Úterý 28. února 1933

Wenn ich als ein Vertreter der Landwirtschaft spreche, der aus den Randgebieten des Landes kommt, so muß ich bei Aufzählung dieser Tatsachen darauf verweisen, daß namentlich die Landwirte in den Randgebieten die Not besonders-verspüren, weil gerade die Getreidearten, die unter dem Preisverfall am meisten zu leiden hatten, fast nur in den Randgebieten gebaut werden können, weil das dortige Gebirgsklima es nicht ermöglicht, Getreidesorten, wie z. B. den Weizen anzubauen, der an Boden und Klima schon bedeutend höhere Ansprüche stellt.

Besonders traurig ist die Lage der Flachsbauern. Ich habe gelegentlich einer Versammlung in der Mitte der vorigen Woche in Budweis aus dem Munde von Flachsbauern gehört, daß ihre Lage trostlos ist, weil für sie die offizielle Führung oder Teile der offiziellen Führung des Staates kein Verständnis haben. Es wird darauf verwiesen, daß in den vergangenen Jahren ein großer Teil des inländischen Flachses bei den Flachsbauern angekauft wurde, der für die Herstellung von Leinenwaren verwendet wurde, die in erster Linie für die Bedürfnisse des Heeres bestimmt gewesen sind. Im Jahre 1932 hat man zwar den Flachsbauern in Aussicht gestellt, von ihren Vorräten wieder für Zwecke der Militärverwaltung etwas anzukaufen, es wird aber darauf verwiesen, daß die letzten derartigen Ankäufe im November des vorletzten Jahres stattgefunden haben, und daß seither die Flachsbauern mit ihrem sehr gut gediehenen vorjährigen inländischen Flachs sitzen geblieben sind. Es wird von den Flachsbauern, die zu den ärmsten der Landwirte gehören, gefordert, daß zunächst die Militärverwaltung daran erinnert werde, daß sie von den vorhandenen und zur Verfügung stehenden inländischen Flachsvorräten entsprechende Mengen aufkaufe, und daß das Handelsministerium, bzw. mit ihm in Verbindung die Regierung Verfügungen erlasse, wonach bei der Einfuhr von Auslandsflachs, und zwar für je 2 Waggons, die inländischen Spinner verpflichtet werden, wenigstens 1 Waggon der inländischen Ware abzunehmen.

Der Preisverfall bei den landwirtschaftlichen Erzeugnissen hat naturgemäß auf die Senkung der Einnahmen der Landwirtschaft eingewirkt. Diesen bedeutend verminderten Einnahmen stehen Ausgaben in gleicher Höhe gegenüber und es wird sogar darauf verwiesen, daß diese Ausgaben nicht nur gleich geblieben sind, sondern daß manche ihrer Posten sogar gestiegen sind. Einen recht treffenden Vergleich in dieser Richtung hat anläßlich der letzten Hauptversammlung der Zemìdìlská jednota der Leiter des staatlichen Instituts für Betriebskunde und Betriebsführung Prof. Brdlík angestellt. Es wurde von ihm an Hand von ganz genauen Aufzeichnungen dargelegt, daß im Vergleich zur Vorkriegszeit die Einnahmen der Landwirtschaft um das Vierfache gestiegen sind, während ihre Ausgaben im Vergleich zur Vorkriegszeit die achtfache Höhe angenommen haben. Aus diesem Unterschied ergibt sich auch die Ursache des mitunter grundlosen Elends der Landwirtschaft. Insoweit die Ausgaben in Frage kommen, so ist schon von vielen Landwirten der Gedanke erwogen worden, Mittel und Wege zu finden, um die Betriebsregie zu senken. Die einzelnen Posten, aus denen sich die Betriebsregie zusammensetzt, lassen jedoch bei klarer Beurteilung keine Senkung zu. Eine Herabsetzung ist z. B. schon nicht möglich bei den Löhnen, die der landwirtschaftlichen Arbeiterschaft durch Kollektivverträge gesichert sind. Im Gegenteil wissen sehr viele Landwirte, daß sie nicht imstande sind, zu den in den Kollektivverträgen niedergelegten Lohnsätzen Arbeitspersonal zu bekommen, weil die Lohnsätze in der Praxis viel höher sind. Der Landwirt ist infolgedessen gezwungen, trotz seiner großen Not, um Arbeiter zu haben, auch höhere Löhne zu zahlen, als für ihn tragbar ist.

Eine andere Post, die in der Vorkriegszeit nicht bestand, die wir erst in den letzten Jahren bekommen haben, sind die sozialen Abgaben. Das ist eine Post, die besonders in der Landwirtschaft stark ins Gewicht fällt, weil die Landwirte nicht, wie die übrige Arbeitgeberschaft, die Möglichkeit haben, die Hälfte der Beitragsleistung vom Arbeitspersonal zu verlangen, der Landwirt muß, um Arbeiter zu haben, die sozialen Abgaben in voller Höhe, also mit 100 % berichtigen (Sehr richtig!).

Eine andere Post, die auch keine Senkung zuläßt, sind die Steuern. Es könnte zwar in manchen Kreisen die Meinung auftauchen, daß man bezüglich einer Steuerkategorie, nämlich der Einkommensteuer, in letzter Zeit der Landwirtschaft ein Entgegenkommen bekundet hat. Es wird davon gesprochen, daß im Vergleich zu 1931 für 1932 die sogenannten Reineinkommendurchschnitte eine Ermäßigung von 20 % erfahren hätten. Eine Überprüfung der Sätze, die von offizieller Seite und zwar von den Finanzämtern in letzter Zeit veröffentlicht worden ist, ergibt, daß in Wirklichkeit diese 20 %ige Herabminderung nicht durchwegs erfolgt ist, sondern daß sie weniger als 20 % betragen darf.

Eine andere Post, die eine Senkung nicht zuläßt, sind die Betriebsmittel, die der Landwirt kaufen muß. Der Landwirt benötigt Dünger, Baustoffe, Eisen, landwirtschaftliche Maschinen und wenn man die Preise für diese Betriebsmittel mit den Preisen der früheren Zeit vergleicht, so findet man, daß auch hier keine besondere Herabsetzung erfolgt ist. Im übrigen haben so und soviel Landwirte in Erhoffung besserer Getreidepreise Dünger gekauft und mit stärkeren Düngergaben intensiver gewirtschaftet, haben aber dann die Erfahrung machen müssen, daß die in der Zwischenzeit weiter gesunkenen Getreidepreise überhaupt kein Äquivalent boten für die Ausgaben bei Anschaffung des Düngers.

Im übrigen verweise ich darauf, daß auch die Ausgaben für die Handwerker, für den Schmied, den Wagner gleich hoch geblieben sind. Gleich geblieben ist ferner der Mahllohn, der Backlohn, da ja in manchen Gegenden die Landwirte selbst nicht mehr Brot backen, gleich hoch geblieben ist die Ausgabe für den Tierarzt, die ja auch leider in sehr vielen landwirtschaftlichen Betrieben notwendig ist. Dazu kommen dann die Ausgaben für Verbrauchsgüter, die der Landwirt unter allen Umständen sich anschaffen muß, will er vermeiden, daß er in seinem Äußeren auf die gleiche Stufe gesetzt wird mit irgendeinem Landstreicher oder Stromer. Ich kann Ihnen aber versichern, daß ich tatsächlich draußen schon eine ganze Menge von Landwirten selbst gesehen habe, die sich infolge der Not in ihrem Äußeren von dem bedürftigsten Proletarier nicht mehr unterscheiden, weil sie nicht mehr imstande waren, bezüglich Bekleidung und Beschuhung Neuanschaffungen zu machen.

Es ist nun kein Wunder, wenn angesichts der starkgesunkenen Einnahmen in der Landwirtschaft alle vorhandenen Ersparnisse zunächst aufgezehrt wurden, und wenn nun die Landwirte, die längst schon keine Ersparnisse mehr hatten oder nie besaßen, in Verschuldung gerieten und die Verschuldung wieder größer wurde. Es hat zwar schon seit einigen Jahren auch bei uns in der Èechoslovakei gewisse Bestrebungen gegeben, um die Lage der Landwirtschaft etwas zu verbessern. Der Anfang wurde im Jahre 1927 gemacht, wo zum erstenmale die durch größere Elementarkatastrophen in Mitleidenschaft gezogenen Landwirte eine Hilfe erhielten. Im Jahre 1929 folgte eine verfügung des Ständigen Ausschusses und im Jahre 1931 eine gesetzliche Verfügung, durch die den durch Elementarkatastrophen betroffenen Landwirten 3%ige Zinsenzuschüsse gewährt wurden. Ich weiß mich zu erinnern, daß das Verlangen der Landwirte, diese 3 %igen Zinsenzuschüsse zu erhalten, im Sommer 1929 zu einer Krise der damaligen bürgerlichen Koalition geführt hat. Es bestanden schon innerhalb der bürgerlichen Koalition verschiedene Auffassungen bezüglich dieser Hilfeleistung. Deshalb wurde damals dieses so notwendige Gesetz weder im Plenum des Abgeordnetenhauses, noch des Senates erledigt, sondern durch den Ständigen Ausschuß. Im Jahre 1931 hat dann die jetzige Regierungskoalition die 3 %ige Kredithilfe verabschiedet. Betrachtet man diese verschiedenen Gesetze, so findet man, daß die Landwirte selbst daraus besondere Wohltaten nicht hatten. Wie diese Wohltaten ausschauen, wie wenig man sie überschätzen darf, das möchte ich nur an der Hand eines Falles schildern, von dem ich letzte Woche Kenntnis erhalten habe. In Maffersdorf bei Reichenberg hat ein stark verschuldeter Landwirt seinerzeit beim Landwirtschaftsministerium um Gewährung eines 3 %igen Zinsenzuschusses angesucht. Es wurde damals unter Beifügung einer Bestätigung der dortigen Raiffeisenkassa der Beweis erbracht, daß auf der Wirtschaft 79.000 Kronen verbüchert sind. Nun bekommen einen Regierungszinsenzuschuß nicht etwa die verschuldeten Landwirte in die Hand, sondern die Zinsenzuschüsse werden vom Landwirtschaftsministerium unmittelbar an die Geldanstalt überwiesen, zu denen sich der betreffende Landwirt im Schuldverhältnis befindet. Der Raiffeisenkasse in Maffersdorf wurde nun vom Landwirtschaftsministerium ein Betrag von 90 Kronen überwiesen; ein Funktionär der Raiffeisenkassa kam zu mir und fragte mich, in welchem Sinne diese 90 Kronen zu berechnen wären. Ich schaute mir das Schriftstück an und fand nun, daß tatsächlich angeführt sind: eine Schuldsumme von 79.000 Kronen, die der Landwirt bei der Raiffeisenkassa kontrahiert hatte, außerdem noch ein Betrag von 3.000 Kronen und damit in Verbindung eben der Betrag von 90 Kronen. Das Landwirtschaftsministerium hat den Zinsenzuschuß nicht etwa für die volle Schuldsumme von 79.000 Kronen gewährt, sondern nur von den 3.000 Kronen, was bei 3% 90 Kronen an Zinsen ausmacht. Als ich dem Funktionär der Raiffeisenkasse das erklärte, sagte er, unter solchen Umständen werde dem Landwirte auch nicht mehr viel zu helfen sein und es lasse sich heute schon die Zeit ausrechnen, die er noch auf seiner Wirtschaft wird verbleiben können. Es ist also notwendig, daß, wenn den Landwirten irgendwie geholfen wird, diese Hilfe auch eine wirkliche Hilfe ist.

Wir hatten zwar im Vorjahre auch des längeren Gelegenheit, uns mit einem anderen Gesetzentwurf bezüglich der Gewährung von Kredithilfe an die Landwirtschaft zu befassen. Dieser Gesetzentwurf, der im Sommer des Vorjahres in Beratung stand, hätte jedoch in seinen Auswirkungen nicht viel genützt und auch nicht viel nützen können, weil die Kredithilfe, die man in diesem Entwurfe der Landwirtschaft versprach, von der in Verschuldung befindlichen Landwirtschaft selbst hätte aufgebracht werden müssen. Um die notwendigen Gelder für die Zinsenzuschüsse zu finden, sollten die Erträge aus den Getreideeinfuhrscheinen und verschiedene andere Einnahmen in Verwendung kommen, die seinerzeit in schweren politischen Kämpfen von den Landwirten in diesem Staate erkämpft worden sind. Im übrigen war auch der Inhalt des Motivenberichtes zu diesem Kreditgesetz nicht derart verlockend und vielversprechend, daß wir von landwirtschaftlicher Seite uns für ein Zustandekommen dieses Gesetzes hätten begeistern können.

Etwas anderes finden wir nun in dem gegenwärtigen Gesetzentwurf. Der vorliegende Gesetzentwurf verspricht, daß tatsächlich in mancher Hinsicht Erleichterungen geboten werden sollen. Er besteht aus mehreren Teilen. Der erste Teil desselben befaßt sich mit dem Wettbewerb in Dingen des Geldwesens. Dieser erste Teil ist gewiß bedeutungsvoll, weil es tatsächlich notwendig ist, Maßnahmen zu treffen, um auf die verschiedenen Geldinstitute einzuwi rken, damit sie nicht etwa unter Vorgabe oft unlauterer Dinge Einlagen ergattern. In dieser Richtung gibt es leider noch sehr viele unbelehrte Menschen, die sich durch eine etwas höhere Verzinsung verlocken lassen, ihr Geld nicht in jene Institute zu tragen, wohin es eigentlich gehört. Der Bauer sollte meinetwegen sein Geld nur in ländliche Geldinstitute und nicht in städtische Geldans talten tragen, denn aus den Reinerträgen fließt sehr wenig oder gar nichts auf das Land zurück. Wir finden nun, daß verlockt durch das Anbot einer etwas höheren Verzinsung manche unaufgeklärte Menschen ihr Geld in Anstalten tragen, wo nicht immer die Gewähr geboten ist, daß sie das Geld auch in voller Höhe wiedersehen werden. Ich verweise in der Beziehung auf das Fallissement einer Privatbank in Reichenberg und zwar des Bankgeschäftes Anker, bei dem nicht nur Leute aus der Stadt, sondern auch vom flachen Lande um den größten Teil ihres Geldes gekommen sind oder noch kommen werden. Es ist tatsächlich notwendig, wenn im Sinne des kommenden Gesetzes etwas unternommen wird, daß man darauf einwirkt, daß bezüglich der Zusicherung eines Einlagenzinsfußes keine Überbietungen erfolgen und daß man besonders jenen Geldinstituten oder Banken, die bisher unter der Zusicherung eines höheren Zinsfußes Einlagen bekommen konnten, auf die Finger schaut und sie unter entsprechende Kontrolle stellt.

Bezüglich des zweiten Teiles des Gesetzes, d. h. der Beeinflussung der Höhe des Zinsfußes, ist es notwendig, darauf zu verweisen, daß schließlich der Zinsfuß etwas Gewordenes ist, und daß die Höhe des Zinsfußes mit ein Spiegelbild der Sicherheitsverhältnisse im Geldwesen eines Staates ist. Es ist freilich notwendig, einen gewissen Einfluß auszuüben, insoweit die Höhe des Zinsfußes für Darlehen mit in Betracht kommt. Bezüglich des Einlagenzinsfußes haben wir schon des öfteren ausgesprochen, daß wohl ein Zinsfuß mit 4 % als normal anzusehen ist; denn die Höhe dieses Zinsfußes wird an und für sich noch gekürzt durch gewisse Abstriche für die Rentensteuer, bzw. Abgaben an den Einlagenschutzfonds, so daß die Nettoverzinsung unter 4% liegt. Wichtig ist, daß man die Höhe des Darlehenzinsfußes unter eine besondere Kontrolle nimmt, und daß man hier wieder zwischen langfristigen und kurzfristigen Darlehen unterscheidet. In dieser Richtung ist eine Verfügung des deutschen Reichspräsidenten, die vor einem halben Jahre erlassen wurde und in der dekretiert worden ist, daß für landwirtschaftliche Hypotheken der Zinsfuß 4% zu sein hat, beispielgebend vorangegangen. Das sind nun langfristige Kredite. In den landwirtschaftlichen Zeitungen des Deutschen Reiches wird jedoch darauf verwiesen, daß diese Herabsetzung des Zinsfußes für Liegenschaften der Landwirtschaft im großen und ganzen keine durchgreifende Hilfe bedeutet, weil zu diesen langfristigen Schulden noch die kurzfristigen Darlehen dazukommen, bezüglich deren Zinsenhöhe sich die Geldinstitute schadlos zu halten haben. Ein Zinsfuß von 10 % im Mittel wird dort als regulär bezeichnet und wenn ich unsere Verhältnisse in dieser Richtung betrachte, so muß ich wohl sagen, daß diese kurzfristigen Kredite, wie sie von den Landwirten eingegangen werden müssen, durch einen derart hohen Zinsfuß belastet sind. In dieser Beziehung sollten schon gewisse Korporationen mit beispielgebend sein, die eigentlich aus der Landwirtschaft selbst heraus gebildet wurden, deren Mitglieder zum größten Teil Landwirte sind und die den Landwirten Betriebsmittel bzw. Bedarfsgüter vermitteln. Wir haben landwirtschaftliche Vereine und Genossenschaften und wenn diese ihren Mitgliedern den Dünger oder sonstige landwirtschaftliche Betriebsmittel verschaffen, die natürlich von den Übernehmern der Ware niemals bar bezahlt, sondern auch auf Kredit genommen werden, so ist es nahezu Regel, daß man den Landwirten für die kontrahierte Warenschuld eine 8 %tige Verzinsung in Anrechnung bringt. Diese 8 % sind natürlich unverhältnismäßig hoch und sollten unbedingt vermieden werden von jenen Institutionen, die eben von unserer Landwirtschaft selbst gebildet worden sind. In dieser Richtung sollten diese Körperschaften vor allem beispielgebend vorangehen. Wenn von der Höhe der Zinsen für verbücherte Schulden gesprochen wird, ist es natürlich notwendig, daß man nicht allein den Darlehenszinsfuß sieht, der auf den Darlehensnehmer drückt, sondern daß man nicht auch gewisse Nebenausgaben übersieht, die mit der Kontrahierung von solchen Hypothekarschulden verbunden sind. Wenn heute auf eine Liegenschaft Geld geborgt wird, wird die Forderung verbüchert und um verbüchern zu können, ist es notwendig, die Hilfe eines Advokaten oder Notars in Anspruch zu nehmen, und bekanntlich ist schon von jeher die Advokatentinte die teuerste gewesen und ist auch in der Nachkriegszeit und in der jetzigen Zeit nicht billiger geworden. Außerdem ist, wenn eine Verbücherung durchgeführt wird, noch mitzutragen die hohe Gebührenlast, die eben aus den Gerichtsgebühren resultiert. Und andererseits, wenn das Darlehen abgetragen werden und es zur Löschung der Schuld kommen soll, wiederholt sich der ganze Vorgang. Es sind wieder Gerichtsgebühren zu bezahlen und es erwachsen wieder die hohen Kosten, die mit der Inanspruchnahme eines Advokaten oder Notars verbunden sind. Es wäre notwendig, wenn der Landwirtschaft Hilfe geboten wird, daß mindestens in Ausnahmsfällen eine Gebührenherabsetzung erfolgt und daß man nicht die Gebührensätze in voller Höhe in Anwendung bringt, die seinerzeit im Gesetz über die Gerichtsgebühren normiert worden sind. Andererseits sollten Mittel und Wege gefunden werden, um auf jene Kreise, deren Hilfe in rechtsfreundlicher Weise in Anspruch genommen werden muß, einzuwirken, daß sie gleichfalls keine übermäßigen Forderungen stellen.

Es ist selbstverständlich, daß wir für dieses Gesetz, das in mancher Hinsicht der Landwirtschaft Hilfe bieten wird, stimmen werden. Wir betrachten aber diesen vorliegenden Gesetzentwurf gewissermaßen nur als einen Übergang. Die Landwirtschaft würde nicht aus ihrer Not herauskommen, wenn nicht wirksamere Mittel ergriffen würden und ein solches wirksameres Mittel besteht eben darin, daß man der Landwirtschaft entsprechende Preise zusichert, Preise, deren Höhe so beschaffen ist, daß damit auch die wirklich hohen Gestehungskosten ihre Bedeckung finden. Solange das nicht geschieht, wird man immer wieder unsere Landwirtschaft in Verschuldung sehen, sie wird sie niemals abbauen können. Um aber die richtige Lebensmöglichkeit für die Landwirtschaft zu erlangen, bleibt nichts anderes übrig, als ihr bei Erstehung entsprechender Preise zu Hilfe zu kommen.

Es ist möglich, daß auch in dieser Richtung einmal an das Hohe Haus appelliert werden wird, und es ist no twendig, daß mit Rücksicht auf die Bedeutung der Landwirtschaft ihr die Hilfe geboten wird, die sie unter solchen Umständen unbedingt notwendig hat. (Potlesk.)

Konec 7. zasedání ve III. volebním období.

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