Úterý 20. prosince 1932

Die Bedeutung des Traplschen Planes wird erst richtig klar, wenn man sich die faktischen Bezüge der Staatsangestellten auf der Grundlage der bis heute geltenden Gesetze ei nmal richtig vor Augen führt. Man muß da einmal auch die Abzüge, bezw die Nettobeträge berücksichtigen: Nach dem Gesetz Nr. 76 aus dem Jahre 1925 zahlen Beamte und Lehrer von ihrem Gehalt 5% Einkommensteuer, durch den jetzigen Zuschlag von 30% der Steuer vergrößert sich dieser Abzug auf 6.5 % des Gesamteinkommens. An Pensionsbeiträgen wurden bisher 6% abgezogen, zusammen also 12.5%. Mit dem ebenfalls zwangsmäßigen Heilfondsabzug betrugen die gesamten Abzüge bis jetzt 13%. Nun besteht aber noch eine andere wesentliche Abzugspost. Der Aufwand für Altwohnungen beträgt mindestens 1- 0 %, für Neuwohnungen 20 %. Wenn wir das in Betracht ziehen, sehen wir, daß schon bisher das Einkommen der Staatsbeamten ein wesentlich gemindertes Einkommen war. Der Staatsbeamte bezog nach den Abzügen, von denen ich hier gesprochen habe, bisher 70 % seines im Gehaltsgesetz ihm gewährleisteten Einkommens. Jedem muß es unmöglich erscheinen, den Gesetzesantrag Druck Nr. 2099 zu beschließen. Es gehört ein trauriger Mut dazu, sich etwa dazu zu verstehen, diesem Regierungsantrag seine Zustimmung tatsächlich zu geben. Wir stehen als deutsche Nationalsozialisten auf dem Standpunkte, daß der Traplsche Sparplan, eine glatte Unmöglichkeit ist. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß wir diesen Regierungsantrag bis zum letzten Moment bekämpfen müssen, wir stehen auf dem Standpunkte, daß wir hiezu nicht nur aus einer rein sachlichen Beurteilung des Problems veranlaßt werden, nicht nur aus der Kenntnis der sozialen und Wirtschaftslage der betreffenden Stände heraus, sondern auch aus anderen Gründen, von denen ich noch Gelegenheit haben werde zu sprechen.

Als wir im Jahre 1926 die heute geltenden Gehaltsgesetze beschlossen haben, war es die Regierung selbst - es war dies die Regierung Švehla - die diese Gesetze als nicht genügend klassifiziere, soweit sie Zahlen bezüglich der Besoldung der öffentlichen Beamten und Angestellten brachten. Die Regierung selbst ging im Jahre 1926 nur an die Beschlußfassung der Gehaltsgesetze heran, weil sie meinte, daß die in ihnen verankerten Gehaltsansätze sich in der Folgezeit verbessern würden. Man erwartete eine Beruhigung der volkswirtschaftlichen Verhältnisse und damit, daß der Nominalwert der Gehälter vom Jahre 1926 einen größeren Realwert erhalten würde. Als diese Sanierung nicht eintrat, konnten wir bei den nachmaligen Regierungen oftmals bemerken, wie sie auf die Gehaltsgesetze vom Jahre 1926 als ungenügend hinwiesen. Ich erinnere da nur an die Aussprachen, die sich im sozialpolitischen Ausschuß in diesem Sinne die ganzen Jahre hindurch wiederholten, soferne es um die Wertung der Wohnungsgesetze ging und man hiebei auch annehmen mußte, daß bei der Freigabe der Wohnungswirtschaft es zu Mietenerhöhungen kommen würde, ich erinnere daran, wie der sozialpolitische Ausschuß einigemale dabei Stellung zum Problem der Beamtenbesoldung nahm und wie er durchaus der Meinung war, daß die Beamtenbesoldung korrigiert werden müsse. Wir haben dann auch gesehen, wie im Jahre 1930 ein erster Schritt in dieser Beziehung sich vollzog in der Gewährung der sogenannten Weihnachtsremuneration. Umso überraschender kam dann der Abbau der Weihnachtsremuneration, umso überraschender ist nach all diesem der Traplsche Sparplan. Wir wiederholen : wir sind als deutsche Nationalsozialisten nicht in der Lage, die Notwendigkeit dieser Vorlage und der sonstigen Personalsparvorlagen in diesem Sinne zu erkennen.

Soferne irgendwo in der gleichen Absicht vorgegangen worden ist, ist der Plan gescheitert. Ich verweise da nur auf die Verhältnisse in Reichsdeutschland. Die frühere Regierung Brüning kürzte bekanntlich wiederholt die Gehälter durch ihre Notverordnungen zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen, oder durch die Notverordnungen zur Arbeitslosenhilfe, sie kürzte auch die Renten der Sozialversicherten und gleichzeitig nahm sie Steuererhöhungen vor und führte neue Steuern ein. Also ganz genau derselbe Vorgang, wie er heute bei uns in Funktion ist. Die damalige Reichsregierung hat das damals getan, um die in den Haushalten von Reich und Ländern und Gemeinden durch den Tributwahnsinn entstandenen Löcher zuzustopfen. Diese Veranlassung liegt für die heutige Wirtschafts- und Finanzkrise in der Èechoslovakei nicht vor. Aber betrachten wir einmal das vollzogene reichsdeutsche Experiment! Was folgte in Deutschland aus der Kürzung der Gehälter, der Bezüge der Staatsangestellten, was folgte in Deutschland aus der Kürzung der Renten, aus dieser ganz skrupellosen Einführung neuer Steuern? Die Kaufkraft der Beamten, Arbeiter und Angestellten und der Sozialversicherten, der Handels- und Gewerbetreibenden, die Kaufkraft mit einem Worte der gesamten Verbraucherschaft wurde kleiner, jeder einzelne wurde gezwungen, an allem und jedem zu sparen und seinen Ansprüchen Grenzen zu ziehen. Zwar wurde auch eine Preissenkung diktiert, doch ist die Einordnung des volkswirtschaftlichen Preisvolumens in das volkswirtschaftliche Kaufkraftvolumen völlig mißlungen. Selbst die größten Betriebe müssen, gezwungen durch die Verhältnisse, von Neuanschaffungen absehen, entbehrliche Arbeitskräfte entlassen und das Resultat in Deutschland ist gewesen Produktionsrückgang, Absatzrückgang im Produktionskörper, Erhöhung der Krisenfürsorge, Verwahrlosung der besten körperlichen und seelischen Kräfte, Rückgang der Einnahmen an Steuern und wiederum Ausgleich des Steuerausfalls durch erhöhten Steuerdruck. Wenn wir die Möglichkeit haben, die Wirkung eines durchgeführten Experiments in diesem Sinne zu beobachten, dann müssen wir uns wohl sagen, daß wir dieses Experiment hier nicht machen dürfen, um nicht die gleiche negative Wirkung zu erleben.

Darüber, wie weit die volkswirtschaftliche Auswirkung dieses Gesetzes reicht, nur einige Zahlen: Insgesamt ergibt sich beim Gehaltsabbau nach der Regierungsvorlage Druck Nr. 2099 sicherlich ein neuer Ausfall von Konsumfähigkeit der betroffenen Stände in der Höhe von 1 Milliarde Kè. Ich habe diese Zahl auch im sozialpolitischen Ausschuß genannt und bin überzeugt, daß sie nicht zu hoch gegriffen ist. Bedenken wir, daß wir bei dem heutigen Stand von rund 500.000 Arbeitslosen, die in guten Zeiten ein Jahreseinkommen von 6000 Kronen aufwiesen, schon einen Konsumausfall von 3 Milliarden Kè haben, bedenken wir weiters, daß durch den Lohn- und Gehaltsabbau, der sich schon die ganzen Jahre über in der Privatwirtschaft vollzieht, eine Schwächung der großen Verbraucherschaft sicherlich um 3 Milliarden Kronen festzustellen ist und daß in Nachahmung dieses von der Regierung hier gegebenen bösen Beispiels sich auch in der Privatwirtschaft ein neuer Lohn- und Gehaltsabbau einstellen wird, den der letzte Privatangestellte und Arbeiter im Sinne dieser Vorlage verspüren wird (Posl. Köhler: Bei den Remunerationen hat sich das schon gezeigt!), dann dürfen wir feststellen, daß wir nach Vollzug dieser Maßnahme es auf dem Markt mit einem Verlust von 8 Milliarden Kè zu tun haben. Das ist eine Tatsache, die volkswirtschaftlich genommen von außerordentlicher Bedeutung ist, und dazu kommt noch, daß, obwohl die Konsumfähigkeit eines so großen Kreises von Menschen geschwächt ist, die Grundlagen der Lebenshaltung eigentlich starr bleiben. Der Lebenshaltungsindex ist gänzlich unbeweglich.

Wir haben Ihnen heute in zwölfter Stunde nur zu sagen, daß es so nicht geht. Ihre verworrene finanzielle und wirtschaftliche Situation wird nicht entspannt. (Posl. Krebs: Aber wem sagen wir das ? Die hier sind niemandem verantwortlich!) Ganz richtig ruft Koll. Krebs: Wem sagen wir das? Wenn wir den Finanzminister als den Autor dieser Maßnahmen hier begrüßen könnten, so wäre er unter Umständen auch bereit, die Frage zu stellen: "Wie mache ich es anders, um aus dieser Situation herauszukommen?"

Wenn der Herr Finanzminister die Frage aufwirft, wie der Etat für 1933 zu konstruieren ist, daß er mit dem Rückgang der Einnahmen das Auskommen findet, dann wenden wir unsere Betrachtung den Rüstungsausgaben zu. Ich weiß, daß das in diesem Hause kein Novum ist, aber wir können nicht anders, als es immer wieder zu wiederholen. Wir geben jährlich für militärische Zwecke 1400 Millionen Kè aus. Durch die Zuwendungen aus dem Rüstungsfonds erhöhen sich diese Beträge auf 1750 Mill. Kè. Wenn wir aber die Voranschläge mit den Rechnungsabschlüssen der letzten Jahre vergleichen, dann kommen noch höhere Beträge heraus, die wir jährlich für Militärzwecke ausgegeben haben. Noch niemals hat das Ministerium für Nationalverteidigung dazu den Voranschlag eingehalten, immer hat es ihn in den vergangenen Jahren gesprengt. Wir können deshalb feststellen, daß die Heeresausgaben in den letzten Jahren jährlich rund 1800 Millionen Kè betragen haben. (Posl. inž. Jung: Mehr, 2 Milliarden!) Wir können nicht anders, als auch von dieser Stelle immer wieder darauf zu verweisen, wenn sich der Staat in einer solchen finanziellen Krise befindet, wie uns dargelegt wird, daß er dann getrost auf ein Drittel dieser Ausgaben verzichten könnte, ohne dabei Gefahr zu laufen, als Staat oder als Regierung etwa keine Heeres- und Rüstungspolitik betreiben zu können. Wenn es sich auch nur um eine diesbezügliche Ausgabe um 1.2 Milliarden handelte, so wäre dies für diesen Staat noch immer eine verhältnismäßige Grundlage für eine Heeresund Rüstungspolitik. Es muß uns schon gestattet sein, im Zusammenhang mit den Traplschen Sparmaßnahmen darauf aufmerksam zu machen.

Wenn der Herr Finanzminister die Frage aufwirft, wie er bei den mangelnden staatlichen Einnahmen das Auslangen finden soll, so können wir ihm noch auf manches hinweisen, wo die Möglichkeit von Abstrichen gegeben ist, ohne soziales Unrecht zu tun. Ich bin Lehrer, wie Sie wissen, und stehe als solcher auf dem Standpunkt, daß jedes Kind den Unterricht in seiner Muttersprache haben soll. Aber ich habe es niemals als eine staatliche Notwendigkeit betrachtet, daß eine Minderheitsschulpolitik getrieben wird, die dem Staate jährlich unnötige hunderte Millionen kostet. (Posl. Krebs: Man muß sagen, daß es nicht nur Schulen nach Bedarf, sondern unermeßlich über den Bedarf waren!) Ganz richtig, Koll. Krebs, ich wollte das eben ausdrücken. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Roudnický.)

Und hier kommen wir zum Kapitel von der inneren Repräsentation. Was ist nicht im Laufe der Jahre in dieser Hinsicht alles geschehen! Sind nicht Hunderte, ja Tausende von Millionen Kronen für diese Repräsentation verausgabt worden? Sie haben den Staat in seiner Wirtschaftsführung mit diesen Auslagen immer mehr beschwert und sie bedeuten heute in der Zeit mangelnder Einnahmen natürlich eine umso schwerere Last. Hier wäre die Möglichkeit eines Ausgleiches der Staatsfinanzen besser gegeben, als durch Sparmaßnahmen bei den Personalausgaben. Hier können wir nicht umhin auch der kostspieligen Außenpolitik des Staates Erwähnung zu tun. Auch diese Ausgaben hiefür sind unverhältnismäßig hoch.

Wir kommen bei der Kritik der Dinge auch nicht um die Kritik der Korruption herum, die sich bei uns in der Vergangenheit gezeigt hat. Welch ungeheurer Schaden ist der Staatswirtschaft durch die Korruption entstanden! Im Jahre 1931 sind 1952 Lieferungsausschreiben im Amtsblatt erschienen. Bei 1354 Lieferungen, das ist bei 69.4 %, wurde das Ergebnis nicht bekannt. Das Landesamt in Ungvár hat bei 46 Lieferungen kein Ergebnis bekannt gemacht. Die Domänen- und Forstverwaltung steht mit 79 % an der Spitze. Die Staatsbahndirektion Kaschau verheimlicht bei 72.7 % der Lieferungen die Abschlüsse. Auch hier könnte Remedur geschaffen werden und es könnte für die Folgezeit viel zur Sanierung der Wirtschaft der künftigen Verwaltungsperiode beigetragen werden.

Wenn wir die Beträge aus der Herabsetzung der Rüstungsausgaben, aus der vernünftigeren Gestaltung der inneren und äußeren Repräsentanz und aus der Bekämpfung der Korruption summieren, so müßten wir, für den Augenblick mindestens, die Sanierung der Staatsfinanzen erzielen können, ohne zu der Maßnahme der Personalkürzung zu kommen. Dabei sind wir allerdings der Meinung, daß die weitgehenden Einsparungen im Etat nur einen Augenblick Erfolg ergeben werden. Es ist richtig, was der frühere Ministerpräsident Udržal am 8. Oktober vor den Prager Journalisten ausgesprochen hat. Eine Wendung in der Krankheit, eine dauernde Änderung kann nur eine Erneuerung des wirtschaftlichen Lebens bringen. Zu diesem Grundsatz bekennen wir uns mit allen denjenigen, die ihn ausgedrückt haben. Es ist Tatsache, daß wir diekünftigen Schwierigkeiten nur beilegen, wenn wir die Möglichkeit haben, die wirtschaftlichen Verhältnisse in dem Sinne zu sanieren, daß wir die Wirtschaft wieder in Funktion setzen. Wir halten uns an dieses Postulat gleich dem gewes nen Regierungschef, aber wir machen darauf aufmerksam, daß, wenn eine solche Erkenntnis gewonnen wurde, alles bereitgestellt werden muß, um diese Erkenntnis in die Wirklichkeit umzusetzen.

Das wirtschaftliche Leben bestand im breiten Ausmaße über die Grenzen eines Staates hinweg als Weltwirtschaftsleben in der Form einer feinen Organisation. Wie sehr diese Organisation durch den Krieg gestört wurde, wissen wir alle. Aber der Krieg konnte nicht anders abgehen, als durch Störung dieser Organisation. Wie sehr der Friede diese Organisation dauernd stört, dieser Friede, der heute die Lebensgrundlage für das Leben der europäischen Nationen und Völker ist, wissen wir auch. Aber wenn wir in dieser Erkenntnis leben, müssen wir uns, wenn wir es mit dem Schicksal der Menschen ehrlich halten, bemühen, hier eine Rekonstruktion zuwege zu bringen. Und so wird bei der Betrachtung der Sparmaßnahmen, die sich die heutige Regierung zurechtgelegt hat, gerade diesem Gesichtspunkt besonderer Nachdruck verliehen werden müssen. Wenn Herr Ministerpräsident Udržal, solange er noch der vergangenen Regierung vorstand, sich in dem Sinne ausdrückte, daß eine dauernde Änderung nur eine Änderung des wirtschaftlichen Lebens bringen kann, dann können wir nicht behaupten, daß er auch nur die leiseste Konsequenz aus dieser Erkenntnis gezogen hat, und wir können nicht behaupten, daß auch die jetzige Regierung die Konsequenz zieht. Hier konterminiert die besten Absichten, die sich in der Regierung da und dort zum Ausdruck bringen wollen, der Herr Außenminister, der seit dem Jahre 1920 eine Politik macht, die die größte Sünde gegen die Notwendigkeiten darstellt.

Es ist das von mir schon im Ausschuß dargestellt worden.

Wir sind der Meinung, daß hier vielleicht der Angelpunkt aller Dinge für die Zukunft liegt und so sehr es den unmittelbar am Gesetz Interessierten unverständlich erscheint, daß wir eine Exkursion ins große Politische machen, wir können nicht anders, als diesem unmittelbar Interessierten zu sagen: Auch er ist daran interessiert, daß sich die Grundlage
des Staates ändert. Es wäre zwecklos, hier vielleicht breiter ausführlich zu werden und die ganze Benešsche Außenpolitik in ihrer Abträglichkeit für diesen Staat aufzuzeigen.

So habe ich Ihnen dargestellt, wie wir aus sachlichen, sozialen, aber auch aus volkswirtschaftlichen Beweggründen heraus diese Regierungsvorlage ablehnen müssen. So habe ich Ihnen dargestellt, welche Möglichkeiten für die Führung des Staates bestehen, die Beträge, die durch das Gesetz betreffend die Personalsparmaßnahmen eingespart werden sollen, zu finden. So habe ich Ihnen dargestellt, aus welchen letzten Ursachen die ganze Finanz- und Wirtschaftskrise des Staates herausgewachsen ist, und so habe ich zum Schlusse nur noch mit einigen Worten darstellen wollen, welche Notwendigkeit für den Staat besteht, um in Hinkunft solche Maßnahmen korrigieren zu können und sich selbst die Chancen eines künftigen Lebens zu sichern. Wenn Sie das, was wir sagen, richtig werten, so werden Sie nicht anders können als festzustellen, daß es sehr ernsthafte Gedankengänge um Einzelprobleme des Staates sind, wie um das Problem des Staates selbst.

Wir haben abschließend zu dieser Stellungnahme, ohne uns in das Meritorische des Gesetzes zu begeben, zu sagen, daß wir das Gesetz von seinem ersten bis zum letzten Paragraphen, und zwar aus Gründen der Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der staatswirtschaftlichen Öffentlichkeit in Bausch und Bogen ablehnen. (Potlesk.)

3. Øeè posl. Kunze (viz str. 27 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die Regierung dieses Staates bringt uns zwar mit den Weihnachtsarbeiten des Hauses bedeutende Überraschungen, jedoch durchwegs solche Überraschungen, welche für die gesamte Bevölkerung des Staates, ganz besonders aber für den wirtschaftlichen Schwachen, alles andere, nur keine Weihnachtsfreuden auslösen können. Unsere Staatskasse ist wieder einmal passiv und zwar mit ein und einhalb Milliarden. Der Herr Ministerpräsident hat vor kurzem in einem Exposé ganz besonders darauf hingewiesen, daß die Festsetzung der Erfordernisse des Staatsha ushaltes, die Sicherstellung einer ungestörten staatlichen Existenz und damit die Erhaltung der Demokratie, eine gesamtstaatliche Angelegenheit ist. In den heutigen schwierigen Verhältnissen müßte jedoch die Demokratie beweisen, daß sie wirklich die wirksamsten Mittel für die Sicherung des Gemeinwohles anwendet. Selbst eine zeitweise unpopuläre Politik, allerdings wenn sie für die Sicherung des Gemeinwohles unbedingt und unabweisbar notwendig ist und nützt, wird einer kritischen Prüfung standhalten können. Diese Rechtfertigungsgründe, als solche sind sie wohl anzusehen, können aber für die hier vorliegenden beabsichtigten Gesetze nicht in Frage kommen, da all die beabsichtigten Maßnahmen zur Erhaltung des Gleichgewichtes des Staatshaushaltes, in ihrer Auswirkung nicht nur unpopulär, sondern geradezu als das Gemeinwohl schädigende Maßnahmen angesehen werden müssen.

Nicht genug, daß bereits in der letzten Zeit mit der Verteuerung wichtiger Bedarfsartikel wie Bahntariferhöhung, Biersteuererhöhung, Erhöhung der Tabakpreise, der Zünder, der Hefe, der Einkommen- und Umsatzsteuer, die Bevölkerung empfindlich belastet wurde, werden jetzt neue ähnliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Staatshaushaltes angewendet.

Die Umsatzsteuer, deren letzte Erhöhung bei einem Gesamtjahresumsatz mit 150.000 Kè einsetzen sollte, und mit welchem Modus die Regierungsparteien die 50 % ige Erhöhung zu rechtfertigen behaupteten greift nun auch auf das kleinste Unternehmen über, nachdem das Mindesteinkommen von 150.000 Kè fallen gelassen wurde.

Einen ganz gefährlichen Eingriff in die Privatwirtschaft muß jedoch die Regierungsvorlage Nr. 2102 über die Verschärfung der Strafbestimmungen gegen Steuerträger bedeuten. Es liegt uns vollständig fern, Steuerhinterzieher großen Stiles in Schutz zu nehmen, aber die §§ 2, 3 und 5, wonach Hausdurchsuchungen und Inhaftierungen schon bei irgendwelchem Verdacht von Steuerhinterziehung angewendet werden können, sind derart bedenklich, weil sich diese Bestimmungen bei dem bekannten, oft ganz willkürlichen Vorgehen mancher Bemessungsbehörden und Eintreibungsorgane als äußert gefährlich ausnehmen müssen.

Wenn man in der letzten Zeit durch außergewöhnlichen, fast untragbaren Steuerdruck und Verteuerung lebenswichtiger Bedarfsgegenstände die Passivwirtschaft verschleiern wollte, so setzt jedoch der vorliegende Gesetzentwurf Nr. 2099 über die Gehalts- und Pensionskürzungen diesen Maßnahmen die Krone auf.

In einer Zeit, wo wir vor der Lösung der Wohnungsgesetze stehen, nimmt man den Staatsangestellten die Weihnachtszulage. Diese Maßnahme ist für viele dieser Angestellten, ganz besonders für jene, welche in öffentlichen oder staatlichen Gebäuden wohnen, direkt zur Strafe geworden, da ihm bei Gewährung der Weihnachtsremuneration die Wohnungsmiete oft ums Doppelte, ja selbst ums Dreifache erhöht worden ist, diese Erhöhung ist geblieben, währenddem die Weihnachtszulage, mit der sich gewisse Regierungskreise agitatorisch hervorgetan, verschwunden ist.

Wenn wir auch zugeben, daß sich der Staat in großer finanzieller Notlage befindet, so muß doch bestritten werden, daß eine Ursache derselben die Personalausgaben sein könnten. Die Wurzeln dieser ungünstigen Staats- und Finanzlage sind anderswo zu suchen. Solange nicht alle anderen Mittel angewendet werden, die ungünstigen Staatsfinanzen auf andere Weise ins Gleichgewicht zu bringen, müssen wir uns mit vollem Rechte gegen jede Kürzung der Gehälter und Pensionen verwahren, denn eine solche in die Tat umgesetzte Maßnahme führt mit Si cherheit zur Verelendung vieler öffentlicher Dienstnehmer. Wenn man bedenkt, daß bei einem Jahreseinkommen von 9300 Kè mit den bisherigen Steuern und Abzügen und der gegenwärtigen Kürzung der Gesamtabzug 1013 Kè beträgt, so besteht wohl kein Zweifel über die Verarmung eines solchen Haushaltes. Hinzuweisen ist auch darauf, daß man den öffentlichen und staatlichen Dienstnehmern als Intelligenz es nicht verargen darf, wenn sie bestrebt sind, ihre kulturellen Bedürfnisse zu befriedigen und dadurch sich auch zum Vorteile ihrer Berufsausbildung fortbilden. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Zierhut.)

Auch die Valorisierung der gegenwärtigen Bezüge der Angestellten und Pensionisten ist in keinem Kulturstaat Europas so ungünstig wie bei uns. Während Frankreich diese Bezüge auf 118 bis 123 % valorisierte, England 81 bis 88 %, das Deutsche Reich nach dreimaliger Kürzung immer noch 69 bis 70 % Bezüge gewährt, beträgt bei uns diese Höhe nur ca. 40 bis 60 % des Friedenswertes, so daß wir, obwohl der Lebensbedarf noch fast das Zehnfache des Friedenswertes beträgt, kaum eine fünffache Erhöhung der Friedensbezüge durchgeführt haben.

Auch ist zu bedenken, daß die Einstellung der Beförderungen durch bereits 2 Jahre, ganz besonders die akademisch gebildeten Beamten stark betroffen hat, obwohl die Verantwortlichkeit dieser Personen gleichsam das Rückgrat der Staatsverwaltung bildet. Für uns Deutsche wirkt sich auch die Aufnahmssperre im öffentlichen Dienst besonders schwer aus.

Auch die Ortszulagen werden bis jetzt immer noch nicht in einer Weise zuerkannt, wie dies den Teuerungsverhältnissen der einzelnen Dienstorte entspricht. Ebenso sind bereits jetzt schon die Angestellten durch den Verlust der pragmatikalischen Zeitvorrückung, die Vervierfachung der Anwärterzeit in der ungünstigsten Weise beeinträchtigt.

Unerhört ist aber die Kürzung der Pensionen, die doch keine Gnadengaben sind, sondern von den Pensionisten durch jahrelange Einzahlung der Pensionsbeiträge rechtsmäßig erworben wurden. Die Pension war doch das einzige, was den Staatsangestellten die oft geringe Entlohnung vergessen ließ, weil diese doch bis heute als etwas Sicheres und Unantastbares galt.

§ 8 dieses Gesetzentwurfes beinhaltet eine zehn- bzw. fünfzehnprozentige Herabsetzung der Pensionsbezüge für jene Personen, welche gezwungen sind, im Auslande zu wohnen. Diese Bestimmung bedeutet gewiß eine Härte, da nicht alle Auslandsstaaten den in der Èechoslovakei wohnenden Pensionisten diese Abzüge machen. Auch ist eine Rückübersiedlung dieser Auslandspensionisten bei den gegenwärtigen Verhältnissen fast unmöglich.

§ 7 enthält auch die Abzüge der Kongrua. Obwohl dieses Ergänzungseinkommen an der seinerzeitigen Weihnachtsremuneration sowie verschiedenen anderen Begünstigungen der Staatsangestellten niemals Anteil hatte, wird auch sie mit diesen empfindlichen Kürzungen bedacht.

Schwer treffen muß auch diese Gehaltsreduzierung die Handarbeits- und Haushaltungslehrerinnen, deren jetzige Entlohnung schon ihren Ausbildungskosten nicht mehr entspricht.

Eine ganz besonders unsoziale Verkürzung der Altpensionisten liegt aber in der Verzögerung der Durchrechnung der sogenannten vierten Etappe, welche anstatt mit 1. Jänner 1933 erst mit 1. Jänner 1935 in Kraft treten soll. Auch § 14 ist uns recht bedenklich, da in demselben das Verbot enthalten ist, daß der Staatsbedienstete im Ruhestande sich mit einer Arbeit, welche gegen die Interessen des Staates ist, nicht befassen darf. Dadurch wird einem großen Teil der jetzigen Steuerberater, welche in der Regel pensionierte Finanzbeamte sind, diese Betätigung untersagt, was eine besondere Benachteiligung für jene Unternehmungen bedeutet, welche bisher die Erfahrungen und Praxis dieser Personen gut verwerten konnten, ohne dadurch den Staat zu schädigen.

Heute, wo die Staatskassen nicht durch die Schuld der Angestellten leer sind, sind diese als Opfer auserkoren und sollen auf ihre Kosten die Verluste, die oft durch Verschwendung und rücksichtslosen Egoismus entstanden sind, saniert werden. Die Behauptung, daß an den Personalauslagen gespart werden müsse, widerlegen die täglichen Erfahrungen und nicht zuletzt der Staatsvoranschlag selbst. Es kann nicht Staatsklugheit sein, seine Beamten zu verbittern, denn unmöglich kann unter solchen Umständen Berufsfreudigkeit erwartet werden. Man treibt die Staatsangestellten dazu, das zur Lebenshaltung Fehlende auf andere Weise zu erwerben, wobei die Reinheit der Pflichtobliegenheiten nicht immer gewahrt bleiben dürfte und bewirkt eine immer stärker werdende Radikalisierung der Staatsangestellten.

Wir warnen auch aus wirtschaftlichem Interesse vor diesem gefährlichen Experiment, denn durch die Senkung der Kaufkraft dieses so wichtigen Berufes wird der Konsum noch mehr unterbunden und die Wirtschaftskrise noch mehr verschärft. Es ist dies das untauglichste Mittel zur Behebung der schleichenden Krise und es mutet an, als wenn in diesem vorliegenden Gesetzentwurf Gewalt vor Recht gehen würde.

Ganz undemokratisch ist auch die Unterbindung der freien Meinungsäußerung, wie dies anläßlich einer Kundgebungsversammlung am 5. November 1932 in Brüx der Fall war, welche von der zuständigen Behörde im Interesse der Ruhe und Sicherheit untersagt worden ist. Den heutigen Zustand hat nicht das arme Volk heraufbeschworen und dieses wird jetzt zum Spielball der Koalitionspolitik. Nur demokratisch tiefstehende Parteien beschreiten diesen Weg, wodurch die Schaffensfreude der Staatsangestellten nur gelähmt wird. Der Angestellte kämpft für die Erhaltung der Liebe zu seinem Beruf und in seiner Amtsführung gegen Korruption und für die Menschlichkeit.

Es ist tief bedauerlich, daß die berechtigten Forderungen bei einem großen Teil der Politiker ungehört im Winde verhallen. Trotzdem bei einer Anzahl von Protestversammlungen, wie Reichenberg, Eger, Znaim und anderen auch die Regierungsabgeordneten den Interessenten die Zusicherung für die Ablehnung dieses Gesetzes gegeben haben, finden wir dieselben Politiker heute einig im Sinne der Unterdrückung unserer Angestellten. Politiker und Gesetzgeber, welche ihre Zustimmung für ein solches Gesetz geben, müssen für diese Tat, die sie nicht rechtfertigen können, die volle Verantwortung übernehmen. Auch wird sich dieses Gesetz im öffentlichen Leben vielfach schädigend auswirken, da ein großer Teil der Geschädigten unentgeltlich öffentliche Funktionen mit der größten Gewissenhaftigkeit bekleidete.

Angesichts dieser Tatsachen, ganz besonders aber, da die Vertreter fast sämtlicher Parteien den Festbesoldeten wiederholt die bindende Zusage einer Stellungnahme gegen jede Kürzung gemacht haben und sogar der èechoslovakische Vertreter im Finanzausschuß des Völkerbundes am 28. Oktober d. J. die Heiligkeit der Verträge auf die Beamtengehälter angewendet wissen will, ist es tief bedauerlich, daß man sich dennoch mit diesen unsozialen Maßnahmen befaßt.

Auch ein großer Teil der wirtschaftlichen Organisationen hat, und dies nicht unberechtigt, gegen jede Gehaltskürzung energisch Stellung genommen, da die Durchführung deser Kürzung inen neuen schweren Schlag für Handel, Gewerbe und Industrie bedeutet und ganz besonders in den Industriegebieten, wo die Wirtschaftskrise infolge der großen Arbeitslosigkeit ohnedies schon verheerend wirkt, sie noch vergrößert wird. Mithin ist dieses Gesetz eine neue Unterbindung der privaten und öffentlichen Wirtschaft. Ich kann nicht umhin, nochmals hervorzuheben, daß immer wieder Opfer von jenen verlangt werden, welche den geringsten politischen Widerstand entwickeln können.


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