Ètvrtek 28. bøezna 1935

Theoretisch wäre gegen eine solche Maßnahme vielleicht nichts einzuwenden. Praktisch aber muß es verwundern, wenn einer mit den örtlichen Verhältnissen gar nicht vertrauten Stelle ein Auftragsrecht zugebilligt wird, Bestimmungen darüber zu treffen, wer die Rechnung zu bezahlen hat, wenn derartige Verfügungen in das Gegenteil von dem umschlagen, was bezweckt werden soll.

Die in der Zeit vom Jahre 1927 bis zum Jahre 1930, also unter der Wirksamkeit in der ursprünglichen Fassung des Gesetzes Nr. 77/1927 mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung und dem damit verbundenen Abänderungsrecht der Aufsichtsbehörde gemachten Erfahrungen lassen hier wohl verschiedene Bedenken gerechtfertigt erscheinen. Es ist die Bemängelung dieser Bestimmung, bzw. der Hinweis auf das Fehlen einer Haftungsbestimmung umso begründeter, als diese Maßnahmen einer Aufsichtsbehörde ja in der Regel nur finanziell schwache Gemeinden treffen werden, welche eine weitere Belastung durch derartige Verfügungen schwer werden tragen können. Ich halte es für unbedingt erforderlich, daß zumindest ein Rekursrecht der betreffenden Körperschaft mit aufschiebender Wirkung einzuschalten ist, in Verbindung mit der Bestimmung, daß die Sanktionen des Abs. 4 des § 1 des Art. II erst nach Erledigung eines solchen Rechtes Platz greifen dürfen.

Wie ich eingangs bereits angedeutet habe, beträgt der Schuldenstand der Selbstverwaltungskörper über Milliarden. Nach dem Motivenberichte sind zur Verzinsung und Amortisation dieser Schulden über 950,000.000 Kè erforderlich und werden weiters die gesamten Voranschlagsfehlbeträge der Bezirke und Gemeinden, welche auf einen Landesbeitrag angewiesen sind, mit 693,208.131 Kè angeführt. An Landesbeiträgen wird den nicht selbst genügsamen Körperschaften zur teilweisen Abdeckung des Voranschlagfehlbetrages in der Gesamtsumme 146,203.914 Kè zugewiesen. Da diese Unterstützungstätigkeit unzureichend ist, soll nunmehr eine Schuldenregelung für finanziell schwache Bezirke und Gemeinden eingeführt werden, wobei als solche finanziell schwache Gebilde jene bezeichnet werden, deren ordentliches Voranschlagserfordernis nicht ganz gedeckt ist, trotzdem sie die höchstzulässigen Umlagensätze einheb en. Die Schuldenregelung ist in der Form gedacht, daß durch zu errichtende Landesfonds von der Selbstverwaltung Schuldverpflichtungen üb ernommen werden, zu deren Verzinsung und Amortisation außer den beigestellten Mitteln auch die entlasteten Gemeinden ihren Kräften nach beitragen sollen.

Was hier einer Überprüfung bedarf, ist das Verhältnis der Zuteilung an die Länder und dem vom Staate für diese Zwecke bestimmten Mitteln.

Das ganze öffentliche und wirtschaftliche Leben in den historischen Ländern leidet unter der Finanzkrise der Selbstverwaltung und es wäre wohl zu fordern, daß z. B. der Anteil Böhmens zu Lasten der Slovakei eine Erhöhung erfahren möchte, denn wie der Motivenbericht selbst sagt, soll der für die Slovakei bestimmte Anteil dort für Investitionszwecke verwendet werden, da für die Entschuldung dort noch kein Bedarf ist.

Eine Ergänzung bedarf weiters der § 4 des Artikels III, denn ich halte es für unbedingt erforderlich, daß die jährlich vorzulegende Schlußrechnung der Landesfonds nicht bloß dem Finanz- und Innenministerium und dem obersten Rechnungskontrollamte, sondern auch dem Parlamente vorgelegt werden soll. Das Parlament hat doch wohl ein Recht eine Ausweisleistung über die Verwendung von auf Grund seiner gesetzgebenden Maßnahmen beigestellten Geldmittel zu verlangen.

Daß die Forderung nach Berücksichtigung deutscher Mitbürger bei Aufstellung der Kuratorien der Landesfonds geltend gemacht werden muß, ist wohl selbstverständlich und ich hoffe, daß dieser Forderung Rechnung getragen wird.

Im Artikel V wird festgesetzt, daß das Finanzministerium das Recht erhält, im Einvernehmen mit dem Innenministerium entweder die heute durch Regierungsbeschluß bezw. Verordnung festgelegten Höchstgrenzen der nach Musterregeln einzuhebenden Abgaben zu erhöhen oder überhaupt Musterregeln für die neuen Abgaben zu genehmigen. Dieses Recht stand bisher nur der Regierung zu. Von unserem Standpunkte aus müssen wir aber mit aller Entschiedenheit fordern, daß wenn in dieser Hinsicht schon eine Vereinfachung eingeführt werden soll, zumindestens auch die Zustimmung des Handelsministeriums zu einer solchen Maßnahme einzuholen ist, denn dieses Ministerium und nicht das Innen- oder Finanzministerium hat die Interessen der durch solche Maßnahmen Betroffenen zu wahren. Wir kommen zu dieser Forderung hauptsächlich auch deshalb, weil das Finanzministerium in seiner fiskalischen Einstellung den Interessen der Wirtschaft nicht die ihr gebührende Berücksichtigung zuteil werden läßt und das Innenministerium diesem Gesichtspunkte eventuell nicht die Beachtung widmen kann.

Im Allgemeinen begrüßen wir, daß endlich etwas unternommen wird, um eine Entschuldung der Selbstverwaltungskörper herbeizuführen, glauben jedoch nicht, daß dieses vorliegende Gesetz, welches in seiner Hauptsache den Erfolg nur in einer Umlagenerhöhung erblickt, geeignet ist, diesen beabsichtigten Zweck zu erreichen. Wir hegen im Gegenteil die schwersten Bedenken, weil wir befürchten, daß durch diese neuerlichen Lasten die Wirtschaft vollens zu Grunde gerichtet wird. (Potlesk).

3. Øeè posl. dr Bachera (viz str. 47 tìsnopisecké zprávy):

Sehr geehrte Versammlung! Es ist vernünftig, daß das vorliegende Gesetz im Motivenbericht keine hohen Töne anschlägt, sondern bescheiden zugibt, daß es sich hier nur um eine Etappe einer Lösung handeln kann, welche an sich auch nur als ein Ausschnitt aus dem Kreise der großen Aufgaben erscheinen kann, die der Gesetzgebung obliegen. Das Gesetz selbst war notwendig, es mußte etwas zur Sanierung der Finanzen der Selbstverwaltungskörper geschehen. Aber wir müssen uns dessen bewußt sein, daß die Selbstverwaltungskörper auf die Dauer nur saniert werden können, wenn eine Gesundung der ganzen Wirtschaft eintritt, und daß auch die heute hier vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Dauer versagen müßten, wenn es uns nicht gelingt, aus der Krise herauszukommen. Man kann aber oft nicht anders vorgehen bei der Heilung eines Körpers, als daß man die einzelnen kranken Gliedmaßen einzeln behandelt, und das war auch der Grundgedanke, der bei der Vorlage dieses Gesetzes vorgeherrscht haben mag.

Nichtsdestoweniger wäre vom legislatorischen Standpunkte schon eines zu wünschen gewesen: Wir wissen, daß zur Sanierung der Selbstv erwaltungskörper nach diesem Gesetz Mittel erforderlich wären, die teils auf dem Wege der Umlagen und Gemeindeabgaben, teils auf dem Wege der Zuteilungen des Staates und der anderen Selbstverwaltungskörper, teils aber auch durch Einführung neuer Abgaben beschafft werden sollen. Da wird viel gesprochen von einer Aenderung der allgemeinen und der besonderen Erwerbssteuer, von einer Limonadenabgabe, Weinst uer, von einer Aenderung des Gesetzes über die Stabilisierungsbilanzen usw., usw. Wirtschaftspolitisch gehören alle diese Bestimmungen zusammen und es wäre wünschenswert gewesen, wenn ein derartiges Gesetz zur Sanierung der Gemeindefinanzen beschlossen wird, daß man schon den Ueberblick gehabt hätte, was alles den Trägern der direkten Steuern und Verbrauchsabgaben zugemutet wird im Rahmen der Vorschläge zur Sanierung der Gemeindefinanzen. Daß dies nicht geschehen ist, ist bedauerlich. Wir werden ein Gesetz beschließ en und beschließen es im Bewußtsein, daß hier eine Lücke offen bleibt und wir erst im Nachhinein diese Lücke durch neue Belastungen der Steuerträger werden schließ en müssen. Das ist ein legislatorischer Mangel, den hier festzustellen ich für meine Pflicht halte.

Das Gesetz selbst legt denjenigen, die vom demokratischen Standpunkt aus - und es wird ja in diesem Hause nicht wenig von Demokratie gesprochen - an der Selbstverwaltung der Gemeinden festhalten, die den Gedanken der freien Gemeinde im freien Staate als eine der bedeutendsten Errungenschaften der vergangenen Jahrhunderte ansehen, Gewissensopfer auf, wenn sie sich dafür entscheiden sollen; denn wir schreiten auf dem Wege vorwärts, daß wir die Selbstverwaltungskörper in zunehmendem Maße der Aufsicht und Ingerenz der staatlichen Behörden ausliefern. Darüber müssen wir uns klar sein. Diese Maßnahmen haben aber gewiß ihre Lichtseiten und es ist charakteristisch, wie breite Schichten der Bevölkerung seinerzeit im Jahre 1927 die Einschränkung der Umlagenfreiheit der Gemeinden gewollt haben. Das ist nun einmal richtig. Wir haben den größten Durchbruch durch den Grundsatz gemacht, daß die Gemeinden Herrinnen ihrer Finanzen bleiben sollen und haben damit einen Großteil des Prinzips der Autonomie aufgeopfert. Wenn wir nun so weit gehen und wieder mit ihrer Aufnahme eine Summe von Vertrauen in die Staatsbehörden setzen, so müssen wir auf der anderen Seite der Erwartung Ausdruck geben, daß von diesen Rechten der obersten Staatsbehörden auch nur in einem solchen Maße Gebrauch gemacht wird, daß das Prinzip der Gerechtigkeit und namentlich der nationalen Gerechtigkeit nicht verletzt wird und daß dort, wo es sich um die finanziellen Notwendigkeiten einer Gemeinde oder eines Bezirkes handelt, der Grundsatz von der Gleichheit aller Staatsbürger auch auf die Selbstverwaltungskörper analog Anwendung finde. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Roudnický.)

Wir gehen in den Rechten, die wir den obersten Regierungsbehörden geben, sehr weit und insbesondere sehr weit im § 11 des III. Artikels, wo von der Aufnahme neuer Anleihen durch Gemeinden und Bezirke die Rede ist. Da ist eine Reihe von Beschränkungen angeführt, die den Gemeinden die Aufnahme neuer Darlehen unmöglich machen sollen, d. h., es ist ganz genau angeführt, unter welchen Bedingungen eine Gemeinde eine neue Anleihe aufnehmen kann, unter welchen Bedingungen sie also die Last ihrer Zinsen und Amortisationen erweitern darf. Und dann kommt ein zweiter Abschnitt dieser Bestimmungen des § 11, worin dem Innenministerium und dem Finanzministerium nach Anhörung des Landesausschusses das Recht gegeben wird, einfach diesen ganzen ersten Absatz über den Haufen zu werfen. Es heißt dort allerdings, "in ausnahmsweisen Fällen" aber wo immer es sich z. B. um einen Bau für öffentliche Zwecke handelt, kann ein derartiges Darlehen auch dann gewährt werden, wenn die Grenze überschritten wird und wenn nicht alle die bisheri gen Zinsen und Amortisationen des neuen Da rlehens durch das Gemeindebudget gedeckt sind. Das ist gewiß eine weitgehende Ausnahme. Ich halte sie für meinen Teil für überflüssig und halte es für einen Fehler des Gesetzes, wenn man in einem Abschnitt an der Autonomie der Gemeinden festhält und sie in einem weiteren Abschnitte in solchem Ausmaße wieder preisgibt, indem man die obersten Staatsbehörden mit derartig weitgehenden Rechten ausstattet.

Aber das liegt nun einmal in der Tendenz unserer Gesetzgebung, alles der hohen Bürokratie zu übertragen. Allerdings hat man bei der Übertragung der Rechte an die Bürokratie nicht daran gedacht, diese Bürokratie auch mit den entsprechenden Pflichten auszustatten. Wir haben noch immer kein Gesetz über die Haftung der Behörden gegenüber dem Staatsbürger, obzwar der diesbezügliche Vorschlag ungefähr 6 Jahre schon in den Schubladen liegt und haben auch keine Bestimmung über die Haftung des Funktionärs einer Behörde einem Staatsbürger gegenüber für ein Versprechen, wie es bei gewissen gegenseitigen Abmachungen vorkommen kann, Abmachungen, wie wir sie jetzt in dem neuen Entwurf zum Automobilgesetz wieder finden. Wenn sich herausstellt, daß der Beamte dieses Versprechen nicht einhalten kann, weder er noch die übergeordnete Behörde, so braucht nicht die geringste Konsequenz daraus gezogen werden. All das, was für jeden Staatsbürger, für jeden Menschen gilt, daß er es auch einhalten muß, wenn er etwas versprochen hat im kaufmännischen Leben, ist einfach für unsere Behörden außer Kraft gesetzt, während ich für meine Pers on die Konsequenzen zu tragen hätte, wenn ich mein Versprechen nicht einlöse, wie es der Grundsatz des Privatlebens ist. Wenn ein beamter einem Geschäftsmann bei einer Verabredung zwischen Staat und Unternehmer etwas verspricht und er kann es nicht halten, so braucht er nur einfach zu sagen: "Já nic, já muzikant", und die Sache ist erledigt. Das sind die Nachteile einer solchen Gesetzgebung, die nicht darauf sieht, daß sie bei Ausstattung der Behörden mit weitgehenden Rechten auch auf der anderen Seite ein Korrelat zu Gunsten der Staatsbürger schaffen muß. Gewisse Gedanken, die in dem Gesetz ausgesprochen sind, sind zweifellos vollkommen richtig und begrüß enswert. Einen der begrüßenswertesten Gedanken sehe ich darin, daß jetzt dieser Fond eingerichtet wird, aus dem die Selbstverwaltungskörper Zuschüsse erhalten sollen, um ihre Finanzen ins Glei chgewicht zu bringen. Ich meine da den Fond von 202 Millionen und die Bestimmungen, welche darauf abzielen, daß die Kuratorien namens der Gemeinden und Bezirke mit den Geldinstituten in Verhandlungen treten und darauf hinwirken, daß kurzfristige Anleihen in langfristige umgewandelt werden und die Zinsenlast und Amortisation heruntergesetzt wird.

Ich sehe darin nicht nur ein Mittel, um wenigstens einigermaßen zur Sanierung der Selbstverwaltungskörper beizutragen, sondern auch ein Mittel, das für unsere ganze Wirtschaft durch die Herabsetzung der Zinsen und Amortisationen von großer Bedeutung sein kann. Denn in der fortschreitenden Verbilligung des Kapitals sehe ich eines der wichtigsten Mittel zur Besserung unserer Wirtschaftslage. Ich brauche mir nur vorzustellen, was es bedeuten würde, wenn es gelänge, den Hypothekarzinsfuß beispielsweise um 1 1/2 % herunterzusetzen. Ein Statistiker von gutem Namen hat kürzlich ausgerechnet, daß die Heruntersetzung des Hypothekarzinsfußes um 1 1/2 % so viel bedeuten würde, wie wenn die Mietzinse um 1 % steigen. Mir dreht es sich weniger darum, daß die Mieteinnahmen der Hauseigentümer um 1 % gesteigert werden, sondern ich frage mich, was es bedeutet, wenn man um den entsprechenden Betrag die Miete herabsetzen könnte, nämlich um den Betrag, der 1 % der Gesamtmiete entspricht; und was die Herabsetzung des Hypothekarzinsfußes betrifft, wissen gerade diejenigen ein Lied davon zu singen, die in Körperschaften wirken, wo Gebäude bestehen, die mit 85 bis 90 % hypothekarisch belastet sind. Was man da mit einem um 1 1/2 % niedrigeren Hypothekensatz namentlich für die armen Mieter leisten könnte, die heute den Mietzins nur unter so ungeheueren Schwierigkeiten aufbringen, ist klar. Die Gemeinden haben sehr darunter zu leiden, daß sie für ihre Gemeindearmen zu sorgen haben, für die sie Gemeindehäuser unter Aufnahme hoher Hypotheken errichtet haben. Heute haben die Gemeinden in ihren Budgets einen enormen Abgang zu verzeichnen, weil diese Hausmieter infolge der Arbeitslosigkeit die Mietzinse nur in geringem Umfange zahlen können.

Dieser Gedanke ist somit vollständig richtig, ebenso der Gedanke, daß die Gemeinden trachten müssen, alle im eigenen Wirkungskreis liegenden Abgabemöglichkeiten zu erschöpfen und richtig ist auch der Gedanke, daß der Landesausschuß nicht darauf dringen muß, daß die Gemeinden einfach alle Abgaben, die mechanisch möglich sind, auch wirklich einführen, sondern nur solche, die in der betreffenden Gemeinde als opportun und geeignet erscheinen.

Weniger richtig scheint mir dagegen die Bestimmung, daß über das Limit, das im Jahre 1927 bei den Gemeinden mit 350 % festgesetzt worden ist, um weitere 50 %, sei es auch unter gewissen Kautelen, hinausgegangen werden kann. Im April 1927 steht im Motivenbericht zum damaligen Gesetz nicht nur nichts über eine weitere Erhöhung der Umlagen, sondern es wird darin ausdrücklich die weitere Herabsetzung der Umlagen als erstrebenswertes Ziel hingestellt. Allerdings könnte man mir antworten, daß sich seit dem Jahre 1927 viel geändert hat, daß in der Wirtschaft inzwischen außerordentlich viel eingetreten sei, was nicht vorausgesehen werden konnte. Aber nichtsdestoweniger hätten wir uns mit dem Limit vom Jahre 1927 begnügen; und nicht heute mit der einen Hand das nehmen sollen, was wir seinerzeit mit der andern Hand zur Beruhigung der Wirtschaft gegeben haben. Die Begrenzung durch Limit war außerordentlich notwendig und eine Heraufsetzung der Umlagemöglichkeit birgt bei der mangelnden Tragfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Gemeinden doch manche Gefahr in sich. Gewerbe und Industrie sind in manchen Gebieten heute einfach außerstande, auch nur die geringste Last auf sich zu nehmen und wenn wir heute, wenn auch unter gewissen Kautelen, eine Erhöhung um 50 % zulassen, so lügen wir uns wieder einmal in die eigene Tasche: man wird die Umlagen vorschreiben, aber nicht einheben können. Für die deutschen Gebiete, die von der Krise besonders hart betroffen werden, tritt die besondere Gefahr ein, daß Unternehmungen, die wenigstens noch einer beschränkten Zahl von Arbeitern Brot geben, unter dem Druck der erhöhten Umlage einfach in den betreffenden Gemeinden und Bezirken ihre Zelte abbrechen und in jene Gebiete ziehen werden, die unter der Arbeitslosigkeit nicht so sehr leiden und in denen die Betriebe auch von der Möglichkeit einer weiteren Erhöhung der Umlagen befreit sind. Natürlich: große Unternehmungen mit großen Investitionen werden nicht ohne weiters z. B. vom Norden nach dem Süden übertragen werden können, aber es gibt zahlreiche kleinere Unternehmungen, auch gewerbliche Betriebe, wo die Übersiedlung keine so große Rolle spielt.

Der Antrag, von der weiteren Erhöhungsmöglichkeit abzusehen, ist zu meinem Bedauern von der Mehrheit des Budgetausschusses, der in dieser Frage wirklich sehr eifrig gearbeitet und die Sache keineswegs pauschalmäßig und formal behandelt hat, nicht berücksichtigt worden.

Es freut mich, festzustellen, daß in einigen Bestimmungen die Möglichkeit geschaffen wird, für die Kurorte zu sorgen. Ich zweifle, ob wir damit das Auslangen finden, wir werden vor die Situation gestellt sein, unseren großen Kurorten, die für unseren Fremdenverkehr und besonders für die Devisenbeschaffung des Staates von ungeheuerer Wichtigkeit sind, leider mit besonderen Maßnahmen unter die Arme zu greifen, denn die Verhältnisse spitzen sich auch heuer im Auslandsverkehr so zu, daß eine besondere Hoffnung auf rasche und ausgiebige Bess erung der Finanzen der Kurorte bedauerlicherweise nicht besteht. Wir werden aber auch bei diesem Gesetz zur Sanierung der Gemeindefinanzen nicht stehen bleiben können. Ich verweise auf den Zus ammenhang der Gemeindefinanzen mit den Staatsfinanzen. Man hat sich in manchen Kreisen daran gewöhnt, Asche auf dem Haupt der Selbstverwaltungskörper zu sammeln, man hat gesagt, die Selbstverwaltungskörper haben leichtsinnig gewirtschaftet und sind an ihrer Misere selbst schuld. Das trifft für einzelne Gemeinde zu, die besonders großzügig waren und gemeint haben, die fetten Jahre der Konjunktur würden ewig dauern. Aber für den Großteil der Gemeinden trifft das nicht zu. Sie wurden nicht zum geringen Teil durch den Mechanismus der Steuerveranlagung und Einhebung in diesen Strudel hieingerissen. Die Staatssteuern wurden so spät vorgeschrieben, daß die Gemeinden nicht nur nicht in die Lage kamen, die Umlagen rechtzeitig zu bekommen, sondern daß unterdessen das, was vielleicht noch in guten Jahren hätte eingehoben werden können, durch die schlechte Konjunktur, durch die Krisenverhältnisse aufgezehrt wurde. Die Steuern mußten abgeschrieben werden, und die aufgestellten Voranschläge haben durch die Saumseligkeit des Staates gelitten. Die Gemeinden wurden demnach die Opfer der Saumseligkeit der staatlichen Finanzverwaltung, die wieder durch die seinerzeitige Auflage der Vermögensabgabe in der Durch führung ihrer Aufgaben ganz auß erordentlich gehemmt worden ist.

Nun fragt es sich: Werden wir in der nächsten Zeit zu einer Besserung des Steuerveranlagungsverfahrens kommen? Wir haben gehörtr, daß 1200 Eisenbahner zu den Steuerbehörden abkommandiert worden sind, daß in letzter Zeit neue Steuerbeamten aufgenommen wurden und daß die Finanzbehörden fortfahren, ihr Personal zu vergrößern. Das wird sicherlich eine gewisse Beschleunigung des Verfahrens bringen, wird uns aber solange nicht nützen, solange wir nicht zu einer Vereinheitlichung und Rationalisierung des Steuerverfahrens selbst kommen und uns nicht bewußt werden, welche Verschwendung darin liegt, daß wir zu einem jeden Einkommen- und Erwerbsteuerbekenntnis einen Beamten durch mehrere Stunden brauchen. Es gibt Möglichkeiten der Rationalisierung, und diese Wege hat Österreich schon seit zwei Jahren beschritten.

Die Rationalisierung liegt in einer Pauschalierung, die auch wir eingeführt haben, in der Phasen- und in der Zweckpauschalierung. Allerdings, wie sieht das bei uns aus? Es bezahlt sie der Steuerträger oft damit, daß er eine viel höhere Umsatzsteuer zahlen muß, als wenn die Pauschalierung nicht wäre. Das geht so weit, daß die pauschalierte Umsatzsteuer beim letzten Steuerpflichtigen das Doppelte dessen beträgt, was die nichtpauschalierte betragen wü rde. Er bezahlt die Ersparnis der Behörden mit einer erhöhten Steuer. Das ist ein verfehltes System. Eine zweite Möglichkeit besteht in den sogenannten Richtlinien. Wir haben auch solche Richtlinien für die Steuerbehörden, wie sie bei der Veranlagung der Einkommen- und der Erwerbsteuer vorgehen sollen. Sie sind aber nur interne Behelfe der Steuerbehörden. In Österreich aber geht man so vor, daß man heute bei der Einkommen- und Erwerbsteuer die Richtlinien öffentlich bekannt macht, und wer sich mit ihnen zufrieden gibt, zahlt nach diesen Normen eine gewisse Steuer und es entfällt eine jede weitere Verhandlung. Nach diesen Richtlinien kann man nun, wenn keine größ eren Veränderungen eintreten, die Steuern gleichmäßig bei gewissen Betriebskategorien, wo man eine gleichmäßige Entwicklung voraussehen kann - und das trifft bei einer ganzen Reihe solcher kleinerer und mittlerer Betriebe zu - die Einkommen- und die Erwerbsteuer auf die Jahre hinaus gleichmäßig veranlagen. Man weiß von vornherein, daß keine Einsprüche erfolgen werden, man erspart Zeit, das Risiko der verlangsamten Einhebung und sehr viele andere Reibungen.

Ein weiteres System, das sehr empfehlenswert ist, ist das Steuermandatssystem. Das besteht darin, daß die Steuerbehörde einfach dem Steuerträger ein Steuermandat gibt. Das setzt natürlich auch solche öffentlich kundgemachte Richtlinien voraus. Auch das ist in Österreich mit großem Erfolge eingeführt. Der Mann bekommt ein Steuermandat und hat nun die Möglichkeit, seine Steuer entweder nach dem Mandat zu bezahlen, dann gibt es keinen Steuervorbehalt, keine Buch einsicht und all die in unseren Steuergesetzen vorgeseh enen Behelfe, oder - er hat die Wahl er erhebt den Einspruch und hat nun die ganzen Scherereien des Steuerverfahrens auf sich genommen. In Österreich hat das dazu geführt, daß von den Personen, welche das Steue rmandat bekommen haben, vier Fünftel auf einen Einspruch verzichten, man hat es also nur mit einem Fünftel der Personen zu tun, die einen Rekurs erheben, die sich gegen das Mandat wehren. Aber selbstverständlich hat dieses System nur dann Erfolg - welches zugegebenermaßen im Widerspruch steht zum Individualprinzip, welches unserer Einkommen- und Erwerbsteuer zugrunde liegt wenn der Steuersatz nicht zu hoch ergriffen wird, der Staat-muß sich mit einem gewissen Maß der Besteuerung bescheiden, aber er hat den Vorteil der raschen Steuereinhebung, des Ausfalles der Rekurse, der Beseitigung des schrecklichen Krieges, wie er heute bei uns zwischen dem Besteuerer und dem Steuerträger geführt wird. Diese Reibungsflächen entfallen. Welche Bedeutung nun ein derart vereinfachtes Steuersystem auf die Gemeindefinanzen hat, brauche ich nach dem, was ich vorhin ausgeführt habe, nicht weiter auseinanderzusetzen.

Eine weitere Sache, die sehr zu erwägen wäre, betrifft das Einspannen der Unternehmen in die Frage der öffentlichen Investitionen. Wir haben eine ungeheuere Menge öffentlicher Investitionen vorzunehmen. Darüber besteht keine Frage, namentlich für den, der sich darum kümmert, was im Auslande vorgeht, wobei ich auch China als Ausland bezeichne und Sie darum bitte, sich auch darum zu kümmern, was die Provinz Hongkong, die so groß wie Deutschland ist, auf dem Gebiete des Straßenbauwesens in den letzten Jahren gemacht hat. Wir haben viel zu leisten im Straß enbauwesen, in der Elektrifizierung, da wir tausende Gemeinden noch nicht an die Elektrifizierung angeschlossen haben, obwohl wir enorme Investitionen in die Elektrifizierung hineingesteckt haben. Wenn sich nun Unternehmer zusammenfinden, die teils durch eigene Mittel, teils durch Auslandskredite derartige Investitionen auf sich nehmen, solche Pläne einreichen, soll von staatswegen alles geschehen, um diese Privatinitiative zu unterstützen, die im allgemeinen Interesse platzgreift. Auch diese Initiative würde letzten Endes unseren Selbstverwaltungskörpern zustatten kommen. (Posl. Kremser: Oder sie noch mehr verschulden!) Es handelt sich darum, ab das eine produktive oder eine unproduktive Investition ist. (Posl. Kremser: Sie müssen sich anschauen, wieviel Gemeinden kein elektrisches Licht hab en! Es sind nicht soviele in Böhmen, wie Sie meinen!) Gehen Sie einmal nach Osten! Je weiter nach dem Osten, desto größer die Zahl der nichtangeschlossenen Gemeinden.

Das ist aber das Risiko der Unternehmer. Der Unternehmer . . . (Posl. Kremser: Nein, der Gemeinden!) Nicht das Risiko der Gemeinden. (Posl. Kremser: Bei der Elektrifizierung ist es das Risiko der Gemeinden!) Nur dann, wenn sie das Risiko auf sich nehmen.

So gibt es auf diesem Gebiete noch viel zu tun, aber immer müssen wir uns vor Augen halten, daß wir ein gewisses Maß halten müssen dort, wo wir die Initiative desjenigen, der noch etwas unternehmen möchte, einzuschränkken im Begriffe sind. Wir dürfen auch nicht vergessen, welch engen Zusammenhang politische und wirtschaftliche Erscheinungen heute haben. Machen wir uns doch nichts vor! Viele dieser politischen Erscheiningen, die wir heute vor uns haben, die sich vor unseren Augen entwickeln, müssen wir als ungünstige Erscheinungen betrachten, ungünstig namentlich auch vom Standpunkt der demokratischen Entwicklung des Staates und als eine Folge der Wirtschaftsnot. Die Menschen haben Jahrelang nichts zu essen, sie wissen nicht, ob sie morgen noch ein Dach über dem Kopfe haben, sind unzufrieden und geneigt, alle Schuld den politischen Verhältnissen zuzuschieben. Besonders gefährlich ist das für die Jugend, die heute einen so großen Teil der Arbeitslosen bildet, die sich daran gewöhnt hat, arbeitslos herumzulaufen und auf die Alten zu schimpfen, die diese Welt so schlecht eingerichtet haben.

Wir gehen nun daran, auch unsere politischen Verhältnisse einigermaßen zu ändern. Seit Wochen wird davon gesprochen, daß wir vor einer Änderung der Wahlreform stehen, und daß ein Registrierungsgesetz und ein Quorumgesetz geschaffen werden sollen, also Gesetze, die aufs tiefste in das Leben jedes Staatsbürgers eingreifen. Wir hören aber nichts davon, daß man die zweite Kammer, den Senat, nach den Erfahrungen, die man mit dieser Kammer gemacht hat, auf eine andere Grundlage zu stellen beabsichtigt, wonach man diese Kammer, die ja sehr viele arbeitsfähige und arbeitswillige Menschen umfasst, zu etwas anderem als zu einem bloßen Adnex gestalten will, damit sie nicht von der Bevölkerung als eine überflüssige parasitäre Belastung empfunden wird. Und wir tun auch nichts, um die gebundenen Wahllisten abzuschaffen, welche aus dem souveränen Wähler, dem man binnen kurzem Komplimente machen wird, einfach ein Objekt der Partei enkanzleien machen. Es werden ihm Wahllisten vorgelegt, bei denen er nicht einmal in der Reihenfolge der vorgelegten Kandidaten irrgend etwas ändern darf. "Friß Vogel, oder stirb!" sagt man ihm, und macht ihn zu einér Null. Gewiß haben alle Änderungen ihre Licht- und Schattenseiten, je nachdem von welcher Seite man sie betrachtet. Aber die demokratische Verfassung hat die Aufgabe und die Pflicht, aus der Masse der Bevölkerung das Beste für die Gesetzgebung und die Verwaltung herauszuholen. Wir aber gehen an den Mängeln unserer Wahlgesetze blind vorüber. Der Zweck der Parteiregistrierung und des Quorumgesetzes ist doch im Grunde nichts anderes, als die bestehenden Parteien gegen neuaufkommende Konkurrenz zu sichern. Wir stehen etwa zwei Monate vor den Neuwahlen und doch liegen solche einschneidende Gesetze wie die Parteiregistrierung und das Quorumgesetz noch immer nicht auf dem Tisch des Hauses, wo sie schon seit vier Wochen vorliegen müßten. Denn es handelt sich da nicht darum, ob von 8 bis 10 der Koalitionsausschuß, von 10 bis 12 ein Subkomitee und von 12 bis 2 der verfassungsrechtliche Ausschuß die Entscheidung trifft, sondern es müssen diese Gesetze, die jeden einzelnen Staatssbürger tief berühren - es ist das mindestens unsere Pflicht - allen Staatsbürgern mundgerecht gemacht und sie irgendwie zur Mitbestimmung herangezogen werd en. So aber werden wir wohl diese beiden Gesetze in einigen Tagen im Eiltempo herunterpeitschen. Aber wir werden uns selbst belügen, von den Völkern gar nicht zu reden, wenn wir sagen werden, daß wir damit unseren demokratischen Apparat verbessert haben. Ich will dem Gesetze nicht vorgreifen, ich habe es ja auch noch gar nicht gesehen und weiß nicht, was darin stehen wird. Aber wogegen ich mich wehre, ist dies, daß man für die Beratung dieser Gesetze von vornherein nicht soviel Zeit zur Verfügung stellen wird, als es eben bei so wichtigen Gesetzen notwendig ist, bei denen man vom Volke verlangt, daß sie dann bei der Durchführung der Wahlen in Anwendung gebracht werden.

Meine Herren! Die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse hängen in vieler Beziehung zusammen. Unsere Wirtschaft steht heute auf dem Standpunkt, die Monopole zu verschärfern und den ganzen Apparat mehr und mehr zu bürokratisieren. Nehmen wir nur z. B. unsere Tabakregie her. Das Tabakmonopol ist doch gewiß noch eines der am besten arbeitenden Monopole. Die Eingänge allerdings gehen von Jahr zu Jahr zurück, was zum großen Teile durch die einschrumpfende Kaufkraft der Bevölkerung zu erklären ist. Aber schauen Sie sich einmal an, wie die Tabakregie arbeitet! Ich frage Sie, meine Herren: ist auch nur ein Einziger unter Ihnen, der auch nur ein Viertel der Produkte kennt, die die Tabakregie auf den Markt bringt? Und doch kommen jede Weile neue Zigarren- und Zigarettensorten heraus, aber stets unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Die Tabakregie hat im Unterschiede von Österreich keinen blauen Dunst davon, was Reklame bedeutet und wie man ein neues Produkt durch Reklame an die Bevölkerung heranbringt. Wir sehen bei uns nur Erweiterung der Monopole, weitere Bürokratisierung. Bitte, es mag dies heute mit dem Gedanken der Planwirtschaft zusammenhängen, aber dieser Begriff der Planwirtschaft ist noch keineswegs im Detail ausgearbeitet und es wird darüber noch viel hin- und herdiskutiert. Man kann planmäßig wirtschaften, ohne einfach die Wirtschaft durch Bürokratisierung zu zertreten. Es ist dies eines der Hauptprobleme, vor denen wir heute stehen, und wenn wir uns weiter in dieser Linie der Bürokratisierung der Wirtschaft und der Monopolisierung bewegen, wobei einfach die Gesamtheit der Staatsbürger für die Verluste einer gewissen Schichte von Staatsbürgern aufzukommen hat, werden wir uns nicht aufwärts, sondern abwärts bewegen. Wir aber haben heute die Aufgabe, mit allen Mitteln dafür zu arbeiten, vor allem durch Belebung des Exports, den Menschen Brot und Arbeit zu verschaffen und nicht etwa nur das Niveau einer einzigen Klasse und Schichte zu verbessern, sondern das gesunkene allgemeine Lebensniveau zu heben um die Bürger dieses Staates zufrieden zu stellen. (Potlesk.)

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