Pùvodní znìní ad 79/XVI.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen
an den Minister für soziale Fürsorge in Angelegenheit der den gesetzlichen Bestimmungen widersprechenden Ernennungen in die Organe der westböhmischen Bezirkskrankenversicherungsanstalten, unter Zugrundelegung der in Graslitz zutage getretenen Übelstände.
Nach der Novellierung des Krankenversicherungsgesetzes hegte man allgemein die Hoffnung, daß es nun endlich zur Ausschreibung und Durchführung ordnungsgemäßer Wahlen der verantwortlichen Leitungen der Krankenversicherungsanstalt kommen werde. Zur größten Überraschung aller Beteiligten traf das Ministerium für soziale Fürsorge die Vorbereitungen für die Durchführung neuerlicher Ernennungen der Vorstände, der Überwachungsausschüsse und Schiedsgerichte. Infolgedessen sah sich auch die Ortsgruppe des deutschen Hauptverbandes der Industrie in Graslitz gezwungen, Vorschläge für diese Ernennungen auszuarbeiten, Bei der Aufstellung dieser Vorschläge ließ sie sieh in erster Linie von wirtschaflichen Interessen leiten und brachte nur solche Personen in Vorschlag, die Inhaber bezw. Mitinhaber protokollierter Firmen sind. Auf die politische Einstellung wurde mit Rücksicht auf den rein wirtschaftlichen unpolitischen Karakter der Sozialversicherungsanstalten keine Rücksicht genommen, sondern waren für die erstatteten Vorschläge nur rein sachliche Erwägungen maßgebend. Für den Vorstand wurden 2 Mitglieder und 2 Ersatzmänner, für den Überwachungsausschuß 6 Mitglieder und 6 Ersatzmitglieder und in das Schiedsgericht 3 Mitglieder in Vorschlag gebracht. Festgestellt sei, daß die Industrie des Graslitzer Bezirkes an der Beitragsleistung für die Bezirkskrankenversicherungsanstalt mit 48% beteiligt ist.
Trotz dieses Sachverhaltes wurde entgegen den gesetzlichen Bestimmungen für den Vorstand nicht ein einziger Industrievertreter ernannt, hingegen 2 Landwirte und ein Gewerbetreibender, welche zusammen 7 Arbeitnehmer Beschäftigen.
Die ernannten Ersatzmänner beschäftigen zusammen 15 Arbeitnehmern. In den Überwachungsausschuß wurde ebenfalls keiner vom den vorgeschlagenen Arbeitgebern ernannt, sodaß auch dort nicht eine einzige protokollierte Firma vertreten ist. Im Schiedsgerichte blieb die Gruppe der protokollierten Firmen ebenfalls unberücksichtigt.
Wie bei den Ernennungen vorgegangen wurde, erhellt z. Bsp. aus der Tatsache, daß ein angestellter Werksbeamter als Arbeitsfieber ernannt wurde, wobei zu berücksichtigen ist daß die Arbeiter des Werkes, bei welchem dieser Beamte angestellt ist, bei der Bruderlade versichert sind und er daher nur als Arbeitgeber für seine Hausgehilfin in Frage kommt.
Die ernannten Personen gehören fast ausschließlich der Landwirtschaft an, deren versicherte Arbeitnehmer im ganzen Bezirke Graslitz 1,8% der Versicherten ausmachen. In der Gruppe der Arbeitgeber ist die Landwirtschaft, trotz dieses geringfügigen Prozentsatzes von 1,8% versicherter Arbeitnehmer mit 60% ernannter Mitglieder vertreten. Die als Arbeitgeber ernannten ordentlichen Mitglieder des Vorstandes und des Überwachungsausschusses beschäftigen 89 Versicherte, also nicht einmal 1 % der Gesamtzahl der Versicherten, die im Bezirke rund 10.000 beträgt.
Auf Grund dieser, allen sachlichen Erwägungen hohnsprechenden Ernennungspraxis ist die Industrie, die den größten Teil der Beiträge für die Bezirkskrankenversicherungsanstalt leistet, von jeder Anteilnahme an der Verwaltung der Bezirkskrankenversicherungsanstalten ausgeschlossen worden, Ja, man muß offen von einer Brüskierung dieses Teiles der Arbeitgeber sprechen und die empörende Tatsache feststellen, daß bei diesen Ernennungen sachliche Erwägungen bewußt in den Hintergrund gestellt wurden und für sie nur rein parteipolitische Erwägungen maßgebend gewesen sein müssen. Durch dieses Vorgeben hat die Regierung den Beweis erbracht, daß sie ohne Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Organisationen vorgeht, wenn es gilt, parteiegoistische Ziele zu fördern, - also ein Zustand, der jeder Demokratie hohnspricht, Außerdem verstoßen diese Ernennungen gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Artikel 2 § 131 d. G. 1481928, als auch der §§ 69 und 54 dieses Gesetzes. Ähnlich wie im Bezirke Graslitz wurde auch in den anderen Bezirken vorgegangen, so in Asch und Elbogen, wo die aus industriellen Kreisen vorgeschlagenen Vertreter der Arbeitgeber ebenfalls restlos übergangen wurden, obwohl die in der Industrie beschäftigten Versicherten, z. Bsp. im Bezirke Asch 65%, im Bezirke Elbogen 76%, im Bezirke. Falkenau 56%, in Neudek 75% und in Kaaden 72% der Gesamtzahl der Versicherten erreichen. Vollständig unbefriedigend sind auch die Ernennungen in dieser Richtung in den Bezirken Karlsbad und Eger.
Daß auch bei den Ernennungen auf die Zusammensetzung der Bevölkerung in nationaler Beziehung keine Rücksicht genommen wurde, braucht wohl nach den Erfahrungen bei den 13 Ernennungen in die Bezirks und Landesvertretungen nicht Wunder nehmen.
Aus diesen Feststellungen allein geht hervor, daß diese Zustände unhaltbar sind und fragen daher die Unterzeichneten an, ob der Herr Minister bereit ist:
1. die durchgeführten Ernennungen sofort zu widerrufen und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unter gerechter Berücksichtigung der erstatteten Vorschläge Neuernennungen durchzuführen?
2. alle Vorkehrungen zu treffen, damit ehestens die ordnungsgemäßen Wahlen in diese Körperschaften durchgeführt werden können?
Prag, am 20. Dezember 1929.
Ing. Kallina,
Knirsch, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Hokky, Krebs, Schubert, Nitsch, Dobránsky, Köhler, Horpynka, Dr. Hassold. Matzner, Fedor, Ing. Jung, Kasper, Dr. Hanreich, Dr. Törköly, Dr. Holota, Szentiványi, Geyee, Dr. Keibl, Simm, Dr. Schollieh.
Pùvodní znìní ad 79/XVII.
Interpellation
der Abgeordneten Rudolf Kasper, Hans Krebs und Genossen
an den Ministar für soziale Fürsorge
in Angelegenheit der endlichen Ausschreibung der Wahlen in die Krankenversicherungsanstalten.
Seit mehr als 15 Jahren warten die Beteiligten der Krankenversicherungsanstalten auf eine Durchführung der ordentlichen Wahlen in diese sozialen Anstalten, ohne daß sich bisher eine Regierung gefunden hätte, die ernstlich gewillt gewesen wäre, diesen mehr als berechtigten und schon so oft zum Ausdruck gebrachten Wünschen und Forderungen nach endlicher Ausschreibung dieser Wahlen Rechnung zu tragen. Obgleich alle bisherigen Gesetze über die Krankenversicherung auch umfangreiche Bestimmungen über die Durchführung der Wahlen enthielten, sind dieselben jedoch noch nie zur Anwendung gekommen. Ebenso blieben auch alle bisher gemachten klaren Zusagen dieser Art nichts als leere Versprechen, die bis zum heutigen Tage ihrer Einlösung harren, Bereits am 9. April 1926 erklärte der damalige Minister für soziale Fürsorge, Herr Dr. Schiessl, in seiner Antwort auf eine diesbezügliche Anfrage des Abgeordneten Hans Krebs wörtlich, daß die Ausschreibung der Wahlen nach der neuen Wahlordnung sogleich möglich sein wird, wenn das Gesetz Z 221/1924 S. d. G. u. V. in Wirksamkeit getreten sein wird. Dieses Gesetz trat mit 1. Juli 1926 in Kraft und wurde inzwischen wieder novelliert, ohne daß es in dieser Zeit zur Einlösung der gemachten Zusage gekommen wäre, Anstatt die Ausschreibung der Wahlen vorzunehmen, kam es auf Grund der lediglich für die Übergangszeit geltenden Ausnahmsbestimmungen des § 131 des Gesetzes 18.1.1928 zur Betätigung einer geradezu ungeheuerlichen Ernennungspraxis, die nicht nur die im gegenseitigen Einvernehmen erstatteten Vorschläge verwarf und dafür nicht vorgeschlagene und unzuständige Personen berücksichtigte, sondern auch weiteste Kreise der Versicherten, so vor allem die Mitglieder des Gewerkschaftsverbandes deutscher Arbeiter von einer Mitwirkung und Mitbestimmung überhaupt ausschloß und anstatt der versprochenen Entpolitisierung eine noch schärfere Politisierung brachte. Durch diese Ernennungen kam die, seit jeher bestehende merkliche Abneigung gegen die Übergabe der Verwaltung der sozialen Versicherungsanstalten an freigewählte Personen in einer deutlichen, den Intentionen der Gesetzgeber und einer wahren Demokratie hohnsprechenden Art und Weise zum Ausdruck. Damit aber wurden die dem Wohle der Versicherten bestimmten Institute noch mehr als bisher zum Tummelplatze politischer Umtriebe, obgleich gerade der gegenwärtige überraus schwer erschütterte Stand der Krankenversicherungsanstalten einer von allen politischen Einflüssen freien und vor allem eingehendsten Reorganisation bedarf. Eine gesunde Aufwärtsentwicklung der Sozialversicherung und eine Beseitigung der auf den Krankenversicherungsanstalten lastenden Krise kann nur eintreten, wenn die Verwaltung dieser sozialen Institute das Vertauen aller Versicherten genießt und wenn Männer des Vertrauens durch freie Wahl in diese Körperschaften entsandt werden können. Unter dem Drucke der durch die in jeder Beziehung ungerechten Ernennungen hervorgerufenen unheilvollen Auswirkungen erklärte den auch der damalige Minister für soziale Fürsorge, Msg. Dr. Šrámek, in ganz klarer Weise, daß es nunmehr in kürzester Zeit zur Durchführung der Wahlen in die Sozialversicherungsanstalten kommen werde. Indessen sind jedoch wieder Monate verstrichen, ohne daß dieses neuerliche Versprechen eingelöst worden wäre.
Mit Rücksicht auf die in den Krankenversicherungsanstalten herrschenden unhaltbaren Verhältnisse sowie auf das in vielen Krankenkassen bestehende, gegen die Versicherten gerichtete System und auf die Große Unzufriedenheit der Arbeiterschaft mit diesen Zuständen, gestatten sich die Unterzeichneten an den Herrn Minister für soziale Fürsorge nachstehende Fragen zu richten:
1. Ist der Herr Minister gewillt, die bereits mehrfach gemachten Zusagen seiner Vorgänger endlich einzulösen?
2. Ist der Herr Minister entschlossen, die längsterwartete Ausschreibung der Wahlen in die Krankenversicherungsanstalten in den nächsten zwei Monaten vorzunehmen?
3. Ist der Herr Minister entschlossen, die vorstehenden Anfragen in der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses in klarer und bindender Weise zu beantworten?
Prag, den 17. Dezember 1929.
Kasper, Krebs,.
Horpynka, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Dr. Hassold. Ing. Kallina, Ing. Jung, Schubert, Geyer, Köhler, Stenzl, Knirsch, Simm, Dr. Keibl, Prause, Szentiványi, Eckert, Dr. Schollich, Matzner, Dr. Hanreich.
Pùvodní znìní 79/XVIII.
Interpellation
des Abgeordneten Erwin Zajíèek und Genossen
am den Minister für Schulwesen und Volkskultur
betreffend die Errichtung einer tschechischen Minderheits - Bürgerschule in Hafnerluden.
Mitte November 1929 erschien in Hafnerluden, Gerichtsbezirk Jamnitz, Südmähren, eine Kommission, die mitteilte, schon in den nächsten Wochen werden in Hafnerluden eine tschechische Volksund Bürgerschule errichtet werden, Es wurden sofort Räumlichkeiten ausgesucht, die aber den gesetzlichen Vorschriften auch dann nicht entsprechen werden, wenn Zubauten durchgeführt werden sollten. Die Lokale sind durchwegs ungeigneter, als jene Räume, die im benachbarten Ungarschitz für die deutsche Schule vorgeschlagen worden waren. In Ungarschitz wurden diese Räume als ungeeignet bezeichnet, in Hafnerluden werden schlechtere Lokale als geeignet befunden!
Hafnerluden ist eine kleine Gemeinde, die bei der letzten Volkszählung 62 Häuser und 303 Einwohner zählte, von denen sich nur 68 zur tschechischen Nation bekannt haben.
Bisher bestand in Hafnerluden nicht einmal ein Bedürfnis nach einer tschechischen Volkschule. Jetzt auf einmal wird sogar eine tschechische Bürgerschule als unbedingt nötig bezeichnet. Bisher gab es in Hafnerluden nicht einmal genügend viele Kinder für eine tschechische Volksschule, Sollte die tschechische Bürgerschule wirklich errichtet werden, dann müßte sie sich ihre Schüler zum weitaus größten Teile aus ziemlich weit entfernten Nachbargemeinden holen, Dabei sind die meisten Straßen, besonders im Winter, sehr schlecht, so daß voraussichtlich an vielen Tagen des Jahres überhaupt kein Unterricht erteilt werden könnte.
Interessant ist, daß sich mehrere benachbarte tschechische Gemeinden um diese Bürgerschule beworben haben. Die Gesuche wurden aber nicht berücksichtigt. Bei der Errichtung dieser Bürgerschule scheinen in erster Linie Tschechisierungstendenzen maßgebend gewesen zu sein, Die Minister Dr. Hodza und Dr. Štefánek haben wiederholt erklärt, daß sie solche Tendenzen entschieden ablehnen und daß sie die Errichtung tschechischer Bürgerschulen im deutschen Sprachgebiet nicht billigen.
Bemerkt sei noch, daß die in 16 Gemeinden des Jamnitzer Bezirkes siedelnden Deutschen überhaupt keine deutsche Bürgerschule besitzen:
Die Errichtung einer tschechischen Bürgerschule in Hafnerluden widerspricht den Grundsätzen der Pädagogik und den Grundsätzen der nationalen Gleichberechtigung.
Aus diesen Gründen, fragen wir Sie, Herr Minister:
Sind Sie, Herr Minister, bereit, den Auftrag zu geben, daß in Hafnerluden keine tschechische Minderheits - Bürgerschule errichtet werde?
Prag, am 18. Dezember 1929.
Zajíèek.
Dr. Schollich, Matzner, Dr. Jabloniczky, Dobránsky, Krumpe, Oehlinger, Greif, Kunz, Dr. Petersilka, Stenzl, Kurak, Krebs, Kasper, Schubert, Ing. Jung, Scharnagl, Fritscher, Prause, Dr. Mayr-Harting, Bobek.
Pùvodní znìní ad 79/XIX.
Interpellation
des Abgeordneten Leo Schubert
und Genossen
an den Finanzminister
wegen Beseitigung des Gemeindefinanzgesetzes vom 15. Juni 1927 Nr. 77.
Immer krasser zeigen sich die Auswirkungen des Gemeindefinanzgesetzes, nicht zuletzt deshalb, weil noch immer keine Ordnung in der Vorschreibung und Einhebung der staatlichen direkten Steuern gebracht wurde und eine Stabilisierung der Zuschlagsgrundlage nicht erreicht werden konnte, Die Gemeinden sind weder in der Lage ihren gesetzslichen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, noch ihre soziale Fürsorgetätigkeit auszuüben, was um so bedauerlicher ist, als der Staat auf diesem Gebiet vollkomen versagt.
Die ungeheueren Opfer der Bevölkerung, die diese durch Erhöhung der städt. Abgaben auf sich nehmen mußte, sind nutzlos und konnten nicht verhindern die sonstigen Schäden des geradezu unmöglichen Gemeindefinanzgesetzes.
Das derzeitige System wirkt sich nicht nur aus gegen die wirtschaftlich Schwachen und vor allem gegen die mustergiltig verwalteten deutschen Gemeinden, sondern ertötet jedes Verantwortungsgefühl, weil die Streichungen in den Gemeindevoranschlägen sinnlos erfolgen und mangels genügender Mittel im Dotationsfond das Gleichgewicht in den Gemeinden durch Weisungen hergestellt werden soll, die das genaue Gegenteil dessen erzielen, was unter einer geordneten Gemeindewirtschaft zu verstehen ist.
Gerade das Gemeindefinanzgesetz fördert mit allen Verfügungen die Schuldenwirtschaft und führt die Gemeinden dem sicheren Ruin zu. Aus all diesen Gründen und vor allem deshalb, weil wir im Interesse der Gemeinden und ihrer schaffenden Menschen die Autonomie der Selbstverwaltungskörper fordern, stellen wir die Anfrage:
Ist der Herr Finanzminister bereit, das Gemeindefinanzgesetz vom 15. Juni 1927 Nr. 77 mit sofortiger Wirksamkeit aufzuheben?
Prag, den 19. Dezember 1929.
Schubert, Dr. Hassold, Knirsch, Kasper, Matzner, Ing. Jung, Simm, Dr. Keibl, Horpynka, Dr. Hanreich, Köhler, Dr. Schollich, Krebs, Geyer, Ing. Kallina, Dr. Törköly, Nitsch, Szentiványi, Dr. Holota, Fedor, Dr. Jabloniczky.
Pùvodní znìní ad 79/XX.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Stern, Hruška und Genossen
an den Minister für auswärtige Angelelegenheiten, wegen der geplanten Beteiligung an der amerikanischen Einmischung in Sovjetangelegenheiten.
Vor einigen Tagen brachte das offizielle tschechische Preßbureau folgende Meldung:
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Nordamerika hat durch Vermittlung ihres hiesigen Gesandten die Regierung der Tschechoslowakischen Republik aufgefordert, sich deren Einschreiten im russich-chinesischen Konflikt im Sinne des Kellogpaktes anzuschliesen. Minister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Beneš hat den Gesandten der Vereinigten Staaten versichert, daß die Regierung der Tschechoslowakischen Republik mit den übrigen Mächten solidarisch in der Verteidigung der Gültigkeit des Kellogpaktes sein werden.
Das amerikanische Einschreiten, von welchem hier die Rede ist, ist eine von den Arbeitenden der ganzen Welt mit Recht aus Schärfste verurteilte imperialistische Provokation des ersten Staates der Arbeiter und Bauern, der Sowjetunion. Gerade in dem Augenblicke, in welchem der Sieg der roten Armee und die feste Haltung der Sowjetunion die von den imperialistischen Mächten gegen die Sovjetunion aufgestachelten chinesischen Generäle und die kontrarevolutionäre chinesische Regierung gezwungen hat, die Bedingungen der Sovjetunino anzunehmen und dadurch der von den Imperialisten und chinesischen Militaristen gestörte Friede im Osten wiedergestellt werden kann, unternahm das imperialistische Amerika unter dem heuchlerischen Vorwand, den Frieden sichern zu wollen, diesen Schritt, der keinen anderen Zweck hatte, als den, die Nankingregierung aufzumuntern, den Abschluß eines wirklichen Friedens zu sabotieren und neue kriegerische Verwiklungen mit der Sowjetunion herbeizuführen. Die durch den Ausenminister Dr. Beneš ausgesprochene Bereitwilligkeit an dieser imperialistischen, den Frieden bedrohenden und sowjetfeindlichen Aktion teilzunehmen, entlarvt vollkommen den imperialistischen Charakter des tschechoslowakischen Staates und seine Entschlossenheit an allen feindlichen Akten gegen die Sowjetunion und schließlich auch an dem vorbereiteten Kriege gegen die Sovjetunion teilzunehmen. Die freche Einmischung Amerikas in die Angelegenheiten der Sowjetunion hat inzwischen schon die wohlverdiente Zurückweisung durch die Sovjetunion erfahren. Auch die Tschechoslowakei hat bereits von der Sowjetunion zu hören bekommen, was ihr bevorsteht, wenn sie wirklich wagen sollte, die angekündigte Einmischung durchzuführen und diese Antwort der Sowjetunion hat die Tschechoslowakei vor der ganzen Welt eine wohlverdiente Demütigung bereitet. Dadurch wird aber die Schuld des Außenministers und seine Provokation aller Arbeitenden um nichts geringer.
Wir fragen deshalb den Außenminister:
1.) Ist er bereit sofort seine Erklärung zurückzunehmen und bindend zu versichern, daß die Tschechoslowakei an solchen sowjetfeindlichen Schritten unter keine Umständen teilnehmen wird?
2.) Warum hat die tschechoslowakische Regierung nicht interveniert als durch den frechen Überfall der chinesischen Räubergenerele auf die Ostchinesische Bahn der Friede tatsächlich gefährdet und gestört wurde?
Prag, am 19. Dezember 1929.
Dr. Stern, Hruška,
Sedorjak, K. Prochzka, Kuhn, Hrubý, Èizinská, Juran, Höhnel, Novotný, Dvoøák, Steiner, Tyll, Babel, Hadek, Barša, Kubaè, Klimmt, Rjevaj, Haiblick, Zápotocký.