79/XIX. (překlad).

Interpelace

poslance L. Schuberta a druhů ministrovi financí

o zrušení zákona o obecních financích ze dne 15. června 1927. č. 77 Sb. z. a n.

Následky zákona o obecních financích ukazují se stále křiklavěji, nikoliv na posledním místě proto, že stále ještě nebyl zaveden pořádek v předpisování a vybírání státních přímých daní a nebylo možno dosíci stabilisace přirážkové základny. Obce ani nemohou splniti svých zákonitých finančních závazků, ani vykonávati činnost sociální péče, čehož je tím více litovati, když stát v tomto směru úplně selhal.

Ohromné oběti obyvatelstva, které na sebe musilo vzíti tímto zvýšením městských dávek, jsou zbytečné a nemohly zabrániti ostatním škodám přímo nemožného zákona o obecních financích. Nynější systém postihuje nejen hospodářsky slabé a především vzorně spravované německé obce, nýbrž ubíjí každý pocit odpovědnosti, poněvadž se v obecních rozpočtech provádějí nesmyslné škrty a pro nedostatek peněz v dotačním fondu má se obnoviti rovnováha v obcích pokyny, jimiž se dosáhne právě opak toho, co dlužno rozuměti řádným obecním hospodářstvím.

Právě zákon o obecních financích všemi opatřeními podporuje zadlužování obcí a vede obce k jisté zkáze. Ze všech těchto důvodů a především proto, poněvadž se v zájmu obcí a jejích pracujících lidí dožadujeme autonomie samosprávných svazků, tážeme se:

Jest pan ministr financí ochoten zrušiti s okamžitou platností zákon o obecních financích z 15. června 1927. čís. 77 Sb. z. a n.?

V Praze, dne 19. prosince 1929.

Schubert, dr Hassold. Knirech, Kasper, Matzner, inž. Jung, Simm, dr Keibl, Horpynka, dr Hanreich, Köhler, dr Schollich, Krebs, Geyer, inž. Kallina, dr Törköly, Nitsch, Szentiványi, dr Holota, Fedor, dr Jabloniczky.

 

79/XX. (překlad).

Interpelace

poslanců dr Sterna, Hrušky a soudruhů

ministrovi pro věcí zahraniční

o zamýšlené účastí na americkém vměšování do sovětských věcí.

Před několika dny přinesla úřední česká tisková kancelář tuto zprávu:

Vláda Spojených států severoamerických vyzvala prostřednictvím svého zdejšího vyslance vládu Československé republiky, aby se v duchu Kelloggova paktu připojila k jejímu zakročení v rusko-čínském sporu. Ministr pro věci zahraniční dr Beneš ujistil vyslance Spojených států severoamerických, že vláda Československé republiky bude v hájení platnosti Kelloggova paktu solidární s ostatními mocnostmi.

Americké zakročení, o němž se zde mluví, jest americká imperialistická provokace prvého státu dělníků a sedláků, sovětského Ruska, jíž pracující lidé světa právem co nejostřeji odsuzují. Právě ve chvíli, kdy vítězství rudé armády a pevné chování sovětského Ruska přinutilo čínské generály, popuzované imperialistickými mocnostmi proti sovětskému Rusku, a kontrarevoluční čínskou vládu, aby přijala podmínky sovětského Ruska, a lze tedy obnoviti mír na východě, porušený imperialistickými a čínskými militaristy, učinila imperialistická Amerika pod licoměrnickou záminkou, že chce zajistiti mír, tento krok, jehož účelem nebylo nic jiného, než povzbuditi nankingskou vládu, aby sabotovala uzavření skutečného míru a aby způsobila nové válečné zápletky se sovětským Ruskem. Ochota účastniti se této imperialistické akce, ohrožující mír, a nepřátelské sovětskému Rusku, vyslovená ministrem pro věci zahraniční drem Benešem, úplně odhaluje imperialistický ráz československého státu a jeho ochotu, účastniti se všech nepřátelských činů proti sovětskému Rusku a konečně i připravované války proti sovětskému Rusku. Drzé vměšování Ameriky do věcí sovětského Ruska zatím již sovětské Rusko zaslouženě odrazilo. Také Československo slyšelo již od sovětského Ruska, co je očekává, kdyby se skutečně odvážilo provésti oznámené vměšování a tato odpověď sovětského Ruska zaslouženě ponížila Československo před celým světem. Tím se však vina ministra pro věci zahraniční a jeho provokace všech pracujících lidí o nic nezmenšila.

Tážeme se tedy pana ministra pro věci zahraniční:

1.) Jest ochoten ihned své prohlášení odvolati a závazně ujistiti, že se Československo nezúčastní takovýchto Sovětům nepřátelských kroků za žádných okolností?

2.) Proč československá vláda nezakročila, když drzým přepadením čínských lupičských generálů byl skutečně ohrožen a porušen mír na východočínské dráze?

V Praze, dne 19. prosince 1929.

Dr Stern, Hruška,

Sedorjak, K. Procházka, Kuhn, Hrubý, Čižinská, Juran, Höhnel, Novotný, Dvořák, Steiner, Tyll, Babel, Hadek, Barša, Kubač, Kliment, Rjevaj, Haiblick, Zápotocký.

 

Původní znění ad 79/I.

Interpellation

der Abgeordneten Haas Krebs, Ing. Rudolf Jung, Rudolf Kasper und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

betreffend die Erhöhung der Jahresbezüge für überaltete Personen nach dem Gesetze über die staatlichen Altersunterstützungen vom 21. März 1929 Slg. Nr. 43.

Mit dem Gesetz vom 21. März 1929 S. d. G. u. V. Nr. 43 über die staatliche Altersunterstützung wurde allen jenen Personen, die am 1. Juli 1926 das 60. Lebensjahr erreicht oder überschritten hatten und die nach der Beschaffenheit ihres Lebensberufes an der Versicherung für den Fall der Invalidität oder Alters nach dem Sozialversicherungsgesetz vom 9. Oktober 1924 S. d. G. u. V. Nr. 221 oder an der Versicherung nach dem Gesetze von 10. Juni 1925 S. d. G. u. V. Nr. 148 eine Altersunterstützung im Sinne des Motivenberichtes zur Sozialversicherung, Regierungsvorlage Druck 4186 gewährt.

Nach § 3 des Gesetzes über die saatlichen Altersunterstützungen ist der jährlich für eine Person gemessene Altersunterstützungsbetrag mit 500 Kč bemessen. Dieser Betrag ist so niedrig, daß schon bei der Beratung des obzitierten Gesetzes von allen sozialistischen Parteien nicht nur die schwersten Bedenken ausgesprochen wurden, sondern dieses Gesetz als unannehmbar bezeichnet worden ist. In der Tat ist das Ausmaß der Jahresunterstützung von Kč 500.- für eine Person ein Hohn auf die außerordentlich hohen Lebensbedürfnisse auch der bescheidensten Ansprüche. Es ist ganz undenkbar, daß mit einem solchen jährlichen Altersunterstützungsbetrag das Auskommen eines Menschen gefunden werden kann.

Aus diesen Gründen fragen die unterzeichneten Interpellanten den Herrn Minister für soziale Fürsorge an:

1. ob er geneigt ist, noch in der jetzigen Session eine Regierungsvorlage dem Hause zu unterbreiten, mit der die Erhöhung des Altersunterstützungsbetrages für eine Person auf jährlich mindestens Kč 2400.- festgesetzt wird,

2. ist der Herr Minister für soziale Fürsorge bereit, auch insbesondere die in Absatz 3 des § 3 angeführten Einschränkungen der Altersunterstützung aufzuheben?

Prag, den 13. Dezember 1929.

Krebs, Ing. Jung, Kasper,

Simm, Schubert, Geyer, Dr. Schollich, Prause, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Horpynka, Knirsch, Köhler, Matzner, Stenzl, Eckert, Dr. Hassold. Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Holota.

 

Původní znění ad 79/II.

Interpellation der Abgeordneten Richard Köhler, Hans Krebs, Hugo Simm und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

in Angelegenheit der Herausgabe der Novelle zum Feiertagsgesetz,

Die gesamte Arbeitnehmerschaft und neben ihr nicht minder alle übrigens werktätigen Stände lind an einer endlichen Ordnung der Feiertage aus begreiflichen Gründen außerordentlich interessiert, Zunächst wird die gesetzliche Wiedereinführung der Doppelfeiertage allgemein als unabweisbar empfunden, denn das gesetzliche Verankern der Doppelfeiertage findet nicht allein seine Begründung in dem uralten Volksbrauche, die Doppelfeiertage spielen auch im gesamten Wirtschaftsleben erfahrungsgemäß eine große Rolle. Es sei nur hingewiesen auf das alljährlich wiederkehrende Weihnachtsgeschäft, auf die Frühjahrsanschaffungen anläßlich des Osterfestes und auf den großen Fremdenverkehr, der dem Pfingstfeste seine besondere Bedeutung verleiht. Diese Feste mit ihrem seit Jahrhunderten eingebürgerten Doppelfeiertagen Bind wirtschaftliche Brennpunkte geworden, die für den Inlandsmarkt nicht zu unterschätzen sind. Sollen diese Doppelfeiertage, die auch das bisher ganz unhaltbare Gesetz nicht beseitigen konnte, in ihrer günstigen Beeinflussung des Wirtschaftslebens nicht geschmälert werden, dann müssen sie in der notwendigen Novelle zum Feiertagsgesetze festgelegt werden, dazu gehört die Anpassung der Amtsstunden in allen öffentlichen Ämtern, vornehmlich der Post und Eisenbahn. Es sind gerade auf der Post und Eisenbahn in dem Feiertagsverkehre Zustände eingerissen, die zu ernsten Benachteiligungen des Wirtschaftslebens und der Arbeitnehmerschaft führen.

Der Wegfall der Doppelfeiertage führt auch auf die Dauer zu einer schweren Schädigung der Arbeitnehmer, weil die Privatbetriebe, welche bisher wohl die Arbeit an den erwähnten Doppelfeiertagen ruhen ließen, für weiterhin die Arbeitsruhe nur in dem gesetzlich vorgeschriebenen Ausmaße gelten lassen wollen, Auf diese Weise würde den Arbeitnehmern, die in sehr vielen Fällen weitab von ihrem Wohnsitze zu arbeiten gezwungen sind, die Möglichkeit genommen werden, die persönliche Verbindung mit ihren Familienangehörigen wenigstens an den Doppelfeiertagen zu erneuern und zu pflegen. Daß darunter der familiäre Geist, noch immer eine der wertvollsten Stützen von Staat und Gesellschaft, ernstlich gefährdet wird und in Mitleidenschaft gezogen werden muß, liegt auf der Hand. Infolgedessen bedarf das unbrauchbare Feiertagsgesetz einer unverzüglichen Novellierung.

In dem Rahmen des neuen Gesetzes müssen auch jene Feiertage eine Berücksichtigung erfahren, die im Volksleben allgemein gehalten werden, das sind der Neujahrstag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Fronlaichnam, 28. Oktober und Allerheiligen.

Die Beratungen auf parlamentarischem Boden waren wiederholt schon soweit gediehen, daß das Gesetz vor der Beschlußfassung stand. Für die neuerliche Verzögerung bestanden keine hinreichenden Gründe.

Im Hinblick auf das nahe Weihnachtsfest ist eine Klärung der oberwähnten unhaltbaren Verhältnisse im Wege einer gesetzlichen Neuordnung dringender denn je.

Die Interpellanten richten deshalb an den Herrn Minister für soziale Fürsorge die Anfrage:

1. Was gedenkt der Herr Minister zu tun, um die rascheste Fertigstellung der Novellierung herbeizuführen?

2. Was gedenkt der Herr Minister zu tun, um die Novelle zur endlichen Beratung und Beschlußfassung dem Abgeordnetenhause vorzulegen?

Prag, den 17. Dezember 1929.

Köhler, Krebs, Simm.

Dr. Hanreich, Knirsch, Horpynka, Ing. Kallina, Schubert, Matzner, Ing. Jung, Dr. Hassold, Kasper, Geyer, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Szentiványi, Dr. Holota, Nitsch, Dr. Törköly, Eckert, Prause, Stenzl.

 

Původní znění ad 79/III.

Interpellation

der Abgeordneten Leo Schubert, Ing. R. Jung, Al. Stenzl und Genossen

an die Gesamtregierung

wegen Waldzuteilung durch das staatliche Bodenamt.

Die Stadtgemeinde Müglitz hat sich seit dem Jahre 1921 um Zuteilung des dem Fürsten Johann II von Liechtenstein enteigneten Waldreviers ťCharlottendorfŤ bemüht um den eigenen ca 521 ha großen Waldbesitz zu arrondieren.

Es mußte erwartet werden, daß diesem Ansuchen um so eher Rechnung getragen wird als die Bodengesetze ausdrücklich die Bevorzugung und die Vergrößerung bereits bestehender Waldgüter der Gemeinden vorsehen.

Ganz abgesehen davon, daß die Verwaltung des Waldbesitzes dadurch rentabler wird und die Gemeindewirtschaft entlasten würde, kämen die damit verbundenen Vorteile der Allgemeinheit und nicht Einzelnen zu Gute.

Die Zuteilung ist tatsächlich an eine ťWaldgenossenschaft in Markt TürnauŤ erfolgt.

Die Interpellanten stellen an die Regierung die Anfrage:

1.) Wie konnte die Zuteilung an eine über Nacht gebildete Waldgenossenschaft erfolgen, trotzdem nach den Bodengesetzen in erster Linie Gemeinde zu berücksichtigen ist?

2.) Welche Gewähr bietet die ťWaldgenossenschaft Markt TürnauŤ für eine rentable Waldwirtschaft im Sinne der Gesetze für Wälderreform?

3.) Wie wird die Bevorzugung einzelner Genossenschaftsmitglieder vor den allgemeinen öffentlichen Interessen einer Gemeinde begründet?

4.) Ist die Zuteilung aus nationalen oder wirtschaftlichen Motiven erfolgt?

5.) Ist die Regierung gewillt, die Zuweisung an die Waldgenossenschaft in Markt Türnau aufzuheben und den ťCharlottendorfŤ im Sinne der Bodengesetze der Stadtgemeinde Müglitz zuzuteilen?

Prag, am 13. Dezember 1929.

Schubert, Ing. Jung, Stenzl.

Dr. Keibl, Kasper, Prause, Horpynka,. Matzner, Ing. Kallina, Simm, Dr. Hassold. Knirsch, Krebs, Geyer, Eckert, Köhler, Nitsch, Szentiványi, Dr. Törköly, Dr. Holota, Fedor.

 

Původní znění ad 79/IV.

Interpellation

der Abgeordneten Josef Geyer, Hugo Simm und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit der Zuwendung von Weihnachtsremunerationen aus dem Gebarungsüberschuß an die Lehrkräfte der deutschen Minderheitsschulen.

Der überwiegende Teil jener Beamten und Lehrer, die direkt den Zentralstellen unterstehen, erhält alljährlich gewöhnlich zur Weihnachtszeit Remunerationen aus den sogenannten Gebarungsüberschüssen ihrer zuständigen Zentralstelle. Alljährlich werden bei dieser Gelegenheit die berechtigten Klagen laut, daß man dabei die deutschen Beamten und Lehrer in den Zentralstellen übergeht, und es ist im Parlamente schon sehr häufig diese Ungerechtigkeit, die den gesetzlichen Bestimmungen und der Gleichberechtigung zuwiderläuft, Klage geführt und Abstellung verlangt worden.

Die Lehrer der tschechischen Minderheitsschulen erhielten in den Vorjahren je eine Remuneration bis zu Kč 1000,- und im Einzelfalle auch noch mehr. Auch heuer haben die Lehrer der staatlichen tschechischen Minderheitsschulen Remunerationen im Ausmaße von Kč 500.- bis Kč 600.- in barem bereits ausbezahlt bekommen.

Die Lehrer der deutschen Minderheitsschulen (Prag, Pilsen, Kladno, Potschapl etc. etc.) erhielten hingegen auch heuer wiederum nichts, trotzdem nach dem Minderheitsschulgesetz vom Jahre 1919 auch diese Lehrer direkt dem Ministerium für Schulwesen und Volkskultur unterstehen, infolgedessen mit unter jene Angestelltengruppen fallen, die als Bezugsberechtigte für die vorhergenannten Remunerationen in Betracht kommen. Die deutschen Minderheitsschullehrer müssen in der Regel Unter noch schwereren Verhältnissen -da sie nicht Angehörige des Staatsvolkes sind arbeiten, wozu insbesondere unzureichende Schulräumlichkeiten, außerordentlicher Abteilungsunterricht, schwierige Beschaffung von Wohnungen, kommen, Überdies werden sie in der Regel auch von den Stadtverwaltungen ihres Dienstortes bei jenen Begünstigungen ausgenommen, die diese Stadtverwaltungen den Lehrern der tschechischen öffentlichen Schalen zuwenden. Hiezu gehören, wie beispielsweise in Prag, billiger Leuchtstrom, ermäßigte Monatskarten für die Elektrische Bahn, Kohlengeld u. a. m. wovon die deutschen Lehrer der staatlichen Minderheitsschulen von vornherein ausgeschlossen Bind. Umso krasser muß diese Lehrpersonen nun auch die Nichtzuwendung der staatlichen Weihnachtsremuneration als Benachteiligung treffen.

Eine solche offensichtliche Ungerechtigkeit in der Verteilung der Remunerationen ist mit der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze unvereinbar und wirft ein sehr eigentümliches Licht auf die herrschenden Verhältnisse.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur an:

1. Ist der Herr Minister bereit, zu veranlassen, daß bei der Verteilung der Remunerationen aus den sogenannten Gebarungsüberschüssen die Lehrkräfte an den deutschen Minderheitsschulen in der gleichen Weise bedacht werden, wie jene an den tschechischen Minderheitsschulen?

2. Ist er weiters bereit, auch den Lehrkräften an den deutschen Minderheitsschulen Remunerationen noch vor Abschluß der Jahresrechnung in der gleichen Höhe auszahlen zu lassen, wie sie die Lehrkräfte an den tschechischen Schulen für Weihnachten 1929 in barem bereits erhalten haben

Prag, am 19. Dezember 1929.

Geyer, Simm,

Dr. Luschka, Dr. Petersilka, Oehlinger, Greif, Krumpe, Scharnagl, Bobek, Kunz, Fritscher, Dr. Hanreich, Ing. Kallina, Matzner, Dr. Keibl, Dr. Hassold. Dr. Schollich, Horpynka, Köhler, Schubert, Knirsch, Ing. Jung.

 

Původní znění ad 79/V.

Interpellation

des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen

an den Handelsminister

in Angelegenheiten des Inseratensammel-werkes ťTrh československýŤ.

Anfangs 1927 wurde unter der Führung des Generalssekretärs der Prager Handelskammer und Abgeordneten Dr. Samek die Subskription für das Inseratensammelwerk ťTrh československýŤ eingeleitet, Als Redakteure zeichneten die leitenden Handelskammerssekretäre Dr. Dutina (Piken), Dr. Forstei (Eger), Dr. Kostka (Reichenberg), Dr. Kroupa (Budweis), Dr. Tobiáš (Königgrätz), Dr. Chylík (Brünn), Dr. Sverák (Olmütz), Dr. Bratmann (Troppau), Dr. Wolf (Bratislava), Dr. Liposs (Kaschau) und Dr. Dienes (Báňska Bystrica), ferner Dr. Kislinger, Generalsekretär des Deutschen Hauptverbandes der Industrie (Prag), Dr. Živanský, Generalsekretär der Zentrale der tschechoslowakischen Handelskammern (Prag), und Dr. Šlemr, Professor der tschechischen technischen und Handelshochschule i(Prag), Als kommerzieller Leiter war Direktor Z. Toldi angegeben.

Die Aquisition ging folgendermaßen vor sich: Es erschienen gemeinsam 2 Herren: ein Vertreter des Herausgebers in Prag und ein Vertreter der betreffenden Handelskammer bei den Industrie und Großhandelsfirmen, Banken etc., hielten ihnen einen Subskriptionsbogen mit den Unterschriften sämtlicher oben genannten Funktionäre vor mit der Andeutung, daß es die Pflicht des Unternehmens ist, einen entsprechenden Betrag zu zeichnen, dessen Mindesthöhe von den beiden Herren genannt wurde, Unter dem Drucke wagte es nun selten eine Firma, die Subskription abzulehnen, sodaß diese mühelos vonstatten ging. Selbst bei Sparkassen, deren Wirkungskreis über den Ort nicht hinausgeht, wurden ganzseitige Inserate aufgegeben.

Ende 1928 erschien das Werk im Umfange von ca. 3000 Seiten, wovon ungefähr 2500 Seiten auf bezahlte Beschreibungen der Firmen (Inserate) entfallen, Da sich eine Seite durchschnittlich auf 3500 Kč stellt, dürften die Beiträge über 81/2 Millionen Kronen betragen.

Der größere Teil dieser ansehnlichen Summe wurde bei den mittleren und kleineren Industriefirmen aufgebracht, die an diesem Werke desinteressiert waren und auch für das ihnen als Beleg zugesandte Buch wegen Mangelhaftigkeit keine Verwendung haben. Es wurden diesen Firmen Beträge entzogen, die sie für zweckdienliche, unentbehrliche Adressbücher und Fachzeitschriften benötigen.

Bei der seinerzeitigen Subskription hat jeder Firmeninhaber in den sauren Apfel gebissen, in der Annahme, daß damit diese Angelegenheit für immer erledigt sei, Seit einiger Zeit werden jedoch die Unternehmungen mit der Aufforderung zur Zeichnung für eine zweite Ausgabe dieses Werkes neuerdings heimgesucht.

Wie verlautet, soll der eigentliche Herausgeber und Verleger Herr Z. Toldi sein, dem die Unterschriften der eingangs zitierten Persönlichkeiten nur zur leichteren Werbung zur Verfügung gestellt wurden.

Die Unterzeichneten stellen daher an den Herrn Handelsminister folgende Fragen:

1.) Hat das Handelsministerium die Herausgabe dieses Inseratenwerkes bewilligt und wem?

2.) Hat der Herausgeber bezw. Verleger die erforderliche konzessionierte Gewerbeberechtigung?

3.) Hat das Handelsministerium bewilligt, daß der Herausgeber die Aquisition unter Berufung auf die angeführten Persönlichkeiten vornimmt?

4.) In welchem Verhältnisse stehen diese Persönlichkeiten zu dem Herausgeber? Sind sie am Gewinne beteiligt oder beziehen sie ein Honorar und in welcher Höhe?

5.) Ist der Herr Minister geneigt, eine Verordnung herauszugeben, mittelst der es den Funktionären öffentlicher Handelsorganisationen verboten wird, ihre Namen zu. Aquisitionszwecken für Publikationen jeglicher Art herzugeben, um zu verhindern, daß das Vertrauen zu diesen Organisationen untergraben wird?

Prag, am 18. Dezember 1929.

Horpynka,

Eckert, Stenzl, Fedor, Hokky, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Dobránsky, Krebs, Kasper, Knirsch, Ing. Jung, Geyer, Dr. Hassold, Schubert, Dr. Schollich, Dr. Hanreich, Ing. Kallina, Matzner, Dr. Keibl, Prause.

 

Původní znění ad 79/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Hans Krebs und Genossen

an den Minister des Innern,

betreffend die gesetzwidrige und schikanöse Vorgangsweise des Geadarmeriewachtmeisters Čuda in Wegstädtl.

Anläßlich der Parlamentswahlen plakatierte der Vertrauensmann der Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei, Herr Franz Herold in Wegstädtl ein Wahlplakat, dessen Plakatierungsbewilligung die Politische Bezirksbehörde Dauba mit nachfolgendem Erlaß bewilligt hatte:

ťBezirksbehörde in Dauba, Zahl 22.432, am 14. X. 1929.

Plakatenaffichierung.

Herrn Franz Herold. Privatbeamter in Wegstädtl.

Über Ihr Ansuchen vom 14. Oktober 1929 erteile ich Ihnen die Bewilligung zur Aushängung von Plakaten nach dem anher vorgelegten Muster an den von den Gemeinden hiezu bestimmten Plätzen für das ganze hiesige Verwaltungsgebiet.

Für den Bezirkshauptmann:

Oberkommissär d. p. V. Dr. Hegerlik.

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Der Kanzleivorstand: Straka.Ť

Trotz dieser Plakatierungsbewilligung hat der Gendarmeriewachtmeister Čuda die Beseitigung der bereits plakatierten Wahlplakate verlangt und hat dieselben zum Teil selbst entfernt. Da er behauptete, daß einige der vorgelegten Plakate nicht an den zur Plakatierung bestimmten Plätzen der Gemeinde Wegstädtl plakatiert worden sind, hat sich unser Vertrauensmann Franz Herold eine zweite Plakatierungsbewilligung bzw. eine Bewilligung zur Verbreitung der Plakate bei der Bezirksbehörde in Dauba beschafft, die ihm mit folgender Bewilligung erteilt wurde:

ťBezirksbehörde in Dauba. Zahl 22.492, am 18. Oktober 1929.

Plakatenaffichierung.

Herrn Franz Herold. Privatbeamter in Wegstädtl.

Über Ihr Ansuchen vom 18. Oktober 1929 erteile ich Ihnen die Bewilligung zur öffentlichen Verbreitung von Plakaten nach dem anher vorgelegten Muster für das ganze hiesige Verwaltungsgebiet.

Für den Bezirkshauptmann:

Oberkommissär d. p. V. Dr, Hegerlik.

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Der Kanzleivorstand: Straka:Ť

Trotz dieser ganz eindeutigen Bewilligung hat der Gendarmeriewachtmeister Čuda auch nach dieser amtlichen Bestätigung der Bewilligung der Plakatierung das Aushängen der Plakate nicht zugelassen und vielmehr als unser Vertrauensmann, Herr Herold die Plakate, gestützt auf die bezirksbehördliche Bewilligung, diese doch zu plakatieren versuchte, dies verhindert und gleichzeitig die Anzeige bei dem Kreisgericht in Leitmeritz erstattet. Auf die Einwendung unseres Vertrauensmannes Herold, daß doch die politische Bezirksbehörde in Dauba die Plakatierung mit der vorgewiesenen Entscheidung bewilligt habe, erklärte Wachtmeister Čuda:

ťDas geht mich nichts an. In Dauba ist der Herr Oberkommissär ein großer Herr, Ich werde Ihnen zeigen, daß ich in Wegstädtl ein noch größerer Herr bin.Ť

Diese Äußerung zeigt, daß Čuda sein Amt nicht in der notwendigen Objektivität ausübt, wie man dies von einem Organ, das zur Aufrechterhaltung der staatlichen Autorität und der Gesetze verlangen muß.

Daß Čuda auch bei anderen Gelegenheiten sich in schikanösester Weise bemerkbar macht, geht aus der gerichtlichen Entscheidung beim Kreisgericht in Leitmeritz hervor, die im Monat November stattgefunden hat, Der Bürgermeister Josef Mangold von Wegstädtl wurde durch die Gendarmerie wegen Störung einer Amtshandlung angezeigt, weil er bei den Assentierungen im März 1929 dagegen protestierte, daß Čuda und noch ein Gendarm den assentpflichtigen deutschen Burschen ihre schwarz - rot - gelben Bänder abnahmen, die diese Burschen im Knopfloch trugen. Sowohl das Bezirksgericht in Wegstädtl, als auch das Kreisgericht in Leitmeritz mußten Bürgermeister Mangold freisprechen, da er als Bürgermeister in erster Linie dazu berufen war, auf die Einhaltung der Ruhe und Ordnung zu sehen und daß sein Eingreifen lediglich bezwecken sollte, eine Ruhestörung zu verhindern.

Diese Tatsachen, daß sich die Gendarmerie von den Gerichten belehren lassen muß, wie sie sich zu verhalten hat, ist ein bedauerlicher Beweis ihres absolut unobjektiven Verhaltens.

Ich frage den Herrn Minister des Innern an:

1. Ist er bereit, die beiden oben geschilderten Vorfälle, insbesondere aber das gesetzwidrige und disziplinlose Verhalten des Wachtmeisters Čuda in Wegstädtl einer gründlichen Untersuchung zuzuführen?

2. Ist der Herr Minister bereit, für den Fall, als sich die oben dargestellten Vorgänge, die ich mit amtlichen Erlässen gedeckt habe, richtig erweisen, den Wachtmeister Čuda auf das energischeste zu disziplinieren und dafür zu sorgen, daß Čuda, der meiner Überzeugung nach auf diesem Platze das Ansehen der Gendarmerie auf das schwerste geschädigt hat, an einen anderen Dienstort versetzt wird?

Prag, am 17. Dezember 1929.

Krebs,

Schubert, Kasper, Ing. Jung, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Knirsch, Matzner, Geyer, Dr. Hassold, Simm, Ing. Kallina, Köhler, Dr. Schollich, Horpynka, Stenzl, Prause, Eckert, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly.

 


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