Meine Damen und Herren! Im Namen meiner Kollegen habe ich folgende Erklärung abzugeben (čte):
Mit der Einbringung der Regierungsvorlage, Druck Nr. 2355, betreffend die Einstellung der Tätigkeit und die Auflösung politischer Parteien, schafft sich die Regierung für die mit Erlaß vom 4. Oktober 1933 verfügte Einstellung der Tätigkeit der Deutschen Nationalpartei im Nachhinein die rechtliche Grundlage. Die Einstellung erfolgte unter Berufung auf § 28, Abs. 2 und § 36 des Gesetzes über das Vereinsrecht vom 15. November 1867, R.-G.-Bl. Nr. 134, weil bei der Bildung der Deutschen Nationalpartei die Bestimmungen des Vereinsgesetzes nicht erfüllt worden seien. Wie unzutreffend und unhaltbar die Berufung auf das Vereinsgesetz ist, ergibt sich schon aus der allgemein bekannten Tatsache, daß alle Parteien in der Čechoslovakei einschließlich der Partei des Herrn Ministerpräsidenten in gleicher Weise als freie politische Organisationen bestehen. Es müßte daher aus dem gleichen Grunde wie der Deutschen Nationalpartei auch allen anderen Parteien ihre Tätigkeit eingestellt werden.
Im übrigen ist durch eine stattliche Reihe erflossener Entsscheidungen und rechtskräftiger Urteile der verschiedenen Gerichts- und behördlichen Instanzen wie auch der Ministerien und des Obersten Verwaltungsgerichtes im Laufe der letzten Jahre der Begriff und das Wesen einer politischen Partei zur Genüge geklärt und festgestellt worden, daß Parteien in der Čechoslovakischen Republik faktisch existierende, freie politische Organisationen sind, welche nach der ganzen, stets einheitlichen Judikatur nicht dem Vereinsgesetz unterstehen. Ich verweise diesbezüglich auf die ausführliche Begründung in der von uns eingebrachten Berufung gegen die verfügte Einstellung an die Landesbehörden. Auch das Oberste Gericht in Brünn hat konform der bisherigen Theorie und Praxis gleichfalls den Standpunkt vertreten, daß die politischen Parteien weder dem Vereinsgesetz vom Jahre 1867, noch jenem vom Jahre 1852 unterliegen und faktische, wenn auch nicht rechtlich klar verankerte Gebilde sind. Ebenso unbegründet ist auch die im Einstellungsbescheid angeführte Behauptung, daß die Bestrebungen der Deutschen Nationalpartei in Durchführung ihres Programms bezüglich des Zusammenschlusses aller Deutschen schon begriffsmäßig die Zeichen der Gewalttätigkeit in sich schlößen, daher gegen das Strafgesetz verstießen und daher die Ruhe und Ordnung verletzten. Die Deutsche Nationalpartei forderte das Selbstbestimmungsrecht der Völker, also die Gleichberechtigung der Völker, und hat sich somit jene sittliche Forderung zu eigen gemacht, welche das national stolze čechische Volk schon in der Vorkriegszeit im alten Österreich rückhaltslos und mit allem Nachdruck vertreten hat. In dem von den čechischen Abgeordneten am 8. Dezember 1870 dem Reichskanzler von Beust überreichten, von Palacký verfaßten Memorandum heißt es diesbezüglich wörtlich: "Das Recht der freien Selbstbestimmung ist höher anzuschlagen, wo immer es sich um die Umbildung oder Neubildung von Staaten handelt, als alle anderen politischen Interessen. Alle Nationen, ob groß oder klein, haben ein gleiches Recht auf Selbstbestimmung und ihre Gleichheit soll in gleichem Maße gewahrt werden."
Unter dieser Losung wurde auch der Weltkrieg von der Entente gegen Österreich-Ungarn und Deutschland geführt und wurden im Jahre 1919 die Friedensverträge geschlossen. Nach dem Umsturz haben sich alle sudetendeutschen Parteien, einschließlich der deutschen Regierungsparteien zum gleichen Grundsatz bekannt. Keine Partei hat diese Forderung aus ihrem Programm entfernt. Der Führer des Bundes der Landwirte, der jetzige Minister Dr. Franz Spina führte noch am 18. Dezember 1925 im Namen des Deutschen Verbandes, umfassend den Bund der Landwirte, die deutsche christl.-soziale Volkspartei, die deutsche nat.-sozialistische Arbeiterpartei und die deutsche Gewerbepartei, nach Erneuerung der am 1. Juni 1920 abgegebenen staatsrechtlichen Erklärung laut stenographischem Protokoll Nachstehendes aus: "Zwangsweise einverleibt in einen national gemischten Staat erklären wir, unbeschadet des grundsätzlichen Festhaltens an dem Rechte der freien nationalen Selbstbestimmung, unsere Gleichberechtigung in Sprache, Arbeitsplatz, Scholle und Schule als unser innerpolitisches Ziel."
Die Deutsche Nationalpartei hat sich in ihrer politischen Betätigung immer zu diesen von Dr. Spina verkündigten Grundsätzen bekannt und ihre Durchsetzung ebenfalls nur mit demokratischen Mitteln erstrebt. Die ideelle Verfechtung dieser international anerkannten sittlichen Forderung kann daher keine strafbare Handlung sein, welche Auffassung auch Herr Justizminister Dr. Meissner am 13. Februar d. J. noch im Budgetausschuß des Senates vertrat, indem er laut stenographischem Protokoll ausführte: "Unter diesen Umständen würde ich es ablehnen, Prozesse aus politischen Gründer und zu politischen Zwecken zu inszenieren, hauptsächlich solche Prozesse, die gar keine sachliche Grundlage haben. Es ist deshalb - und ich möchte das wieder ausdrücklich unterstreichen - keine Verfolgung politischer Meinungen, sondern eine Verfolgung bestimmter Straftaten."
Schließlich sei bei dieser Gelegenheit auch darauf verwiesen, daß auch der Artikel 19 der Völkerbundsatzung Revisionen der Friedensbestimmungen auf gesetzmäßigem Wege ausdrücklich vorsieht. Die Deutsche Nationalpartei hat seit ihrer Gründung niemals diesen Weg der ideellen Verfechtung ihrer Grundsätze verlassen und ihre ganze Arbeit auf die Sicherung des deutschen Volksbesitzstandes im čechoslovakischen Staat eingestellt, sie hat niemals die öffentliche Ruhe und Ordnung gestört.
Auch die Behauptung, daß die Deutsche Nationalpartei sich mit der nationalsozialistischen Arbeiterpartei verschmelzen wollte, ist vollständig falsch, ja es ist im Gegenteil durch alle Parteibeschlüsse nachzuweisen, daß solche etwaige Bestrebungen Einzelner grundsätzlich und mit aller Entschiedenheit einstimmig abgelehnt wurden. Die Partei war immer nur bestrebt, eine Zusammenfassung aller sudetendeutschen Kräfte und Parteien auf der Grundlage eines gemeinsamen sudetendeutschen Volksprogrammes herbeizuführen.
Es fehlt somit bei der Deutschen Nationalpartei, wie hier klar nachgewiesen, jede rechtliche Grundlage für die Einstellung ihrer Tätigkeit. Das Vorgehen der Regierung vom 4. Oktober gegen die Partei verfolgt ganz offensichtlich den Zweck, das nationalbewußte Sudetendeutschtum einzuschüchtern und die nationale Opposition mundtot zu machen. Man scheut sich nunmehr auch nicht, mit dem vorliegenden Gesetzesantrag freigewählten Parlamentariern und den Vertretern in den autonomen Körperschaften und Korporationen die in der Verfassung verbürgten Rechte zu nehmen, sie ihrer Mandate zu entkleiden und wegen ihrer Gesinnung Ausnahmsgesetzen zu unterwerfen. Hunderttausende sudetendeutsche Wähler sollen so unter Preisgabe der demokratischen Grundrechte ihre politische Vertretung verlieren. Und dies alles in einem Staate, von dem sein Staatspräsident als einem demokratischen Bollwerke spricht und von dem sein Außenminister immer behauptet, daß es seine wichtigste und einzige Aufgabe sei, den Ausbau der demokratischen Freiheiten zu fördern.
Die wahren Beweggründe dieser diktatorischen Maßnahmen können allerdings dem "Venkov", dem Hauptblatte des Herrn Ministerpräsidenten entnommen werden, welcher schrieb, daß die Einstellung der Tätigkeit der beiden nationalen Parteien die beiden deutschen Regierungsparteien vor ihrem sonst sicheren Untergange rette. Die Geschichte wird dereinst über dieses so richtig gekennzeichnete Gesetz und besonders über die Mitwirkung der beiden deutschen Regierungsparteien ein vernichtendes Urteil fällen.
Nicht übersehen werden darf weiters, daß durch dieses undemokratische Machwerk gleichzeitig auch die unbeugsame, sachliche Kritik unserer Partei, die besonders bei den heutigen trostlosen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen des Staates von der Regierung gefürchtet wird, zum Schweigen gebracht werden soll.
Das čechische Volk hat aus seiner eigenen Geschichte nichts gelernt und will nicht erkennen, das Unterdrückungsmethoden immer nur das Gegenteil vom angestrebten Zwecke bewirken, eine weitere Radikalisierung der betroffenen Bevölkerungsteile herbeiführen und für die Zukunft alle Ansätze einer Völkerversöhnung schon im Keime ersticken.
Mit den vorgesehenen undemokratischen Maßnahmen zum Schutze der angeblich bedrohten čechoslovakischen Demokratie, in Wirklichkeit zum Schutze der jetzigen Regierungskoalition erweist die Regierung dem Staate selbst den allerschlechtesten Dienst. Und wenn der čechoslovakische Gesandte Dr. Osuský bei der Völkerbundberatung in Genf die Behauptung aufstellte, daß die Čechoslovakei den Minderheitsverpflichtungen restlos Genüge getan habe und als Beweis anführte, daß die Führer der Minderheiten hierzulande öffentlich erklärt hätten, daß sie Freiheit und Demokratie haben, so wird nunmehr dieses Vorgehen gegen oppositionelle deutsche Parteien, die Aberkennung von Mandaten, wie überhaupt die in den letzten Monaten besonders gegen die Minderheiten gerichtete Gesetzgebung das Ausland aufklären, was von solchen gleißnerischen Behauptungen zu halten ist und wie es in Wahrheit um die Demokratie und um die Behandlung der Minderheiten bestellt ist. Ein Staat, der zu solchen Zwangsmaßnahmen greift, um unbequeme Gesinnungen, politische Meinungen und sachliche Kritik zu unterdrücken, hat das Recht auf die Bezeichnung "Hort der Demokratie" verwirkt.
Auch die čechoslovakische Staatsverwaltung wird erkennen müssen, daß die Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte durch alle Staatsbürger, und zwar unter gleichen Voraussetzungen und auf der Grundlage einer freiheitlichen Gesetzgebung gewährleistet werden muß, sollen alle Völker dieses Staates die Möglichkeit besitzen, einen gesunden Einfluß auf die Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entwicklung zu nehmen. Der freiheitliche Geist läßt sich auch im gegenwärtigen Zeitalter nicht ungestraft in Fesseln schlagen.
Wenn auch gegenwärtig nackte Parteiendiktatur
über die demokratischen Grundrechte unseres Volkes triumphiert,
werden wir doch niemals in dem Kampfe um die Gleichberechtigung
unseres Volkes und um die Deutscherhaltung unserer Heimat erlahmen.
Unser Leitspruch war und wird immer sein: Treu unserem Volke,
treu unserer Heimat! (Potlesk.)
Tisztelt Képviselőház! A mai légkört nem tartom alkalmasnak arra, hogy kapacitációkkal igyekezzem a kormányt törvényjavaslatának visszavonására rávenni, vagy pedig annak olyan módosítását indítványozni, amely összhangba hozná ezt a törvényjavaslatot az alkotmány alapelveivel.
Röviden csak arra akarok rámutatni, hogy ez a javaslat ellentétben áll az alkotmánylevél szellemével és tételes paragrafusaival is, aminek következtében ez a törvényjavaslat csak akkor lehet egyáltalában érvényes, ha a parlamentnek háromötödnyi többsége azt megszavazza. Ez a javaslat egyenes kihívása a világ közvéleményének és szöges ellentétben áll azzal, amit mindeddig a köztársaság létalapjaként hirdettek. Mert ez a törvényjavaslat nem mondható sem demokratikusnak, sem alkotmányosnak, sem okosnak, sem célravezetőnek.
Ezen indokok alapján mi, a közös politikai klubban egyesült Országos keresztényszszocialista, Magyar nemzeti és Szepesi német párti képviselők a mai súlyos helyzetben csak egy rövid deklarációt adunk le, hogy ennek nyoma maradjon a képviselőházi naplóban és ezzel nyoma maradjon annak, hogy mi - akik át vagyunk hatva a demokrácia lényegétől, akiknek szabadságszeretete kétségtelen és akik igyekeztünk mindig nyílt fegyverekkel, becsületesen, jogainkra támaszkodva, a szabadságjogokat ebben a köztársaságban megvédeni - nem tudjuk elfogadni ezt a rendőrszellemtől átitatott törvényjavaslatot.
Felolvasom rövid deklarációnkat (čte): "Az Országos keresztényszocialista, a Magyar nemzeti és a Szepesi német párt törvényhozó inak közös klubja a törvényjavaslatot a legélesebben elitéli. Ez a törvényjavaslat inkorporálja magában azt a kormányzati politikát, amely sem nemzetünk, sem a demokrácia, sem az állam, de még az európai béke érdekeit sem szolgálja. Ennek a kormányjavaslatnak a célja a kormány diktátorikus hatalmát érvényesíteni nem a demokrácia védelmére, de elnyomására mindazoknak a gondolatoknak, amamelyeknek hangadása minden szabad államban lehetséges. Tudomására adjuk az egész világ közvéleményének, hogy ez a törvényjavaslat csak imperialista célok megvalósítása érdekében való, amely célok a modern nemzeti kisebbségi joggal és az államra és annak kormányára kötelező szerződésekkel ellentétben állanak és a nemzeti kisebbségek tervszerü elnemzetlenítésének zavartalan folyását óhajtják biztosítani.
A szs lovenszkói és ruszinszkói
kisebbségi nemzetek nevében ünnepélyesen tiltakozunk a javaslat
törvényerőre emelése ellen." (Potlesk.)
Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzesantrag über die Einstellung und Auflösung politischer Parteien ist von unabsehbarer Tragweite, so daß dessen gesamte Auswirkungen heute nurmehr vorausgeahnt, nicht aber vorausgesehen werden können. Es ist begreiflich, daß diese Vorlage die gesamte Öffentlichkeit und namentlich das deutsche Volk in größte Spannung versetzt hat und in größter Unruhe festhält. Wir können heute über die Wirkungen dieses Gesetzes noch kein endgültiges Urteil abgeben, das ist der Geschichte vorbehalten und daher nehmen wir, die Deutsche christlichsoziale Volkspartei, die Deutsche Arbeits- und Wirtschaftsgemeinschaft und die Deutsche Gewerbepartei, zu der Vorlage eine objektive Stellung ein, ohne uns mit allen damit zusammenhängenden Plänen ganz auseinandersetzen zu wollen.
Wir sind weit davon entfernt, Maßnahmen des Staates zur Sicherung seiner Existenz grundsätzlich mißbilligen oder behindern zu wollen, wir sind auch weit davon entfernt, dem Staate bei Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, der Ruhe und Ordnung für den Staat selbst und seine Bürger in den Arm fallen zu wollen. Wir halten es aber für unsere Pflicht, die Zweckmäßigkeit und die Folgen dieses Gesetzes kritisch zu beleuchten und unsere Bedenken zu Maßnahmen zu äußern, die geeignet sind, das gesamte öffentliche Leben umzugestalten, wenn nicht gar zu unterbinden.
Dieses vorgeschlagene Gesetz hat nach den Kundgebungen seiner Initiatoren den Zweck, die Demokratie und die demokratischen Einrichtungen des Staates zu sichern. Wir sind überzeugte Demokraten und als solche gerne bereit, an der Sicherung der Demokratie mitzuarbeiten und für diese Sicherung auch Opfer zu bringen. Aber gerade aus diesem Grunde müssen wir mit dem größten Bedauern feststellen, daß diese vorgeschlagenen Maßnahmen genau dieselben sind, die man anderwärts anwendet, um die Demokratie im Staate umzubringen und zu vernichten. Dieses Gesetz rührt selbst an die Grundlagen der Demokratie, die Demokratie gibt sich selbst auf. Sie gibt sich selbst auf, indem sie sich freiwillig der Bürokratie unterstellt und indem sie die Wertbemessung der Politik und der politischen Parteien der Administrative, der Verwaltung unterwirft. Man scheint die homöopathische Heilmethode aus der Medizin auf das politische Gebiet übertragen zu wollen, nämlich Gleiches mit Gleichem zu bekämpfen. Und so versucht man den Faszismus mit faszistischen Maßnahmen zu bekämpfen und unmöglich zu machen, denn ein großer Teil des vorliegenden Gesetzes ist angewandter Faszismus, so vor allem die Nichtachtung des Volkswillens, wie er sich in freien Wahlen ausdrückt, weiter die Aberkennung von Mandaten, die Verschiebung der politischen Verhältnisse, vor allem aber die Einführung des gefühllosen undemokratischen und ungesetzlichen Polizeigeistes.
Ein gefährlicher Weg ist es, den die einzelnen Parteien mit der Beantragung dieses Gesetzes beschritten haben. Man wird nicht irregehen, daß sie sich auch dazu bestimmen ließen durch die Hoffnung, durch ihren Einfluß auf die Administrative den politischen Konkurrenzkampf zu ihren Gunsten beeinflussen oder, wenn er gegen sie ausfällt, korrigieren zu können. Dabei bleiben die Bedenken unwiderlegt, daß der Ablauf der Entwicklung nicht vorausgesehen werden kann, und vor allem steht die Frage unbeantwortet, ob diesem schweren Einbruch in die Demokratie nicht bald weitere Einbrüche folgen werden; daher gilt auch für alle wirklichen Demokraten dieses Staates das Wort des alten Römers: "Principiis obsta, sero medicina paratur!"
Der Tenor des Gesetzes selbst und die im Zusammenhang damit stehenden und bereits auch in Angriff genommenen Maßnahmen lassen erkennen, daß sich die Schwere des Gesetzes gegen das deutsche Volk auswirkt. Durch die Aberkennung der Mandate entstehen neue Mehrheitsverhältnisse im Staate, durch die Aberkennung der Mandate wird der Einfluß der deutschen Vertretung hier geschwächt. Dadurch werden die staatsbürgerlichen Rechte des deutschen Volkes auf verhältnismäßig gleiche Vertretung in den gesetzgebenden Körperschaften beeinträchtigt, ein Umstand, der mit den Bestimmungen zum Schutze der Minderheiten niemals in Einklang gebracht werden kann.
Wenn ich auf eine Einzelheit des Gesetzes eingehe, ist es, um meine warnende Stimme gegen eine rigorose Durchführung des § 10 zu erheben. Die Aberkennung der Gemeindemandate, der Mandate aller mit der Gemeinde verbundenen Körperschaften und Einrichtungen, beseitigt nicht nur die Gemeindeautonomie vollständig, sondern gefährdet auch die schwer um ihre Existenz ringenden Gemeinwesen. Ich verweise beispielsweise nur auf eine Bestimmung, nämlich auf die durch dieses Gesetz notwendig gewordene Umgestaltung der Sparkassenverwaltungen. Die deutschen Sparkassen sind infolge ihrer zielbewußten Führung und der unparteiischen opferbereiten Verwaltung Bollwerke des Vertrauens geblieben in der Welle des allgemeinen Mißtrauens. Es wird ungeheuerer Anstrengungen und der größten Disziplin bedürfen, um bei den neuen Umänderungen und der Auswechslung von Personen dieses Vertrauen auch weiter in der Bevölkerung zu erhalten, damit sich das Vertrauen nicht in Mißtrauen verkehre und sich nicht zum Schaden der gesamten Wirtschaft aufs furchtbarste auswirke. (Předsednictví převzal místopředseda Taub.) Die Industriegemeinden leisten geradezu Heroisches für die Winterhilfe in diesem Jahre. Diese heroischen Anstrengungen seitens bescheidener, opferbereiter Männer sind auf das schwerste gefährdet, und die Leidtragenden dieses Gesetzes in seiner Auswirkung auf die Gemeinden sind die Tausende, die Hunderttausende von Arbeitslosen, die die Schwere dieses Gesetzes voll und ganz werden verspüren müssen.
Gemeindevoranschläge, die ihrer befristeten Erledigung harren, können nicht mehr fristgemäß abgeschlossen werden. Daher ist nach dem Urteil kommunaler Sachverständiger die Folge, daß die Gemeinden durch dieses Gesetz auf das schwerste betroffen sind. Diese Einwendungen und Befürchtungen auszusprechen halten wir uns für berechtigt, vor allem nach der Erklärung des Herrn Ministerpräsidenten, die er vorgestern im Verfassungsausschuß abgegeben hat. Wir haben zur Kenntnis genommen, daß der Herr Ministerpräsident selbst erklärt hat, daß das Gesetz nicht etwa gedacht sei, um die Opposition auszuschalten, um die Opposition mundtot zu machen, daß im Gegenteil die Opposition ein wichtiger Bestandteil der Demokratie sei und daß die Demokratie ohne Opposition überhaupt nicht denkbar sei. Wir haben den Wunsch und die Hoffnung, daß die Ansicht des Herrn Ministerpräsidenten Gemeingut all jener politischen und journalistischen Kreise werden möge, die sich bisher besonders bemüht haben, auch der konstruktiven Opposition den Stempel der Staatsfeindlichkeit aufzudrücken und auch jetzt noch bemüht sind, durch das vorliegende Gesetz gegen die Opposition zu mobilisieren.
Dieses Gesetz ist ein Ausnahmsgesetz. Ausnahmsgesetze sind für alle Staaten etwas Bedenkliches. Ausnahmsgesetze sind Fiebermittel und lassen auf das Vorhandensein einer tieferen Krankheit schließen. Wäre es nun nicht angezeigt, statt nur Fiebermittel anzuwenden, den Ursachen der Krankheit nachzugehen und die Krankheit in ihrem Wesen selbst zu bekämpfen, um so auch die Fiebererscheinungen zum Wegfall zu bringen? Wenn wir nach den Ursachen dieser Verhältnisse fragen, die heute die Regierung veranlaßten, ein solches Ausnahmsgesetz uns vorzulegen, müssen wir bei objektiver Betrachtung antworten: Die Ursachen dieser Verhältnisse sind in dem jetzt herrschenden System begründet. Man hat weitere Kreise des deutschen Volkes in Verhältnisse gezwungen, aus denen die Verzweiflung der einzige Ausweg ist. Beachten Sie nur die verzweifelte Lage unserer Jugend! In engen, allzu engen Erwerbsraum eingezwängt, von der staatlichen Arbeitsstelle ausgeschlossen, mit aller Fähigkeit, mit allem Wissen, Können und Wollen zur Untätigkeit verurteilt, ist es da ein Wunder, daß eine solche Jugend in dem, was ihr zunächst nahe geht, das feindliche Element sieht, im herrschenden System und - in der der Jugend eigenen Urteilsweise - auch schließlich im ganzen Staat?
Wir haben die realen Verhältnisse
des Staates in einem Jahrzehnt anerkannt und deren Anerkennung
allgemein propagiert. Wir haben allerdings für diese unsere Tätigkeit
die Würdigung von Seiten des Staates nicht gefunden. Wir haben
uns auf die tatsächlichen Verhältnisse eingestellt und nun, meine
Herren von der Regierung, tun Sie das Ihrige, damit sich die andern
einstellen können, vor allem die Jugend. Das wäre die wohlverstandene
und sehr dankbare Aufgabe einer wahren Demokratie in diesem Staate.
Schaffen Sie solche wirtschaftliche und nationale Voraussetzungen,
daß unsere Jugend mit ehrlicher Bejahung sagen kann: "Das
ist unser Staat"; dann sind alle Ausnahmsgesetze überflüssig
und überlebt. Wir hörten dieser Tage die Lesart von der milderen
oder schärferen Auslegung und Anwendung dieses Gesetzes. Nach
den Vorgängen des gestrigen und vorgestrigen Tages, nach den zahlreichen
Auflösungen deutscher Vereine, namentlich der deutschen Turnvereine,
müssen wir annehmen, daß man sich zur schärferen Anwendung entschlossen
hat. In Anbetracht der Beruhigung der Bevölkerung, in Anbetracht
der Gefahr, daß unersetzliche Kulturwerte verloren gehen, wie
sie namentlich in unseren deutschen Turnvereinen enthalten sind,
daß diese Kulturwerte ferner nicht nur zum Schaden der betroffenen
Volksteile, sondern des gesamten Staates verloren gehen, richten
wir an die Regierung und an die Mehrheit den Appell und erwarten
von ihr die Einsicht, daß sie sich zur loyaleren Anwendung dieses
Gesetzes bekennen möge. Alle bisher angewendeten Mittel und Ausnahmsverfügungen
haben in diesem Staat versagt und fast immer nur das Gegenteil
des beabsichtigten Zweckes erreicht. Daher kann es uns niemand
übel nehmen, wenn wir als Vertreter weiter deutscher Volkskreise
zum Protest gegen die undemokratischen und unwirksamen Methoden
der jetzigen Regierung auch diesem Gesetz unsere Zustimmung verweigern,
weshalb wir, die deutsche christlichsoziale Volkspartei, die deutsche
Arbeits- und Wirtschaftsgemeinschaft und die deutsche Gewerbepartei
gegen dieses Gesetz stimmen werden. (Potlesk.)
Mélyen tisztelt Hölgyeim és Uraim, mélyen tisztelt Képviselőház! Az a kor, amamelyikben élünk, a nyomor és a szenvedés kora és ennek legfőbb és indító okát a vili ágháboruban kell keresnünk. Az a nyomor és szenvedés, amely a föld lakóinak jó hányadát sujtotta, az az őrület, amely az aranyborju körül kavargott, egyforma okozója a kor alakulásának. A polgárháborukig feszülő osztályérdek-összeütközések, a gazdasági külömbségek megnövekedése folytán szinte á thidalhatatlan szakadékot alkottak az embeeri társadalomban. A lélek palotáit lerombolták és a romok alatt véres tetemek: az isteni hit, a nemzeti érzés, az áldozatos, hősies életek feküsznek.
Ökölbe szorult millió kéz emelkedett a magasba, hogy leüssön az emberölésre szánt fegyverekre, hogy elpusztítsa a háboru vélt vagy valódi okozóit, hogy megsemmisítse mindazokat a politikai, gazdaazdasági és társadalmi instituciókat és rendet, amelyeknek a háboru felidézésében részük lehetett: a titkos diplomáciát, a fegyveres politikkai egyensúly rendszerét, a kapitali zmus bach analiáit és az ezekből folyó impe rialismust. Az agyongyötört emberek vad türelmetlenséggel ragadták meg a béke poharát és megrészegedtek tőle. Ez volt az igazi hangulata az emembereknek, a vágy az igazi béke után, a háboru kiirtásának és eltemetés ének akarata. A győzelmi mámor csak úgy jelentkezett a béke követelése mellett, mint a nemes értelemben vett büszzkeség mellett a gőg.
Az egész 1918. és 1919. esztendő történelme igazolja, amit mondok. Naiv és érzésre beállított milliók fölött néhány államférfi állott, a győzteseknek nevezett hatalmak felelős vezetői. Nagy probléma előtt állottak. A népek véres hangu békevövetelése háborgott végig a civilizált világon akkor, amikor ők az on gondolkoztak, hogyan lehetne az ellenséges országok népeit megsarcolni és szolgasorsba kényszeríteni.
Szükségesnek tartom, hogy ezt a történelmi igazságot minél gyakrabban felmutassuk, hogy tanuljanak belőle a közélet emberei, hogy tanuljanak belőle a politikai vezetők, hogy növelje a felelőségérzetet bennük és lehetetlenné tegye az emberiség bőrére menő hazardériát. A probléma megoldása nem volt könnyü. Megnehezítette az is, hogy a tömegek érzésvilágába az Amerikai egyesült államok elnöke uj jelszavat dobott. Az önrendelkezési jog., ez az ős népi jog kodifikálva lett. Ez a jog életre kelt és ezt a jogot használták fel takarónak ahhoz, hogy a győzteseknek kiváltságos jogokat ajándékoztak: a titkos diplomáciai eszközöknek használatát, a korlátlan fegyverkezés jogát, a hitelezők kegyetlenségének szabadságát és az ezekből folyó imperializmmusra jogosító menlevelet.
. A legyőzötteknek a materiális erőkből és jogokból semmi sem maradt, de ez a materiális elnyomás, a szegénység, a kifosztottság megnövelte a nemzeti lelkeket, megnövelte a nemzeti érzést. A lélek fel tudott lázadni az elnyomás ellen. Ez a lélek követeli az egyenjoguságot minden vonalon és nem hajlandó megtűrni a mai osztályozást. Ezt a lelket nem nevelte senki mesterségégesen, ez a lélek a nemzeti gondolatnak és eszmének természetes hajtása. Milyen szozomoru és milyen bűnös dolog ez ellen a lélek ellen törni és milyen borzalmamas, gyarló és embertelen szabály az, amely a nemzeti lélek ébredése miatt roskadozzik.
Szükséges, hogy erről beszéljünk. Szükséges, mert nyitott szemmel kell szembefordulnunk az útnak, ha járni akarunk rajta. Ez a parlament a tükre annak az ezer szakadéknak, amit a háboru, a küzdelmes élet és a győztesek hazug békéje vájt az emberi társadalomba. Ez az állam modellje annak a gépezetnek, amit Párizs konstruált nemzeti és más szempontból. Csehszlovákia nemzeti szempontól poliglott állam. Csehek, szlovákok, magyarok, németek, ruszinok és zsidók lakják. A társadalmi ellentétek kihegyezve állanak egymással szemben, mert az ipar mérretei messze felülmulják a mai gazdasági rend mellett a helyes arányt és mert termelési viszonyaiban az egyes vidékek szerint lehetetlen külömbségek vannak.