Was eingetreten ist, ist der Umstand, daß eine gesetzmäßige Bestimmung, wie wir sie im § 28 vorfinden, vom Jahre 1919 bis zum Jahre 1931 noch keine Regelung gefunden hat und daß dadurch eine restlose Unsicherheit gegeben ist. Eines sei festgestellt, daß der § 28 - und das wird mir der Herr Sektionschef Vaòouèek auch zugeben müssen - ursprünglich im Gesetz überhaupt nicht drin war, daß dieser § 28 erst im technischen Ausschuß dazu gekommen ist, daß man durch dieses Hinzusetzen wahl- und ziellos dem Gesetz einen anderen Sinn und Geist gegeben hat, während man anderseits im Ministerium für öffentliche Arbeiten doch die richtige Erkenntnis haben mußte, daß dieses Ministerium im § 27 des Gesetzes vollständig gedeckt ist. Der § 27 des Gesetzes vom Jahre 1919 gibt dem Ministerium für öffentliche Arbeiten jeden Rückhalt gegenüber dem privaten und kommunalen Elektrizitätsunternehmertum hinsichtlich der Ausnützung der elektrischen Energie und der Berücksichtigung der öffentlichen Interessen. Das, was ich sagen wollte, ist, daß im Jahre 1919 ganz andere Voraussetzungen für die Schaffung des Gesetzes vorhanden waren, daß man im Jahre 1919 vielleicht doch eher berechtigt war, mit solchen Sozialisierungs- und Expropriationsbestrebungen zu spielen, daß man im Jahre 1919 gewissermaßen in einer revolutionären Zeit lebte, und daß im Jahre 1919 auch die begriffliche Bestimmung der Unternehmungen, die man treffen wollte, doch in der nationalen Auffassung eine ganz andere war. Hier hat soeben ein wenig edler Wettstreit zwischen Nationalsozialisten und Sozialdemokraten stattgefunden, die doch letzten Endes beide Vertreter deutscher Parteien sind. Hier dreht es sich nicht um gesetzliche Bestimmungen, nicht um die Slovakei, nicht um Mähren und Schlesien, nicht um das innere Land von Böhmen, sagen wir es doch rund heraus - Sie sehen das auch an der Repräsentanz der Redner - es handelt sich um die Bezeichnung der Unternehmungen in den deutschen Randgebieten, die eigentlich doch ein Dorn in Ihrem Auge sind. Wir werden auch darüber ein ernstes Wort miteinander sprechen müssen, daß doch der Sinn des Gesetzes im Jahre 1919 der war, die noch nicht in dem Maße ausgebaute Elektrifizierung des flachen Landes ausbreiten zu lassen und daß seit dem Jahre 1919 die Voraussetzungen doch ganz andere geworden sind, daß seit dieser Zeit, wie Sektionschef Vaòouèek bestätigen wird, gerade das private Unternehmertum in überaus großem Maße und in unendlicher Fürsorge an der Elektrifizierung des Landes mitgeholfen und mitgearbeitet hat. Diese Mitarbeit des privaten Unternehmertums ist vom Ministerium für öffentliche Arbeiten anerkannt worden und dieses Unternehmertum hätte restlos noch weiter und intensiver mitarbeiten können, hätte man nicht diese schroffen Bestimmungen des § 28 hineingegeben, die jeden Unternehmergeist lähmen mußten, wie von sozialdemokratischer Seite bestätigt worden ist.
Wenn wir das heute bedenken, müssen wir zugeben, daß wir jetzt absolut nicht in einer Zeit leben, wo man sich mit diesen Dingen beschäftigen kann. Man muß auch die Politik und das Parlament frei machen von dem Gedanken, daß hinter diesen gesetzlichen Maßnahmen nationale Tendenzen stehen. Ich stelle es dem Ministerium für öffentliche Arbeiten zur Erwägung anheim, ob nicht unter Aufrechterhaltung des § 27 es viel besser gewesen wäre, daß gemeinnützige Unternehmungen, kommunale und private Unternehmungen, vom Ministerium durch einen Generalelektrifizierungsplan zu gemeinsamer Arbeit eingespannt und aufgefordert worden wären. Da wären wir vielleicht am Lande mit der Elektrifizierung viel rascher vorwärts gekommen. Wenn ich heute eigentlich der ganzen Situation die Spitze abbreche und höre, daß das Schwergewicht und die Veranlassung eigentlich beim Finanzministerium liegen dürfte, so erlaube ich mir, von dieser Stelle aus den Finanzminister zu interpellieren, ob er in der heutigen Zeit Geld zur Verfügung hat, damit der Staat und die Länder sich an Elektrizitätsunternehmungen beteiligen können. Auch wenn wir heute die Konsumenten fragen, so stehen sie nicht hinter dem Entwurf des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, weil wir bei ganz objektiver Beurteilung anerkennen müssen, daß zum allergrößten Teil heute die private Elektrizitätswirtschaft im Licht- und Kraftpreis billiger ist als die gemeinnützige oder auch die kommunale Unternehmerschaft.
Wenn wir das gegenständliche Gesetz bis zum Jahre 1919 verfolgen, so ist auch seitens des Ministeriums viel Wasser in den Wein gegossen worden. Man hat begonnen mit 60 % Bezeichnung innerhalb eines Jahres, sonst Expropriation. Dann ist man im Jahre 1921 durch das Gesetz 258 gekommen auf 25 % innerhalb 20 Jahren. Das gibt die Möglichkeit, daß man innerhalb der 20 Jahre jeden Tag dazu kommen konnte, die restlichen 75% zu nehmen. Jetz kommt man, glaube ich, in den Vorbereitungen für eine Novelle zu dem Standpunkt von 25% auf die Dauer von 30 Jahren. Ganz abgesehen von der Aufrechterhaltung des Privateigentums und dessen Unantastbarkeit - ist es sicher vielleicht ein Weg, um mit den einzelnen Unternehmungen zu irgendeiner Einigung zu kommen. Aber wir dürfen wohl das eine feststellen, daß in der ganzen Behandlung der Materie seitens des Arbeitsministeriums unter allen Umständen eine bestimte Unaufrichtigkeit in der Orientierung der politischen Kreise und auch in der Orientierung der Öffentlichkeit vorliegt. Wenn wir uns heute beispielsweise die Resolution aus dem Jahre 1924 hernehmen, Abgeordnetenhaus Druck Nr. 4995, so macht dort der Verkehrsausschuß das Ministerium für öffentliche Arbeiten auf den § 1 des Gesetzes vom 1. Juli 1921 Nr. 258 aufmerksam: "Die gegenwärtigen Verhältnisse des Staates und der autonomen Korporationen sind derartige, daß man für die Elektrifizierung mehr mit Krediten, manchmal auch ausländischen, rechnen muß, welche bei entsprechender Regelung dieses Wortlauts leichter gewonnen werden könnten." Da hat also der Verkehrsausschuß im Jahre 1924 bereits aufmerksam gemacht: "Lasst doch endlich einmal den Gedanken der Enteignung gehen, weil Ihr im § 27 sämtliche Möglichkeiten habet, alle Vorkehrungen zu treffen, wenn das Unternehmertum nicht pariert oder nicht in öffentlichem Interesse handelt." Ich finde auch einen kolossalen Gegensatz in der Aufrechterhaltung des § 28 mit dem Motivenbericht, wo ausdrücklich steht, daß man kein Staatsmonopol beabsichtigt. Dort wird der Gedanke der Schaffung eines ausschließlichen Staatsmonopols ausdrücklich abgelehnt und betont, daß sich das Gesetz nur auf die Einleitung der systematischen Elektrifizierung bezieht. Wenn man im Motivenbericht so spricht, dann soll man auf der anderen Seite doch endlich einmal von dem Gedanken abgehen, an der Expropriation festzuhalten, weil man doch nicht mit einem Staatsmonopol arbeiten will, sondern es sich dem Ministerium für öffentliche Arbeiten darum dreht, die Oberhand zu besitzen und die oberste Verwaltungs- und Aufsichtsbehörde über die ganze Sache zu sein (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Roudnický). Die Behandlung der Sache seitens des Ministeriums für öffentliche Arbeiten entspricht nicht den Gepflogenheiten, wie man die Dinge behandelt. Es ist nicht richtig, daß man eine Verordnung herausgibt und sie dem Elektrizitätsbeirat vorlegt, ohne die an der ganzen Sache mittelbar oder unmittelbar interessierten Kreise und Organisationen zu befragen. Und das war der Zweck unseres damaligen Besuches beim Herrn Minister Dostálek, am Tage vor der Einberufung des Elektrizitätsbeirates - Herr Sektionschef Vaòouèek war damals in der Slovakei - daß man die Entscheidung des Elektrizitätsbeirates erst in dem Momente herbeiführt, bis man sich mit den entsprechenden Organisationen in Verbindung gesetzt hat. Man hat in diesem Falle die ganzen Rechtsschutzorganisationen brüskiert, ob es private Unternehmungen oder Gemeindeelektrizitätswerke gewesen sind, man hat nicht die Interessenvertretungen gefragt, dargestellt durch die Handelskammnern, die Industriellenverbände, den Verband der Selbstverwaltungskörper, all diese Stellen wurden zur Äußerung oder Antragstellung nicht berufen. Es wurde keine Enquete der interessierten Kreise einberufen und es wurde merkwürdigerweise der Bitte um Vertagung des Elektrizitätsbeirates kein Gehör gegeben; und es fiel der Koll. Hampl von den èechischen Sozialdemokraten in seiner ursprünglichen Absicht die Vertagung zu unterstützen, auf eine ganz falsche Orientierung hin um. Ich konstatiere das ausdrücklich, daß es nicht angeht, diese Eile damit zu begründen, daß man auf der anderen Seite den ausländischen Kapitalisten endlich die Teilnahme verwehrte oder beim Bezug von ausländischem Strom auf sie nicht angewiesen sein wollte. Es war nicht richtig, es damit begründen zu lassen, daß es nicht weiter angeht, daß der Staat bei den nordböhmischen Elektrizitätswerken keinen Einfluß hat. Hier hat man dem privaten Unternehmertum mit der Faust ins Gesicht geschlagen, hat andere Motive vorgeschoben und hat auf der anderen Seite nicht anerkennen wollen, daß tatsächlich nationale Beweggründe eigentlich die Ursache gewesen sind. Da war es gerade Sektionschef Vaòouèek, der auch Ihren Plänen entgegengearbeitet hat in der Erwerbung der Elektrizitätswerke Elka, indem Sie als Ministerium für öffentliche Arbeiten sich vertraglich hätten verpflichten müssen, 10 Jahre weiter den Strom aus dem Auslande zu beziehen, während auf der anderen Seite schon vom 1. Jänner die Bezugsmöglichkeit aus dem Inland gegeben ist. So so müssen die Dinge beleuchtet werden, so müssen wir die Zusammenhänge verstehen, dann wird sich das Bild bei uns nicht verschieben, dann wird sich das Bild für uns objektiv gestalten. Es hat keinen Zweck, diese Sachen durch die Parteibrille sehen zu wollen, wir sollen sie nur vom Standpunkt der allgemeinen Interessen aus betrachten.
Herr Koll. Kaufmann hat vorhin Gelegenheit genommen, als Repräsentant der deutschen Sozialdemokraten zu den Dingen zu sprechen. Ich hatte die Absicht, mit ihm zu polemisieren, aber er hat mir im Grunde genommen wenig Anlaß dazu gegeben, indem er sich heute genau so wie ich gegen den § 28 gestellt hat und heute das Monopol ablehnt und feststellt, daß sich die gemeinnützigen Unternehmungen heute vielfach in einem nicht zu rechtfertigenden Kampfe gegen kommunale und private Elektrizitätswerke befinden. Er hat auch die Stellung im Elektrizitätsbeirat charakterisiert und deswegen ist es nicht ganz verständlich, daß der "Sozialdemokrat" in seiner Nummer vom 16. Dezember jetzt die Verlängerung des Gesetzes in einer Weise motiviert, die absolut nicht wahr ist. Das Gesetz ist angeblich notwendig, weil zwischen den Industriellen und der Regierung Verhandlungen geführt wurden, die an den maßlosen Forderungen der Kapitalistengruppe gescheitert sind. Herr Sektionschef Vaòouèek, ich rufe Sie als Zeugen an, daß das nicht wahr ist, im Gegenteil, daß man sich über diese Punkte restlos geeinigt hat, daß es nicht wahr ist, daß die Verhandlungen an diesen maßlosen Ansprüchen der Interess entengruppe gescheitert sind und daß deswegen der § 28 ins Haus zur Verlängerung kommt. Das ist eine glatte Unwahrheit. Der § 28 ist zur Verlängerung ins Haus auf Grund des Widerstandes des Finanzministeriums gekommen und heute zäumt man im "Sozialdemokrat" die Sache so auf, und schiebt die ganze Chose auf die Gemeinnützigkeitserklärung, während man auf der anderen Seite ein paar Monate vorher gegen die Gemeinnützigkeit gekämpft hat, aus den Gründen, weil sich die Gemeinnützigkeit nicht bewährt und auf der anderen Seite die Länder, Bezirke und Gemeinden kein Geld haben. Seien wir deshalb ehrlich und machen wir uns nichts vor, es sind heute die Mittel nicht vorhanden, die Dinge so zu forcieren.
Wenn ich in diesem Zusammenhang noch ein paar Worte mir erlaube, so soll en sie der Rolle des Arbeitsministeriums überhaupt gewidmet sein. Ich habe kein Hehl daraus gemacht, daß unsere Auffassung dahin geht, daß die Ministerien nichts anderes sein sollen, als die oberste Verwaltungsbehörde. Das Ministerium soll keine Handelsfirma sein. Das Ministerium wird dadurch, daß es gleichzeitig oberste Verwaltungsbehörde und Handels- und Lieferfirma ist und wieder Entscheidungen in derselben Sache zu üben hat, wo es auf der anderen Seite als Verwaltungsrat beteiligt ist, in eine Zwitterstellung getrieben. Das Ministerium wird in diesem Umfang, als es heute über Straßenbau, Elektrizität und Wasserstraßen verfügt, viel zu viel, ob mit Recht oder Unrecht können wir hier nicht beweisen, in den Kreis der Verdächtigung von Korruptionen gezogen und wir sind neugierig, den Bericht des Obersten Kontrollamtes zu vernehmen, wie es eigentlich um die Straßenbauabteilung für öffentliche Arbeiten aussieht. Denn auf Grund der letzten Budgetausschußsitzungen haben Revisionen stattgefunden bei Land und Ministerium, die angeblich verschiedene Tatsachen ans Licht gebracht haben. Deswegen sage ich, daß wir es heute nicht verstehen und eine bestimmte Inkompatibilität darin erblicken, daß Funktionäre des Arbeitsministeriums gleichzeitig Mitglieder des Verwaltungsrates der gemeinnützigen Elektrizitätswerke sind. Man wird mir darauf erwidern, daß in solchen Fällen andere Herren entscheiden als die Verwaltungsräte in den gemeinnützigen Unternehmungen. Aber Sie werden doch nicht leugnen, daß heute bei diesem Verhältnis die Auffassung der maßgebenden Funktionäre doch mehr dem gemeinnützigen Unternehmertum hinneigt. Ich erkläre ausdrücklich, Herr Sektionschef Vaòouèek, daß ich diesen Standpunkt absolut nicht mit den Bezügen in den Verwaltungsräten in Zusammenhang bringe. Ich habe mich sehr gern von Ihnen orientieren lassen, daß damit nichts als Barauslagen und ein geringer Teil Diäten verbunden ist und daß sonstige Bezüge abzuführen sind. Ich erkläre ausdrücklich, daß unsere Ausführungen ohne Rücksicht auf den Bezug die Inkompatibilität darin erblicken, daß wir es für unstatthaft ansehen, daß Funktionäre dieser Sektion an einem Verwaltungsrat teilnehmen. Zweck des Ministeriums ist und bleibt es, oberste Verwaltungsbehörde zu sein und sonst nichts anderes.
Ich möchte meine Ausführungen
schließen und sagen: Wenn es richtig ist, daß man im Ministerium
auf die Novelle hinarbeitet, dann finden wir sicher die Frist
der Verlängerung bis zum 31. Dezember 1932 entschieden zu lang.
Es bleibt für uns der Wunsch übrig, daß das Ministerium für öffentliche
Arbeiten möglichst bald mit der Novelle zu dem Gesetz herauskommen
möge, mit einer Novelle, die ein vernünftig vereinbartes Verhältnis
zwischen den öffentlichen Körperschaften, dargestellt durch Staat,
Land, Gemeinde und Bezirk, und dem privaten Unternehmertum gestaltet.
(Potlesk).
Hohes Haus! Es ist uns wieder ein Weihnachtsgeschenk auf den Tisch des Hauses gelegt worden und das eine kann man schon sagen, die Regierung trifft es, Weihnachtsgeschenke vorzulegen, in Bezug darauf, daß der Überraschungscharakter vollkommen gewahrt wird, daß man tatsächlich von dieser Weihnachtsgabe überrascht ist. So sind wir auch über dieses Gesetz mehr als überrascht. Wir glaubten, daß es verschwunden wäre im Sturm der Proteste des heurigen Sommers. Nun knapp vor Torschluß kommt die Vorlage mit der unveränderten Verlängerung auf ein weiteres Jahr. Wir haben viel gelesen und gehört von einer Novelle, die vorbereitet war, um die Härten dieses Gesetzes etwas zu mildern. Die Novelle ist verschwunden und das leere brutale Gesetz kommt wieder zur Vorlage, die Verlängerung auf ein Jahr, um nach § 28 die Aufstellung aller jener Elektrizitätsunternehmungen vornehmen zu können, denen der Charakter der Gemeinnützigkeit zuerkannt werden kann, d. h. jener, die tatsächlich für die Verstaatlichung als reif angesehen werden. Die Begründung dieser Verlängerung ist eine derart fadenscheinige, daß es sich erübrigt, auch nur ein Wort darüber zu sprechen. Das eine ist aber richtig: die Begründung ist falsch und unehrlich. Es sind keine wirtschaftlichen Motive, es sind nicht Motive der Notwendigkeit, die in der Elektrifizierung gelegen sind, sondern die Absicht und der Zweck dieses Gesetzes ist einzig und allein der, deutschen Besitz zu enteignen, die deutsche Industrie zu verstaatlichen und 12.000 deutsche Arbeitsplätze den deutschen Arbeitern zu rauben. Das ist der Sinn und Zweck dieses Gesetzes. Wir sehen aus der ganzen Verhandlung, aus den Reden, die dazu gehalten wurden, daß jeder das Gefühl hat, daß es sich nicht um allgemeine staatliche Interessen handelt, sondern lediglich um Interessen der deutschen Bevölkerung im Randgebiet dieses Staates. Für die Richtigkeit dieser Aufassung spricht schon der Ursprung dieses Gesetzes. Es sta mmt aus dem Revolutionskonvent vom Jahre 1919, aus der Zeit, als das èechische Volk nach der Erreichung der politischen Hoheit, nachdem es die politische Gewalt über das deutsche Volk errungen hatte, nun auch in dem Glauben lebte, daß der Besitz des deutschen Volkes Eigentum der èechischen Herrennation in diesem Staate sei. Und aus diesem Geiste heraus ist auch das Gesetz über die Verstaatlichung der Elektrizitätswerke geschaffen worden. Es ist ein Geschwisterkind des Bodenbeschlagnahmegesetzes, das man fälschlicherweise als Bodenreform bezeichnet.
Ich stimme Herrn Dr. Rosche voll und ganz zu, wenn er sagt, daß die Zeit nicht mehr dafür da sei, ich meine für solche Gesetze, man müßte endlich einmal mit den Revolutionsgesetzen abbauen, die die Hauptschuld tragen, daß wir zu keiner friedlichen Zusammenarbeit der beiden größten Nationen in diesem Staate kommen. Es wäre endlich an der Zeit, mit der Revolutionspsychose Schluß zu machen und sich auf den Boden der wirklichen und wirtschaftlichen Tatsachen zu stellen.
Dieses Gesetz entsprang schon im Revolutionskonvent dem Gedanken des Staatssozialismus der allmählich die Überführung der Privatwirtschaft in die Hände des Staates vorsieht. Aus diesem Gedanken sind mehrere Gesetze entsprungen und auch das vorliegende ist ein Kind dieses Staatssozialismus. Es ist auffällig, daß von der Durchführung dieses Gesetzes die ganze Zeit keine Rede war. Und nun zur Zeit, da wir eine sozialistische Vorherrschaft im Staate haben, wird daran gegangen, das Gesetz zur Durchführung zu bringen. Wir glaubten es schon vergess en in der großen Zwischenzeit vom Jahr 1924 bis zum Jahre 1930. Im Vorjahre am 19. Dezember hat man es wieder aus der Versenkung hervorgeholt und ein Jahr daraf knapp vor Weihnachten wieder. So wie wir den Staatssozialismus ablehnen, lehnen wir auch dieses Gesetz grundsätzlich mit aller Entschiedenheit ab. Wir verwahren uns dagegen, daß der Staat wichtige Zweige der Privatwirtschaft eigenwirtschaftlich betreibt. Wir lehnen diesen Staatssozialismus und namentlich das Elektrizitätsgesetz vor allem aus wirtschaftlichen Gründen ab. Unsere Elektrizitätsindustrie ist so hochstehend, daß kein Grund dafür vorgebracht werden kann, daß zwecks besserer Versorgung mit Elektrizität diese Betriebsführung in die Hände des Staates übergehen müßte. Es ist auch nicht einmal versucht worden, von diesem Gesichtspunkte aus dieses Gesetz zu begründen. Der Staat ist uns bisher den Befähigungsnachweis schuldig geblieben, daß er besser wirtschaftet als Private. Das sieht man vor allem bei der Bahn, wo man die Folgen der musterhaften Wirtschaft mit den Unsummen neuer Steuern decken und bezahlen muß. Die Bahnen sind ausgezeichnet durch ihr Riesendefizit, zu dessen Deckung gerade die ärmsten Kreise immer wieder herangezogen werden, bis man ihnen das letzte Zündhölzchen zu unerschwinglichem Preise auf den Laden legt. Wir haben Ähnliches beim Bodenamt gesehen. Das Bodenamt mit beinahe umsonst übernommenem Boden schneidet mit einem ungeheuren Verlust ab, der wieder aus Steuergeldern gedeckt werden muß. Nur ein einziger Staatsbetrieb ist aktiv, das ist der Tabak, weil es der Staat infolge seiner Monopolstellung in der Hand hat, für teuerstes Geld den größten Schund vorzulegen. Ich fürchte, es wird bei der Elektrizität dasselbe sein, wenn der Staat einmal die Monopolstellung wird erlangt haben, wird er auch die Möglichkeit haben, das Defizit zu decken durch schlechte und teuere Belieferung der Konsumenten. Ich behaupte, diese staatliche Elektrizitätswirtschaft wird ein zweites Bodenamt werden mit all seinen dunklen Korruptionsfällen, denn der Anfang der gemacht wurde, wie wir ihn in Nordböhmen erlebt haben, berechtigt uns zu dieser Vermutung. Die Ankaufgeschichte des Nixdorfer Elektrizitätswerkes war so anrüchig, daß man Staat und die ganze Bevölkerung warnen müßte, ein solches Experiment zu machen auf Kosten der Steuerträger und auf Kosten der Staatsbürger. Und nun das eine große Wunder! Da werden aus Zündhölzchen und aus allen möglichen Kleinigkeiten Steuerkreuzer herausgeschunden; der Herr Finanzminister hat kein Geld, den Beamten werden die Gehälter gekürzt, es wird gespart, gespart, gespart. Es wird soweit gespart, daß man in manchen Gerichtssälen nicht einmal einen zerfallenen Ofen neu aufbauen kann, weil kein Geld da ist und für dieses große Unternehmen, das Milliarden erfordert - ist doch allein der Wert für eine Elektrizitätsgesellschaft mit 280 Millionen angesetzt worden sind scheinbar die Mittel vorhanden. Ich glaube, sie werden auch nicht vorhanden sein. Aber es ist ein ungeheures Wagnis für die Finanzwirtschaft des Staates, sich in dem jetzigen Zustand in ein solches Abenteuer zu stürzen, dessen Ausgang für die Staatswirtschaft und Finanzwirtschaft mehr als unsicher ist.
Vor allem wehren wir uns aus nationalem Interesse, denn wir haben die Erfahrung gemacht, daß jede Verstaatlichung gleichbedeutend ist mit Èechisierung. Wir haben erst jetzt aus der Übernahme der Wälder, aus der Entlassung der Forst- und Waldangestellten ersehen müssen, daß bei all diesen Verstaatlichungen Endziel und Endzweck ist, die Deutschen vom Arbeitsplatz zu verdrängen und sie durch Mitglieder des Herrenvolkes zu ersetzen. Die Verstaatlichung ist bei uns Èechisierung und das ist das Verhängnis des sozialdemokratischen Programms, welches heute für die Verstaatlichung Propaganda macht, daß die Verwirklichung dieses Programmes in diesem Staate gleichbedeutend ist mit der Brotlosmachung des deutschen Arbeiters. Eines fürchte ich vor allem: die weiteren Wirkungen der Annahme und Durchführung des Gesetzes. Es ist ein Anfang der Verstaatlichung der Industrie. Wir hören diesen Schrei, diesen Ruf nach Verstaatlichung der deutschen Industrie alle Tage in den èechischen Zeitungen, in den Sitzungen der Hranièári, der Jednota severoèeská u. s. w. Es ist ein Anfang und es ist die Gefahr vorhanden, daß man dabei nicht stehen bleiben, sondern die Hand nach weiteren Industriegebieten der Deutschen in diesem Staate ausstrecken wird. Indirekt hat man ja schon viel genommen. Ich erinnere nur an die Ruinierung unserer Baumwollindustrie durch die famosen Baumwolleinkäufe Jan Masaryks, die Milliarden gekostet und die Industrie notleidend gemacht haben für die spätere Zeit, eine Folge, die sich jetzt in der Zeit absoluter Betriebssperre auswirkt.
Dadurch wird diese Frage aus dem engeren Interessentenkreis herausgehoben und heute müßte der Widerstand des gesamten Volkes hinter dieser Frage stehen. Es handelt sich nicht nur um die elektrische Industrie, es geht um mehr, es geht um weitere Industriezweige und es wäre daher zu begrüßen, wenn die übrigen Industrien die Sache der Elektroindustrie zu ihrer eigenen machen würden, um das Schl mmste zu verhüten. Es geht auch nicht mehr um die Frage dieser 12.000 Arbeiter allein, die dadurch direkt betroffen werden, sondern es ist eine Frage der Allgemeinheit, der deutschen Arbeiterschaft im allgemeinen. Daher stimme ich den Vorrednern sehr gerne bei, wenn sie die Forderung aufstellten, daß die Abwehrbewegung nicht zu kleinlichen Parteizwecken mißbraucht werde, sondern daß man den allgemeinen Charakter der Abwehrbewegung möglichst hüten und möglichst betonen soll.
Koll. Kaufmann hat erklärt, die Sozialdemokraten müßten jetzt das kleinere Übel wählen, da es do ch nur zwei Möglichkeiten gebe: nämlich entweder der Verlängerung des Gesetzes für ein Jahr zuzustimmen, oder dem zuzustimmen, daß die Liste der zu verstaatlichenden Elektrizitätswerke sofort aufgestellt wird. Ich meine aber, es gibt noch ein drittes und das ist, dieses Gesetz nicht zu verlängern und dafür zu sorgen, daß dieses Gesetz mit dem 31. Dezember erlischt. Auch diese Möglichkeit besteht und das wäre wohl das beste und das allen zusagendste. Freilich, es wirft ein merkwürdiges Licht auf die so viel gerühmte Zusammenarbeit der deutschen und èechischen Sozialdemokraten, daß die deutschen Sozialdemokraten hier, wo es sich um die Lebensexistenz so vieler deutscher Arbeiter handelt, von ihren èechischen Genossen ganz schmählich und kläglich im Stich gelassen werden. Ich will aber nicht etwa den Ei ndruck erwecken, daß es sich uns darum handelt, die Interessen der Kapitalsgruppen, von denen die einzelnen Werke betrieben werden, hier zu vertreten. Wir möchten eine Warnung hinausschicken an die verschiedenen Unternehmungen, uns nicht etwa als die Feuerwehr aufzufassen, die das Feuer löscht, wenn es an ihre Werke geht. Ich bin überzeugt, das Parlament wird dieser Verlängerung zustimmen, wenn auch wir sie ablehnen. Die Mehrheit dazu ist schon gefunden. Da helfen auch nicht die vielen Protestversammlungen der Sozialdemokraten, die im Sommer d. J. das Gesetz verurteilt haben. Sie werden schön brav und folgsam dafür stimmen, was sie im Sommer mit lauten Tönen in ihren Versammlungen verdammt und verworfen haben. Es wird also das Gesetz angenommen werden. Wenn es eine Gnadenfrist sein soll für die in Betracht kommenden Unternehmungen, so würde es notwendig sein, daß diese Unternehmungen nun auch alles tun, um den Charakter der Gemeinnützigkeit zu erwerben, um auch die anderen von dieser Gemeinnützigkeit überzeugen zu können. Auf diesem Gebiete haben sie auch heute noch viele Versäumnisse aufzuweisen.
Wir lehnen dieses Gesetz ab, mögen
es die Sozialdemokraten mit beschließen. Ich weiß nicht, wie sie
dann mit ihren Protesten vor die Arbeiter hintreten werden. Es
ist wohl leicht, aber auch gefährlich draußen den reißenden Wolf
und hier das Regierungslämmlein zu spielen und für all das zu
stimmen, was man draußen unter Protest verdammt und verworfen
hat. Das ist ein unehrliches Spiel gegenüber den Arbeitern und
gegenüber der ganzen Bevölkerung. (Potlesk.).
Sehr geehrte Damen und Herren! Uns ist ein ganz kleines Gesetzchen vorgelegt worden, das nichts anderes beinhaltet, als die Verlängerung einer Frist, aber einer Frist ganz besonderer Art, nämlich die Verlängerung jener Frist, die der Regierung seinerzeit gegeben worden ist, um die Elektrizitätsunternehmungen zu bestimmen, die als gemeinnützige zu erklären sind, um sie später, wie das Gesetz selbst zugibt, enteignen zu können. Als im Sommer d. J. feststand, daß die Regierung die Liste jener Unternehmungen fertig hat, die der Enteignung unterworfen werden sollten, da ging, wie Herr Koll. Krumpe eben mitgeteilt hat, ein Sturm durch die deutschen Siedlungsgebiete. Wußte man doch ganz genau, was für uns der Begriff "Sozialisierung" oder hier die Verstaatlichung für uns Deutsche zu bedeuten hat. Ich könnte dasselbe wiederholen, was Koll. Krumpe hier vorgetragen hat, denn es ist ja tatsächlich so für uns: Verstaatlichung ist dasselbe wie Enteignung und es ist ebenfalls schon lange bekannt, daß der Staat es nicht nur abgesehen hat auf Grund und Boden und all das, was in der vergangenen Zeit in das Eigentum des Staates überführt worden ist, sondern daß der Staat auch geradezu unter dem Druck gewisser èechischer Parteien darauf ausgeht, auch deutsche Industriezweige vollkommen in seine Hände zu bekommen, und zwar so vollkommen, daß er sie besitzt. Denn sie schließlich in die Hände zu bekommen, dazu hat nicht viel gehört, und in dem Augenblick, wo der Staat gleich bei Beginn seines Entstehens sich Banken zugelegt hat und auf das ganze Bankenwesen entschiedenen Einfluß üben konnte, hat er die gesamte Industrie in der Hand. Es ist eine bekannte Tatsache, daß jetzt, nachdem es eine Krise im Unternehmertum gibt, das Unternehmertum sich aus eigenen Mitteln nicht erhalten kann, es auf Bankkredite angewiesen ist und daß auf dem Wege über die Bank eben das Großkapital und alles andere, was dahinter steht, einen wesentlichen Einfluß auf die Erzeugung hat. Aber heute ist die Erzeugung und Fabrikation nicht das, was sie in früherer Zeit waren, keine Privateinrichtung mehr, bei der der Unternehmer machen kann, was er will, heute ist es ein soziales Gebilde, ich möchte sagen ein Amt, das auch einen Teil des gesamten Lebens mit zu verwalten hat, und deshalb ist es von größerer Bedeutung als es früher war und alle Maßnahmen, die unserer Industrie an den Kragen gehen, sind nun einmal von diesem Standpunkt zu werten und selbstverständlich auch vom nationalen, den wir zu vertreten haben; denn alles, was hier von staatswegen geschieht, richtet sich letzten Endes auch gegen uns, gegen uns als Volk, gegen uns als erwerbende Leute. Es ist ganz selbstverständlich und es braucht uns niemand vielleicht zu sagen, daß wir uns zu schützen suchen. In dem Augenblick, wo Unternehmungen in den Besitz des Staates übergehen, werden sie verwaltet, wie es der Staat haben will. Steht doch diese Tendenz ausdrücklich im Gesetz drin. Mit anderen Worten: Es werden wieder deutsche Arbeiter entlassen, Beamte entlassen, grundlos entlassen, es kommen an ihre Stelle èechische Arbeiter, èechische Beamten, wobei die Qualifikation durchaus nicht dieselbe ist, und der Schluß ist, daß unsere Arbeitsmöglichkeit immer mehr und mehr heruntergeht, daß unsere Gegenden immer mehr mit Menschen fremder Volkszugehörigkeit durchsetzt werden und daß unsere Lage in jeder Beziehung schlechter wird. Diese Tendenz ist vorhanden, solange der Staat besteht und ist ja allen sichtbar. Ich verweise vor allem auf die Tatsache, daß die Staatsverwaltung jetzt wiederum ausholt, in ihren Betrieben wiederum deutsche Beamte und Angestellte in Haufen zu entlassen, um sie zweifellos durch Beamte èechischer Nationalität zu ersetzen. Das geschieht bei den Steuerämtern und bei den Bahnen. Mir ist bekannt, daß wiederum massenweise Leute bei den Bahnen und Steuerämtern zu Sprachprüfungen einberufen werden, Sprachprüfungen, die sie schon einmal abgelegt haben, jetzt läßt man sie durchfallen und daraus folgt, was selbstverständlich folgen muß: wegen Minderqualifikation Pensionierung. Ich weiß nicht, ob das eine Sparmaß nahme ist, wie das hier so oft angeführt wird, denn auch der pensionierte Beamte muß ja seine Pension bekommen und es ist noch nicht lange her, daß der Herr. Finanzminister sich darüber aufgeregt hat, daß der Pensionsetat so wahns innig in die Höhe schwillt, was ja wahr ist. Aber das hat sich der Herr Finanzminister selbst zuzuschreiben, denn seine Staatsverwaltung ist es, welche alles dies zur Folge gehabt hat. Wir leben in der Wirtschaftskrise, wir wollen die Wirtschaftskrise, heißt es, bekämpfen, wir wollen die Arbeitslosigkeit bekämpfen, wir wollen auf der einen Seite Arbeit schaffen und auf der anderen Seite macht man ein Gesetz, welches nur dazu angetan ist, die Arbeitslosigkeit zu erhöhen. Es ist eigentümlich, daß dieser Staat mindes tens von 3 Wirtschaftskrisen zugleich geschüttelt wird. Er wird von der allgemeinen Krise betroffen, der er selbstverständlich nicht ausweichen kann, dann von der Krise, weil der Staat nicht unternimmt, was er unter Umständen unternehmen könnte und drittens von der Wirtschaftskrise, welche vor allem uns Sudetendeutsche trifft, weil der Staat alles tut, um die wirtschaftliche Lage bei uns Sudetendeutschen möglichst zu verschlechtern, selbst dort, wo es geradezu zum Himmel schreit. Ich könnte Beispiele anführen, wie in unseren Siedlungsgebieten Fabriken zum Stillstand gebracht worden sind, weil keine Aufträge vorhanden sind; und wenige Kilometer davon wurde eine Fabrik gebaut, diese Fabrik ist im Betrieb und die Arbeit wird dort gemacht. Im Èechischen gibt es keine Arbeitslosigkeit, während eine kurze Strecke weiter im Deutschen niemand Arbeit hat. In einem Falle, es handelt sich um die Tannwalder Gegend, laufen dieselben Spindeln, die in Tannwald abmontiert worden sind, im èech schen Gebiet weiter und das nennt man dann Sorge für die Arbeitslosen. Das ist auch eine sehr wichtige Sache, die vor allem dazu angetan ist, bei uns draußen, auch bei dem kleinsten Mann, bei dem Mann, der sich vielleicht bisher, um Politik nie gekümmert hat, die Überzeugung wachzurufen, daß mit zweierlei Maß gemessen wird und daß dieses Staatssystem für uns Deutsche, mag er wessen Standes und welcher Gesinnung immer sein, nur Untergang und Ruin bedeutet. Wir wehren uns dagegen und werden selbstverständlich gegen dieses Gesetz stimmen. Wir wehren uns dagegen, obwohl wir wissen, daß in der Zwischenzeit die betroffenen Werke oder besser gesagt, jene Elektrizitätswerke, die getroffen werden sollen, mit dem Staat eine Vereinbarung getroffen haben, welche vorläufig vielleicht unter dem Druck der wirtschaftlichen Verhältnisse so ausschaut, als ob die ganze Sache erträglich wäre. Aber wir wissen genau, daß dies er Vergleich, der heute geschlossen worden ist, nur gehalten wird, solange die Verhältnisse währen, unter denen er abgeschlossen wurde. Schon in einem Jahr, während dieses Jahres, um das nunmehr wiederum verlängert wird, können die Verhältnisse andere werden und kann der Staat eines Tages sagen: Der Vergleich, den ich mit den Elektrizitätswerken geschlossen habe, paßt mir nicht mehr, ich halte ihn nicht, ich stelle mich auf den Boden des Gesetzes ich möchte sages - auf den bloßen nackten Wortlaut des Gesetzes, und handle so, wie ich berechtigt bin. Dann wird eintreten, was wir nicht wollen, nie gewollt haben und auch die Elektrizitätswerke nicht wollen. So sind wir überzeugt und es wurde auch hier davon gesprochen, daß die Not nur erhöht wird und die wirtschaftlichen Verhältnisse zweifellos noch schlechter werden als sie heute sind. Private, initiative Energie kann durch staatliche Verwaltungsmaßnahmen und den Geist der staatlichen Bürokratie niemals ersetzt werden. Es mag wahr sein, daß der Preis der Elektrizität in manchen Gegenden hoch ist. Aber wer glaubt, daß des Preis durch die èechische Bürokratie verbilligt werden wird, wird sich täuschen. Es werden auch andere Dinge kommen. Es handelt sich nicht nur um die Preise der Kilowattstunde, sondern um die Sicherheit des Betriebes, um die Tatsache, daß z. B. bei uns in Nordböhmen es kaum vorkommt, daß irgendwo der elektrische Strom oder die Beleuchtung versagt, es sei denn, daß ein außerordentliches Naturereignis dazwischen kommt, was man in Rechnung ziehen muß. In der Regel und unter den gewöhnlichen Umständen werden wir klaglos bedient und bei uns ist die elektrische Kraft so vorhanden, wie wenn man den Wasserleitungshahn aufdreht und das Wasser kommt. Ich bezweifle, daß die èechische Verwaltung, die sich ja in ihren Betrieben dokumentiert und dort, wo sie sich ausleben kann, so herrliche Resultate erzielt, die ja der Staatsvoranschlag und der Rechnungsabschluß aufzeigen, es in gleicher Weise zustande bringen wird. Die Bevölkerung wird viel zu klagen haben und die Verhältnisse werden sich zweifellos verschlechtern, in wirtschaftlicher, sozialer und nationaer Beziehung. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Taub.)