Pùvodní znìní ad 115/XIX.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Georg Hanreich und Genossen

an den Finanzminister

betreffend die Fleischsteuer bei Hausschlachtungen im Gefällsbezirke Mißlitz.

Es mehren sich immer die Klagen, daß das Gefällskontrollamt Misslitz bei Revisionen betreffs Entmachtung der Fleischsteuer bei Hausschlachtungen ungemein rigoros und ungerecht vorgeht. Insbesondere häufen sich ständig die Gerüchte, daß die Organe der Gefällskontrolle bei Übertretungen einen Teil des Strafbetrages als Belohnung für ihren Diensteifer ausgezahlt erhalten. Ferner verlangen sie mit aller Entschiedenheit, daß die Strafbeträge ihnen direkt ausgezahlt werden, wodurch begreiflicherweise oftmals der Verdacht als begründet erscheint, daß darüber keine rechte Kontrolle bestehen kann, ob die einkassierten Beträge auch ordnungsgemäß abgeführt werden. Wie schikanös bei den Kontrollen vorgegangen wird, möge folgender Fall zeigen.

In der Gemeinde Dornfeld, Bezirk Nikolsburg, wurde der Kleinlandwirt Adolf Langer deswegen gestraft, weil er ein Schwein geschlachtet hatte und dasselbe mit 130 Kg Totgelacht geschätzt hatte, während die Kontrolle ein Gewicht von 135 Kg feststellte. Wenn man in Betragt zieht, daß eine Schätzung von Lebendgewicht auf Totgelacht niemals mit absoluter Sicherheit erfolgen kann und daß die Steuer noch vor der Schlachtung entrichtet werden muß, so kann die Verhängung einer Strafe in diesem Falle nur als eine ausgesprochene Schickanierung bezeichnet werden.

Die Unterfertigten gestatten sich daher die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit Aufklärung darüber zu geben, ob die Organe der Gefällskontrollle das Recht haben, Strafen vorzuschreiben und mit der Drohung, die Strafe sonst zu erhöhen, sofortige Barzahlung zu verlangen?

2. Beruht es auf Tatsache, daß die Organe der Gefällskontrolle von den Strafgeldern einen gewissen Betrag erhalten?

3. Ist der Herr Finanzminister bereit die allgemein als Last empfundene Fleichsteuer mit einem niedrigen Satz zu pauschaleren?

Prag, am 9. Jänner 1930.

Dr. Hanreich,

Geyer, Kasper, Schubert, Dr. Schollich, Knirsch, Matzner, Ing. Jung, Ing. Kallina, Dr. Hassold, Simm, Krebs, Dr. Keibl, Köhler, Horpynka, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Dr. Szüllö, Dobránsky, Hokky, Fedor, Dr. Jabloniczky.

 

Pùvodní znìní ad 115/XX.

Interpellation

der Abgeordneten Hans Krebs, R. Kasper und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

betreffend die Einführung von Legitimationen für die Sozialversicherung.

Nach § 21a Absatz 1. des Gesetzes vom 8. November 1928, Slg. Nr. 184, sollen zum Zwecke der ordnungsgemäßen Evidenz der Versicherten und über deren Wunsch besondere Legitimationen eingeführt werden. Vom Gewertschaftsverbande deutscher Arbeiter, Sitz Mähr.-Schönberg, wurde bereits im Jahre 1929 an das Ministerium für soziale Fürsorge im Auftrage seiner Mitglieder eine Anfrage gerichtet, ob auf Grund einer Verordnung die Einführung solcher Legitimationen noch im Jahre 1929 erfolgen wird. Dem genannten Verbande ist eine Erledigung auf seine Anfrage bisher nicht zugegangen. Dieser Umstand und die zahlreichen Beschwerden der Arbeitnehmer, welche der Sozialversicherung unterliegen, veranlassen die Gefertigten folgende Anfrage an den Herrn Minister für soziale Fürsorge zu richten:

1. Ist der Herr Minister bereit, durch Verordnung die Einführung von Ausweisen für diese Versicherten durchzuführen?

2. Wurden die hierzu notwendigen Arbeiten bereits in Vorbereitung genommen?

3. Kann mit der Einführung dieser Ausweise bis längstens Ende Juni 1930 gerechnet werden?

Prag, am 11. Jänner 1930.

Krebs, Kasper,

Zajièek, Horpynka, Ing. Kallina, Fritscher, Dr. Luschka, Dr. Schollich, Dr. Hassold, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Köhler, Geyer, Simm, Schubert, Ing. Jung, Knirsch, Krumpe, Matzner, Kunz, Bobek.

 

Pùvodní znìní ad 115/XXI.

Interpellation

der Abgeordneten Rudolf Kasper, Richard Köhler und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

betreffend Reform der Arbeiter-Unfallversicherung.

Das gegenwärtige Gesetz über die Unfallversicherung der Arbeiter vom 28. Dezember 1887, R. G. Bl. Nr. 1 ex 1888 und Nr. 207 vom Jahre 1919 entspricht längst nicht mehr den heutigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen. Durch zahlreiche Anfragen und Anträge haben seit dem Jahre 1920 die Abg. Josef Patzel und Hugo Simm die dringend notwendige Reform des Arbeiter-Unfallversicherungsgesetzes entsprechend begründet.

In dieser Interpellation weisen die Gefertigten zunächst auf die Tatsache hin, daß für die gesamte Land- und Forstarbeiterschaft noch immer keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Ferner erscheint in dem zitierten Gesetze der Grundsatz der Zweidrittelvertretung für die versicherten Arbeitnehmer und der Eindrittelvertretung für die Arbeitgeber auf Grundlage geheimer und gleicher Wahlen mit Verhältniswahlrecht nicht festgelegt. Dieser Umstand dürfte dafür maßgebend sein, daß seit 1919 keine Wahlen in den Vorstand der Arbeiter - Unfallversicherungsanstalten durchgeführt worden sind.

Die Gefertigten fragen den Herrn Minister für soziale Fürsorge:

1. Ist der Herr Minister bereit, ehestens einen Gesetzentwurf über eine vollkommene Reform des Gesetzes über die Arbeiter-Unfallversicherung in Vorbereitung zu nehmen?

2. Ist er bereit, diesen Entwurf den Fachorganisationen der Arbeiter zur Begutachtung vorzulegen?

3. Ist er bereit, noch vor Erscheinen dieses Entwurfes eine Enquete einzuberufen und an dieser Reform interessierten Organisationen der Arbeiter und Arbeitgeber hierzu einzuladen?

Prag, am 11. Jänner 1930

Kasper, Köhler,

Dr. Keibl, Zajièek, Ing. Kallina, Kunz, Greif, Fritscher, Krebs, Dr. Hassold, Krumpe, Knirsch, Bobek, Geyer, Ing. Jung, Horpynka, Simm, Dr. Luschka, Dr. Schollich, Matzner, Dr. Hanreich, Szentiványi, Dr. Holota, Nitsch, Dr. Törköly.

 

Pùvodní znìní ad 115/XXII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister des Innern,

betreffend den Sprachengebrauch in der Bezirksvertretung Hultschin.

In der Sitzung der Bezirksvertretung Hultschin am 22. März v. J. brachte das Bezirksausschußmitglied Josef Dworok im Namen aller 10 deutschen Bezirksvertreter den Antrag auf Einführung der deutschen Geschäftssprache in der Bezirksvertretung ein. Auf diesen erhielt der Antragsteller folgende Antwort:

"Auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, daß ich Ihre Eingabe vom 22. März 1929 wegen Einschaltung des Antrages auf Einführung der deutschen Sprache als Verhandlungssprache und der Bezirksvertretung in die Tagesordnung der Bezirksvertreterversammlung. Ausschuß und Kommissionen, nicht als Grundlage zur angesuchten Verhandlung nehmen kann, da die Einführung der deutsche Sprache als Verhandlungssprache in der Hultschiner Bezirksvertretung dem Abs. 1 der Regierungsverordnung vom 29. Dezember 1928, Zahl. 229 Slg. d. G. u. V. widerspricht, nach welchem die Verhandlung in den Bezirksvertretungen in der offiziellen Staatssprache geschieht. Über die anderen Sprachen gilt die Bestimmung Abs. 2 - 8 der zit. Verordnung, welche eine 20prozentige Minderheit erfordert, die im Hultschiner Längen nicht gegeben ist . Aus dieser Folgerung kann laut Absatz 3 § 11 der Verhandlungsordnung die deutsche Sprache als Minderheitssprache bei den Verhandlungen in der Bezirksvertretung nicht eingeführt und dieser Antrag als abweichend für die Wirkung der Bezirksvertretung auf die Tagesordnung nicht gestellt werden. Der Bezirkshauptmann: Gela."

Der Bezirkshauptmann behauptet demnach wieder besseres Wissen, daß die Deutschen im Hultschiner Bezirke nicht 20% der Bevölkerung ausmachen, obwohl im die Ergebnisse der Wahlen in die verschiedenen Körperschaften bekannt sein müßten, die alle einen weit über 20% betragenden Anteil der deutschen Bevölkerung, ja eindeutig sogar die Mehrheit ergaben. Es ist hiebei ganz gleichgültig, ob man die Parlamentswahlen 1920, 1925 oder 1929 oder die Bezirks- und Landeswappen als Grundlage nimmt. Auch die letzten Parlamentswahlen 1929 weisen den deutschen Anteil mit 55.7%, den der Èechen nute mit 40% aus, Bei den Bezirksvertretungswahlen wurde im Hultschiner Bezirke für deutsche Parteien 10.571 Stimmen, für èechische Parteien nur 9031 Stimmen abgegeben.

Aus diesen Zahlen geht wohl unzweifelhaft das Recht der deutschen Bezirksvertreter auf Gebrauch ihrer Sprache in der Bezirksvertretung hervor. Wenn demgegenüber die Volkszählungsdaten aus dem Jahre 1921 angeführt werden, die 39.209 Èechoslovaken und nur 7.707 Deutsche ergaben, so muß eben die Richtigkeit Zahlen bezweifelt werden. Den Ergebnissen der unbeeinflußt und geheim durchgeführten Wahlen kommt bestimmt eine größere Glaubwürdigkeit zu. Die Verweigerung des Gebrauches der deutschen Sprache in der Hultschiner Bezirksvertretung ist daher nach dieser Sachlage ungesetzlich und für die Deutschen eine schwere Kränkung und grobe Verweigerung ihrer, in der Verfassung gewährleisteten Rechte.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister des Innern, ob er bereit ist, der Hultschiner Bezirksbehörde entsprechende Aufträge wegen des ungehinderten Gebrauches der deutschen Sprache zu geben und die Ergebnisse der Wahlen als Grundlage für die Sprachenrecht anzuerkennen?

Prag, am 8. Jänner 1930.

Dr. Schollich,

Geyer, Matzner, Dr. Hanreich, Schubert, Kasper, Szentiványi, Nitsch, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Dr. Hassold, Köhler, Fedor, Dr. Holota, Dobránsky, Horpynka, Simm, Ing. Jung, Knirsch, Krebs, Hokky, Dr. Törköly, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky.

 

Pùvodní znìní ad 115/XXIII.

Interpellation

der Abgeordneten Hans Krebs, Josef Geyer und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

betreffen die schwere Benachteiligung des deutschen Elementes bei der Ernennung in die Verwaltungsorgane der Bezirkskrankenversicherungsanstalt in Winterberg.

Wiewohl im allgemeinen bei den Ernennungen in die Bezirkskrankenversicherungsanstalten über aus willkürlich vorgegangen worden ist, und dieses Vorgehen nicht nur in Reden von der Parlamentstribüne, sondern auch in zahlreichen Interpretationen und Anfragen Gegenstand der Kritik war, sehen sich die Unterzeichneten dennoch gezwungen, in dem besonderen Falle der Ernennungen in die Verwaltungsorgane der Krankenversicherungsanstalt in Württemberg aufzuzeigen, wie mit die Ernennungsrecht der Regierung mißbräuchlich vorgegangen worden ist. Das tatsächlich die Ernennungen zu national-chauvinistischen Zwecken mißbraucht wurden, wie dies Abgeordneten Hans Krebs schon bei den Beratungen im Sozialpolitischen Ausschuß dargelegt hat, zeigt dieser Fall:

In die Verwaltungsorgane der Bezirkskrankenversicherungsanstalt in Winterberg wurden ernannt: in den

a) Vorstand: 6 èechischen und 3 deutsche Arbeiter, 1 èechischer und zwei deutsche Arbeitgeber.

Zusammen: 7 èechische und 5 deutsche Vertreter,

b) Überwachungsausschuß: 2 èechischen und 1 deutscher Arbeiter, 6 èechischen und 3 deutsche Arbeitgeber.

Zusammen: 8 èechische und 4 deutsche Vertreter.

In den gemeinsamen Sitzungen beider Verwaltungsorgane werden daher 15 èechische und 9 deutsche Vertreter sein.

In dem Übereinkommen vom 24. November 1928 wurde seitens der èechischen Arbeitgeber erklärt, daß an dem Übereinkommen, betreffs der Arbeitgebervertretung nichts mehr geändert wird. Leider ist auch dieses Versprechen nicht beachtet worden.

Das nationale Verhältnis wurde nicht berücksichtigt, nach welchem im Gerichtsbezirke Winterberg 56.97% Deutsche und 42% Èechen sind, obwohl man sich zuerst von der èechischen Seite darauf berief. Aber auch dieses Verhältnis darf bei der Bezirkskrankenversicherungsanstalt in Winterberg nicht angewendet werden, da ein für die Deutschen bedeutend günstigeres Verhältnis besteht, das durch nachstehende Ziffern ausgedrückt wird:

a) 198 deutsche Gewerbetreibende beschäftigen 379 Personen.

b) 133 deutsche Landwirte beschäftigen 245 Personen.

c) 59 deutsche Haushaltungen beschäftigen 64 Personen.

d) 51 deutsche Betriebe mit über 5 Arbeitern beschäftigen 2189 Personen.

411 deutsche Arbeitgeber beschäftigen 2877 Personen oder 73.1%.

a) 101 èechische Gewerbetreibende beschäftigen 194 Personen.

b) 111 èechische Landwirte beschäftigen 211 Personen.

c) 31 èechische Haushaltungen beschäftigen 33 Personen.

d) 21 èechische Betriebe mit über 5 Arbeitern beschäftigen 620 Personen.

264 èechische Arbeitgeber beschäftigen 1058 Personen oder 26.88%.

Von den Versicherten sind Kaum 20% èechischer Nationalität. Die richtige Verteilung in den beiden Verwaltungsorganen sollte daher sein:

9 deutsche Arbeiter, 9 deutsche Arbeitgeber und je 3 èechische Arbeiter und Arbeitgeber. Durch die famosen Ernennungen - bei welchen sogar Personen an Arbeitgeberstellen ernannt wurden, die den gesetzlichen Anforderungen zu dieser Stelle nicht entsprechen - wurden die Tatsachen verkehrt.

Bei den Landeswappen am 2. Dezember 1928 wurden auf die einzelnen Parteien an Stimmen abgegeben:

Deutsche:

Sozialdemokraten

2961

St.

45%

Christlich-soziale

1428

"

21%

Bund der Landwirte

789

"

12%

Deutschnationale

631

"

10%

Nationalsoz. Arbeiterpartei

357

"

5%

Gewerbepartei

334

"

5%

Rosche-Partei

182

"

2%

Zusammen

6672

St.

45%


 

Èechen:

Sozialdemokraten

429

St.

11%

Christlich-soziale

969

"

25%

Agrarier

1272

"

33%

Nationaldemokraten

249

"

6%

Nat.-soz. Klofáè

575

"

15%

Gewerbepartei

383

"

10%

Zusammen

3877

St.

31.6%


 

Dazu kommen die Kommunisten als gemischtnationale 1735 Stimmen (ungefähr 350 deutsche und 1385 èechische), das sind 14%.

Vernünftige und einsichtige Èechen verurteilen diese Vergewaltigung der Deutschen welchen einzig und allein der Kramáø-Partei zugute kommt, die 6 Mitglieder und 8 Ersatzmänner zählt, während z. B. die èechischen Sozialdemokraten mit doppelter Stimmenanzahl leer ausgegangen sind.

Beleuchtet man die Ernennungen vom Standpunkte der betriebseigen Vertretung und der finanziellen Frage, so tritt das Unrecht noch schreiender zu Tage.

Die ernannten 6 èechischen Mitglieder im Vorstände vertreten Berufsweges ungefähr 500 Mitglieder, während die 3 deutschen Arbeiter in deutschen Betrieben 1100 Mitglieder vertreten sollen. Große Betriebe, wie die Glasfabrik Adolf, Wäschefabrik Jos. u. Stein, Schwarzenberg’sche Forstdirektion usw. haben keinen einzigen Vertreter der breiter in den Verwaltungsorganen. Der größte Betrieb Steinbrenner hat einen einzigen Arbeitervertreter.

Die drei deutschen Arbeiter vertreten die Arbeiterschaft von Betrieben mit einer jährlichen Beitragsleistung von ca. 330.000 Kè (ein Drittel von den gesamten Beiträgen), während die 6 èechischen Arbeiter nur Betriebe mit einer jährlichen Beitragsleistung von ca. 65.000 Kè vertreten. Die oben angeführten Großbetriebe mit jährlichen ohne Vertretung.

Diese unglaubliche Zurücksetzung der deutschen Bevölkerung bei den Ernennungen in die Krankenversicherungsanstalt in Winterberg kann und darf nicht aufrecht erhalten bleiben.

Es genügt in diesem Falle nicht, daß der Herr Minister für soziale Fürsorge in seiner Rede am 14. April versprochen hat, daß die Wahlen in die Bezirkskrankenversicherungsanstalt demnächst - wahrscheinlich im Herbst 1929 - ausgeschrieben werden sollen. Im Falle der Krankenkasse Winterberg muß schon vorher eine Regelung der Ernennungen durchgeführt werden. Dies hat auch eine große Kundgebung, an der sich die gesamte Manifestation beteiligte, ausgesprochen.

Wir verweisen auf Entschließung, die von sämtlichen deutschen Parteien, auch von den Regierungsparteien und den Fachorganisationen unterfertigt worden ist, als Beweis dafür, wie sehr alle diese Körperschaften und Parteien einmütig in der Verurteilung der Unterdrückung der Deutschen bei den Ernennungen in die Bezirkskrankenversicherungsanstalt sind.

Die Unterfertigten fragen daher den Herrn Minister für soziale Fürsorge an:

1. Ist er bereit, die angeführten, wahrheitsgetreuen Tatsachen einer genauen Untersuchung zu unterziehen?

2. Ist er bereit, die aus dieser Tatsache hervor gehenden, unerhörten Benachteiligen der deutschen Bevölkerung bei den Ernennungen in die Bezirkskrankenversicherungsanstalt dadurch gutzumachen, daß die Ernennungen, entsprechend den nationalen Verhältnissen der in der Bezirkskrankenversicherungsanstalt Versicherten erfolgt?

3. Ist der Herr Minister bereit, jenes Organ, das eine derartige chauvinistische Ernennungsmethode bei der Bezirkskrankenversicherungsanstalt in Winterberg verschuldet et und damit das Ministerium in den Augen der Arbeiter, aber auch der Arbeitgeber des Bezirkes Winterberg zu einer èechisch-chauvinistischen Behörde stempelt, zur strengsten Verantwortung zu ziehen?

Prag, den 11. Jänner 1930.

Krebs, Geyer,

Ing. Kallina, Horpynka, Dr. Hanreich, Schubert, Dr. Luschka, Fritscher, Krumpe, Bobek, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Dr. Hassold, Ing. Jung, Kunz, Knirsch, Oehlinger, Köhler, Simm, Matzner, Kasper.


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