetzung der Eingabe in die Geschäftssprache der Gemeinde beschafft werden, so übermittelt der Gemeindevorsteher diese Eingabe unter eigener Verantwortung längsten binnen 24 Stunden nach ihrer ahme an die unmittelbar vorgesetzte Behörde der Staatsverwaltung behufs Beschaffung einer Übersetzung in der Geschäftssprache der Gemeinde. Diese Behörde beschafft schleunigst, womöglich binnen drei Tagen die Übersetzung und übermittelt sie samt der ursprünglichen Eingabe der Gemeinde zur Erledigung. Findet sie jedoch, daß die oben bezeichnete Unmöglichkeit nicht vorliegt, so kann sie die Anfertigung der Übersetzung nicht ablehne. Die Gemeinde ersetzt der Behörde die durch die Anfertigung der Übersetzung entstandenen tatsächlichen Auslagen."
Die Gemeindeämter werden aufgefordert, sich künftig genau nach diesen Vorschriften zu richten und nicht durch unbegründete Nichtannahme von Akten die Erledigung der Agenda zu erschweren.
Für Übersetzungen in die deutsche Sprache wird die Bezirksbehörde den Betrag von 20 h für jede, wenn auch nur angefangene Zeigte des mit Maschinenschrift verfaßten Textes in der deutschen Sprache berechnen.
In politischen Bezirke Deutsch- Gabel, der die Gerichtsbezirke Deutsch- Gabel und Zwickau umfaßt, wurden festgestellt:
Gerichtsbezirk |
Deutsche |
Èechen |
Deutsch- Gabel |
15.031 |
195 |
Zwickau |
12.138 |
575 |
27.169 |
770 |
Das Bevölkerungsverhältnis, wenn es auch seit dem Volkszählungsjahre 1921 eine künstliche Beeinflussung zu Gunsten des èechischen Bevölkerungselementes erfahren haben mag, ist stark überwiegend deutsch geblieben, sie daß der politische Bezirk bezeichnet werden kann. Der Berufszugehörigkeit nach ist die Bevölkerung des Bezirkes hauptsächlich landwirtschaftlich, sie ist national friedliebend und sie versteht es nicht, daß die politische Bezirksbehörde in Deutschgabel mit den Gemeinden des Bezirkes nicht mehr schriftlich zweisprachig, d. h. unter sofortigem Beischloß einer deutschen Übersetzung verkehren will.
Es erschwert den Verkehr ungemein, wenn von den Gemeinden nach Erhalt amtlicher Schriftstücke erst wieder bei dem Amte, von dem aus die Zusendung erfolgt ist, um die Ausfertigung von Übersetzungen angesucht werden soll. Die getroffene Anordnung ist nicht großzügig, im Gegenteil sehr kleinlich, wenn darauf verwiesen wird, daß für die Anfertigung von Übersetzungen auch Gebühren eingebogen werden. Das Amt hat es gewiß nicht nötig, sich in Form von Zeilenhonoraren Einnahmen zu verschaffen, die ihrem Gesamterträge nach im Vergleiche zu den sonstigen Aufwendungen keine Rolle spielen.
Es besteht im Gegenteil die Wahrscheinlichkeit, daß die Einhebung und Verrechnung derartiger kleiner Beträge höhere Kosten verursachen und die Verwaltung nur unnützerweise belasten wird.
Den Gemeinden des politischen Bezirkes Deutsch- Gabel sind die Gründe, die zur Änderung des im Bezirke bisher geübten sprachlichen Verkehres geführt haben, unbekannt, aber sie vermuten, daß übel wollende Kräfte am Werke sind, die sich bemühen, das zwischen der politischen Bezirksbehörde und den Gemeinden bestandene bisherige gute Verhältnis zu vergiften.
Im beiderseitigen Interesse liegt es jedoch, nicht gegen, sondern mit einander zu arbeiten.
Der Herr Innenminister wird daher gefragt, ob er gewillt ist, den früher bestandenen sprachlichen Verkehr der Bezirksbehörde mit den Gemeinden im politischen Bezirke Deutschgabel wieder herzustellen?
Prag, am 7. Jänner 1930.
Windirsch, Heller, Böhm, Eckert,
Fedor, Prause, Jelinek, Hokky, Zierhut, Dr. Rosche, Wagner, Gläsel, Hodina, Platzer, Dr. Szüllö, Dobránsky, Böllmann, Stenzl, Viereckl, Dr. Peters, Nitsch, Halke.
Pùvodní znìní ad 115/XIII.
Interpellation
des Abgeordneten Windirsch, Heller, Böhm und Genossen
an den Finanzminister
betreffend Beschwerden über Gebührenvorschreibungen gegen das Steueramt in Deutschgabel.
Im Bereiche des Steueramtes Deutschgabel häufen sich die Fälle, daß junge Landwirte, die im Erbwege oder die auf Grund der käuflichen Übernahme der elterlichen Wirtschaften Eigentümer wurden, Gebührenvorschreibungen bekamen, die in keinem Verhältnisse zu den wirklichen Werten der Wirtschaft standen. Die ihnen deshalb von der Finanzbezirksdirektion in Reichenberg zugekommenen Zahlungsaufträge stützten sich freilich auf den Hinweis, daß die vorgeführten Werte im gegenseitigen Einvernehmen (Steueramt in Deutschgabel und Eigentümer der Wirtschaften) festgelegt wurden. Die Art und Weise, wie solche Einvernehmen erzielt wurden, steht im Widersprüche mit der freien, unbeeinflußten Entscheidung der jungen Wirtschaftseigentümer, denn die amtlichen Organe erzwangen die von ihnen geforderten Wertangaben. Vor der Aufnahme des amtlichen Protokolls wird den jungen Landwirten nicht erst Zeit gelassen, sich die Dinge reiflich zu überlegen, sondern sie werden gezwungen dem Steueramte in Deutschgabel genehme Zugeständnisse zu machen. Bei diesem Vorgehen merkt man nichts davon, daß beatmete Organe nicht nur die Wahrer staatlicher Interessen, sondern auch Berater der Bevölkerung sein sollen, welche die Pflicht haben, darauf Rücksicht zu nehmen, daß jungen landwirtschaftlichen Anfängern nicht schon von vornherein die Existenzmöglichkeit genommen wird.
Welche Auswirkungen die ausgesprochene fiskalische Einstellung der Organe des Steueramtes in Deutschgabel hat, beweisen schon folgende Fälle:
Franz Elstner in Kriesdorf Nr. 195 gelangte im Erbwege zu seiner Wirtschaft im Ausmaße von 6.46 ha landwirtschaftlichen Boden, 0.57 ha Wald, zusammen 7.03 ha Fläche mit einem gesamten Katastralreinertrage von 124 Kè. Die vorhandenen Gebäude sind alt, im schlechten Bauzustande und mit Srtoheindeckung versehen. Die Wirtschaft ist mit einem Ausbedinge für die 66 Jahre alte Mutter belastet. Durch das Steueramt in Deutsch- Gabel wurde für die Wirtschaft die Anerkennung eines Gesamtwertes von 130.000 Kè verringerte. Dafür wurde von der Finanzbezirksdirektion in Reichenberg mit der Zahlungsauftrag vom 7. November 1929, Zahl. 1447, 1285, 6787/1929 an Gebühren Kè 7789.70 vorgeschrieben, von denen der junge Besitzer Kè 6623.20 zu tragen hat.
Josef Hübner in Hermsdorf Nr. 3 übernahm käuflich die 10 ha große elterliche Wirtschaft. Der gesamte Katastralreinertrag beträgt 273 Kè. Auf der Wirtschaft lastet ein mit 3944 Kè bewertetes jährliches Ausbedinge. Von dem Steueramte in Deutsch- Gabel wurde zwangsweise ein Wert von 156.150 Kè festgesetzt und dafür von der Finanzbezirksdirektion in Reichenberg am 12. Oktober 1929, unter Zahl 431, 1260, 4961/1929, eine Gebühr von Kè 9638.80 vorgeschrieben.
Edmund Herrmann in Hermsdorf Nr. 8 übernahm käuflich die durchwegs leichte, sandige Boden umfassende 14 ha große elterliche Wirtschaft. Auf ihr lastet eine jährliches Ausbedinge im Werte von Kè 4996.-. In diesem Falle wurde von dem Steueramte in Deutsch- Gabel das Zugeständnis zu einem Wirtschaftswerte von 112.520 Kè erzwungen und darauf basierend von der Finanzbezirksdirektion in Reichenberg mit dem Zahlungsauftrage Zahl 76, 1257, 4945/1929, vom 10. Oktober 1929, eine Gebühr von Kè 5900.60 zur Vorschreibung gebracht.
Anna Kunze in Johnsdorf Nr. 83 gelangte durch Erbschaft in den Besitz ihrer 4.40 ha großen Wirtschaft. Es lastet darauf ein der Mutter gehöriges Ausbedinge. Von dem Steueramte in Deutsch- Gabel wurde das Zugeständnis zu einer Bewertung dieser Wirtschaft in der Höhe von 85.200 Kè erzwungen. Von der Finanzbezirksdirektion in Reichenberg wurde am 5. November 1929, unter Zahl 1147, 1362, 6783/1929 eine Gebühr von Kè 4422.25 vorgeschrieben.
Karl Ginzel, Landwirt in Kriesdorf Nr. 116 wurde durch Übernahme der elterlichen Wirtschaft Selbständiger Landwirt. Die Wirtschaft umfaßt 15 ha landw. Boden und 5 ha Wald, somit zusammen 20 ha Fläche. Von dem Steueramte in Deutsch- Gabel wurde die Anerkennung eines Wertes der Wirtschaft von 241.160 Kè erzwungen, obwohl darauf noch ein größeres Ausbedinge lastet. Von der Finanzbezirksdirektion in Reichenberg sind mit dem Zahlungsauftrage Zahl 1071, 1270, 5253/1929 vom 10. Oktober 1929 an Gebühren Kè 17.196.80 vorgeschrieben worden.
Emma Kaschke in Postrum Nr. 54 gelangte im Jahre 1929 durch Überschreibung in den Besitz der Wirtschaft, die ihr Vater zwei Jahre früher von der verstorbenen Frau geerbt hatte. Damals wurde elf Grund des Zahlungsauftrages der Finanzbezirksdirektion in Reichenberg vom 8. November 1928, Zahl 334, 869, 6079/1929 eine Bewertung von Kè 106.665.60 vergeführt. Nachdem die Dichter Emma Kaschke dieselbe Wirtschaft übernommen hatte, wurde nur zwei Jahre später der neuen Gebührenvorschreibung ein Wert von 266.500 Kè zu Grunde gelegt und mit Zahlungsauftrag der Finanzbezirksdirektion in Reichenberg vom 14. August 1929, Zahl 97, 985, 4735/1929, eine Gebühr von Kè 15.875.60 zur Vorschreibung gebracht. In diesem Falle wird auch darauf verwiesen, daß die Partei bei dem Steueramte in Deutsch- Gabel von einem Beamten eingenommen wurde, der nur sehr mangelhaft die deutsche Sprache beherrschte. Eine richtig Verständigung war nicht möglich.
In allen Fällen geschah eine Überbewertung, zu der von Seite der Eigentümer der Wirtschaften nur unter Zwang und unter dem Eindrucke der Drohung zugestimmt wurde, daß im Weigerungsfalle eine noch höhere Bewertung erfolgen werde.
Dieses Vorgehen staatlicher Organe ist unberechtigt, ja sogar ungesetzlich und es dient nicht dazu, das Ansehen der Finanzverwaltung zu heben.
Es besteht die Überzeugung, daß der Herr Finanzminister mit diesem Vorgehen der Organe des Steueramtes in Deutschgabel nicht einverstanden sein kann. Aus diesem Grunde wird der Herr Minister gefragt:
1. ob er bereit ist, darauf Einfluß zu nehmen, daß für die Zukunft die Ursachen zu Klagen, wie sie der Interpellation zugrunde liegen, ausgeschaltet werden?
2. ob er weiter ist, zu verfügen, daß in den vorgeführten Fällen das Verfahren zur Vergebührung neu aufgenommen wird und daß die Höhe der neu zur Vorschreibung genagelten Gebühren Werten entspricht, die mit dem wirklichen Übernahmswerte und auch mit dem Entragswerte der Wirtschaften zu vereinbaren sind?
Prag, am 4. Jänner 1930.
Windirsch, Heller, Böhm,
Wagner, Zierhut, Nitsch, Dr. Szüllö, Platzer, Hodina, Dr. Rosche, Hokky, Stenzl, Prause, Eckert, Böllmann, Dobránsky, Halke, Fedor, Jelinek, Gläsel, Viereckl, Dr. Peters.
Pùvodní znìní ad 115/XIV.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Georg Hanreich und Genossen
an den Vorsitzenden der Regierung
betreffend Einfuhrscheine für den Import oberschlesischer Kohle.
Wiederholt ist in der Presse darauf hingewiesen worden, daß die Einfuhrscheine für den Import von oberschlesischer Kohle aus Polen im Wege der politischen Parteien in den Handel kommen. Die Vertreter einzelner Parteien, denen die Annahme von Kohlenscheinen vorgeworfen wurde, haben sich diesbezüglich an die Gerichte gewandt. Die Spruchpraxis ist verschieden und es wäre im Interesse der Gesundung unserer politischen Verhältnisse, wenn über die Frage der Einfuhrscheine vollkommene Klarheit herrschen würde.
Die Gefertigten stellen daher die Frage:
1. Ist es Tatsache, daß Kohlenscheine an politische Parteien oder an Organisationen die diesen politischen Parteien nahestehen ausgegeben worden sind?
2. Könnte bei der Verwertung, bezw. Weitergabe der Kohlenscheine an den Handel seitens der Empfänger der Einfuhrscheine ein finanzieller Gewinn erzielt wird und welcher?
Prag, am 9. Jänner 1930.
Dr. Hanreich,
Horpynka, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Geyer, Knirsch, Kasper, Dr. Törköly, Dr. Jabloniczky, Matzner, Ing. Kallina, Dr. Hassold, Dr. Keibl, Dr. Szüllö, Simm, Köhler, Dr. Schollich, Schubert, Ing. Jung, Hokky, Krebs, Fedor, Dobránsky.
Pùvodní znìní ad 115/XV.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Georg Hanreich und Genossen
an den Finanzminister
betreffend die Aufhebung der Weinsteuer.
Die Weinsteuer im Betrage von Kè 1.45 Liter stellt in der jetzigen Krisenzeit für die Landwirtschaft, wo zum Teil für den Liter Wein nur noch 3 Kè gezahlt werden, eine ungemein schwere Geltung dar. Diese Steuer mag zum Teil berechtigt gewesen sein, als der Liter Wein ab Keller des Produzenten 10 Kè und mehr gekostet hat, keinesfalls jedoch heute. Unter Hinweis auf die Weinsteuer wird aber auch der Konsum in sehr schwerer Weise betroffen, nachdem alle Glieder des Handels, die mit dem Wein zu tun haben, mit Hinweis auf die Weinsteuer den Wein ungeheuer verteuern, so daß letzten Endes ein Viertel Liter Wein der im Gasthaus auf den Tisch gesetzt wird, soviel kostet, wie 1 - 2 Liter Wein beim Produzenten.
Mit Rücksicht auf diese Verhältnisse erlauben sich die Unterzeichneten die Anfrage zu stellen:
Ist der Herr Finanzminister bereit einen Gesetzesantrag einzubringen, welcher die Aufhebung der Weinsteuer beinhaltet, oder zumindest eine Reduktion derselben auf ein dem heurigen Preisniveau des Weinbaues angepaßtes Ausmaß?
Prag, am 9. Jänner 1930.
Dr. Hanreich,
Horpynka, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Dr. Jabloniczky, Kasper, Matzner, Knirsch, Geyer, Dr. Schollich, Dr. Hassold, Dr. Keibl, Simm, Köhler, Dr. Szüllö, Ing. Jung, Krebs, Fedor, Hokky, Dobránsky, Schubert.
Pùvodní znìní ad 115/XVI.
Interpellation
des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen
an den Justizminister
in Angelegenheit der Unterbringung des Aussiger Bezirksgerichtes.
Die Verhältnisse im Gebäude des Aussiger Bezirksgerichtes sind unhaltbar geworden. Das Aussiger Bezirksgericht ist in 3 verschiedenen Häusern, darunter einem Privathaus untergebracht und feilt diese Räume auch noch mit dem Gewerbegericht, dem Steueramt, der Steueradministration und der politischen Bezirksverwaltung. Die Unterbringung des Aussiger Bezirksgerichtes ist in jeder Beziehung ungenügend, unwürdig, unhygienisch und auf die Dauer unhaltbar. Es gibt keine Stadt in der Republik, in welcher auch nur annähernd ähnliche desolate Verhältnisse bestehen und geduldet werden. Die seit vielen Jahren als unbedingt notwendig geforderte und als unbedingt notwendig erkannte Errichtung eines neuen Gerichtsgebäudes darf deshalb nicht länger aufgeschoben werden.
Die Unterzeichneten erlauben sich daher den Herrn Minister zu fragen:
1. Sind dem Herrn Minister die Verhältnisse beim Aussiger Bezirksgerichte bekannt?
2. Ist der Herr Minister bereit, den Neubau eines Gerichtsgebäudes in Aussig sofort zu veranlassen?
3. Ist der Herr Minister bereit, bei der Wahl des Bauplatzes auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und des Verkehres Rücksicht zu nehmen und einen Bauplatz im Zentrum der Stadt für das neue Gerichtsgebäude zu beschaffen?
Prag, am 8. Jänner 1930.
Horpynka,
Schubert, Köhler, Geyer, Kasper, Dobránsky, Dr. Szüllö, Dr. Holota, Hokky, Dr. Törköly, Dr. Schollich, Dr. Hanreich, Matzner, Dr. Hassold, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Ing. Jung, Knirsch, Krebs, Fedor, Szentiványi, Nitsch, Dr. Jabloniczky.
Pùvodní znìní ad 115/XVII.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
betreffend die Herausgabe der Regierungsverordnung zum § 142 des Besoldungsgesetzes.
Die Mittelschullehrer warten nun schon Jahr und Tag auf die Regierungsverordnung nach § 142 Absatz 2 des Besoldungsgesetzes, denn gerade bei ihnen handelt es sich in vielen Fällen um die Einrechnung der Supplentenzeit, der Asistentenjahre, des Dienstes an Nichtstaatlichen Mittelschulen, der Hilfslehrer- und Vertragslehrerzeit, endlich aber auch noch um die Anrechnung der Kriegsdienstzeit und der Kriegshalbjahre, sofern diese vor dem Besoldungsgesetze noch nicht eingerechnet wurden. Die Arbeitsgemeinschaft der suppl. und prov. Professoren im Ústøední spolek èsl. profesorù schickte Fragebogen an alle Mittel- und Fachschulen, wo der verband seine Vertrauensmänner hat. Von 322 Fragebogen kamen 251, d. i. 78% zurück. Nach den eingelaufenen Fragebogen handelt es sich um 824 Professoren, u. zw. 253 defin. die durch die verzögerte Herausgabe der Reg.-Verordnung ganz ohne ihr Verschulden geschädigt sind, unter ihnen Weltkriegsteilnehmern, Familienväter, Arbeiter auf kulturellen Gebiet. Auf deutscher Seite liegen die Verhältnisse nicht besser.
Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur, warum die Herausgabe der Regierungsverordnung nach § 142 des Besoldungsgesetzes bisher, verzögert wurde, wenn hierfür die Schuld trifft und ob die Regierungsverordnung ehestens zu erwarten ist?
Prag, am 9. Jänner 1930.
Dr. Schollich,
Dr. Holota, Geyer, Kasper, Dr. Törköly, Horpynka, Szentiványi, Dr. Keibl, Dr. Hassold, Schubert, Knirsch, Hokky, Fedor, Matzner, Dr. Szüllö, Dr. Hanreich, Ing. Kallina, Simm, Köhler, Ing. Jung, Krebs, Nitsch, Dr. Jabloniczky, Dobránsky.
Pùvodní znìní ad 115/XVIII.
Interpellation
der Abgeordneten Josef Geyer, Hugo Simm in Genossen
an die Gesamtregierung
betreffend eine zeitgemäße Regelung der Diäten der Staatsangestellten.
Seit Jahren warten die Staatsangestellten auf eine zeitgemäße Regelung der Diäten, da mit den derzeit festgesetzten Beträgen ein Auslangen bei den jetzigen teuerungsverhältnissen nicht gefunden werden kann, und man von den Staatsangestellten bei den ohnedies knappen Bezügen nicht verlangen darf, daß sie zu den außergewöhnlichen, durch ihre Amtstätigkeit erwachsenen Auslangen zuzahlen müssen.
Gerüchteweise verlautet, daß mit der Regelung der Diätenfrage eine bedeutende Verschlechterung des jetzigen Zustandes eintreten soll dadurch, daß die Wagengebühr von und zur Bahn gestrichen, die Diäten nur bei einer mehr als zehnstündigen Amtsdauer ausgezahlt werden sollen und die zustehende höhere Wagenklasse nur bei nachgewiesener tatsächlicher Benützung vergütet wird.
Sollte diese Absicht bestehen, so würde trotz eventueller Erhöhung des Taggeldes eine bedeutende Verschlechterung gegen den jetzigen Zustand eintreten. Bei dem jetzigen Zwang, infolge der Wohnungsnot oft weit weg vom Amte zu wohnen, wäre die Verweigerung der Wagengebühr von und zur Bahn eine besondere Härte. Die Voraussetzung auf Diätenstünde vor allem in Widerspruch mit dem Gesetze über den Achtstundentag, ganz abgesehen davon, daß schon ein kurzer Aufenthalt außerhalb des Dienstortes mit außergewöhnlichen Auslagen für Verpflegung verbunden ist.
Der Zwang zum Nachweis der Benützung der dem Staatsangestellten gebührenden höheren Wagenklasse, um die entsprechenden Reisekosten zu erhalten, wäre im Widerspruch mit den bisher den Staatsangestellten eingeräumten Rechten und daher auch im Widerspruch mit dem stets auch von den Behörden vertretenen Grundsätze, die den Staatsangestellten zustehenden, von ihnen wohlerworbenen Rechte durch spätere Verfügungen nicht zu kürzen.
Demgegenüber besteht die Notwendigkeit, daß in möglichst kurzer Zeit die bisher festgesetzten Taggelder den Teuerungsverhältnissen entsprechen valorisiert werden, und daß selbstverständlich auch wie bisher die Beträge für die Wagenfahrt von und zur Bahn sowie für die zustehende höhere Wagenklasse vergütet werden. Die Diäten sind für jede Tätigkeit im Dienste außerhalb des Dienstortes ohne Rücksicht auf die Dauer zuzuerkennen und zwar im Sinne des Gesetzes über den Achtstundentag, bei einer Amtsdauer über acht Stunden in doppelter Höhe.
Die Gefertigten fragen daher an:
1. Ist die Regierung geneigt, diese gerechte durch eine Erklärung zu zerstreuen?
2. Die Neuregelung der Diäten im Sinne der geforderten Valorisierung vornehmen und hiebei die erworbenen Rechte vollständig zu wahren?
3. Mitzuteilen, welche Vorbereitungen die Regierung in dieser Hinsicht bereits getroffen hat?
Prag, den 9. Jänner 1930.
Geyer, Simm,
Kasper, Horpynka, Ing. Kallina, Dr. Hassold, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Ing. Jung, Stenzl, Prause, Dr. Holota, Eckert, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Krebs, Knirsch, Matzner, Dr. Schollich, Köhler.