Úterý 28. února 1933

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 253. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v úterý dne 28. února 1933.

1. Øeè posl. dr Sterna (viz str. 5 tìsnopisecké zprávy):

Bevor ich zur Sache selbst spreche, erscheint es mir notwendig, mit einigen Worten auf die letzten Ereignisse in Deutschland zu reagieren. Aus Berlin kommt die Nachricht, daß Hitler den Brand des Parlamentes, offenbar ein Werk plumper Provokation, dazu benützt, um seinen Terror zu verzehnfachen, um die wahnsinnigen Gewalttaten gegen die Arbeiterklasse zu verschärfen. (Výkøiky.) Es ist die Nachricht eingelangt, daß Hitler alle kommunistischen Abgeordneten, die er fassen konnte, 80 an der Zahl, verhaftet hat, darunter Remmele und Torgler. Es kommt die Nachricht, daß gegen tausend Vertrauensleute, Arbeiter und Intellektuelle der verschiedensten Parteien, in Deutschland verhaftet wurden, darunter Männer von Weltruf, wie Dr. Max Hodann, Dr. Ludwig Renn, auch èechoslovakische Staatsbürger, wie der Schriftsteller Egon Erwin Kisch. Bei den Verbrechern, die heute in Deutschland am Staatsruder sitzen und offen mit einer Bartholomäusnacht und dergleichen drohen, kann man sich vorstellen, daß diese Verhaftungen auch eine Bedrohung der Führer der arbeitenden Klasse Deutschlands an ihrem Leben bedeuten. Ich glaube, gegen diese Vorgänge müßte in der ganzen Welt nicht nur das Proletariat, sondern jeder, der Anspruch auf Gesittung und Anständigkeit erhebt, protestieren. Wir kommunistischen Abgeordneten hier erheben im Namen der gesamten Arbeiterschaft der Èechoslovakei ohne Unterschied der Nation, im Namen aller Werktätigen der Èechoslovakei, im Namen aller, die noch Sinn für Recht und Anstand haben, den allerschärfsten Protest gegen diese Gewalttaten. Wir sind der Meinung, daß dieses Parlament die Pflicht hätte, seine Beratungen zu unterbrechen, eine neue Sitzung anzuberaunen, die nur dem Protest gegen diese Vorgänge gewidmet sein sollte. Wir werden den Herrschaften durch einen entsprechenden Antrag Gelegenheit geben, zu zeigen, wie ernst sie es meinen mit ihrem Gerede von der Demokratie, die jetzt in Deutschland so offen und brutal mit Füßen getreten wird. (Posl. Windirsch: Warum verteidigen Sie die Demokratie in Deutschland, gibt es denn eine Demokratie in Rußland?) Es ist sehr schön von Ihnen, daß Sie sich so für diese Hitlertaten einsetzen. In Rußland herrscht Demokratie, aber für die Werktätigen, für die Arbeitenden. In Deutschland ist die Diktatur nur gegen die großen Massen des eigenen Volkes gerichtet. Das ist der Unterschied, den Sie schon wissen sollten.

Wir erklären hier im Namen der Werktätigen und Arbeitenden in der Èechoslovakei nicht nur unseren schärfsten Protest gegen diese Dinge, sondern wir erklären, daß diese Flammenzeichen aus Deutschland uns aufrütteln werden zum gesteigerten Kampf gegen den eigenen Faszismus, gegen die eigene Bourgeoisie, die auch dann, wenn sie sich demokratisch nennt, in Hitler jenen Mann sieht, der den Kapitalismus in Deutschland retten wird, und auch zum verschärften Kampf gegen den Hitlerfaszismus in Deutschland. Die Arbeitenden der ganzen Welt begreifen wohl, daß in Deutschland auch ihr Schicksal mitentschieden wird, und wenn die Bourgeoisie zu all diesen Schandtaten schweigt und sich darüber noch freut, weil das Schandtaten in ihrem Klasseninteresse sind, so wird von allen Werktätigen in allen Ländern diesen Hitlerkreaturen ein derartiger Proteststurm entgegenschallen, daß sie spüren werden, daß die deutschen Arbeiter nicht allein sind, und die deutschen Arbeiter werden wissen, daß sie mutig den Kampf aufnehmen können gegen die Scheusale in Menschengestalt und die Verbrecher, die dort wüten, um sie zu verjagen. Wir alle wissen, der Sturz Hitlers wird nicht nur der Sturz des Faszismus, sondern auch der Sturz des Kapitalismus in Deutschland und das Signal für die entscheidenden Kämpfe in ganz Europa sein. (Výkøiky komunistických poslancù.)

Diese Ereignisse zeigen uns aber auch wie so viele andere der letzten Tage von neuem, wie ernst die internationale Lage ist. Wir wiederholen unsere Forderung, daß hier auf der Tribüne des Parlaments über diese internationale Lage gesprochen werde, vom Außenminister Beneš, der direkt faszistische Methoden in den entscheidendsten Fragen des Schicksals der Völker betätigt. Das Parlament wird ausgeschaltet, obwohl es bürgerlich ist, obwohl sich Beneš auf dieses Parlament bei seinen Kriegsvorbereitungen ruhig verlassen kann. Es wird ausgeschaltet, im Außenausschuß werden die Debatten abgeführt, und dieser hat sich selbst das Recht genommen, auch nur eine Erklärung zu dem Exposée abzugeben, ihm zuzustimmen oder es abzulehnen, geschweige denn, welche Beschlüsse zu fassen. Beneš kommt einfach, das Parlament aber existiert nicht für ihn, in erster Linie werden Militärverträge abgeschlossen. Beneš kommt vor den Außenausschuß, hält ein Exposée und die Herrschaften können nach Hause gehen, dürfen nicht einmal Ja und Amen sagen. So schaut die Demokratie unserer Außenpolitik aus, wo wir einen sozialistischen Außenminister haben. Wenn wir verlangen, daß hier von dieser Tribüne aus über diese Dinge gesprochen werde, daß uns hier klarer Wein eingeschenkt werde über die Lage und wir Gelegenheit haben, dazu zu sprechen, tun wir das nicht, weil wir uns einbilden, daß dieses Parlament irgendetwas gegen den Krieg tun wird, sondern weil wir diese Trib üne brauchen, um die Massen aufmerksam zu machen auf die ungeheuren Gefahren, die ihr drohen. Wir haben ja erst in letzter Zeit gesehen, daß ein italienisches Blatt enthüllen mußte, was eigentlich hinter diesem Paktvertrag steht, daß darin unter anderem die Èechoslovakei die Verpflichtung übernommen hat, wenn zwischen Rumänien und Rußland ein Konflikt ausbrechen sollte, Teile von Ungarn militärisch zu besetzen, während Jugoslavien den größten Teil von Ungarn militärisch besetzen soll. Es besteht also eine Reihe von militärischen Verpflichtungen, von denen bisher die Öffentlichkeit nicht unterrichtet wurde, obwohl Minister Dr. Beneš und seine Vertreter erklären, es gebe keine geheimen Abmachungen, alles, wozu wir verpflichtet sind, liege offen zutage. Wir werden noch morgen Gelegenheit haben, zu diesen Dingen ausführlich zu sprechen, aber wir protestieren schon jetzt gegen die Methoden, die hier angewendet werden und verlangen, daß auch im Plenum über alle diese Dinge gesprochen wird.

Schließlich will ich diese Gelegenheit auch benützen, um gegen die neuesten faszistischen Übergriffe auch in der Èechoslovakei zu protestieren. In Neudek sollte ein Hungerkongreß zusammentreten. Die Regierung, die diesen Kongreß zuerst verboten hat, und die Behörden selbst haben den Einberufern den Rat gegeben, sie sollen doch diesen Kongreß auf Grund des § 2 einberufen und abhalten. Und dieselben Behörden haben dann mit brutaler Gewalt diesen Kongreß auseine dergejagt, bevor er noch recht begonnen hatte. Ein ungeheures Gendarmerieaufgebot hat von allem Anfang an gezeigt, daß unbedingt die Absicht-bestand, den Kongreß unter irgendeinem Vorwand aufzulösen. Das ganze Gebiet war von Gendarmerie besät, Patrouillen hielten alle Zugänge abgesperrt, die meisten Teilnehmer wurden gar nicht zugelassen und eine Stunde vor Beginn des Kongresses hat man schon gewußt, daß der Kongreß nicht den Bedingungen des § 2 entsprechen und aufgelöst werden wird. Mit solchen Methoden antwortet die Regierung der sieben Sozialisten auf den Schrei der Not, des Hungers und der Arbeitslosigkeit, noch dazu der hungernden Arbeitslosen des Erzgebirges, wo doch das furchtbarste Elend herrscht, während man reformistischen Organisationen geheime Rundschreiben sendet, in denen mitgeteilt wird, daß die Regierung die Arbeitslosenunterstützung sogar bei den gewerkschaftlich Organisierten abbauen will. Man kann ruhig sagen: die Èechoslovakei eilt mit Siebenmeilenstiefeln demselben Ziele zu, das Hitler jetzt in Deutschland erreichte.

Und nun zu dem Gesetze selbst. Als hier vor nicht zu langer Zeit das Budget verhandelt wurde, als hier beschlossen wurde, eine Milliarde neuer Steuern aufzuerlegen, eine Milliarde an Gehältern abzubauen, eine Milliarde an Investitionen abzubauen und so unter dem Titel der Ordnung in unserer Wirtschaft eine Politik zu betreiben, welche zur Verschärfung der Krise führen muß, welche Arbeitslosigkeit, Not und Teuerung verschärfen muß, da hat man einige Illusionen unter den Massen zu erzeugen getrachtet, um sie zu beruhigen. Man hat damals gleichzeitig das Gesetz über die Sparund Kontrollkommission verhandelt und wollte den Massen zeigen: jetzt wird sparsam gewirtschaftet werden, jetzt wird die Korruption beseitigt werden, dies werden die letzten Opfer sein. Drei große Illusionen hat man den Arbeitern vorgegaukelt: Die Investitionsanleihe, welche Arbeit schaffen werde, die Zinssenkung, welche die Wirtschaft in Gang bringen werde, und die Kartellbekämpfung, wodurch die Preise gesenkt werden sollen. Von der Kartellbekämpfung hören wir überhaupt nichts, nur das sehen wir, daß auf der ganzen Linie eine Politik der Preissteigerung betrieben wird. Von der Investitionsanleihe haben wir gehört, daß die Verhältnisse für diese Anleihe vorläufig nicht günstig sind. Wenn diese Anleihe doch zustande kommen wird, wird es eine Wucheranleihe zugunsten der Finanzkapitalisten sein und keinem Arbeitslosen Arbeit bringen, sondern sie wird dazu dienen, das immer größer werdende Loch in den Staatskassen wieder aufzufüllen.

Und nun liegt hier die scheinbare Einlösung des dritten gegebenen Versprechens vor, des Versprechens der Zinssenkung. Es ist interessant, daß dieses Gesetz, genau so wie eine Reihe anderer Gesetze, scheinbar zwei Aufgaben lösen will. Wir haben das beim ersten Bankengesetz gesehen, das scheinbar eine Kontrolle der Banken zur Aufgabe hatte, aber als wirkliche Hauptaufgabe die Sanierung der Banken besorgte. Wir haben das beim Gesetz über die Spar- und Kontrollkommission gesehen, wo man sagte, es habe die Aufgabe, eine sparsame Wirtschaft zu garantieren und eine Bekämpfung der Korruption. Alle Bestimmungen aber waren derartig, daß sie eine Bekämpfung der Korruption unmöglich machen. Das zweite Ziel des Gesetzes werden die Arbeiter noch zu spüren bekommen, nämlich die Aufgabe, wie sie die Siebenerkommission hatte, neue Ersparungen auf Kosten der Arbeitenden durchzusetzen.

Auch dieses Gesetz stellt sich scheinbar zwei Aufgaben, die eigentlich gar nichts miteinander gemeinsam haben und bei denen es sehr auffallend ist, daß sie in einem Gesetz vereinigt werden. Die eine Aufgabe ist die Beeinflussung des Zinsfußes, das ist die Einlösung dieses herrlichen Versprechens auf Verbilligung und Arbeitsbeschaffung, und die andere Aufgabe ist die Verhinderung des unlauteren Wettbewerbes im Geldwesen. Diese zweite Aufgabe ist der eigentliche Zweck des Gesetzes. Das ist ernst gemeint, in Bezug auf den unlauteren Wettbewerb im Geldwesen Maßnahmen zu treffen, während die Zinssenkung nur ein vorgetäuschtes Ziel ist, um den wahren Charakter des Gesetzes zu verhüllen. Ist es denn im kapitalistischen Staat überhaupt möglich, eine allgemeine Zinssenkung, eine Herabdrückung des Zinsfußes auf ein sozusagen gesundes Maß mit gesetzlichen Mitteln durchzusetzen und zu diktieren? Es ist selbstverständlich unmöglich, und die Verfasser und diejenigen, die dieses Gesetz annehmen, wissen das ganz genau und es wurde im Ausschuß erklärt, daß ein Minister selbst - er wurde leider nicht genannt - erklärt hat, in Bezug auf die Zinssenkung werde das ganze Gesetz für die Katz, sein und gar keine Wirkung haben. Es ist unmöglich, den Zinsfuß gesetzmäßig auf ein bestimmtes Maß einzuschränken, denn es ist klar, daß der Zinsfuß bei den verschiedensten Arten von Geldgeschäften ein vollständig anderer sein wird. Es gibt Geldkreditgeschäfte, bei denen ein Zinsfuß von 10% , von 20, 30, 40 und 50 % und noch mehr verlangt wird und Kreditgeschäfte, bei denen man sich mit 1/2% und 1/4% begnügt und begnügen muß und bei dieser Mannigfaltigkeit des Zinses irgendeinen bestimmten Zinsfuß festzusetzen, ist eine lächerliche kindische Utopie. Das hat sogar die Regierung eingesehen und in einer Neuformulierung des Gesetzes versucht, das zum Ausdruck zu bringen, indem sie gesagt hat, daß für die verschiedenen Arten der Kreditgeschäfte ein verschiedener Zinsfuß festgesetzt werden kann. Aber auch das ändert an der Unmöglichkeit nicht das geringste, weil bei verschiedenen Arten der Kredite selbstverständlich der Zinsfuß so verschieden ist, daß es unmöglich ist, irgendeinen Zinsfuß zu dekretieren oder auch nur eine Höchstgrenze festzulegen. Es ist klar, daß der Zinsfuß abhängig ist von einer ganzen Reihe wirtschaftlicher Momente, die selbstverständlich stärker sind und stärker sein werden, als alle Gesetze: die Vertrauenswürdigkeit, das Risiko, Geldangebot und Nachfrage, alle diese wirtschaftlichen Umstände bestimmen den Zinsfuß in einer Weise, die durch keine Gesetze geändert werden kann.

Es denkt auch niemand daran, den Zinsfuß durch dieses Gesetz herabzudrücken. Was man wirklich machen kann und auch machen wird, ist daß man in einzelnen Fällen für ein ganz begrenztes Gebiet durch dieses Gesetz auf den Zinsfuß Einfluß nimmt und dadurch eine Reihe kleinerer schwächerer Geldinstitute in Nachteil setzt gegenüber den Großbanken, die das Finanzmonopol in diesem Staate innehaben. Was man wirklich machen kann, das ist, daß man mit solchen Methoden für diejenigen, die den Kredit am notwendigsten brauchen, denselben vernichtet, für die kleinen Bauern, für die kleinen Gewerbetreibenden, für solche, die finanziell abhängig sind und nur unter schwersten Bedingungen Kredit finden können, für die kann man durch solche Bestimmungen erreichen, daß sie nicht einmal, wenn sie ihn vielleicht noch jetzt aufbringen könnten, Kredit werden finden können. Aber etwas anderes will man mit dem Gesetz wirklich erreichen: Dieses Gesetz ist nichts anderes als ein neues Bankensanierungsgesetz. Man hat die Banken bis jetzt saniert, indem man ihnen Milliarden in den Rachen geworfen hat, und wenn der Herr Finanzminister das leugnet, wenn er hier immer wieder erklärt, daß es nur einige hundert Millionen oder weniger gewesen sind, was die Banken bekommen haben, so können wir ihn durch seine eigenen Koalitionsmitglieder überführen, die wiederholt eingestanden haben, daß es Milliarden gewesen sind, die den Banken in den Rachen geworfen wurden. Diese Methode wird fortgesetzt, immer neue Millionen werden den Banken zugewiesen, und wir sehen ja jetzt in Amerika, wie alle diese Methoden nicht helfen, wie die Krise des Kapitalismus auch auf diesem Gebiet trotzdem zum Ausdrucke kommt.

Man rechnet auch hier in der Èechoslovakei, daß die Geldzuweisungen nicht genügen werden, um die Banken zu sanieren, und man kommt deshalb mit diesem neuen Gesetz, um den Banken zu Hilfe zu kommen. Dieses Gesetz regelt angeblich den unlauteren Wettbewerb auf dem Gebiete des Geldwesens. In Wirklichkeit enthält es eine ganze Reihe von Bestimmungen, welche es den Großbanken erleichtern, die kleinen Geldinstitute und Anstalten zur Kreditvermittlung und die kleinen Sparkassen vollständig niederzukonkurrieren und sie geradezu, wenn es sein muß, zu vernichten. Dadurch soll der Monopolisierungsprozeß der Banken gefördert und unterstützt werden, dadurch sollen die Banken von der Konkurrenz der Kleinen noch mehr befreit werden, als es ihnen ihr wirtschaftliches Übergewicht schon erlaubt. Und daß dies der wirkliche Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist, sieht man am besten auch daraus, daß in diesem Gesetz eine Sperre für die Neugründung von Geldinstituten bis Ende des Jahres 1934 bestimmt wird. Welchen anderen Sinn kann das haben, als den jetzt bestehenden, den Großbanken zu Hilfe zu kommen in ihrer Monopolisierungspolitik? Diese Absicht, den Großbanken gegenüber den Kleinen zu Hilfe zu kommen, wird so stark verfolgt, daß in diesem Gesetz den Vertretern der großen Banken die Möglichkeit gegeben wird, die kleinen Banken auch noch mit anderen Mitteln zugrundezurichten als nur durch die Konkurrenz. Dem Geldbeirat und dem Zentralschiedsorgan, welche durch dieses Gesetz bestimmte Befugnisse bekommen, wird die Möglichkeit gegeben, bei den kleinen Geldinstituten Untersuchungen vorzunehmen, die Bücher zu durchschnüffeln, Einvernahmen vorzunehmen, festzustellen wer dort Geld eingelegt hat, wieviel eingelegt wurde und zu welchen Bedingungen usw. Es wird diesen Vertretern der großen Banken sogar die Funktion eines Gerichtes übermittelt gegenüber den kleinen, um sie vollständig terrorisieren zu können, um sie hindern zu können, den Großen irgendwie Konkurrenz zu machen. Man erklärt mit der dreistesten Stirne, daß dieses Gesetz die Aufgabe hat, die Zinsen zu ermäßigen, Kredit angeblich zu günstigeren Bedingungen zu verschaffen. In Wirklichkeit ist es gerade das umgekehrte: Diese kleinen Institute sind gezwungen, wenn sie sich überhaupt gegenüber den großen halten wollen, den Einlegern und Kreditnehmern günstigere Bedingungen zu gewähren als die großen Institute, und das soll ihnen durch die Maßnahmen unmöglich gemacht werden, die der Beirat in Bezug auf den sogenannten unlauteren Wettbewerb und durch die sonstigen Bestimmungen dieses Gesetzes beschließen kann.

Aber dieses Gesetz hat einen noch viel ernsteren Charakter, und auf dem müssen wir die breiten Massen draußen aufmerksam machen, weil das viel zu wenig bekannt ist. Draußen ist die Vorstellung verbreitet, daß es sich hier um ein harmloses Gesetz handelt, welches nichts nützen aber auch nicht schaden wird. Es wird sehr wenige geben, die draußen auf den Schwindel hereinfallen, von diesem Gesetz wirklich zu erwarten, daß der Zinswucher, unter dem sie leiden gemildert, und dadurch die Wirtschaft angekurbelt wird. Aber diese Leute denken sich: Wenn das bis jetzt nichts nützt, schaden wird es nicht und vielleicht wird doch irgendeinmal etwas Gutes herausschauen. In Wirklichkeit handelt es sich aber um ein außerordentliches gefährliches Gesetz, um ein Gesetz, welches ein sehr wesentlicher Schritt ist auf dem Wege zur Faszisierung unserer ganzen Verfassung, nicht nur unseres öffentlichen Lebens, ein Gesetz auch, daß so wie fast alle Gesetze der letzten Zeit eine Verschärfung der nationalen Unterdrückung mit sich bringt. Wir wissen, was das Ideal der Faszisten in Bezug auf die Verfassung ist. Die Faszisten erklären: Weg mit der Schwatzbude, weg mit dem Parlament des gleichen Stimmrechtes, wir brauchen ein Ständeparlament, wir brauchen ein Wirtschaftsparlament, wo die Vertreter der einzelnen Berufe, nicht der Klassen, als Beirat entscheiden und die Regierung mit der festen Hand dann das Notwendige durchführt; ein Parlament des Klassenfriedens und nicht des Klassenkampfes, ein solches faszistisches Parlament, wie es Mussolini in Italien hat und wie es jetzt Hitler in kurzer Zeit in Deutschland einführen will, ein solches faszistisches Parlament wird in diesem Gesetz in der Èechoslovakei eingeführt, vorläufig nur für einen kleinen Teil der Gesetzgebung. Man traut sich natürlich noch nicht, das Parlament zu beseitigen und an seine Stelle ein solches Wirtschaftsparlament zu setzen. Aber der Beirat hat nach diesem Gesetz die Befugnisse eines Parlaments, gesetzgebende Gewalt.

Und im § 1 wird das Gebiet, auf dem dieser Beirat Gesetze geben kann, so weit gefaßt, daß man ruhig sagen kann, zu allem, was sich auf das Geld- und Kreditwesen bezieht, kann der Beirat seine Beschlüsse fassen, und wenn diese Beschlüsse der Regierung genehm sind, können sie in der Gesetzessammlung veröffentlicht werden und haben dann Gesetzeskraft. Das Parlament wird überhaupt nicht gefragt, das Parlament, das nicht einmal sein Gutachten dazu abgeben kann. Dieser Wirtschaftsbeirat, dieses faszistische Ständeparlament, wird auf dem Gebiete des Geldwesens von dem Moment an Gesetze machen, wo dieses Gesetz in Kraft tritt.

Nicht nur das Parlament ist eine bürgerliche Institution, die ersetzt wird durch ein Wirtschaftsparlament, in diesem Falle werden die bürgerlichen Gerichte ersetzt durch faszistische Methoden. Bei den Prozessen, die sich aus dieser Gesetzgebung ergeben, werden nicht die bürgerlichen Gerichte entscheiden, sondern das Zentralschiedsgericht zusammengesetzt aus Vertretern der Großbanken und Vertretern der Regierung, und die Bezirksbehörden werden in diesem Schiedsgericht als Richter in besonders wichtigen Fragen, in Fragen des Geldwesens, eingesetzt, und kein bürgerliches Gericht hat in diese Dinge hineinzureden. Also sogar die bürgerlichen Gerichte, das bürgerliche Parlament, genügen den Herrschaften nicht. Ausgesprochen faszistische Methoden der Verwaltung und Gesetzgebung werden sogar eingeführt in einem gewissen Abschnitte, wie ich schon gesagt habe; aber es ist ganz klar, daß das ein weiterer Schritt ist auf dem Wege des Faszismus. In der neuen Fassung des Gesetzes wird auch schon der allgemeine Wirtschaftsbeirat beigezogen, nicht nur der Geldbeirat. Was bedeutet das wieder? Daß ein neuer Schritt gemacht wird, um aus diesem allgemeinen Wirtschaftsbeirat ein solches faszistisches und Ständeparlament zu machen, wie es der Sozialdemokrat und Sozialpolitiker Dr. Eugen Štern ja öffentlich anempfohlen hat.

Darauf müssen wir die Arbeitenden draußen aufmerksam machen, umsomehr, wenn wir sehen, wie dieses Wirtschaftsparlament zusammengesetzt ist. Der Beirat besteht aus einer ganzen Reihe von Vertretern von Bankenorganisationen und dazu kommen acht Vertreter, die der Finanzminister ernennt. Das Zentralschiedsorgan, das z. B. die Untersuchungen führt, das Gerichtsverhandlungen vornehmen kann, besteht aus Vertretern der Geldanstalten und Unternehmungen. Den Vorsitz führt der Vertreter der Nationalbank, aber diese Vertreter der Geldunternehmen werden auf Vorschlag der Geldunternehmungen von der Regierung ernannt. Es werden also dort nicht Vertreter der kleinen Institute sein, sondern Vertreter des großen Finanzkapitals, dessen Werkzeug die Regierung ist.

Man hat, als dieses Gesetz zum erstenmal der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde, auch den Versuch gemacht, noch eine andere Methode der Bankensanierung bei dieser Gelegenheit gleich mit durchzusetzen. Man hat in diesen ersten Entwurf einen § 17 gegeben, und das geschah mit Zustimmung der sozialfaszistischen Minister, indem nicht mehr und nicht weniger bestimmt war als die Beseitigung des Tarifrechts nach Brüningschem Muster. Es wurde dort festgesetzt, daß ohne Rücksicht auf die Tarife die Bezüge herabgesetzt werden können. Als man merkte, mit welcher Erregung nicht nur die unteren Bankangestellten, sondern auch die gesamte arbeitende Öffentlichkeit darauf antwortete, hat man ein Manöver unternommen, indem man diesen neuen § 17 zunächst fallen ließ. Aber bei der Beratung im Budgetausschuß ist dieser § 17 auf einmal in neuer Form aufgetaucht. Berichterstatter Nosek hat Ergänzungen zum § 15 vorgeschlagen, in denen dasselbe enthalten war, nur daß noch konkreter darin verraten war, daß man auch bei den untersten Kategorien der Bankangestellten eine Gehaltsherabsetzung bis 25 % gegen die Tarife erlauben wollte. Wir haben sofort auf dieses Manöver hingewiesen und damit erreicht, daß die Vertreter der sozialistischen Parteien erklären mußten, daß sie für diese Abänderungen nicht stimmen werden. Daraufhin hat Referent Nosek mitgeteilt, wenn dies nicht in diesem Gesetze angenommen wird, muß es in einem eigenen Gesetze geschehen, aber die Sache muß angenommen werden, sonst halten die Banken dieses neue Gesetz nicht aus. Damit war der ganze Plan verraten. Man hat damit gezeigt, welche Absicht ursprünglich bestanden hat, man hat damit gezeigt, daß dieses Gesetz nicht endgültig fallen gelassen wurde, auch wenn es nicht momentan durchgesetzt werden konnte infolge des Druckes von draußen. Man hat dann ein Kompromiß geschlossen. Es wurde eine neue Formulierung dieser Bestimmung gewählt, die es den sozialfaszistischen Führern ermöglichen soll, draußen vor den Bankangestellten und der Arbeiteröffentlichkeit zu erklären, daß das Schlimmste abgewendet wurde. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Taub.)

Wie schaut dieses Kompromiß aus? Es wird darin gesagt, daß Einzelverträge, die bisher unkündbar waren und dauernde unverhältnismäßig hohe Bezüge sichern, binnen einem Monat gekündigt werden können, und wenn kein Einvernehmen hergestellt wird, durch das Schiedsgericht endgültig festgelegt werden. Was bedeutet das? Diese neue Bestimmung ist sehr raffiniert formuliert. Man will den Anschein erwecken, als ob es sich handeln würde um lebenslänglich gesicherte Bezüge, außerordentlich hohe Gehälter. Es gibt Gehälter von hunderttausenden, von einer halben Million und noch höhere Bezüge. Als ob es nun darum gehen würde, diese hohen Bezüge, die unter Umständen lebenslänglich gesi chert sind, zu beseitigen! Aber die Formulierung ist so kautschukartig, daß in ihr eine außerordentlich große Gefahr auch für die unteren Bankangestellten und für die Arbeiterschaft überhaupt besteht. Unkündbar, das muß nicht unbedingt bedeuten, daß das lebenslängliche Verträge sind. Es gibt Verträge, die unkündbar sind, aber nur auf bestimmte Zeit. Es genügt, und darum handelt es sich, dauernde Bezüge zu sichern. Was dauernd ist, wird in der neuen Formulierung nicht gesagt. Es kann sich um einen Monat handeln, um Jahre oder irgend eine beliebige Zeit. Aber das Entscheidende ist, daß es sich um unangemessen hohe Bezüge handelt. Was sind das "unangemessen hohe Bezüge"? Da wird wahrscheinlich dann der Beirat oder das bürgerliche Gericht entscheiden, was unangemessen hohe Bezüge sind, und da kann man es erleben, daß die Hungerbezüge der unteren Angestellten als unangemessen hohe Bezüge bezeichnet werden, weil sie nämlich den bankerotten Zuständen der Bank nicht angemessen sind. Auf jeden Fall wird hier das Prinzip der Vertragsheiligkeit durchbrochen. In dieser vorsichtigen Form fängt man an zu erklären, auch Monatsverträge können durch das Gesetz aufgehoben werden, und dann kommen die Tarifverträge an die Reihe. Und wenn sich die Arbeiter dagegen stellen werden, wird man ihnen sagen: Euere Vertreter haben ja damals selbst zugestimmt, daß dieses Prinzip durchbrochen wird, heute könnt Ihr Euch nicht mehr auf dieses Prinzip berufen. So bedeutet also dieses Gesetz einen neuen Schlag gegen die Arbeitenden. Es ist ein Gesetz, welches die breiten Massen täuschen und betrügen will, als ob man ihnen eine Erleichterung bringen würde. Die wirtschaftliche Lage wird durch dieses Gesetz nicht erleichtert werden, keine Zinssenkung wird durchgeführt werden und kann auch nicht. Das ist genau der demagogische Schwindel, wie wenn die Faszisten mit der Brechung der Zinsknechtschaft hausieren gehen. Aber was wirklich kommen wird, wird sein, daß die kleinen Institute verhindert werden, den Bauern, den Kleingewerbetreibenden gewisse Erleichterungen im Kreditwesen zu gewähren, damit die großen Banken umsomehr wuchern können, eine Erschwerung der Lage dieser kleinen arbeitenden mittleren werktätigen Schichten des Volkes und was kommen wird, wird ein Durchbruch sogar dieser demokratischen Schwindelverfassung und die Einführung faszistischer Verfassungsmethoden, zunächst einmal auf einem ganz bestimmten Gebier sein, um auf diesem Wege weiterschreiten zu können. Deswegen ist es notwendig, daß die breiten Massen draußen den gefährlichen Charakter dieses Gesetzes erkennen und dementsprechend diesem Gesetz den schärfsten Widerstand entgegensetzen. (Potlesk komunistických poslancù.)

2. Øeè posl. Windirsche (viz str. 17 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Es ist notwendig, auch von unserer Partei zum vorliegenden Gesetzentwurf einige Worte zu sagen, und zwar deswegen, weil wir ihn als Vertreter der Landwirtschaft begrüßen. Andererseits verschließen wir uns aber auch nicht gewissen Befürchtungen, denn es erscheint sehr fraglich, ob die Erwartungen, die an das Gesetz geknüpft werden, auch tatsächlich in Erfüllung gehen. Begrüßt wird diese Gesetzesvorlage aus dem Grunde, weil von ihr gewisse Erleichterungen für die Landwirtschaft erwartet werden. Diese Erleichterungen sind unbedingt notwendig, denn die Not, die auf die Landwirtschaft drückt, ist ungeheuerlich. Nach außen hin ist sie sichtbar in den gesunkenen Preisen für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Betrachtet man die Preishöhe für die einzelnen landwirtschaftlichen Erzeugnisse, so ist allgemein festzustellen, daß die Preise im Verlaufe der letzten Jahre katastrophal gesunken sind. Dies trifft zu für die Preise für Getreide, für Flachs, für Vieh, und in allerletzter Zeit sind zu den im Preise stark zurückgegangenen Erzeugnissen auch noch die Milch und ihre Produkte gekommen.


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