Pùvodní znìní ad 41/V.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit der Nichterledigung des Gesuches des Ortsschulrates Lubenz um Bewilligung einer provisorischen Parallelklasse an der Volksschule in Lubenz.

Der Ortsschulrat in Lubenz hat am 2. September l. J. auf Grund der Erlässe des Landesschulrates ein Gesuch um Bewilligung einer Parallelklasse eingebracht. In dem Gesuch wurde der Nachweis erbracht, daß die gesetzlichen Voraussetzungen voll erfüllt sind, denn die Klasse zählt 91 Kinder. Trotz wiederholter Urgenzen wurde dieses Ansuchen bis zum heutigen Tage noch immer nicht erledigt. Dieser unhaltbare Zustand hat zur Folge, daß die einundneunzig, in einen Schulraum zusammengepferchten Kinder nicht unterrichtet werden konnten und sich daher die Notwendigkeit ergab, einen Halbtag-Unterricht einzuführen, welcher naturgemäß zur Folge hat, daß der Lehrbetrieb und damit auch die Lernerfolge außerordentlich leiden. Wie in Erfahrung gebracht werden konnte, wird die Nichtherausgabe der Bewilligung der Eröffnung der Parallelklasse damit begründet, daß der in Betracht kommende Unterrichtsraum der Deutschen Volksschule zurzeit für die tschechische Schule benötigt werde. Die Beschlagnahme dieses Schulraumes erfolgte am 8. Feber 1927 unter Protest des deutschen Ortsschulrates und der Gemeindevertretung, die den Nachweis erbrachte, daß dieses Lehrzimmer dringend für die deutsche Schule benötigt werde. In dem damals aufgenommenen amtlichen Protokoll heißt es deshalb ausdrücklich; Sollte die Anzahl der in die deutsche Schule für das folgende Schuljahr eingeschriebenen Schulkinder eine derartige Höhe erreichen, daß die 4. Klasse, also die Parallelklasse bewilligt werde, beantragt die Kommission, daß die tschechische Schule dieses Lehrzimmer für die deutsche Schule sofort wieder frei geben müsse -, Trotz dieser kommissionellen Vereinbarung wird nunmehr der deutschen Schule dieses dringend benötigte Lehrzimmer vorenthalten und dadurch der deutsche Unterricht schwer Beschädigt.

Die Unterzeichneten fragen daher an, ob der Herr Minister bereit ist,

1. sofort die Räumung dieses Lehrzimmers zu veranlassen, damit die Herausgabe der Bewilligung betreffend die Eröffnung der so dringend notwendigen Parallelklasse an der 1. Klasse der deutschen Volksschule in Lubenz erfolgen kann,

2. alle Vorkehrungen zu treffen, damit in Zukunft der Landesschulrat bei nachgewiesener Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften, zeitgerecht ohne Schädigung des Lehrbetriebes, die Bewilligung der Eröffnung von Parallelklassen herausgeben kann.

Prag, am 15. Dezember 1929.

Ing. Kallina, Dr. Schollich, Dr. Hassold, Dr. Hanreich, Schubert, Kasper, Dr. Holota, Stenzl, Ecken, Matzner, Horpynka, Geyer, Köhler, Szentiványi, Dr. Törköly, Prause, Dr. Keibl, Ing. Jung, Simm, Nitsch, Knirsch, Krebs.

Pùvodní znìní ad 41/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister für nationale Verteidigung

betreffend die ungebührliche Inanspruchnahme von Vorspann im Bezirke Neu-Titschein durch die Militärverwaltung.

Unter Berufung auf die Bestimmungen der Durchführungsverordnung vom 25. Mai 1905 R. G. Bl. Nr. 84 und vom 24. Mai 1911 R. G. Bl. Nr. 95 wurde dem Gemeindevorstand in Söhle (Bezirk Neu-Titschein) von der Bezirksbehörde Neu-Titschein aufgetragen, für den 22. August 1929 10 Paar Zugspferde mit Beschirrung, einem Kutscher, Futter für die Pferde und Kost für den Kutscher für einen Tag beizustellen, was auch geschah. Der Abmarsch erfolgte an diesem Tage um 7 Uhr früh vom Stadtplatze in Neu-Titschein und ging die Fahrt über Jicina - Janowitz - Prna - Löschna - Chorm - Èechowitz - Horní Újezd bis Merlinkau, wo der Vorspann um 10 Uhr abends den Truppenkörper erreichte. Der zurückgelegte Weg beträgt ungefähr 40 km, die Fahrzeit 15 Stunden, wobei der Rückweg nicht gerechnet wurde. Für diese Leistung erhielten die betreffenden 10 Landwirte je 43.40 Kè als Vergütung ausbezahlt.

Mit Auftrag der Bezirksbehörde Neu-Titschein vom 23. August 1929 wurde die Gemeinde Söhle neuerdings aufgefordert, für den 24. oder 25. August 8 Paar Zugspferde unter den gleichen Bedingungen mit Futter für die Pferde und Kost für den Kutscher für einen Tag beizustellen, was auch geschah. Der anfordernde Fähnrich betonte ausdrücklich dem Bürgermeister gegenüber, daß die Fahrt nur bis Mähr.-Weisskirchen gehen werde. Diese Partie war am 26. August 7 Uhr früh auf dem Stadtplatze in Neu-Titschein gestellt, worauf um 3/48 Uhr der Abmarsch nach M.-Weisskirchen erfolgte, wo man um 3/412 Uhr Mittags eintraf. Hier wurde den Vorspannleistenden mitgeteilt daß sie bis 3 Uhr wegen der Auszahlung zu warten hätten. Um diese Zeit erschien sodann ein Offizier (Kapitän) und teilte den Vorspannleistenden mit, daß sie weiter Vorspann zu leisten hätten, da ihm von der Bezirksbehörde in M.-Weisskirchen ein Vorspann für die Weiterfahrt nicht zur Verfügung gestellt worden sei. Sie standen sodann mit ihren Pferden bis gegen 9 Uhr abends auf der Straße, bis ihnen endlich ein Nachtquartier angewiesen worden war. Am nächsten Tag den 27. August ging es sodann weiter über Bystritz-Holleschau nach Hinlein, wo man um 1/212 Uhr nachts ankam und neuerdings übernachtete. Am 28. August um 3/48 Uhr früh wurden sodann die Vorspannleistenden entlohnt und zwar mit je Kè 86.80, Um die weite Rückreise von Nullein nach Söhle kümmerte sich kein Mensch, auch wurde hiefür nichts bezahlt. Es ist ohne weiters verständlich, daß Mensch und Pferde nach diesen ausgestandenen Strapazen mehrere Tage zur Arbeit unfähig waren, obwohl sie dringend bei den Erntearbeiten gebraucht wurden. Dazu kommt noch, daß die Gemeinde Söhle durch Hagelschlag und Wegschwemmen im heurigen Jahre ohnehin schon stark betroffen wurde und die Ernte mehr als kärglich ausgefallen war. Gerade aber in der Erntezeit wurde noch ohne Rücksicht darauf der Vorspanndienst angeordnet, so daß die betroffenen Landwirte gezwungen waren, um nicht ihre eigene Ernte zu gefährden, fremde Pferde und Leute aufzunehmen und selbstverständlich bedeutend mehr zu bezahlen, als sie selbst für ihre Vorspanndienste erhielten. Das bedeutet für sie einen doppelten Verlust.

In gleicher Weise wurde gegen 5 Landwirte in der Gemeinde Schönau, (Bezirk Neu-Titschein) vorgegangen und sie zu den gleichen Leistungen gezwungen.

Nach § 11 des Gesetzes vom 22. Mai 1905, R. G. Bl. Nr. 86 betreffend den Militärvorspann im Frieden soll die Entfernung, für welche ein Vorspann angefordert wird, 30 km und, wenn im Gebirge größere Steigungen zu überwinden sind, womöglich 20 km nicht übersteigen. § 13 bestimmt auch, daß der Bestimmungsort und die voraussichtliche Dauer der Verwendung bekanntzugeben sind. Aus diesen Bestimmungen des Gesetzes geht klar hervor, daß eine übermäßige Inanspruchnahme vermieden werde, andererseits der Vorspannleistende sehen bei der Abfahrt die Möglichkeit erhalten sollte, sich in der Verpflegung vorzusehen. Alle diese gesetzlichen Bestimmungen wurden in den vorliegenden Fällen grob verletzt und übergangen. Es mutet wie im Mittelalter oder wie zur Zeit der Robot an, wenn man hört, daß die Bauern einfach gezwungen werden, tagelang für einen ganz überflüssigen und zwecklosen Militarismus zu fronden, während sie zu Haus bei ihrer eigenen Ernte dringend gebraucht werden, diese zu Grunde gehen lassen müssen, um schließlich für ihre schweren und anstrengenden Dienste mit einem Bettel abgespeist zu werden. Das alles geschieht im Zeitalter der Demokratie!

Das Vorgehen der Militärverwaltung bedeutet in beiden Fällen einen groben Übergriff der ohnmächtigen Zivilbevölkerung gegenüber. Die Bevölkerung aber, welche durch ihre schwer erpreßten Steuergelder die Millionen für die höchst überflüssige Militärspielerei im Frieden aufbringen muß hat wohl ein Recht darauf, bei ihrem schweren Kampfe ums tägliche Brot Unterstützung, mindestens aber Berücksichtigung zu finden. Die Gefertigten stellen daher an den Minister für nationale Verteidigung die Frage:

Wie konnte es vorkommen, daß die obgenannten Vorspanndienstleistenden Landwirte so über Gebühr in Anspruch genommen und sodann mit so geringen Beträgen abgefertigt wurden? Sind Sie gewillt, die Angelegenheit sofort streng untersuchen zu lassen und die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen? Sind Sie auch bereit das bereits veraltete Gesetz, den Militärvorspann im Frieden betreffend, einer zeitgemäßen Reform und Umarbeitung unterziehen zu lassen?

Prag, am 17. Dezember 1929.

Dr. Schollich, Krebs, Dr. Keibl, Ing. Jung, Schubert, Kasper, Szentiványi, Dr. Törköly, Geyer, Köhler, Stenzl, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Hassold, Matzner, Horpynka, Dr. Hanreich, Eckert, Ing. Kallina, Knirsch, Simm, Prause.

Pùvodní znìní ad 41/VII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister für nationale Verteidigung

betreffend die Aushängung eines geschmacklosen Plakates in der Taborer Ausstellung.

In Tabor in Südböhmen fand im heurigen Sommer eine Ausstelung statt mit der eine Heeresschau verbunden war, die das Verteidigungsministerium veranstaltete. Es mag dahingestellt bleiben, ob gerade die jetzige Zeit, in der sich auch der Außenminister dieses Staates gerne in abrüstungsfreundlichen Worten ergeht, geeignet ist, den Bewohnern von Südböhmen, die das Hauptkontingent der Besucher dieser Ausstellung stellen, zu zeigen, wie bis zu den Zähnen bewaffnet die friedselige Republik ist und wie ausgebaut ihre militärischen Rüstungen sind. In dieser Heerasausstellung war auch an sehr guter und nicht übersehbarer Stelle ein Plakat der Legionäre aus der Kriegszeit aufgehängt. Dieses Plakat stellte einen Legionär dar, wie er einen durch Pickelhaube und durch Uniform als Reichsdeutschen kenntlichen Soldaten zu würgen und mit den Fäusten niederzuschlagen sich anschickt. Und darunter war in großen Lettern zu lesen; Vorwärts gegen den Mörder für die tschechoslowakische Demokratie! Durch die auffallende Plazierung dieses Plakates sollte wohl auch symbolisch angedeutet werden, gegen wen in erster Reihe die zur Schau gestellten Kriegsmaterialien angewandt werden sollen. Dieses Plakat stammte aus dem Jahre 1918, Die Aushängung dieses Bildes war eine politische Taktlosigkeit, eine aufgelegte Geschmacklosigkeit und eine Rücksichtslosigkeit gegen den großen deutschen Nachbar, mit dem man freundschaftliche Beziehungen zu unterhalten immer vorgibt, der auch der tschechischem Demokratie nie Schwierigkeiten bereitet hat und der deshalb eine besondere Berücksichtigung seiner Gefühle verdient hätte. Für die Heeresausstellung zeichnet verantwortlich das Verteidigungsministerium einer durch die tschechisch-deutsche Koalition gedeckten Regierung. Es wäre Pflicht dieses Ministeriums, darauf zu sehen, daß die Gefühle der Deutschen nicht verletzt werden. Das ist nicht geschehen. Daher fragen die Gefertigten:

Ist dem Herrn Minister für nationale Verteidigung dieser Vorfall bekannt und warum würde nicht rechtzeitig dieses, die Deutschen verletzende Plakat entfernt? Sind Sie bereit Anordnungen zu treffen, daß in Hinkunft solche Verstösse nicht mehr vorkommen?

Prag, am 17. Dezember 1929.

Dr. Schollich, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Geyer, Köhler, Schubert, Kasper, Stenzl, Prause, Eckert, Dr. Holota, Horpynka, Dr. Hassold, Matzner, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Ing. Jung, Simm, Knirsch, Krebs.

Pùvodní znìní ad 41/VIII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister für Landwirtschaft

betreffend das Lehrbuch für Erdkunde von Dr. Zítek.

Im Verlage des Ministeriums für Landwirtschaft ist ein Lehrbuch von Dr. Jan Zítek: Erdkunde für höhere landwirtschaftliche Schulen erschienen. In diesem befindet sich eine sehr bemerkenswerte Schilderung der Nachbarländer der Tschechoslowakei, die vom tschechisch chauvinistischem Geiste diktiert, die für ein Schulbuch notwendige Objektivität vermissen läßt.

1.) Republik Österreich: Niederösterreich hat eine starke tschechische Minderheit, welche immer einen harten Kampf mit der Germanisation geführt hat. In Wien zählt man bisher 300.000 Tschechen, für deren Schulwesen ungenügend gesorgt ist. Der Staat geriet in verzweifelte Verhältnisse durch eigene Schuld, absichtliche Nachlässigkeit und Untätigkeit. Die Österreicher waren immer gewohnt, daß wir ihnen zahlten. Neben der Faulheit ist die große Verschwendungssucht gewisser Schichten und der allgemein stark verbreitete Alkoholismus ein Fehler. Wien ist eine geräuschvolle lustige Stadt, die liebste Unterhaltung war immer die Verhöhnung der Tschechen.

2.) Ungarn. Bisher hat der Adel den Ausschlag gegeben; er war egoistisch reaktionär, übermütig, rücksichtslos. Die magyarische Sprache ist ungewöhnlich reich an Schimpfwörtern.

3.) Polen. Die Polen sind leidenschaftliche Katholiken. Ausschlaggebend war bisher der Adel (genau so selbstsüchtig wie in Ungarn), der das Volk in Untertänigkeit erhielt. Der Druck der Banknoten war lande die Haupteinnahmsquelle wie in Rußland, Deutschland uni Österreich. Die Schulden sind ungeheuer.

4.) Südslavien: Während des Krieges wurde Serbien furchtbar verwüstet durch die Heere der Deutschen und Österreicher, welche hier tierisch hausten.

5.) Deutschland. Ein Fehler der Deutschen ist die Leberschätzung der deutschen Kultur, die Ausbreitungssucht, Unverträglichkeit und Aufgeblasenheit anderen Völkern gegenüber.

Man sollte es nicht für möglich halten, daß heute noch ein derartiges engherziges Lehrbuch in tschechischen Schulen Verwendung finden kann und vom Ministerium für Landwirtschaft sogar approbiert wurde. Welch unheilvoller Einflug wird durch eine derartig einseitige Darstellung nicht auf die empfindlichen Herzen der Kinder ausgeübt und welche geistige Verheerung angerichtet? Auf den Inhalt selbst näher einzugehen, erübrigt sich, weil es diesem Pampflete zuviel Ehre antun hieße.

Die Gefertigten fragen den Herrn Minister für Landwirtschaft, wieso dieses Lehrbuch die staatliche Approbation erhalten konnte und ob er bereit ist, seine Verwendung an den Schulen sofort zu verbieten, den hiefür verantwortlichen Beamten zur Rechenschaft zu ziehen und der gerechten Bestrafung zuzuführen?

Prag, am 17. Dezember 1929.

Dr. Schollich, Ing. Jung, Geyer, Kasper, Simm, Schubert, Dr. Hassold, Köhler. Matzner, Dr. Hanreich, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Horpynka, Szentiványi, Nitsch, Stenze, Prause, Dr. Törköly, Dr. Holota, Krebs, Eckert, Knirsch.

Pùvodní znìní ad 41/IX.

Interpellation

des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen

an den Justizminister

betreffend Überschreitung der Amtsbefugnisse durch den Gerichtsvorstand des Bezirksgerichtes Hohenelbe.

Die Gemeindevorsteher des Gerichtsbezirkes Hohenelbe wurden vom Bezirksgerichte in Hohnelbe zum persönlichen Erscheinen vorgeladen. Der Gerichtsvorstand legte den Gemeindevorstehern die Grundbücher vor und teilte ihnen mit, daß die Grundbücher neu gebunden werden und daß die betreffenden Gemeinden die Kosten des Einbindens der Grundbücher fragen müssen. Am 20, Juli 1929 langte bei den Gemeinden das Rundschreiben des Bezirksgerichtes Hohenelbe vom 3. Juli 1929, praes. 276/19 ein, womit die Kosten für das Neueinbinden der Grundbücher den einzelnen Gemeinden bekanntgegeben und die Gemeinden aufgefordert werden, den erforderlichen Betrag bereitzustellen und das Gericht hievon zu verständigen.

Dieses Vorgehen des Vorstandes des Gerichtes in Hohenelbe bedeutet ein Überschreiten seiner Amtsbefugnisse. Die Grundbücher sind eine Einrichtung des Gerichtes, welches für ihre Anlegung und Instandhaltung selbst zu sorgen hat. Es geht nicht an, diese Kosen auf die Gemeinden zu überwälzen.

Die Gefertigten fragen den Herrn Minister, ob ihm diese Angelegenheit bekannt ist und ob er bereit ist, das Vorgehen des Vorstandes des Bezirksgerichtes in Hohenelbe zu rügen und ihm für die Zukunft jede Überschreitung seiner Amtsbefugnisse zu untersagen.

Prag, am 17. Dezember 1929.

Horpynka, Knirsch, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Kasper, Matzner, Ing. Jung, Geyer, Krebs, Prause, Dr. Schollich, Simm, Schubert, Ing. Kallina, Dr. Hassold, Köhler, Szentiványi, Dr. Törköly, Nitsch, Eckert, Stenzl, Dr. Holota.

Pùvodní znìní ad 41/X.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Stern, Štìtka und Genossen

an den Finanzminister,

wegen des Verbotes der kommunistischen Zeitungen in allen Trafiken.

Anfangs September wurde bekannt, daß eine ganze Anzahl von Trafiken unter Androhung des wirtschaftlichen Ruins ihrer Besitzer die Anweisung erhielten, das Rudé Právo und Rudý Veèerník nicht zu vertreiben. Später stellte sich heraus, daß alle Trafiken vom Finanzministerium ein strenges Verbot des Vertriebes der gesamten kommunistischen Presse erhalten haben.

Als einige Abgeordnete beim früheren Finanzminister Vlasák gegen diesen Gewaltakt protestieren wollten, wurden sie nicht empfangen und als sie sich nicht abweisen ließen, flüchtete der Finanzminister durch einen zweiten Ausgang.

Durch diesen schurkischen Streich, der bewußt zu derselben Zeit durchgeführt wurde, als von Seiten der liquidatorischen Renegaten der revolutionären Bewegung die tückschesten Angriffe gegen die Finanzen der kommunistischen Partei und die finanziellen Grundlagen ihrer Presse geführt werden, und der kombiniert wurde mit schärfster Persekution durch Zensur und durch langdauernde Masseneinstellung der kommunistischen Presse und durch gewaltsame Behinderung sogar des Straßenbetriebs der kommunistischen Zeitungen, sollte die kommunistische Presse finanziell zu Grunde gerichtet werden. Man wollte auf diese feig und niederträchtige Weise die kommunistische Presse, diese mutige Verteidigerin der Interessen der Arbeitenden, diese unermüdliche Ruferin zum Kampfe, aus der Welt schaffen und das offene Odium, die kommunistische Presse, ganz verboten zu haben, vorläufig roch vermeiden.

Wir fragen den Herrin Minister:

Wie anders kann er diese schändliche Verfügung und ihre Aufrechterhaltung bis zum heutigen Tage erklären, als durch den kapitalistischen und faschistischen Charakter dieses Staates und seiner Regierung und die fieberhafte Vorbereitung zum imperialistischen Kriege? Ist er bereit, diese Verfügung sofort bedingungslos zu widerrufen?

Ist er bereit das Vorgehen des früheren Finanzministers öffentlich aufs schärfste zurechtzuweisen?

Prag, am 19. Dezember 1929.

Dr. Stern, Štìtka, Šliwka, Hruška, Sedorjak, Rjevaj, Tyll, Dvoøák, Novotný, Haiblick, Kuhn, Kubaè, Steiner, Hadek, Babel, Höhnel, Juran, Barša, Hrubý, Èižinská, Kliment.

Pùvodní znìní ad 41/XI.

Interpellation

der Abgeordneten Rudolf Kasper, Richard Köhler, Hans Krebs und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge betreffend die gesetzliche Regelung der Kollektiverträge.

In der programmatischen Erklärung der Regierung vom 18. Dezember 1925 wurde die Zusicherung gegeben, daß der Entwurf über die gesetzliche Regelung der Kollektivverträge nach durchgeführter Verhandlung mit den Ministerien der Nationalversammlung als Regierungsentwurf vorgelegt wird. Auf eine Anfrage des Herrn Abgeordneten Hugo Simm, erhielt derselbe vom Herrn Minister für soziale Fürsorge die Mitteilung, daß alle mit der Vorbereitung des Entwurfes notwendigen Arbeiten mit größter Beschleunigung durch geführt werden, doch könne ein Endtermin hiefür nicht bestimmt werden. Der angekündigte Regierungsentwurf ist vor der früheren Regierung der Nationalversammlung nicht vorgelegt worden.

Bereits am 15. Jänner 1924 hat der damalige Abgeordnete Josef Patzel in einer Anfrage an den Herrn Minister für soziale Fürsorge darauf aufmerksam gemacht, daß eine Regelung der Kollektivverträge die sie in anderen Staaten gegeben erscheint, auch bei uns dringend geboten ist, weil das Fehlen derselben Bestrebungen der Arbeitsfieber auslöste, welche keinesfalls unbemerkt bleiben dürfen. Tatsache ist, daß die Unternehmerverbände und zahlreiche Einzelunternehmer Neuabschlüsse von Kollektivverträgen verweigerten und auch bestehende Kollektivverträge in der Absicht aufkündigten um sie nicht mehr zu einem Neuabschluß zu bringen. Als Folge solcher Handlungen treten dann Streiks und Aussperrungen auf, also Erscheinungen, durch die die zahlreichen Krisen in der Wirtschaft noch verstärkt werden.

Eine gesetzliche Regelung der Kollektivverträge liegt nach allen bisher gemachten Erfahrungen nicht nur im Interesse der Arbeiterschaft, welche bestrebt ist ihre spärlichen Errungenschaften dauernd zu erhalten sondern auch im Interesse der Wirtschaft und der damit des Staates selbst, dessen Führung darauf bedacht sein muß, die notwendigen vorbeugenden Maßnahmen zu treffen um Erschütterungen des Wirtschaftslebens fern zu halten.

Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Minister für soziale Fürsorge folgende Anfragen.

1.) Ist er geneigt, seinen grundsätzlichen Standpunkt n Bezug auf die Regelung eines Gesetzes über die Kollektivverträge und Schlichtungsausschlüsse bekannt zu geben?

2.) Gedenkt der Herr Minister diese Arbeiten einer schleunigen Erledigung zuzuführen?

3.) Ist er bereit, einen Zeitpunkt anzugeben, die zu welchem die ungefragte gesetzliche Erledigung beendet sein wird?

Prag, am 19. Dezember 1929.

Kasper, Köhler, Krebs, Dr. Keibl, Horpynka, Ing. Kallina, Matzner, Dr. Schollich, Szentiványi, Nitsch, Dr. Luschka, Oehlinger, Dr. Petersilka, Greif, Dr. Törköly, Geyer, Knirsch, Ing. Jung, Schubert, Dr. Hassold, Simm, Dr. Holota, Krumpe, Fritscher, Scharnagl.

Pùvodní znìní ad 41/XII.

Interpellation

der Abgeordneten Ing. Jung, Schubert und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend einen Übergriff der Bezirksbehörde in Neu-Titschein in Angelegenheit der Wohnungsnot in Schönau.

Die Bezirksbehörde in Neu Titschein hat mit dem Bescheide vom 12. November 1929, Zahl 21761/IV-7, unter Berufung auf die bestehende Wohnungsnot der Gemeinde Schönau verboten. Personen, die nicht in der Gemeinde Schönau heimatberechtigt sind, Wohnungen im Armenhause (richtig Gemeindehause) zu vergeben und insbesondere untersagt, daß ein Wohnung dem Anton Skarke zugewiesen wird, weil er in der Gemeinde Schönau das Heimatsrecht nicht besitzt. Die Bezirksbehörde Neu Titschein beruft sich zur Begründung ihres Verbotes nicht auf eine gesetzliche Bestimmung, sondern lediglich auf ihre angebliche Aufsichtsmacht über die Gemeinde. Da die Aufsichtsmacht der politischen Behörde gesetzlich genau umschrieben ist und nicht so weit reicht, daß ein derartiges Verbot erlassen werden kann, liegt ein geradezu unglaublicher gesetzwidriger Übergriff der Bezirksbehörde Neu Titschein vor.

Die Gefertigten stellen an den Herrn Minister des Innern die Anfragen, ob er geneigt ist,

1.) die Angelegenheit strengstens untersuchen zu lassen und

2.) die schuldigen Beamten zur Verantwortung zu ziehen.

Prag, am 17. Dezember 1929.

Ing. Jung, Schubert, Matzner, Dr. Hanreich, Geyer, Kasper, Köhler, Horpynka, Dr. Keibl, Dr. Hassold, Dr. Schollich, Simm, Krebs, Knirsch, Ing. Kallina, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Stenzl, Prause, Eckert.

Pùvodní znìní ad 41/XIII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othm. Kallina und Genossen

an den Minister für Post- und Telegraphenwesen

in Angelegenheit der unhaltbaren Postzustände in der Stadt Sandau bei Eger.

Seit Jahren bemühte sich das Bürgermeisteramt im Interesse der Handels- und Gewerbetreibenden, ja der ganzen Bevölkerung um die Errichtung einer ständigen Telefonstation in Sandau. Alle Bemühungen waren bisher erfolglos. Die von der Postdirektion in Prag entsandte Kommission bemängelte zuerst die Unzulänglichkeit der Amtslokale. Zur Beschaffung der notwendigen Amtslokale forderte die Postdirektion die Einzahlung entsprechender Baugebühren, worauf die Stadtgemeinde als auch die Handels- und Gewerbetreibenden rund 50.000 Kè an die Postdirektion einzahlten, ohne daß bis zum heutigen Tage die in Aussicht gestellte Telefonstation errichtet worden wäre. Auch sonst können die Postverhältnisse allenfalls ständig desolat bezeichnet werden. Es nimmt sich der Postamtsvorstand sogar die Freiheit, für einen Stadtteil für jedes Telegramm die Bestellgebühr von 2 Kè einzugeben. Die Amtsstunden werden nicht eingehalten und weiters wurde vom Postvorstande verfügt, daß nachmittags nur Geldbeträge bis 500 Kè angenommen werden. Auch verfügte er, statt der bisher zweimal im Tage erfolgten Postzustellung, daß nun diese nur einmal im Tage zugestellt wird. Alle diese Maßnahmen bedeuten eine wirtschaftliche Schädigung der Saudauer Bevölkerung, besonders der Handel- und Gewerbetreibenden und fragt der Unterzeichnete daher an:

1. Ist der Herr Minister bereit, eine strenge Untersuchung der hier geschilderten, bei dem Postamte in Sandau herrschenden Postzustände anzuordnen?

2. Ist der Herr Minister bereit, alle die hier angeführten Übelstände, sofort abzustellen und die gerechte Forderung der Handels- und Gewerbetreibenden bezw. der ganzen Bevölkerung der Erfüllung zu zuführen?

Prag, am 15. Dezember 1929.

Ing. Kallina, Matzner, Geyer, Schubert, Kasper, Horpynka, Dr. Keibl, Dr. Hassold, Simm, Dr. Hanreich, Krebs, Ing. Jung, Dr. Schollich, Köhler, Szentiványi, Dr. Holota, Nitsch, Knirsch, Dr. Törköly, Stenzl, Prause, Eckert.

Pùvodní znìní ad 41/XIV.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit der den gesetzlichen Bestimmungen widersprechenden Errichtung einer öffentlichen Volksschule mit tschechoslovakischer Unterrichtssprache in Schönficht, Bezirk Marienbad.

Mit Bescheid der Bezirksbehörde in Marienbad vom 1. Juli 1929, Z. 5942, wurde der Ortsschulrat in Schönficht von der Errichtung einer öffentlichen tschechischen Volksschule verständigt. Der Erlaß hatte folgenden Wortlaut:

Das Ministerium für Schulwesen und Volkskultur errichtet mit dem Erlasse vom 9. Juni 1929, Z. 39.640/29-1 gemäß den Bestimmungen des § 5 des Gesetzes vom 3. April 1919, No. 189 S. d. G. u. V. resp des § 2 des Gesetzes vom 9. April 1920 No. 292 S. d. G. u. V. in Schönficht, Bezirk Marienbad, eine öffentliche Volksschule mit tschechoslowakischer Unterrichtssprache.

Diese Schule wird als einklassige zu Beginn des Schuljahres 1929/30 eröffnet.

Das Ministerium systemisiert bei dieser Schule die Stelle eines definitiven Lehrers oder Lehrerin gleichzeitig als Schulleiter.

Hievon verständige ich den Ortsschulrat über Auftrag des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur zufolge Erlasses vom 9. Juni 1929, Z. 39640/29-1 unter Hinweis auf § 6 des Gesetzes vom 3. April 1919, No. 189 S. d. G. u. V. und § 35 des Gesetzes vom 9. April 1920, No. 292 S. d. G. u. V.

Der Bezirkshauptmann:

Dr. Lehrmann m. p.

Die Herausgabe dieses Erlasses ist bezeichnend für die hier herrschenden Zustände unter der tschechisch-deutschen Regierungsmehrheit; er ist aber auch ein Beweis für die vollständige Einflußlosigkeit der deutschen Minister und der deutschen Regierungsparteien. Auf Grund des obigen Erlasses soll in Schönficht eine tschechische Schule errichtet werden, einem Orte, welcher nur zwei tschechische Einwohner u. zwar einen tschechischen Postmeister und einen tschechischen Gendarmen aufweist, welche beide kinderlos sind. Es handelt sich also um eine rein deutsche Gemeinde. Ein Bürger dieser Gemeinde ist zwar mit einer Tschechin verheiratet und stammen aus dieser Ehe vier Kinder, die jedoch kein Wort tschechisch verstehen und es ist daher unverständlich, wie die in erster Linie verantwortliche Behörde, d. i. die politische Bezirksverwaltung in Marienbad, weiche die Vorerhebungen durchzuführen hatte, dem Ministerium berichten konnte, daß die Errichtung einer tschechischen öffentlichen Volksschule überhaupt möglich tat.

Gemäß § 1 des Gesetzes vom 3. April 1919, Slg. d. G. u. V. Nr. 189, kann in Gemeinden, in denen nach einem dreijährigen Durchschnitt mindestens 40 schulpflichtige Kinder einer anderen Sprache als der Unterrichtssprache der bestehenden öffentlichen Schule vorhanden sind, für diese Kinder eine öffentliche Schule errichtet werden. Der § 5 dieses Gesetzes ermächtigt zwar das Ministerium für Schulwesen und Volkskultur, ausnahmsweise auch bei einer geringeren als der im § 1 geforderten Schülerzahl eine solche Minderheitsschule zu errichten. Nun sind, wie bereue erwähnt, in Schönficht weder 40 tschechische Volksschulkinder, sondern überhaupt keine tschechischen Volksschulkinder; es ist daher unbegreiflich, wie das Ministerium für Schulwesen überhaupt einen solchen Schulerrichtungs-Erlaß herausgeben konnte.

Nähere Begleitumstände lassen erkennen, daß es sich bei diesem Erlasse um einen bewußten Vorstoß ins deutsche Sprachgebiet handelt; denn am 18. August, also vor wenigen Tagen erschien ein Tscheche in Schönficht, wanderte von Haus zu Haus und versuchte unter allerlei Versprechungen die deutschen Bewohner dieses Ortes zu bewegen tschechische Waisenkinder aufzunehmen, um für die zu errichtende Schule wenigstens einige Volksschulkinder ausweisen zu können. Dieser Versuch mißlang aber vollends und fand dieser Agitator nur bei der tschechischen Frau des einen schon vorher genannten Deutschen Gehör, welche sich bereit erklärte, zwei solche tschechische Waisenkinder aufzunehmen, trotzdem ihr Mann aus erster Ehe mit einer deutschen Frau sechs Kinder und aus der jetzigen zweiten Ehe vier Kinder besitzt, die er nach wie vor in die deutsche Schule schicken will. Die Wohnungsverhältnisse der genannten Familie sind aber so beschränkt, daß eine den sanitären Anforderungen halbwegs entsprechende Unterbringung der tschechischen Waisenkinder vollständig ausgeschlossen erscheint.

Die hier geschilderten Verhältnissen beweisen besonders wenn darauf Bedacht genommen wird, daß alle Bewohner Schönfichts es ablehnen, ihre Kinder in die tschechische Schule zu schicken - daß für die Errichtung einer tschechischen Volksschule die gesetzlichen Bedingungen nicht gegeben sind, und fragen daher die Unterzeichneten an, ob der Herr Minister bereit ist.

1. den Erlaß des Ministeriums vom 9. Juni 1929, Z. 39.640/29-1, sofort zurückzuziehen.

2. Eine Untersuchung dahin gehend einzuleiten, wer die amtlichen Erhebungen in Schönficht wegen Errichtung einer tschechischen öffentlichen Volksschule durchgeführt hat, da doch auf Grund des vorliegenden Materials und infolge des vollständigen Mangels der gesetzlichen Bedingungen es sich nur um eine Irreführung des Schulministeriums handeln kann.

3. Weisungen zu geben, damit in Zukunft die Herausgabe solcher gesetzlich unbegründeter Erlässe vermieden wird.

Prag, am 15. Dezember 1929.

Ing. Kallina, Stenzl, Prause, Eckert, Krebs, Szentiványi, Kasper, Köhler, Horpynka, Dr. Hassold, Dr. Schollich, Matzner, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Geyer, Ing. Jung, Schubert, Simm, Dr. Törköly, Knirsch, Dr. Holota, Nitsch.


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