Ètvrtek 8. bøezna 1934

Bei dieser Gelegenheit, bei der Behandlung der innerfinanziellen Verhältnisse, muß ich darauf hinweisen, daß wir eine stabile Linie der Preise brauchen, die nur mit Ruhe und bei einer ausdauernden konkreten Behandlung der finanzpolitischen Fragen im Innern gesichert werden kann und sich so auswirken muß, daß Aufwand und Verdienst auf eine einheitliche Linie gebracht werden, wobei es uns ganz gleichgültig sein kann, ob wir mit einem Index von 6, 8 oder 10 rechnen. Hauptsache ist, daß sich Aufwand und Verdienst auf einer Linie bewegen, deshalb muß Ruhe und Ordnung herrschen, zumal wir mit der bisherigen Form der Herabsetzung der Gehälter und Löhne in genereller Weise nicht zu geordneten Verhältnissen kommen können. Wir müssen also die bisherige Praxis verlassen. Ich sagte deshalb ausdrücklich, Angleichung von Aufwand und Verdienst. Da wird es gewiß notwendig sein, daß in bestimmten Artikeln trotz den scharfen Preisbestimmungsverordnungen der letzten Tage sich die Preise werden aufwärts bewegen müssen, während sich auf der anderen Seite ein Abbau wird vollziehen können. Das wird nicht schmerzlos vor sich gehen, ist aber zur Gesundung der Wirtschaft notwendig. Auf diese Frage wird man bei der Regelung der Schulden noch einmal zurückkommen müssen.

Wir müssen bei Regelung der Verhältnisse im Innern darauf sehen, daß bei der Durchführung dieser Angleichung vor allem die Preisschere bei den landwirtschaftlichen Produkten, speziell den Urprodukten, beseitigt wird. Es ist heute der ganzen Öffentlichkeit klar, daß die Landwirtschaft bei den heutigen Preisen nicht produzieren kann. Man will zwar von allen Seiten helfen, bis heute ist aber sehr wenig geschehen. Wenn ich gerade jetzt von der Angleichung der Preise an die Gestehungskosten spreche, so wird das, davon bin ich überzeugt, draußen einen Rummel entfachen. Man wird von einer Preissteigerung sprechen. Ich aber spreche nicht das Wort der Preissteigerung, sondern der Angleichung. Die Preise unserer landwirtschaftlichen Produktion, der Urerzeugung, können ruhig erhöht werden, ohne daß der Konsument besonders in Mitleidenschaft gezogen wird. Es steht fest, daß von der Erzeugung bis zum Verbrauch eine ganze Reihe von Personen verdienen will, deren Zahl gegenüber früher stark vergrößert ist. Gegenüber dem Stand von 1918 sehen wir bei der Erteilung von Gewerbekonzessionen eine Steigerung bis um 44%. Das ist ungesund, weil trotz verringerter Wirtschaftskraft diese 44% mehr an der Wirtschaft Anteil haben, selbstverständlich leben müssen, aber nicht glänzend leben können, weil sie sich gegenseitig sehr schaden, trotzdem aber mit einer derartigen Preisspanne arbeiten, die den Konsumenten nur Schaden und den Produzenten keinen Nutzen bringt.

Es wird bei dem neuen Institute hauptsächlich darum gehen, daß eine Regelung der Schuldenfrage dabei mit ins Auge gefaßt wird. Daran haben wir Vertreter des Landvolkes das allergrößte Interesse, weil die Schulden unserer Selbstverwaltungskörper ganz außerordentlich drückend sind, indem die Selbstverwaltungskörper in ihren Leistungen über das Menschenmögliche hinausgegangen sind. Ein Beweis für diese Tatsache ist das vor Jahr und Tag beschlossene Gesetz über die Einschränkung der Besteuerung, das sogenannte Gemeindefinanzgesetz, Beweis dafür ist die Tatsache, daß die Umlagen trotz alledem nicht erschwinglich sind. Wir haben an der Regelung der Schulden der Selbstverwaltungskörper noch ein besonderes Interesse deshalb, weil sich die Last der Verzinsung in diesem Falle nicht wie bei der Verschuldung des Staates auf die Bevölkerung in allen Gebieten einigermaßen gleichmäßig verteilt, sondern weil da die Gemeinden ganz verschiedentlich belastet sind. Ich bin mir bewußt, daß die Regelung des Schuldenproblems der Selbstverwaltungskörper außerordentlich schwierig ist, und daß sich die Materie nicht von heute auf morgen erledigen läßt. Es bedarf da gründlichen Studiums, aber es muß an die Frage herangegangen werden, und ich glaube, es muß eine der ersten Aufgaben des Reeskompte- und Lombardinstitutes sein, sich gerade diesem Teile der öffentlichen Verschuldung zu widmen. Die Verschuldung ist immmmens. Das beweisen einige Ziffern des Statistischen Staatsamtes aus dem Jahre 1932 aufs Deutlichste. Darnach beträgt die Verschuldung des Staates 38ÿ7 Milliarden, die der Selbstverwaltungskörper 11.1 Milliarden, die Privatverschuldung der Land- und Forstwirtschaft und der landwirtschaftlichen Industrie 16.9 Milliarden, die der sonstigen Industrie 18.9 Milliarden, des sonstigen Handels 4.9 Milliarden, der Baugenossenschaften 3.7 Milliarden, die Baukredite an Einzelpersonen 9.2 Milliarden, sonstige Kredite und die Spekulationskredite 6 Milliarden, Steuerrückstände 4 Milliarden, die gesamte Verschuldung sonach über 113 Milliarden Kè. Diese Verschuldung teilt sich auf in Bezug auf die verschiedenen Institute: öffentlich-rechtliche Körperschaften 12 Milliarden, landwirtschaftliche Industrie 16 Milliarden, sonstige Industrie und Handel 16 Milliarden usw. Diese Daten gewähren uns einen Einblick in die riesige Verschuldung und geben uns einen Begriff, wie viel notwendig sein wird, um hier einigermaßen Ordnung zu schaffen. Obwohl man dem neuen Institut die hierzu nötigen Mittel kaum wird zur Verfügung stellen können, wird andererseits doch nichts anderes übrig bleiben, als den Selbstveraltungskörpern einen Teil ihrer Schulden abzunehmen oder zumindest in sehr langfristige Kredite umzuwandeln mit so verbilligtem Zinsfuß, daß die Selbstverwaltungskörper sich irgendwie weiterhelfen können. Es wird dabei notwendig sein, auf die Leistungsfähigkeit der einzelnen Selbstverwaltungskörper Rücksicht zu nehmen und öffentliche Mittel bereitzustellen.

Noch schlimmer sieht es mit der privaten Verschuldung der Landwirtschaft aus. Die Landwirtschaft allein ohne Industrie ist mit 12.8 Milliarden verschuldet und 4.1 Milliarden entfallen auf die landwirtschaftlichen Industrien. Nehmen wir nur ein kleines Kreisgebiet, wie das Karlsbader: In 12 Bezirken mit 399 Ortschaften sind 7824 Betriebe mit einer Schuld von 205,166.000 Kè belastet. Das zeigt, wie dringend notwendig die Frage der Schuldenregelung der Landwirtschaft ist. Ich habe schon von dieser Stelle aus darauf hingewiesen, daß man nicht von der Entschuldung oder Schuldenablösung sprechen soll, sondern von einer Regelung der Schulden, weil wir in der Landwirtschaft kaum jemals dazu kommen werden, den Privatschuldnern ihre Schulden abzunehmen; es wird sich vielmehr darum handeln, ganz besonders billigen Zinsfuß, billiges Geld zur Erleichterung zu verschaffen.

Die beste Lösung der Frage der Verschuldung der Landwirtschaft wäre allerdings die, daß einmal die Preise der landw irtschaftlichen Prroduktion entsprechend gehoben würden. Damit würde ein großer Teil der landwirtschaftlichen Verschuldung wieder wettgemacht werden, weil die Betriebe wieder gesunden könnten; und je günstiger man die Frage der Preisbildung in der Landwirtschaft regeln wird, um so weniger wird sie die öffentlichen Mittel belasten. Ich gehe sogar so weit, daß ich sage: Es ist absolut nicht unsere Absicht und unsere Forderung, öffentliche Gelder für die Landwirtschaft in Anspruch zu nehmen, sondern unsere Forderung geht immer wieder dahin, uns entsprechende Preise zu ermöglichen, damit wir unsere Schuldenfrage zum großen Teil selbst und aus eigener Kraft lösen. Wenn wir unsere Geldeer, die in unseren landwirtschaftlichen Instituten liegen, wieder für unsere Landwirtschaft werden flüssig machen können, dann werden wir auch auf dieser Basis weiterkommen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Zierhut.) Wenn heute ein Betrieb - und das gilt für sämtliche Betriebe - mit gesunden Mitteln nicht haltbar ist, dann soll man ihn eben nicht unbedingt für den betreffenden Besitzer halten, sonondern in diesem Falle ist es eben notwendig, daß der Besitzer wechselt. Wir haben schonbei der Frage des Vollstreckungsschutzzes für die Landwirrschaft darauf hingewiesen, daß wir von dies em Gesetze keineswegs Befriedigung empfinden. Wir brauchen nur für die Übergangszeit einen derartigen Schutz, weil es eben in der jetzigen kritischen Zeit undenkbar ist, eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Bis die Frage der Preisbildung in der Landwirtschaft zu einem glücklichen Ende geführt ist, wird der Schutz vor Zwangsvollstreckung bleiben müssen. Wir warnen unsere Landwirte vor einem leich tsinnigen Schuldenmachen und wir wünschen nicht, daß dort, wo leichtfertige Schulden gemacht werden, auf Kosten der anderen ein Auge zugedrückt wird. Eine andere Frage aber muß in der allernächsten Zeit geregelt werden und das ist die Frage der Steuerrückstände. Heute ist das Vollstrekkungsschutzgesetz wohl hauptsächlich deshalb notwendig, weil die Steuerbehörde alle rückständigen Steuern mit allem Nachdruck hereinbringen will und infolge dessen Zwangsvollstreckungen durchführt. Sie sind von den Steuerbehörden in einer Zeit vorgeschrieben worden, wo die Zahlungsmöglichkeit nicht mehr bestanden hat, für Jahre, wo man noch inder Lage gewesen wäre, zuzahlen. Hier ist es Sache des Staates, Wandel zu schaffen und es wird nicht anders gehen, als sich auf einenAusgleich mit den Steuerschuldern herbeizulassen. Wenn hier wiederholt gesagt wurde, daß dies eine Bevorzugung jener lässigen Steuerzahler bedeuten würde, die aus Leichtsinn oder sonst welchen Gründen ihre Steuer nicht beglichen haben, während die ordentlichen und richtigen Steuerzahler leer ausgehen, muß ich das zugeben. Aber diese Rückstände sind so außerordentlich hoch, daß es zur Beruhigung des öffentlichen Lebens und des Geldmarktes gehört, daß auch in der Beziehung endlich einmal aufgeräumt wird und wenn nicht andersmöglich, so durch Ausgleich. Was für einen Zweck hat es, wenn durch die ganzen Voranschläge des Staates die Steurrücks tände dauernd geführt werden, die, wie wir alle wissen, nicht hereinkommen können, weil in vielen Fällen selbst das Steuerobjekt nicht mehr besteht.

Eine weitere Angelegenheit, die dem neuzuschaffenden Institut obliegen wird, ist die Frage der Kreditausweitung. Wenn ich hier von der Überschuldung gesprochen habe, so muß ich bemerken, daß es auch heute noch genug Betriebe gibt, die zur weiteren Wirtschaftsführung dringend einen Kredit brauchen, dessen Gewährung andererseits die einzig richtige Anlage von Geld darstellt; und das ist jetzt verhindert, weil es an flüssigen Mitteln fehlt. Kein Wunder, da wir seit dem Jahre 1928 den Geldumlauf im Staate auf die Hälfte herabgesetzt haben. Ich will mich heute über die Auswirkung dieser Maßnahme in keine Polemik einlassen. Aber ich habe schon in früheren Jahren darauf hingewiesen, daß eine ständige Reduzierung des Geldumlaufes zu jener Maßnahme führen muß, bei der wir jetzt angelangt sind. Es ist nichts mehr und nichts weniger, als daß die bisherige Deflationspolitik unserer Nationalbank nicht richtig war. Man hat das eingesehen, denn sonst hätte man die Sache jetzt nicht geändert. Allerdings ist diese Änderung bis heute noch sehr wenig bemerkbar und ich möchte davor warnen, daß man vielleicht auch mit Zuhilfenahme des neuen Institutes auf der bisherigen Form der Deflation beharrt und dem Institut nicht flüssigige Gelder gibt. Ich bin der festen Überzeugung, daß wenn das neue Institut seine Tätigkeit aufnehmen und an die Lösung der großen Fragen herantreten wird, die Einlagen, die ihm zuhilfe stehen, wahrscheinlich kaum genügen werden und es wird ohne inflationalistischen Charakter zu dem kommen, was ich will, zu einer größeren Bereitstellung flüssiger Mittel unserer Nationalbank, die mit Rücksicht auf unsere Golddeckung ohne jede Gefahr möglich ist und die keine Inflation bedeutet. Wir brauchen in der öffentlichen Wirtschaft das flüssige Geld und das wird nach solchen Richtlinien beigestellt werden können.

Wenn ich bei dieser Gelegenheit der Frage der Kreditausweitung und der Flüssigmachung des Geldmarktes noch das Wort unseren Raiffeisenkassen sechen will, so deshalb, weil diese stark an der Kreditgewährung für die Landwirtschaft interessiert sind und heute auch unsere Raiffeisenkassen mit Rücksicht auf die festgehaltenen Gelder nicht in der Lage sind, jene billigen und kurzfristigen Betriebskredite unserer Landwirtschaft zu gewähren. Hier wird es unbedingt notwendig sein, und als dankenswerte Aufgabe der Leitung des neuen Institutes angesehen werden, daß vor allem die Schulden unserer Raiffeisenkassen bzw. die gegebenen Darlehen in irgendeiner Form übernommen werden und den Raiffeisenkassen flüssiges Geld gegeben wird. Unsere Raiffeisenkassen haben ungefähr 6 Milliarden Einlagen, davon sind fast 4 Milliarden an Landwirtschaftskrediten festgehalten. Das ist ein unhaltbares Verhältnis, das dringend einer Regelung bedarf. Wir wissen, daß unsere Genossenschaftsverbände, die als Geldausgleichsstellen in Frage kommen, außerordentlich zu kämpfen haben und infolge dessen empfehle ich heute schon daß man sich in erster Linie mit diesem Raiffeisenkassen und in witerer Folge selbst mit allen Volksgeldinstituten, mit unseren Sparkassen, die ja nicht viel besser daran sind, befasst.

Es wird in der letzten Zeit sehr viel von der Entziehung der Gelder aus der Wirtschaft gesprochen. Wenn wir heute in Erwägung zziehen, daß wir kaum 6 Milliard en im Umlauf haben - wir hatten bereits über 12 Milliarden - und daß heute die gesamte Wirtschaft im Staate einen sehr großen Bargeldbestand haben muß, so kann nicht viel Geld thesauriert sein. Das Märchen vom Geld im Strumpfe der Bauern ist heute schon deshalb unmöglich, weil unsere ganze Landwirtschaft dringend Geld braucht und das Geld dort, wo es noch im Strumpfe eingelegt war, bereits hervorgeholt worden ist. Bezüglich der Thesaurierung sei noch auf die Frage, die der Aufklärung in der Öffentlichkeit bedarf, hingewiesen, wo unsere ganzen 5000 Kè-Noten stecken. Hier wäre es eine dankenswerte Aufgabe der Finanzverwaltung nachzuforschen und unbarmherzig zuzzugreifen, wo Thesaurierungen vorgekommen sind.

Soll das neuzuschaffende Institut seinen Zweck erfüllen, so muß es, wie ich schon eingangs erwähnte, unter entsprechender Leitung stehen und unbeeinflußt von irgendwelchen Hemmungen sein und es muß jene Mittel in die Hand bekommen, die es braucht.

Also nochmals: Entsprechende Führung, keine Engherzigkeit, dann wird durch dieses Gesetz ein wertvoller Behelf für die Gesundung unserer Wirtschaft geschaffen werden. Und unsere verschuldete Landwirtschaft gibt somit dem Gesetz ihre Wünsche mit auf den Weg. (Potlesk.)

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