Pùvodní znìní ad 79/VII.
Interpellation
des Abgeordneten Hans Krebs und Genossen
an den Minister des Innern, betreffend die Verurteilung zahlreicher Gemeindevorsteher auf Grund einer falschen Auslegung des § 3 des Gesetzes Nr. 65 1925.
Anläßlich des Staatsfeiertages haben die politischen Bezirksverwaltungen Runderlässe an die Gemeindevertretungen herausgegeben und diese zur Beflaggung der Gemeindeämter aufgefordert. Eine große Anzahl von Gemeindevorstehern ist dieser Aufforderung deshalb nicht nachgekommen, weil sie der Auffassung waren, daß die Privathäuser, in denen in den meisten kleineren Gemeinden die Gemeindeämter untergebracht sind, durch keine gesetzliche Bestimmung gezwungen werden können, die Beflaggung durchzuführen.
Die politischen Bezirksverwaltungen haben alle jene Gemeindevorsteher, die auf Grund dieser Gesetzesauslegung die Privathäuser, in denen sich die Gemeindeämter befinden, nicht beflaggten,- zu sehr empfindlichen Geldstrafen verhalten. Die politische Landesverwaltung hat die Rekurse, die in diesen Fällen überreicht wurden, durchgehendst ablehnend beschieden, sodaß tatsächlich zahlreiche Gemeindevorsteher, die mit ihren Rekursen nur bis zur Landesverwaltung gegangen sind, rechtskräftig verurteilt und zur Zahlung von Strafen verhalten wurden.
Nunmehr hat das Oberste Verwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 1. Oktober 1929. Zahl 20,859 29 folgende Entscheidung gefällt:
Eine Kundmachung, die anordnet, daß sämtliche Gebäude, in denen öffentliche Behörden usw. untergebracht sind, am 28. Oktober mit Fahnen in den Staatsfarben zu schmücken sind und somit keinen Unterschied macht, ob diese Behörden, über die Gebäude disponieren können, überschreitet die Grenzen des § 3 des Gesetzes Slg. Nr. 651 1925.
Und in einer zweiten Entscheidung hat das Oberste Verwaltungsgericht ebenfalls am 1. Oktober 1929 unter Zahl 17.592/1929 folgendes ausgesprochen:
Ein Gemeindevorsteher, der zur Feier des 28. Oktober auf dem Privatgebäude, indem er in seiner Wohnung amtiert, keine Flagge ausgehängt hat, kann nicht belangt werden, wenn der Gemeinde ein Recht, über dieses Gebäude zu disponieren, nicht zusteht.
Mit diesen beiden Erkenntnissen ist ausgesprochen, daß die politischen Bezirks und Landesverwaltungen, welche auf Grund der Nichtbeflaggung öffentlicher Gebäude und Gemeindeämter, die Privatbesitz darstellen, die Gemeindevorsteher der betreffenden Orte zu schweren Geldbussen verurteilt haben, im Unrecht und in falscher Auslegung der Gesetze gehandelt haben.
Wir richten daher an den Herrn Minister des Innern die Anfrage:
1. Ist der Herr Minister bereit, alle Straferkenntnisse, die wegen Nichtbeflaggung privater Häuser, in denen staatliche Ämter oder Gemeindeämter untergebracht waren, gegen die betreffenden Gemeindevorsteher erflossen sind, aufzuheben?
2. Wird der Herr Minister Vorsorge treffen, daß alle politischen Bezirksverwaltungen von den Erkenntnissen des Obersten Verwaltungsgerichtshofes vom 1. Oktober 1929 eingehend unterrichtet werden, damit in Zukunft eine irrtümliche Gesetzesauslegung und unbegründete Bestrafung von Gemeindevorstehern unterbleibt?
Prag, am 17. Dezember 1929.
Krebs,
Geyer, Schubert, Kasper, Köhler, Horpynka, Dr. Schollich, Ing. Kallina, Dr. Hassold. Dr. Holota, Dr. Törköly, Szentiványi, Nitsch, Dr. Keibl, Matzner, Dr. Hanreich, Knirsch, Prause, Stenzl, Ing. Jung, Simm, Eckert.
Pùvodní znìní ad 79/XI.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen
an den Minister des Innern,
betreffend die Duschführung der nächsten Volkszählung.
Mit Erlaß des Ministeriums des Innern vom 2. November 1929 Zahl 63.704,1929.8 werden jetzt die Bezirksbehörden angewiesen, gewisse Vorarbeiten für die im kommenden Jahr in Aussicht genommene Volkszählung zu treffen.
Es liegt in der Natur der Sache, daß die gesamte Öffentlichkeit ein Interesse an der Volkszählung hat. Von ganz außerordentlicher Wichtigkeit aber ist jeden Volkszählung für die Gemeinden, da die Ergebnisse der Volkszählung vielfach auf Jahre hinaus die einzigen maßgebenden Unterlagen für spätere Erhebungen uni Feststellungen bilden.
Es sei hier nur auf die unendlich wichtigen Feststellungen hinsichtlich der Hermatzuständigkeit, ferner auf die Feststellungen in Militärangelegenheiten hingewiesen. Jeder Bürgermeister und Gemeindebeamte wird bestätigen, daß sich gerade staatliche Organe, insbesonders die Gendarmerie immer wieder in allen möglichen Angelegenheiten um Auskünfte an die Gemeindeämter wenden, Für viele solche im Interesse des Staates gelegene Amtshandlungen waren früher die Ergebnisse der Volkszählung die einzige und beste Unterlage. Und daß sie dies sein konnten, dazu war es notwendig, daß den Gemeinden die Volkszählungsergehnisse zur Abschriftnahme zur Verfügung gestellt wurden.
Mit diesem System der Öffentlichkeit der Volkszählung hat die tschechoslowakische Ra Jahre 1921 gebrochen. Alle Ergebnis streng geheimgehalten werden. Die Akten notwendiges Material für alle Gemeinden enthalten, schlummern in irgend einem Archiv in Prag oder sonstwo. Behörden und Ämter aber immer wieder von den Gemeinden Auskünfte nur unter Zuhilfenahme der Volkszählungsergebnisse zu geben sind.
Welchen Zweck die Regierung mit dieser Geheimhaltung verfolgt, ist nicht recht v Daher stellen die Gefertigten an den Herrn Minister des Innern die Anfrage, ob er bei für Sorge zu tragen, daß die Ergebnisse der nächsten Volkszählung den Gemeindeo zur Abschnftnahme zur Verfügung gestellt bezw. die Volkszählungsbogen gleich in zweifacher r angelegt und die eine Ausfertigung der Gemeinde abgetreten wird?
Prag, am 17. Dezember 1929
Dr. Schollich,
Schubert, Dr. Hassold. Matzner, Geyer, Dr. Haureich, Ing. Kallina, Stenzl, Horpynka, Prause, Dr. Keibl, Ing. Jung, Simm, Köhler, Krebs, Dr. Törköly, Nitsch, Dr. Holota, Szentiványi, Eckert.
Pùvodní znìní ad 79/XIl.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. Othmar und Genossen
an den Minister des Innern
in Angelegenheit des vollständig unbegründeten Verbotes der Abhaltung Bezirksturnfestes des 4. Bezirks Ober - Eger - Turngaues in St. Joachimsthal.
Der deutsche Turnverein in St. Joachimsthal hat am 3. Mai 1. J. um die Bewilligung zur des Bezirksturnfestes bei der politischen Bezirksverwaltung angesucht. Die politische Bezirksverwaltung, an deren Spitze Oberrat Dr. Loser steht hat sich bemüssigt gefühlt, unter Beruft Artikel 2 d. G. vom 14. Juni 1927 die Veranstaltung dieses Bezirksturnfestes in dem genen Rahmen zu verbieten. Wer die kennt, weiß, daß es sich hier nur um liehe und unsinnige Nadelstichpolitik handelt die der Herr Staatspräsident vor nicht a Zeit sehr treffend mit dem Ausdrucke dumm bezeichnet hat. Das vom Herrn Bezirk: ausgesprochene Verbot, bezw. die einem solchen gleichkommenden Einschränkungen sind so unsinnig und unbegründet, daß man erkennen hier nur starre Paragraphen mutwillig benütz werden, um der Entwicklung des deutschen Turnwesens einen Riegel vorzuschieben, Es ist bezeichnend, daß auf demselben Platze und im selben Zeitpunkte vor 2 Jahren ein Turnfest des Sokolvereines abgehalten wurde und ebenfalls innerhalb der Hauptsaison 1928 unter dem Vorsitz des Herrn Bezirkshauptmannes Dr. Loser das Feuerwehrbezirksverbandsfest stattfand, ohne daß es zu einer Störung der öffentliche Ruhe oder Ordnung, bezw. zu einer Störung des Kurbetriebes gekommen wäre. Es sei aber auch darauf hingewiesen, daß im Vorjahre in der Hauptsaison in Karlsbad, in einem Zeitpunkte, wo gegen 14.000 Kurgäste in Karlsbad weilten, das Arbeiterturnverbandsfest bewilligt wurde mit einem öffentlichen Umzug durch die engen Straßen, an welchem sich mindestens 7000 Personen beteiligten. Von einer Störung des Kurbetriebes war selbstverständlich auch hier keine Rede.
Diese Feststellungen allein beweisen, daß die politische Bezirksverwaltung in St. Joachimsthal vollständig unberechtigt dem deutschen Turnverein Schwierigkeiten zu bereiten sucht, wogegen sie auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet wäre, alle Bestrebungen, die der körperlichen Ertüchtigung unseres jugendlichen Nachwuchses dienen, zu fördern.
Die Unterzeichneten fragen daher an:
1. Ist der Herr Minister bereit, die politische Bezirksverwaltung dahingehend zu belehren, daß sie in Zukunft solche unberechtigte, die Empörung der einheimischen Bevölkerung wachrufende Verbote zu unterlassen hat, und
2. ob der Herr Minister bereit ist, auf das Landesamt dahingehend Einfluß zu nehmen, daß dem eingebrachten Rekurs im vollen Umfange stattgegeben wird?
Prag, am 15. Dezember 1929.
Ing. Kallina,
Dr. Hassold. Matzner, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Ing. Jung, Simm, Köhler, Dr. Holota, Krebs, Prause, Eckert, Knirsch, Nitsch, Stenzl, Schubert, Horpynka, Kasper, Szentiványi, Dr. Törköly, Geyer.
Pùvodní znìní ad 79/XIII.
Interpellation
des Abgeordneten Richard Köhler und Genossen
an den Minister für soziale Fürsorge
in Angelegenheit zwischenstaatlicher Verhandlungen auf dem Gebiete der Pensionsversicherung und Gewährung des Staatsbeitrages im Wege der Gegenseitigkeit auch an Ausländer.
Es ist eine unbestreitbare Tatsache, daß außer, ordentlich zahlreiche tschechoslowakische Staatsangehörige im benachbarten Deutschland und Österreich ihre Existenz gefunden haben. In gleicher Weise leben zahlreiche reichsdeutsche und österreichische Staatsangehörige im tschechoslovakischen Staate, Selbstverständlich befinden sich unter diesen Ausländern zahlreiche Privatangestellte, wie ja auch gerade Privatangestellte in großer Zahl aus irgendwelchen Gründen immer im Auslande leben. In nicht wenigen Fällen gehört es sogar zur beabsichtigten Fortbildung, daß einige Jahre im Auslande dazu benützt werden, um die Berufskenntnisse zu erweitern. Es muß nicht weiter begründet werden, daß sich die Tätigkeit dieser Angestellten nach ihrer Rückkehr zum Vorteile der heimischen Wirtschaft auswirken muß, Der Staat hat deshalb alle Ursache, den reibungslosen Austausch der Kräfte nicht nur nicht zu hemmen, sondern im Gegenteile zu fördern. Dazu gehören auch Sicherungen in Bezug auf die erworbenen Ansprüche an die Pensionsversicherungsträger in der Èechoslovakischen Republik. Die Staatsverwaltung muß ehestens mit Österreich und Deutschland Abkommen treffen, nach denen tschechoslovakischen Staatsangehörigen, die als Privatangestellte bei tschechoslovakischen Pensionsversicherungsträgern Versicherungsansprüche erworben haben und die nach Deutschland oder Österreich verziehen, ihre vollen Ansprüche bei dem betreffenden österreichischen oder reichsdeutschen Versicherungsträger angerechnet werden.
Nachdem das Gesetz 26/1929 über die Pensionsversicherung der Angestellten die Möglichkeit zu solchen zwischenstaatlichen Verhandlungen bietet und außerdem Dias Gesetz vom 7. April 1920, S. d. G. u. V. Nr. 220 eine durchaus geeignete Grundlage für solche Verhandlungen abgibt, besteht nicht die geringste Veranlassung, diese Verhandlungen noch weiter aufzuschieben, hat doch der Minister für soziale Fürsorge Habrman schon in der Beantwortung einer gleichartigen Interpellation des Abgeordneten Patzel am 16. Mai 1922 erklärt, daß Verhandlungen bereits im Gange seien.
Brennend ist auch die Frage der gegenseitigen Anrechnung der Kriegsdienstzeit. Das österreichische Angestelltenversicherungsgesetz besagt im § 128. daß ausländischen Staatsangehörigen die Kriegszeit angerechnet werden kann, wenn das der betreffende andere Staat österreichischen Staatsangehörigen ebenfalls tut. Das reichsdeutsche Angestelltenversicherungsgesetz läßt im § 358 dieselbe Möglichkeit offen. Das Gesetz vom 21. Feber 1929. Slg. Nr. 26 spricht im § 176 zwar ausdrücklich nur von tschechoslowakischen Staatsangehörigen, denen ein Staatsbeitrag bewilligt wird, der § 191 gibt aber wohl eine ausreichende Grundlage dafür ab, mit den benachbarten Staaten ehebaldigst zu vereinbaren, daß sie den tschechoslowakischen Staatsangehörigen die Staatsbeiträge für die Kriegsdienstzeit zusprechen, wenn das die Èechoslovakische Republik zu tun bereit ist. Durch eine solche Maßnahme würde sehr vielen Privatangestellten geholfen werden, die bisher durch die Härte des Gesetzes um die Staatsbeiträge kommen. Mit Rücksicht darauf, daß sowohl in Deutschland als auch in Österreich die Anrechnung günstiger ist als nach dem tschechoslowakischen Gesetze, müßte wohl die Anregung von tschechoslovakischer Seite aus erfolgen.
Die Gefertigten stellen deshalb an den Herrn Minister für soziale Fürsorge die Anfrage, ob er bereit ist, dafür zu sorgen, daß sofort die zwischenstaatlichen Verhandlungen aufgenommen werden, und im besonderen vereinbart wird, daß auch ausländischen Privatangestellten im Wege der Gegenseitigkeit der Staatsbeitrag nach § 176 des Gesetzes 26/1929 bewilligt wird.
Prag, am 17. Dezember 1929.
Köhler,
Krebs, Ing. Jung, Knirsch, Schubert, Horpynka, Dr. Schollich, Dr. Hanreich, Matzner, Szentiványi, Dr. Holota, Dr. Törköly, Eckert, Stenzl, Prause, Nitsch, Dr. Hassold. Dr. Keibl, Ing. Kallina, Geyer, Kasper, Simm.
Pùvodní znìní ad 79/XIV.
Interpellation
des Abgeordneten Richard Köhler und Genossen
an den Minister für soziale Fürsorge
in Angelegenheit der Erlassung eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Privatangestellten.
Die Privatangestellten bemühen sich schon seit Jahren, ihre Krankenversicherung gleich der Pensionsversicherung in einem eigenen, besonders auf ihre Standesbedürfnisse zugeschnittenen Gesetze geregelt zu erhalten. Es wird heute kaum mehr bestritten werden, daß die Ansprüche, die die Privatangestellten an die Krankenversicherung zu stellen gezwungen sind, ganz wesentlich von jenen abweichen, die die manuellen Arbeiter stellen müssen. Um nur einen einzigen Punkt herauszugreifen, sei auf die Familienversicherung verwiesen. Diese Versicherungsart hat für die Privatangestellten deshalb ungleich größere Bedeutung, weil in der großen Mehrzahl der Angestelltenfamilien der Angestellte der einzige Verdiener ist. Er muß deshalb darauf trachten, daß seine Krankenversicherung eine solche Familienversicherung beinhaltet, daß durch sie seine Familienangehörigen ausreichend gegen Krankheit und deren Folgen geschützt sind. Bei sehr vielen Arbeiterfamilien steht neben dem Manne auch die Frau im Erwerbsleben und ist gesetzmäßig unmittelbar versichert, kommt deshalb für die Familienversicherung nicht in Betracht, Selbstverständlich heißen wir diesen Zustand nicht gut, daß die Frau gezwungenermaßen neben dem Manne erwerbstätig sein muß, er besteht aber und bedingt einen anderen Aufbau der Arbeiterkrankenversicherung, als wir ihn für die Angestellten zweckmäßig erachten. Erfahrungsgemäß verlangen die Privatangestellten auch eine andere Organisation des ärztlichen Dienstes, der Medikamentenvorschreibung u. v. a. m. Alles das sind zwingende Gründe, die für eine Sonderversicherung der Angestellten sprechen.
Die ministerielle Kommission für die Novellierung der Pensionsversicherung hat einen Gesetzantrag über die Krankenversicherung der Privatangestellten ausgearbeitet und dem Ministerium für soziale Fürsorge im Frühjahr 1928 vorgelegt. Zu diesem Entwurfe haben dem Ministerium für soziale Fürsorge die im Gesamtverbande der deutschen Angestelltengewerkschaften vereinigten deutschen Organisationen ihre Wünsche und Abänderungsanträge mitgeteilt, Sie haben mittlerweile auch wiederholt die endliche Herausgabe des Regierungsentwurfes über ein Angestelltenkrankenversicherungsgesetz gefordert und hierbei die Berücksichtigung ihrer Abänderungsanträge verlangt. Besonders in Bezug auf die Organisationform haben die deutschen Angestelltengewerkschaften wiederholt konkrete Vorschläge erstattet.
Leider ist seit Überreichung des Gesetzentwurfes der ministeriellen Kommission für die Novellierung der Pensionsversicherung an das Ministerium für soziale Fürsorge 114 Jahr vergangen, ohne daß über das Schicksal des Angestelltenkrankenversicherungsgesetzes etwas bekannt geworden wäre.
Die Gefertigten stellen deshalb an den Herrn Minister für soziale Fürsorge die Anfrage, ob er bereit ist, zu veranlassen, das ehestens ein Gesetzesantrag über die Schaffung eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Privatangestellten erlassen wird.
Prag, am 19. Dezember 1929.
Köhler,
Dr. Petersilka, Oehlinger, Szentiványi, Geyer, Nitsch, Stenzl, Ing. Kallina, Prause, Dr. Luschka, Dr. Schollich, Simm, Eckert, Krebs, Dr. Holota, Ing. Jung, Knirsch, Horpynka, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Dr. Törköly, Matzner, Kasper, Schubert, Dr. Hassold.
Pùvodní znìní ad 79/XV.
Interpellation
des Abgeordneten Hugo Simm und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
in Angelegenheit ungehöriger Vorkommnisse bei der erfolgten Eröffnung tschechischer Minderheitsschulen.
Im Zuge der Behandlung des Schulvoranschlages des vorigen Jahres wurde seitens der deutschen Vertreter der Nationalversammlung zu wiederholten Malen darauf hingewiesen, wie bei der Gründung tschechischer Minderheitsschulen vielfach mit unerlaubtem Druck dahin gearbeitet wird, zur Auffüllung der Schülerbestände dieser Anstalten Kinder deutscher Eltern als Schüler zu werben, Es konnten bei dieser Kritik alle Redner an Einzelfällen nachweisen, wie besonders Abhängigkeit in der Existenzführung allen voran benutzt wurde, einen unmoralischen Zwang auszuüben, Deutsche Beamte und Arbeiter u. zw. solche bei der Eisenbahn, der Post, der Finanzwache, der Bodenverwaltung des Staates u. S. w, verspürten den erwähnten Zwang ihrer tschechischen nationalen Vorgesetzten, dem sie sich, wenn auch nach schweren seelischen Konflikten, ergeben mußten. Diese waren umso tragischer, als sie einer Zeit verkündeter nationaler Freiheit entsprangen.
Es soll nicht geleugnet werden, daß die verantwortliche Schulverwaltung nach diesen Kritiken des Vorjahres erklärte, sich mit dem Geiste des Seelenfanges nicht zu identifizieren und daß sie hie und da eingriff, um Gründungen tschechischer Minderheitsschulen, sofern sie in der geschilderten Weise nur zu Entnationaliesierungsmaßnahmen dienen sollten, abzulehnen. Nunmehr aber ereignen sich aufs Neue dieselben Vorfälle, ohne daß seitens der Schulverwaltung in dem versprochenen Sinne objektiver Amtsführung Unzukömmlichkeiten vermieden werden. Insofern die Schulverwaltung nicht unterrichtet wäre von der Werbung deutscher Kinder für neuzugründende tschechische Minderheitsschulen oder durch untergeordnete Organe falsche Informationen erhalten hätte, würde sich das noch entschuldigen, wenn die Klageführung der so betroffenen Deutschen in den Einzelfällen stets eine Korrektur auslöste.
Zu diesem Zwecke unterrichten die Interpellanten die Schulverwaltung, welche stets nach konkreten Fällen verlangt, folgender Weise: Von Freudenthai aus wird für die Errichtung tschechischer Schulen in der rein deutschen Gemeinde Kunau, Bezirk Freudenthai, Schlesien wie den Dorfgemeinden Spillendorf, Neubersdorf, Schreiberseifen, Dittersdorf und Breitmau geworben, So wurden deutsche Eltern in Kunau vor Kurzem durch einen Arbeiter namens Borak aufgefordert, ihre Kinder in tschechische Sprachkurse zu schikken. Es stellte sich jedoch heraus, daß es sich um eine Werbung von deutschen Kindern für eine Schule mit tschechischer Unterrichtssprache handelt, Die Eltern von zusammen 14 Kindern haben sich bereit erklärt, die Letzteren für die tschechischen Sprachkurse bereitzustellen, geben jedoch nachden sie den wahren Grund der Werbung erkannten, volgende Erklärung ab:
Wir Unterzeichneten erklären freiwillig, daß wir niemals die Absicht hatten, unsere deutschen Kinder in eine tschechische Minderheitsschule zu schicken. Wir wurden durch die vor Kurzem von Haus zu Haus durchgeführte Werbung eines Arbeiters, namens Borak, der die deutsche Sprache nur mangelhaft spricht, irregeführt.
Wir waren im Glauben, er werbe für eine höhere Zahl tschechischer Sprachstunden, als sie unsere Kinder bisher hatten. Erst nachher erfuhren wir, daß es sich um Werbung von deutschen Kinder für eine tschechische Schule mit tschechischer Unterrichtssprache handelte. Deshalb erklären wir nochmals, daß wir unsere Kinder, wie bisher in die deutsche Volksschule unterrichtet haben wollen.
Kunau, am 30. Oktober 1929.
Unterschriften:
gez. Johann Herber, Adolf Jahn, Sophie Exner, Herfert Alfred, Paula Konas, Eduard Böhm, Alois Jahn, Marie Hafrank, Gustav Iilg.
In Althütte bei Hostau warb man 11 deutsche Kinder, davon ein Vorschulpflichtiges für die tschechische Schule, welche mit Erlaß des Ministeriums für Schulwesen und Volskultur Zahl 101570/29-I vom 16. 8. 1929 mit 1. 9. 1929 errichtet wurde und zwar:
Wenzel Spörl, Andreas Spörl, Barbara Spörl, Erna Schiadler, Margarete Schiadler, Pauline Schiadler, Marie Hogen, Franz Weidner, Johann Penkert, Franz Biebl, Rosa Neudecker.
Für die mit Ministerialerlaß vom 21. 6. 1929 Zahl 80510/29-I-IV einstweilen als einklassige Schule bewilligte tschechische Minderheitsschule in Plöss bei Eisenstein nahm man folgende deutsche Kinder auf: Josef Nachtmann, Barbara Nachtmann, Franziska Licha, Gottfried Schetterl, Andreas Pöhnl, Theresia Zeug, Josef Schottenhaml, Michel Liebl, Johann Pawlik.
Die mit Erlass des Ministeriums f. Schulwesen und Volkskultur vom 16. 8. 1929. Zahl 100660/29-I errichtete tschechische Minderheitsschule in Unterhütte bei Hostau besuchen die 4 deutschen Kinder: Jakob Wild, Marie Wild, Erasmus Wild und Hilde Wild.
Ergänzend zu diesen Mitteilungen aber Althütte, Plöss und Unterhütte muß erwähnt werden, daß außer diesen namentlich angeführten Kindern keine anderen Schüler die betreffenden Schulen besuchen, In den genannten Orten bestehen keinerlei staatliche Ämter. Die Ergebnisse der letzten Volkszählung aber wären folgende:
Althütte, 394 Deutsche, 2 Tschechen, Plöss, 665 Deutsche, 1 Tscheche, Unterhütte, 409 Deutsche, 1 Tscheche.
In dem Orte Kaltenbach wurde für eine tschechische Minderheitsschule unter den dortigen Deutschen von einem im Dienste der staatlichen Bodenverwaltung stehenden Amstwalter, namens Marek, in der ungehörigsten Weise Zwang ausgeübt.
Herr Minister werden in diesen Fällen im Sinne der seitens der Schulverwaltung dezitiert gegebenen Versprechungen unsere Beschwerdeführung gewiß zum Anlass nehmen, eine strenge Untersuchung zu führen. Wir bitten nur darum, daß die Ergebnisse derselben uns ehestens zur Kenntnis gebracht werden. Es erscheint aber auch als nötig, den Herrn Minister aufzufordern, strenge Weisungen dahingehend zu erlassen, daß der Seelenfang nach wie vor schärfste Verfolgung erfährt und die Interpellanten fragen an, ob der Herr Minister hiezu tatsächlich bereit ist?
Prag, am 17. Dezember 1929.
Simm,
Geyer, Kasper, Schubert, Knirsch, Horpynka, Dr. Hanreich, Ing. Kallina, Prause, Szentiványi, Dr. Törköly, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Hassold, Eckert, Stenzl, Dr. Keibl, Matzner, Dr. Schollich, Köhler, Ing. Jung, Krebs.