So ist das Bankengesetz ohne Fachberatung in das Haus gekommen. Was die Beurteilung dieses Gesetzes besonders schwierig macht, ist der Umstand, daß die nötigen Materialien dazu nicht geliefert wurden. Wohl äußert sich der Motivenbericht über die maßgebenden Beweggründe, aber vergeblich suchen wir die Materialien zu den Fondsgesetzen. Es ist immerhin eine Zumutung an das Haus und die einzelnen Abgeordneten, für bedeutende Abgaben an beide Fonds zu stimmen, ohne auch nur im geringsten darüber aufgeklärt zu sein, was dieser Fond bisher eingenommen hat, wie der gegenwärtige Stand des Fonds ist, welche schwebenden Verbindlichkeiten der Fonds besitzt und wie groß beiläufig die zu erwartenden Ansprüche sein werden. Ja, wir haben nicht einmal eine annähernde Berechnung, wie groß sich die Eingänge im Fond wahrscheinlich stellen könnten. Dabei will ich noch nicht einmal von der kitzligen Frage sprechen, daß es auch unser gutes Recht wäre, Auskunft darüber zu erhalten, wie die bisherigen Fondsmittel verteilt worden sind, welche Banken und in welchem Maße die einzelnen Banken saniert worden sind, damit auch das Haus sich ein Urteil darüber bilden könne, ob es nicht eine Gruppe von reinen Sanierungsgewinnern gibt, und ob das Haus nicht den Anlaß dazu geben könnte, daß solche reine Sanierungsunternehmungen ein für allemal liquidiert werden. Der Herr Finanzminister ist auf meine diesbezüglichen Vorstellungen im Verfassungsausschuß schwerhörig geblieben, schwerhörig geblieben auch zu der Zeit, als meine Forderungen von verschiedenen anderen Redner aufgegriffen worden sind, und wir haben nicht die leiseste und mindeste Aufklärung über die Fondsmittel und deren Verwendung bekommen, und das ist doch ein Kardinalpunkt dieses Gesetzes und eine selbstverständliche Forderung für das Haus, das heute Zuschüsse von 50 Millionen jährlich bewilligen muß, ohne darnach zu fragen, wie sie verteilt und verwendet werden.
Daß gerade wir Deutschen in dieser Beziehung einige Bedenken haben, wird uns niemand verwehren können. Wir haben bisher bei allen diesen Fondsverwaltungen mit Bedauern feststellen müssen, daß wir überall den kürzeren gezogen haben, und ich muß es auch heute sagen, daß wir doch den lebhaften Wunsch hätten, und die begründete Forderung aufstellen, daß wir in den verschiedenen Kuratorien in einer nicht nur unserer Kopfstärke, sondern auch unserer Wirtschaftsstärke entsprechenden Weise vertreten wären. In dem bisher aus 12 Personen zusammengesetzten Kuratorium des Allgemeinen Fonds waren wir Deutschen mit zwei Mitgliedern vertreten, beim 17gliedrigen Kuratorium des Spezialfonds hatten wir Deutschen einen Vertreter. Ich möchte nur hoffen, daß nunmehr bei der neuerlichen Zusammensetzung dieser Fondskuratorien, bei der Vermehrung der Kuratorstellen auf die Deutschen entsprechende Rücksicht genommen wird und daß die diesbezügliche Resolution nicht den Weg aller anderen Resolutionen geht, sondern wirklich in die Tat umgesetzt wird. Das ist das Beschämende, daß hier mit vielem Fleiß Resolutionen ausgearbeitet werden, von der erdrückenden Mehrheit des Parlaments, manchmal beinahe einstimmig, angenommen werden, Resolutionen, die für die betreffenden Ministerien ein Wegweiser sein sollen, Resolutionen, die aber einfach von diesen Ministerien rundweg dem Papierkorb überantwortet werden. (Výkøiky.) Ich habe es bisher noch nicht erlebt, daß Resolutionen irgendwie in Verfügungen der Ministerien oder eventuell in Gesetzentwürfen ihre Auferstehung gefeiert hätten. Ich verweise nur auf die ständig einstimmig gefaßte Resolution des sozialpolitischen Ausschusses und des Parlaments, daß das jeweilige Provisorium in Wohnungsangelegenheiten endgültig das allerletzte sein soll und daß nach Ablauf dieses Provisoriums das endgültige Gesetz vorzulegen sei. Wir haben hier also einige nationale Bedenken und es wäre für mich eine große Freude, wenn ich vielleicht im Laufe eines Jahres der Unwahrheit könnte geziehen werden, daß mir nämlich meine Bedenken widerlegt werden. Das wäre mir eine äußerst große Genugtuung.
Nach dem Motivenbericht und nach der Erklärung des Herrn Finanzministers ist der Hauptzweck des Gesetzes der, das gesunkene Vertrauen zu den Geldanstalten bei der Bevölkerung wieder zu erwecken. Wir halten ein solches Unternehmen für sehr notwendig, ob aber dieses Gesetz tatsächlich diese Hoffnungen erfüllen wird, wissen wir heute noch nicht. Das ist ja ein Teil der Katastrophe, daß die Bevölkerung ihr Geld zuhause behält, statt es gegen Zinsen und Zinseszinsen den Geldinstituten anzuvertrauen. Ob aber dieses Gesetz die versteckten Kronen aus den Strümpfen herauslocken wird, das bleibt abzuwarten und ich hege auch diesbezüglich einen kleinen Zweifel. Zur Erschütterung dieses Vertrauens haben verschiedene Ereignisse in der letzten Zeit Ursache gegeben. Ich kann nicht behaupten, daß die Haltung der Banken derartig gewesen wäre, daß dieses Vertrauen dadurch gewachsen wäre. Es hat die Führung unseres gesamten Geldwesens ein schweres Verschulden an diesem gesunkenen Vertrauen. Die gegenseitige Konkurrenz, die Freude über das Unglück des Einen, das schließlich auch das Unglück des anderen wurde, haben vielfach zur Erschütterung dieses Vertrauens beigetragen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Taub.)
Dazu kommt noch, daß die sogenannte Sanierung vielfach eine Art Fantom auch nach den bisherigen Fondsmethoden ist. Die Sanierung wird erst betrieben nach jahrelangem Siechtum, nach Moratorien, Schließung der Bankschalter und überhaupt: statt, daß die Sanierung zur Zeit der Bedrängnis eingriffe, um das Unglück abzuhalten, um die Panik einzudämmen und das Übergreifen auf andere Geldinstitute zu verhindern, sind die Bestimmungen derart, daß die Sanierung zu einer Zeit kommt, wo der Patient buchstäblich meist schon gestorben ist. Ich erinnere nur daran, daß die Vorschriften derartig lauten, daß beispielsweise erst vor zwei Tagen das Sanierungsgesuch für die Leitmeritzer Volksbank eingegeben werden konnte, die am 30. September vorigen Jahres bereits ihre Schalter schließen mußte. Die bürokratischen Vorschriften sind derart ungeheuerlich, daß die Fassung des Sanierungsgesuches und die Beschaffung der notwendigen Belege mehr als 5 Monate Zeit in Anspruch nahm. Daß die Wirtschaft förmlich vor die Hunde geht und Hunderte, Tausende Einleger dem Exekutor verfallen, ist Nebensache. Es wird zu einer Zeit saniert, wo buchstäblich der Kranke schon gestorben ist. Dadurch verliert das ganze Sanierungswesen den Charakter einer Hilfe. Daher verlangen wir von den Fonds eine Entbürokratisierung, eine größere Beweglichkeit, namentlich zu Zeiten einer Panik. (Posl. dr Luschka: Gleiches Recht für alle!) Gleiches Recht für alle, das ist allerdings der Grundsatz, den wir auf dem Staatswappen nicht finden. Es ist zwar in der Verfassung niedergelegt, aber das ist auch der einzige Platz, wo das gleiche Recht zu finden ist. Im Leben draußen ist uns das verwehrt.
Zur Minderung des Vertrauens haben auch viel die Gerüchte, die über einen geplanten Zugriff des Staates auf die Einlagen usw. herumgeschwirrt sind, beigetragen. Wohl ist ein Dementi von Regierungsseite erfolgt, wir hätten aber erwartet, daß dieses Dementi in etwas überzeugenderer, kräftigerer Form geschehen wäre. Nämlich in der Bevölkerung ist die Ansicht: Wenn ein Gerücht herumschwirrt, ist es so lange unsicher, bis es dementiert wird. Ein solches Ansehen haben die staatlichen Dementis, und das kommt davon, daß mit den Dementierungen ein solcher Mißbrauch getrieben wird, daß das Volk sich betrogen meint. Ich erinnere hier an die große Dementierung in den Vorweihnachtstagen, als der Ministerpräsident und der Finanzminister allen Abordnungen der Staatsbeamten gegenüber mit aufgehobenem Schwurfinger erklärt haben, es denke niemand daran, ihnen die Gehälter abzubauen oder die Weihnachtszulagen zu kürzen, was förmlich als ein Staatsverbrechen hingestellt wurde. Und noch war die Druckerschwärze, die dieses Dementi hinaustrug, nicht trocken, hatten wir schon prompt die Regierungsvorlage, die alles das einführte, was man den Staatsbeamten gegenüber geleugnet hatte.
Zur Erhöhung der Unruhe hat in der letzten Zeit namentlich mit beigetragen der sozialdemokratische Antrag auf Einführung einer 10% igen Kapitalertragsteuer. Das hat die Leute scheu gemacht und es bedarf einer unendlichen Aufklärung, den Leuten klar zu machen, daß nicht das Kapital, sondern nur die Zinsen gemeint sind. Die Leute sagen aber: "Mit den Zinsen wird angefangen, dann kommt das Kapital dran, das wissen wir schon" usw. So hat die sozialdemokratische Partei mit ihrem Agitationsantrag einen weiteren Zweck hat dieser Antrag nicht, als rein demagogisch-agitatorisch zu sein, um den Jammer der Regierungspolitik zu übertauchen - dem Geldwesen einen schweren Schlag versetzt, und an den Schaltern der Volksgeldanstalten wird es gebüßt, wenn die Leute mit den Bücheln kommen, um ihr Geld zu holen, weil hier eine Partei zu Agitationszwecken einen Antrag ins Haus wirft.
Ich gebe zu, das Gesetz hat Bestimmungen, die tatsächlich eine gewisse Vermehrung der bisherigen Einlagensicherheit bringen. Schon die Erhöhung der Mittel der Fonds kann eine bessere und ausgreifendere Sanierung gewährleisten. Gewiß ist auch die Vermehrung der Verantwortlichkeit der leitenden Bankbeamten und die Vergrößerung der Haftpflicht der leitenden Organe eine Verpflichtung, die nicht Halt macht vor dem Privatvermögen des Direktors, sogar übergreift bis zum erworbenen Vermögen der Ehegattin; das sind sicherlich Momente, die, wenn sie auch geringere Mittel zur Verfügung stellen, doch andererseits bei den leitenden Organen ein ganz bedeutend erhöhtes Pflichtbewußtsein wachrufen müssen, weil sie mitbüßen müssen. Von den anderen Strafbestimmungen verspreche ich mir nicht so sehr viel. Sie haben in mancher Beziehung einen rein vexatorischen Charakter.
Wir begrüßen es, daß man die Rieseneinkommen der Bankdirektoren beschneidet. Diese Einkommen, die ja manchmal eine geradezu aufreizende Höhe hatten, und die sich in einer solchen Weise über das allgemeine Erwerbsniveau heraushoben, daß auch die größere wirtschaftliche Intelligenz kaum dazu eine Berechtigung abgeben könnte. Es hatte vielfach den Anschein, als wären diese Banken tatsächlich nur zum Nutzen und Vorteil einer kleinen Anzahl Leute geschaffen, die es außerdem noch verstanden, sich über alle Fährlichkeiten und Möglichkeiten einer üblen Situation der Bank hinwegzusetzen, indem sie wunderbare Verträge abschlossen, die auch nach einem vollkommenen Krach ihnen die nötigen Mittel und Pensionen auf Kosten der Aktionäre und Spareinleger sicherten. Es war eine Tatsache, daß je schlechter die Bank stand, desto bessere Verträge mit den Direktoren ausgearbeitet wurden. Das beste Beispiel haben wir bei der Creditanstalt in Wien, wo einzelne Direktoren sich Pensionen bis zu 60.000 Dollars jährlich ausbedungen haben, wie Shylock auf ihren Schein pochen und nun das Fleisch buchstäblich den Einlegern herausschneiden wollen. Daß dem nun ein Riegel vorgeschoben ist und eine gesetzliche Möglichkeit besteht, derartige Verträge aufzuheben und für nichtig zu erklären, ist sicherlich ein Vorteil dieses Gesetzes.
Die Kündigungsmöglichkeit der Dienstverträge ist beschränkt auf leitende Beamte. Heute früh hat Abg. Schweichhart mich hier besonders angegriffen wegen meiner Forderung, daß Dienstverträge auch für die übrigen Beamten im Falle der Liquidation einer. Anstalt gekündigt werden können. Wir haben nämlich bis jetzt die Erscheinung, daß beispielsweise eine Bank zu Ostern schließt, vollkommen den Betrieb einstellt, daß die Liquidation durch ein anderes Institut eingeleitet wird, aber daß die Dienstverträge mit den einzelnen Beamten noch Jahre lang weiter bestehen und realisiert werden müssen aus der bescheidenen restlichen Substanz der Spareinlagen. Daß selbstverständlich die Einleger ein Interesse daran haben, daß nicht sozusagen über den Tod der Bank hinaus noch solche Verpflichtungen weiter bestehen können, ist wohl mehr als selbstverständlich.
Aber bei all den gut gemeinten und vielfach auch richtigen Straf- und Haftbestimmungen ist doch der Einwand der Fachleute, daß diese Bestimmungen die Kreditgewährung erschweren, nicht vollkommen widerlegt worden. Um die Verantwortlichkeit der einzelnen Faktoren besser fes stellen zu können, hat man den Revisionsorganen im neuen Gesetz eine große Macht eingeräumt, ja die Verfügungen der Revisionsorgane sind mit Strafsanktionen versehen, so daß deren Nichtbefolgung schwer geahndet werden kann. Es ist notwendig, daß die Kontrollorgane eine größere Macht bekommen, als sie bisher gehabt haben. Allerdings müssen wir noch eine Forderung aufstellen, daß nämlich die Kontrolle vorgenommen wird durch unabhängige und sachverständige Revisoren und das möchte ich den Vertretern des Finanzministeriums besonders ans Herz legen. Wir brauchen ein neues Statut für alle diese Revisoren, Fachkenntnis und die nötige Zeit. Eine diesbezügliche Resolution befaßt sich mit diesem Punkt und verlangt die Festsetzung einer Minimalausbildung der Revisoren. Ich verlange dazu, daß die Revisoren gehalten sind, die Revision im Hauptberuf vorzunehmen und daß nicht im Nebenamt die Revision vorgenommen wird, wie es bisher bei den meisten Revisionsverbänden der Fall ist, weil durch die nebenamtliche Revisionstätigkeit es sich ereignet, daß die Revision nicht rechtzeitig und gründlich ausgeführt wird, daß namentlich bei Unfällen, die ein Geldinstitut betreffen, diese Revisionstätigkeit dann eine unübersehbare Zeit in Anspruch nimmt.
Man hat, wie ich gesagt habe, den größ ten Teil der Beratung zugebracht mit der großen Debatte über die Inkompatibilität. Wir Deutschen haben es fast nicht notwendig, über diesen Punkt zu sprechen, denn wir sind an der ganzen Frage vollkommen desinteressiert. Wir haben keine Verwaltungsposten bei Banken. Es kann schon sein, daß der eine oder der andere von uns tatsächlich in einer kleinen Volksgeldanstalt, die er mit begründet hat, ehrenhalber und unbezahlt eine Funktion ausübt. Was das mit öffentlicher Korruption zu tun haben soll, ist mir unerfindlich. Die Frage interessiert uns also nicht. Das Interesse besteht hauptsächlich bei dem èechischen Teil der Koalition, interessiert diejenigen, die nach einer gewissen Regierungstätigkeit dann einen schönen Unterschlupf in irgendeinem Bankinstitut finden. Uns interessiert die Frage fast gar nicht und es war wohl mehr als ein Ablenkungsmanöver gedacht, daß man über die Inkompatibilität so lange debattierte. Auch mit den schärfsten Bestimmungen über die Inkompatibilität, mit der Bestimmung, daß der Abgeordnete keinen Verwaltungs- und Aufsichtsratsposten in einem Bankinstitut bekleiden dürfe, wird man die Korruption absolut nicht ausrotten. Denn das ist nicht der Herd der Korruption. Da müßte man die Inkompatibilität viel weiter ausdehnen. All die großen Profite werden heute anderswo gemacht und ich ersuche einmal nachzuforschen, in welcher Weise Abgeordnete und Senatoren beteiligt sind bei jenen Wirtschaftsorganisationen, die heute die Hauptnutznießer der gedrosselten Wirtschaft darstellen und heute Riesengewinne einstecken, von Einfuhrbeschränkungen, Devisenzuteilungen und dergleichen. Da würde man wohl wahrscheinlich auf ein ganz anderes Resultat kommen.
Wie ich schon erwähnt, ist das Gesetz voll von Ermächtigungen und Ermächtigungsparagraphen für den Finanzminister und für die Regierung. Den Höhepunkt dieser Ermächtigungen stellt Artikel XXXVIII dar, der erklärt: "Der Finanzminister kann bei der Bank einen oder mehrere Vertrauensmänner mit dem Rechte und der Verpflichtung der Beaufsichtigung der Bankgebarung nach allen Richtungen bestellen. Wenn dies ein wichtiges öffentliches Interesse an der Ausgleichung der Bankverhältnisse erfordert, kann die Regierung auf Antrag des Finanzministers im Einvernehmen mit dem Minister des Innern bei der Bank einen Verwaltungsausschuß und Aufsichtsausschuß mit der unten angegebenen Kompetenz bestellen" nämlich mit der Kompetenz des bisherigen Verwaltungsrates, nur mit dem Unterschied, daß alle diese Haftungen des Verwaltungsrates für diesen Regierungsverwaltungsausschuß in Wegfall kommen und er lediglich wie Staatsbeamte zur Verantwortung gezogen werden kann."
Das Gesetz ist voll von Ausdrücken es "kann, kann, kann". Der Finanzminister "kann, kann, kann". Wir Deutsche haben zu diesem "Können", das eigentlich der wesentliche Grundzug der meisten unserer Gesetze ist, ein berechtigtes Mißtrauen. Wir haben nämlich erfahren müssen, daß überall dort, wo es sich um unsere Belange handelt, sich dieses Können in ein glattes Nichtkönnen verwandelt, ind em die Regierung vor dieses Können eben das Wörtchen nicht setzt. Zu dem scheint mir nach der bisherigen staatswirtschaftlichen Tätigkeit nicht die Gewähr gegeben, daß diese Staatsausschüsse auch tatsächlich ein verfahrenes Bankwesen in Ordnung bringen können. Wir haben verlangt, daß eine solche Art der Zwangsverwaltung der Banken nicht vom Finanzministerium, sondern von dem jeweiligen Revisions- oder Treuhänderverband geübt wird, dem das Institut angehört. Wir haben bisher mit den Zwangsverwaltungen von Seiten des Staates traurige Erfahrungen gemacht, ich erinnere nur an den jammervollen Zustand der Zwangsverwaltung, der jahrelang bei der Schluckenauer Sparkasse herrschte, wo gerade die Zwangsverwaltung große Teile der Substanz durch ihre unseligen Prozeßführungen mit den Beamten, Kreditoren und Debitoren vernichtet hat. Außerdem haben wir noch das Bedenken, daß hier einer Beeinflussung der Wirtschaft in einem für uns national ungünstigen Sinn Tür und Tor geöffnet ist. Dieses Bedenken kann auch die heute früh abgegebene Erklärung des Herrn Abg. Schweichhart nicht zerstreuen, der nämlich erklärt hat, daß es selbstverständlich sei, daß er sich gegen einen Versuch, diese Bestimmungen zu èechisch-chauvinistischen Zwecken zu mißbrauchen, energisch wehren würde. Ich glaube, wenn es auf den Versuch ankäme, so würde sich Herr Schweichhart und vielleicht seine ganze Partei auf den heute hier mehrfach schon gehörten Satz zurückziehen: Wir sind eine Minorität, wir können nichts machen. Dieser Satz ist heute das Regierungsprogramm der Sozialdemokraten draußen bei der Wählerschaft, wenn die Wählerschaft über unliebsame Vorgänge der Gesetzgebung und der ganzen Regiererei die Abgeordneten zur Rede stellt. Der Herr Abg. Schweichhart hat eine Lanze für die Staatswirtschaft gebrochen und erklärt, daß sie allein das Heil wäre, er zitierte Marx und Engels in mehreren Dutzend Aussprüchen, die uns aber doch nicht ganz überzeugen können, daß die Staatswirtschaft das einzig mögliche ist und erklärte, daß es ein fadenscheiniger Hinweis wäre, die Staatswirtschaft abzulehnen, weil sie nicht wirtschaftlich sei. Nun die Fadenscheinigkeit können wir bei uns etwas belegen, indem wir einfach auf die Staatswirtschaft beispielsweise bei den Staatsforsten hinweisen. Wo früher hunderte und hunderte Familien davon lebten und leben ließen und Steuern u. zw. nicht geringe Steuern zahlten, da können heute keine Steuern mehr gezahlt werden, im Gegenteil es müssen die von anderen gezahlten Steuergelder noch dazu herhalten, um nur die Betriebsauslagen zu decken. Das ist nur ein Fall, Eisenbahnen usw. wären noch ähnliche Fälle.
Neben dem Art. XXXVIII erreicht
die Ermächtigung ihren Höhepunkt im Art. XLI, der der Regierung
die Vollmacht gibt, ohne Beschränkung einer Höhe notleidende Institute,
nicht nur Geldinstitute, sondern auch Industrieunternehmungen
zu finanzieren, zu sanieren und zu unterstützen. Ganz schamhaft
hat sich das Parlament zu einer kleinen Einschränkung aufgerafft,
die lautet, daß die Regierung verpflichtet sei, bis zum 30. Juni
1933 über die Höhe im Hause Bericht zu erstatten. So hat sich
das Parlament begnügt, lediglich einen Partezettel über das Geschehene
zu bekommen, darüber, wieviele Millionen verbraucht worden sind.
Es ist klar, daß heute ein seiner Pflicht und Verantwortung bewußtes
Parlament eine solche Generalvollmacht nicht ausstellen darf.
Die Leistungen der Regierung sind nicht so überwältigend, daß
wir das Vertrauen haben müssen, daß sie unbedingt das richtige
und nichts anderes als das richtige treffen wird. Daher ist es
wohl schwer, für einen solchen Artikel zu stimmen. Für solche
Ermächtigungen zu stimmen, hieße das derzeitige System mit einer
Prämie versehen. Dazu hat wohl niemand Anlaß, das jetzige System
mit Ermächtigungsgesetzen direkt zu prämiieren! Wir können das
System nicht prämiieren wegen der Kleinlichkeit, mit der die jetzige
Regierung die Fragen der Arbeitslosigkeit und der Arbeitslosenfürsorge
behandelt. Wir kennen den jammervollen Streit, der über die klägliche
Zehnkronenunterstützung pro Woche innerhalb der Koalition geführt
wird. Wir kennen die Entrüstung der Agrarier, daß bei den 600.000
Karten, die wöchentlich ausgegeben werden müssen, eine oder die
andere fehlgeht und wir kennen auch die Kleinlichkeit, daß man
aus einem solchen geringen Mißbrauch heraus das ganze System der
Arbeitslosenunterstützung verurteilt und beseitigen möchte. Dabei
müssen wir uns klar werden, daß wir endlich einmal mit dieser
Versorgung der Arbeitslosen ein Ende finden müssen. Wir haben
Leute, die seit 24 Monaten noch nicht einen Heller Lohn bezogen
haben. Es geht, über eine gewisse kleine Krisenzeit mit Zehnkronenscheinen
die Leute über Wasser zu halten, solange sie noch eine Substanz
zum Verkaufen oder Versetzen zu Hause haben. Das ist aber auch
nicht mehr vorhanden. Wir verlangen schon immer die Vorlage eines
Gesetzes über Arbeitsbeschaffung. Dagegen müssen wir sehen, daß
das Finanzministerium den Auftrag gegeben hat, die öffentlichen
Arbeiten noch mehr einzuschränken, Arbeiten, deren Verzinsung
und Amortisierung nur einen kleinen Bruchteil der aufgewendeten
Arbeitslosenunterstützung erfordern würde. Wir können das System
nicht prämiieren, das heute die ganze Öffentlichkeit in Unsicherheit,
Sorge und Verzweiflung setzt, wegen der neuen, drohenden Steuerlasten,
die alltäglich der Öffentlichkeit vorgelegt werden. Zu einer Zeit
dem Finanzministerium einen Freibrief ausstellen, da es daran
geht, die drückendsten Steuern noch zu erhöhen und auf die kleinen
Verbraucher und Erzeuger zu überwälzen, ist uns als Abgeordneten
kaum möglich. Ebenso können wir Sudetendeutsche derzeit nicht
durch eine Ermächtigung der Regierung das Vertrauen aussprechen,
da man über unsere Heimat das schärfste Polizeiregime eröffnet
hat, zu einer Zeit, da die Unsicherheit wie ein Druck auf der
ganzen Bevölkerung liegt, die Unsicherheit, wegen Harmlosigkeiten
im nächsten Moment vor den Richter geschleppt und dann in den
Arrest gesteckt zu werden. (Posl. Hadek: Der Mayr-Harting hat
eine Interpellation eingebracht, daß in Schwaderbach die Gendarmerie
verstärkt werden soll!) Sie wissen ganz gut, warum in Schwaderbach
die Gendarmerie verlangt worden ist. Wissen Sie, was Sie in Schwaderbach
aufgeführt haben? (Rùzné výkøiky.) Wenn Sie Leben und Gesundheit
ihrer Nebenmenschen respektieren würden, brauchten wir keine Gendarmerie,
aber solange Sie das nicht tun, was sonst unter gebildeten Menschen
üblich ist, müssen wir Gendarmerie zur Hilfe rufen, weil Selbsthilfe
verboten ist und wir sonst selbst mit der Gendarmerie in Konflikt
kämen. (Rùzné výkøiky.)
Místopøedseda Taub (zvoní):
Prosím o klid.
Posl. Krumpe (pokraèuje): Wir haben in Schwaderbach keine Gendarmerie gerufen, Sie haben sie selbst herbeigezogen durch Ihr Benehmen. Wenn Sie halbwegs die allgemein gültigen Grundformen einhalten würden, wäre die Gendarmerie nicht zu Ihnen gekommen. Sie brauchen sich am wenigsten über Gendarmerie zu beschweren.
Ich habe am 6. Feber hier ausgeführt, daß auf uns der ungeheuerste Druck infolge der Spionenriecherei und der maßlosen Verfolgungen lastet. Der Besitz eines harmlosen Buches, das im offenen Buchhandel zu kaufen ist, einer sogenannten Generalstabskarte, die in allen Zeitungsverschleißen ausgeboten wird, ja, das Anschauen und Photographieren einer Lokomotive, wie das in Rumburg der Fall war, können heute das Substrat für eine Hochverratsuntersuchung und eine Bestrafung bilden. Es ist unglaublich, und man würde es nicht für möglich halten, wenn wir es nicht am eigenen Leibe täglich erleben müßten. Ich habe sehen müssen, wie sich die Leute in den öffentlichen Gaststätten scheu zusammensetzen aus Angst, daß ein Spitzel herumläuft und sie denunziert, was genügt, um den betreffenden Menschen auf einige Wochen in Untersuchungshaft zu setzen, auch wenn die Anzeige ganz haltlos ist. In der Bahn getraut sich kein Deutscher mit einem Èechen eine Debatte über das Öffnen oder das Schließen des Waggonfensters zu führen, aus Angst, es könnte anders ausgelegt werden, weil sofort auf der nächsten Station die Beschuldigung wegen einer staatsfeindlichen Äußerung erhoben werden kann. So liegt heute auf uns ein ungeheurer Druck, gegen den wir uns wehren müssen, und wir können daher dieses System nie prämiieren. Wir wissen uns eins mit allen Deutschen in dem Protest gegen die jetzigen Drangsalierungen und Verhaftungen junger Leute, deren ganze Tätigkeit schlimmsten Falls als eine unüberlegte Kinderei gewertet werden kann, und wir werden alles versuchen, daß dieser unwürdige Druck von uns genommen werde. Man will doch an uns Deutschen Staatsbürger haben und nicht verprügelte Elemente, die nur hoffen, von diesem Zwang befreit zu werden.
Bei dieser Gelegenheit muß ich einer Erklärung des Abg. Jung, die er gestern hier abgegeben hat, widersprechen. Abg. Jung sagte - allerdings in einem nebensächlichen Teil seiner Rede - daß das ganze deutsche Volk im èechoslovakischen Staate die Politik des Reichskanzlers Brüning verurteile. Ich weiß nicht, woher Abg. Jung die Legitimation hat, im Namen des sudetendeutschen Volkes zu sprechen. Jedenfalls stelle ich eines fest: daß die überwiegende Mehrheit des sudetendeutschen Volkes hinter der Politik des Reichskanzlers Brüning steht (Souhlas.) und daß am Sonntag die weitaus überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes in der Èechoslovakischen Republik den Wahlsieg Hindenburgs begeistert begrüßt hat. (Souhlas a potlesk.) Daß man weiß, daß das sudetendeutsche Volk nicht in seiner Gänze hinter der Erklärung des Abg. Jung steht, nehme es ich für meine Partei in Anspruch, zu erklären, daß wir hinter der Politik des Reichskanzlers Brüning stehen und den vollen und ganzen Erfolg des 13. März zu würdigen wissen und uns darüber freuen, ein Erfolg, der hoffentlich am 10. April zum vollen Siege führen wird.
Ich habe gesagt, daß das heutige
System nicht prämiiert werden kann, und daß wir Ermächtigungen
der jetzigen Regierung nicht wahllos geben können. Daher muß ich
namens meines Klubs erklären, daß wir nicht in der Lage sind,
für alle Artikel dieses Gesetzes in der ersten Lesung zu stimmen.
(Potlesk.)
Verehrte Anwesende! Das ganze Wirtschaftsgebäude Europas droht zusammenzufallen, auch hierzulande kracht es an allen Ecken und Enden und wir verhandeln über eine Bankgesetznovelle. Warum muß diese Novelle jetzt erledigt werden? Ist man sich in den Regierungskreisen vielleicht erst jetzt bewußt geworden, daß der leichtsinnigen Gestion einiger Banken jetzt Einhalt getan werden muß? Man hat doch Gelegenheit gehabt, schon vor vielen Jahren den bevorzugten Banken viele Millionen zur Sanierung zu schenken und wir können uns gut erinnern, wie schon vor Jahren der gewesene Finanzminister Dr. Engliš in einer Bank 300 Millionen Staatsgelder investiert hat. Also, die kranken Zustände bei den Banken sind schon seit Jahren wohl bekannt, aber erst seit Dezember 1931 besteht eine außerordentliche Hast zur Novellierung der Bankgesetze.
Was muß die Ursache dieser Hast sein? Die Regierung sagt es nicht. Aufrichtigkeit gegenüber der Öffentlichkeit ist nicht und war nie die starke Seite des hier herrschenden Regierungssystems, es hat immer gerne hinter Masken gearbeitet. Es fällt sonach nicht besonders auf, daß man jetzt die Maske der Bankgesetznovelle gewählt hat, um das wahre Gesicht, das heißt, den wahren Zweck zu verdecken. Wir wissen, daß schon in den letzten Monaten des Jahres 1931 der Versuch gemacht wurde, den großen und reichen Verbündeten der Republik, nachdem er im Jahre 1930 bis zur Höhe von 2 1/2 Milliarden Darlehen genug freigebig gegeben hat, wegen einer weiteren Kleinigkeit von nur 800 Millionen anzugehen. Aber da erlebte die Republik ihre Überraschung. Der große Verbündete, der doch der Republik nach èechischer Auffassung soviel zu verdanken hatte, stellte Bedingungen und darunter sehr harte. Wie man in den hierüber verärgerten èechischen Zeitungen lesen konnte, forderte er einen französischen Bankinspektor in Prag und hievon ist nicht weit der Weg zu der in Verhandlung stehenden Bankgesetznovelle. Das ist die halbe Lösung des Rätsels, warum die Bankgesetznovelle jetzt erledigt werden muß. Aber der hochherzige Verbündete scheint sich faktisch ganz geändert zu haben, denn er begnügte sich nicht mehr mit den Versprechungen unseres "national baby" Dr. Beneš, sondern er forderte vorherige Erfüllung der gestellten Bedingungen und je nach Fortschritt der Erfüllung dieser Bedingungen schreitet er schrittweise seinerseits in der Erledigung der Darlehensfrage bei ihm zu Hause vor.