Pátek 24. února 1933

Es gab einmal Zeiten, wo auch für die Bankbeamten etwas vom Tische ihrer reichen Direktoren abfiel. Die Zeiten sind längst vorbei. Die meisten Bankbeamten sind zu recht mittelmäßig gezahlten Beamten herabgesunken, die um ihre Existenz zittern. Wir halten eine Herabsetzung ihrer Gehälter, ein Durchbrechen ihrer Kollektivverträge für ganz und gar nicht nötig. Die sanierten Banken erhielten im Laufe der Jahre aus öffentlichen Mitteln nicht hunderte von Millionen, sondern Milliarden. Erst im Herbst 1932 strichen sie wieder 600 Millionen Kronen solcher Gelder ein. Wozu denn? Etwa zu dem Zwecke, damit ein paar junge Bankdirektoren riesige Pensionen und Abfertigungen erhalten können? Nein, diese öffentlichen Gelder müssen in erster Linie wieder der Öffentlichkeit zugute kommen u. zw. dadurch, daß die Schuldzinsen wesentlich zu erniedrigen sind. Die Schuldzinsen können also ermäßigt werden, ohne die Einleger, ohne die Bankbeamten zu schädigen.

Nun einige Worte zum Einlagenzins: Daß es Geldinstitute gibt, die für Einlagen zu hohe Zinsen zahlen, ist richtig. Es ist zu begrüßen, daß dieses Gesetz die Möglichkeit gibt, gegen solche Kassen vorzugehen. Warum werden die Einlagen immer wieder höher verzinst? Vor allem deswegen, weil die einzelnen Geldinstitute bei ihrer Jagd nach neuen Einlagen erhöhte Zinse in Aussicht stellten. Viele Kassen wurden durch den Staat genötigt, sich an dieser Jagd zu beteiligen. Wenn sich Staatspapiere und Kassenscheine mit mehr als 6% verzinsen, dann konnten die Geldinstitute nicht 3 % bieten. Es ist für den Patriotismus gewisser Kreise bezeichnend, daß sie dem Staat nur dann Geld borgen, wenn sie hiefür übermäßig gut bezahlt werden.

Der Abbau dieser staatlichen Konkurrenz ist die erste Voraussetzung für den Abbau der Einlagenzinsen. Dieser Abbau ist - das muß zugegeben werden - sehr schwer. Die Konvertierung der Staatspapiere - wie in England und Frankreich - ist bei uns derzeit nicht leicht möglich, weil der Staat die zur Konvertierung nötigen Riesenbeträge nicht hat, aber auch deswegen nicht, weil unsere Renten, gemessen an ihrem Vorkriegswert, ohnehin schon entwertet sind. Ähnliches gilt von jenen Papieren, die an Stelle der Kriegsanleihe als Ersatzpapiere ausgegeben worden sind. In erster Linie verlangen wir: Es geht nicht an, daß wir zu einer Zeit, wo wir eine Million Arbeitsloser haben, weiterhin ans Ausland für ausländische Kapitalisten riesige Beträge zahlen sollen. Unsere Regierung muß trachten, eine teilweise Streichung des Kapitals und eine Herabsetzung der Zinsen zu erlangen.

Wir sprechen uns gegen eine lineare Senkung des Einlagenzinses aus, weil dadurch die Kaufkraft breiter Schichten der Bevölkerung sehr geschwächt werden müßte. Eine radikale Senkung würde große Gefahren heraufbeschwören: Werden für Einlagen nur ganz wenige Prozente gezahlt, dann geben viele Sparer ihr Geld ab und thesaurieren es Verliert die Kasse große Einlagen, dann kann sie keine Kredite geben, dann ist sie genötigt, so und soviel Kredite zu kündigen.

In der jetzigen schweren Zeit, wo viele Kreditsucher entweder gar kein Geld oder nur sehr teures Geld auftreiben können, in dieser Zeit blüht der Weizen gewisser Kreditvermittler. Besonders auf die schwer verschuldeten Landwirte werden Agenten losgelassen, die billiges Auslandsgeld versprechen. Diese Leute arbeiten gewöhnlich so: Der Kreditsucher gibt in einer ausländischen Zeitschrift ein Inserat auf; nach kurzer Zeit bekommt er - gegen Nachnahme von 20 RM - die eingelaufenen Offerte. Ich habe festgestellt, daß ein kleines südmährisches Landpost amt in ganz kurzer Zeit etwa 20 solcher 20 RM-Sendungen ausgefolgt hat. Gehen dem Kreditsucher noch nicht die Augen auf, dann schreibt er einem der offerierenden Geldvermittler. In der hektographierten Rückantwort, die sehr zuversichtlich gehalten ist, werden zunächst verschiedene Beilagen gefordert, später die Spesen zu bezahlen. Zu guterletzt schreibt der ausländische Geldvermittler, er könne wegen der Devisensperre das Geld leider nicht überweisen. Der unglückliche Kreditsucher ist um eine Erfahrung reicher und um einige hundert Kronen ärmer.

Zu dieser Sorte sind auch Agenten gewisser - ich sage "gewisser" - Bausparkassen zu rechnen. Ich habe schon vor 2 Jahren ein Bausparkassengesetz nach dem Muster Englands, Deutschlands und Österreichs verlangt. Bei dieser Gelegenheit sei es nochmals urgiert.

Noch eine dritte Kategorie muß hier besprochen werden. Ihr Typus ist die Nikolsburger Landwirtschaftliche und Handelsbank. Daß sie, eine Kleinbank, samt Nebenspesen mehr als 12% verlangte, wurde gerichtlich festgestellt. Zu welcher Sorte von Geldinstituten diese Bank gehört, kann man daraus ersehen, daß sie laut Inseraten Einlagen mit 6.5 % verzinste. Durch eine einzigartige Verschachtelung der Bank mit einer Advokatenkanzlei erhöhen sich die Auslagen für Darlehen ganz bedeutend. Der Präsident dieser Bank, Dr. Knöpfmacher, ist zugleich Advokat. Seine Bank ist ebenerdig untergebracht, seine Advokaturskanzlei hat er im I. Stock etabliert. Ein Urteil des Znaimer Kreisgerichtes spricht sehr richtig von einer dem Schuldner abträglichen Wirkung der Doppelstellung des Gläubigers als Advokat und Bankpräsident. Wie wirkt sich diese Doppelstellung aus? Daß zunächst die Kontis jener Leute, die der Landwirtschaftlichen und Handelsbank verfallen sind, lavinenhaft wachsen. Der Bankpräsident Dr. Knöpfmacher berechnet Zinsen und Bankspesen, der Advokat Dr. Knöpfmacher berechnet Advokatenspesen. Da zitierte Urteil des Kreisgerichtes Znaim sagt: "Es kann Geschäfte geben, die dem Staatsanwalt zwar keine Handhabe zum Eingreifen bieten, die aber doch von der öffentlichen Meinung als Härte und Schonungslosigkeit moralisch verurteilt werden." Eine feine Akquisition dieser Advokaten-Bank G. m. b. H. mit einem lockenden Titel ist ein gewisser Buøiè. Der kaufte bei einer Exekution eine Kuh für 350 Kè. Diese Kuh verschacherte er sofort demselben Bauern für 800 Kè. (Rùzné výkøiky.) Der Bauer gab statt der 800 Kè einen Wechsel, der von der Landwirtschaftlichen und Handelsbank - Dr. Knöpfmacher also - eingeklagt wurde. Buøiè geht neuerlich zum Bauern und verlangt bare 800 Kè. Der Bauer, der wieder nicht zahlen kann, borgt sich bei einem Kaufmann das Geld aus, wobei Buøiè bürgt. Nach einiger Zeit taucht Buøiè wieder beim Bauern auf, und verlangt diesmal als Bürge 800 Kè. Als der Bauer wieder nicht zahlen konnte, nahm ihm Buøiè die Kuh aus dem Stall und verkaufte sie einem Fleischer für 900 Kè. (Hört! Hört!) Bei der Gerichtsverhandlung sagte ein Richter, er wundere sich gar nicht, wenn solche Unruhen entstünden, wie in der Slovakei. Ich frage Sie, meine Herren: Wird das vorliegende Gesetz dem Staatsanwalt, dem Finanzminister, dem Geldbeirat und dem Bezirkshauptmann die Möglichkeit geben, mit solchen Parasiten fertig zu werden? Wie viele Leute kamen weinend zu mir, die das Unglück hatten, in jenes Bankhaus zu geraten, das bezeichnenderweise zwischen dem Nikolsburger Gericht und dem Grundbuch liegt. Von dieser Tribüne aus lenke ich die Aufmerksamkeit der Behörden auf diese Nikolsburger Bank. Beim Gericht und beim Steueramt ist zu erfragen, wie viele Exekutionen, wie viel Elend durch diese Bank verschuldet worden ist.

Leider muß ich mich noch mit einem südmährischen Geldinstitut beschäftigen, mit der Znaimer Gewerblichen Kreditkasse. Sie löste dem Znaimer Kunstdüngerhändler Bochowansky einen Wechsel im Betrage von 150.000 Kè ein, ohne sich nach der Bonität eines gewissen Freudensprung zu erkundigen, der diesen Wechsel unterschrieben haben soll. In Wirklichkeit war die Unterschrift gefälscht worden. Später wurden diese Freudensprung-Wechsel durch Hunderte von Bauernwechseln ersetzt. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Roudnický.)

Merkwürdig ist, so schrieb ich am 15. März 1932 dem Herrn Justizminister Dr. Meissner, daß Rochowansky die fälligen Wechsel niemals in barem einlöste, sondern immer durch neue Wechsel. Nicht nur dies mußte der Geldanstalt auffallen, sondern auch die Tatsache, daß niemals einer der Landwirte, deren Wechsel präsentiert worden waren, beim Kassenschalter erschien. Es mußte doch auffallen, daß alle diese Wechsel auf runde Zahlen abgerundet waren. In dem Brief heißt es weiter: Die Beamten und Funktionäre dieser Kasse sind durchwegs inheimische. Sie kennen entweder selbst die Landwirte, deren Wechsel bei der Kasse eingereicht worden waren, oder aber sie hätten leicht die Möglichkeit gehabt, sich über diese Landwirte zu erkundigen. Und da hätte es diesen Herren doch auffallen müssen, daß Landwirte, die nicht einmal fünf Metzen Feld besitzen, doch unmöglich soviel Kunstdünger brauchen, wie ein Landwirt mit 150 bis 200 Metzen.

Die Kasse borgte dem vermögenslosen Rochowansky viele hunderttausende Kronen. Endlich erreichte ihn das Schicksal, er wurde am 6. Feber 1932 wegen seiner Wechselfälschungen verhaftet. Noch am Tage der Verhaftung nahm die Gewerbliche Kreditkasse von Rochowansky für 80.000 Kè Bauernwechsel an. Rochowansky wurde vor kurzem vom Znaimer Kreisgericht verurteilt. Die Gewerbliche Kreditkasse, die nicht nur wegen des Rochowansky, sondern auch aus anderen Gründen passiv wurde und schon seit Jahren passiv war, mußte liquidieren. Sie wird, falls alle Bedingungen erfüllt werden, von der Znaimer Sparkasse, einem alten seriösen Institut, übernommen werden, dem von Prag aus zur Deckung der damit verbundenen Verluste Beträge zur Verfügung gestellt worden sind. Für jene Leute, die mitgeholfen haben, die Gewerbliche Kreditkasse zugrundezurichten, kam das Bankengesetz und das heutige Gesetz leider zu spät. Auch jene Revisoren glauben sich von der Verantwortung drücken zu können, die all die Schlampereien und Unterlassungen in diesem Institut nicht nur nicht gesehen haben, sondern ihre Revisionsberichte sogar in ein Loblied ausklingen ließen. Unsere südmährische Bevölkerung kann nicht glauben, daß jene Bauern, die leere Wechselblankette unterschrieben haben, dafür vielleicht um Haus und Hof kommen sollen, während andere Leute ohne Strafe ausgingen. Diese Bauern sagen sich: Es gibt nicht nur ein Wechselrecht, in jedem von uns lebt ein unverdorbenes natürliches Rechtsgefühl und Rechtsbewußtsein, und das besagt uns, daß nicht nur wir Bauern und die Kasse, sondern vor allem jene Funktionäre und Beamten, die an der Gebarung hauptschuldig sind, zur teilweisen Deckung des Schadens herangezogen werden sollen. Diese gesunde, durchaus gerechtfertigte Forderung, findet übrigens im Urteil gegen Rochowansky eine Stütze. Es heißt dort, daß durch die Geschäftsgebarung in der Gewerblichen Kreditkasse Rochowanskys Betrügereien zum Großteil erleichtert wurden.

Die Grundtendenz des Gesetzentwurfes, die Schuldzinsen zu ermäßigen, begrüßen wir und wir werden jede Aktion, die diesem Ziel ehrlich dient, unterstützen. Die bisherige Tätigkeit der Regierung, die bei anderen die Zinsen senken will, aber selbst 7% Verzugszinsen rechnet, läßt leider verschiedene Zweifel in uns aufkommen. Es scheint fast, als ob dieses Gesetz nichts anderes wäre als eine Augenauswischerei, eine schöne Geste. (Výkøiky posl. dr Hanreicha.) Einer Regierung die vor 3 Jahren zwei zusammenbrechenden Banken 300 Millionen Kè zu 2% borgte, es aber abgelehnt hat unseren Klubantrag durchzuführen, der Landwirtschaft 300 Millionen Kronen zu 3% zu borgen, einer solchen Regierung trauen wir nicht zu, daß sie das Zinsenproblem lösen kann und will. Sollte vielleicht das Ende der großangelegten Aktion darin bestehen, daß die Schuldzinsen um 1/2% ermäßigt werden, während auf der anderen Seite die Steuern fortgesetzt erhöht werden, dann wäre das gar keine Lösung. Nicht nur die Schuldzinsen müssen radikal abgebaut werden, das gleiche gilt auch von den ungeheueren Steuern. Wird hier nicht ganze Arbeit geleistet, dann werden noch mehr Existenzen zusammenbrechen, dann wird die Arbeitslosigkeit weiter steigen und der politische Radikalismus noch mehr Menschen verwirren. Das Heer der Schuldner braucht keine schönen Gesten, keine schönen Versprechungen, dieses Millionenheer will Taten sehen. In diesem Sinne wird unser Klub für den Gesetzentwurf stimmen. (Potlesk.)

3. Øeè posl. Geyera (viz str. 19 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Unter den Erklärungen, die nach der Umwandlung des Kabinetts Udržal zu verschiedenen Gelegenheiten abgegeben wurden, ist auch jene hervorzuheben, die der gegenwärtige Regierungschef Ministerpräsident Malypetr nicht nur gegenüber Pressevertretern, sondern auch gegenüber verschiedenen Verbänden und insbesondere den Koalitionsparteien abgegeben hat, die darauf abzielen, zur Erleichterung der wirtschaftlichen Not eine Zinssenkung herbeizuführen. Immerhin, wenn auch zwischen diesen Äußerungen und dem heutigen Augenblick viele Wochen verstrichen sind, kann man aus diesen Erklärungen den Ernst ersehen, womit der neue Regierungschef den Verhältnissen gegenübertritt. Man hat aber auch gefunden, daß erstmalig von Regierungsseite auf die Unhaltbarkeit der Diskrepanz zwischen dem Einleger- und dem Gläubigerzins hingewiesen wurde und hat es begrüßt, daß man sich von der Regierung aufschwang, diesem Mißverhältnis entgegenzutreten.

Wenn ich nun eingangs schon feststellen muß, daß die Regierungsvorlage Druck Nr. 2154 mich nicht befriedigen kann, so glauben Sie nicht, daß ich mich mit dem Prinzipe in Widerspruch befinde, sondern im Widerspruch nur mit der Art und Weise, wie man das Ziel erreichen will. Da muß ich meine größten Bedenken aussprechen und sogar fest behaupten, daß der Versuch in dieser Hinsicht scheitern muß. Nicht nur, daß diese Absicht reichlich zu spät kommt, wo die Wirtschaft mehr als auf die Hälfte, in vielen Dingen auf ein Drittel, ja in manchen Zweigen auf ein Viertel und noch weniger zusammengeschrumpft ist, nicht nur, daß man zwei Jahre zugesehen hat, wie dieser Schrumpfungsprozeß sich vor unseren Augen vollzogen hat, muß insbesondere darauf verwiesen werden, daß im Gegensatz zu diesem guten Willen des Ministerpräsidenten andere führende Minister die gute Absicht, die sich in diesem Gesetzentwurf andeutete, durch entgegengesetzte Äußerungen in Bezug auf andere Teile der Wirtschaft nicht nur eliminiert, sondern ins Gegenteil gekehrt haben. Ich verweise ferner auf die Äußerungen des Herrn Professor Brdlík in der Gesellschaft für landwirtschaftliche Forschung, der neuerdings die Abschaffung der Disparität und Herstellung der Preisübereinstimmung zwischen landwirtschaftlicher und industrieller Produktion gefordert hat. Ich verweise darauf, daß auch der Herr Ernährungsminister eine neue Aktion beabsichtigt, die nicht anders ausfallen kann, als mit einer erzwungenen Festsetzung gewisser Preisverhältnisse. Aus diesen Außerungen muß man die Fortsetzung der Deflation als die Gesamttendenz ableiten, daß die Absichten der Regierung so widersprechend sind, daß sie zum Schluß auf das wichtigste Mittel unserer Wirtschaft, auf das Geld, verheerend einwirken müssen.

Wenn ich gesagt habe, es ist zu spät, so ist es doch nicht zu spät gewesen, um die Aktionen in anderen Staaten zu verfolgen, die in ähnlicher Weise, wie der vorliegende Entwurf dem Zinsproblem beikommen wollten und zugleich auch hinzuweisen, daß die normativen Zwangsmaßnahmen sich wohl scheinbar auf dem Papiere gut ausnehmen, aber in der Praxis vollständig versagen werden. Vor mehr als Jahresfrist, ich glaube es sind jetzt 2 Jahre her, ist vom Präsidenten Hoover der ehemalige Journalist und Volkswirtschaftler John Cox zum Zinssenkungskommissär mit absoluter Machtvollkommenheit ausgestattet worden, mit einer größeren Machtvollkommenheit als sie selbst hier in den Sanktionen dieses Entwurfes enthalten ist. Nach ungefähr dreimonatiger Tätigkeit wurde er abberufen, weil sein und seiner Kommissäre Erscheinen und weil seine Maßnahmen zu einem fluchtartigen Rückzug nicht nur des Kaufmannsgeldes sondern auch des Kreditgeldes geführt haben, und die Thesaurierung in einem Umfang vorwärts getrieben wurde, daß die erschreckenden Folgen nach 3 Monaten soweit gediehen waren, daß der Herr Kommissär und seine Bevollmächtigten verschwinden mußten und mit ihm seine Vollmachten. Und wer sich erinnert, daß der Preiskommissär von Deutschland Dr. Gördeler ein ähnliches Scheitern seiner Mission nach wenigen Wochen konstatieren mußte, und der Regierung selbst seine Abberufung vorschlug, und wer sich in Erinnerung ruft, daß man in Österreich ebenfalls in kurzer Zeit zum selben Fiasko gelangte, der muß sich fragen, warum denn bei uns, nachdem diese Experimente so schnell die Unmöglichkeit, auf dem Wege von Zwangsmaßnahmen zu einem positiven Ergebnis zu kommen, überall erwiesen haben, dieselben wiederholt werden. Wahrscheinlich nur aus dem Grunde, der gestern auch vom Abg. Dr. Peters hervorgehoben wurde, um die Gemüter zu beruhigen, aber entweder ohne Erkenntnis der Wanrheit oder ohne den Mut, zu ihr sich zu bekennen.

Ich erinnere dann an die beiden Vorläufer des Vorjahres, zunächst an das Bankenaufsichtsgesetz und das Kleingeldgesetz. Wir haben bisher noch nicht viel gehört von den praktischen Erfolgen dieser Gesetze. Wir wissen aber, daß im Gefolge dieses Bankenaufsichtsgesetzes die Regierung hunderte von Millionen im negativen Sinne zur Bankensanierung aufgewendet hat, ich erinnere daran, daß wir das sogenannte Kleingeldgesetz bekamen, das zu einer Belebung der Wirtschaft führen sollte. Ich möchte die Referenten und Beamten der Ministerien heute aber auch daran erinnern und sie bitten, meine Stellungnahme zu diesem Gesetz nachzulesen. Dort werden sie finden, daß alles das, was ich damals vorausgesagt habe, eingetroffen ist. Es ist zu keiner Belebung, sondern zum weiteren Rückgang der Wirtschaft gekommen. Auch das heutige Gesetz wird vielleicht nominell auf dem Papiere auf naive Gemüter einen gewissen Eindruck machen. In der Praxis wird es geradeso unwirksam bleiben, ja was noch schlimmer ist, die heutige Wirtschaftslage wird damit nicht gebessert, sondern verschärft, das Übel verschlimmert, statt geheilt.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist als starres Diktat aufzufassen, das auf die natürliche En twicklung, auf den organischen Aufbau der Wirtschaft gar keine Rücksicht nimmt und mit Hilfe von Strafbestimmungen und mit Hilfe eines neugeschaffenen oder erweiterten Apparates gewisse Verfehlungen ahnden will, dabei aber in der gesamten Bevölkerung nur neue Rechtsunsicherheit und eine neue Krise des Vertrauens auslösen muß, die beide zusammengenommen geeignet sind, die Ursache unserer heutigen Krise, die gesamte Deflationspolitik noch weiter zu verschärfen, also den Teufel mit Belzebub auszutreiben.

Zum Beweise werde ich bei den einzelnen Bestimmungen des Gesetzes die Gelegenheit nehmen, diese Meinung noch weiter zu unterstreichen.

Wenn hier immer wieder darauf verwiesen wird, daß die Spannung zwischen Soll- und Habenzinsfuß unerträglich ist, muß man eben diesen Dingen auf den Grund gehen und darf sich nicht damit begnügen, einfach anzuordnen, in welchem Maße diese Spannung verringert wird. Denn alle diese Zwangsgesetze, die wir in den letzten Jahren beschlossen haben, stehen im Gegensatz zu den inneren natürlichen Gesetzen der Wirtschaft und haben sich als eine Fehlmaßnahme, als eine Maßnahme ohne positives Ergebnis herausgestellt. Wenn ich zur Bekräftigung dessen auf die Begleiterscheinungen, auf die autarken Bestrebungen auf allen Gebieten unserer Wirtschaft hinweise, und diese wie immer auch heute ablehne, will ich damit nur unterstreichen, daß alle diese Zwangsgesetze, weil sie fremd sind der inneren organischen Entwicklung und den natürlichen Gesetzen von Angebot und Nachfrage, eben keine Wirkung auslösen konnten, und wenn ja, diese Wirkung nur im negativen Sinne eintreten konnte. Ich verweise hier auf die Zollgesetzgebung und auf die Kompensationen, und wenn ich mir in Erinnerung halte, was von den antragstellenden Parteien erhofft wurde, ein Weizenpreis von 180, ein Kornpreis von 150 Kè, und wenn ich konstatiere, daß z. B. der Weizenpreis an der Börse mit 150 und der Kornpreis nur mit 80 notiert, zeigt sich nicht nur die Unwirksamkeit der Zölle, sondern in Verbindung mit dem übrigen Auswirken der Autarkie eine derartige Lähmung des Binnenmarktes, daß aus dem fallenden Kaufvolumen der Inlandsbevölkerung der Preissturz trotz aller Zollsicherungen, trotz aller Kompensationsbehinderungen eintreten mußte. Und ein solcher Preissturz in den Zinssätzen kann nicht eintreten, solange nicht die Deflationspolitik bekämpft wird, weil ja die natürliche Annäherung der Zinssätze solange nicht eintreten kann, als in der Hortung des Geldes, in der Verlangsamung der Umlaufsgeschwindigkeit, in der Verringerung des Kaufvolumens das Entgegengesetze ausgelöst wird: Mangel des Geldangebotes, erhöhte Zinssätze. Und wenn Sie Strafen einführen, wird das Geld noch mehr vom Markte verschwinden und nur auf dem Umweg über die Winkelbanken wird es trotz dem § 18, den Sie heute einführen, zu erhalten sein. Jeder weiß das Beispiel notleidender Wirtschaftsbetriebe, die sich um jeden Preis, auch um den höchsten Preis eventuell später auf sie entfallender Strafen das Geld verschaffen. Bekommen sie es nicht auf direktem Wege, so bekommmmen sie es auf indirektem Wege. Und es gibt keine Staatsmacht, die hinter jedem Vermittler einen Polizisten stellen kann. Infolgedessen wird gerade der unlautere Wettbewerb erst recht hervorgerufen, statt durch diese Vorlage bekämpft zu werden.

Wenn ich eingehe auf eine kurze Besprechung des vorlieg enden Textes, möchte ich konstatieren, daß die Textierung eine derart verwirrende ist, daß die etwaigen Beziehungen auf vorausgehende Gesetze sowie auf Paragraphen anderer oder vorausgegangener Gesetze eine Orientierung überhaupt unmöglich machen. Ich habe mir die Mühe genommen und habe gestern die bezughabenden Gesetze nachgesehen und keine Beziehungen gefunden zwischen den zitierten Paragraphen hier und den zitierten Gesetzen und Absätzen der vorausgegangenen Gesetze. Es wird die praktische Handhabung dadurch ungemein erschwert und die Unsicherheit dadurch erhöht. § 1 bestimmt, daß für den Wettbewerb auf dem Gebiete des Geldwesens Grundsätze der "guten Sitten" hinsichtlich des Zinsübereinkommens jeder Art festzustellen seien und daß die vom Geldbeirat festgesetzten Grundsätze von der Regierung anerkannt, mit ihrer Zustimmung abgeändert oder aufgehoben werden können. Auf diesen einzigen Satz, daß der Geldbeirat die guten Sitten feststellen soll, baut sich nun das ganze Gesetz auf. Es findet sich im ganzen weiteren Text aber auch nirgends ein Bezugsparagraph zu den früheren Gesetzen, irgendein Anhalt, was unter dem Sammelbegriff "gute Sitten" gedacht und gemeint ist. Es bleibt infolgedessen der späteren Auslegung des Geldbeirates überlassen, diesen Begriff zu umgrenzen, ihn mit einem Inhalt auszustatten oder die guten Sitten zu definieren. Dieses eine oder diese zwei Worte sind der Kern des ganzen Gesetzantrages. Die übrigen Paragraphe umfassen weiter nichts als eine darauf bezogene Umgrenzung der Sanktionen. Hiezu fehlt, um mich anders auszudrücken, eine Interpretation durch einen "Knigge der Wirtschaft". Das Parlament erteilt dem Geldbeirat Blankovollmacht. Dieser Blankovollmacht, wenn sie ausgenützt wird, tritt die Regierung bei, aber auch bezüglich der Abänderung wissen wir nicht, was die gute Sitte erheischt. Hier ist der grundlegende Mangel des ganzen Gesetzes zu erblicken. Ich will nicht mit Vorwürfen kommen, aber mir scheint, daß, wenn man den Geldbeirat, in welchem die großen Institute mit ihrem Einfluß überwiegen, mit einer Funktion betraut, man das tut, was man im Volksmund so charakterisiert: "Man macht den Bock zum Gärtner". Sie können von einer Fleischergenossenschaft nicht verlangen, daß sie aus ethischen Gründen sich den Ansichten des Tierschutzvereines gegen die Tierquälerei und Tierschlachtung anschließt und ihren Mitgliedern das Schlachten verbietet. Sie können vom Geldbeitrat nicht verlangen, die guten Sitten so aufzufassen wie der Schuldner, weil das hieße, in den Interessenkreis der Geldleute einzugreifen. Wenn sich also die Regierung um die Interpretation drückt, wenn sie nicht selbst sagt, was die guten Sitten beinhalten, was sie damit verstanden wissen will, so ist das dasselbe, was gestern Koll. Peters fehlende "Zivilcourage" genannt hat. Man schiebt den Kern zur Lösung auf eine andere Gruppe ab. Und selbst wenn dem Geldbeirat diese Courage fehlt, wird er erst von der Regierung aufgefordert, Vorschläge zu erstatten, und erst dann, wenn er es abermals nicht tut, dann setzt die Regierung selbst die Wettbewerbsnormen fest, was also einer Vertagung auf weite Si cht gleichkommt. Darüber können Wochen und Monate vergehen, da zum Geldbeirat auch in verschiedenen Punkkten der Bankrat der Nationalbank hinzugezogen wird. Es ist das schon eine derart zeitliche Differenzierung, daß man nicht damit rechnen kann, daß dieser Geldbeirat schnell amtiert, besonders dann, wenn auch der Wirtschaftsbeirat einberufen wird und neben dem Geldbeirat von 30 Leuten dem Bankrat von 18 Personen - er kann auch verringert werden auf 9 Personen - 180 Leute des Wirtschaftsbeirates treten; dann ist die praktische Vertagung ad kalendas graecas gegeben, und wenn diese verschiedenen Gruppen sich endlich über den "Sinn" der guten Sitten einigen werden, so glaube ich nicht, daß praktisch dieser Zeitpunkt erlebt wird. Wir beschließen also ein Gesetz in dem guten Glauben, wenn sie hinzufügen, daß dieser gute Glaube praktisch nie erfüllt wird.

Ferner sagt die zweite Bestimmung, daß Beschwerden wegen Verletzung des Wettbewerbes dem Zentralschiedsorgan vorzulegen sind, also neben dem Beirat eine neue Körperschaft mit weitgehender Funktionsgewalt. Über die Beschwerde ist innerhalb eines Jahres zu entscheiden. Die Regierung oder die antragstellenden Parteien haben das Gefühl gehabt, daß das Ding nicht so geschwind geht. Was hat das aber zur Folge, wenn schon Schäden aufgetreten sind und der Geschädigte unter Umständen ein Jahr warten muß, bis die Beschwerde überhaupt behandelt wird! Dann werden weitere Jahre vergehen, ehe über die Beschwerde entsieden wird und die Schuldigen zur Verantwortung gezogen werden. Es ist unerfindlich, warum eine derart lange Frist von einem Jahr angesetzt ist. Vielleicht um in gewissen Präzedenzfällen auf diese Weise die Schuld in Vergessenheit zu bringen, weil gewöhnlich der Geschädigte nicht die Mittel hat, den Kampf gegen den Schädiger aufzunehmen.

Die dritte Bestimmung ist meines Erachtens vollkommen untragbar: das Beschwerderecht besitzen nicht nur Geldinstitute und Geldunternehmungen, sowie deren Zentralen, sondern jedermann. Diese Bestimmung ist wahrscheinlich aus anderen Gesetzen übernommen, sie ist insbesondere im Gemeindegesetz enthalten. Ich will aus den Erfahrungen über das Beschwerderecht der einzelnen Bürger der Gemeinde meine Befürchtung ableiten, daß das zu einem argen Mißbrauch des Gesetzes führen kann, ja muß. Diese Bestimmung, daß jedermann, auch wenn er nichts mit einem Geldinstitut zu tun hat, wenn er niccht Darleher oder Geldnehmer ist, sich auf Gerüchte hin einmischen kann, eröffnet allen möglichen Denunziationen Tür und Tor. Das ist ein Freibrief für die Hunderte und Tausende von "Rebitzern" auf wirtschaftspolitischem Gebiet, um gewissen Personen, wenn sie nicht gefügig sind, einen Denkzettel anzuhängen. Es ist unerfindlich, warum jedermann, der mit den Dingen gar nichts zu tun hat, der weder direkt noch indirekt geschädigt ist, hier das Recht zu einer Beschwerde haben soll. Das ist eine Legitimation, die z. B. in manchen Gemeinden dazu führt, den gesamten Gemeindehaushalt zum Stillstand zu bringen. Wir haben ein klassisches Beispiel dafür in unserem Krankenhausbau in Karlsbad. Der Landesausschuß, die Bezirksbehörde, die Ärzteschaft, die Krankenkassen, alles drängt auf die Vollendung des Baues, aber bei jeder Ausschreibung und jedem Beschluß der Stadtvertretung, auch wenn er mit 42 Stimmen, einstimmig gefaßt wird, genügt es, daß irgendein Mißgünstiger einen Unbeteiligten auffordert, etwas Aufgesetztes zu unterschreiben, und damit die Fortführung und die Beendigung des Baues verhindert. Die Not des Krankenhauses, der Patienten und Ärzte wird verlängert und ein direkter europäischer Skandal inszeniert. Bei sorgfältiger Verhandlung hätte eine solche Bestimmung nie erscheinen können, sie hätte auf jene beschränkt werden müssen, die geschädigt wurden oder geschädigt haben.

Die Übertragung der Beschwerden an das Zentralschiedsorgan schließt das Einschreiten auf Grund der Bestimmungen des unlauteren Wettbewerbs nicht aus. Das heißt, neben dem Schiedsorgan werden auch die Gerichte aufgerufen, übrigens auch die Bezirksbehörde als Vollzugsorgan nicht nur des Schiedsorgans, sondern auch des Gerichtes, nicht nur zur Amtshandlung zugelassen und herangezogen, sondern auch mit Straffunktion betraut. Dadurch ist die Strafsanktion auf drei verschiedene Körperschaften aufgeteilt und es kann auch der Fall eintreten bei einer glücklichen Konstellation - daß ein Delikt dreimal bestraft wird. Ganz im Widerspruch mit dieser Bestimmung steht die Berufungsmöglichkeit. Aus der Bestimmung, daß jedermann, auch jeder Denunziant, jeder Rebitzer sein Mütchen kühlen kann, geht hervor, daß auch unnütze, unsachliche, unlautere Beschwerden kommen können. Der Betroffene, der zwar ein Jahr warten muß, bis über die Beschwerde entschieden oder diese behandelt wird, muß aber binnen 14 Tagen seinen Rekurs erheben, wenn er nicht um das Rechtsmittel kommen will. Im § 5 ist das Geschäftsgeheimnis durch die Einsichtnahme der staatlichen Organe, nicht nur des Schiedsorgans, sondern auch der Bezirksbehörden und Gerichte ermöglicht und damit das Geschäftsgeheimnis dauernd bedroht. Was das für einen schädlichen Einfluß auf die Sicherheit und das Vertrauen der Einleger in kleinen Orten haben kann und muß, ist klar. Nch dem § 6 tritt wieder die Teilung der Gewalt zwischen Schiedsorgan, Bezirksgericht und Ermittlungsverfahren ein. Ich konstatiere, daß das wiederholt in den Paragraphen aufgenommen ist. Etwas unerklärliches ist die Textierung,


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