Sehr geehrte Damen und Herren! Schon lange wußte man, daß die Regierung eine gesetzliche Regelung des Zinsfußes vorbereitet. Man wußte auch, daß sie damit auf den schärfsten Widerstand der Banken stieß. Jetzt endlich wird die Vorlage zur Verhandlung gestellt und entpuppt sich nur als ein schüchterner und ganz untauglicher Versuch, das Problem anzugehen. Eigentlich sind es ja zwei Gesetzentwürfe. Die Vorschriften über den Wettbewerb im Geldwesen - erster Teil und die angebliche Regelung des Zinsfußes - zweiter Teil, die miteinander fast gar nichts Gemeinsames haben und von denen der erste Teil vom Geldbeirat, der zweite Teil vom Finanzministerium ausgearbeitet wurde, so daß schon dadurch die Verschiedenheit deutlich ersichtlich ist.
Ehe ich in die Besprechung des Entwurfes selbst eingehe, ist es wohl notwendig, nach dem wirtschaftlichen Problem zu fragen, das durch die Vorlage geregelt werden soll. Die Tatsache kann nicht abgeleugnet werden, daß in den Jahren 1919 bis etwa 1923 auch bei uns eine Scheinblüte der Wirtschaft vorhanden war, die eine große Geldflüssigkeit nach sich zog. Die neuen Kreditinstitute wuchsen damals wie Pilze aus der Erde und auch die alten Anstalten gründeten allenthalben in jedem kleinen Nest Filialen. Diese vielen Stellen machten sich gegenseitig Konkurrenz, die bald auch insofern unlauter wurde, als sie sich die Kundschaft und die Einlagen unter dem Versprechen hoher Einlagszinsen gegenseitig abjagten und den Gewerbetreibenden, dem Handel und der Industrie Kredite geradezu aufdrängten, Kredite, welche damals schon vielfach für die einzelnen Schuldner zu groß waren. Das Risiko und die Höhe der seitens der Anstalten ihren Einlegern versprochenen Zinsen, schließlich auch der allgemeine Geschäftstaumel bewog die Anstalten auch ihrerseits, ihre Ansprüche recht hoch zu spannen. So kletterten die Debetzinsen in die Höhe, mit ihnen aber auch allerhand Provisionen und Spesen, so daß sich das Leihgeld hierzulande auf 12 bis 15 Prozent im Jahre stellte. Damals, als Handel und Wandel blühten, spürte man das alles nicht sehr. Es wurde verdient, man konnte zahlen. Hätte damals der Staat rechtzeitig seine Steuern vorgeschrieben und eingetrieben, so hätte er heute fast keine Steuerrückstände und die Steuerschuldner wären auch aller Last und Sorge ledig. Aber bald stellte sich mit der Deflation der wirtschaftliche Katzenjammer ein. Ein Betrieb nach dem anderen schloß die Pforten, wurde notleidend oder ging ganz zugrunde. Und das wirkte auch auf die Kreditanstalten zurück. Die hinausgegebenen Kredite froren ein oder sie wurden ganz wertlos. Die Verluste häuften sich. Auch eine ganze Reihe von solchen Geldanstalten brach zusammen, der Staat opferte Milliarden für die Bankensanierungen, ohne die Volksvertretung zu fragen oder ihr auch nur bis heute irgendeine Aufklärung zu geben. Trotzdem konnte die Insolvenzwelle bis heute nicht aufgehalten werden. Auch heute weiß niemand recht, welche Kreditanstalt hierzulande noch als gesund anzusprechen ist. Das Geld war inzwischen um das Dreifache im Wert gestiegen und mit ihm auch alle Schulden, Zinsen und Spesen. Trotzdem hielten die Kreditinstitute ihre Zins- und Provisionssätze nicht nur aufrecht, sondern erhöhten sie noch, weil sie auf diese Weise hofften, die Verluste und die maßlos erhöhte Regie hereinzubringen. Ganz gleich, ob kartelliert oder nicht, betrieben sie eine eigene Geldpolitik und kümmerten sich nicht um die Zinspolitik der Nationalbank. Aber auch die Staatsfinanzverwaltung sah dem allen untätig zu. Minister Engliš schaffte zwar gewaltsam die Contremine in Staatspapieren auf der Prager Börse ab, derzeit aber geschieht schon lange nichts mehr um den Kurs der staatlichen Anlagepapiere mit hohen Zinssätzen zu heben, d. h. es treibt heute auch die Staatsfinanzverwaltung den Einlgenzinsfuß und mit ihm automatisch den Debetzinsfuß in die Höhe. Sie gehört also heute ebenfalls mit auf die Anklagebank. Die und der allgemeine Wirtschaftsverfall hatte schließlich jenen traurigen Zustand zur Folge, den wir heute insbesonders in unserer sudetendeutschen Heimat sehen, wo bereits wirtschaftlich die Ruhe des Friedhofes eingetreten ist. Und doch gäbe es noch dann und wann die Möglichkeit, diesen oder jenen Betrieb, oder ein Gewerbe zu erhalten, oder sogar ein stillgelegtes Unternehmen wieder in Gang zu bringen, wenn es möglich wäre, diesem billigen und ruhigen Kredit zu verschaffen. Dies gilt in besonderem Maße von unseren Selbstverwaltungskörpern, die noch im heurigen Jahre zusammenbrechen müssen, wenn sie nicht Hilfe finden. Heute haben die Banken, Sparkassen und auch andere Geldanstalten ungezählte Millionen als liquide Gelder liegen. Ihnen tragen sie fast oder gar keinen Nutzen, für die Werte schaffende Wirtschaft sind sie aber nicht zu haben. Jetzt ist auf einmal kein Gewerbebetrieb, keine Liegenschaft sicher genug, um als Pfand für ein Darlehen angenommen zu werden. Es werden Kredite rundwegs verweigert, und wenn sie schon gegeben werden, so werden sachliche und persönliche Deckungen in einem Ausmaße verlangt, das weder sachlich begründet ist, noch in den meisten Fällen auch geleistet werden kann. Jetzt in der schlechesten Zeit soll der Schuldner von 1920, dem das Geld geradezu aufgezwungen wurde, der von der Bank seinerzeit zu übergroßen Investitionen verleitet wurde, ungeheuere Deckungen nachschaffen. Das kann er nicht. Und da dreht ihm die Bank erbarmungslos den Kragen ab. Vielfach und in gewisser Beziehung mit Recht beruft sich die Bank auf das jüngste Bankengesetz, dessen wirtschaftliche Schädlichkeit wir ja seinerzeit schon vorausgesagt haben. Die letzte Zinsermäßigung der Nationalbank haben einige Geldanstalten sofort mit der Erhöhung ihrer Provisionen und Spesen beantwortet. So werden die Geldanstalten, die Handel und Wandel unterstützen sollen, zu Vampyren der Wirtschaft. Aber auch der Staat gehört dazu. Im § 15 der Vorlage findet sich der naiv schöne Satz: "Sofern dies außerordentliche Wirtschaftsverhältnisse erheischen." Nun, ich glaube, wir sind mitten drin in diesen außerordentlichen Wirtschaftsverhältnissen und brauchen, ja dürfen gar nicht noch auf schlechtere warten. Nicht nur die Erzeugungs- und Konsumptionswirtschaft ist in einer heillosen Unordnung, sondern auch die Kreditwirtschaft. In solchen Zeiten ist es notwendig, auch den Gang der Wirtschaft zu regeln. Dazu gehört auch die Höhe des Aktiv- und Passivzinsfußes. Ich weiß, daß die liberale Wirtschaftsauffassung sich heftig gegen einen autoritativen Eingriff sträubt und daß mit ihr die Interessen der Banken Hand in Hand gehen. Ich weiß aber auch, daß sich nur in normalen Zeiten die Wirtschaft nach den Regeln von Angebot und Nachfrage richtet und daß in unruhigen Zeiten, so wie wir sie jetzt erleben, noch eine ganze Menge anderer Kräfte Einfluß gewinnen, von denen Eigennutz, Profitgier und Mißbrauch der eigenen starken wirtschaftlichen Position nicht die letzten sind. Es gilt, diese Kräfte zurückzudrängen, auch was die Höhe des gegebenen und genommenen Zinses beträgt. Gewiß werden Geldanstalten, insbesondere die Banken, einen solchen Versuch mit dem Hinauswurf einer ganzen Menge kleiner Beamten beantworten wollen. Aber man kann ihnen entgegenhalten, daß es hoch an der Zeit wäre, daß sich ihre Leiter, die auch heute noch Millionen jährlich an Gehalt und Tantiemen beziehen, und die vielen anderen Bankfunktionäre mit ihren Einkünften von mehr als 100.000 Kè im Jahre endlich bewußt werden, daß unter Umständen auch für sie die zwölfte Stunde schlagen wird und sie vielleicht nicht mehr viel Zeit zu verlieren haben werden; daß sie demnach endlich bescheidener werden und sich die armen Staatsbeamten zum Muster nehmen sollen, die, bereits auf einem Bettel gesetzt und vor einer ganz ungewissen Zukunft stehend, doch noch ihren Dienst versehen.
Wenn daher eine Regiekürzung notwendig wird, so fordern wir, daß die kleinen und mittleren Angestellten davon verschont werden. Im früheren Regierungsentwurf gab es einen § 17, der den Banken den Abbau der Angestelltengehälter durchaus gestattete. Im Regierungsentwurfe fehlte er. Dann ist er wieder als neuer Abs. 4 des § 15 aufgetaucht. Und jetzt hat sich die Regierungsmehrheit auf die im § 15, Abs. 3 und 4, enthaltene Formel geeinigt. Die Formel ist aber noch schlechter als die frühere, weil sie doch auch die gültig abgeschlossenen Kollektivverträge für kündbar erklärt und eine Herabsetzung nicht der hohen Gehälter, sondern schlechterdings aller Gehälter der Bank beamten gestattet, denn der Ausdruck "übermäß ig hohe Diensteinkommen" ist so dehnbar, daß er alle Deutungen zuläßt. Wir lehnen diese Bestimmungen grundsätzlich ab. Daß diese Bestimmungen aber wieder erscheinen, ist für uns ein Fingerzeig, daß das Bankkapital in diesem Staate übermächtig ist, diese Vorlage teils sabotieren, teils aber aus ihr den größten Nutzen ziehen wird.
Das Finanzministeriums wird die Banken gewähren lassen, daher ist die Vorlage überhaupt nicht ernst zu nehmen, soweit der Zweck der Zins- und Spesensenkung erreicht werden soll. Gewiß ist die Frage der autoritativen Zinsfußsenkung keine einfache. Sie hängt mit vielen Fragen der öffentlichen Geldwirtschaft zusammen und muß für jede Gattung des Kredites verschieden beantwortet werden. Die Geldanstalten müssen nach ihrer wirtschaftlichen Funktion verschieden behandelt und den Sparkassen bessere Bedingungen eingeräumt werden. Erschwerend hiebei ist die Tatsache, daß schon im alten Õsterreich die Handelsbanken sich des Spareinlagengeschäftes bemächtigt, also ihren Wirkungskreis ungebührlich überschritten haben, und daß eine schwach gewordene Staatsgewalt sie bis heute nicht in die gehörigen Schranken zurückzuweisen vermochte. Falsch ist es aber, nach meiner Auffassung, hier die Frage aufzuwerfen: sollen wir die Schuldner oder die Einleger, richtig die Gläubiger, also die Banken vertreten? So liegt die Frage nicht. Wir haben weder Schuldner noch Gläubiger, sondern die Interessen der gesamten Volkswirtschaft von einem höheren Standpunkt aus zu vertreten, von einem Standpunkt aus, der uns die Schrecken der Arbeitslosigkeit und der Wirtschaftskrise zeigt und ganz allgemein Abhilfe verlangt eine Abhilfe, die zunächst darin bestehen muß, daß weiterem Verfall Einhalt getan und das noch erhalten wird, was ein Fünkchen wirtschaftlichen Lebens zeigt. Und das ist nur mit einer Senkung der Bankzinsen und Bankspesen zu machen.
Demgegenüber ist es herzlich gleichgültig, ob die Aktien und Anteilscheine aller Geldanstalten ohne Dividende bleib en oder ob die Herren Direktoren ein paar Jahre nicht im eigenen Auto fahren können. Die Sorge um den Einleger ist recht fadenscheinig. Der kleine Einleger und Sparer schaut heute längst nicht mehr auf hohe Verzinsung, sondern auf Sicherheit. Er geht am liebsten zu seiner heimischen Sparkasse oder läßt sich im besten Falle von dem alten Glanz der Großbanken bluffen. Hat er auch Angst vor der Stabilität der Währung, so baut er sich ein kleines Häuschen und riskiert selbst den verlorenen Bauaufwand, der mit 20 bis 30 Prozent seines investierten Kapitals nicht zu hoch angeschlagen ist. Traut er auch da dem Landfrieden nicht, so steckt er sein Geld in den Strumpf. Derzeit scheinen solche gehortete Gelder wieder allgemach zum Vorschein zu kommen. Sollte aber das Finanzministerium das Geschäftsgeheimnis der Sparkassen antasten - und der § 5 der Vorlage gibt ihm dazu zweifellos die Möglichkeit - sollte es weiter fortfahren, die übrigen Geldanstalten zur Auskunft bei der Steuerbemessung heranzuziehen, so jagt es das ganze Einlagekapital aus den Sparkassen, ja auch aus den anderen Geldanstalten wieder heraus.
Da werden alle Jahre Weltspartage inszeniert, und die Regierung erweist sich mit diesem Entwurf als Feind des Sparens. Der große Einleger wiederum hat heute die Wahl zwischen dem Ankauf der billigen und doch hochverzinslichen Stsatspapiere, Staatskassenscheinen und der Spareinlage. Heute ist die Wahl leicht, es liegt aber nur an der Finanzverwaltung des Staates selbst, sie schwer zu machen. Warum hat die Finanzverwaltung in der letzten Zeit die Kurse ihrer Anlagewerte so verfallen lassen und auf der Börse nicht interveniert? Hier rächt sich die Staatswirtschaftführung der letzten Jahre. Man hat Geld für alles mögliche hinausgeworfenen, und tut es auch heute noch, und jetzt ist man der Friedel mit der leeren Tasche und Sklave der Vampyre des Geldmarktes und der Wirtschaft. Anstatt zu befehlen, muß man gehorchen. Konvertieren kann man nicht, aufkaufen und Kurse regeln kann man nicht, eine neue Anleihe möchte man schon aufnehmen, und deswegen muß man alles gehen und stehen lassen, gezwungenermaßen bringt man so eine Vorlage ein, als ob man damit etwas machen wollte, und ist innerlich überzeugt, daß damit alles beim alten bleibt. Dem Bankkapital gegenüber ist man aber in Wirklichkeit der reine Niemand. Schließlich ist es auch dem großen Einleger heute in erster Linie um Sicherheit und dann erst um hohe Verzinsung zu tun. Beweis ist die Kapitalsflucht ins Ausland, das nicht 5 oder 6 Prozent, sondern höchstens 2 oder nur 1 Prozent Zinsen zahlt. Die Forderung der Erwerbswirtschaft nach billigem Geld ist dringlich. Daher hat meine Partei bereits im Oktober 1932 den Initiativantrag Nr. 2036 überreicht und in diesem auch positive Sätze vorgeschlagen, eine Aufgabe, der der Regierungsentwurf aus durchsichtigen Gründen aus dem Wege gegangen ist. So haben wir die Spannung zwischen Kredit- und Debetzinsfuß durchschnittlich mit 2 bis 2 1/2 Prozent für genügend befunden, weil wir uns noch erinnern können, daß es im Frieden allgemeine Überzeugung war, daß eine Spannung über 1 Prozent schändlicher Wucher ist. Daß heute eine Spannung von 3 1/4 bis 5 Prozent als gewöhnlich gilt, ist nur ein Zeichen, daß die Kreditwirtschaft innerlich krank ist. Wir haben uns auch nicht gescheut, feste Vorschläge über die Höhe und Art der Zinssenkung zu machen, weil wir diese Frage einmal ins Rollen bringen wollten, obgleich wir wußten, daß wir fast überall auf Widerstand stoßen werden. Aber auch dieser Frage geht der Regierungsentwurf gefließentlich aus dem Wege. Er stellt nur eine allgemeine Ermächtigung an die Regierung, den Geldbeirat und das neue Zentralschiedsorgan dar, von dem wir noch gar nicht wissen, wie der ausschauen wird, weil ihn die Regierung gemäß § 10 ganz willkürlich zusammensetzen kann. Diese allgemeine Ermächtigung ist für meine Partei ebenfalls ein Grund, den ganzen Entwurf abzulehnen.
In einem national gemischten Staat, wie es die Èechoslovakei ist, muß den Volksvertretern das Kontrollrecht über alle Zweige der Gesetzgebung, insbesondere aber der Finanzgesetzgebung zustehen. Jedem Versuche, das Parlament beiseite zu schieben, muß schärfster Widerstand geleistet werden, zumal es hier nachgerade Mode zu werden beginnt, durch die verschiedenartigsten Ermächtigungsgesetze sich dem Lichte der öffentlichen Kritik möglichst zu entziehen.
Nun ist die Frage zu stellen: wer soll das Gesetz durchführen? In erster Linie die Regierung, die gegebenenfalls den Zinsfuß gemäß § 15, Abs. 2, auch selbst regeln kann. Wir halten die Regierung, insbesondere aber das Finanzministerium hiezu für vollkommen ungeeignet. Wie ich schon sagte, sind sie dem internationalen Bankkapital gegenüber der reine Niemand. Alle Möglichkeiten, die hier eine freiwillige Zinssenkung oder eine Konvertierung hochverzinslicher Staatsanleihen in niedriger verzinsliche möglich machen würden, sind dank des in diesem Staate beliebten Sys tems verschüttet. Hier mit Mut und Kraft vorzugehen, kann die Regierung aber nicht, weil sie weder Mut, noch Kraft besitzt. Was Frankreich und England in dieser Beziehung vollbrachten, war nur möglich, weil die Bürger dieser Staaten volles Vertrauen zu den Staatsverwaltungen hatten. Hier kann aber niemand zu einem Staatssystem Vertrauen haben, das es fertiggebracht hat, binnen 14 Jahren 35 Milliarden eigentliche Staatsschulden zu häufen, eine Summe, die sich nach Hinzurechnung aller Schulden der Selbstverwaltungskörper und der übrigen Volkswirtschaft schätzungsweise auf 153 Milliarden erhöht, das seit Anfang an die ruhige Entwicklung Mitteleuropas durch seine gerade lächerliche, nach dem äußersten Westen gerichtete Prestigepolitik stört und seine Minderheitsvölker, insbesondere das deutsche Volk, politisch knebelt und wirtschaftlich abschlachtet.
In zweiter Linie erscheint der Geldbeirat berufen. Wer ist dieser Geldbeirat? Eine Gesellschaft von Vertretern der èechischen Geldanstalten, unter denen sich möglicherweise ein Renommierdeutscher befindet.
Endlich das Zentralschiedsorgan, das wahrscheinlich ebenso zusammengesetzt sein wird, wie der Geldbeirat. Auf alle Fälle sind es aber gerade diejenigen Kreise, die den Widerstand gegen jede Zinsermäßigung verkörpern. Und in deren Hände legt der Entwurf die Obsorge über dieses dringende schwerwiegende Problem. Schon damit ist das Urteil über den ganzen Entwurf gesprochen.
Ich habe mich bisher vornehmlich mit dem zweiten Teil des Entwurfs befaßt, weil er mir als der weitaus wichtigere erschien. Über den ersten Teil ist nicht viel zu sagen, trotz seiner Länge. Der Geldbeirat hat ihn zur Welt gebracht. Es ist bezeichnend für die Einsicht dieser Körperschaft, daß sie glaubte, der Geldwirtschaft und dem Kreditproblem dadurch beizukommen, daß sie das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb ausfeilte und auf die Geldanstalten insofern anwenden will, als sie den Wettbewerb nach Einlagen verbietet. Damit kommt man bei Gott um 12 Jahre zu spät. Heute gibt es keinen solchen Wettbewerb mehr. Das Publikum ist durch die vielen Bankpleiten vorsichtig geworden und läßt sich nicht mehr beschwatzen. Und sollte es doch vorkommen, so genügt das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb vollkommen und es ist nicht nötig, neue Tatbestände, neue Behörden zu bilden und den ohnedies untragbaren Bürokratismus noch zu vergrößern. Das Verfahren, welches der erste Teil einführen will, ist schwerfällig, so das Zusammenspiel zwischen Geldbeirat, Zentralschiedsorgane einerseits und Bezirksbehörde oder Gericht andererseits, so schwerfällig, daß sich jedem die Ansicht aufdrängen muß, daß es sich hier um nichts Ernstgemeintes handelt. Ja es kann vorkommen, das ein und derselbe Tatbestand vor mehreren Behörden zur Untersuchung und Aburteilung gelangt, sodaß dieser Entwurf ein Musterbeispiel dafür ist, wie man in eine sonst verhältnismäßig klare Rechtsmaterie die größte Rechtsunsicherheit hineinträgt.
Manche Bestimmungen des Entwurfes reizen einen direkt zum Lachen. So wenn der § 11, Abs. 4 vorschreibt, daß die Geldstrafe der Anstalt auferlegt wird, wenn sich der Schuldige nicht ermitteln läßt. Man denke: Die ivnostenská banka würde in diese Lage kommen. Keine Bezirksbehörde würde sich getrauen, ihr eine solche Strafe aufzuerlegen. Irgendein armer Angestellter müßte unter allen Umstanden daran glauben. (Posl. Geyer: Wie läßt sich eine Schuld konstruieren, wenn keine Schuld da ist?) Das sind die praesumtiones juris, die Stricke, an die man die Diebe hängt, die man unter allen Umständen haben will. Gemäß § 19 ist es bis Ende 1934 verboten, neue Bankfilialen oder neue Geldanstalten zu gründen. Abgesehen davon, daß so etwas heute ja dem Konzessionszwang unterliegt, also immer von der Regierung geregelt werden kann, fällt es doch keiner Anstalt mehr ein, ihre Regie zu vergrößern. Im Gegenteil, alle bauen ab, ziehen ihre Filialen ein und wer wird es heute noch wagen, eine neue Geldanstalt zu gründen? Gesetzt den Fall, der Živnobank fiele es heute ein, aus irgendeinem Grunde in Bodenbach oder in Tetschen eine neue Filiale zu gründen - in Aussig besteht eine glaubt denn hier in diesem Staate wirklich jemand, daß die Regierung es wagen würde, die Živno daran zu hindern?
Schließlich atmet die ganze Vorlage einen ganz unerträglichen Polizeigeist. Es sind eine ganze Menge Strafbestimmungen enthalten, die geeignet sind zu Schikanen gegen anständige Geschäftsleute, die wahrhaft Schuldige aber nicht treffen. Meines Erachtens kann man heute noch mit dem Gesetze über den unlauteren Wettbewerb und mit dem alten Wuchergesetz ganz gut uskommen. Leider ist eine Klage wegen Wuchers bei den Staatsanwälten sehr unbeliebt. Gewiß brauchten wir einen wirtschaftlichen Staatsanwalt, aber der müßte ein unabhängiger freier Wirtschaftsführer sein, um die Regierung ebenso wie Einzelpersönlichkeiten gleichmäßig in ihre Schranken weisen zu können. So etwas gibt es eben nicht.
Meine Herren! Es hat sich da in allerletzter Zeit noch ein Fremdling in die Vorlage eingeschlichen, der Abs. 2 des § 18, in welchem bestimmt wird, daß nur ein konzessionierter Kreditvermittler berechtigt ist, einen Vermögensvorteil für eine Kreditvermittlung, also eine Provision zu bekommen. Jeder andere wird strafbar, der Vertrag selbst rechtsungültig. Diese Bestimmung gehört doch systematisch in das Gewerberecht, also eine weitere Sanktion des Gesetzes vom 19. August 1925, Z. 203. Außerdem bin ich der Ansicht, daß das in dieser Form einfach untragbar ist. Es gibt gewisse allgemeine Grundsätze des Rechtes, die man nicht ungestraft verletzen darf. So z. B. auch solche des Gewerberechtes. Es ist ein allgemein anerkannter Grundsatz, nur die unerlaubte Ausübung eines Gewerbes ist gewerberechtlich strafbar, also die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, welche vornehmlich oder ausschließlich zum Lebenserwerb dient. Wenn also jemand gelegentlich nur eine solche Tätigkeit entfaltet, einmal, so ist das keine gewerbsmäßige Tätigkeit und fällt niemals unter die Strafsanktion. Hier aber ist eine Ausnahme und es ist ganz merkwürdig, daß der Motivenbericht zu § 18 das geradezu als ein Verdienst der Vorlage hervorhebt, indem er ausdrücklich sagt: Eine derartige Strafsanktion nur für unerlaubte Gewerbe wäre schon nach der allgemeinen Gewerbeordnung strafbar, das genügt aber nicht, es müsse hier eine besondere Sanktion sein, so daß der einzelne Fall schon der Strafbarkeit unterliegt. Meine Herren, das ist ein Gedankenfehler aus der Zeit der alten Zünftelei und ich warne die Herren von der Gewerbepartei dringend, auch diesen Begriff zu überspannen; genau wie die liberalen Begriffe, wonach jeder, ohne etwas zu können, sich einer Erwerbstätigkeit hingeben konnte, einer Korrektur in der heutigen Zeit bedürfen, genau so kann man doch nicht ins gegenteilige Extrem verfallen. Wo kämen wir hin, wenn vielleicht derjenige bestraft wird, der sich zuhause einen Sessel repariert oder die Frau, die ein Stück Stoff in ihren Mantel einsetzt, weil das dann auch ein Pfuschertum in das Gewerbe des Tischlers oder des Schneiders wäre. So weit dürfen wir doch nicht mit diesen zünftlerischen, mittelalterlichen Gedankenkomplexen kommen und ich behaupte, daß auch hier nur derjenige zu bestrafen ist, der absichtlich und ohne Konzession gewerbsmäßige Vermittlung betreibt.
Meine Herren, ich habe schon im Ausschuß gesagt, wir müssen uns doch auch hier die Dinge anschauen, wie sie sind. Bis 1925 war das Gewerbe des Kreditvermittlers an gar nichts gebunden, ein freies Gewerbe und von dieser Berechtigung hat eine Unmenge Menschen Gebrauch gemacht, die bei Gott nicht alle selbst kreditwürdig sind, die durchaus nicht zu den Edelknaben der Wirtschaft gehören. Seit hunderten Jahren, solange es einen Notariatsstand und Anwaltsstand gibt und gab, ist es selbstverständlich, daß ein Advokat bei der Vermögensverwaltung oder wenn es sich in seinem Geschäftsbetrieb sonst ergab, einen Kredit oder ein Darlehen oder eine Hypothek seinem Klienten verschaffte. Es gibt doch Anwälte, welche direkt nur eine große Kanzlei für diese Zwecke haben und die sich mit Ehrenbeleidigungsklagen und anderem Kleinkram gar nicht abgeben, sondern als Sachverwalter großer Wirtschaftskörperschaften fungieren. Mit solcher wirtschaftlicher Tätigkeit ist es selbstverständlich verbunden, daß Kredite gegeben werden und nun sollen die Advokaten die Hand davon lassen. Nicht eine einzige derartige Kreditvermittlung darf ein Advokat oder Notar nun durchführen, sonst wird er nach diesem Gesetze strafbar. Es gibt doch auch durch Gewohnheit und Herkommen wohl erworbene Rechte, die geschützt werden müssen. Dieser Entwurf aber greift in alte Rechte ein und infolgedessen habe ich mir erlaubt, einen Abänderungsantrag in dieser Richtung zu stellen, den ich dem hohen Hause zur Entscheidung vorlege. Der Ausschuß allerdings hat ihn bereits abgelehnt.
Meine Herren, indem ich nochmals
zur Regierungsvorlage zurückkehre, halten wir daran fest, daß
die erwerbende Wirtschaft zu ihrem Fortbestehen fordern muß, daß
sich Zinsen und Bankspesen weitgehendst ermäßigen müssen. Wir
halten diesen Gesetzentwurf für ungeeignet, diese Fragen zu lösen.
Ich behaupte, daß er gar keine oder höchstens ungünstige Auswirkungen
haben wird, und lehne ihn daher vollständig ab. (Potlesk.)
Hohes Haus! Als im Oktober 1932 die Bankrate von 5% auf 4.5 % erniedrigt wurde, hofften alle Schuldner auf eine Ermäßigung ihrer Schuldzinsen. Die Hoffnung hat sich nicht verwirklicht. Am 24. Jänner 1933 hat unsere Nationalbank den Zinsfuß von 4ÿ5 % auf 3ÿ5% ermäßigt. Sie hat damit gegenüber der Wirtschaft vorbildlich ihre Pfli cht erfüllt. Wieder hofft das Heer der Schuldner, damit es nicht abermals enttäuscht wird, soll das vorliegende Gesetz die Verbilligung des Geldes den Schuldnern zugute kommen lassen.
Der Gesetzentwurf sagt, der Geldbeirat werde die Zinsen festsetzen, die die Geldinstitute verlangen dürfen. Gelten damit schon die Beschlüsse des Geldbeirates? Leider nein! Der Beschluß des Geldbeirates hat keine gesetzliche Kraft, der Beschluß ist nichts anderes, als eine bloße Empfehlung an die Regierung. Gegen diesen Passus, der die Nationalbank und den Geldbei rat der Regierung ausliefert, haben wir sehr schwere Bedenken. Die heutige Regierung hat von den diversen Ermächtigungsparagraphen, die in dem und jenem Gesetz vorkommen, dort nicht Gebrauch gemacht, wo sie von ihrem Rechte hätte Gebrauch machen sollen. Wenn sie aber so einen Ermächtigungsparagraphen anwandte, so geschah dies gewöhnlich zum Schaden der Wirtschaft.
Die heutigen Verhältnisse auf dem Geldmarkt, besonders bei den Banken, geben zu scharfer Kritik Anlaß. In der Vorkriegszeit verzinsten die Banken ihre Einlagen mit etwa 4%, die Darlehen kosteten samt Nebenspesen etwa 6%. Die Spannung zwischen Einlagenzins und Schuldzins betrug bei Banken etwa nur 2%, während heute die Banken gewöhnlich mit einer Spannung von 5 bis 6 Prozent rechnen. Bei den Sparkassen und den anderen Instituten waren im Frieden die Zinsensätze noch günstiger, als bei den Banken. Heute betragen bei den Banken die Schuldzinsen samt Nebengebühren weit mehr als 10%. Die Zinsen, die die Sparkassen, Volksgeldanstalten und Raiffeisenkassen verlangen, sind wesentlich niedriger, aber trotzdem noch viel zu hoch. Warum sind die Schuldzinsen höher als in der Vorkriegszeit? Es wird wenig darauf verwiesen, daß der Staat als Kreditsucher dem Geldmarkt viele Milliarden entzieht, der Rest des freibleibenden Geldes ist dann von den Privaten nur zu hohen Zinsen erhältlich. Die Geldanstalten verweisen auf die großen Verluste, die sie durch Inflation und Deflation, durch die Annullierung der Kriegsanleihe erlitten haben Sie klagen über hohe Steuern und Personal ausgaben, sie erinnern an zusammenge brochene und zusammenbrechende Fabriker und Geschäfte, wodurch die Geldinstitute mitgerissen worden sind.
Es soll nicht in Abrede gestellt werden daß viele dieser Gründe stichhältig sind. Die Banken sagen aber nicht die volle Wahrheit. Die Großmannssucht trieb manche Bank, die schon längst immobilisiert war, dazu, Bankpalais zu errichten, um die sie Banken der Großstaaten beneidet hätten. Dieselben Banken glaubten aus Prestigegründen in jeder Kleinstadt eine Filiale haben zu müssen. Verlangte während der Konjunktur eine Fabrik für Investitionen, für eine durchzuführende Rationalisierung Dutzende von Millionen, so wurde das Geld von unseren überoptimistischen Bankdirektoren gewöhnlich ohne weiters bewilligt, wenn nur hiefür sehr hohe Zinsen versprochen wurden. In den Zeiten der Konjunktur wurden viele zu gut bezahlte Bankdirektoren ernannt. Ihr auch jetzt noch großes Einkommen belastet die Banken sehr stark. Jetzt in der Zeit des Niederbruches tun die Bankdirektoren so, als ob nur die anderen Schuld hätten, an ihre eigenen, weit größeren Fehler vergessen sie. Die Bankdirektoren erklären sich bereit, die Schuldzinsen herabzusetzen, sie verlangen aber, daß auch die Zinsen für die Einlagen gesenkt werden und daß die Gehälter der Bankbeamten stark zu erniedrigen seien. Darauf erwidern wir: In guten Zeiten - heute werden doch die Banken nicht leugnen, daß sie fette Jahre hatten - wurden hohe Dividenden und Tanti@emen, sowie hohe Gehälter gezahlt, die verschiedenen Fonds erhielten große Zuwendungen. In der jetzigen schweren Zeit wird den Leitern unserer Banken und den Aktionären, die Zeiten der Konjunktur mitgemacht haben, nichts anderes übrig bleiben, als von ihrem Einkommen größere Abstriche zu machen, um die Schuldzinsen ermäßigen zu können.